- Doch, auch darum geht es. - Denn ob Integration und gesellschaftlicher Zusammenhalt gelingen können, entscheidet sich in den Stadtteilen und Kiezen. Zugezogene müssen integriert werden, Alteingesessene dürfen sich nicht verdrängt fühlen.
Damit ist die Funktion der Städtebauförderung aktueller denn je. Wir stehen uneingeschränkt zur Städtebauförderung des Landes. Im Jahr 2015 erhielten in Schleswig-Holstein 24 Kommunen insgesamt 47,9 Millionen € an Städtebaufördermitteln. In der Regel sind Bund, Land und Kommune zu je einem Drittel daran beteiligt.
Frau Kollegin, es kann doch nicht Ihr Ernst sein, dass sich das Innenministerium nur auf die Aufsicht beschränken soll. Wer Fördermittel vergibt, muss sich auch um die Förderwürdigkeit der Projekte kümmern dürfen.
Wir wollen keine passive, sondern eine aktive Rolle der Landesregierung bei der Städtebauförderung. Wir wollen gemeinsam mit den Kommunen gestalten. Dieser Gestaltungswillen ist Ihnen offensichtlich abhandengekommen.
Frau Kollegin, der Antrag, den Sie vorgelegt haben, ist in sich widersprüchlich. Auf der einen Seite fordern Sie die Beschränkung des Innenministeriums auf die bloße Aufsicht der Maßnahmen, und am Ende Ihres Antrags fordern Sie die Landesregierung auf, die Zusammenarbeit mit den Sanierungskommunen deutlich zu intensivieren. Was wollen Sie denn nun eigentlich?
Sie wollen einen Freifahrtschein für die Kommunen, und die Landesregierung soll hilflos danebenstehen. Das ist nicht zielgerichtet. Wir wollen, dass die Maßnahmen zeitnah umgesetzt werden.
Sie sollten in diesem Zusammenhang einmal einen Blick in den Bericht des Landesrechnungshofs zur Haushaltsrechnung 2014 werfen. Dort steht folgender denkwürdiger Satz geschrieben:
„Die Gemeinden forderten die bewilligten Städtebauförderungsmittel an und bekamen diese auch ausgezahlt, obwohl bereits feststand, dass sie die Zuwendungen nicht fristgerecht verwenden können.“
Daher sind Zweckentfremdungszinsen durchaus gerechtfertigt. Allerdings sind nicht der Zinssatz oder die Zweckentfremdungszinsen das wirkliche Problem, das Problem ist - auch das steht in den Bemerkungen des Landesrechnungshofs 2016 -, dass eine Verstetigung der Projekte nicht richtig gewährleistet ist. Das ist viel spannender. Es kann nicht sein, dass sich die Gemeinden zu wenig Gedanken darüber machen, wie geförderte Maßnahmen weiterentwickelt werden, wie sie verstetigt werden können. Wir laufen Gefahr, dass nach auslaufenden Maßnahmen die ursprünglichen Zustände wieder zurückkehren. Das kann niemand wollen.
Die Städtebauförderung gehört zentral zur Entwicklung unserer Kommunen. Wie wir morgen leben wollen, mit wem wir leben wollen, wie unsere Daseinsvorsorge organisiert wird, wie wir eine Verbindung zwischen Wohn- und Arbeitsumfeld schaffen, all das sind spannende Fragen, auf die der CDU-Antrag keine Antworten gibt.
Zum Schluss will ich gern anmerken, dass das Programm Soziale Stadt ein hervorragendes Städtebauprogramm ist. Mit diesem Ansatz werden in wirklich schwierigen Quartieren neue Fundamente für Lebensqualität geschaffen. Die Quartiersmanager erwecken verstummte Nachbarschaften zu neuem Leben. Die Städtebauförderung ist auf einem guten Weg. Dafür brauchen wir Ihren Antrag nicht. - Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine verehrten Kolleginnen und Kollegen! Mit den Programmen des Bundes und der Länder zur Städtebauförderung helfen wir Städten bei der Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen. Dazu gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen gemäß Artikel 104 b des Grundgesetzes, die durch Mittel der Länder und Kommunen ergänzt werden. Die Bundesfinanzhilfen werden den Ländern auf der Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung - kurz: VV Städtebauförderung zur Verfügung gestellt.
Innenstädte und Ortszentren werden in ihrer städtebaulichen Funktion gestärkt, aber auch Gebiete, die von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten gekennzeichnet sind, zum Beispiel ehemalige Industrie-, Konversionsflächen oder Bahnflächen. Wir unterstützen auch Maßnahmen, wie der Kollege Hölck schon ausgeführt hat, zur Abwendung sozialer Missstände.
Kursorisch seien hier folgende Programme aufgeführt: Soziale Stadt, Stadtumbau West, Aktive Stadt- und Ortsteilzentren, Städtebaulicher Denkmalschutz, Kleinere Städte und Gemeinden, Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen oder der sogenannte Investitionspakt zur Förderung der Wirtschaft.
Der Bundesgesetzgeber hat die Städtebauförderung als Gemeinschaftsfinanzierung von Bund, Ländern und Gemeinden gesetzlich verankert und als Daueraufgabe in den §§ 164 a und 164 b des Baugesetzbuches bestätigt.
Folgt man den Formulierungen des CDU-Antrags, dann verraten wir wieder einmal die Kommunen. Das Ministerium solle nur Aufsicht üben und sonst gar nichts. Als wollte die Landesregierung die Planungshoheit der Kommunen infrage stellen und das Verfassungsrecht auf Selbstverwaltung nach Artikel 28 des Grundgesetzes angreifen.
Verehrte Frau Kollegin, das kann die Koalition nicht auf sich sitzen lassen. Die CDU greift entschieden daneben. Das widerspricht auch dem gesetzlichen Auftrag. Dies demonstriert einmal mehr die mitunter unerträgliche Leichtigkeit des Seins der Opposition.
Selbstverständlich werden die Programme ausgestaltet. Selbstverständlich berät das Ministerium und kontrolliert die Umsetzung der Programme. Allein aus der Finanzierung durch Bund, Land und Kommunen ergibt sich eine Kooperationsnotwen
digkeit, die tatsächlich aktiv gelebt wird. Die Verzinsung von nicht fristgerecht verwendeten Mitteln, die Prüfung unter anderem der Förderwürdigkeit ergibt sich aus dem Rechtsrahmen und den Vorschriften der Haushaltsordnung.
Damit erhalten Kommunen in der Mittelverwendung auch Rechtssicherheit. Sie erhalten mit der Beratung auch in der Gestaltung Anregungen, aber auch Kenntnis der Grenzen.
Auch der Bund selbst führt zahlreiche Veranstaltungen, Seminare und Beratungen durch. Auch das ist dem Umfang der Mittel und der Komplexität ihrer Verwendung geschuldet. Das macht Sinn und behindert nicht die Kommunen, sondern unterstützt die Kommunen.
Der CDU-Antrag ist deswegen überflüssig und falsch. Nörgelopposition nervt auf der einen Seite, beruhigt aber auf der anderen Seite auch: Es zeigt, dass Sie nicht mehr können, weil Sie nicht mehr haben. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit, meine Damen und Herren.
Vielen Dank. - Für die Kolleginnen und Kollegen der FDP-Fraktion hat nun Herr Abgeordneter Dr. Ekkehard Klug das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Günstigere Rahmenbedingungen für die Städtebauförderung können in der gegenwärtigen Lage sehr hilfreich sein. Mit mehr Flexibilität, mit größerem Spielraum für die Abrufung von Mitteln können die Herausforderung im kommunalen Bereich besser geschultert werden, die kommunale Selbstverwaltung wird damit gestärkt, die Handlungsfähigkeit der Kommunen gesteigert, und Handlungsbedarf ist gerade im Städtebau - Stichwort: Wohnraumbedarf - unverkennbar gegeben.
Ich meine auch, das, was Sie vorschlagen, Frau Kollegin Nicolaisen, ist angesichts der bekannten Misere in diesem Bereich die richtige politische Reaktion. Von 100 Millionen € des Programms zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen zum Kommunalinvestitionsförderungsgesetz sind gerade einmal erst 8 % abgerufen wor
den. Schleswig-Holstein steht damit im bundesweiten Vergleich auf dem letzten Platz - wieder einmal die Laterne als Schlusslichtland. Will man das ändern, muss man effektiv gegensteuern und die Rahmenbedingungen für die Städte spürbar verbessern.
Wir werden im Detail, denke ich, im Ausschuss über die Vorschläge der Union beraten. Damit schenke ich Ihnen die verbleibenden 3,5 Minuten meiner Redezeit. - Danke.
Herr Stegner hat den Wahlkampf ausgerufen, und die CDU folgt. Immerhin schreibt sie es ganz offen in ihren Antrag rein. Die CDU stellt sich mal wieder vollumfänglich hinter die Kommunen.
Um noch etwas sachlich zu werden zu Ihrem Antrag: Da steht an und für sich gar nicht viel Falsches drin. Zumindest sollten wir darüber im Ausschuss ernsthaft nachdenken. Die Frage, die sich mir allerdings stellt, ist natürlich, warum Strafzinsen, die natürlich anfallen - es sind Strafzinsen und nicht andere Zinsen -, von 5 auf 3 % gesenkt werden sollen. Strafzinsen haben eigentlich nichts mit dem Leitzins zu tun, den wir auf der Finanzierungsseite haben, sondern die sollen sozusagen den Anreiz geben, dass Mittel nicht zweckentfremdet oder in diesem Sondervermögen gebunkert werden. Vor dem Hintergrund sollten wir darüber noch einmal ernsthaft reden. Wir müssen noch einmal diskutieren, ob der Zinssatz angepasst wird.
den. Das ist auch richtig so, dass die Kommunen auch nicht - anders als jetzt - dafür bestraft werden sollen, wenn sie sozusagen nicht für eine Verzögerung verantwortlich sind. Das ist ein Punkt, der im Antrag durchaus richtig ist.
Im Großen und Ganzen muss ich sagen, dass es sich lohnt, das Thema noch einmal zu diskutieren. Ich freue mich auf die Ausschussberatung. - Ich danke Ihnen.