Protokoll der Sitzung vom 16.11.2016

Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Neuordnung der Hochschulmedizin

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 18/4813

(Jette Waldinger-Thiering)

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Grundsatzberatung und erteile der Ministerin für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung, Frau Kristin Alheit, das Wort.

Ganz herzlichen Dank, Herr Präsident! - Meine Damen und Herren Abgeordnete! Was gut ist, kann noch besser werden. Diesem Credo folgt der vorliegende Gesetzentwurf zur Neuordnung der Hochschulmedizin im Hochschulgesetz. Das Hochschulklinikum Schleswig-Holstein ist als unser Maximalversorger eine tragende Säule für die Krankenversorgung bei uns im Land. Seine Spitzenmedizin wird über die Landesgrenzen hinaus nachgefragt. Zugleich ist es an beiden Standorten Ausbildungsstätte für unsere angehenden Medizinerinnen und Mediziner, aber auch für die aus aller Welt. Forschung und Lehre sind integraler Bestandteil des Universitätsklinikums und haben internationales Renommee. Diese Position wollen wir sichern. Diese Position wollen wir mit dem Gesetz stärken. Dazu ist vor dem Hintergrund von verfassungsgerichtlicher Entscheidung und geänderter steuerrechtlicher Rahmenbedingungen eine Reihe von Änderungen erforderlich geworden. Auch die Empfehlungen des Wissenschaftsrats hatten dabei eine wichtige Leitfunktion. Das UKSH und die Universitäten Kiel und Lübeck wurden von uns von Anfang an in die Arbeit zu diesem Gesetz mit einbezogen.

(Vereinzelter Beifall SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und SSW)

Lassen Sie mich nun kurz die Eckpunkte des Gesetzes vorstellen.

Erstens. Angesichts der überragenden Bedeutung für die Krankenversorgung im Land bleibt das UKSH in seiner fusionierten Struktur unangetastet. Aber die Standorte werden durch die Schaffung zweier standortbezogener Campi als rechtlich unselbstständige Anstalten flexibler aufgestellt. Wir ermöglichen damit unterschiedliche, den jeweiligen Anforderungen angepasste Lösungen für die Zusammenarbeit zwischen den medizinischen Fachbereichen und dem Klinikum.

Zweitens. Um Forschung und Lehre besser zu positionieren, wird der Vorstand in Zukunft durch zwei hauptamtliche Dekaninnen und Dekane gestärkt, der bisherige Medizin-Ausschuss abgeschafft, und eine neu geschaffene Universitätsmedizinversamm

lung wird in Zukunft die wissenschaftliche Arbeit beider Standorte koordinieren.

Drittens. Das Land wird mehr Verantwortung für das UKSH übernehmen. Dabei soll in Zukunft eine Gewährträgerversammlung aus Vertreterinnen und Vertretern der für Finanzen, für Wissenschaft und Gesundheit zuständigen Ministerien die Interessen des Landes in betriebswirtschaftlichen und haushaltsrechtlichen Fragen vertreten. Wegfallen wird im Gegenzug das doppelte Stimmrecht im Aufsichtsrat.

Viertens. Die anstehenden Änderungen sehen eine Stärkung der Arbeitnehmerrechte vor.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

So werden die Personalvertretungen wieder in die sie organisatorisch betreffenden Arbeitsabläufe eingebunden und auch mit ausreichend Zeit versehen, um sich zu positionieren. Das stärkt eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Leitung und Belegschaft des Klinikums. Ohne eine solche werden wir die vor allem durch den Neubau notwendig gewordenen Veränderungsprozesse nicht erfolgreich durchführen können.

Lassen Sie mich in diesem Zusammenhang auch kurz darauf hinweisen, dass das vorgesehene Direktionsrecht des Vorstandes gegenüber Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern lediglich der Klarstellung des Status quo dient. Das Direktionsrecht betrifft nur Unternehmer- und Arbeitgeberpflichten. Keinesfalls werden die durch die Berufsordnung garantierten Freiheiten der Ärztinnen und Ärzte tangiert.

Fünftens. Ein weiterer und hier auch des Öfteren schon debattierter Punkt betrifft die Rechtsmedizin. Die vom Universitätsklinikum wahrgenommenen Aufgaben im Bereich der Rechtsmedizin und des öffentlichen Gesundheitswesens werden dem Klinikum mit dem Gesetz als gesetzliche Aufgabe zugewiesen. Mögliche finanzielle Defizite in der Rechtsmedizin, die ja die Vergütungen auf der Grundlage des Justizvergütungsund Entschädigungsgesetzes bekommt, werden aus Landesmitteln ausgeglichen. Insoweit werden also die durch das Universitätsklinikum schon bisher erbrachten rechtsmedizinischen Leistungen auf ein festes und neues, gutes Fundament gestellt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Gesetz wird, was die Kostenperspektive angeht, keinerlei Auswirkungen auf die Finanzierungskonzepte der Baumaßnahmen des UKSH haben. Auch

(Vizepräsident Bernd Heinemann)

mit Mehrkosten rechnen wir nicht, da sich die durch die Änderung ergebenden Einsparungen und die Mehraufwendungen die Waage halten werden. Es werden also keine weiteren Belastungen im Landeshaushalt erwartet. Allerdings bietet unserer Ansicht nach das Gesetz Potenziale für Mehreinnahmen, die von den Handelnden wirklich genutzt werden können und sollten.

Der vorliegende Gesetzentwurf ist ein klares Bekenntnis des Landes zu seinem Universitätsklinikum, zu seiner Universitätsmedizin. Die durch dieses Gesetz auf den Weg zu bringenden Änderungen des Hochschulgesetzes werden den Wissenschaftsstandort und die Spitzenmedizin in Schleswig-Holstein sichern und stärken. Genau das ist unser Ziel. - Danke schön.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Vielen Dank, Frau Ministerin. Meine Damen und Herren, bevor wir in die Grundsatzberatung einsteigen, möchte ich Ihnen kurz einen Hinweis geben: Die Parlamentarischen Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer haben sich darauf verständigt, dass wir nach diesem Tagesordnungspunkt die Punkte, und zwar in der Reihenfolge, in der ich sie nenne, 11 und dann gemeinsam 22, 23 und 30 und danach 29 a - das ist der Bericht zur Geflügelpest - beraten werden. Das nur Ihnen allen zur Kenntnis.

Ich eröffne die Aussprache und erteile dem Kollegen Volker Dornquast von der CDU-Fraktion das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn die Regierung zeitgerecht gearbeitet hätte, wäre dieses Gesetz bereits seit 2013 in Kraft und hätte seitdem positiv wirken können. Doch leider wurde diese Angelegenheit jahrelang verschlafen, obwohl der politische Wecker sehr häufig geklingelt hatte.

(Beifall CDU und FDP)

Bereits im März 2012, also noch vor dem Regierungswechsel, lag ein Vorschlag vor, über den sich die beiden betroffenen Universitäten mit dem UKSH einig waren. Dann kam der Regierungswechsel. Die Wissenschaftsministerin Waltraud Wende hat dann im November, also nach Ablauf eines Dreivierteljahres angekündigt, dass der Entwurf im zweiten Quartal 2013 vorgelegt wird. Doch die

ser Termin verging, ohne dass etwas Sichtbares geschah. Mitte 2014 wurde der Entwurf der Regierung den Hochschulen und dem UKSH vorgelegt, damit sie Stellungnahmen dazu erarbeiten konnten. Im Januar 2015, also zwei Jahre nach dem erstmalig angekündigten Termin, fand dann ein sogenanntes Schlussgespräch der Beteiligten statt. Dann war doch eigentlich alles klar - nach so einem Schlussgespräch.

Im November 2015, also zehn Monate nach diesem Termin, habe ich gewagt nachzufragen, wie der Sachstand ist. Die Regierung kündigte in der Antwort an, dass im ersten Quartal dieses Jahres endlich die Vorlage erfolgen werde. Gleich danach verfiel Ministerin Alheit aber wieder in ihren bekannten Tiefschlaf.

(Lachen Ministerin Kristin Alheit)

Und es wurde November, November 2016! Und nun ist er da.

(Rasmus Andresen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Der Tiefschlaf? Oder was ist da? - Serpil Midyatli [SPD]: Leidenschaft!)

Nach der Genehmigung des Gesetzentwurfs durch den Deutschen Gewerkschaftsbund durfte endlich das Kabinett entscheiden. Überraschenderweise sieht dieser Entwurf den 1. Januar 2017 für das Inkrafttreten vor. Na dann: Toi, toi, toi.

(Heiterkeit Tobias Koch [CDU])

Dann haben wir ja bis zur Dezember-Tagung noch vier Wochen für die Ausschussberatungen mit schriftlicher und mündlicher Anhörung Zeit. Das ist natürlich nicht zu schaffen.

(Wolfgang Baasch [SPD]: Wenn man schläft schon!)

Wir haben schon mehrere Gesetzesvorhaben gehabt, die in solch undemokratischen Eilverfahren durchgepeitscht wurden.

(Dr. Ralf Stegner [SPD]: Undemokratisch? - Christopher Vogt [FDP]: Postdemokratisch! - Dr. Kai Dolgner [SPD]: Stimmt, da war diese Abschaffung des freien Kita-Jahres! - Weite- re Zurufe)

Ich hoffe, dass uns die Regierungsfraktionen trotzdem genug Zeit lassen, um zum Beispiel über die Bedenken des Marburger Bundes bezüglich des Direktionsrechts des Vorstands im Konflikt zum Berufsrecht der Ärzte - das ist vielleicht nur ein Formulierungsproblem - zu sprechen und diese auszuräumen. Zum anderen müssen wir über die Betei

(Ministerin Kristin Alheit)

ligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat vernünftig reden.

Ich hoffe auch, dass wir dieses Mal von spontanen Anträgen der Koalition eine Woche vor der Beschlussfassung im Landtag verschont bleiben. Sie hatten nun wirklich Zeit genug.

(Dr. Ralf Stegner [SPD]: Undemokratisch ist, unser Antragsrecht beschneiden zu wollen!)

Trotzdem kamen noch diese -

(Dr. Ralf Stegner [SPD]: Das ist Demokratie! Lebendige Demokratie ist das! - Weitere Zu- rufe)

- Demokratie leben wir auch. Aber dann müsst ihr euch gefallen lassen, dass wir kritisieren, wie ihr das durchführt.

(Beifall CDU, FDP und PIRATEN)

Bei zeitgerechter Arbeit hätte die Landesregierung mit diesem Gesetz fast einen Selbstgänger produziert. Die CDU begrüßt viele der Neuerungen in diesem Gesetz.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Dr. Ralf Stegner [SPD]: Ist doch gut!)

Wir begrüßen die Einbeziehung der Ziel- und Leistungsvereinbarung. Auch wir sind für die Abschaffung des Medizin-Ausschusses und die Einführung von zwei hauptamtlichen Dekanen mit der neuen Struktur. Die Schaffung der Gewährträgerversammlung, die neue Campistruktur sowie die Beibehaltung des Aufsichtsrats und des Vorstands mit angepassten Aufgaben finden unsere Zustimmung. Man hätte das gemeinsam, vernünftig und viel zeitgerechter schaffen können.

Bedenken bestehen bei uns bei der Zusammensetzung des Aufsichtsrats. Aber auch das wird sicher im Rahmen der Diskussionen im Ausschuss geklärt werden können.

Die Stärkung der Stellung des Ministeriums ist vom Grundsatz her sicherlich richtig, und das allein sollte für eine Gesetzesformulierung ausschlaggebend sein. Wenn ich mir das Ministerium in der aktuellen Besetzung anschaue, kommen mir allerdings Bedenken.