Eine Investitionsquote von unter 7 % ist nicht nur ein Armutszeugnis der Finanzpolitik, es ist die Verweigerung von Wirklichkeiten, die man selbst längst erkannt hat. Ich möchte hier nicht Peer Steinbrück zitieren, der hier von diesem Pult aus einmal gesagt hat, weniger als 10 % Investitionsquote sei
en ein Verbrechen an der Zukunft des Landes. Immerhin ist er ja einmal Bundeskanzlerkandidat der SPD gewesen. Nein, ich möchte den Herrn Ministerpräsidenten selbst zitieren, der in seiner Regierungserklärung „Zweieinhalb Jahre Rot-Grün-Blau - Erfolgreiche Arbeit für unser Land“ vom 12. November 2014 Folgendes erklärte:
„Wir wissen: Investitionen in unser Land sind von zentraler Bedeutung für den Erfolg dieses Landes. Wir wissen, dass wir Geldschulden nicht länger durch Betonschulden ersetzen dürfen, etwa indem wir Straßen und Brücken nicht mehr reparieren. Deswegen war es mir ein besonderes Anliegen, dass es schon in der Nachschiebeliste gelungen ist, die Investitionsquote spürbar über 7 % zu erhöhen. Das ist ein wichtiges Zeichen.“
In der zweiten Lesung zum Haushalt 2015 am 11. Dezember 2014 wurde die Investitionsquote vom Ministerpräsidenten erneut pragmatisch und, wie ich finde, rhetorisch brillant analysiert. Ich zitiere:
„Eine Investitionsquote von 7,3 % kann nicht zufriedenstellen. Wie könnte dies auch sein? Eine Quote von 7,3 % ist eine Quote, die nicht zufriedenstellt.“
Im Ergebnis zum Haushaltsabschluss 2015 hat die Landesregierung immerhin stolze 7,1 % erreicht. Als Erinnerungsstütze: Im Haushaltsentwurf 2017 peilt die Landesregierung ambitionierte 6,8 % an. Wenn also 7,3 % nicht zufriedenstellend sind, Herr Kollege Rasmus Andresen, was sind dann 6,8 %?
Diese Finanzpolitik hat nichts mit der Zukunftsentwicklung dieses Landes zu tun. Es ist die in einen Haushalt gegossene Zukunftsverweigerung.
Kommen wir zum sogenannten Infrastrukturmodernisierungsprogramm des Landes „IMPULS 2030“. Der neue Einzelplan 16 ist ein Sammelsurium an Positionen, die der finanzpolitische Sachverstand nicht als Sonderprogramm deklarieren muss, sondern als zwingend erforderliche Investitionen in einem laufenden Haushalt unterbringen würde.
Was diese Landesregierung als Investitionsbonbon bezeichnet, ist reines Blendwerk. Ein Programm, das langfristig in der Finanzplanung eine Investitionsquote von unter 7 % vorweist, ist kein Investitionsprogramm, sondern ein Investitionsverhinderungsprogramm.
Fünf Jahre rot-grün-blaues Regierungshandeln haben die soliden Finanz- und Konsolidierungsgrundlagen, die von Schwarz-Gelb geschaffen worden sind, ausgehöhlt. Ihr Anteil an der Konsolidierung beschränkt sich lediglich auf die Erhöhung von Steuern und die Senkung der Investitionsausgaben. Wer hier gesagt hat, er könne Haushalt, der sollte lieber schweigen.
Nicht nur die Finanzgrundmauern des Landes sind durchlöchert, es sind auch unsere Straßen. Neuerdings gibt es hierzulande nicht nur Schlaglöcher in den Straßen, sondern auch Wellen - falls Sie noch nicht fündig geworden sind: auf der neu asphaltierten A 210 zwischen Kiel und Rendsburg.
Der „Schleswig-Holsteinischen Landeszeitung“ vom 14. September 2016 konnten wir Folgendes entnehmen:
„An mehreren Stellen auf der rund 7 km langen Strecke ist die Oberschicht nicht vollständig eben. Die neue Straßendecke ist dort wellig. Bereits jetzt ist klar: Repariert werden die Stellen nicht.“
Der Erlebnisfaktor Straße in Schleswig-Holstein ist nun endlich perfekt. Ob Stau, Geisterbaustellen, marode Brücken, Geschwindigkeitsbegrenzungen aufgrund niedrig fliegender Fledermäuse, aufgrund von Löchern oder Wellen - ganz gleich: In Schleswig-Holstein bekommen die Verkehrsteilnehmer etwas geboten.
Dies ist vielleicht ein Aspekt, um den der Verkehrsund Tourismusminister die Imagekampagne „Der echte Norden“ erweitern sollte.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, was bedeuten die schlechten Straßen für die Menschen und Unternehmen in Schleswig-Holstein? - Der Landesstraßenzustandsbericht, Drucksache 18/2066 - er ist übrigens von der Regierung, nicht von uns, der Opposition -, wird bei diesem Punkt mehr als deutlich. Ich zitiere:
„Der schlechte Zustand der Landesstraßen bewirkt erhebliche volkswirtschaftliche Nachteile. Allein aus Reisezeitverlusten aufgrund von Verkehrsbeschränkungen ergeben
sich nach überschläglicher Ermittlung bei einer durchschnittlich belasteten Landesstraße jährlich zusätzliche Nutzerkosten im Wirtschaftsverkehr in Höhe von 50.000 € je km schadhafter Landesstraße...“
Wir haben insgesamt 3.670 km Landesstraßen. Davon waren nach Angaben des Landesstraßenzustandsberichts im Jahre 2014 ein Drittel, nämlich 1.223 km, in einem schlechten oder sehr schlechten Zustand. Damit entstand schon damals ein volkswirtschaftlicher Schaden in Höhe von 61 Millionen €.
„Die resultierenden Folgeschäden durch Verlust von Arbeitsplätzen und mangelnde Wettbewerbsfähigkeit des Landes sind deutlich weitreichender.“
Liebe Kolleginnen und Kollegen, dass die Landesregierung den Ansatz des Titels für Investitionen beim Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr um 10 Millionen € für das nächste Haushaltsjahr auf knapp 53,1 Millionen € erhöht, ist da nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Selbst wenn wir noch den Ansatz aus IMPULS 2030 in Höhe von 13,6 Millionen € für das Jahr 2017 hinzurechnen, erreichen wir eine Gesamtinvestitionssumme für die Landesstraßen von 66,7 Millionen €, Kollege Andresen. So weit kann man folgen. Doch laut dem Landesstraßenzustandsbericht dieser Landesregierung ist der jährliche Bedarf, um die Landesstraßen zu erhalten, weitaus höher. Ich zitiere:
„werden in den kommenden 10 Jahren Bauinvestitionen in die Erhaltung der Landesstraßen in Höhe von 90 Millionen €/ Jahr … erforderlich, um den Erhaltungsstau abzubauen.“
Sie können berechnen, dass uns da jedes Jahr 30 Millionen € fehlen. Das ist allein die Prognose, da das Erreichen des Jahres 2030 schlicht und ergreifend Unsinn ist, weil Sie nach eigenen Berechnungen mit den Mitteln gar nicht auskommen.
Die Landesregierung investiert also trotz Mehreinnahmen immer noch etwa ein Drittel zu wenig in die Landesstraßen. Die volkswirtschaftlichen Schä
den, die damit verbunden sind, werden in Kauf genommen und einfach auf die künftigen Generationen abgewälzt. Herr Andresen, das hätten Sie in Ihrem Alter doch auch sagen müssen, denn das ist das, was Sie belasten wird. Das ist nicht sozial, das ist nicht wirtschaftlich, das ist unter dem Strich wirklich verantwortungslos.
Wie kann man marode Straßen oder Brücken reparieren? Bevor die Maschinen und Großgeräte anrücken, müssen fleißige Ingenieure die Projekte planen. Es überrascht nicht im Geringsten, dass das Verkehrsministerium in seinem Bericht zum Erhaltungskonzept für Brücken im Zuge der Landesstraßen vom 8. April 2016, Umdruck 18/5846, festhält:
„Weiterer Personalabbau ist nicht zielführend, um den Erhalt beziehungsweise die Verbesserung der Straßeninfrastruktur zu gewährleisten.“
Darauf reagierte Staatssekretär Nägele gegenüber den „Lübecker Nachrichten“ vom 25. Mai 2016 optimistisch in puncto Regierungswechsel. Ich zitiere:
„Bis zur Landtagswahl im Mai 2017 habe man alle Aufgaben im Griff. Dann aber müsse eine neue Regierung in der Tat neu darüber debattieren, ob die Stellen beim LBV tatsächlich weiter gekürzt werden sollen.“
Das stammt aus dem Mai dieses Jahres. Wirklichkeitsverweigerung ist das Markenzeichen dieser Regierung. Die FDP-Fraktion hat stets durch Kleine Anfragen oder Initiativen auf die fehlenden Planungskapazitäten beim Landesbetrieb Straßenbau hingewiesen.
- Herr Kollege Stegner, ich komme noch darauf, denn der Herr Wirtschaftsminister hat in seiner unnachahmlichen optimistischen Art gesagt: Wo soll ich die Ingenieure denn hernehmen? Ich sage: Wie wäre es mit Einstellen? - In Bayern hat man beispielsweise keine Probleme bei der Rekrutierung von Planungsingenieuren. Warum haben wir diese? - Diese Frage müssen wir doch beantworten.