Protokoll der Sitzung vom 12.10.2016

Frau Abgeordnete, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Frau Abgeordneten Astrid Damerow?

Ja, gern.

Bitte.

Frau Kollegin, das Thema Mimik und Gestik ist hier mehrfach angesprochen worden. Vielleicht zu Ihrer Aufklärung.

Entschuldigung, ist Ihr Mikrofon an? - Ich kann Sie kaum verstehen.

Es ist jetzt an.

Frau Kollegin, ist Ihnen das sprachpädagogische Konzept für Kindertagesstätten des Evangelisch-Lutherischen Kindertagesstättenwerks SchleswigHolstein bekannt? - Vermutlich nicht. Mir war es bisher auch nicht bekannt. Aber im Rahmen der Erarbeitung unseres Gesetzentwurfs haben wir uns damit befasst. Ich zitiere daraus:

„Eine wichtige Grundlage für den Erfolg beim Erwerb der deutschen Sprache bilden die Fähigkeiten in der Erstsprache. Kinder haben bereits viele Erfahrungen in dieser Sprache gemacht: Sie kennen wichtige Kommunikationsregeln, Mimik und Gestik und haben das Wissen über Konzept…“

So geht es weiter. Ich wollte nur darauf hinweisen, dass das, woran Sie sich seit Tagen, in unserem Gesetzentwurf abarbeiten, durchaus seit Langem Niederschlag in der Konzeption der frühkindlichen Bildung gefunden hat.

(Zurufe SPD)

Ich gebe zu, ich kenne das Konzept der evangelischen Kindergärten nicht, obwohl darin bestimmt viel Richtiges und Wichtiges steht. Ich glaube auch, dass es durchaus der Fall ist, dass Kinder Mimik haben. Ich habe drei Kinder und zwei Enkel. Sie alle haben eine wunderbare Mimik, wie wir alle auch. Trotzdem habe ich noch nicht verstanden, was Sie mit dem Erlernen der deutschen oder der hier allgemeingültigen Mimik meinen.

(Beifall Anke Erdmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Ich habe auch nicht verstanden, was Sie unter einer allgemeinen Leitkultur, Umgangsformen und Sonstigem verstanden haben. Können Sie ein Beispiel dafür nennen, wo es im Kindergarten eine deutsche Mimik zu erlernen gibt?

Vorhin wurde gesagt, wir wollen keine Beispiele abfragen. Ich hätte dieses Beispiel dennoch gern. Kommt aber nicht? - Gut. Vielleicht ja später irgendwann. Irgendjemand wird hoffentlich das Rätsel der Mimik auflösen können.

Meine Damen und Herren, natürlich ist der Erwerb der deutschen Sprache wichtig, und zwar für Kindergartenkinder ebenso wie für Seniorinnen und Senioren. Aber es liegt doch nicht an uns, dass hier nicht flächendeckend alles getan wird, um das zu

(Eka von Kalben)

ermöglichen. Lieber Herr Günther, vielleicht hätten Sie den Bericht lesen sollen, zu dem Sie gar nicht Stellung genommen haben, weil Sie nur zu Ihrem Beitrag geredet haben. Dann hätten Sie gewusst, dass da ganz viel passiert. Es sind Ihre Kolleginnen und Kollegen im Bund, liebe CDU, die mit einer Verhinderungspolitik auf der Bremse stehen. Sprachkurse nur für Privilegierte, nur für einige wenige. Die Guten ins Töpfchen, die Schlechten ins Kröpfchen. Sie schaffen es, sogar noch unter den Geflüchteten Eliten zu bedienen.

Viel zu wenige Plätze gibt es in Sprach- und Integrationskursen des Bundes. Selbst diejenigen, die einen Anspruch haben, warten viel zu lange und müssen sich mit elendig viel Bürokratie rumschlagen, um überhaupt nur die Erlaubnis für eine Teilnahme zu erhalten. Deshalb ist Ihr Gesetzentwurf der falsche Ansatz.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW)

Sie, liebe CDU, sind integrationsunwillig. Sie legen den Menschen Steine in den Weg und zeigen hinterher mit dem Finger auf die, die Sie selber behindern. Das geht so nicht!

Wir fordern Sprachkurse für alle von Anfang an. Wenn alle Asylsuchenden von Anfang an einen Anspruch auf Teilnahme an den Integrationskursen hätten, könnte man sich eine Menge Bürokratie sparen, die tatsächlich Entlastung schaffen würde. Setzen Sie sich dafür bei Ihren Kolleginnen und Kollegen im Bund ein, anstatt hier Kindergartenkindern allgemein übliches Kopfschütteln oder Nicken beibringen zu wollen!

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW)

Natürlich sind nicht alle Forderungen in Ihrem Gesetz verkehrt. Ich finde den Ansatz auch gar nicht verkehrt, den Menschen in einem Gesetz einen Anspruch auf Integration zu verschaffen. Der Unterschied zwischen Ihrem Gesetzentwurf und unserer Politik ist: Sie fordern, wir machen das schon. Das ist der große Unterschied! Der einzige Punkt, warum ich finde, man könnte das in ein Gesetz gießen, ist, dass es für zukünftige Generationen auch so festgeschrieben wird, was durch diese Regierung schon passiert.

Der Bericht der Landesregierung zeigt, was die Landesregierung im letzten Jahr auf die Beine gestellt hat. Und das kann sich sehen lassen. Das zeigt sich schon im letzten Jahr an der Aufnahme. Kein Mensch musste hier in Zelten oder auf Schiffen

schlafen. Diese Landesregierung hat in kürzester Zeit Erstaufnahmeeinrichtungen im ganzen Land quasi aus dem Boden gestampft.

(Zuruf Wolfgang Kubicki [FDP])

- Zugegebenerweise, Herr Kubicki, haben uns dabei auch viele leer stehende Kasernen geholfen. Deshalb auch ein großer Dank an diejenigen, die uns insoweit bei der Erstaufnahme unterstützt haben.

Ich finde bei aller Kritik im Detail: Die Bilanz dieser Landesregierung kann sich sehen lassen. Die Integrationspauschale wurde erhöht. Lücken in der Sprachförderung für Erwachsene wurden geschlossen. Programme zur Integration in den Arbeitsmarkt, in Ausbildung, ins Studium wurden aufgelegt. In Kitas und Schulen wurde richtig investiert. Koordinatorenstellen wurden eingerichtet. Das Ehrenamt wurde gestärkt. Die Mittel für Traumatherapie wurden erhöht. In den sozialen Wohnungsbau wurde investiert. Schleswig-Holstein hat als erstes Flächenland die Gesundheitskarte eingeführt. Wir haben die Kommunen bei der Erstunterbringung finanziell unterstützt und und und.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW)

Hier wird gehandelt, und das sind keine sinnlosen Maßnahmen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW)

Da kommt Ihr abgeschriebener Gesetzentwurf ein wenig hinterhergekleckert. Klar, ein Integrationsgesetz gibt es in Schleswig-Holstein noch nicht. Dazu fordern uns auch die PIRATEN auf. Wir werden im Ausschuss diskutieren, wie ein modernes Integrations- und Partizipationsgesetz aussehen muss.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, PIRATEN und SSW)

Ich danke deshalb den PIRATEN auch für diesen Ansatz, die Partizipation mitzudenken, auch wenn aus meiner Sicht Ihr Antrag viel zu einseitig auf den Dialog mit dem Islam abstellt. Das ist ein wichtiges Thema; das wissen Sie. Sie wissen auch, dass mir persönlich das sehr am Herzen liegt. Ich denke aber, wenn man sich mit diesem Thema beschäftigt, dann ist es wichtig, dass man sich wirklich die Breite der Themen anguckt und nicht nur diesen Punkt.

Ich wurde in einem Pressegespräch im Landtag gefragt, ob es denn vielleicht am Ende eine Möglichkeit gebe, gemeinsam mit der CDU in einem großen Konsens ein Integrationsgesetz zu schaffen.

(Eka von Kalben)

Und ja, es gibt einen Punkt im Gesetzentwurf, über den wir durchaus noch ins Gespräch kommen können.

(Wortmeldung Dr. Patrick Breyer [PIRA- TEN])

- Nein, ich möchte keine Zwischenfragen zulassen.

Das wäre der Punkt, die Integrationspauschale wieder stärker auf Integration zu konzentrieren und nicht als Integrations- und Aufnahmepauschale, wie dies zurzeit ist. Da wäre es wunderbar, wenn Sie uns in den von Ihnen geführten Kommunen, die von uns immer fordern, dass wir das als Aufnahmepauschale machen, dass das Geld auch für Wohnraum ausgegeben wird, insoweit unterstützen würden, damit das Geld zukünftig auch wirklich für Integration ausgegeben wird. Dann bin ich voll bei Ihnen. Ich entnehme Ihrem Gesetzentwurf, dass das zukünftig so sein soll. Es wäre dann aber schön, wenn Sie uns - zumal wir darüber zurzeit noch mit den Kommunen streiten - insoweit ein bisschen Unterstützung geben könnten.

Aber, liebe CDU, lieber Herr Arp, wenn Sie heute Morgen hier die Hand in Bezug auf andere Koalitionsthemen ausgestreckt haben: Es gibt bei uns Grenzen. Dieser Gesetzentwurf, der total auf Restriktion setzt, ist mit Sicherheit nicht etwas, was wir als Grüne mitmachen.

Was überhaupt nicht geht, das ist eine Wiedereröffnung der Abschiebehaftanstalt in Schleswig-Holstein. Geflüchtete gehören nicht in den Knast, wenn sie nichts verbrochen haben.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW)

Meine Damen und Herren, wir investieren in Integration, wir schaffen Angebote, weil wir davon ausgehen, dass die Menschen, die zu uns kommen, und die, die hier sind, sich integrieren wollen. Wir werden auch mit einem Integrationsgesetz unsere gute Politik fortsetzen und nicht kleinlich den Menschen das „heimische“ Lächeln beibringen. Das ist dermaßen von vorgestern; das ist keine moderne Integrationspolitik. Schauen Sie sich die Anforderungen des Altenparlaments an: Die fordern Sprachkurse für alle, die zu uns kommen. Das ist konstruktive Integrationspolitik.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Leider zeigt sich auch an der Bundespolitik der CDU, wie perfide über das Schicksal des Einzelnen hinweggegangen wird. Das zeigt sich leider auch dramatisch an der gestiegenen Zahl von Syrerinnen

und Syrern, die nur noch als subsidiär schutzberechtigt anerkannt werden. Sie erhalten also nur einen behelfsmäßigen Schutz. Erhielten vor einem Jahr noch 0,1 % der syrischen Geflüchteten subsidiären Schutz, stieg der Anteil dramatisch im Laufe des Jahres 2016, und zwar mit dramatischen Folgen für die Betroffenen.

Die Aufenthaltserlaubnis wird vorerst nur für ein Jahr erteilt. Das ist bereits ein bürokratischer Unsinn, weil Syrerinnen und Syrer unproblematisch nach einem Jahr eine Verlängerung erhalten, weil es offensichtlich ist, dass die Menschen in einem Jahr nicht massenhaft nach Aleppo zurückgehen können.

Viel schlimmer aber ist: Anfang des Jahres hat die Große Koalition dafür gesorgt, dass subsidiär Schutzberechtigte ihre Familien zwei Jahre lang nicht nachholen dürfen. Wir haben damals genau nachgefragt. Da das BAMF im Jahr 2015 bei seinen positiven Bescheiden nicht den subsidiären Schutz, sondern zu fast 99 % den Flüchtlingsschutz nach der Genfer Konvention gewährte und das BAMF, das Bundesamt für Migration, den Medien gegenüber versicherte, dass es keine Anweisung von oben gebe, ab sofort tendenziell in Richtung schlechterer Schutzstatus zu entscheiden, lag der Schluss nahe, dass das Asylpaket II für die Großzahl der Geflüchteten faktisch keine Auswirkung auf den Familiennachzug haben werde. Weit gefehlt, wie wir nun wissen.

Das ist schon ein merkwürdiger Zusammenhang. Bei allem, was Sie rechtlich vorgetragen haben und was ich überhaupt nicht infrage stellen will, ist es aber schon politisch ein merkwürdiger Zusammenhang, dass erst die Rechte der subsidiär Schutzberechtigten zurückgeschnitten werden. Unter Hinweis auf die geringe Zahl der Betroffenen sagt man dann aber, die Sache mit dem Familiennachzug werde ja nur ganz wenige treffen. Es sei nicht so schlimm, wenn das mal zwei Jahre lang ausgesetzt werden würde. Und dann erhöht sich quasi über Nacht völlig überraschend die Anzahl der Menschen, die nur noch den subsidiären Schutz erhalten. Wenn das keine Methode hat, dann weiß ich es auch nicht.

Diese perfide Entscheidungspraxis ist nicht nur sachlich falsch. Die Gerichte der Länder ächzen unter der Verfahrenslast und müssen die Suppe auslöffeln, die das Bundesamt ihnen eingebrockt hat. Seit Ende Juli sind in Schleswig-Holstein die Klagen von syrischen Geflüchteten steil gestiegen, und die Gerichte geben den Klagen in der Regel auch regelmäßig statt.