Aber nun zu meiner Rede: Die schon von uns seit Jahren geführte Diskussion um eine Karenzzeit für frühere Minister und Ministerinnen kam in Schwung - hören Sie zu, Frau Nicolaisen -,
als in jüngster Zeit vermehrt einflussreiche Minister von der Politik in die Etagen der Wirtschaft wechselten. Ich nenne Ihnen die Namen: Daniel Bahr, Dirk Niebel, Gerhard Schröder, Ronald Pofalla und bei uns in Schleswig-Holstein Andreas Breitner. Letzterer ist der einzige Name, den auch Sie erwähnt haben. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.
Moral und Anstand lassen sich nicht verordnen, sagen Sie. Das stimmt. Diese Beispiele stehen genau für diese Aussage.
Besonders der Wechsel Pofallas, der direkt aus dem Kanzleramt als Chef-Lobbyist bei der Deutschen Bahn einstieg, sorgte für den letzten Kick, sodass die Große Koalition in Berlin Regeln für Seitenwechsler beschloss.
- 18 Monate! -, bevor sie in ein Unternehmen wechseln können, wenn der dringliche Anschein eines Zusammenhangs zwischen den im Amt ausgeübten Tätigkeiten und der angestrebten Erwerbstätigkeit besteht.
Heute beschließen wir auch für Schleswig-Holstein ein Gesetz zur Einführung einer Karenzzeit für Ministerinnen und Minister, und das ist gut so. Denn, meine Damen und Herren, dies ist eine wichtige und notwendige Entscheidung, denn sie sorgt für mehr Transparenz und Glaubwürdigkeit.
Wenn erkennbar ist, dass ein Minister oder eine Ministerin in die freie Wirtschaft, zu einem Verband oder Verein wechseln will und Informationen sowie Fähigkeiten mitnehmen oder sogar in Vorbereitung auf den Wechsel Einfluss auf Entscheidungen im Interesse des späteren Beschäftigungsträgers
Wichtig ist aber auch: Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass alle Minister und Ministerinnen, die eine Weile ihr Amt für Schleswig-Holstein ausgeübt haben und danach in ein Unternehmen wechseln, dies mit diesem Hintergedanken tun. Auch weiterhin wird und muss es Wechsel geben, die völlig problemlos und ohne Karenzzeit verlaufen.
Allerdings werden wir durch unser Gesetz dafür Sorge tragen, dass solche Wechsel rechtzeitig angezeigt werden und geprüft wird, ob eine bedeutsame Interessenkollision festzustellen ist.
Zukünftig gilt in Schleswig Holstein: Landesministerinnen und Landesminister, die aus ihrem Amt ausscheiden, haben die Absicht der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit außerhalb des öffentlichen Dienstes schriftlich anzuzeigen. Diese Pflicht besteht während der Mitgliedschaft in der Landesregierung und für einen Zeitraum von zwei Jahren nach Beendigung des Amtsverhältnisses.
Wenn die Landesregierung feststellt, dass die angestrebte Tätigkeit innerhalb der letzten fünf Jahre mit dem ausgeübten Amt in Zusammenhang steht, muss sie prüfen, ob es tatsächlich Anhaltspunkte für die dringliche Besorgnis gibt, dass amtliche Interessen beeinträchtigt werden könnten. Bei positivem Ergebnis kann sie eine Karenzzeit von bis zu zwei Jahren verhängen. Während dieser Zeit erhält der ausscheidende Landesminister das Übergangsgeld.
Zur sachgerechten Vorbereitung dieser Entscheidung wird ein unabhängiges Gremium eingerichtet, das eine Empfehlung an die Landesregierung gibt. Diese sehr schlanke Gesetzgebung tritt mit Beginn der 19. Wahlperiode in Kraft. Sie gilt damit für jeden neuen Minister und jede neue Ministerin: Sie können sich frei entscheiden, ob sie unter diesen Voraussetzungen ein Ministeramt in unserem Land übernehmen wollen.
Lassen Sie mich noch kurz auf den Änderungsantrag eingehen, der Ihnen vorliegt. Er legt fest - das ist das Ergebnis der Ausschussberatungen -, dass das Beratungsgremium eine Geschäftsordnung bekommt. Das Gremium soll eine Empfehlung abgeben, wenn diese von der Mehrheit seiner Mitglieder unterstützt wird. Die Mitglieder sind zur Verschwiegenheit verpflichtet; die Landesregierung gibt ihre endgültige Entscheidung unter Mitteilung der Empfehlung des Gremiums bekannt.
Das sind also durchweg sinnvolle Ergänzungen, die das ganze Gesetz schlank halten und es gut einleuchtend und praktikabel machen.
Das ist ein Gesetz mit Augenmaß. Es berücksichtigt die Erwartungen nach Transparenz und politischer Ethik. Es berücksichtigt aber auch die Interessen der Minister und Ministerinnen, nach einer Amtszeit unbelastet wieder in eine andere berufliche Tätigkeit wechseln zu können.
Meine Damen und Herren, es würde dem Parlament gut anstehen, wenn solche Regelungen einvernehmlich getroffen würden. Dies scheint jedoch in diesem Landtag jetzt nicht möglich zu sein. Wir werden die Abstimmung nachher zur Kenntnis nehmen.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und würde mich freuen, wenn Sie noch einmal darüber nachdächten, ob es nicht doch lohnend sein könnte, dieses Gesetz gemeinschaftlich zu verabschieden.
Vielen Dank. - Für die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat jetzt der Kollege Burkhard Peters das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, dass wir heute endlich dieses Gesetz verabschieden, das wir so lange verhandelt und an dem wir bis zum Schluss, bis in dieser Woche, gefeilt haben. Auf der Zielgeraden haben wir im Ausschuss ein paar wenige Änderungen an unserem eigenen Änderungsantrag vorge
nommen. Die wichtigste davon ist, dass das gesamte Kabinett und nicht der Ministerpräsident die Karenzzeit aussprechen soll - aus dem Grund, dass die Ministerpräsidentin oder der Ministerpräsident betroffen sein kann.
Vonseiten der PIRATEN wurde - wer hätte es anders erwartet - scharf gegen unseren Gesetzentwurf geschossen. Die Kritik hat jedoch keine Substanz. Zwar wäre aus grüner Sicht an einigen Punkten noch einiges mehr wünschenswert gewesen, doch unser geeintes Gesetz entspricht weitestgehend, liebe CDU, der Bundesregelung und geht, liebe PIRATEN, stellenweise sogar darüber hinaus. Etwa bei der Dauer der Karenzzeit haben wir anstatt von 18 Monaten im Bund bei uns 24 Monate, also zwei Jahre.
Die Mitglieder unserer jetzigen Regierung werden das möchte ich klarstellen - keineswegs generell von der Regelung ausgenommen, sondern nur in Bezug auf die jetzt noch laufende Legislaturperiode. Das geschieht aufgrund des gebotenen Vertrauensschutzes. Wenn wir eine Regelung verabschieden, die für Betroffene den Wiedereinstieg in den Job erschwert, so sollen sie dieses Risiko für ihre persönliche Planung in Betracht ziehen können, bevor sie sich für das Amt zur Verfügung stellen.
Sollten aber Mitglieder der jetzigen Landesregierung auch in einer zukünftigen Landesregierung sein, was ich persönlich ausgesprochen begrüßen würde,
Jetzt zu einem Punkt, der Ihnen besonders wichtig war: Staatssekretärinnen und Staatssekretäre haben wir aus gutem Grund nicht erfasst, denn das Land hat dazu nicht die erforderliche Gesetzgebungskompetenz. Der Bund hat in konkurrierender Gesetzgebung abschließend eine Karenzzeit für Ruhestands- sowie für frühere Beamtinnen und Beamte mit Versorgungsbezügen geregelt, und zwar in § 41 Beamtenstatusgesetz. Darauf verweist unser Landesgesetz. Den Anwendungsbereich auf weitere Personen auszuweiten, ist dem Landesgesetzgeber aus diesem Grund verwehrt. Das verbietet Artikel 72 Absatz 1 Grundgesetz.
Folgerichtig bezog sich das im Juli 2015 eingeführte Karenzzeitgesetz des Bundes auch nur auf parlamentarische und nicht auf verbeamtete Staatssekre
täre. Hier im Land gibt es bekanntlich keine parlamentarischen Staatssekretäre, sondern nur beamtete Staatssekretäre.
Meine Damen und Herren, der Behauptung, unser Entwurf bleibe hinter der Bundesregelung zurück, widerspreche ich aus den genannten Gründen daher deutlich. Schade finde ich, dass sich die Fraktionen der CDU und der FDP für dieses Vorhaben nicht erwärmen konnten. Bei Gesetzen, die unmittelbar die Mitglieder einer Regierung betreffen - das könnte Sie in Zukunft vielleicht auch betreffen -, ist eine breite Zustimmung immer wünschenswert.
Bereits zu Beginn des Jahres waren Sie, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, über unseren ersten Entwurf informiert und wurden ausdrücklich eingeladen, Ergänzungen oder Änderungswünsche zu formulieren. Leider kam insbesondere von der CDU keinerlei konstruktive Rückmeldung, geschweige denn Engagement für dieses Gesetz.
Ihre einzige Leistung war, dass Sie sich immer mehr Zeit zur Prüfung ausbaten und wir dann monatelang - insgesamt vier Monate - nichts mehr von Ihnen hörten. Wir hätten die Sache ansonsten schon gerne in der sehr spektakulären März-Sitzung - Sie erinnern sich alle an den Vogel Strauß, der in dieser Sitzung herumwanderte - beenden können.
Dass der Kollege Arp sich dann vor der Sommerpause in einer Pressemeldung überrascht zeigte, als wir unseren Änderungsantrag schließlich allein eingebracht haben, finde ich etwas befremdlich.