Protokoll der Sitzung vom 12.10.2016

Diese Absegnung durch das Kabinett, die in den CDU-Entwurf hineinkopiert wurde, würde sicherlich - mit Recht - von unserem Landtagspräsidenten aufs Schärfste als Einflussnahme der Landesregierung auf Angelegenheiten des Landtags zurückgewiesen werden. Ich glaube, Sie können sicher sein, dass Herr Schlie da eingreifen würde. Daran kann man sehen, dass Kopieren nicht unbedingt das Schlaueste ist. Es macht vielleicht Sinn, vor dem Kopieren zu lesen.

(Beifall SSW, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es bleibt dabei: Der Gesetzentwurf der CDU ist integrationsfeindlich, enthält Selbstverständlichkeiten, die jetzt schon erfüllt werden, und ist zudem auch noch schlecht von der CSU kopiert. Und schlechte Kopien wählt man nicht.

Viel wichtiger ist es doch, neben der täglichen Flüchtlings- und Integrationsarbeit zu schauen, ob es noch an der einen oder anderen Stelle hakt oder ob es direkte Fehlentwicklungen gibt. Der vorliegende Bericht zur Umsetzung des Flüchtlingspakts zeigt ja die Entwicklung genau auf und führt den Beweis, dass immer wieder schnell und unbürokratisch auf neue Situationen reagiert wird. Hier muss ich wirklich einmal alle Beteiligten, sowohl die vielen hauptamtlichen als auch die zahlreichen ehrenamtlichen Helfer, für ihr Engagement loben. Dass man sich hier einbringt, ist schon vorbildlich, aber wie professionell das hier in Schleswig-Holstein geschieht, ist wirklich beeindruckend.

(Beifall Detlef Matthiessen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Trotzdem gibt es hier und da Entwicklungen, die wirklich kein Mensch braucht. Auf eine solche Entwicklung weisen wir in unserem Antrag hin. In den vergangenen Jahren haben syrische Flüchtlinge eigentlich immer einen vollumfänglichen Flüchtlingsschutz erhalten. Neuerdings entscheidet das BAMF anscheinend zunehmend anders. Es wird nämlich nur noch subsidiärer Schutz gewährt, was dazu führt, dass der Nachzug von Familienangehörigen erschwert wird und die formalrechtliche Bleibemöglichkeit auf einen kürzeren Zeitraum begrenzt ist.

Das alles wäre rechtlich in Ordnung, wenn sich die Rahmenbedingungen in Syrien geändert hätten und daher eine Änderung des Rechtsstatus angezeigt wäre. Nach Medienberichten argumentiert das BAMF in vielen Fällen, dass das syrische Regime geflüchteten Syrern Pässe ausstelle und ihnen somit eine Rückkehr nach Syrien ermögliche. Sie würden demnach nicht als Feinde betrachtet und müssten bei einer Rückkehr nicht unbedingt mit einer Verfolgung rechnen, was Voraussetzung für eine Anerkennung als Flüchtling ist - so weit das BAMF.

Die Rechtsprechung spricht aber hier eine völlig andere Sprache. Die Richter stellten fest, dass allein die Ausreise und der Asylantrag in Deutschland in Syrien immer noch als Ausdruck einer regimefeindlichen Gesinnung gewertet würden. Mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit würde jemand bei einer Rückkehr nach Syrien verfolgt werden. Rückkehrer würden außerdem vom Geheimdienst befragt. Eine Verfolgung ist also keineswegs ausgeschlossen.

Diejenigen, die Rechtsmittel gegen diese neuen Entscheidungen des BAMF einlegen, haben deshalb regelmäßig Erfolg damit. Das heißt, diese Menschen bekommen dann wieder den Status, den man vorher auch gewährt hatte. Die neue Vorgehensweise des BAMF führt nur zu einer Verunsicherung der Betroffenen und zu einer enormen Mehrarbeit bei den zuständigen Gerichten. Genau das ist etwas, was niemand braucht. Es kann doch nicht sein, dass unsere Gerichte immer mehr Asylverfahren zu bewältigen haben und dann auch noch ohne Not hausgemachte Verfahren hinzubekommen, die nur unnötige Arbeit machen und dann auch noch für alle anderen den Rechtsweg zeitlich verlängern. Wenn also schon die Humanität bei dem einen oder anderen auf Bundesebene nicht handlungsleitend ist, dann sollte man doch zumindest daran denken, dass Gerichte genug anderes zu tun haben, als ständig Entscheidungen des BAMF zu korrigieren.

(Beifall SSW, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Deshalb ist unsere Aufforderung: Die Praxis des BAMF muss geändert werden. Das ist richtig, das ist notwendig und ein richtiges Signal Richtung Bundesebene. Das ist ein wesentlich wichtigeres Signal, das wir hier aussenden sollten. Der Entwurf eines Integrationsgesetzes ist überhaupt kein Signal. Dieser Gesetzentwurf ist höchstens ein Zeichen dafür, dass die CDU noch nicht in der Realität angekommen ist.

(Lars Harms)

(Beifall SSW, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Ich schließe die Beratungen. Ich stelle zunächst fest, dass der Berichtsantrag zu d), Drucksache 18/4735, durch die Berichterstattung der Landesregierung seine Erledigung gefunden hat.

Jetzt kommen wir zu den Abstimmungen. Zunächst einmal geht es um eine Abstimmung zum Gesetzentwurf der CDU, Drucksache 18/4734. Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf dem Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist einstimmig.

Jetzt kommen wir zu den Sachanträgen, zunächst zur Abstimmung über den Antrag zu b), Antrag der Piratenfraktion, Drucksache 18/4621. Es ist beantragt worden, diesen dem Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist ebenfalls einstimmig.

Wir kommen zu einem weiteren Sachantrag, zu dem Antrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der Abgeordneten des SSW, Drucksache 18/4733. Wer der Überweisung an den Innen- und Rechtsausschuss zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen.

(Zurufe SPD: Sachabstimmung!)

- Ja, Sachabstimmung. Ich frage zunächst einmal nach der Überweisung. Ich bitte noch einmal um das Handzeichen. - Selbstverständlich kommt dann gleich die Sachabstimmung. - Das ist die Fraktion der CDU. Das reicht nicht ganz.

Wir machen jetzt eine Sachabstimmung. Richtig? Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Abgeordneten des SSW und die Abgeordneten der Piratenfraktion. - Wer ist dagegen? Das sind die Fraktionen von CDU und FDP. Damit ist der Antrag angenommen.

Wir kommen jetzt zu einem weiteren Sachantrag, nämlich zum Antrag der Fraktion der CDU, Drucksache 18/3817. Wer diesem Antrag seine Zustimmung geben möchte -

(Serpil Midyatli [SPD]: Empfehlung des Bil- dungsausschusses!)

- Genau, das ist die Empfehlung des Bildungsausschusses. Deswegen zögerte ich einen Moment. Die Drucksachennummer ist 18/3817. Wer der Empfehlung des Ausschusses folgen will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Bitte schön, Frau Abgeordnete.

Die Empfehlung des Bildungsausschusses ist die Drucksache 18/4466.

Richtig. Das stimmt. Aber es geht um diesen Antrag. Die Empfehlung des Bildungsausschusses hat die Drucksachennummer 18/4466. Wer dieser Ausschussempfehlung seine Zustimmung geben will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Das sind die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Abgeordneten des SSW. Wer ist gegen diese Empfehlung? - Wer enthält sich? - Das sind die anderen Fraktionen. Keiner ist gegen diesen Antrag. Damit ist der Antrag angenommen.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung zum Bericht der Landesregierung. Es ist beantragt worden, den Bericht der Landesregierung mit der Drucksachennummer 18/4619 ebenfalls dem Innen- und Rechtsausschuss zur abschließenden Beratung zu überweisen. Wer so verfahren will, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist einstimmig.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 20 auf:

Zustimmung zur Ernennung zum weiteren Mitglied des Landesrechnungshofs Schleswig-Holstein

Antrag der Landesregierung Drucksache 18/4660

Ich weise darauf hin, dass nach § 63 Absatz 1 der Geschäftsordnung über einen Sachantrag offen abgestimmt wird. Hilfsweise empfehle ich, nach § 63 Absatz 3 unserer Geschäftsordnung über den Personalvorschlag offen abzustimmen. Gibt es dazu Wortmeldungen? - Das ist nicht der Fall. Dann verfahren wir so. Wer dem Antrag der Landesregierung seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen sehe ich keine. Dann ist das einstimmig so beschlossen.

Ich wünsche Ihnen eine gute Mittagspause. Wir sehen uns um 15 Uhr wieder. Die Sitzung ist unterbrochen.

(Unterbrechung: 13:39 bis 15:05 Uhr)

(Lars Harms)

Die Sitzung ist wieder eröffnet.

Bitte begrüßen Sie mit mir auf der Tribüne Studierende der Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung Altenholz und Schülerinnen und Schüler der Oberschule zum Dom in Lübeck. - Seien Sie herzlich willkommen im Schleswig-Holsteinischen Landtag!

(Beifall)

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 15:

Entwicklung einer OER-Strategie

Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion der PIRATEN Drucksache 18/4163

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall.

Dann erteile ich zunächst zur Beantwortung der Großen Anfrage Frau Ministerin Britta Ernst das Wort.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Lernen mit digitalen Medien ist ein Schwerpunkt der Bildungspolitik in Schleswig-Holstein. Insofern freuen wir uns, dass im Rahmen einer Großen Anfrage zu Open Educational Resources wieder einmal über dieses Thema diskutiert wird.

Dennoch fassen wir den strategischen Ansatz breit. Dazu gehören der Einsatz im Unterricht und die Ausbildung von Medienkompetenz. Dabei bilden die OER einen wichtigen Baustein.

Lassen Sie mich aus der Antwort auf die Große Anfrage zitieren, in der es um die Erwartungen geht, die wir im Bereich Schule mit OER verknüpfen:

„Die rechtssichere Möglichkeit, im Unterricht ein Gesetz der OER-Materialien zu bearbeiten, neu zusammenzustellen und so gestaltete Unterrichtseinheiten ohne Einschränkungen an andere weitergeben zu können, erschließt neue Möglichkeiten der Unterrichtsvorbereitung und -gestaltung.

Langfristig ist so eine erhöhte Verfügbarkeit von qualitativ hochwertigen, direkt nutzbaren Lernmaterialien zu erwarten.“

So formulieren wir die Perspektive. Ganz ausdrücklich gibt es im Bereich der beruflichen Bildung große Einsatzfelder, da man dort die Möglichkeit der Praxisnähe verstärken können wird.

Schleswig-Holstein ist in diesem Bereich nicht schlecht aufgestellt. Wenn man sich in anderen Bundesländern umschaut und auch die bildungspolitische Debatte über OER ein wenig verfolgt, sieht man: Die Versorgung mit lizensierten Medien ist gut. In Schleswig-Holstein können alle Lehrkräfte kostenfrei auf das Medienportal mit circa 27.000 digitalen Medien zugreifen. Über die Mediathek ist schon in Teilbereichen ein Zugriff auf OER möglich. Das betrifft den Tiroler Bildungsservice, der über 35.000 Bilder liefert.

Wir haben auch im Rahmen unseres Projektes „Lernen mit digitalen Medien“ das Teilprojekt zur Erprobung digitaler Schulbücher mitbearbeitet, das dazugehört. Denn wir haben mit den Schulbuchverlagen wichtige Kooperationspartner, wenn es darum geht, die vorhandenen Bildungsstandards mit gutem Unterrichtsmaterial zu begleiten.

Dieser Modellversuch läuft. Daran beteiligen sich 212 Lehrkräfte, 40 Schulen und 550 Lehrwerke, die eingesetzt werden und die uns wichtige Impulse geben, wie wir künftig Lehrmaterial haben, das nicht nur aus Büchern besteht, sondern das vielfältig ist, das sich aber trotzdem an den Bildungsstandards orientiert. Dennoch müssen wir ganz ehrlich sagen: Auf der einen Seite ist der reale Einsatz solchen Lehrmaterials ausbaufähig - auch in unserem Bundesland. Auf der anderen Seite wird das Lernen mit digitalen Medien immer mehr zur Selbstverständlichkeit. Davon habe ich mich bei meinen Schulbesuchen überzeugt, und Sie selbst sind auch häufig unterwegs und sehen, wie ganz selbstverständlich mit iPads, Notebooks und Whiteboards in vielen Unterrichtsstunden gearbeitet wird.