Im eigenen Bereich haben wir den Umgang mit derartigen Situationen noch einmal mehr zum Mittelpunkt von Aus- und natürlich auch von Fortbildungen gemacht. Dies mag manche Eskalation verhindert haben. Das Phänomen ist aber ausweislich der nüchternen Zahlen geblieben.
Herr Dr. Breyer, lassen Sie mich das sagen: Natürlich lesen auch wir solche wissenschaftlichen Empfehlungen. Natürlich wissen wir alle gemeinsam, dass wir mittlerweile einen vergleichsweise großen Frauenanteil in der Landespolizei haben, der alleine durch die aktuellen Einstellungen immer größer wird. Natürlich versuchen wir, insbesondere bei der Zusammenstellung der Fahrzeugbesatzungen, darauf zu achten, dass wir größtmöglich gemischte Teams haben.
Selbstverständlich gibt es Lagenachbereitungen. Ich hatte selbst das Glück, in Gaarden bei einer Nachtschicht mitzufahren, die am Wochenende von diesem Ereignis betroffen war. Das ist sehr intensiv aufbereitet worden. Das ist auch mit dem Kameraden beziehungsweise Kollegen, der dabei schwer verletzt wurde, aufbereitet beziehungsweise nachbereitet worden. Dafür haben wir Kriseninterventionskräfte. Dafür haben wir geschulte Kräfte. Also all das, was Sie beschrieben haben, was wissenschaftlich angeregt wird, das ist bei uns bereits in der Umsetzung.
Ich glaube, dass trotz alledem, was die Schutzausstattung angeht, die Kollegen, die dort in den Einsätzen waren, gut ausgestattet waren. Sie haben die Außentragehülle getragen. Sie haben die entsprechenden ballistischen und Stichschutzwesten getragen. Trotzdem passiert ihnen so etwas in einer Art und Weise, die durch zunehmende Unbeherrschtheit, Kraft und Gewalt gekennzeichnet ist. Es hat mich nachhaltig beeindruckt, diesen Kameraden im Krankenhaus zu sehen. Das ist nicht nur ein Fall, sondern es gibt verschiedene Fälle, die wir gerade in den letzten Monaten hier im Land gehabt haben.
Das hat mich dazu bewogen, noch einmal darüber nachzudenken. Sie wissen, welche Position ich bislang vertreten habe. Ich habe bisher immer gesagt, dass wir in der Tat viele andere Dinge drum herum brauchen: Wir brauchen eine gute Aus- und Fortbildung; wir brauchen einen gesellschaftlichen Diskurs; wir brauchen aber keine Verschärfung des Strafrechts. - Ja, das war bislang meine Position.
Ich will Ihnen sagen, dass ich in der Tat darüber nachgedacht und gemerkt habe, dass wir so nicht weiterkommen. Offenbar brauchen wir doch noch irgendeinen anderen Impuls. Das kann an dieser Stelle vielleicht sein, sich Gedanken darüber zu machen, ob die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 113 StGB und des § 223 StGB ausreichen oder ob wir uns diese Dinge nicht doch noch einmal ansehen müssen. Ich will jetzt gar nicht dem hessischen oder dem saarländischen Vorschlag das Wort reden. Aber der grundsätzlichen Fragestellung, die auch auf der Justizministerkonferenz Gegenstand der Erörterung gewesen ist, ob nicht tatsächlich auch die Ausschöpfung des Strafrechts in diesem Bereich noch einmal ein Gegenstand von Überlegungen sein kann - wie es Frau Spoorendonk mitgetragen hat, wie wir hier schon gehört haben, die Beauftragung an den Bundesjustizminister, einen geeigneten Regelungsvorschlag vorzulegen -, der schließe ich mich ausdrücklich an.
Bei dieser Gelegenheit sollte nicht nur darauf geschaut werden, dass es Polizeivollzugskräfte sind, sondern das sollte für jede Situation gelten, in der ein Polizist in einer dienstlichen Situation eine solche Erfahrung machen muss. Das sollte aber nicht nur für Polizisten, sondern auch für Rettungskräfte und andere Sicherheitskräfte gelten. Ich meine, das ist der richtige Ansatz, den wir weiter verfolgen sollten.
Natürlich ist das etwas, was immer nur den äußeren Rahmen betrifft. Wesentlich ist meines Erachtens, welche Position beziehungsweise welche gesellschaftliche Akzeptanz die Polizei und unsere Rettungsdienste genießen. Diese gesellschaftliche Diskussion können wir hier im Parlament immer wieder einfordern.
Für mich ist allerdings die Frage - und ich habe noch keine Lösung für mich dafür gefunden -, wer es eigentlich schafft, diese Diskussion auch nach draußen zu tragen. Das mögen wir parlamentarisch erörtern. Wie schaffen wir es, diese Diskussion so zu führen, dass sie bei denjenigen ankommt, die wir eigentlich erreichen wollen? Das ist keine akademische Diskussion, sondern eine gesamtgesellschaftliche Diskussion, die notwendig ist.
An dieser Stelle sind wir alle gemeinsam gefragt. Wie gesagt, ich habe für mich noch keine perfekte Lösung gefunden. Eine Veränderung beziehungsweise Verschärfung des Strafrechts ist auch nicht die perfekte Lösung. Ich glaube aber, wir müssen an dieser Stelle etwas tun. Das sind wir unseren Kolleginnen und Kollegen schuldig. - Danke schön.
Vielen Dank, Herr Minister. - Da mir keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, schließe ich zunächst einmal die Beratung.
Es ist beantragt worden, den Antrag Drucksache 18/4535 sowie den Änderungsantrag Drucksache 18/4662 als selbstständigen Antrag dem Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist dies einstimmig so beschlossen.
Das Wort zur Begründung wird offenbar nicht gewünscht. Deswegen eröffne ich die Aussprache und erteile zunächst der Kollegin Petra Nicolaisen von der CDU-Fraktion das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Städte und Gemeinden sind fassungslos, weil die Landesregierung die Städtebauförderung im Land vor die Wand fährt.
Viele Millionen Euro liegen brach, weil es an einer praktikablen Umsetzung und an Kommunikation mit den Bürgermeistern vor Ort fehlt. Auch das ist eine Katastrophe.
Reaktionen auf Förderanträge bekommen die Städte und Gemeinden manchmal erst nach Jahren. Dafür werden Maßnahmen nicht genehmigt, wenn dem Ministerium die Lampenschirme nicht gefallen. Es kommt zu Verzögerungen. Die Städte und Kommunen müssen hohe Strafzinsen zahlen, weil sie die genehmigten Mittel nicht abrufen. Das ist doch völlig absurd.
Die Städtebauförderung dient den Kommunen vor Ort. Diese müssen entscheiden, wie sie geförderte Maßnahmen umsetzen wollen. Es ist nicht hinzunehmen, wenn sich das Innenministerium über seine Aufsichtsfunktion hinaus in seiner Detailver
Der Abstand von Papierkörben zu Parkbänken oder die Anzahl der Bäume in Straßen gehen das Innenministerium nichts an.
In einem Gespräch mit Bürgermeistern im März 2016 wurde uns dieses Problem sehr ausführlich geschildert.
Bürgermeister Gilgenast aus Rendsburg hat sich kürzlich dazu geäußert. Er sprach von immer neuen Gestaltungshandbüchern, die im Innenministerium geschrieben werden. Zweckentfremdungszinsen stehen den Projekten seit dem 1. Januar 2015 nicht mehr zur Verfügung. Ein versprochener Austausch mit den Städten und Kommunen, den wir, nicht aber das Innenministerium gepflegt haben, findet einfach nicht statt. Bürgermeister Schulz aus Wilster zieht es in Erwägung, auf die Städtebauförderung zu verzichten, da das alles zu kompliziert sei. Laut Bürgermeister Faber aus Flensburg sind Widerspruchsbescheide aus den Jahren 2008, 2009 und 2011 nicht beantwortet. - Ein Unding.
Die Bürgermeister bestätigen, dass von 2013 bis 2015 rund 5 Millionen € an Zweckentfremdungszinsen angefallen sind.
Zudem ist die Höhe der Zinsen mit fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz in der heutigen Niedrigzinsphase nicht mehr zu rechtfertigen.
Die Städtebauförderung ist ein wichtiges Instrument, um den Städten und Gemeinden eine zukunftsorientierte Weiterentwicklung zu ermöglichen. Es könnten 24 Kommunen mit 35 Fördergebieten an circa 48 Millionen € partizipieren - wenn es denn laufen würde.
Auf jeden investierten Euro folgen im Schnitt 7 € an privaten Investitionen. Städtebauförderung hat nach wie vor eine hohe wirtschaftliche Bedeutung für Schleswig-Holstein.
Sehr geehrter Herr Innenminister, mit unserem Antrag fordern wir, dass die Rahmenbedingungen für die Städtebauförderung in Schleswig-Holstein nachhaltig verbessert werden. Hierzu gehören eine
kommunalfreundliche Ausgestaltung des Verfahrens sowie eine Beschränkung des Ministeriums auf Aufsichtsmaßnahmen, die Planungsverantwortlichkeit liegt bei den Kommunen: erstens Reduzierung des Zinssatzes für Zweckentfremdungszinsen von derzeit fünf auf drei Prozentpunkte über Basiszinssatz; zweitens Flexibilisierung der Fristen für das Anfallen von Zweckentfremdungszinsen; drittens Zuführung der Zweckentfremdungszinsen in das jeweilige Sondervermögen; viertens Verbesserung der Zusammenarbeit des Ministeriums mit den Kommunen und fünftens schriftlicher Bericht an den Landtag einmal im Jahr.
Die Landesregierung hat sich zu einer schwerwiegenden Investitionsbremse entwickelt. Städtebauförderung ist eine Gemeinschaftsleistung von Bund, Land und Kommunen. Hier liegen mehrere hundert Millionen € brach, weil die Landesregierung ausführungsreife Projekte nicht freigibt. Diese Missstände müssen umgehend behoben werden.
Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Landesverbände weist in ihrer Stellungnahme von 2014 zur Neufassung der Städtebauförderrichtlinie darauf hin, dass das Instrument für die Stadtentwicklung in einer Weise nutzbar gemacht werden müsse, dass eine größtmögliche Interessenidentität zwischen Fördergeber und Fördermittelnehmer bestehe. Es werden gemeinsame strategische und politische Grundentscheidungen gefordert. Gelingt dies nicht, wird befürchtet, dass das Instrument der Städtebauförderung nicht mehr die notwendigen Impulse für die Stadtentwicklung setzen kann.
Herr Minister, räumen Sie in Ihrem Ministerium auf! Wir diskutieren den Antrag gern weiter im Ausschuss. - Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist unstreitig: Unsere Städte und Gemeinden stehen vor großen Herausforderungen. Familien- und altersgerechter Umbau, energetische Sanierung von Häusern und ansteigende Mieten erfordern eine nachhaltige, sozial gerechte Stadtentwicklung. Wohnquartiere müssen ihre Integrationsfähigkeit für Menschen unterschiedlichen Alters und mit un
terschiedlichem Einkommen bewahren. Dabei muss aber eine Spaltung in arme und reiche Wohnviertel dringend verhindert werden.
Lebenswerte, funktionsfähige und sozial ausgewogene Städte und Gemeinden sind Grundlage für den sozialen Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Wir wollen der sozialen Spaltung in unseren Städten begegnen. Denn wir wollen nicht, dass einzelne Bevölkerungsgruppen an den Rand der Stadt gedrängt werden. Die soziale Stadt muss eine Stadt für alle Menschen sein, unabhängig von Einkommen, Alter und Herkunft.
- Doch, auch darum geht es. - Denn ob Integration und gesellschaftlicher Zusammenhalt gelingen können, entscheidet sich in den Stadtteilen und Kiezen. Zugezogene müssen integriert werden, Alteingesessene dürfen sich nicht verdrängt fühlen.