Protokoll der Sitzung vom 12.10.2016

Schon Ihr Integrationsziel ist völlig nebulös. Sie wollen alle Migranten und Flüchtlinge im Rahmen ihres „Gastrechts“ - was auch immer das heißen mag - auf die „Achtung der Leitkultur der Grundwerte“ verpflichten - „Achtung der Leitkultur der Grundwerte“! Was genau die „Leitkultur der Grundwerte“ sein soll, definieren Sie aber nicht. Wenn Sie es aber offenbar selbst nicht wissen, wie wollen Sie das dann von den verpflichteten Flüchtlingen erwarten?

(Tobias Koch [CDU]: Grundwerte sollten uns klar sein! - Weitere Zurufe)

- Ich komme gleich darauf zurück. - Allein um Verfassungs- und Gesetzestreue scheint es Ihnen jedenfalls nicht zu gehen, denn dann brauchten Sie den Begriff der Leitkultur nicht. Es muss mehr sein als Verfassung und Gesetz.

(Beifall FDP, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Selbst wenn ich annehmen würde, Sie meinten mit Leitkultur eigentlich eine Wertordnung im Sinne unseres Grundgesetzes, dann ist das immer noch rechtlich bedenklich, Herr Kollege Koch, weil unser Grundgesetz eben auch dem Gebot der Inklusion verpflichtet ist und gerade Pluralität und kulturelle sowie religiöse Vielfalt gewährleisten soll.

(Beifall FDP, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Ihr Integrationsziel, das ja leitend für das ganze Gesetz sein sollte, ist eine Leerformel, ein juristisches Nullum, das letztlich sogar gegen das rechtsstaatliche Bestimmtheitsgebot verstoßen dürfte.

Diese Substanzlosigkeit durchzieht Ihren gesamten Gesetzentwurf. Das Land soll wahlweise unterstützen, Maßnahmen ergreifen oder fördern. Welche Maßnahmen genau getroffen werden sollen, was diese kosten und wie sie finanziert werden, verraten Sie nicht.

(Wolfgang Kubicki)

Was dann noch übrig bleibt, hat einen sehr begrenzten Neuigkeitswert. In der Sache erfolgt kein Neuanfang, es werden einfach altbekannte Forderungen wiederholt und zusammengefasst. Das Gesetz besteht unterm Strich aus völlig unbestimmten Detailregelungen, die den hochtrabenden Titel eines Integrationsgesetzes in keiner Weise rechtfertigen.

(Beifall FDP, PIRATEN und Lars Harms [SSW])

Was fehlt, ist ein umfassendes, schlüssiges Integrationskonzept. Wenn Ihnen nur einfällt, dass der Erwerb von Sprache wichtig ist und Flüchtlinge, die nach sechs Jahren ein bestimmtes Sprachniveau nicht erreichen, die Kosten zurückerstatten müssen, ist das gerade bei diesem essenziellen Bereich ein Offenbarungseid. Sie definieren gar nicht, nach welchem Standard - A 2 ist ja in Ordnung -, Sie definieren gar nicht, wie das Angebot aussehen soll, welche Standards beim Angebot vorgehalten werden sollen. Sie fragen nicht nach den Gründen, warum das Niveau nicht erreicht worden ist. Wenn ich das konsequent zu Ende denke, müssten Sie eigentlich auch von Gymnasiasten, die das Abitur nicht schaffen, die Kosten der Ausbildung zurückfordern oder von Studenten, die das Examen nicht schaffen.

(Beifall FDP, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW - Martin Habersaat [SPD]: Bringen Sie die nicht auf Ideen! - Zu- ruf Christopher Vogt [FDP])

Sie können keine rechtlichen Sanktionsmöglichkeiten an etwas knüpfen, was Sie vorher nicht bestimmt haben.

Was wir brauchen, sind konkrete Verhaltenspflichten auf der einen und konkrete subjektive Ansprüche auf der anderen Seite. Bei alledem müssen wir die Integrationsanforderungen präzise definieren. Erst dann können wir auch die Verweigerung von Integration sanktionieren. Ohne definitive Bestimmtheit darf es in einem Rechtsstaat nach Artikel 103 Grundgesetz keine Sanktionen geben.

Es reicht eben nicht aus, nur von „ermöglichen“ oder „Angeboten“ zu sprechen, wir müssen Flüchtlingen klare Regeln an die Hand geben, damit sie sich orientieren können, damit sie schnell unsere Sprache erlernen und ausreichend Bildung erwerben, um dann später als selbstbestimmte Mitbürger selbstverständlicher Teil unserer Gesellschaft werden zu können.

Wir brauchen eine Neustrukturierung und Harmonisierung des DaZ-Unterrichts. Zum einen müssen

hier dringend fachliche Standards gesetzt werden. Zum anderen muss sichergestellt werden, dass für jede Klasse geeignete Fachkräfte zur Verfügung stehen. Es kann nicht sein, dass die Qualität des Unterrichts allein vom Engagement des Lehrpersonals abhängt.

(Zuruf Serpil Midyatli [SPD])

Ich habe an dieser Stelle schon einmal berichtet, wie das Zertifikat der IHK Kiel „Deutsch für Fortgeschrittene“ in der praktischen Umsetzung aussah. Ich wollte eine Auszubildende einstellen, die tatsächlich kein Wort Deutsch sprach und mit der ich mich auf Englisch unterhalten musste.

(Zurufe Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Anke Erdmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

- Doch, es passt, denn wenn wir keine Standards definieren, können wir nicht einfach sagen: Wer sechs Jahre Deutschkurs hinter sich hat und, von wem auch immer, eine entsprechende Zertifizierung bekommt, hat die Vorgaben, die wir mit Integration wollen, erreicht.

Mindestens genauso wichtig ist, dass wir im Bereich der Arbeitsmarktintegration besser werden. Hier hapert es am meisten. Wenn die Integration über Arbeit nicht gelingt und Flüchtlinge ohne berufliche Perspektive in Deutschland verharren müssen, wenn es leichter ist, unter Seinesgleichen zu bleiben, dann müssen wir mit der Bildung von weiteren Parallelgesellschaften rechnen. Das können wir auf keinen Fall dulden.

Deshalb brauchen wir zum Ersten flächendeckende Angebote von Qualifizierungs- und Ausbildungsmaßnahmen, kombiniert mit berufsspezifischen Sprachkursen. Zum Zweiten benötigen wir mehr Fort- und Weiterbildungsangebote. Zum Dritten benötigen wir die schnellere Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse. Daran hapert es nach über einem Jahr der Beschäftigung mit dieser Materie nach wie vor.

Ich will nicht verschweigen, dass die Landesregierung in bestimmten Bereichen durchaus reagiert und nachgesteuert hat. Besonders betrifft das den Zugang zu Informations- und Unterstützungsangeboten über Onlineportale. Zur Wahrheit gehört aber genauso, dass Integrationsmaßnahmen in vielen Bereichen nur in Ansätzen vorhanden sind.

Hinzu kommt, dass oft Maßnahmen gefördert werden, ohne dass der tatsächliche Bedarf bekannt und das notwendige Fachpersonal vorhanden ist. Es macht aber keinen Sinn, unter dem Deckmantel der

(Wolfgang Kubicki)

Integration völlig planlos und unkritisch ein Konjunkturprogramm für die Wohlfahrtsverbände aufzulegen. Die bekommen 1,5 Millionen € für Sprachförderung, können aber weder sagen, wie viele Teilnehmer an den Kursen teilnehmen, noch, ob sie genügend qualifiziertes Lehrpersonal für die Kurse haben.

(Anke Erdmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Man muss doch nur einmal durchs Land fahren!)

- Wir haben das doch abgefragt!

(Anke Erdmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Ja, ich weiß!)

- Genau. Die Verbände können uns nicht sagen, wie viel Fachpersonal sie vorhalten und wie viele Menschen an den Kursen teilnehmen. Die Wirksamkeit wird nicht evaluiert. Nicht einmal die Abbrecherquote wird von den Verbänden erfasst.

(Anke Erdmann [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Das waren keine Kurse! - Zuruf San- dra Redmann [SPD])

Nach Abzug aller Maßnahmen des Bundes oder der Kommunen bleiben nicht viele Initiativen übrig, die originär vom Land stammen. Diese landeseigenen Modellprojekte sind bislang regelmäßig nur sehr begrenzt wirksam oder, wie im so wichtigen Bereich der Arbeitsmarktintegration, schlecht geplant.

Herr Minister Meyer: Sie haben natürlich recht, wenn Sie sagen, dass hier primär die Bundesagentur für Arbeit zuständig sei. Wenn die Bemühungen des Landes hier aber groß angekündigt werden, müssen Sie sich daran messen lassen. Sie haben dieses Jahr zum Jahr der Integration ausgerufen. Sie haben erklärt, die Landesregierung werde hier massiv etwas unternehmen. An diesen Aussagen müssen Sie sich nach einem Jahr der Tätigkeit messen lassen.

Fakt ist, dass Sie beim Programm BÜFAA.SH nur die Hälfte der anvisierten Teilnehmerzahl erreichen. Da müssen wir fragen, warum das so ist. Fakt ist, dass Ihr Wirtschaftsministerium inzwischen nicht einmal selbst davon ausgeht, dass mit dem Programm überhaupt nennenswerte Erfolge für den Berufseinstieg von Flüchtlingen erzielt werden. Der Grund dafür ist, dass Sie vergessen haben, Ihr Programm mit den Angeboten der anderen Akteure abzustimmen. Das ist planlos. Sie schaffen bürokratische Papiertiger, die Handlungsfähigkeit suggerieren sollen. Was Sie in Wahrheit machen, ist eine sinnlose Förderung ins Blaue hinein.

Da hilft Ihnen auch nicht die simplifizierende Alles-wird-gut-Rhetorik des Ministerpräsidenten, für den die Flüchtlinge eine Vitaminspritze für die Betriebe darstellen. Das ersetzt keine Politik.

Es wäre schön, wenn die Flüchtlinge in den Betrieben ankommen könnten. Es gibt viele Regelungsnotwendigkeiten. Die Vorrangprüfung muss weg. Wir müssen einmal gucken, was mit den Integrationskosten in den Betrieben passiert. Diese Kosten können wir den Unternehmen nicht auferlegen. Die muss der Staat übernehmen.

(Zuruf Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

- Ja, wir reden seit einem Jahr darüber, Frau von Kalben.

(Zuruf Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

- Nicht in allen Bereichen! Die Vorrangprüfung ist nicht in allen Bereichen weg. Es gibt nach wie vor zehn Berufsfelder, auf denen die Vorrangprüfung vorgenommen werden muss. Ich kann Ihnen das vielleicht noch einmal erklären.

Was wir auf jeden Fall brauchen, ist eine Harmonisierung der verschiedenen Maßnahmen und ein gemeinsames Integrationskonzept aller Akteure. Das ist längst überfällig.

Jetzt komme ich zum Antrag der Koalitionsfraktionen. Was wir bei der Debatte über Integration nicht vergessen dürfen, ist, über die identitätsstiftenden Voraussetzungen unseres Verfassungsstaates und über die Frage nach den Bedingungen und Folgen der Zugehörigkeit von Einwanderern und Zuwanderern oder Flüchtlingen zu reden.

Unsere Demokratie ist von der Bereitschaft ihrer Bürgerinnen und Bürger abhängig, Mehrheitsentscheidungen und die Umverteilungsmechanismen des Sozialstaates anzuerkennen. Diese Bereitschaft dürfen wir nicht überstrapazieren. Deshalb müssen wir die Zuwanderung steuern.

Das geht vor allem über die Begrenzung des Familiennachzugs im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten. Die EU-Richtlinie zur Familienzusammenführung erlegt dem nationalen Gesetzgeber Verpflichtungen nur für Flüchtlinge auf, nicht jedoch für subsidiär Schutzberechtigte. Daher kann der nationale Gesetzgeber den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte stärker begrenzen. Die Bundesregierung hat es unter Beteiligung der SPD getan. Lieber Herr Kollege Dr. Stegner: Die SPD hat dem zugestimmt!

(Wolfgang Kubicki)

(Dr. Ralf Stegner [SPD]: Ich habe ja gerade über den Preis geredet!)

Das gilt natürlich auch für syrische Flüchtlinge, je nachdem, welche Fluchtgründe sie geltend machen. Die Rechtslage ist hier unmissverständlich. Flüchtling im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention ist, wer individuell verfolgt ist. Das kann der syrische Regimegegner genauso sein wie der Christ im ISbeherrschten Gebiet Syriens.

Die Rechtsstellung als Flüchtling wird aber eben nicht gewährt, wenn Menschen wegen Kriegs- oder Bürgerkriegsgefahren aus ihrem Heimatland fliehen, also vor Gefahren, die die dort lebenden Menschen unabhängig von ihrer religiösen Prägung, politischen Ausrichtung oder einem anderen flüchtlingsrelevanten Merkmal treffen. Das trifft auf die meisten Flüchtenden aus Syrien zu, die sich oft auf die allgemeinen Umstände im Land beziehen. Hier wird seit März 2016 wieder nur subsidiärer Schutz gewährt.

Das wurde so von der SPD im Bundestag mitgetragen. Die Landesregierung hat im Bundesrat auch keinen Vermittlungsausschuss verlangt. Und nun fällt den Regierungsfraktionen hier in SchleswigHolstein auf einmal auf, dass sie das doch nicht so gut finden.