Protokoll der Sitzung vom 21.09.2016

Nur kurz zur Erinnerung: FDP und CDU sind nicht die Retterinnen und Retter der Lehrerschaft! Ich danke für den Hinweis und beruhige Sie gern: Wir nutzen bereits alle Möglichkeiten, die uns zur Verfügung stehen, um die Zahl der befristeten Verträge gering zu halten!

Wir alle wissen, dass befristete Verträge nur abgeschlossen werden, wenn dafür ein sachlicher Grund im Sinne des Teilzeit- und Befristungsgesetzes vorliegt. Zu diesen Gründen, die gesetzlich geregelt sind, gehört vor allem, dass der Bedarf an der Arbeitsleistung eben nur vorübergehend besteht. In Schleswig-Holstein werden Lehrerinnen und Lehrer also nicht wider besseres Wissen befristet eingestellt. Zeitverträge sind notwendig, um Vertretungen zu ermöglichen. Wir brauchen Zeitverträge, um die temporäre Abwesenheit von Lehrerinnen und Lehrern durch Elternzeit, Erkrankungen oder gar das Sabbatjahr aufzufangen. Ich möchte deshalb klarstellen, dass befristete Arbeitsverträge nicht automatisch ein Missstand in der Anstellung sind. Sie sind vielmehr Beleg dafür, dass unsere Lehrkräfte ihre individuellen Rechte wahrnehmen. Das sollen sie auch weiterhin so tun können!

Wir haben es hier im Land auch nicht mit dramatischen Zahlen zu tun. Rund 25.000 Lehrerinnen und Lehrer sind insgesamt in unserem Bundesland beschäftigt. Am 8. August 2016 gab es rund 1.400 befristete Verträge. Bei rund der Hälfte dieser Fälle handelt es sich um Krankheitsvertretungen beziehungsweise um Mutterschutz- oder Elternzeitvertretungen. Die restlichen Befristungen kommen durch zeitlich begrenzte Beurlaubungen, Teilzeitbeschäftigungen und Sabbatjahre zustande. Wir sehen also, dass diese befristeten Verträge existieren. Wir sehen aber auch, dass sie nicht überhandnehmen, und vor allem, dass es gute Gründe für sie gibt.

Außerdem gibt es einige wenige relevante Gründe dafür, warum wir auch in Zukunft nicht ohne befristete Verträge auskommen werden. Besonders einleuchtend ist aus Sicht des SSW, dass gerade zusätzliche Haushaltsmittel befristet für Stellen zur Verfügung gestellt worden sind. Diese werden vor allem für DaZ-Unterstützungslehrkräfte genutzt.

Daneben gibt es aber auch Fälle, in denen Lehrkräfte mehr oder weniger vorübergehend eingestellt werden müssen, weil sie eigentlich nicht ganz den fachlichen Anforderungen, besonders für Gemeinschafts- und Berufsschulen, entsprechen. In der Hoffnung auf noch qualifizierteres Lehrpersonal ist

(Sven Krumbeck)

es nur sinnvoll, wenn hier befristete Verträge vergeben werden. Aber ich möchte hier nicht noch näher auf Sonderfälle eingehen und nur darauf hinweisen, dass es durchaus auch Lehrkräfte gibt, die sich bewusst für befristete Verträge entscheiden, wenn der Verbeamtung beispielsweise Vorlieben für andere Orte im Wege stehen oder wenn Lehrkräfte im Bewerbungsverfahren um unbefristete Stellen eben Konkurrentinnen und Konkurrenten mit besseren Studienabschlüssen unterliegen.

Abschließend möchte ich noch einmal betonen: Wir sind uns darüber im Klaren, welche Probleme die befristeten Stellen mit sich bringen. Wir schätzen die Arbeit unserer Lehrerinnen und Lehrer und wollen ihre Situation stetig verbessern. Schade, dass die Antragsteller Abstimmung in der Sache wollen. Wir werden den Antrag ablehnen. Ansonsten hätten wir ihn gern im Ausschuss noch einmal diskutiert.

(Beifall SSW, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Landesregierung erteile ich der Bildungsministerin Britta Ernst das Wort.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! In der Tat ist die Frage der Befristung von Personen im Schuldienst ein wichtiges Thema. Es lohnt der genaue Blick. Dennoch muss auch ich sehr grundsätzlich sagen: Bei der Frage der Beschäftigung von Lehrkräften halten wir uns an das Haushaltsrecht und an das Arbeitsrecht. Das zeigt die Grundkoordinaten, nach denen wir handeln. Wir stellen unbefristet ein, wenn wir eine Stelle haben, und wir befristen nur bei den gesetzlich vorgegebenen Befristungsgründen. Das ist der Rahmen, der für uns gilt.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Deshalb auch der Hinweis zum Antrag der FDP zu Tagesordnungspunkt 31. Wenn wir eine Stelle haben, wird sie ausgeschrieben. In Schleswig-Holstein gilt die Bestenauslese. Danach wird entschieden. Bei Bewerbungen wird nicht danach entschieden, wie hoch die Zahl der vorherigen befristeten Arbeitsverträge ist. Was Sie vorschlagen, ist ein gesetzwidriges Vorhaben. Deshalb können wir das in der Form, in der Sie das vorschlagen, nicht zur Praxis machen - so wie es in der Privatwirtschaft übri

gens auch nicht möglich ist, die Zahl von befristeten Arbeitsverträgen als Entscheidungskriterium für die Besetzung einer Stelle zu nehmen. Dort gilt in der Regel auch eine Bestenauslese. Deshalb kann das so nicht angewandt werden.

Dennoch haben wir uns das noch einmal angeschaut. Ich rege auch an, dass wir das im Ausschuss vertiefen. Es ist natürlich sinnvoll, sich den Verlauf der Befristungen im Jahresverlauf anzusehen. Gerade der Schuljahreswechsel ist ein sehr spannendes Datum, auf das Sie hingewiesen haben; das wurde schon erörtert.

Wir haben uns noch einmal die aktuellen Zahlen angeschaut.

(Wortmeldung Anita Klahn [FDP])

- Haben Sie eine Frage?

Frau Ministerin, gestatten Sie eine Bemerkung der Frau Kollegin Klahn?

Ja. Nachdem Sie im Moment nicht zugehört haben, kommen Sie jetzt mit einer Bemerkung, ja.

Doch, ich habe schon zugehört. - Frau Ministerin, Sie haben eben in Aussicht gestellt, dass, wenn wir das im Ausschuss beraten, Sie uns noch einmal Wege aufzeigen, um eine Verbesserung beziehungsweise Veränderung der jetzigen Praxis herbeiführen zu können. Können wir uns darauf verlassen?

Bislang habe ich ehrlicherweise aus den Redebeiträgen der Koalitionäre eher vernommen: Alles ist gut so, alles bleibt so, alles ist bestens.

- Frau Abgeordnete Klahn, ich hatte meine Rede gerade erst begonnen und wenige Sätze gesagt. Zu Verbesserungsvorschlägen bin ich noch gar nicht gekommen. Ich habe aber angeboten, im Ausschuss über die Thematik detailliert zu sprechen und gesagt: Es lohnt der genaue Blick.

- Da war meine Frage, ob Sie dann in Aussicht stellen können, dass es Verbesserungen geben kann - ja oder nein?

- Ich stelle in Aussicht, dass ich meine Rede zu Ende halte, die Situationen schildere und Ihnen gern erzähle, was ich mache.

(Jette Waldinger-Thiering)

(Heiterkeit und Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Dann mögen Sie neu entscheiden, ob das für Sie eine Grundlage ist, im Ausschuss zu beraten oder auch nicht.

Wir haben uns noch einmal die aktuellen Zahlen zum Stichtag angeschaut. Wir haben aktuell 1.913 befristet eingestellte Lehrkräfte auf 1.119 Stellen. Das heißt: Sie sehen wieder eine Bewegung im Vergleich zu den Kleinen Anfragen, die Sie gestellt haben.

(Unruhe - Glocke Präsidentin)

Ich möchte darauf aufmerksam machen, dass es sinnvoll ist, der Frau Ministerin zuzuhören und die bilateralen Gespräche etwas zurückzunehmen.

In dieser Steigerung gibt es eine Bewegung, die wir jeweils zu Schuljahresbeginn haben. Wir haben eine ganze Reihe von Lehrkräften, die wir natürlich unbefristet einstellen wollen, bei denen aber vielleicht noch nicht alle Unterlagen vorhanden sind oder bei denen die für den öffentlichen Dienst notwendige Gesundheitsuntersuchung noch nicht vorliegt. Das spielt jeweils zum Schuljahresbeginn eine Rolle. Deshalb haben wir dann diese Schwankungen.

Ansonsten ist es so, wie auch hier gesagt wurde: Die Gründe für die Befristungen sind Vertretungen für Mutterschutz, Elternzeit und Krankheit, die Beurlaubung von Lehrkräften und der hohe Anteil von Teilzeitarbeit. Gut ein Drittel bis 40 % aller Befristungen sind jedenfalls eine Reaktion auf Mutterschutz und Elternzeit. Wenn wir uns das anschauen, sehen wir: In der Tat ist die Vertretung wegen Mutterschutz und Elternzeit einer der wesentlichen Gründe, warum die Zahl der Befristungen in den letzten Jahren gestiegen ist. Wir haben dabei eine Zunahme um rund 300. Ich muss ehrlicherweise sagen: Ich freue mich, dass unsere Lehrerinnen Kinder bekommen

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

und bei einem familienfreundlichen Arbeitgeber auch keine Probleme haben, ihre Elternzeit zu nehmen. Zunehmend machen das auch Männer. Das ist jedenfalls ein Faktor.

Ein weiterer Faktor hat zu einer Erhöhung geführt. Denn in der Vergangenheit wurden Honorarlehrkräfte beziehungsweise deren Verträge nicht nach TV-L abgefasst. Sie sind in den Statistiken nicht erfasst worden, sodass wir dabei auch eine Zunahme haben. Zu dieser Gruppe gehören die auch schon erwähnten Senior-Lehrkräfte, die wir besonders herangezogen haben, um auf die Flüchtlingssituation flexibel zu reagieren. Wir haben zurzeit 230 Senior-Lehrkräfte. Auch sie spielen eine Rolle dafür, dass sich die Zahl der Befristungen erhöht hat dies sage ich vor dem Hintergrund der Flüchtlingssituation.

Das gilt auch insbesondere für den berufsbildenden Bereich, wo wir ungefähr 66 Unterstützungslehrkräfte im DaZ-Bereich eingestellt haben. Auch sie sind befristet von uns eingestellt, um auf die akute Situation im letzten Jahr zu reagieren. Wenn Sie diese Summen von 300, 230 und 66 addieren, haben Sie sehr plausible Anhaltspunkte, warum wir eine Zunahme der Befristung haben, die ich nicht für kritikwürdig halte,

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

sondern die nachvollziehbar ist, wenn man sorgfältig mit Haushaltsmitteln umgeht.

Wir haben in der Vergangenheit durch das Parlament kw-Stellen bekommen, die wir auch genutzt haben, um Lehrkräfte unbefristet auf diesen Stellen einzusetzen - sozusagen als Brücke in die Befristung oder als Puffer. Sie sind auch im Vertretungsfonds veranschlagt. Davon haben bereits 120 Lehrkräfte profitiert.

Eine weitere Maßnahme hat Frau Erdmann schon angesprochen: Wir werden bei den Lehrkräften, die im Ausland ein Fach auf Lehramt studiert haben, die Praxis, sie befristet einzustellen, durch die Anpassung einer EU-Verordnung verändern, sodass wir dabei auch zu unbefristeten Einstellungen kommen.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Auch die kritisierte Regelung, dass Verträge zu Ferienbeginn enden, ist angepasst worden. Wir befristen in der Regel zum Ende des Schuljahrs. Das steht in unterschiedlichem Verhältnis zu den Ferien. Diese Art und Weise praktizieren wir. Ich muss natürlich sagen: Wenn wir eine zweiwöchige Krankheitsvertretung vor Ferienbeginn haben, endet sie auch. Das endet nicht zum Ende des Schuljahrs.

(Ministerin Britta Ernst)

Insofern lässt sich diese Regel, die Sie in Ihrem Antrag fordern, in den meisten Fällen durchhalten, aber im Einzelfall manchmal auch nicht. Denn wenn es keinen Beschäftigungsgrund gibt, können wir das so nicht machen.

Sie sehen: Die Lage ist komplex. Ich hoffe, ich habe Ihnen ein wenig darlegen können, warum sich die Werte so entwickelt haben, wie sie sich entwickelt haben. Es gibt dafür gute Gründe. Dennoch lohnt es sich, dem Thema immer hohe Aufmerksamkeit zuzumessen.

Aber ich muss Ihnen auch deutlich sagen: Sie dürfen meiner Ansicht nach nicht vom Prinzip der Bestenauslese abweichen. Die Anzahl von Befristungen kann kein Kriterium für eine Beschäftigung sein. Das sind manchmal drei Zweiwochenvertretungen, und das sind auch zu einem hohen Anteil das wissen Sie - Lehrkräfte, die nicht beide Staatsexamen haben. Deshalb ist es nachvollziehbar, dass sich dann die Schule für die Person entscheidet, die mit zwei Staatsexamen möglichst in die Wunschfächer kommt und nicht für die Person, die vielleicht drei Kettenverträge hat, aber nur das erste Staatsexamen und vielleicht noch nicht einmal das.

Ich finde: Auch das sind vernünftige Entscheidungen, die ich nicht zu kritisieren habe. Deshalb finde ich unsere Prozentzahl im Großen und Ganzen absolut vertretbar. - Vielen Dank.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Weitere Wortmeldungen ergeben sich jetzt. Frau Kollegin Klahn, bitte.

Ich erkläre, dass ich meinen Antrag auf Abstimmung in der Sache zurücknehme und das Angebot der Ministerin gern aufgreife, darüber im Ausschuss noch einmal ausführlicher zu sprechen.