Torge Schmidt

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Last Statements

Vielen Dank, Herr Präsident. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Januar hatte Finanzministerin Monika Heinold versprochen, für mehr Generationengerechtigkeit zu sorgen und mithilfe der Steuermehreinnahmen 385 Millionen € an Schulden abzubauen, und zwar zusätzlich zu der beschlossenen Schuldenrückzahlung in Höhe von 47 Millionen €. Weiter heißt es in der damaligen Pressemitteilung des Finanzministeriums:
„Wichtige Ziele seien erreicht worden, erklärte Heinold: Das Land könne gleichzeitig Schulden abbauen und die öffentliche Infrastruktur sanieren. ‚Gleichwohl müssen wir vorsichtig handeln, damit wir nicht erneut in die Schuldenfalle geraten.‘“
Tja, wie sagt man so schön? Ein Satz mit X: Das war wohl nix. Man kann darüber streiten, ob es sinnvoller ist, den Investitionsstau abzubauen oder Schulden zurückzuzahlen, um bei einem kommenden Zinsanstieg weniger Steuergelder für Zinsaufwendungen ausgeben zu müssen. Das ist alles eine politische Frage. Ich empfehle Ihnen, dazu einmal in Richtung Thüringen und Berlin zu schauen, wo
die rot-rot-grünen Landesregierungen gerade intensiven Schuldenabbau betreiben.
Wenn Sie aber in einer Pressemitteilung im Januar einen Schuldenabbau in einer für Schleswig-Holstein einmaligen Dimension ankündigen und dann mit dem Nachtragshaushalt das genaue Gegenteil tun, dann ist das nicht verlässlich und auch nicht seriös.
Entweder haben Sie Ihre Pläne im Januar in der Koalition nicht abgesprochen, und Kollegen kamen mit dem Klingelbeutel bei Ihnen vorbei, was ich im Zuge des Wahlkampfs noch nachvollziehen könnte, oder Ihre Finanzpolitik ist beliebig und ohne klar erkennbaren Kurs.
Wir haben hier im Dezember eine Schuldenrückzahlung von 47 Millionen € beschlossen. Wenn es nach den Haushaltsanträgen der PIRATEN gegangen wäre, hätten wir noch weitere 10 Millionen € an Schulden getilgt.
Jetzt kurbeln Sie aber das Rad der Geschichte wieder zurück, und auf einmal tilgt das Land nur noch 37 Millionen € Schulden. Das ist ein Rückgang um 10 Millionen € im Vergleich zum Haushaltplan vom Dezember.
Ich habe mir Ihre Pressemitteilung noch einmal angeschaut. Komisch ist, dass Sie bei Ihrer ganzen Lobhudelei vergessen haben, den Bürgern mitzuteilen, dass Sie Ihre Schuldentilgung kürzen. Das wundert mich, Frau Finanzministerin, weil Sie doch diejenige sind, die immer für mehr Transparenz eintritt. Die ausufernde Schuldenlast ist eines der größten Haushaltsrisiken für unser Land. Wir halten es für grob fahrlässig, Steuereinnahmen in aktuell nicht benötigte Sondervermögen auszulagern.
In Zukunft werden, bezogen auf den Schuldenberg, den wir haben, massive Zinsen fällig werden, gerade wenn die Zinsen steigen. Das ist das größte Haushaltsrisiko, das wir haben.
Ich werde daher das Gefühl nicht los, dass Sie in Richtung Landtagswahltermin entschieden haben, die Anhebung der Investitionsquote sei besser als die Schuldenrückzahlung. Noch bei der Beratung
des Antrags der FDP zur Änderung der Landesverfassung, den wir hier letztens diskutiert haben, waren Sie gegen eine feste Quote für Investitionen und haben sich vehement dagegen ausgesprochen. Verstehen Sie mich da nicht falsch; ich bin da ganz auf Ihrer Seite. Warum Sie nun aber mit dem Nachtragshaushalt der Forderung der FDP hinterherhecheln, ist völlig unverständlich.
Da hätten Sie doch besser mehr Investitionen in die Zukunft getätigt, wenn Sie schon investieren wollen, statt Schuldenabbau zu betreiben. Das Thema digitale Bildung ist da ein Stichwort. Dafür ist nun eine zögerliche Million hineingekommen. Da hätten Sie ein Zeichen setzen können. Stattdessen geben Sie Geld für dieses Sondervermögen aus, das Sie parallel zum Haushalt aufgebaut haben. Dabei haben wir hier schon schöne Beispiele, wo Sie das Geld hätten einfließen lassen können.
Weiterhin gibt es kein Geld für ein Portal zur Beteiligung an Gesetzgebungsverfahren. Einen digitalen Mängelmelder gibt es auch nicht, ebenso wenig eine Plattform für Whistleblower, ein Veröffentlichungsportal für eine bessere Abrufbarkeit von Vorlesungen über das Internet, ein landesweites Portal für kommunale E-Government-Leistungen, ein Überwachungskameraregister oder ein Tausend-Hotspot-Programm für freies WLAN in öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen. Das sind alles Beispiele, wo Sie noch hätten Akzente setzen können.
Ich möchte jetzt noch kurz auf das Besoldungsgesetz eingehen. Es ist offensichtlich, dass wir aufgrund der aktuellen Haushaltslage die Tarifabschlüsse zeit- und wirkungsgleich übernehmen sollten. Ich habe auch nicht den Eindruck, dass dies im Landtag in irgendeiner Weise zur Debatte steht. Auch wir werden dafür stimmen.
Zu guter Letzt möchte ich ein paar persönliche Worte sagen. Schließlich ist es meine letzte Rede zur Finanzpolitik, die ich hier halten werde. - Nachher darf ich nur noch Frau Kollegin Beer vertreten. - Ich möchte mich ausdrücklich bei meinen Kollegen des Finanzausschusses bedanken, die mich von Anfang an in meiner Arbeit als Politiker unterstützt haben. Alle Kollegen haben sich Mühe gegeben, mir Zusammenhänge, die man als junger Politiker nicht wissen kann, zu erklären. Das war mir eine große Hilfe. Das Gleiche gilt auch für das Finanzministerium, für Frau Ministerin Heinold und vor allem auch für die Beamten des Finanzministeriums, die sich viel Mühe gegeben haben, mir alles
zu erklären und beizubringen, was man als Finanzpolitiker wissen muss, sei es Haushaltsrecht, seien es Dinge, die die Landeshaushaltsordnung betreffen, und mich immer tatkräftig unterstützt haben.
Vielen Dank und auch vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Schwimmen wird von Ärzten empfohlen, weil es eine der gesündesten Sportarten ist. Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, aber eine Bewegungsart, die fast in Schwerelosigkeit ausgeübt wird und deswegen nicht allzu sehr auf die Gelenke geht, hat meiner Meinung nach etwas für sich. Das geht natürlich nicht zu Hause in der Badewanne - deswegen brauchen wir Schwimmbäder, für deren Benutzung man natürlich auch schwimmen können muss. Das sollte man besser mit fünf oder sechs Jahren als mit 50 oder 60 Jahren gelernt haben.
Gerade in einem Land zwischen den Meeren und angesichts der Anzahl der Badeunfälle in Deutschland sollte jeder Schleswig-Holsteiner das Schwimmen beherrschen. Er muss nicht gleich Weltmeister werden, aber untergehen und ertrinken sollte er nicht.
Vor diesem Hintergrund danken wir PIRATEN der CDU für die Große Anfrage und der Landesregierung für deren Beantwortung, mit der einmal grundsätzlich eine Bestandsaufnahme für die Schwimmstätten in Schleswig-Holstein, deren Auslastung und Sanierungsbedarf erfolgt ist.
Ich fasse im Ergebnis zusammen: Schleswig-Holstein liegt im Hinblick auf die Anzahl der vorhandenen Schwimmstätten über dem Bundesschnitt. Bis 2014 sind lediglich 21 Schwimmstätten geschlossen worden. Bei den noch betriebenen Schwimmstätten besteht aber ein nicht unerheblicher Sanierungsbedarf. Selbstverständlich begrüßen auch wir PIRATEN die weitere Unterstützung der Sanierung der Schwimmstätten mit 2,75 Millionen €.
Wir reden nicht nur über Schwimmbäder, sondern insbesondere auch über Schwimmsport und die Schwimmausbildung, die in diesen Schwimmbädern erfolgen soll. Auch dazu bekommen wir Antworten, die teilweise erfreulich, teilweise aber auch besorgniserregend sind.
Der Wassersport mit Breitensportorientierung ist im Niedergang begriffen. Wasserspringen, Wasserball und Synchronschwimmen gibt es kaum noch im Breitensportsektor. Im Leistungssport gibt es Erfolge, aber die Situation wird deutlich schwieriger. Woran das liegt, wird aus den Antworten auf die Große Anfrage deutlich: Es fehlt an finanziellen und personellen Mitteln und gar nicht so sehr an Sachmitteln. Sachmittel sind eben nicht alles: Der Itzehoer Schwimmverein hat in den 70er-Jahren Titel im Wasserball gesammelt und hatte im Winter nur ein Trainingsbecken von 16 m zur Verfügung und das ist die Länge, nicht die Breite.
Daran sehen Sie, dass Schwimmstätten allein nicht den Sport ausmachen. Vielmehr brauchen die Vereine und anderen Organisationen mehr finanzielle Mittel, um die durchaus vorhandenen Schwimmstätten auch im Wettbewerb mit anderen billiger anzubieten.
Sie brauchen Geld für Trainer und anderes Personal. Mit Geld ist aber nicht alles zu beeinflussen. Schwimmsport muss wieder attraktiver werden.
Es muss auch das Interesse der Jugendlichen am Schwimmsport und Wassersport gefördert werden. Wir PIRATEN fordern deswegen mehr Geld für die Vereine, die Sportschwimmen und Schwimmunterricht anbieten.
Leider können auch die Mittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz nicht helfen, die Misere im Schwimmsport zu beheben. Wir begrüßen zwar, dass Schleswig-Holstein hier zukünftig Mittel in Höhe von 20 Millionen € erhalten soll, aber Sportstätten werden aus diesem Topf - bislang jedenfalls - gerade nicht gefördert. Gefördert wird nur energetische Sanierung und Optimierung von Einrichtungen der Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen.
- Ja, aber Schwimmbäder sind keine Sporthallen!
Investitionen in die frühkindliche Bildungsinfrastruktur und auch die angesprochenen 2,75 Millionen € sind für energetische Maßnahmen gedacht. Deswegen ist hier die Initiative zur Ausweitung der denkbaren Förderzwecke vor allem auf die Sportstätten grundlegend zu begrüßen. Dies gilt umso mehr, als die vorhandenen Mittel nur zu etwas mehr als einem Drittel ausgeschöpft worden sind.
Ich komme zum Schluss vom Schwimmsport über das Seepferdchen zur Pferdesteuer: Dazu möchte ich nur kurz ausführen, dass wir aus den eben vorgetragenen Gründen auch gegen die Einführung einer Pferdesteuer sind. Der Pferdesport ist in Schleswig-Holstein Breitensport. Ihn mit einer besonderen kommunalen Steuer zu belasten, würde diesen Sport selbstverständlich erheblich beeinträchtigen.
Wir würden deswegen zwar auch eine entsprechende Initiative begrüßen, möchten aber daran erinnern, dass wir uns dabei im Bereich der kommunalen Finanzhoheit bewegen. Es müssen schon ganz erhebliche rechtliche Bedenken wie eben ein Verstoß gegen Artikel 13 der Landesverfassung oder gegen Artikel 3 des Grundgesetzes bestehen. So hatte Professor Dr. Kämmerer gegenüber der Gemeinde Tangstedt argumentiert, weil überwiegend Frauen das Reiten im Breitensport betreiben und deswegen auch überwiegend Frauen von der Steuer betroffen sein würden. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mal wieder reden wir heute über die HSH Nordbank im Plenum. Dabei hat sich herausgestellt, dass weder der Bericht der Finanzministerin noch die Debatte selbst hier etwas Neues gebracht haben. Das mag vielleicht nicht die Schuld der Finanzministerin sein, da es wahrscheinlich auch nichts Neues zu berichten gibt außer das, was in den Zeitungen steht.
Der Unternehmer Bertram Rickmers, der sich seit geraumer Zeit mit Problemen konfrontiert sieht, ist von der HSH Nordbank aufgefordert worden, ein Sanierungskonzept für sein Unternehmen zu präsentieren und nicht immer wieder nach einem Schuldenschnitt zu fragen. Dass die Situation für die Reeder und für die Schifffahrtsbranche im Allgemeinen schwierig ist, ist auch nichts Neues, das haben wir schon sehr häufig in diversen Zusammenhängen mit der HSH Nordbank hier im Plenum diskutiert. Neu ist allerdings die Erkenntnis, dass die HSH keinem der bisherigen Sanierungsvorschläge von Bertram Rickmers zugestimmt hat und deshalb dem Fonds bis zum 15. April 2017 Zeit gegeben hat, ein tragfähiges Modell zu präsentieren, das im Idealfall höhere Rückflüsse aus dem Trust in
Aussicht stellen soll, als sie bei einer Abwicklung fließen würden. Mit dieser Aufforderung widerspricht übrigens die HSH Nordbank einem gängigen Vorurteil, dass die Bank zu schnell Kredite erlassen würde.
Auch wir PIRATEN können uns gut vorstellen, dass bei einem Krediterlass in Millionenhöhe die Länder Schleswig-Holstein und Hamburg beispielsweise über den Finanzausschuss mit zu entscheiden haben. Allerdings scheint diese Vorstellung an ganz praktischen Fragen zu scheitern. Zum Beispiel stellt man sehr schnell fest, dass, wenn wir uns im Parlament mit diesen Entscheidungen beschäftigen, wir mit denselben Fachleuten und denselben Wirtschaftsprüfern zu tun haben und unsere Entscheidung auf derselben Grundlage treffen würden wie zum Beispiel der Vorstand oder der Aufsichtsrat. Ich bin mir nicht sicher, ob wir dann bei dieser Debatte zu einem anderen Ergebnis kommen würden. Die Verantwortung liegt jedoch beim Vorstand.
Als ich mir Ihre Rede angehört habe, Herr Kubicki, habe ich für mich daraus die Essenz gezogen, dass die FDP lieber den Rickmers-Fonds insolvent gehen lassen, das Schiff verschrotten lassen würde und der Meinung ist, dass dies für das Land Schleswig-Holstein günstiger sei. Ich frage mich, worauf Ihre Bewertung fußt. Ich bin mir nämlich nicht sicher, ob Sie den Kredit im Detail kennen. Ich bin mir nicht sicher, ob Sie an die Analyse des Wirtschaftsprüfers kommen. Sie stellen sich hier hin und sagen, dass der Schuldenerlass der falsche Schritt sei.
Ich kann verstehen, dass Sie diese Gerechtigkeitsdebatte hier aufmachen.
- Herr Kubicki, es ist doch klar. Die ganze HSH Nordbank ist eine Ungerechtigkeit an sich. Das ist auch nichts Neues. Und solange wir in der Restrukturierung sind, eine Garantie ausgesprochen haben und mit Landeskapital für eine Geschäftsbank haften, ist es immer eine Ungerechtigkeit gegenüber dem Steuerzahler. Das ist Fakt. Unsere Aufgabe ist es doch, hier im Parlament dafür zu sorgen, dass wir die Restrukturierung, die Umstrukturierung und den Verkauf so gestalten, dass der Schaden für das Land verringert wird.
Auf die Frage, ob der Schuldenerlass in der Vergangenheit richtig war, möchte ich entgegnen, dass ich mir nicht sicher bin, ob es klüger ist, einen Kre
dit zu erwerben, der nicht restrukturiert ist, der sozusagen ein verschrottetes Schiff ist. Solche Kredite haben doch Verfalltage, und das wurde im Ausschuss ja relativ deutlich erklärt. Mir ist es lieber, wenn ein Kredit weiterläuft, vielleicht mit einer geringeren Kreditsumme, als dass das Schiff verschrottet wird und die Kosten für das Land und die HSH Nordbank noch größer werden.
Wir wissen auch, dass all die Sachen im Rahmen der Garantie abgewickelt werden und von den HSH Wirtschaftsprüfern überprüft werden. Das sind unsere eigenen Leute, die wir damit beauftragt haben. Wir sollten diesen Leuten vertrauen, dass sie ihre Arbeit vernünftig machen, und zwar nach den Regeln, die wir ihnen im Garantievertrag gegeben haben. Sie sitzen doch nur da, um zu prüfen, dass die HSH Nordbank nicht zu unseren Lasten agiert. Das ist doch deren Aufgabe, oder haben Sie etwa kein Vertrauen in die HSH-Prüfer, dass sie die Arbeit vernünftig machen?
- Gut, aber was ist dann Ihre politische Alternative, Herr Kubicki?
- Dann bin ich gespannt, was Ihre politische Alternative ist.
Fakt ist, wir sollten den Verkauf der Bank jetzt nicht aus den Augen verlieren. Das sollte unser vornehmliches Ziel sein. Ich bin gespannt, wie Sie als Finanzminister der vielleicht künftigen Bundesoder Landesregierung agieren würden. Wenn die CDU und die FDP regieren sollte, wird es genau solche Forderungsverzichte geben wie unter der Finanzministerin Heinold. Da bin ich mir ganz sicher, und darauf würde ich eine Kiste Wein verwetten. Ich danke Ihnen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Sitzung gestern Abend war sehr hitzig. Es sind persönliche Beleidigungen gefallen, die für einige Personen verletzend waren. Wir hatten heute Morgen eine Ausschusssitzung, an der ein Drittel unserer Fraktionen teilnehmen musste. Dementsprechend brauchen wir als Fraktion noch Beratungszeit, um uns noch einmal abzusprechen.
Wir wollen nach dem, was gestern passiert ist, nicht einfach zur Tagesordnung übergehen. Ich glaube, es ist wichtig, dass wir uns vorher zusammensetzen. Wir wollen anschließend auch eine Ältestenratssitzung, weil wir möchten, dass das menschliche Miteinander hier vernünftig ist und dass wir auf Augenhöhe diskutieren. Wir wollen persönliche Beleidigungen so nicht akzeptieren. Deshalb möchten wir eine Sitzungsunterbrechung und daran anschließend eine Sitzung des Ältestenrats beantragen. - Ich danke Ihnen.
Uns wäre eine halbe Stunde lieber.
Schleswig-Holsteinischer Landtag (18. WP) - 142. Sitzung - Freitag, 24. Februar 2017 11913
Vielen Dank, Frau Präsidentin!
Vielen Dank, Frau Präsidentin! - Vielen Dank, Frau Ministerin, für Ihren sachlichen Bericht. Ich glaube, es war sehr wichtig, dass Sie den so schön sachlich gehalten haben. Vor allem möchte mich auch bei meinen Kollegen beziehungsweise meinen Vorrednern für ihre sachlichen Debattenbeiträge bedanken, denn ich bin fest davon überzeugt, dass eine unsachliche Debatte zu diesem Tagesordnungspunkt weder dem Steuerzahler noch den Kunden der Sparkassen etwas bringt.
Natürlich tut die „Wirtschaftswoche“ in ihrem aktuellen Beitrag zur HSH Nordbank so, als ob die Sparkassen mit der HSH Nordbank in den Abgrund gezogen werden. Das mag vielleicht 2015 so gegolten haben, da war die Situation durchaus noch angespannter. Der Kollege Rother hat es ausgeführt: Die Gewährträgerhaftung der Sparkassen war höher, die ist mittlerweile deutlich gesunken. Ich glaube, wir müssen festhalten, dass mit dem Verkauf der HSH Nordbank - der Verkaufsprozess läuft ja gerade - die Situation für die Sparkassen durchaus entspannter wäre.
Ich möchte aber die Berichterstattung der „Wirtschaftswoche“ nicht großartig bewerten und auch nicht viel zu Prognosen sagen. Die Prognosen, wie die Auswirkungen auf die Sparkasse sein werden, werden nur dann zu überprüfen sein, wenn die Bank abgewickelt wird. Wir müssen uns allerdings auch eins vor Augen führen: Die üblichen Gewährträgerhaftungen, die die Sparkassen noch ausgesprochen haben, haben eine Laufzeit, die noch ein
paar Jahre länger ist. Das, was jetzt noch an Gewährträgerhaftung bei den Banken vorhanden ist, wird uns noch die nächsten Jahre, also über zehn oder zwanzig Jahre, begleiten.
Sicherlich kann man sich Gedanken machen, was für Risiken bei der HSH Nordbank bestehen. Das sollte man machen, und das ist auch wichtig. Aber wichtig auch, dass man nicht künstlich einen Punkt herausgreift und den sozusagen überhöht. Man muss es ganz nüchtern betrachten - deswegen ist es so gut, dass die Debatte so schön sachlich ist, die wir jetzt führen -, weil es nichts bringt, das Problem der Sparkassen jetzt Monate nach der Entscheidung vom Dezember großzureden, als existierte aktuell ein großes Problem für die Sparkassen oder vor allem für die Kunden der Sparkassen. Das tut es gerade nicht. Wir stehen mitten im Verkaufsprozess, und der sollte jetzt zu Ende geführt werden.
Noch einige kurze Anmerkungen zu den Währungsrisiken, die der Kollege Koch angesprochen hat: Dass wir ein Währungsrisiko haben, ist auch nichts wirklich Neues. Es ist so: In jedem Bericht, den wir im Unterausschuss über die HSH Nordbank bekommen haben, in jedem Quartalsbericht wurde häufig von der Bank erwähnt, dass sie Kredite und Schiffsfinanzierungen in US-Dollar abschließen. Es ist nicht verwunderlich, dass auf einem Schiffsmarkt, der weltweit agiert, die Handelswährung US-Dollar ist. Es war mit der Entscheidung klar es wurde auch von der Ministerin deutlich gemacht, zumindest war es mir im Dezember bewusst -, dass wir damit auch ein US-Dollar-Funding machen. Die portfoliomanagement AöR hat das im Ausschuss vorgestellt. Dass man sich jetzt gegen Währungsrisiken absichert, sehe ich nicht als kritisch. Dass da Kosten auf uns beziehungsweise die portfoliomanagement AöR zukommen, ist klar.
Gern.
Jein. Da möchte Ihnen tatsächlich widersprechen, aus folgendem einfachen Grund: Selbst wenn die HSH Nordbank die Kredite noch behalten hätte, wäre genau da auch das Währungsrisiko geblieben. Für beide Fälle - dass die Kredite dann von der HSH Nordbank selbst veräußert werden oder über die portfoliomanagement abgerechnet werden - gilt das Währungsrisiko.
Für Schiffskredite, die sowieso nur in US-Dollar herausgegeben werden, kann man einfach nicht kein Risiko tragen. Sagen wir so: Es macht keinen großen Unterschied, ob die HSH Nordbank das Währungsrisiko für den Steuerzahler trägt oder wir.
Im Endeffekt wird alles über die portfoliomanagement AöR abgerechnet.
Das Einzige, was man jetzt als Unterschied sehen könnte, ist, dass wir uns selbst mit Steuerzahlermitteln gegen dieses Währungsrisiko versichern.
- Das ist so! Das sollte wohl jedem bewusst sein. Jedem, der eine Entscheidung trifft, eine portfoliomanagement AöR zu gründen und darüber abzustimmen, dem sollte durchaus bewusst sein, dass da ein Währungsrisiko auf uns zukommt. Mir war es bewusst. Das habe ich eindeutig gesagt. Es war auch durch die Berichte der portfoliomanagement und der Finanzministerin im Vorfeld klar, dass mit dem Ankauf des Portfolios auch ein Währungsrisiko verbunden ist. Das sollte jedem bewusst sein.
Demjenigen, dem das nicht bewusst gewesen sein sollte - na ja.
Gut. Noch ein letztes Wort an die Ministerin: Ich möchte mich für den Gesetzentwurf bedanken. Das habe ich zwar schon in der letzten Tagung gemacht, aber wir haben es jetzt umgesetzt. Es ist richtig, dass wir die Kreditermächtigungen der portfoliomanagement AöR absenken. Das ist ein richtiges Signal. Spannend wird allerdings, wie es dann weitergeht, ob noch ein weiterer Portfolioankauf durch die portfoliomanagement AöR getätigt wird. Ich denke, die Debatte darüber werden neue Leute führen. Das Entscheidende jedoch ist, dass die portfoliomanagement AöR jetzt arbeitet, dieses Portfolio verwaltet - nicht die Kreditermächtigungen sind als Nebenkriegsschauplatz wichtig -, ihre Arbeit vernünftig beendet und sozusagen das Risiko, das wir mit dem Portfolio haben, auch begrenzt. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Bayern haben es, Baden-Württemberg ebenfalls und Nordrhein-Westfalen sowieso: einen Versorgungsfonds für die Beamtenpensionen. Also hat sich unsere Landesregierung gedacht: Was die anderen können, können wir auch. - Doch das, was uns als Versorgungsfondsgesetz vorgelegt wurde, ist weder Fisch noch Fleisch.
Das Gesetz schafft es in der bestehenden Form nicht, die kommenden steigenden Pensionsausgaben für die Beamten teilweise sinnvoll abzufangen und nicht mehr ausschließlich aus dem Haushalt bezahlen zu müssen. Denn zum einen kommt der Versorgungsfonds viel zu spät, zum anderen ist er viel zu dünn bemessen und bietet außerdem die Chance
zum vorzeitigen Ausstieg. Genau dieses Szenario haben wir schon einmal erlebt.
Weiterhin sind 1,5 % Rendite bei einer Inflationsrate von 1,9 % die Garantie, dass das angesparte Geld zum Schluss weniger wert ist.
So soll nach dem Gesetzesentwurf mit der Einzahlung auch gleichzeitig die Auszahlung aus dem Fonds beginnen. Mit Verlaub: So etwas macht ökonomisch überhaupt keinen Sinn, und das wissen Sie auch. Ab 2020 sollen dann pro neu eingestelltem Beamten 100 € pro Monat in den Fonds eingezahlt werden. Nur zum Vergleich: In Bayern und Nordrhein-Westfalen sind es 500 € pro Beamten und Monat, und beim Thüringer Entschuldungsmodell immerhin noch 450 €. Das ist fünfmal so viel wie dann in Schleswig-Holstein.
Mit dem jetzigen Modell würde ein Beamter in seiner Laufbahn so viel ansparen, dass es mit viel Augen-Zudrücken für ein Jahr als Pensionär reichen würde. Damit kann man keine Spitzen im Haushalt abfangen. So hat es bei der mündlichen Anhörung im Ausschuss auch ein Experte auf den Punkt gebracht: Er hat das Modell der Landesregierung als Politikökonomie bezeichnet. Ich kannte diesen Begriff vorher nicht, ich versuche ihn zu übersetzen: Symbolpolitik - nichts anderes ist dieser Fonds.
Aus Sicht von uns PIRATEN ist der Fonds immer eine schlechte Variante. Ökonomisch sinnvoll wäre es, die Schuldentilgung weiter voranzutreiben und dabei zukünftig wenig Zinsen auf die Landesschulden zu zahlen. Das ist sinnvolle Vorsorge für den Haushalt, das wäre das richtige Signal - nicht nur für die Beamtinnen und Beamten, sondern alle Bürgerinnen und Bürger in Schleswig-Holstein. Doch wir nehmen zur Kenntnis, dass Sie diesen Weg nicht gehen wollen. Sie bevorzugen den Weg der Symbolpolitik, weil Sie sich und einer zukünftigen Landesregierung misstrauen, die dann eventuell doch nicht die Schuldentilgung vorantreibt, wie es notwendig wäre.
Weiter möchte ich das nicht bewerten, aber allein der Umstand, dass die CDU das Gesetz im Ausschuss unterstützt hat, hätte Sie misstrauisch werden lassen müssen. Wir könnten uns als Opposition jetzt hinter der Totalablehnung des Fonds verbarrikadieren, aber wir PIRATEN haben ein anderes Politikverständnis und wollen deshalb auch bei diesem Gesetz einige Änderungen anregen, die aus ei
nem reinen Symbol ein Gesetz mit Substanz und Wert werden lassen würden.
Unser Änderungsantrag enthält deshalb zwei entscheidende Punkte. Erstens schlagen wir die Anhebung des Ansparbetrags pro Monat und neu eingestelltem Beamten auf 500 € vor. Das müssten wir tun, damit der Fonds überhaupt einen sinnvollen Betrag ansparen kann und eine Rendite abwirft. Zweitens soll aus dem Fonds erst ab 2022 etwas entnommen werden dürfen. Auch das ist absolut notwendig, damit Zeit ist, um überhaupt einen gewissen Grundstock an Kapital anzusparen.
Gerne hätten wir den Fonds auch besser gegen Missbrauch abgesichert, indem wir eine Zweckentfremdung der Gelder ausschließen und zur Änderung einzelner Punkte die Hürde einer notwendigen Zweidrittelmehrheit einführen. Das ist natürlich nicht machbar; dazu müssten wir das Ganze in die Verfassung schreiben; das ist allerdings unserer Meinung nach nicht notwendig.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche einen schönen Abend.
Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Investitionsquote ist für die FDP das Allheilmittel, wenn es um Politik geht. Kaum wird irgendwo ein öffentlicher Haushalt präsentiert, schon springt die FDP auf und vermeldet: Die Investitionsquote ist zu niedrig, die muss viel höher sein, sonst geht alles vor die Hunde! - Das ist, mit Verlaub, liebe Kollegen, hanebüchener Quatsch.
Die Investitionsquote ist vielleicht ein Indikator, wie es um die Infrastruktur in einem Land bestellt ist, sie sagt aber rein gar nichts darüber aus, wie die Menschen in diesem Land leben, ob das Leben lebenswert ist, sie sagt auch nichts über den sozialen Zusammenhalt in der Gesellschaft aus und nichts darüber, wie zufrieden die Menschen in diesem Land sind.
Wenn man der Universität Freiburg glauben darf, sind wir hier in Schleswig-Holstein seit Jahren die glücklichsten Menschen - trotz niedriger Investitionsquote.
Die Investitionsquote sagt nichts über das Bildungsniveau aus, nichts über die Qualität von Bildung, nichts über die kulturelle Vielfalt, nichts über das Lohnniveau, und sie sagt nichts über die Gerechtigkeit im Lande aus. Sie sagt auch nichts zur inneren Sicherheit aus, die momentan jedem hier so am Herzen liegt. Deshalb hat sie nach unserer Auf
fassung auch generell nichts in der Verfassung eines Landes zu suchen.
Denn da gehören nach unserer Auffassung eher Aussagen hinein, die eine Gesellschaft bestimmen und zusammenhalten. So etwas nennt man dann Werte.
Die Investitionsquote ist eine Zahl, aber lange noch kein Wert, der es verdient, in die Verfassung aufgenommen zu werden. Das ist unsere Meinung, wir werden zusätzlich den Wissenschaftlichen Dienst bemühen, um zu prüfen, ob die Festschreibung der Investitionsquote überhaupt in unserer Verfassung stehen sollte oder aber ob durch die Festschreibung viel zu stark auf die Gestaltungsmöglichkeiten des Parlaments und jedes einzelnen Abgeordneten Einfluss genommen wird; denn eins müsste den Kollegen von der FDP klar sein: Wer bereits 12,5 % des Haushalts fest verplant, der ist in seinem Handlungsspielraum ziemlich stark eingeschränkt.
Wenn man sich so stark einschränkt, wie will man dann noch flexibel auf politische Erfordernisse reagieren können?
Ein Blick in die anderen Bundesländer hilft übrigens auch, um zu erkennen, dass die gewünschten 12,5 % eine frei erfundene und anscheinend gewürfelte Zahl sind. Selbst Bayern hatte im vergangenen Jahr keine so hohe Investitionsquote. Ich weiß, dass Bayern zwar früher einmal über 20 % hatte, aber das war natürlich wiederum nur möglich, weil es Einschnitte in anderen Bereichen gab.
Weil selbst die sturen Bayern einsehen, wenn sie Fehler begehen, wird dort seit Jahren die Investitionsquote zurückgefahren. Das liegt ganz einfach daran, dass die Prioritäten ganz anders liegen. Investitionen sind wichtig, sie sind aber nur ein Posten von vielen.
Es ist natürlich auch das gute Recht der FDP, ihren Fokus auf Investitionen zu legen. Die waren schon
in den vergangenen Jahren oftmals zu niedrig. Aber mit der Festschreibung einer Quote wäre es das völlig falsche Signal für dieses Land in dieser Zeit.
Heute haben wir bereits gehört, wohin sich der Schuldenberg Schleswig-Holsteins bewegt. Das oberste Ziel muss es doch sein, diesen unglaublichen Schuldenberg abzubauen.
Ich befürchte, wenn die FDP regieren könnte, dann würde der Schuldenabbau wieder auf übermorgen verschoben, und stattdessen würden fadenscheinige Investitionsprogramme aufgelegt, und das Geld versickerte wieder im Nirgendwo. Das kann nicht Ziel unserer Politik sein. Deswegen sind wir gegen eine Investitionsquote in der Verfassung. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Präsident! Lieber Herr Kollege Garg, ich habe in meiner Rede ausgeführt, dass Bayern einmal eine Investitionsquote von über 20 % hatte. Wie Sie richtig ausgeführt haben, hat Bayern die Quote heruntergefahren.
Aber sei es drum, wir sollten uns nicht darüber streiten, was Bayern macht, wir sind hier in Schleswig-Holstein, und es ist wichtiger zu gucken, was wir in Schleswig-Holstein machen.
Ich stelle mir die Frage, was passiert, wenn wir Ihrem Gesetzentwurf zustimmten und in der Verfassung eine Investitionsquote von 12,5 % verankerten. Wenn wir den Investitionsstau 2030 abgebaut und in der Verfassung immer noch drinstehen haben, dass die Investitionsquote 12,5 % betragen soll, frage ich mich, ob wir dann tatsächlich immer noch so viel investieren müssen, obwohl wir für den Erhalt unserer Infrastruktur locker mit weniger als 12,5 % auskommen würden. Müssten wir dann irgendwelche Bauprojekte erfinden, nur um die in der Verfassung festgeschriebenen 12,5 % zu erreichen?
Was ich damit sagen möchte: Solche festen Werte in die Verfassung zu schreiben, ist der falsche Weg.
Die Haushaltsgesetzgebung ist das Königsrecht des Parlaments. Jede einzelne Partei ist für ihre eigenen politischen Schwerpunkte verantwortlich. Wir sollten nicht einen Schwerpunkt - Investitionsquote - in der Verfassung festschreiben, sondern die Entscheidung darüber dem Parlament überlassen.
Ich möchte aber der Kritik insofern recht geben, als die Investitionsquote in den letzten Jahren durchaus zu niedrig war. Das heißt aber noch lange nicht, dass wir diese in der Verfassung festschreiben möchten. Ich glaube, dass dieser Gesetzentwurf hauptsächlich dem Wahlkampf geschuldet ist, sonst würden wir nicht in der drittletzten Tagung der Wahlperiode über ihn beraten.
Wenn Ihnen die Investitionsquote so wichtig wäre, hätten Sie sie in den Auftrag an die Verfassungskommission in dieser Legislaturperiode aufgenommen. Das haben Sie nicht getan, deswegen ist es ein reiner Wahlkampfgesetzentwurf. Aber sei es drum: Wir haben wieder einmal über die Investitionsquote gesprochen. - Ich danke Ihnen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Frau Ministerin, vielen Dank für Ihren Bericht. So viel Zeit muss sein.
Die schleswig-holsteinische Schuldenuhr läuft erstmals rückwärts - mit dieser famosen Schlagzeile wurden wir vor ein paar Wochen konfrontiert. Überall gab es großes Schulterklopfen. Selbst CDU und FDP fiel zu dieser Schlagzeile wenig spektakuläres Gemecker ein.
Doch was bleibt von den 1,50 € pro Sekunde, um die sich der Schuldenstand reduziert? Leider nichts, denn das, was wir PIRATEN bereits bei den Haushaltsberatungen angemahnt haben, tritt jetzt vermutlich schneller und heftiger ein als zunächst erwartet.
Die Garantien für die HSH Nordbank werden fällig, und damit wird sich der Schuldenstand von Schleswig-Holstein um mehr als 15 Milliarden € erhöhen. Da stellt sich dann die Frage, ob es mit dieser Schulterklopferei nicht ganz schnell wieder vorbei ist. Es geht hier auch nicht allein um die Garantien, sondern es geht vielmehr um das Schiffskreditportfolio der hsh portfoliomanagement AöR. Denn das Land hat noch einmal 2,4 Milliarden € für die schlimmsten der schlimmen Schiffskredite ausgegeben, von denen wahrscheinlich die wenigsten mehr als den Schrottpreis einbringen werden.
An dieser Stelle muss ich mich tatsächlich wundern, dass bei der CDU und anderen Leuten im Gespräch ist, dass dieses Portfolio werthaltig sei.
Ich bin mir ganz sicher, dass es nicht naiv wäre zu glauben, dass die HSH Nordbank dem Land Schiffe überträgt, die großartig werthaltig sind. Es war doch Sinn und Zweck der Maßnahme, dass sich die HSH Nordbank von dem Schlimmsten des Schlimmsten befreit. Dementsprechend ist es logisch, dass diese Schiffe nicht solche sind, die man in Zukunft wirklich benutzen kann.
Sinn einer sogenannten Bad Bank - das weiß auch jeder, der sich damit beschäftigt hat - und die Intention der Landesregierung ist, die HSH Nordbank auf einen tragfähigen Kurs zu bringen. Da beginnen schon die Haarspaltereien. Zur Frage, ob das Kreditportfolio überhaupt 2,4 Milliarden € wert ist, sage ich eindeutig: Ich weiß es nicht und kann es auch nicht einschätzen, selbst wenn Sie alle Schiffe
hier auf der Kieler Förde vor dem Landeshaus präsentieren würden.
Ich muss das auch gar nicht wissen, denn dafür hat das Land sich namhafte - und, wie ich bemerken darf, sauteure - Wirtschaftsprüfungsgesellschaften ins Boot geholt, die den Bestand beurteilen und eine Zukunftsprognose darüber abgeben. An dieser Stelle - das muss ich ganz deutlich sagen - bin ich bei der Einschätzung von Staatssekretär Dr. Nimmermann, der im Ausschuss festgestellt hat, dass eine Zukunftsprognose nun einmal keine Garantie darstellt, sondern ein mit Risiko behafteter Blick in die Zukunft ist. In unserem speziellen Fall hat sich der Schiffsmarkt leider nicht wie prognostiziert entwickelt.
Dadurch wird es in Bezug auf die ausgelagerten Schiffskredite noch schwieriger. Der Wert des Portfolios sinkt weiter, und damit steigt der Verlust für das Land.
Zur Erinnerung: Das Kreditportfolio bestand zunächst aus faulen Krediten im Umfang von 5 Milliarden €. Nach der Schätzung der Wirtschaftsprüfer wurde der Marktwert von der EU auf 2,44 Milliarden € taxiert. Das war der Stand im Frühjahr vergangenen Jahres. Natürlich entwickelt sich ein Markt weiter, und Schiffskredite haben auf diesem Markt nicht an Wert gewonnen, sondern global verloren. Nach meinem Kenntnisstand gibt es keinen zweiten Planeten, auf dem wir im Moment diese Schiffe verchartern könnten.
Da kann man natürlich sagen: Die Wirtschaftsprüfer haben keine Ahnung, die Prognose war falsch beziehungsweise ist so nicht eingetroffen. Ich frage bewusst in Richtung FDP und CDU, auf welcher Grundlage die Bewertung sonst hätte geschehen sollen.
Hätte der Kollege Koch die Prognose besser vornehmen können? Hätten Sie, Herr Kollege Kubicki, es besser machen können?
Sie schimpfen hier auf die Landesregierung, die alles falsch gemacht habe. Glauben Sie denn allen Ernstes, dass wir heute besser dastehen würden, wenn das Parlament im Dezember entschieden hätte, die Bank abzuwickeln?
- Ich persönlich glaube nicht, dass eine Abwicklung das bessere Szenario gewesen wäre. Ich glaube erst recht nicht, dass dies bei der Marktentwicklung, die wir gerade erlebt haben, so gewesen wäre. Die Prognosen von MSI, die die Charterraten prognostiziert haben, sind teilweise um über 20 % eingebrochen. Das ist nicht die Schuld der Landesregierung.
An dieser Stelle muss man aber tatsächlich auch CDU und FDP verteidigen. Wenn es um Prognosen bei der HSH Nordbank geht, so lässt sich feststellen, dass bisher keine einzige eingetroffen ist. Es kommt bei der HSH Nordbank irgendwie immer anders. Der Schiffsmarkt hat sich immer negativer als prognostiziert entwickelt.
Wenn ich mich zurückerinnere an die Zeit, als ich neu hier im Landtag war, so zeigt dies die Situation der HSH Nordbank ganz deutlich. In den ersten Ausschusssitzungen, an denen ich teilnehmen durfte und in denen es um die Quartalsberichte der HSH Nordbank ging, sprachen wir alle noch von einer Ziehungswahrscheinlichkeit. Damit war gemeint, dass von den 10 Milliarden € Garantie tatsächlich nur ein einziger Euro gezogen wird. Wir haben also über eine Wahrscheinlichkeit gesprochen, ob wir überhaupt einen Euro zahlen müssen. Vier Jahre später reden wir darüber, dass die kompletten 10 Milliarden € an Garantie ausgezahlt werden müssen. Innerhalb von vier Jahren sind wir von eventuell einem Euro auf die volle Ausschöpfung der Garantiesumme von 10 Milliarden € gekommen. Das ist ein ganz schön dickes Ding.
An dieser Stelle müssen wir uns vielleicht einmal fragen, warum keine Planung oder Prognose bei der HSH Nordbank jemals Bestand hatte. Vielleicht finden wir in den Akten dazu etwas. Ich weiß es nicht.
Wenn wir hier heute eine Schuldzuweisung betreiben können, dann betrifft diese meiner Meinung nach die Entscheidung der schwarz-roten Landesregierung von 2009, den Rettungsplan und die Sunrise-Garantie so zu beschließen. Statt die Bank zu rekapitalisieren und den Bund mit ins Boot zu holen, glaubte man allen Ernstes, dass die Bank besser allein gerettet werden könnte. Mit der Entscheidung, selbst diese Sunrise-Garantie auszusprechen, wurde auch die Entscheidung getroffen, dass das Land Schleswig-Holstein alle Kosten tragen muss. Vor dieser Misere stehen wir in der Zukunft.
Mit der Entscheidung von 2009 sind wir auch zu der Entscheidung gekommen, dass wir die Schulden der HSH Nordbank komplett tragen müssen.
An dieser Stelle, Herr Kubicki, können Sie tatsächlich den Besserwisser spielen, denn eines muss man feststellen: Wenn man 2005 der FDP gefolgt wäre, hätte die Bank verkauft werden können. Dann hätten wir diese Probleme nicht gehabt.
- Leider hilft uns das alles heute nicht weiter.
Natürlich können wir gucken, was man in der Vergangenheit hätte besser machen können. Leider müssen wir aber mit dem Rettungsplan von 2009 arbeiten und das Beste daraus machen. Meine Hoffnung ist, dass der Verkauf der Bank im nächsten Jahr tatsächlich gelingt und der Schrecken ein Ende hat. Alternativ wird die Abwicklung sein. Darüber, wie das genau weitergeht, werden wir dann im Parlament wahrscheinlich noch einmal reden müssen. Schauen wir einmal, wie es weitergeht.
Wichtig ist, dass 2015 die Entscheidung getroffen wurde. Ich glaube, dass die Ministerin diese Entscheidung nach bestem Wissen und Gewissen getroffen hat. Die Zukunft wird zeigen, ob die Bank verkauft werden kann. Die Zukunft wird auch zeigen, was dann aus unseren Sparkassen wird, die auch Teil der HSH Nordbank sind. Man darf nicht vergessen, dass es hier nicht nur um unser Landesvermögen geht. Es geht auch um die Sparkassenlandschaft in Schleswig-Holstein. Ich glaube nicht, dass wir unsere Sparkassen über den Jordan gehen lassen sollten.
Kommen wir nun noch zu einem Punkt: Die Landesregierung hat einen Gesetzentwurf eingebracht, um die Kreditermächtigung der hsh portfoliomanagement AöR zu reduzieren. Die Ministerin hat das schon damals in der Debatte angekündigt. Sie hat das versprochen und hält dieses Versprechen jetzt ein. Über die Summe von 4,9 Milliarden € und darüber, ob nicht noch 1 Milliarde € oder 2 Milliarden € für einen weiteren Portfolioankauf dabei sein sollten, können wir uns sicherlich streiten.
Im Moment wäre ich sehr vorsichtig, noch ein weiteres Portfolio von der HSH Nordbank zu kaufen. Wenn wir das tun, dann nur deswegen, um die Bank für einen Verkauf aufzuhübschen. Die Frage ist, ob es sich tatsächlich lohnt, dafür noch einmal Geld in die Hand zu nehmen. Das muss man in Ruhe und ausführlich beraten, wenn dazu die Zeit ist. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau von Kalben, genau bei diesem Punkt kann ich aufklären. Die Finanzministerin hat selbst im Ausschuss bei den Haushaltsberatungen gesagt, dass dieses Programm aus Bundesmitteln nicht nachgefragt und ausgeschöpft wird. Deshalb haben wir das in unseren Haushaltsanträgen gekürzt. Es ist einfach kein Bedarf da, also haben wir das angepasst.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe nur ungefähr 1 Minute 30 Sekunden Restredezeit. Es bleibt also wenig Zeit
für eine Replik auf den Ministerpräsidenten. Ich möchte zwei Punkte aufgreifen.
Ich möchte den Vorschlag der FDP zur Kita-Finanzierung aufgreifen. Er unterscheidet sich von unserem Vorschlag. Wir haben in unserer Fraktion über den FDP-Vorschlag gesprochen und halten ihn für einen gangbaren Kompromiss. Deshalb werden wir in der Abstimmung dem FDP-Vorschlag zustimmen.
Ich sage das, damit Sie nicht verwirrt darüber sind, dass wir hier zwei Vorschlägen zustimmen. Wir halten beides für einen gangbaren Weg.
Herr Stegner, die Krankenschwester wird allein durch die Tatsache, dass sie Miete zahlt, den Straßenausbaubeitrag finanzieren, weil der Eigentümer, der den Straßenausbaubeitrag bezahlt, ihn sich über seine Miete natürlich wieder holt.
- Natürlich!
Natürlich wird er es nicht eins zu eins machen, aber er wird seine Miete erhöhen! Klar!
Vielen Dank, Herr Präsident! - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wer Begriffe wie Wohnimmobilienkreditrichtlinie entwirft, braucht sich nicht zu wundern, wenn etwas schiefläuft. Das Wort allein macht einem schon Angst.
Spaß beiseite, hier im Norden schauen wir immer reichlich skeptisch auf Vorschläge aus dem Süden, doch bei der angedachten Gesetzesänderung, die von Bayern, Baden-Württemberg und Hessen im Bundesrat vorgelegt wurde, handelt es sich um eine sinnvolle und dringend notwendige Änderung,
denn wenn ein Gesetz so absurd formuliert ist, dass es dazu führt, dass sich Banker als Propheten betätigen müssen, ist etwas richtig schiefgelaufen. Denn
wenn Banker gute Propheten wären, dann hätten wir uns die vielen Jahre mit den Problemen mit der HSH Nordbank und der Finanzkrise vor ein paar Jahren ersparen können.
Das ist ein Beispiel dafür, wie es nicht geht und wie man Probleme schafft und nicht löst. Mehrere Medien haben bereits über die Auswüchse dieser Richtlinie berichtet. So ist einmal wieder das zu beobachten gewesen, was in Deutschland generell immer wieder beobachtet werden kann. Ich persönlich finde es bemerkenswert, dass dies sogar im Gesetzesänderungsantrag steht.
Eine EU-Richtlinie wird erlassen, und die Ministerien wetteifern darum, wer die Richtlinie noch ein bisschen mehr unnötig verschärfen kann. Das ist wenig bürger- und verbraucherfreundlich. Einfacher wäre es gewesen, den vorgegebenen Text der EU-Richtlinie zu übernehmen und nicht noch einmal daran herumzuschrauben.
Insgesamt ist der Gedanke der EU richtig, den Verbraucher bei der Aufnahme von Immobilienkrediten besser zu schützen und die Bank bei Falschberatung in Haftung zu nehmen. Allerdings hat die Umsetzung zu einer Kreditklemme beispielsweise bei jungen Familien geführt, denn die jetzige Wahrscheinlichkeitsrechnung und die Prognose über die Zukunft der Liquiditätslage der Darlehensnehmer führt dazu, dass junge Menschen, die beispielsweise für das erste Kind ihre Berufstätigkeit unterbrechen, nicht mehr als kreditwürdig gelten.
Bei ihnen prüft die Bank das Einkommen der nächsten 30 Jahre. Das muss man sich einmal überlegen. Die Bank muss allein aufgrund des Kinderwunsches befürchten, dass ein Partner bald nicht mehr arbeitet und dass der andere das Darlehen allein nicht bedienen kann. Das ist eine ganz klare Benachteiligung von jungen Familien.
Daher ist es richtig, wenn die zukünftigen Gehaltsentwicklungen für eine saubere Prognose stärker berücksichtigt werden.
Ein weiterer Fall von Diskriminierung ist es übrigens, wenn die Lebenserwartung des Kreditnehmers statistisch nicht ausreicht, um den Kredit zu bedienen, und wenn dabei völlig unberücksichtigt bleibt, dass Lebensversicherungen oder andere Erbteile zur Erfüllung des Darlehensvertrags herange
zogen werden können. Deshalb hat es gerade die Generation 60plus sehr schwer, überhaupt einen Kredit zu bekommen. Eine einfachere Lösung wäre es, wenn stattdessen von der Bank geprüft wird, ob das Darlehen vertragsgemäß erfüllt werden kann, ohne das Lebensalter des Kreditnehmers in den Fokus zu rücken. - Ich danke Ihnen.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch ich habe die Wahl in den USA mit Sorge beobachtet. Das Land der Freiheit hat einen Präsidenten gewählt, der sexistisch, rassistisch und homophob ist. Das, was in den USA gerade passiert, haben wir auch in Großbritannien nach dem Brexit gesehen: dass hasserfüllte Menschen sich durch das Ergebnis dieser Wahl bestätigt fühlen. Das ist grausam und gruselig.
Das, was in den USA passiert ist, sollte uns auch eine Warnung sein, dass unser liberaler Rechtsstaat, den wir hier haben, nicht in Stein gemeißelt ist. Wir müssen nur bei uns in die Landesparlamente schauen, in die die AfD eingezogen ist, und wir erkennen dieselben Tendenzen: Was für Anträge und Anfragen von dieser Partei in diesen Parlamenten gestellt wird, ist beängstigend.
Aber bei aller Sorge um die US-Wahl und die AfD sollten wir nicht vergessen, dass wir hier auch in Deutschland bei Weitem noch nicht so weltoffen und frei von Diskriminierung sind, wie wir glauben. 2005 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass eine Aberkennung des selbst gewählten Vornamens bei Eheschließungen unzulässig ist. In der Begründung haben die Richter außerdem deutlich gemacht, dass das Zeugen oder Gebären von Kindern keinen automatischen Grund zur Aberkennung des Vornamens darstellt. 2008 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Ehelosigkeit als Voraussetzung für eine Geschlechtsänderung mit dem Grundgesetz unvereinbar ist. 2011 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass sowohl genitalangleichende oder genitalverändernde Operationen als auch die dauerhafte Fortpflanzungsunfähigkeit als Voraussetzung für die Personenstandsänderung mit dem Grundgesetz unvereinbar sind. Es ist also genauso wie an anderen Stellen: Ohne das Verfassungsgericht gibt es keinen gesellschaftlichen Fortschritt.
Trans- und intersexuelle Menschen leiden auch heute noch stark unter Diskriminierung. Alleine dass Transsexuelle laut WHO immer noch als psychisch krank gelten, ist eine Stigmatisierung.
Wer die Entscheidung trifft, sein Geschlecht zu ändern, wird in seiner Selbstbestimmung hinterfragt. Die erforderlichen Gutachten im TSG erfüllen ihren Zweck nicht und stehen im krassen Widerspruch zum Selbstbestimmungsrecht des Betroffenen.
Genauso darf es nicht sein, dass ohne Einwilligung geschlechtszuweisende oder -anpassende Operationen an minderjährigen intersexuellen Menschen stattfinden.
Auch gibt es zum Beispiel keine Möglichkeit, eine Ehe in eine eingetragene Lebenspartnerschaft zu ändern. Allein die Tatsache, dass wir ein eigenes Transsexuellengesetz haben, ist schon diskriminierend. Warum stehen die Regeln zur Namensänderung nicht einfach im BGB?
Aber auch abseits der gesetzlichen Hürden haben es Trans- und Intersexuelle nicht leicht. Der Kampf mit den Krankenkassen um die Kosten der Geschlechtsumwandlung ist kräftezehrend und langwierig. Ich möchte von der stattfindenden gesellschaftlichen Diskriminierung gar nicht erst anfangen. Damit ist nicht nur Hass, Gewalt und Belästigung gemeint. Wir müssen nur schauen: Diskriminierungen auf dem Arbeitsmarkt, Pathologiesierung und gesellschaftliche Ausgrenzung führen dazu, dass Trans- und Intersexuelle ein erhöhtes Armutsrisiko haben. Es gibt also sehr großen Handlungsbedarf. Diesem Handlungsbedarf nimmt sich der gemeinsame Antrag an, und das finde ich auch richtig und gut so.
Liebe CDU, die Bundeskanzlerin hat nach der Wahl des neuen US-Präsidenten sehr deutliche Worte gefunden. Wir sind „durch Werte verbunden“, sagt sie. Ich zitiere:
„Demokratie, Freiheit, den Respekt vor dem Recht und der Würde des Menschen unabhängig von Herkunft, Hautfarbe, Religion, Geschlecht, sexueller Orientierung oder politischer Einstellung.“
Auf Basis dieser Werte hat die Kanzlerin dem neuen amerikanischen Präsidenten die Zusammenarbeit angeboten. Genau diese Werte sind es doch, die die Kanzlerin beschrieben hat, die diesem Antrag zugrunde liegen.
Liebe CDU, ich würde Daniel Günther gern direkt ansprechen, aber er ist gerade leider nicht da.
- Genau! Es ist nämlich nicht nur Zeit, Ankündigungen in der Presse für euch zu machen, es ist auch Zeit, dass ihr das umsetzt und im Parlament dokumentiert. Gebt euch einen Ruck, stimmt diesem Antrag zu. Wir brauchen nicht zwangsläufig eine Anhörung. Ihr könnt auch jetzt über den Antrag abstimmen.
Der Ausschuss kann auch wunderbar selbstständig eine Anhörung beschließen. Dazu braucht man keinen Antrag. Das Thema ist wichtig. Ich finde es auch gut, wenn man eine Anhörung im Ausschuss macht, weil es, so glaube ich, wichtig ist, den Leuten Gehör zu schenken, und auch, dass wir uns hier mit den Leuten beschäftigen. Aber wir brauchen das nicht, um den Antrag hier heute zu beschließen. Es ist nichts Schwieriges dabei, was wir hier beschließen. Es geht einfach nur darum, vorhandene Diskriminierung abzuschaffen. - Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Das ist heute wieder ein richtig schönes Wohlfühlund Kuschelthema für Herrn Dr. Stegner.
- Es ist bald wieder Weihnachten; da hat Herr Kollege Habersaat recht.
Herr Dr. Stegner konnte wieder ganz breit ausführen, was die Koalition alles an Gutem tue und dass bei den Kommunen das Schlaraffenland ausgebrochen sei. Fakt ist - die „KN“ haben es in der vergangenen Woche geschrieben -, dass es sich um eine Koalition der Schulterklopfer handelt. Das haben deren Redner heute wieder sehr gut gezeigt.
- Den Anlass haben Sie sich mit der Aktuellen Stunde geschaffen. Sie haben nur über sich selbst geredet.
Fakt ist - das hat die CDU schon deutlich gemacht -: Den Kompromiss, den Sie geschlossen haben, hätten Sie wahrscheinlich mit der CDU als „Fundamentalopposition“, wie sie hier bezeichnet wurde, nicht schließen können. Ich möchte auf einige Punkte des Kompromisses eingehen.
Ich beginne mit dem Punkt „Integration“. Die Frage ist tatsächlich, ob die Mittel, die Sie eingestellt haben, reichen werden. Ich habe daran durchaus Zweifel. Wir alle wissen, dass die Integration vor Ort, in den Kommunen, stattfindet. Daher müssen sie dazu in die Lage versetzt werden.
Ich beginne mit dem Guten. Dass der Personenkreis, für den die Integrationspauschale gilt, ausgeweitet wird, begrüße ich ausdrücklich. Es ist auch gut, dass diejenigen, die über den Familiennachzug nach Schleswig-Holstein kommen, einbezogen werden; auch diese Menschen müssen integriert werden. Es ist richtig, dass die Kommunen für diese Aufgabe finanzielle Mittel bekommen.
Die Frage ist jedoch, ob das, was beschlossen worden ist, ausreicht. Das können wahrscheinlich die Kommunen besser beurteilen als ich. Ich habe jedenfalls Zweifel. Herr Kollege Dr. Heiner Garg hat es schon angesprochen: Die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge liegen den Kommunalhaushalten ziemlich schwer auf der Tasche. Bei ungefähr 30.000 € Integrationskosten pro unbegleitetem minderjährigen Flüchtling kommt man, wenn man es hochrechnet, auf über 116 Millionen € Kosten, die über die Zeit hinweg entstehen.
Ja.
- Das Land. Den Prozentsatz kann ich Ihnen aber jetzt nicht nennen.
- Das Land, genau, also nicht die Kommunen.
Er kann gern sein Statement noch abgeben.
- Herr Kollege Dr. Dolgner, ich habe gesagt, dass die Kommunen das sicherlich besser beurteilen können, dass ich aber Zweifel habe. Ich habe davon gesprochen, dass die Kosten für die Integration bei ungefähr 30.000 € für jeden unbegleiteten minderjährigen Flüchtling liegen. Ich habe die Sorge, dass die für das kommende Jahr geplante Integrationspauschale von 1.250 € pro Flüchtling - im Jahr 2018 sollen es nur 750 € sein - nicht ausreichen wird. Ich lasse mich gern eines Besseren belehren, habe aber diese Sorge.
Das ist schon einmal nett.
Kommen wir zur Krankenhausfinanzierung. Das hat der Kollege Garg gerade angesprochen. Ich teile seine Sorgen im Großen und Ganzen. Sie haben mit IMPULS ein Sonderprogramm erschaffen, das richtig ist und zusätzliche Mittel zur Verfügung stellt. Wenn man allerdings zusätzliche Mittel hat und ein Sonderprogramm durch Geld finanziert, das man
mehr hat, kann man nicht automatisch davon ausgehen, dass auch die Kommunen mehr Geld haben und ihren Grundfinanzierungsanteil leisten.
Aber Sie sind ja auf die Kritik eingegangen. Vielleicht hat Herr Garg das ja gelesen. Die Kofinanzierung soll erst ab 2019 stattfinden. Auch das ist Teil Ihres Kompromisses. Sie sind explizit auf die Kritik der Opposition eingegangen, haben die Kofinanzierung bis 2019 ausgesetzt und ein Investitionsprogramm aus Bundesmitteln eingeführt, aus dem Sie die Kommunen zusätzlich ab 2019 die Kofinanzierung von IMPULS finanzieren lassen. Das als Ganzes kann ich nicht als Geschenk der Landesregierung bezeichnen; das sind Bundesmittel, die mit dem Investitionsprogramm an die Kommunen weitergegeben werden, wie es auch sein sollte.
Da Herr Kollege Stegner alles aufgeworfen hat, was Sie gemacht haben, kann ich zu anderen Punkten kommen. Den Kommunen geht es nach wie vor nicht wirklich gut. Die Kommunen haben nach wie vor das Problem der Altschulden. Auch das ist politisch ein dickes Brett, das Sie bohren müssen. Wir haben das Thema schon vor Monaten im Landtag behandelt und einen Altschuldentilgungsfonds gefordert.
Der Landtag hat sich darauf verständigt, das anzugehen, nicht nur für Landesschulden, sondern auch für kommunale Schulden. Damit ist die Finanzministerin auf Bundesebene leider gescheitert. Wir sollten jedoch nicht vergessen, dass die Kommunen nach wie vor eine Lösung für ihre Altschulden brauchen. Einige Kommunen sind vollkommen überschuldet und kommen nicht aus eigener Kraft da raus.
Darum sollten wir uns in der Landespolitik auch damit beschäftigen, damit wir da weiterkommen. Ein Altschuldentilgungsfonds muss kommen.
Wir alle wissen, dass Montag die Gerichtsverhandlung zu unserer FAG-Klage ist.
Sie sind uns nach wie vor eine Ausgabenanalyse für die kommunalen Finanzen schuldig.
Die Kommunen profitieren zwar derzeit -
- Herr Dr. Dolgner, ich habe gesagt, dass Sie nach wie vor schuldig geblieben sind, eine Aufgabenanalyse zu machen. Das war nicht Teil Ihrer FAG-Novelle. Das ist aber erster und wichtiger Bestandteil eines FAG. Das haben Sie einfach nicht gemacht.
Wir werden abwarten, wie die Verhandlung Montag ausgehen wird. Das wird spannend.
Ich lasse meine restliche Redezeit für den zweiten Teil der Aktuellen Stunde übrig und wünsche noch einen schönen Nachmittag.
Vielen Dank, Herr Präsident! - Sehr Damen und Herren! Selten konnte man in diesem Hohen Haus das Scheitern der rot-grün-blauen Landesregierung so eindrucksvoll beobachten wie am Beispiel des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes.
Das ist einmal mehr ein Beweis dafür, wie fern doch Theorie und Praxis auseinanderliegen können. Dabei bekommen das Land Schleswig-Holstein und speziell finanzschwache Kommunen vom Bund ein Geschenk in Höhe von 99,5 Millionen €, aber die Kommunen setzen das Geld nicht ein. Warum tun die Kommunen das nicht? - Weil die Landesregierung aus einer guten Idee des Bundes, finanzschwachen Kommunen Investitionen zu ermöglichen, einen Rohrkrepierer allererster Güte gemacht hat.
Die Kommunen können überhaupt nichts dafür. Viele würden gern investieren, allerdings wollen und oder müssen die wenigstens in die energetische Sanierung von Schulen und Kindergärten investieren, denn auf diesen Verwendungszweck hat die Landesregierung die Gelder des Bundes eingeschränkt. So heißt es im Bericht vom Juli auch lobend: So ist es bislang noch nicht zur Auszahlung von Bundesmitteln gekommen. Dabei wäre es doch einfacher gewesen.
Ich habe mir erlaubt, einmal nach Baden-Württemberg und nach Rheinland-Pfalz zu schauen. Das ist das Gute an dieser Förderung. Man kann sehr gut vergleichen, welche Regierung fähig ist und welche Regierung es nicht schafft, etwas in vernünftige Landespolitik umzusetzen. In Baden-Württemberg werden die Schwerpunkte beispielsweise bei der Lärmbekämpfung an Straßen und Schienen gesetzt. Hier wären auch in Schleswig-Holstein mehrere Städte und Gemeinden sofort dabei, denn das Thema Lärm beschäftigt die Bürger in Schleswig-Holstein immer mehr. Warum hat die Landesregierung dieses Thema ausgeschlossen? Sind Sie etwa für Lärm? Oder haben Sie etwas gegen Lärmbekämpfung? In Rheinland-Pfalz heißt es in dem Text: Die Landesregierung hat entschieden, den
Kommunen insgesamt einen möglichst weiten Entscheidungsspielraum zu belassen
und insbesondere keine Einschränkung der vom Kommunalinvestitionsförderungsgesetz vorgesehenen Förderbereich vorzunehmen.
Vielen Dank, Herr Präsident! - Jetzt haben Sie also ein Bespiel aus einem von Grün und aus einem von Rot regierten Bundesland. Daran können Sie sich messen lassen. Feiern Sie sich nur weiter hier, wenn es auch offensichtlich nichts zu feiern gibt. Ich verstehe es nicht, warum Sie so engstirnig sein müssen und trotzdem auf der ausschließlichen energetischen Sanierung beharren.
Das ist die grüne Bevormundung, denn von dieser Seite kommt die Idee von der energetischen Sanierung, von der in der vergangenen Woche der badenwürttembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann gesprochen hat.
Warum kann man nicht die Kommunen einfach einmal selbst entscheiden lassen, wo sie investieren wollen? Warum glaubt die Landesregierung, es besser zu wissen? Warum schränkt sie die vom Bund weit gefassten Vorgaben so weit ein?
Ich stelle fest: Kein anderes Bundesland stellt sich so stümperhaft bei der Verteilung von Geldgeschenken durch den Bund an wie Schleswig-Holstein.
Nehmen wir ein konkretes Bespiel: Im Landkreis Steinburg stehen für den Landkreis als Träger und dann noch explizit für die Städte Itzehoe, Wilster und die Gemeinde Lägerdorf insgesamt 3 Millionen € zur Verfügung. Wie viele Euro wurden bisher abgerufen? - Es sind 0 €. Nichts, aber auch gar nichts wurde abgerufen, und da stellen Sie sich hier hin und feiern sich. Ich glaube nicht, dass den Kommunen im Landkreis Steinburg zum Feiern zumute ist.
Das, was diese Regierung mit der Umsetzung dieses Gesetzes hier abgeliefert hat, ist ernüchternd und beschämend. Hier sollte schnell gegengesteuert werden. Die Opposition hatte im letzten Jahr einen objektiv ganz brauchbaren Ansatz geliefert, dem die Regierung natürlich aus taktischen Gründen nicht zustimmen konnte. Deshalb mein Appell: Schluss mit der Engstirnigkeit. Bessern Sie umgehend nach. Übernehmen Sie die weitgefasste Formel der Rheinland-Pfälzer, damit die Gelder bis Juli 2017 oder auch später, wenn die Verlängerung des Programms durchgesetzt wurde, noch abgerufen werden können. Da wären wir PIRATEN sicherlich sofort dabei. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Sehr geehrte Frau Ministerin, so viel Glück wie Sie habe ich leider nicht. Mein Fraktionsvorsitzender hat mir nur 3 Minuten Redezeit gelassen. Frau Ministerin, allerdings kann ich nicht verstehen, warum Sie angesichts der Herausforderungen, vor denen wir stehen, so entspannt sind. Ich glaube fest, dass Sie trotz der Euphorie über die sprudelnden Steuereinnahmen völlig vergessen haben, was eigentlich auf uns zukommt:
Wir haben Schulden in Höhe von 27 Milliarden €. Die Rechnung der HSH Nordbank steht noch aus. Das UKSH kann auch noch zu einem Millionengrab werden. Wir haben einen Sanierungsstau von 2,1 Milliarden €. Die Pensionslasten sind auch noch nicht angesprochen worden. Hinzu kommt, dass die Zinsen in der Zukunft steigen können. Gerade wenn wir die Schulden der HSH Nordbank einbeziehen, haben wir einen ziemlichen Schuldenberg, was das Zinsrisiko ins Unermessliche steigen lässt.
Wir kommen also auf knapp über 40 Milliarden €, über die wir uns mittelfristig Gedanken machen müssen. Das sind immense Schulden. Das ist ungefähr viermal so viel, wie unsere jährlichen Steuereinnahmen ausmachen. Diese Schulden sollten unsere Handlungsfähigkeit bestimmen. Frau Ministerin, seien Sie doch ehrlich: Ich glaube nicht, dass Sie sich so sicher sind, wie Sie all das in der Zukunft wuppen wollen.
Ich glaube nicht, dass Sie so entspannt sein können. Das nehme ich Ihnen einfach nicht ab. Eines ist auch klar: Mit einer solchen Schuldenlast bleibt nicht viel Raum für Wahlkampfgeschenke und für heimlich gestrickte Einsparungen.
Das Gebot der Stunde lautet nach wie vor: Kluge Investitionen in die Zukunft, Sparen, Sparen, Sparen, und ein klares Bekenntnis zum Schuldenabbau.
Bei aller Ohnmächtigkeit, die wir angesichts dieses Schuldenbergs haben, dürfen wir nicht vergessen, dass dieses Land Schleswig-Holstein eine Zukunft haben soll. Deshalb haben wir PIRATEN uns zum Beispiel auch mit der Flüchtlingssituation auseinandergesetzt. Wir tragen die Ausgaben mit. Vor allen Dingen tragen wir auch die Ausgaben für die Lehrerstellen mit, denn das ist wichtig: Wenn wir nicht in unsere Köpfe investieren, werden wir diesen Schuldenberg in der Zukunft definitiv nicht abbauen können.