Peter Eichstädt

Sitzungen

18/4 18/6 18/11 18/13 18/15 18/19 18/22 18/26 18/29 18/30 18/31 18/36 18/40 18/42 18/43 18/44 18/46 18/47 18/48 18/49 18/51 18/58 18/60 18/63 18/71 18/72 18/74 18/77 18/79 18/84 18/85 18/86 18/87 18/93 18/94 18/96 18/97 18/108 18/109 18/111 18/118 18/125 18/126 18/127 18/129 18/137 18/138 18/139 18/141 18/143 18/144 18/145

Letzte Beiträge

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dies ist eine Bildungsdebatte, und ich habe ihr Aufmerksamkeit geschenkt und bin ihr gefolgt und kann sagen: Alles das, was von der Seite der Koalitionsfraktionen dazu gesagt worden ist, findet meine Zustimmung.
Über die Argumente der Opposition - das verspreche ich Ihnen - werde ich in der nächsten Zeit ausführlich nachdenken. Ich werde diese Zeit haben; denn Sie wissen, das ist heute nach 17 Jahren meine letzte Landtagssitzung, an der ich teilnehme.
Ich möchte mich gerne an dieser Stelle von Ihnen verabschieden, besonders von Ihnen, Herr Arp. Die Lautesten sind immer als Erste dran.
Meine Damen und Herren, weil dies eine Bildungsdebatte ist und weil ein solcher Moment möglicherweise auch immer am besten durch ein Zitat einer berühmten Persönlichkeit begleitet wird, will ich gerne Lukas Podolski zitieren.
Auch der hat gerade seine Abschlussrede gehalten, allerdings vor einem größeren Publikum. Er hat in etwa - ich zitiere mit Erlaubnis der Frau Präsidentin völlig unvollständig und aus dem Gedächtnis - gesagt: Das waren geile Jahre. Am liebsten würde ich mit euch allen ein Selfie machen. Eine Träne im Auge ist nicht da. Aber da sind noch der Bauch und das Herz, und da ist ordentlich was los.
Ich danke Ihnen ganz herzlich für die Zeit, die wir zusammen verbracht haben, über die Parteigrenzen hinweg trotz mancher oder vielleicht auch gerade wegen mancher skurriler Debatte. Aber ich danke Ihnen vor allem dafür, dass es über Parteigrenzen hinweg immer einen großen Konsens gegeben hat, wenn es nämlich um die Verteidigung der Demokratie, um den Erhalt und die Verteidigung des Parlamentarismus sowie um die Verteidigung von Europa ging. Dann war immer große Einigkeit gegeben.
Ich wünsche Ihnen alles Gute. Machen Sie es gut, oder machen Sie es vielleicht noch besser. - Vielen Dank.
Herr Präsident, ich verweise auf die Vorlage.
Liebes Parlament, wir waren zum Schluss im Sozialausschuss noch fleißig. Auch hier erlaube ich mir, auf die Vorlage zu verweisen.
Sehr verehrter Herr Präsident! Ich verweise auf die Vorlage.
Das kann ich Ihnen noch nicht versprechen. Aber es ist zumindest für Sie die Gelegenheit, noch einmal etwas klarzustellen, was Sie eben ausgeführt haben. Verstehe ich es richtig, dass Sie sagen, für den Fall - der Fall ist ja nicht sehr wahrscheinlich, aber einmal angenommen -, dass Sie wieder eine Regierungsmehrheit haben, würden Sie dieses Gesetz zurücknehmen?
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich sehe es etwas anders. Das vergangene Jahr war durch den Runden Tisch und auch durch den Untersuchungsausschuss, so wie ihn die Vorsitzende, Frau Ostmeier, vorgestellt hat, vor allem aber durch die in Gang gekommene öffentliche Diskussion letztlich ein gutes Jahr für die Kinder, die in Schleswig-Holstein in Heimerziehung leben.
Wir sind uns alle einig: Wir alle tragen Verantwortung für diese Kinder. Diese Verantwortung dürfen wir aber nicht den Einrichtungen allein überlassen. Sie ist Aufgabe einer Verantwortungsgemeinschaft, zu der auch dieser Landtag gehört. Ich denke, im vergangenen Jahr haben wir alle diese Verantwortung auch wahrgenommen. Zu dieser Verantwortung gehört aber auch, dass dieses Thema heute nicht zu den Akten gelegt wird. Wenn über die Einrichtung nicht eine ständige intensive öffentliche Kontrolle wacht, ist die Gefahr groß, dass es zu Wiederholungen kommt. Und das gilt es zu verhindern.
Es sind in einigen Einrichtungen der Jugendhilfe in Schleswig-Holstein, speziell dem Friesenhof, Kinder seelisch verletzt und gedemütigt worden. Das hätte nie passieren dürfen!
Wir wollen, dass sich so etwas nicht wiederholt!
Liebe Frau Rathje-Hoffmann, lassen Sie mich auf Ihre Rede bezogen an dieser Stelle einschieben: Ihre Unterstellung, wir würden das anders sehen, nur weil wir Ihrer Terminologie nicht folgen wollten, finde ich ungeheuerlich - nach allem, was wir im letzten Jahr diskutiert haben, uns zu unterstellen, wir würden das in irgendeiner Weise entschuldigen, was dort geschehen ist,
das ist einfach eine Nummer zu billig, um dies hier im Landtag so vorzutragen, Frau Rathje-Hoffmann. Vielleicht denken Sie einmal darüber nach. Ich finde es auch persönlich beleidigend für all diejenigen, die sich in den letzten Monaten mit diesem Thema beschäftigt haben.
Wichtig, meine Damen und Herren, ist aber auch: Viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in unseren Heimen leisten eine gute Arbeit, geben Kindern Unterstützung und Zuwendung, ein sicheres und zuverlässiges Zuhause, fördern und trösten sie. Deshalb brauchen wir Heime wie den Friesenhof nicht. Wir haben gute andere.
Vieles ist auf einem guten Weg. Ich mache da weiter, wo der Kollege Meyer leider abbrechen musste: Der Runde Tisch mit seinen sechs Veranstaltungen und 120 Teilnehmern hat einen intensiven Dialog zwischen den Verantwortungsträgern initiiert. Die Heimaufsicht wurde von vier auf zwölf Stellen verdreifacht. Auf Bundesebene werden die Eingriffsmöglichkeiten der Heimaufsicht jetzt erweitert, damit wir können, wie wir wollen und wie wir müssen. In der neuen KJVO wurde der Rahmen zum Schutz des Kindeswohls konkretisiert. Die Ombudsstelle hat ihre Arbeit aufgenommen. In den Einrichtungen werden Partizipationsstrukturen, in denen Kinder mitverantwortlich ihr Umfeld gestalten, gefördert und gestärkt. Der Landesjugendhilfeausschuss entwickelt die Empfehlungen des Runden Tisches weiter. Gut so. Die Vernetzung und Zusammenarbeit mit den örtlichen und auswärtigen Jugendämtern wird verbessert.
Das ist sehr bedauerlich. Jetzt geht es mir wie dem Kollegen. - Ich denke, es ist deutlich geworden, dass es eine Reihe von Verbesserungen gegeben hat. Ich möchte gern noch einen Punkt sagen.
Wir haben Projekte der Sozialraumorientierung angeschoben. Denn es ist oft absurd, Kinder weit entfernt von ihrem sozialen Umfeld hoch im Norden unterzubringen. Wenn sich dann der Sozialarbeiter aus der Heimat nicht kümmert, ist das auch eine Form der Vernachlässigung.
Mein Fazit zum Schluss: Ein bedrückender Anlass, der einen wichtigen Prozess angestoßen hat. Ich hoffe, dass der nächste Landtag und die nächste Regierung diesen Prozess fortführen werden. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Ich verweise auf die Vorlage, aus der alle die Beschlussempfehlung des Sozialausschusses entnehmen können.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte am Anfang festhalten, dass die Debatte eigentlich gezeigt hat, dass wir nach den Beratungen im Sozialausschuss und den vorgenommenen Änderungen ein wirklich gutes Gesetz auf den Weg gebracht haben, das in ganz wesentlichen Teilen eigentlich auch die Zustimmung des gesamten Hauses gefunden hat. Hier sind eine Reihe von Beispielen genannt worden, Herr Jasper. Wir haben auch sehr ausführlich und verantwortungsvoll im Ausschuss darüber beraten.
Ganz zum Schluss haben wir uns einem besonders wichtigen Thema zugewendet, das hier zum Schluss auch eine Rolle gespielt hat und auf das ich eingehen möchte. Es war auch nicht der Sozialausschuss, sondern der mitberatende Innenund Rechtsausschuss, der den Wissenschaftlichen Dienst gebeten hat, einen Blick auf das Gesetz zu werfen und eine Stellungnahme dazu abzugeben, ob
gegen den Entwurf des Gesetzes verfassungsrechtliche Bedenken insbesondere im Hinblick auf das Grundrecht der Berufsfreiheit bestehen, weil der Gesetzentwurf die Tätigkeit privater Unternehmen auf den Bereich des Krankentransportes beschränkt. Das war ein guter Hinweis vom Innen- und Rechtsausschuss.
Der Wissenschaftliche Dienst hat eine Stellungnahme abgegeben, die uns wichtige Hinweise geliefert hat, wie wir mit diesem Punkt umgehen müssen. Er hat sich nämlich im Wesentlichen auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg bezogen, in dem festgestellt worden ist, dass an so gravierende Einschränkungen wie diejenige, die hier im Bereich der Notfallrettung für die Privaten vorgenommen werden soll, hohe Anforderungen gestellt werden müssen, dass nämlich belegt werden muss, dass eine andere Regelung eine Gefahr für Leib und Leben darstellt. Das wurde ausgeführt; in der Zusammenfassung des Wissenschaftlichen Dienstes wurde dann gesagt, dass es nach dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht abschließend beurteilt werden kann und im weiteren Gesetzesverfahren sichergestellt werden muss, dass die Gründe gegebenenfalls nachgeliefert werden.
Das war alles in Ordnung, und genau damit hat der Sozialausschuss sich dann pflichtgemäß beschäftigt. Er hat das Sozialministerium gebeten auszuführen, welche Gründe diesen Eingriff rechtfertigen. Das hier schon vielfach zitierte vierseitige Schreiben vom 13. Februar 2017 hat nach Auffassung der regierungstragenden Fraktionen in ausreichender Weise belegt, dass der Eingriff zur Einschränkung der Privaten bei der Notfallrettung gerechtfertigt und erforderlich ist, um die Zuverlässigkeit der Notfallrettung zu gewährleisten. Diese Argumente haben uns so überzeugt, dass wir gesagt haben: Das ist so in Ordnung, wir machen sie uns zu eigen.
Wichtig ist aber auch - das ist bisher noch nicht erwähnt worden -, dass für diese Regelung eine fünfjährige Übergangsfrist besteht. In der Zeit kann sehr wohl korrigiert werden, wenn sich herausstellen sollte, dass die Dinge hier nicht so geregelt worden sind. Ich gehe aber nicht davon aus; ich nehme nur Ihre Argumente auf.
Nun hätte ich so gern noch auf den zweiten Absatz hingewiesen, in dem nämlich steht,
dass die Kreise sehr wohl als Träger des Rettungsdienstes - Herr Kollege Schlie, wir kennen das aus dem Kreistag - Private einsetzen können, wenn sie es wollen. Aber das kann ich nun leider nicht mehr sagen.
Lesen Sie es bitte nach: zweiter Absatz in dem vierseitigen Schreiben. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Herr Hamerich, jetzt müssen Sie ganz tapfer sein: Das hört sich bei mir doch etwas anders an als das, was Sie vorgetragen haben. Das ist vielleicht auch gut so. Die Diskussion um einen weiteren Feiertag für Schleswig-Holstein, meine Damen und Herren, lieber Herr Hamerich, ist sinnvoll. Die fleißigen Menschen in unserem Land hätten ihn verdient. Es ist eine grundsätzlich gute Idee. Nur - in Richtung der PIRATEN - sie ist nicht von Ihnen, Herr Dudda, Herr Breyer, das haben Sie eben schon zugestanden.
Das ist einerseits nicht wichtig, aber es gibt doch Anlass, darauf hinzuweisen, dass bereits ein gesellschaftlicher Diskurs begonnen hat, von dem Sie offensichtlich nicht so viel mitbekommen haben. Sie haben nur ein Beispiel genannt, ich gehe noch auf andere ein. Mit Ihrer Feststellung in der Begründung, dass der 31. Oktober von vornherein auszuschließen ist, geben Sie sich meiner Meinung nach intolerant und zensierend - keine guten Voraussetzungen für eine offene Diskussion.
Schleswig-Holstein hat neun Feiertage, im Vergleich dazu: Baden-Württemberg hat 14 und Bayern zwölf. Da besteht Nachholbedarf. Insbesondere Vertreter der evangelischen Kirche haben den 2017 arbeitsfreien Tag zur Erinnerung an den Reformationstag vor 500 Jahren zum Anlass genommen, eine Verstetigung dieses Tages anzuregen. Daran hat sich eine gesellschaftliche Diskussion angeschlossen, die quer durch die Kirchen, Arbeitgebervertreter, Gewerkschaften, Arbeitnehmer und Parteien geht. Diese Diskussion hat auch gezeigt, dass ein Feiertag nicht nur ein freier Tag ist. Wir müssen, wenn wir dies weiter diskutieren, darüber reden, welches Ereignis geeignet und bedeutsam ist, um besonders hervorgehoben zu werden.
„Der Wunsch nach einem weiteren Feiertag“ wörtliche Rede - „ist da. Wir werden nun eine Einigung erzwingen“ - so lässt sich Dr. Breyer zitieren: „eine Einigung erzwingen“. Wörtliche Rede! Ich nehme an, Sie haben es nicht dementiert. Das klingt schon erstaunlich, gerade von Ihnen, Herr Breyer Sie finden es selbst erstaunlich, Herr Breyer, wenn Sie mit dem Kopf schütteln -, wo Sie doch ein Verfechter der breiten Beteiligung aller Interessengruppen der Bevölkerung bei allen denkbaren Anlässen sind. Lieber Herr Breyer, liebe PIRATEN, Sie werden in diesem Haus zu diesem Thema überhaupt nichts erzwingen.
Vielmehr sage ich Ihnen und Ihrem Antrag ein ziemlich zwangloses Ende voraus.
Ja.
Nein, tue ich nicht.
Die erforderliche Diskussion wird der nächste Landtag führen. Meine Fraktion strebt einen zusätzlichen Feiertag an. Das können Sie auch in dem von der SPD beschlossenen Regierungsprogramm bereits nachlesen.
Die Grünen haben sich nach meiner Lektüre ähnlich geäußert, wollen aber wie wir zunächst einmal über den geeigneten Anlass diskutieren. Das finde ich richtig.
Der SSW kam mit dem Vorschlag, den Tag der Landesverfassung zum Feiertag zu erklären.
Möglicherweise eröffnen sich mit der heutigen Diskussion, die aus Dänemark kommt, noch andere Perspektiven, das warten wir mal ab.
Die evangelische Kirche kann sich den 31. Oktober vorstellen. Auch die Gewerkschaften fordern einen zusätzlichen Feiertag als Ausgleich für die größere Zahl in anderen Bundesländern. Die CDU - das haben wir eben gehört - scheint alles abzulehnen. Das kann ein interessanter Punkt für den nächsten Wahlkampf werden. Schauen wir einmal.
- Hat man Ihnen die Redezeit gestrichen, Herr Arp, oder warum nutzen Sie meine hier? - Das finde ich nicht ganz fair.
Ein breites Spektrum also, und das ist gut. Auch der Hinweis des EKD-Ratsvorsitzenden BedfordStrohm, dass es ein tolles Zeichen wäre, wenn die Politik einmal nicht allein für Ökonomie, sondern für das Miteinander der Menschen Freiraum schaffen würde, ist bedenkenswert in einer Zeit, in der viele Menschen durch den Druck der Arbeitswelt zunehmend belastet sind.
- Ich verstehe Ihren Hinweis „Oh Gott!“ so, dass auch Sie Ihre Vorstellung haben, Herr Rother, welcher Feiertag es sein könnte.
Die Antragsteller schlagen den Tag der Verabschiedung des Grundgesetzes vor. Dies wäre grundsätzlich ein bedeutender und würdiger Tag. Aber - da bin ich mit Herrn Hamerich einer Meinung - ich bin auch der Auffassung, dass sich dieser Anlass wenig für einen Feiertag eignet, der einzig in SchleswigHolstein ausgerufen wird. Wenn, dann sollten wir das bundesweit diskutieren.
Ich schaue auf die Uhr und sehe, dass Herr Schlie das Wort wünscht. Deswegen komme ich lieber zum Ende.
Jetzt ist es vorbei.
Wir einigen uns: Ich überspringe die Hälfte, die ich noch nach habe, und sage, weil mir das wichtig ist: Es gibt auch rote Linien.
Eine Kompensation durch den Verzicht auf einen Urlaubstag, einen Lohnausgleich, Veränderung bei der Pflegeversicherung oder Ähnliches wird es mit uns nicht geben.
Was bleibt? - Ein Gesetzentwurf der PIRATEN, die wissend gegen die Wand laufen, obwohl in der Wand eine geöffnete Tür ist. Wir werden sie nach angemessener Diskussion mit möglichst breitem Konsens in diesem Haus durchschreiten. Schade, dass Sie nicht mehr dabei sind. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ja, das Wichtigste in fünf Minuten für die, die da sind: Der Landtag beauftragte den Sozialausschuss mit der Durchführung eines Runden Tisches zur Situation von Kindern und Jugendlichen in stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Dieser Runde Tisch hat sechsmal getagt, mit 130 Expertinnen und Experten aus allen Bereichen, der Verantwortungsgemeinschaft für diese Kinder. Dieser Runde Tisch war ein Glücksfall. Selten ist in dieser Breite zu diesem Thema diskutiert worden. Zum Erfolg trug auch die Moderatorin, Frau Dr. Birtsch, bei, dafür herzlichen Dank.
Meine Damen und Herren, etwa 6.000 Kinder und Jugendliche leben in Heimen in Schleswig-Holstein. Wer einmal erlebt hat, wie ein Kind mit seinem Koffer in der Hand aus dem Elternhaus kommend vor der Heimtür steht, ahnend, dass es für unbestimmte Zeit hier sein Zuhause finden soll, mit allen Ängsten, manchmal Hoffnungen, wer das einmal erlebt hat, wird die Verantwortung nicht beiseiteschieben, die wir alle mit dieser Entscheidung tragen,
auch der Landtag. - Mit diesem Runden Tisch hat er ein Stück von dieser übernommen.
Meine Damen und Herren, vom Runden Tisch wurde nicht vergessen, dass jüngst in einzelnen Heimen tiefe Demütigung und Brechen des Willens von Kindern und Jugendlichen bekannt wurden. Das ist nicht hinnehmbar, und auch wir haben dafür zu sorgen, dass solche Vorfälle aufgeklärt und abgestellt werden. Aber: Dies sind Ausnahmen. Die meisten Kinder in den rund 800 Einrichtungen werden gut betreut; von engagierten Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen und verantwortungsvollen Trägern.
Ein eindrucksvolles Erlebnis war in diesem Zusammenhang die Veranstaltung, zu der wir gemeinsam mit dem Kinderschutzbund Kinder und Jugendliche aus Heimen eingeladen haben. Sie berichteten authentisch über ihre Situation und öffneten uns einen Blick in ihren Alltag, der Außenstehenden selten ermöglicht wird. Wir haben viel gelernt.
Meine Damen und Herren, das System Heimerziehung muss ständig in seiner Wirksamkeit überprüft und weiterentwickelt werden. Daher sollte der Austausch zwischen den Verantwortungsträgern - wie beim Runden Tisch - weitergeführt werden. Der Kontakt zwischen den Kindern und Jugendlichen und den Jugendämtern beziehungsweise den Vormündern ist oft mangelhaft. Die Kontakte zum Herkunftsort müssen erhalten bleiben, Hilfeplangespräche müssen regelmäßig erfolgen, und die Kinder müssen die Möglichkeit haben, über ihre Situation zu reden.
Es war schon eindrucksvoll, wie viele Hände bei den Kindern in dieser Runde unten blieben, als wir fragten, wer seinen Sozialarbeiter im letzten halben Jahr gesehen hat. Das geht nicht, so dürfen Kinder nicht vernachlässigt werden.
Besser noch sind deshalb sozialräumliche Konzepte, damit die Kinder möglichst zu ihrem sozialen Umfeld Kontakte behalten können, auch wenn es manchmal indiziert ist, anders zu verfahren. Das sind nur wenige Fälle.
Meine Damen und Herren, von den 6.000 Kindern und Jugendlichen kommen 2.600 aus dem ganzen Bundesgebiet und nicht aus unserem Bundesland. Bei diesen ist der Kontakt zusätzlich erschwert. Wir sollten eines hier gemeinsam mit den Einrichtungsträgern definieren: Jugendämter, die regelmäßige Besuche nicht garantieren, sollten in Einrichtungen
Schleswig-Holsteins keine Kinder unterbringen können.
Die Beschwerdemöglichkeiten sind durch die Bürgerbeauftragte deutlich verbessert worden. Wir müssen aber besonders in sehr kleinen Einrichtungen dafür sorgen, dass auch hier Kinder Zugang dazu haben.
Die Reform des § 45 SGB VIII muss kommen, damit die Heimaufsicht mehr Möglichkeiten hat, anlasslose, unangekündigte Kontrollen, gegebenenfalls Sanktionen rechtzeitig zu ergreifen;
dies auch vor dem Hintergrund, dass viele Heime auch Wirtschaftsbetriebe sind. Wachsamkeit ist hier geboten.
Einen Schwerpunkt bildeten die sogenannten Grenzgänger. Das sind schwer erreichbare Jugendliche mit besonderem Hilfebedarf. Zentral für den Umgang mit ihnen ist es, dass die Zusammenarbeit zwischen Kinder- und Jugendpsychiatrie und den Jugendhilfeeinrichtungen deutlich intensiviert wird. Wir sind darin bestärkt, dass geschlossene Heime nicht zielführend sind. Freiheitseinschränkungen zum Schutz der Kinder und Jugendlichen unter strenger richterlicher Kontrolle können nur in Ausnahmefällen indiziert sein.
Das ist eine sehr sensible Frage. Hierzu müssen deshalb Konzepte in enger Zusammenarbeit von Gerichten, Jugendhilfe und Kinder- und Jugendpsychiatrie entwickelt werden.
Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss: Das Ergebnis des Runden Tisches wird eine Grundlage für weitere Diskussionen sein. Ausdrücklich begrüße ich, wie die Ministerin auf die Anregungen des Runden Tisches bereits reagiert hat. Sie hat unter anderem 500.000 € für zielführende Projekte bereitgestellt.
Meine Damen und Herren, wir alle tragen Verantwortung. Mit dem Runden Tisch haben wir diese Verantwortung ein Stück weit wahrgenommen. Vielen Dank.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe mich relativ schnell, nachdem Frau Rathje-Hoffmann ihren Beitrag hier vorgetragen hat, zu Wort gemeldet. - Frau Rathje-Hoffmann, Sie haben dieses Argument schon in vielen Diskussionen gebracht und gebetsmühlenartig immer wieder vorgetragen, dass der Runde Tisch kein Instrument nach der Geschäftsordnung des Schleswig-Holsteinischen Landtags ist.
Das mag ja sein. Sei es drum! Aber, Frau RathjeHoffmann, Sie sind doch dabei gewesen, als uns sechsmal jeweils für vier Stunden hier Fachleute
insgesamt 130 - gute Tipps und Hinweise gegeben haben. Das kann doch eigentlich wirklich nicht Ihr intellektueller Ernst sein, dass Sie sagen, das könne alles nicht gelten, nur weil es nicht in der Geschäftsordnung des Schleswig-Holsteinischen Landtags steht. Das kann doch nicht angehen!
Wenn Sie sagen, diese Ergebnisse des Runden Tisches richteten sich möglicherweise gegen den Untersuchungsausschuss, kann ich dazu nur fragen: Warum gehen Sie nicht den umgekehrten Weg und sagen: Hallo, alles, was im Runden Tisch gesagt worden ist, nehmen wir als Material in den Untersuchungsausschuss mit und versuchen dort, ein gutes Ergebnis zustande zu bringen - das ist ja richtig, es steht im Untersuchungsausschussauftrag drin -, das Ergebnisse und Perspektiven für die Entwicklung der Heimerziehung, für die Entwicklung guter Lebensbedingungen für diese jungen Menschen aufzeigt? Warum gehen Sie nicht den Weg? Ich stelle mir gerade einmal vor, dass Sie das, was Sie hier gesagt haben, beim Runden Tisch selbst einmal gesagt und den Leuten direkt gesagt hätten: „Wissen Sie: Das interessiert uns alles nicht.“ - Da saßen Professoren. Da saß die ganze Elite der Kinder- und Jugendpsychiatrie, da saßen die Vertreter der Städte, da saßen die Vertreter der Kommunen, Fachleute, Professoren aus allen Ecken. Es ist selten, dass so eine Kompetenz in diesem Bereich zusammenkommt. Auch bundesweit ist das wahrgenommen worden.
Und die CDU sagt: Das interessiert uns doch alles überhaupt nicht.
Frau Rathje-Hoffmann, ich möchte sagen: Sie haben ja für die CDU gesprochen, deshalb will ich Sie da gar nicht angreifen. Ich nehme einmal an, dass Sie das auch abgesprochen haben, dass Sie hier so argumentieren.
Wir haben Runde Tische gehabt, die Sie ohne jeden Widerspruch mitgetragen haben. Ich erinnere an den sehr guten Runden Tisch zum Thema Palliativmedizin. Da haben wir hier zusammengesessen, der hat gute Ergebnisse gebracht. Das hat auch zu einem Landtagsbeschluss geführt, genau wie jetzt. Es hat dazu geführt, dass wir den dort aktiven Ehren
amtlichen mehr Geld gegeben haben. Sie haben kein Wort gesagt.
Und jetzt auf einmal, weil es Ihnen strategisch nicht in den Kram passt, sagen Sie diesen ganzen Menschen, die dort wichtige Hinweise gegeben haben: Das kann alles nicht sein, das gilt nicht, weil ihr nicht in der Geschäftsordnung steht. - Herzlichen Dank, das erklären Sie denen mal!
Frau Kollegin, ich kann bestätigen, dass Sie relativ häufig beim Runden Tisch dabei waren. Ich habe es eigentlich immer so verstanden, dass Sie dort den großen Zusammenhang sehen und es um das Thema geht und nicht um die Frage, ob es nun das eine oder das andere Gremium ist.
Herr Kollege, würden Sie mir zustimmen, dass es auch außerhalb der christlichen Lehre ein Gewissen geben kann?
Das darf ich so verstehen, dass Sie durchaus bereit wären, die vorherige Aussage zurückzunehmen, dass es sich hierbei nicht um eine Gewissensentscheidung handelt?
Herr Präsident! Ich verweise auf die Vorlage.
Herr Präsident! Vielen Dank, dass Sie mir das Wort geben. Ich verweise auf die Vorlage, da ich weiß, dass alle Mitglieder des Hauses des Lesens kundig sind.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich gehe nicht auf das ein, was Frau Nicolaisen eben gesagt hat. Ich finde, darüber sollten Sie vielleicht einmal innerhalb der großen Familie der CDU diskutieren; denn all das, was Sie eben kritisiert haben, haben die CDU im Bund und die CDU in Hamburg offensichtlich völlig anders gesehen. Die haben nämlich einem Karenzgesetz zugestimmt, weil sie es für sinnvoll und notwendig hielten.
Aber ich wandele einen Spruch von Luther ab, den schon Bismarck verwendet hat, um Dinge deutlich zu machen und sage: Wenn morgen die Welt unter
gehen würde, würde ich heute in die CDU eintreten, denn da passiert alles zehn Jahre später.
Aber nun zu meiner Rede: Die schon von uns seit Jahren geführte Diskussion um eine Karenzzeit für frühere Minister und Ministerinnen kam in Schwung - hören Sie zu, Frau Nicolaisen -,
als in jüngster Zeit vermehrt einflussreiche Minister von der Politik in die Etagen der Wirtschaft wechselten. Ich nenne Ihnen die Namen: Daniel Bahr, Dirk Niebel, Gerhard Schröder, Ronald Pofalla und bei uns in Schleswig-Holstein Andreas Breitner. Letzterer ist der einzige Name, den auch Sie erwähnt haben. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.
Moral und Anstand lassen sich nicht verordnen, sagen Sie. Das stimmt. Diese Beispiele stehen genau für diese Aussage.
Besonders der Wechsel Pofallas, der direkt aus dem Kanzleramt als Chef-Lobbyist bei der Deutschen Bahn einstieg, sorgte für den letzten Kick, sodass die Große Koalition in Berlin Regeln für Seitenwechsler beschloss.
Bis zu 18 Jahre sollten dort Ministerinnen und Minister in das politische „Abklingbecken“
- 18 Monate! -, bevor sie in ein Unternehmen wechseln können, wenn der dringliche Anschein eines Zusammenhangs zwischen den im Amt ausgeübten Tätigkeiten und der angestrebten Erwerbstätigkeit besteht.
Heute beschließen wir auch für Schleswig-Holstein ein Gesetz zur Einführung einer Karenzzeit für Ministerinnen und Minister, und das ist gut so. Denn, meine Damen und Herren, dies ist eine wichtige und notwendige Entscheidung, denn sie sorgt für mehr Transparenz und Glaubwürdigkeit.
Wenn erkennbar ist, dass ein Minister oder eine Ministerin in die freie Wirtschaft, zu einem Verband oder Verein wechseln will und Informationen sowie Fähigkeiten mitnehmen oder sogar in Vorbereitung auf den Wechsel Einfluss auf Entscheidungen im Interesse des späteren Beschäftigungsträgers
nehmen könnte, kann jetzt eine Karenzzeit verordnet werden.
Wichtig ist aber auch: Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass alle Minister und Ministerinnen, die eine Weile ihr Amt für Schleswig-Holstein ausgeübt haben und danach in ein Unternehmen wechseln, dies mit diesem Hintergedanken tun. Auch weiterhin wird und muss es Wechsel geben, die völlig problemlos und ohne Karenzzeit verlaufen.
Allerdings werden wir durch unser Gesetz dafür Sorge tragen, dass solche Wechsel rechtzeitig angezeigt werden und geprüft wird, ob eine bedeutsame Interessenkollision festzustellen ist.
Zukünftig gilt in Schleswig Holstein: Landesministerinnen und Landesminister, die aus ihrem Amt ausscheiden, haben die Absicht der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit außerhalb des öffentlichen Dienstes schriftlich anzuzeigen. Diese Pflicht besteht während der Mitgliedschaft in der Landesregierung und für einen Zeitraum von zwei Jahren nach Beendigung des Amtsverhältnisses.
Wenn die Landesregierung feststellt, dass die angestrebte Tätigkeit innerhalb der letzten fünf Jahre mit dem ausgeübten Amt in Zusammenhang steht, muss sie prüfen, ob es tatsächlich Anhaltspunkte für die dringliche Besorgnis gibt, dass amtliche Interessen beeinträchtigt werden könnten. Bei positivem Ergebnis kann sie eine Karenzzeit von bis zu zwei Jahren verhängen. Während dieser Zeit erhält der ausscheidende Landesminister das Übergangsgeld.
Zur sachgerechten Vorbereitung dieser Entscheidung wird ein unabhängiges Gremium eingerichtet, das eine Empfehlung an die Landesregierung gibt. Diese sehr schlanke Gesetzgebung tritt mit Beginn der 19. Wahlperiode in Kraft. Sie gilt damit für jeden neuen Minister und jede neue Ministerin: Sie können sich frei entscheiden, ob sie unter diesen Voraussetzungen ein Ministeramt in unserem Land übernehmen wollen.
Lassen Sie mich noch kurz auf den Änderungsantrag eingehen, der Ihnen vorliegt. Er legt fest - das ist das Ergebnis der Ausschussberatungen -, dass das Beratungsgremium eine Geschäftsordnung bekommt. Das Gremium soll eine Empfehlung abgeben, wenn diese von der Mehrheit seiner Mitglieder unterstützt wird. Die Mitglieder sind zur Verschwiegenheit verpflichtet; die Landesregierung gibt ihre endgültige Entscheidung unter Mitteilung der Empfehlung des Gremiums bekannt.
Das sind also durchweg sinnvolle Ergänzungen, die das ganze Gesetz schlank halten und es gut einleuchtend und praktikabel machen.
Das ist ein Gesetz mit Augenmaß. Es berücksichtigt die Erwartungen nach Transparenz und politischer Ethik. Es berücksichtigt aber auch die Interessen der Minister und Ministerinnen, nach einer Amtszeit unbelastet wieder in eine andere berufliche Tätigkeit wechseln zu können.
Meine Damen und Herren, es würde dem Parlament gut anstehen, wenn solche Regelungen einvernehmlich getroffen würden. Dies scheint jedoch in diesem Landtag jetzt nicht möglich zu sein. Wir werden die Abstimmung nachher zur Kenntnis nehmen.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und würde mich freuen, wenn Sie noch einmal darüber nachdächten, ob es nicht doch lohnend sein könnte, dieses Gesetz gemeinschaftlich zu verabschieden.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich würde gern die Gelegenheit nutzen, um noch einmal auf den heute eingegangenen Antrag der PIRATEN einzugehen.
Ihr Antrag ist, nebenbei gesagt, wesentlich kurzfristiger eingegangen als unserer. Aber sei es drum.
Sie wollen eine dritte Lesung und begründen das damit, dass nicht ausreichend Zeit bestanden habe, das von uns vorgelegte Änderungsgesetz zu beraten. Ich finde das derartig scheinheilig von Ihnen, Herr Breyer! Ich will Sie einmal daran erinnern, wie Sie hier am 17. Februar 2016 mit Ihrem merkwürdigen, gefährlichen Stofftier durch die Gegend gelaufen sind und uns erklärt haben, warum Sie den Antrag eingebracht haben, dass dieses Gesetz sofort und ohne weitere Beratung im Landtag beschlossen werden soll. Ich erinnere Sie an die Drucksache 18/3846. Lesen Sie das einmal nach! Da wollten Sie überhaupt keine Beratung mehr.
Wir hingegen haben gesagt: Wir beraten weiter im Ausschuss. Das haben wir auch gemacht. Es hat dreimal auf der Tagesordnung gestanden. Sie haben keinen einzigen Antrag dazu gestellt. Erst als wir zwei Änderungsanträge im Rahmen der Ausschussberatung nachgereicht hatten, haben Sie gesagt, nun müssten wir aber einmal beraten. Wie kriegen Sie das in Einklang? Wenn es nach Ihnen
gegangen wäre, wäre dieses Gesetz bereits am 17. Februar 2016 ohne weitere Beratung beerdigt worden.
Ja bitte.
Wir haben überhaupt nichts dagegen, dass sich Experten mit unserem Gesetz beschäftigen. Wir haben natürlich mit Experten gesprochen. Sie als selbsternannter Experte haben uns ja auch durchaus diverse Ratschläge gegeben.
Es hat Gespräche gegeben. Wir haben aber weitere Beratungen im Ausschuss dazu durchgeführt. Es
hat Änderungen gegeben. Wir waren unter Hinzuziehung auch dessen, was in anderen Parlamenten vor allem im Bund und in Hamburg - beraten worden ist, der Überzeugung und der Meinung, dass das, was wir hier auf den Weg gebracht haben, ausgewogen und gut ist.
Herr Dr. Breyer, Ihr großes Problem ist doch, dass Sie nicht einsehen können: Die große Schwäche Ihres Gesetzentwurfes ist, dass er in diesem Haus keine Mehrheit hat!
Sie verweigern sich, nach Mehrheiten zu suchen. Sie wollen mit dem Kopf durch die Wand und machen hier mit irgendwelchen Stoffpuppen Theater, anstatt sie dem Kollegen Günther zu schenken, der gerade an dem Tag Vater einer Tochter geworden ist.
Stattdessen haben Sie hier einen Popanz ohne Ende aufgebaut und wollten sofort darüber abstimmen. Und heute, ein halbes Jahr später, halten Sie uns vor, wir würden das Gesetz nicht diskutieren wollen. Das passt nicht zusammen, und ich muss Ihnen sagen: So geht es nicht.
Großes Kino von den PIRATEN: erst Friedhof der Kuscheltiere - kein Mensch weiß, wo das Tier geblieben ist -, dann das große Schweigen der Lämmer. So machen wir das nicht mit. Wir stimmen das Gesetz heute durch.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich könnte jetzt sicher einen großen Lacherfolg erzielen, wenn ich nach diesem Vorlauf nur auf die Vorlage verweisen würde. Das tue ich deshalb nicht und berichte Ihnen: Der Sozialausschuss hat den Gesetzentwurf der Landesregierung, der ihm durch Plenarbeschluss vom 10. Juni 2016 überwiesen worden ist, in drei Sitzungen, zuletzt am 15. September 2016, beraten. Er empfiehlt dem Landtag mit den Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW gegen die Stimmen von CDU, FDP und PIRATEN die Annahme des Gesetzentwurfes mit der Maßgabe, dass unter § 25 b Nummer 3 das Wort „Personenberechtigten“ durch die Wörter „gesetzlichen Vertreter“ ersetzt und unter Nummer 4 das Komma und die Wörter „sofern abweichend von Nummer 3“ gestrichen werden. Vielen Dank.
Herr Präsident, ich verweise auf die Vorlage.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wo ist der Kollege Bernstein? - Ich bin positiv überrascht von Ihrer Rede; das deckt sich in wesentlichen Punkten mit unserer Einschätzung. Auch ich meine, dass der Antrag der PIRATEN in der Tat etwas speziell ist. Denn das Anliegen, die Medienkompetenz in Schleswig-Holstein zu fördern, finden wir nicht im Antrag, sondern erst in der Begründung. Das ist ungewöhnlich. Im eigentlichen Antrag wird gefordert, den Rundfunkbeitrag in der nächsten Beitragsperiode nicht um 0,30 € abzusenken. Auch wir halten eine Absenkung nicht für sinnvoll, denn dann würde bei der nächsten Beitragsrunde vermutlich eine kaum zu vermittelnde Erhöhung von mehr als 1 € anstehen.
Allerdings mache ich mir gerade Gedanken, wenn wir im Bundesgebiet die ausbleibende Absenkung damit begründen, dass in Schleswig-Holstein bei der MA HSH weiter Medienkompetenzförderung gemacht werden soll. Das stelle ich mir ein bisschen schwierig vor; damit würden wir zur Lachnummer in der Bundesrepublik werden.
Allerdings geht es bei der laufenden Runde noch um andere Dinge, wie zum Beispiel einen teilweisen Verzicht auf Werbung, was Einfluss auf die Beitragshöhe haben wird. Das ist von den Ländern einstimmig auszutarieren. Wir werden Ihrem Antrag deshalb nicht zustimmen, sondern setzen auf die sachgerechten Beratungen der Ministerpräsidenten.
Richtig ist: Eine Absenkung hätte auch Auswirkungen auf die Finanzierung der MA HSH, aber nicht nur auf diese - das haben Sie auch gestreift, Herr Kollege -, und nicht nur auf die Förderung von Medienkompetenz. Der Offene Kanal wäre genauso betroffen wie die Filmförderung, das Bredow-Institut, der TIDE-Kanal und einige andere mehr. Hier muss, wenn Einnahmen wegfallen, ein Ausgleich gefunden werden. Im Klartext heißt das: Wer die Medienkompetenzförderung bei der MA HSH unverändert lassen will, muss dann zum Beispiel beim Offenen Kanal kürzen.
Klar muss auch sein: Das Land Schleswig-Holstein streicht keine Mittel, sondern es entfallen Einnahmen, auf die die Länder keinen direkten Einfluss haben. Insofern bin ich nicht ganz zufrieden mit der heutigen Presseerklärung der MA HSH, in der der Eindruck vermittelt wird, als wenn von uns Gelder gestrichen würden. Das ist nicht richtig. Sie entfallen. Ich gehe in dem Zusammenhang gleich noch auf einen anderen Punkt ein. Da die MA HSH Medienkompetenzförderung und -vermittlung betreibt, gehe ich davon aus, dass diese kleine Flunkerei von den Menschen festgestellt wird.
Es geht nicht nur um Einnahmeverluste aus dem Rundfunkbeitrag. Bedeutender ist der Wegfall der Rundfunkabgabe. Sie ist bisher von regionalen privaten Sendern an die MA HSH abzuführen. Sie entfällt aber, weil sie ihre Grundlage durch die Einführung des bundesweiten Standards DVB-T2 verliert. Dadurch gehen jährlich 900.000 € verloren, um einmal die Größenordnung gegenüber dem Effekt aufzuzeigen, den eine Absenkung des Beitrags hätte.
Damit sind wir bei der eigentlichen Frage: Wie können wir die zunehmend komplexer und wichtiger werdende Medienkompetenzförderung in Schleswig-Holstein als umfassendes, möglichst flächendeckendes Angebot unabhängig von der Entwicklung der genannten Einnahmequellen ausgestalten?
Die MA HSH hat in der Vergangenheit für Hamburg und auch Schleswig-Holstein eine ganze Reihe von Projekten durchgeführt - Sie haben einige genannt -, die sicher sinnvoll und notwendig waren, aber es sind eben überwiegend Projekte, es fehlt ein zusammenhängendes Angebot in unserem Land.
Angesichts der zwangsläufig notwendigen Neujustierung der Medienkompetenzförderung brauchen wir eine Zäsur. Wir prüfen daher, ob die Aufgabe der Medienkompetenzförderung für Kinder, Jugendliche, ältere Menschen mehr als bisher in möglichst großer Breite in Landesregie bestmöglich wahrgenommen werden kann. Damit könnte sich die MA HSH stärker auf die pflichtigen Aufgaben wie die Überwachung der privaten Rundfunk- und Fernsehanstalten und ihrer Programme und die Frequenzvergabe in unserem Land konzentrieren.
Meine Damen und Herren, Sie wissen, dass wir in den Regierungsfraktionen und in der Regierung ausführlich über die Ausgestaltung einer digitalen Agenda nachdenken. In diesen Zusammenhang gehört das Thema.
Wir sollten durch Vernetzung und verbesserte Ausstattung aller Akteure, wie zum Beispiel der Offene Kanal, die Fortbildungseinrichtungen in unserem Land, das IQSH, das Bildungsministerium und andere, ein umfassendes Konzept für die Förderung der Medienkompetenz entwickeln, das möglichst viele Menschen in unserem Land erreicht und sie befähigt, nicht nur mit neuen Medien, sondern auch mit den herkömmlichen Print-, Funk- und Fernsehmedien kritisch und souverän umzugehen, vom Kindergarten über die Schule bis hin zu älteren Menschen, die Kompetenzen in der digitalen Welt erwerben wollen.
Meine Damen und Herren, die Zusammenhänge sind komplizierter, als es Ihr sechszeiliger Antrag zum Ausdruck bringt. Es geht um eine umfassende Förderung von Medienkompetenz für alle Bevölkerungsgruppen. Daran arbeiten wir. Das Ergebnis muss ein deutliches Mehr an Medienkompetenzförderung für Schleswig-Holstein werden. Das muss nicht das Ende der Medienkompetenzförderung der MA HSH sein.
Ich bin gleich am Ende oder am Schluss meiner Rede, am Ende noch lange nicht.
Ich sage es noch einmal: Das muss nicht das Ende der Medienkompetenzförderung bei der MA HSH sein, aber es würde vermutlich deutlich weniger. All das ist mit unserem Hamburger Partner zu beraten. Natürlich werden wir die bisherigen erfolgreichen Projekte, die die MA HSH in Schleswig-Holstein ermöglicht hat, erhalten. - Vielen Dank.
Vielen Dank Herr Kollege. - Seitdem ich hier stehe, ist nun schon etwas Zeit vergangen und damit ist auch das Thema etwas fortgeschritten. Ich würde trotzdem noch einmal auf Ihre Kritik an dem Verfahren, was Staatsverträge angeht, zurückkommen. Sie haben recht, wir bemühen uns um eine - wie Sie auch wissen gemeinsame Regelung mit allen Fraktionen, was eine Verbesserung des Parlaments an solchen Staatsverträgen angeht. Ich würde aber ganz gern von Ihnen wissen: Wenn Ihnen die Beteiligung so wichtig war, warum haben Sie nicht die bereits per Gesetz vorhandenen Möglichkeiten, die auch Sie als Oppositionsfraktion haben, genutzt? Warum haben Sie nicht nach der Vorabinformation des Parlaments, also vor der Unterzeichnung des Staatsvertrags durch die beiden Regierungen, gesagt, wir wollen darüber reden? Das sieht das Parlamentsinformationsgesetz ja ausdrücklich vor. Das verstehe ich nicht, dass Sie sagen, wir müssten mehr Beteiligung haben - was ich nachvollziehen kann -,
Das waren viele Worte, aber keine Antwort auf meine Frage. Sie haben genau daneben gezielt. Warum haben Sie die Möglichkeiten nicht genutzt und Ihre Bedenken in das Vorverfahren eingebracht? Das haben Sie mir noch nicht gesagt.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ihr letzter Satz war erstaunlich. Insofern kann ich Ihnen nur etwas zu bedenken geben: Sie haben dem, was in unserem Änderungsantrag steht, bereits im Jahr 2013 zugestimmt. Vielleicht haben Sie das aber übersehen.
Ende 2013 hat der Landtag einen Beschluss gefasst, der für eine fortschrittliche und konsequente Drogenpolitik klare Zielvorgaben macht. Erstens: Prävention und Aufklärung über die Gefahren. Zweitens: Niedrigschwellige Hilfsangebote für Drogenkonsumentinnen und Drogenkonsumenten. Drittens: Eine qualifizierte Hilfe für Suchtkranke. Viertens: Konsequente Strafverfolgung von kriminellen Dealerinnen und Dealern sowie organisiertem Drogenhandel.
Neben Drogenberatungsstellen verschiedenster Träger ist die Landesstelle für Suchtfragen SchleswigHolstein die Institution, die gemeinsam mit dem Sozialministerium fachliche Erkenntnisse und Einschätzungen bündelt und die Drogen- und Suchthilfe in unserem Land gewährleistet.
Im PIRATEN-Antrag geht es nun um die Frage, ob sich das Land Schleswig-Holstein aktiv dafür ein
setzen soll, den Konsum von Cannabis-Produkten und damit konsequenterweise den Handel, den Besitz und den Anbau von Cannabis zu legalisieren.
Meine Damen und Herren, auch wir wollen nicht, dass zum Beispiel Jugendliche, die gelegentlich Cannabis probieren beziehungsweise eine kleine Menge Substanz zum Eigenbedarf bei sich tragen, kriminalisiert werden. Das tun wir in SchleswigHolstein durch die konsequente Anwendung von § 31 a des Betäubungsmittelgesetzes im Übrigen auch nicht. Daneben steht die Frage, ob eine komplette Legalisierung des Cannabis-Konsums und damit des Handels und Anbaus im Sinne des PIRATEN-Antrags angestrebt wird.
Natürlich verfolgen auch wir die Diskussion um dieses Thema, auch die Diskussion um den von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in den Bundestag eingebrachten Gesetzentwurf. Wenn Sie die zahlreichen Stellungnahmen, die der Sozialausschuss im Rahmen einer Anhörung im Herbst 2013 eingeholt hat, aufmerksam gelesen haben, dann werden Sie festgestellt haben, dass es von fachlicher Seite erhebliche Zweifel gibt, ob ein solcher Schritt der richtige ist. So wird auf die Wirkung von Cannabis als Einstieg in eine Suchtkarriere sowie darauf hingewiesen, dass Beratungen wegen Cannabis-Konsums und seiner Wirkungen die häufigsten Ursachen sind. Dies ist insgesamt eine sehr zurückhaltende Bewertung und Warnung vor einer Verharmlosung der Risiken von Cannabis-Konsum.
Meine Damen und Herren, die mit einer Legalisierung verbundenen Risiken sind bisher noch in keiner Weise ausreichend beleuchtet. Das gilt auch für die von Befürwortern erwarteten positiven Effekte. Da ein solcher Schritt, einmal gegangen, nahezu unumkehrbar ist, ist Zurückhaltung geboten.
Der manchmal erzeugte Eindruck - der Kollege Dudda hat das vorhin auch versucht -, dass Deutschland das letzte Land sei, das sich einer Legalisierung von Cannabis widersetzt, ist doch falsch. Eine Legalisierung, wie von den PIRATEN vorgeschlagen, gibt es bisher nur in Uruguay, Ecuador und neuerdings in einigen Staaten der USA.
In allen anderen Ländern, auch den viel diskutierten Ländern wie Holland, Spanien und Portugal, sind die gesetzlichen Bestimmungen ähnlich wie bei uns. Es gibt in einem klar definierten Rahmen Regeln zur Tolerierung von Konsum und zum Teil auch von Handel, ohne dass es zu einer rechtlichen Legalisierung kommt.
Auch die Annahme, dass ein legalisierter Handel mit Cannabis-Produkten bewirken würde, den illegalen Handel auszutrocknen, sollte zumindest zu Ende gedacht werden. Selbst wenn dies bei Cannabis der Fall wäre, steht doch zu befürchten, dass sich der Handel in andere illegale Bereiche verschiebt und so neue Märkte mit anderen illegalen Drogen entstehen. Durch die Legalisierung werden nicht automatisch auch die Dealer legal.
Ich halte es für eher unwahrscheinlich, dass all diejenigen, die jetzt diesen Handel betreiben und damit von der Illegalität profitieren, nach einer Legalisierung alle brav eine Ausbildung zum Einzelhandelskaufmann machen und sich dann legalen Tätigkeiten zuwenden.
Wahrscheinlicher erscheint es mir, dass sich der Handel zu anderen illegalen Produkten verschiebt und größere Probleme entstehen, als wir derzeit haben. Deren Geschäftsidee ist doch die Illegalität, und daran werden sie sich orientieren.
Meine Damen und Herren, wir haben Ihnen in einem Änderungsantrag unsere fortgeschriebenen drogen- und suchtpolitischen Eckpunkte zur Beschlussfassung vorgelegt. Bereits vor zwei Jahren sprach sich eine breite Mehrheit dieses Hauses dafür aus.
Auf einen Punkt möchte ich besonders hinweisen: Wir begrüßen ausdrücklich Initiativen, durch Änderung des Betäubungsmittelgesetzes Cannabis-Extrakte und Cannabis-Blüten als verschreibungsfähige Betäubungsmittel für die Versorgung von Schmerz- und Palliativpatienten zur Verfügung zu stellen. Dies ist ein Gebot der Humanität und sollte schnell realisiert werden. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieser Bericht zeigt auf, dass Suchtkrankenhilfe in Schleswig-Holstein in den unterschiedlichsten Bereichen von vielen Akteuren gut koordiniert wahrgenommen wird. Es gibt eine Vielfalt ehrenamtlicher und professioneller Organisationen, die sich dieser Aufgabe annehmen; besonders die Selbsthilfegruppen leisten hier Unverzichtbares, da sie ohne Zugangsschwellen viele Menschen, die suchtbelastet ihr Leben bewältigen müssen, erreichen und durch erfahrene ehrenamtlich Tätige wertvolle Hilfe anbieten. Dafür sollten wir uns bei all denjenigen, die das ohne Bezahlung schon seit vielen Jahren machen, ganz herzlich bedanken.
Der Schleswig-Holsteinische Landtag hat im November 2013 beschrieben, welche Aspekte er bei der Ausgestaltung der Suchtkrankenhilfe berücksichtigt wissen wollte. Diesen Antrag haben auch die PIRATEN gemeinsam mit Herrn Dudda getragen. Wir haben ihn im Sozialausschuss gemeinsam entwickelt. Dabei stand an oberster Stelle die Prävention und Aufklärung über die Gefahren von suchterzeugenden Stoffen und Angeboten; denn langfristig ist es die entscheidende Strategie, auf Prävention und Aufklärung zu setzen, um möglichst wenige Menschen in eine Suchtkarriere hineingeraten zu lassen.
In diesem Bereich der Prävention ist - das ist wirklich wichtig und gut - in den letzten Jahren viel auf den Weg gebracht worden. Die Landesstelle für Suchtgefahren, LSSH, hat ein vielfältiges und wirksames Angebot aufgebaut, das sich an Schulen, Freizeitstätten und Kindertagesstätten richtet, aber auch sein Angebot auf Partygroßveranstaltungen und ähnliche Veranstaltungen besonders im ländlichen Bereich ausdehnt. Daran wirken aber auch viele andere Beratungsstellen der freien und kommunalen Träger mit, die sich in vielfältiger Form an diesen Aufgaben beteiligen.
Wenn Herr Dudda eine Darstellung im Bericht vermisst, dann empfehle ich ihm, noch einmal in das Kapitel 3.3 hineinzusehen, das sind die Seiten 10 und 11. Da ist das aufgelistet. Nur ist es eben auch als eine Besonderheit in unserem Land dargestellt, Herr Dudda, dass sich diese einzelnen Träger und Organisationen in Arbeitsgemeinschaften zusammengefunden haben. Wenn man so etwas macht ich finde, dass es vollkommen der richtige Weg ist -, dann fördert man natürlich auch die Arbeitsgemeinschaften und lässt denen einen gewissen Spiel
raum, diese Mittel aufgabenorientiert und zweckbestimmt zu verteilen und einzusetzen. Deshalb ist es völlig richtig so, wie das in dem Bericht hier dargestellt wurde. Ich finde, es ist gut, dass das bei uns so gemacht wird, weil das die Vernetzung in diesem Bereich wirklich fördert und zu guten Ergebnissen führt.
So ist auch zum Beispiel eine deutliche Verbesserung beim Spielerschutz und bei der Aufklärung über die Suchtgefahren des Glücksspiels sowie das Therapieangebot für diejenigen Menschen, die sich aus dem Strudel der unterschiedlichsten Süchte nicht selbst befreien können, erreicht worden.
Daneben - aber das will ich auch ausdrücklich erwähnen, auch wenn es in dem Bericht keine so entscheidende Rolle spielt, weil der Bericht vom Sozialministerium erstellt worden ist - steht natürlich auch die Repression, die konsequente Strafverfolgung von kriminellen Dealern und organisiertem Drogenhandel - damit meine ich nicht die kleinen Dealer oder die Ameisen -, eine Aufgabe, die die Polizei gerade in Schleswig-Holstein mit wachem Auge wahrnimmt, worüber ich sehr froh bin.
Jeden Tag gibt es neue synthetische Drogen, jeden Tag gibt es neue Verunsicherung vor allen Dingen bei Eltern. Deshalb dürfen wir nicht nachlassen, mit Prävention und Aufklärung dafür zu sorgen, dass möglichst viele Kinder und Jugendliche rechtzeitig vor den Gefahren von solchen Substanzen gewarnt und aufgeklärt werden. Herr Kollege Neve, das Thema Schnüffeln ist natürlich eins, das gerade durch das besondere tragische Ereignis, das wir in Kiel alle begleitet haben, in unserer Erinnerung und Wahrnehmung ist. Wir haben uns im Ausschuss damit beschäftigt. Es ist aber eine ernst zu nehmende Frage, ob man das in breiter Weise in ein Präventionsangebot mitaufnimmt, möglicherweise sogar Aufdrucke auf die Dosen macht. Da gibt es Für und Wider. Wir haben es im Ausschuss diskutiert. Ich bin sicher, dass wir auch da gemeinsam - Sie haben die Initiative damals auch im Wesentlichen ergriffen - ein Ergebnis finden, wobei ich für mich sage: Ich finde es falsch, Aufdrucke auf die Flaschen oder Spraydosen zu machen, zumal es ganz schwierig ist, sie zu platzieren. Wir sollten auch aufpassen, dass wir nicht Informationen auf den Weg bringen, die vielleicht viele Jugendliche noch gar nicht haben. Aber das Thema werden wir weiter vertiefen und sicher zu einem einvernehmlichen Ergebnis kommen. Wir haben da schon einen Antrag, der im Umlauf ist.
Aber - das will ich auch sagen - es führt eher selten ein direkter Weg über die Substanz in die Sucht.
Am Anfang stehen oft psychische, emotionale Verunsicherungen, die den Weg bereiten, vorhandene Probleme scheinbar mit Drogen lösen zu können. Deshalb ist die emotionale, psychische und soziale Stärkung unserer Kinder und Jugendlichen das erste Mittel der Wahl, sie selbstbewusst, aufgeklärt und stabil zu machen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich will zum Schluss drei Bereiche herausgreifen, die nach meiner Meinung für die Zukunft eine besondere Beachtung verdienen:
Erstens. Fachkräfte, die in der Gerontopsychiatrie arbeiten, kennen das Phänomen: die Medikamentenabhängigkeit älterer Menschen, vor allem Frauen. Sie - in der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen - geraten häufig in eine mit anderen Erkrankungen kombinierte Abhängigkeit von Psychopharmaka. Sie finden dann Hilfen in den Gerontopsychiatrischen Krankenhäusern oder entsprechenden Tageskliniken, und das über Jahre, oft bis zum Lebensende in einem Kreislauf zwischen stationärer Psychiatrie, Tagesgruppe, eigener Wohnung und wieder Krankenhaus. Es ist wirklich gut, dass das Sozialministerium gemeinsam mit der Beratungsstelle „Frauen Sucht Gesundheit“ ein besonderes Projekt organisiert. Das steht am Anfang. Ich hoffe, dass wir bald Strategien entwickeln können, die vielen Menschen in dieser Situation helfen.
Als Zweites möchte ich die Internet- und Spielabhängigkeit nennen, die unter Jugendlichen stark zunimmt. Das wissen wir alle. Auch hier hat das Sozialministerium in der Vergangenheit mehrere Projekte gefördert, die sich diesem Phänomen und betroffenen Personenkreis in besonderer Weise zuwenden, die ich für wichtig halte.
Ein drittes Thema ist die Situation von Familienangehörigen von Suchtkranken. In diesen Familien erleben nicht nur die Suchtkranken selbst, sondern auch die Familienangehörigen - oft vor allem die Familienangehörigen! -¸ wie die Drogensucht eines Angehörigen das ganze Leben der Familienmitglieder beeinflusst, oft mit tragischen Konsequenzen. Auch hier werden wir in Zukunft überlegen, wie diesen Menschen wirksam mit Beratung und Unterstützung geholfen werden kann.
Meine Damen und Herren, wie können solche Leuchtturmprojekte, die so wichtig sind, um innovativ auf neue Herausforderungen zu reagieren, eigentlich finanziert werden?
Ich komme zum Schluss, Herr Präsident. - Das, liebe Kolleginnen und Kollege von der CDU und der FDP, ist deswegen etwas leichter geworden, weil die Regierungskoalition gemeinsam mit dem Sozialministerium die 300.000 €, die Sie in Ihrer kurzen Regierungszeit bei der Suchtkrankenhilfe gestrichen haben, wieder aktiviert hat. Und das ist gut so. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mein Antrag ist das Ergebnis einer langen Diskussion, die wir seit dem Jahr 2013 im Landtag, aber auch in der Öffentlichkeit führen. Danach ist zu konstatieren, dass die Ausgestaltung der stillen Feiertage, die in unserem Grundgesetz einem besonderen Schutz unterliegen, von öffentlichem Interesse ist und es deshalb angemessen ist, sie zu hinterfragen und gegebenenfalls an veränderte gesellschaftliche Entwicklungen anzupassen.
Zunächst zum Karfreitag. Mit dem von mir vorgelegten Änderungsvorschlag wird das sogenannte Tanzverbot - ich rede lieber vom Ruhegebot - am Karfreitag nicht aufgehoben. Es wird aber bei Beibehaltung einer 24-Stunden-Ruhe an den Tagesablauf und die Freizeitgewohnheiten vieler Menschen angepasst, ohne den Sinn dieser Regelung im Kern zu vernachlässigen. Statt wie bisher von 0 Uhr bis 0 Uhr wird das Ruhegebot nach meinem Vorschlag von 2 Uhr am Karfreitag bis 2 Uhr am Ostersamstag gelten. Das bedeutet, dass Aktivitäten, die am Vortag begonnen wurden, erst um 2 Uhr am Karfreitag enden. Das ist im Übrigen eine Regelung Herr Kollege Harms hat das eben gesagt -, die identisch ist mit dem Vorschlag dieser Gruppe.
Meine Damen und Herren, auch Kritik, die nicht von allen nachvollzogen werden kann, muss nach meinem Demokratie- und Toleranzverständnis Anlass für Überprüfungen und gegebenenfalls Korrekturen sein, wenn dies dabei dem eigentlichen Sinn eines Regelwerks nicht widerspricht. Dieser Änderungsantrag zum Karfreitag ist im Übrigen mit dem anderen Vorschlag identisch - das habe ich schon gesagt. Zudem werden dabei die Ruhezeiten am Karfreitag denen in Hamburg angepasst.
Zum Volkstrauertag und zum Totensonntag. Der Volkstrauertag ist im engeren Sinne kein kirchlicher Feiertag, aber beide Tage haben für viele Menschen im Kern eine ähnliche Bedeutung. So trauern viele Menschen an diesen Tagen um Verstorbene aus dem Familie- und Freundeskreis oder gedenken derer, die durch Krieg, Vertreibung und Verfolgung ihr Leben verloren haben, im kleinen Kreis, auf dem Friedhof oder auf Gedenkveranstaltungen.
In der bisherigen gesetzlichen Regelung galt aus diesem Grund für beide Tage eine Ruhezeit von 4 Uhr morgens bis 24 Uhr. Ich schlage eine Modifizierung vor, die das Ruhebedürfnis der einen achtet und sich gleichzeitig auf die Kritiker zubewegt. Beide Tage liegen im November. Die Friedhöfe schließen bis Sonnenuntergang. Es ist daher möglich, die Beendigung des Ruhegebots auf 20 Uhr zu verlegen. Hierdurch wird das Anliegen der Menschen, die an diesen Tagen Ruhe suchen, respektiert und gewahrt, dennoch haben andere Gelegenheit, ihren Interessen an diesen Sonntagen nach 20 Uhr wie gewünscht nachzugehen.
Meine Damen und Herren, der letzte Punkt, der von Herrn Harms angesprochen wurde, die Frage, ob die im jetzigen Gesetz enthaltene Einschränkung des Versammlungsrechts in diesem Zusammenhang zulässig ist, ist auf Wunsch des Innen- und Rechtsausschusses vom Wissenschaftlichen Dienst geprüft worden. Nach diesem Gutachten ist die Einschränkung des Rechts auf Versammlungsfreiheit verhältnismäßig, ja sogar angesichts der konkurrierenden Situation im Grundgesetz mit dem Schutz der Sonn- und Feiertage in Artikel 139 geboten.
Richtig ist aber auch, dass sich mit dieser Frage in absehbarer Zeit das Bundesverfassungsgericht befassen wird. Wenn hierzu eine andere Entscheidung aus Karlsruhe kommt, hätte das auf die Sonn- und Feiertagsgesetze nahezu aller Bundesländer entsprechenden Einfluss. Mein Antrag sieht hierzu deshalb keine Änderung zu diesem Zeitpunkt vor. Da sollten wir die Gesetzgebung abwarten.
Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie meinem Vorschlag folgen können. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kollege Günther, ob die Worte und die Vergleiche, die Sie da gefunden haben, dem Thema und der Stimmung hier wirklich angemessen sind, das müssen Sie sich selbst beantworten. Ich fand das eher peinlich.
Aber für Sie ist es ja ohnehin etwas einfacher, für die Fraktion zu reden, als für mich; denn ich habe jetzt die Aufgabe wiederzugeben, was in meiner Fraktion an unterschiedlichen Auffassungen vor
herrscht. Das kann ich auch gut. Für Sie ist es viel einfacher; denn Sie haben am letzten Donnerstag noch gesagt, dass Sie meinem Antrag zustimmen. Darüber habe ich mich gefreut. Wenige Tage später, als Sie merkten, dass sich geschäftsordnungsmäßig einiges geändert hat, war das wieder anders. Es geht bei Ihnen flott. Sie brauchen sich nicht einmal umzugucken, was sich hinter Ihnen abspielt.
Sie können für die ganze Fraktion reden. Das kann ich nicht. In diesem Fall finde ich das auch richtig so.
Nachdem ich meinen eigenen Änderungsantrag vorgestellt habe, spreche ich jetzt natürlich - das will ich noch einmal ausdrücklich sagen - für meine Fraktion. Sie wissen, wir haben uns in der SPDFraktion darauf verständigt, diese Abstimmung freizugeben, Herr Günther;
denn für einen Teil von uns ist die Frage der Sonnund Feiertagsruhe im Besonderen an den sogenannten stillen Tagen auch eine Frage, die den persönlichen Glauben und damit das Gewissen betrifft. Die Diskussion in unserer Fraktion ist kontrovers, aber ernsthaft geführt worden. Die unterschiedlichen Auffassungen werden im Abstimmungsverhalten zum Ausdruck kommen.
In diesem Zusammenhang haben einige von uns auch Kontakt zu den beiden großen Kirchen aufgenommen - Sie haben es angesprochen -, im Wesentlichen zu der evangelischen Kirche als die - bei uns zumindest - größere, und erörtert, ob es möglicherweise von dieser Seite Bereitschaft für einen Kompromiss geben kann; denn im Besonderen junge Menschen diskutieren die Frage des sogenannten Tanzverbots intensiv, und wir müssen uns - wie auch die Kirchen - fragen, warum das so ist und warum die Wahrung der Ruhe an stillen Tagen offensichtlich lange nicht mehr gegenüber allen überzeugend begründet werden kann. Das ist wichtig.
Ich will nicht verhehlen, dass ich trotz interessanter Gespräche, die dadurch mit den Kirchen zustande kamen, darüber enttäuscht bin, wie rigoros die Kirchen alle Argumente für Veränderung oder auch nur Modifizierung vom Tisch gewischt haben.
Ich kann es einerseits verstehen, dass die Kirchen an diesen Regelungen festhalten möchten. Ich habe aber auch die Erwartung an - das sage ich ganz bewusst - meine Kirche, dass sie sich mit Widersprüchen und Veränderungen auseinandersetzt und auf diejenigen zugeht, die bestimmte Positionen zumindest in ihrer Absolutheit nicht mehr verstehen können.
Meine Damen und Herren, ich akzeptiere aus meinem Verständnis von Toleranz alle in meiner Fraktion geäußerten Positionen und bin froh darüber, dass wir diese Diskussion so ernsthaft haben führen können.
Einige wenige in meiner Fraktion vertreten die Auffassung, dass es richtig wäre, gänzlich auf Einschränkungen und verordnete Ruhe an den sogenannten stillen Tagen zu verzichten. Sie argumentieren, dass es jedem Menschen selbst überlassen sein müsse, zu entscheiden, ob und in welcher Weise er an diesen Tagen innehalte
auch, in welcher Weise er Rücksicht auf andere nehme.
Ein anderer Teil in der Fraktion sieht das anders. Die bestehenden Regelungen zu den stillen Feiertagen, so wie sie in unserem Sonn- und Feiertagsgesetz jetzt stehen, seien sachgerecht und angemessen. Es ist aus ihrer Sicht wünschenswert, an wenigen Tagen im Jahr innezuhalten und auch die religiösen Gefühle anderer dabei zu respektieren.
Zwischen diesen beiden Positionen ordnen sich andere ein. Sie befürworten einen der beiden Kompromissvorschläge, dessen Begründung wir zuvor von Herrn Harms und mir gehört haben. Diese Kolleginnen und Kollegen suchen nach einem Ausgleich mit denjenigen, die für sich in Anspruch nehmen, an diesem Tag in ihrer Ruhe nicht durch öffentliche Veranstaltungen gestört zu werden. Dabei ist es in meiner Fraktion so, dass einige den Vorschlag von Herrn Harms für zielführend halten, andere den von mir eingebrachten.
- Entschuldigung, Herr Harms, ich meine natürlich den von Ihnen mit anderen hier eingebrachten Antrag. Das ist natürlich klar, die Namen, die dahinterstehen, sind bekannt.
Beide unterscheiden sich im Wesentlichen in unterschiedlichen Zeiten am Volkstrauertag und Totensonntag, während die angestrebte Regelung für den Karfreitag bei diesen beiden Anträgen wortgleich ist.
Eine weitere Änderung betrifft die Frage, ob mit dem im Gesetz enthaltenen Verbot störender Aktivitäten auf die Einschränkung des Versammlungsrechts verbunden ist und ob dies gegen die Verfassung verstößt. Der Innen- und Rechtsausschuss hat den Wissenschaftlichen Dienst gebeten, hierzu eine Stellungnahme abzugeben. Er kommt zu dem Ergebnis - das ist jetzt sehr kurz zusammengefasst -, dass die Einschränkung des Versammlungsrechts nicht nur verhältnismäßig in der Abwägung zwischen den beiden Verfassungsgeboten des Sonn- und Feiertagsschutzes und der Versammlungsfreiheit ist, sondern er kommt darüber hinaus auch zu dem Ergebnis, dass eine Einschränkung des Versammlungsrechts geradezu geboten ist, um die Ausgestaltung der Sonn- und Feiertagsruhe in den Ländern überhaupt zu ermöglichen. Einige in der Fraktion hat diese Argumentation überzeugt, andere eben nicht.
Ich will aber auch daran erinnern, dass zu dieser Frage das Bundesverfassungsgericht eine neue Entscheidung treffen wird, die dann möglicherweise Anlass geben wird, erneut über diese Frage nachzudenken. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das war wieder einmal ein Arp, wie man ihn sonst auch kennt: heftige Kritik hier an dem vorgelegten Gesetz, im Ausschuss kein Wort, im Ausschuss Enthaltung von der Fraktion, hier keine Änderungsvorschläge, aber Sie haben Ihre 5 Minuten ja gut genutzt, um zu zeigen, dass da doch mehr heiße Luft als Substanz ist, sonst hätten Sie hier nun einmal sagen können, was Sie denn wirklich ändern wollen, und es auch vorlegen können.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf - der Minister hat schon ganz viel dazu gesagt - werden Regelungen, die dem Jugendschutz, der Suchtprävention und dem Spielerschutz dienen, in dieses Gesetz aufgenommen. Bisher war das auf dem Verordnungswege geregelt. Es ist nunmehr in das Gesetz aufzunehmen, weil nach aktueller Rechtsprechung für Berufsausübungsregelungen, die das Grundrecht der Berufsfreiheit nach Artikel 12 Grundgesetz einschränken, eine gesetzliche Grundlage erforderlich ist. Die wird hiermit geschaffen.
Danach müssen in Zukunft dann auch nach dem Gesetz Sportwettbetriebsstätten einen Mindestabstand von 100 m zu Bildungseinrichtungen, Jugendzentren und Suchtberatungsstellen einhalten. Auch das Verkaufsverbot von Alkohol in Sportwettstätten sowie das Verbot von Geldspielgeräten dort dienen dem Spielerschutz und der Suchtprävention.
In Sportwettbüros sollen keine zusätzlichen Suchtpotenziale wie Geldspielgeräte und Alkoholverkauf beziehungsweise Konsum hinzukommen, das ist eine sinnvolle Regelung, die zu Recht hier verankert wird. Dass bei Verstößen gegen das Gesetz der Tatbestand der Ordnungswidrigkeit jetzt eingeführt werden kann, während zuvor nur der Widerruf der Genehmigung infrage kam, ist ebenfalls sinnvoll. Damit wollen wir niemanden schützen, aber es gibt auf diesem Wege in Zukunft die Möglichkeit, auch auf kleinere Rechtsverstöße schon früher warnend zu reagieren, bei denen bisher sonst nur die einzige Sanktionsmöglichkeit im Widerruf der Genehmi
gung bestand, was in vielen Fällen selbstverständlich dann auch unverhältnismäßig gewesen wäre.
Im Innenausschuss hat schon der Kollege Bernstein - ist er eigentlich hier? Nein. Oder doch? - schon etwas wolkig ausgeführt, dass die CDU sich bei der Abstimmung enthalten werde, ich habe es schon erwähnt, und eigentlich noch diverse Änderungsanträge habe. Folgerichtig hat er angekündigt, dass in nächster Zeit vonseiten der CDU eine Gesetzesinitiative hierzu erfolge.