Protokoll der Sitzung vom 21.09.2016

(Beifall PIRATEN und Petra Nicolaisen [CDU])

Jetzt ist für die Kollegin und Kollegen des SSW tatsächlich die Abgeordnete Jette Waldinger-Thiering an der Reihe. Ich erteile ihr hiermit das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Die Städtebauförderung ist eine zentrale Aufgabe der Bau- und Wohnungswirtschaft, die aber genauso unter einem sozialpolitischen Aspekt zu sehen ist. Sie ist als Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Ländern und Kommunen gesetzlich verankert und als Daueraufgabe ausgelegt. Damit hat man sich zur Aufgabe gemacht, den Städten und Kommunen bei ihren städtebaulichen Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen fördernd zur Seite zu stehen.

Derzeit gibt es fünf Städtebauförderungsprogramme, die jährlich neu aufgestellt werden: das Programm „Soziale Stadt“, das Programm „Stadtumbau West“, das Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“, das Programm „Städtebaulicher Denkmalschutz West“ sowie das Programm „Kleinere Städte und Gemeinden“.

So unterschiedlich die Programme auch sind, es geht im Wesentlichen darum, den Städten und Kommunen zu helfen, die Attraktivität als Wohnund Wirtschaftsstandort zu verbessern. Es geht darum, der kommunalen Ebene Fördermöglichkeiten an die Hand zu geben, damit sie sich den Herausforderungen des demografischen und wirtschaftskulturellen Wandels stellen können, damit sie die Wohnungsangebote und Aufenthaltsqualität der Innenstädte verbessern können, aber auch, um die Versorgungsfunktion der Stadt- und Stadtteilzentren zu stärken oder der Stadt-Umland-Wanderung und städtebaulicher Funktionsverluste entgegenwirken zu können.

Damit ist nicht nur die Stärkung von Zusammenhalt und Motivation der Bewohner, sondern letztlich

(Dr. Ekkehard Klug)

auch die allgemeine Verbesserung der Lebensbedingungen verbunden. Es hat also einen vielseitigen und positiven Einfluss auf den Alltag der Menschen in den betroffenen Stadtteilen.

Das Land erstellt die Städtebauförderungsrichtlinien, stellt entsprechend der verfügbaren Haushaltsmittel die Zuwendungen bereit und berät die Gemeinden bei der Umsetzung. Mit den Richtlinien schafft das Land die notwendige Transparenz und einen diskriminierungsfreien Zugang. Damit haben die Gemeinden einen verlässlichen Partner an ihrer Seite, um ihre entsprechenden entwicklungspolitischen Ansätze umsetzen zu können. Darauf kommt es nämlich an.

Es mag ja durchaus vorkommen, dass Kommunen die Zuwendungen drei Monate nach der Auszahlung nicht fristgerecht verwenden können und sie dann für die Mittel Zinsen zahlen müssen. Zugegeben: Die Gründe für Verzögerungen können sehr unterschiedlich sein. Das Versäumnis oder der Fehler ist dabei auch nicht immer aufseiten der Kommune zu finden. Die Umsetzung von Maßnahmen kann durchaus schwierig sein, sodass es dadurch zu Zeitverzögerungen kommen kann.

Für absolut kontraproduktiv halte ich den Ansatz der Kollegin Nicolaisen, die Zweckentfremdungszinsen als zusätzliche Fördermittel in das entsprechende Sondervermögen der Fördermaßnahme einzubringen, damit sie somit weiterhin der Kommune zugutekommen.

(Zuruf: Gute Idee!)

Soll heißen: Kommunen zahlen einen Zweckentfremdungszins, der ihnen hinten herum aber wieder zugutekommt. Damit wird den Kommunen der Anreiz genommen, ihre Maßnahme innerhalb der Frist umzusetzen. Das kann so nicht gewollt sein. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass dies haushaltsrechtlich so machbar ist.

Das Land ist ein verlässlicher Partner und Ratgeber für die Kommunen bei der Umsetzung und Durchführung von Städtebaumaßnahmen. Dazu gehört der regelmäßige kooperative Austausch. Das machen wir bereits, und damit wäre der Punkt des Antrags erledigt.

Als Parlamentarierin bin ich natürlich immer daran interessiert zu erfahren, wie Maßnahmen der Städtebauförderung umgesetzt werden oder ob es irgendwo hakt. Aber das kann ich auch im Ausschuss erfragen. Daher sollten wir die zuständigen Mitarbeiter im Ministerium nicht mit Bitten nach jährlichen schriftlichen Berichten zusätzlich belasten.

Uns allen ist mehr geholfen, wenn sie sich auf ihre Arbeit konzentrieren können, um den Kommunen bei der Durchführung der Städtebauförderung mit Rat und Tat zur Seite stehen.

(Beifall SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt SPD)

Das Wort für die Landesregierung erteile ich nun dem Herrn Innenminister Stefan Studt.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte Ihnen kurz erläutern, warum der Antrag der CDU-Fraktion in vielerlei Hinsicht von offenbarer Unkenntnis der Sachverhalte zeugt. Das mag in der Tat damit zusammenhängen, dass die Städtebauförderung ein wirklich komplexes Instrument zur Bewältigung vielschichtiger stadtentwicklungspolitischer Aufgaben ist; das haben wir hier schon gehört. Sie stellt tatsächlich an alle Beteiligten entsprechend hohe Anforderungen, an die Kommunen natürlich in ihren entsprechenden Bau- und Planungsabteilungen, an die Maßnamenträger, aber auch an mein Haus.

Auch wenn der vorliegende Antrag einen anderen Eindruck vermittelt: Städtebauförderung ist stets kooperatives Verwaltungshandeln zwischen Land und Gemeinden. Liebe Frau Nicolaisen, die Planungshoheit für die Entwicklung und die Umsetzung städtebaulicher Gesamtmaßnahmen, die Sie einfordern, haben die Gemeinden. Noch eines: Es gibt keine Städtebaumittel, ohne dass sie von den Gemeinden beantragt worden wären. Auch hier gilt: Das ist keine Zwangsbeglückung des Landes und des Bundes.

Das Ministerium kann an der Stelle auch nicht nur die Aufsicht haben. Als Fördermittelgeber entscheidet es über die Verteilung der Städtebauförderungsmittel und die Zulässigkeit des Mitteleinsatzes nach den Städtebauförderrichtlinien. Diese Richtlinien legen Förderkriterien fest, die eine transparente und diskriminierungsfreie Förderung gewährleisten. Danach müssen wir uns richten, danach müssen sich auch die Antragsteller richten.

Das Ministerium als Fördermittelgeber darf über den Mitteleinsatz für Städtebaufördermaßnahmen nur gezielt und nach einer Prüfung entscheiden. Als aktiver Fördermittelgeber kontrolliert das Ministerium jedoch nicht nur die förderrechtlich zulässi

(Jette Waldinger-Thiering)

ge Mittelverwendung, sondern es beurteilt selbstverständlich auch die Förderwürdigkeit von Maßnahmen. Das ist auch bei anderen Förderprogrammen des Landes und des Bundes ein maßgebliches Entscheidungskriterium.

Frau Nicolaisen, die von Ihnen angesprochenen Lampen, Bäume oder Papierkörbe klingen erst einmal dramatisch. Das geht aber wirklich nachweislich an der Realität vorbei. Das begleitende Controlling bei der Programmumsetzung, das für uns selbstverständlich ist, dient in erster Linie auch den Kommunen, finanzielle Risiken zu vermeiden. Auch das ist etwas, was wir als unsere Verpflichtung sehen.

Es wurde im Übrigen 2015 auch durch den Landesrechnungshof bestätigt - sein Ergebnis der Prüfung: Das Förderverfahren biete mit seinem Zustimmungsvorbehalten den Gemeinden Rechts- und Haushaltssicherheit. Dem Ministerium biete es eine frühzeitige Kontroll- und Steuerungsmöglichkeit. Er habe - so der Landesrechnungshof - nicht den Eindruck gewonnen, dass sich Einzelmaßnahmen durch das Zustimmungsverfahren merklich verzögern würden.

Meine Damen und Herren, als Kommunalminister liegt mir natürlich auch die Situation der antragstellenden Städte am Herzen. In der Tat ist es so, dass derzeit ein Teil der Städtebauförderungskonten der Gemeinden einen hohen Stand aufweist, der zu hohen Zinszahlungen führt. Das nehme ich in der Tat ebenfalls mit Sorge wahr. Wir arbeiten daran, Maßnahmen zu treffen, die dieses dann auch entsprechend entlasten und reduzieren können. Allerdings - auch das lassen Sie mich sagen, meine Damen und Herren - haben wir hierfür Vorgaben zu beachten. Das liegt nicht in der Beliebigkeit.

Die Regelungen bezüglich der Fristen zur Mittelverwendung, zur Erhebung von Zweckentfremdungszinsen einschließlich Zinshöhe sowie die Wiedereinsatzmöglichkeiten dieser Zinsen richten sich nach den haushaltsrechtlichen Vorgaben des Landes. Sie ergeben sich direkt aus den Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Landeshaushaltsordnung.

Die von Ihnen, Frau Nicolaisen, vorgeschlagenen Instrumente sind nicht geeignet, das Problem der hohen Zweckentfremdungszinsen zu lösen. Lassen Sie mich ein Beispiel nennen: Wenn Städtebauförderungsmittel über mehrere Jahre von Kommunen angespart werden, was wegen der Größe der Maßnahmen durchaus üblich ist, um entsprechende Großprojekte zu finanzieren, Großprojekte wie zum

Beispiel das Elmshorner Rathaus, hilft der Kommune eine Verlängerung der Frist von drei auf sechs Monate nicht. Denn auch bei einer längeren Frist wird nach geltendem Haushaltsrecht schon ab dem ersten Tag eine entsprechende Mittelauszahlung fällig.

Mein Haus hat einige Maßnahmen entwickelt, wie im Interesse der Kommunen die Zinsproblematik tatsächlich gelöst oder doch zumindest entschärft werden kann. Insoweit befinden wir uns im Moment in Gesprächen. Dazu werden wir dann auch sicherlich alsbald entsprechend vortragen können.

Auch beim nächsten Punkt, den Sie angesprochen haben, haben wir Vorgaben zu beachten. Die in den Städtebauförderrichtlinien geregelte Kassenreserve in Höhe von 25.000 € ist eine Ausnahme von der Landeshaushaltsordnung zugunsten der Kommunen. Sie wurde nach Anhörung des Landesrechnungshofs und im Einvernehmen mit dem Finanzministerium vor einigen Jahren entsprechend zugelassen. Nicht durchsetzbar gegenüber dem Landesrechnungshof im Rahmen der Richtliniennovellierung war die aus meinem Haus im Interesse der Förderkommunen vorgeschlagene noch weitergehende Erhöhung der ständigen Kassenreserve.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich am Ende noch die Forderung betrachten, die Kooperation und Kommunikation mit den Fördergemeinden zu verbessern. Das Referat Städtebauförderung in meinem Haus hat dazu in den letzten Jahren vieles erarbeitet und auch vieles geleistet. Es gibt Einführungsveranstaltungen von neu aufgenommenen Gemeinden, jährliche Netzwerktreffen in allen Städtebauförderungsprogrammen, themenbezogene Workshops. Meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben auch eine Arbeitsgruppe zur Anwendung der Städtebauförderrichtlinien mit Vertretern der Fördergemeinden, der Sanierungsträger und der Investitionsträger initiiert. Allein im Jahre 2015 fanden neben unzähligen E-Mail-Austauschen und Telefonaten an die 100 individuelle Fördergespräche mit Sanierungskommunen und deren Sanierungsträgern statt.

Ich selber habe den von der Bundesbauministerin neu geschaffenen Tag der Städtebauförderung genutzt, um mir einige Projekte vor Ort anzusehen und mit den Projektverantwortlichen, den kommunalpolitisch Verantwortlichen, ins Gespräch zu kommen. Wenn die Förderkommunen entsprechende Gesprächswünsche haben, dann nehmen meine Leute das wahr, und sie nehmen es ernst. Ist es ganz ernst, bin auch ich dazu vor Ort. Und welch Wunder: In den Gesprächen, die ich führe, stellt

(Minister Stefan Studt)

sich dann doch immer heraus, dass es viele Ursachen für Verzögerungen gibt: Planänderungen der Kommunen, Verzögerungen bei Maßnahmenträgern und ja, auch Personalengpässe, die wir in meinem Arbeitsbereich gehabt haben; das ist gar nicht zu verhehlen. Ich nehme aber auch wahr: Es gibt häufig deutliche Personalreduzierungen auch in den kommunalen Planungsbereichen. Das macht die Sache an der Stelle dann auch nicht einfacher.

Zusammengefasst kann man sagen: In dem Antrag werden ganz überwiegend Forderungen erhoben, die längst Verwaltungspraxis sind, oder aber es werden bekannte Probleme beschrieben, an deren Lösung wir schon arbeiten. Ich jedenfalls kann keinen neuen Punkt entdecken, an dem wir nachjustieren sollten. - Danke schön.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Vielen Dank, Herr Minister. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe deshalb die Beratung.

Es ist beantragt worden, den Antrag Drucksache 18/4402 an den Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen.

(Unruhe)

Meine Damen und Herren, wir sind jetzt in der Abstimmung. Ich habe mindestens von dem Kollegen Klug den Vorschlag gehört - ich meine, Sie waren das -, im Ausschuss weiter über diesen Antrag zu diskutieren. Deswegen frage ich jetzt, wer den Antrag, der gerade beraten wurde, im Innen- und Rechtsausschuss weiter diskutieren will. Dazu bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Abgeordneten von CDU, FDP und der Piratenfraktion. Wer lehnt die Ausschussüberweisung ab? - Das sind die Abgeordneten von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW. Enthaltungen sehe ich keine.

Dann kommen wir zur Abstimmung in der Sache. Wer dem Antrag Drucksache 18/4402 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Das sind die Abgeordneten von CDU und FDP-Fraktion. Wer lehnt diesen Antrag ab? - Das sind die Abgeordneten von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW. Wer enthält sich? - Das sind die Kollegen der Piratenfraktion. Damit ist der Antrag mit den Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW gegen die Stim

men von CDU und FDP bei Enthaltung der Piratenfraktion abgelehnt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich rufe den Tagesordnungspunkt 42 auf:

Befristete Beschäftigung reduzieren - Fürsorgepflicht gegenüber der Lehrerschaft nachkommen

Antrag der Fraktionen von FDP und CDU Drucksache 18/4620 (neu)

Das Wort zur Begründung wird offenbar nicht gewünscht. Dann eröffne ich die Aussprache und erteile das Wort der Kollegin Anita Klahn von der FDP-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Bildungsministerin Wende versprach 2012, das „Hire and Fire“ bei den Lehrkräften abzuschaffen. Wie leer die Versprechungen der Regierungskoalition waren, konnte man bereits im Jahr 2013 feststellen. Denn jetzt sollte die Anzahl der befristeten Stellen nur noch um 20 % gesenkt werden. Aber auch das wurde bis heute nicht eingelöst.

Waren im Jahr 2013 noch 1.507 Lehrkräfte befristet eingestellt, ist diese Zahl mittlerweile auf 2.338 hochgeschnellt. Meine Damen und Herren, das ist ein Zuwachs von über 50 % statt Reduzierung auf null. Allein durch die fortschreitende Verweiblichung der Kollegien kommt es zu mehr Schwangerschaftsvertretungen. Das wussten Sie, und trotzdem haben Sie den Menschen suggeriert, dass Sie das Problem beheben; mit kreativen Lösungen. Meine Damen und Herren, eine solche Politik führt zu Politikverdrossenheit.

(Beifall FDP und CDU)