Protokoll der Sitzung vom 16.11.2016

Die Stärkung der Stellung des Ministeriums ist vom Grundsatz her sicherlich richtig, und das allein sollte für eine Gesetzesformulierung ausschlaggebend sein. Wenn ich mir das Ministerium in der aktuellen Besetzung anschaue, kommen mir allerdings Bedenken.

(Lachen Ministerin Kristin Alheit)

Lassen Sie uns alle Betroffenen im Ausschuss vernünftig anhören. Vielleicht schaffen sie es, unsere verbleibenden Bedenken auszuräumen.

(Rasmus Andresen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das kriegen wir hin!)

Dann lassen Sie uns einen vernünftigen Gesetzentwurf beschließen. - Danke.

(Beifall CDU und FDP)

Vielen Dank. - Für die SPD-Fraktion hat jetzt der Kollege Martin Habersaat das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Dornquast, ich fasse zusammen: Das ist das richtige Gesetz, aber ein bisschen zu spät und aus Ihrer Sicht von der falschen Ministerin eingebracht.

(Volker Dornquast [CDU]: Nicht ein bisschen zu spät, sondern viel zu spät!)

Es ist nicht schlecht, wenn das die Oppositionsmeinung zu unserem letzten gesetzgeberischen Dickschiff im Bildungs- und Wissenschaftsbereich ist.

(Christopher Vogt [FDP]: Nein, nein, nein, da kommt gleich noch etwas! - Heiterkeit)

Das zeigt letztlich auch, dass wir mit solidem Regieren von 2012 bis 2017 die volle Dauer der Legislaturperiode ausschöpfen werden.

Meine Damen und Herren, wollen wir die Ärzte am UKSH entmachten?

(Zurufe SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN: Nein!)

Könnten wir mit einem Landesgesetz überhaupt Regelungen des Bundes-Heilberufegesetzes einschränken?

(Zurufe SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN: Nein!)

- Nein, das könnten wir gar nicht.

Nun könnte man auf die diesbezüglichen Sorgen des Marburger Bundes natürlich genau mit diesem Hinweis reagieren. Man könnte aber auch einen erläuternden Satz ins Gesetz schreiben. Dieser hätte nicht viel mehr Sinn als weiße Salbe, aber die kann ja manchmal medizinisch durchaus indiziert sein.

(Dr. Heiner Garg [FDP]: Wir reden ja über Hochschulmedizin!)

Wir können allerdings wichtige Weichenstellungen für die Hochschulmedizin in Schleswig-Holstein vornehmen. Das werden wir tun. Wir waren klug genug, nicht beim Amtsantritt der Regierung zu versprechen, dass wir das UKSH in dieser Legisla

(Volker Dornquast)

turperiode finanziell völlig sanieren könnten. Wir werden auch klug genug sein, das auch nicht für die nächste Legislaturperiode zu versprechen, weil der wirtschaftliche Erfolg eines solchen Klinikums von zu vielen Faktoren abhängt, von denen nur die wenigsten allein von unserem Land zu steuern sind.

(Uli König [PIRATEN]: Und dann kommt ihr mit Public Private Partnership!)

Wir haben aber in dieser Legislaturperiode die bauliche Sanierung des UKSH auf den Weg gebracht,

(Beifall Dr. Ralf Stegner [SPD])

die auch Voraussetzung für eine bessere Patientenbetreuung ist.

(Dr. Ralf Stegner [SPD]: So ist das!)

Es war eine richtige Entscheidung der Landesregierung und der sie tragenden Fraktionen, das Hochschulgesetz und den medizinischen Teil des Hochschulgesetzes - so will ich es einmal sagen - voneinander zu trennen.

Unsere Eckpunkte für den medizinischen Teil sind: Es bleibt bei einem einheitlichen Unternehmen UKSH; die Fusionierung wird nicht rückgängig gemacht.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Es bleibt - da waren nicht immer alle in diesem Saal einer Meinung - bei der Medizinerausbildung an den beiden Universitäten in Kiel und Lübeck.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW - Christopher Vogt [FDP]: Sie wollten vor zwei Jahren kürzen!)

Wesentliche strategische Entscheidungen des Unternehmens ebenso wie der Hochschulen setzen ein Maximum an Mitbestimmung voraus.

Und schließlich muss die Verzahnung zwischen dem Unternehmen UKSH und den beiden Universitäten so groß wie möglich sein. Dabei sind wir uns mit dem Wissenschaftsrat und mit dem Bundesverfassungsgericht einig. Dem Vorstand werden künftig fünf statt bisher drei Mitglieder angehören. Neu hinzu kommen die beiden Dekane der Medizinischen Fakultäten. Das stärkt Forschung und Lehre. Der Vorstand wird von einem Aufsichtsrat kontrolliert werden, dem künftig drei statt bisher ein Arbeitnehmervertreter angehören. Das stärkt die Personalrechte.

(Beifall SPD und Jette Waldinger-Thiering [SSW])

Wir hören von der Sorge, dass einer dieser drei Vertreter vom DGB benannt werden kann. Der Marburger Bund, der bekanntlich nicht dem DGB angehört, hat das öffentlich kritisiert. Wir sind gern bereit, darüber in der Anhörung zu diskutieren, stellen aber jetzt schon fest, dass ver.di die meisten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am UKSH vertritt und dass ver.di die Tarifverhandlungen beim TV-L anführt. Deswegen ist es kein ganz abwegiger Vorschlag, dem DGB, dem ver.di angehört, dieses Vorschlagsrecht zuzubilligen.

Ich möchte kurz ein paar Punkte nennen. Dass wir in den Kodex für gute Beschäftigung nach § 83 Absatz 4 einsteigen, ist eine gute Nachricht für die Beschäftigten. Richtig ist, die beiden Beratungsgremien, die es künftig geben wird, inhaltlich klar voneinander zu trennen und entsprechend zugewiesene Aufgaben vorzusehen. Es ist richtig, strukturbildende Professuren nicht mehr automatisch mit Chefarztverträgen auszustatten, auch wenn das vielleicht nicht jeder bejubeln wird. Es ist richtig, die beiden Standorte zu stärken, indem es eigene Campusdirektionen geben wird: eine in Kiel und eine in Lübeck.

Es ist auch richtig, künftig den medizinischen Teil der Hochschulbildung mit Ziel- und Leistungsvereinbarungen zu steuern, wie wir das in anderen Bereichen machen. Wir werden uns dann noch anzuschauen haben, dass wir die Hochschulen auch von den Kosten der Tarifsteigerungen entlasten. Darüber wird auch bei den Ziel- und Leistungsvereinbarungen im medizinischen Bereich zu sprechen sein.

Meine Damen und Herren, das Wissenschaftsministerium hat intensive Vorgespräche geführt. Es ist typisch für den Oppositionsführer, sich in der Zeitung zu äußern und zu sagen, ein Gespräch mit denen, die es angehe, habe nie stattgefunden. Er sagt nicht, dass das zu wenig sei oder dass man mit den falschen Personen gesprochen habe. Vielmehr sagt er, das habe nie stattgefunden. - In diesem Stil wird in diesem Land Oppositionspolitik gemacht. Ich halte das für falsch. Herr Günther hätte heute die Gelegenheit, sich dafür zu entschuldigen.

Ich habe die Gelegenheit festzustellen, dass das alles in allem ein guter Gesetzentwurf ist. Das strucksche Gesetz gilt wie immer. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

(Martin Habersaat)

Meine Damen und Herren, weitere Gäste sind zu uns gekommen. Auf der Tribüne sitzen Mitglieder des SPD-Ortsvereins Ahrensbök sowie Mitglieder des SPD-Ortsvereins Jübek. Unter ihnen ist die ehemalige Abgeordnete Anna Schlosser-Keichel mit Asylbewerbern aus ihrem Ort.

(Beifall)

Wir fahren in der Debatte fort, und ich erteile für die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dem Kollegen Rasmus Andresen das Wort.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Hochschulmedizin ist aus unserer Perspektive das mit Abstand komplizierteste Feld der Wissenschaftspolitik. Hier spielen Standortfragen, aber auch wissenschaftliche, wirtschaftliche und gesundheitspolitische Interessen eine Rolle. Diese stehen oft in Konkurrenz zueinander. Die Strukturen sind kompliziert. Die Interessen der Hochschulen, des Klinikums, der Ärzte, der Studierenden und des Personals können sich oft widersprechen.

Nachdem wir für das UKSH in großem Einvernehmen ein riesiges ÖPP-Bauprojekt in Gang gesetzt haben, befassen wir uns jetzt damit, wie wir die gesetzlichen Strukturen in der Hochschulmedizin anpassen können. Der Gesetzentwurf, den die Landesregierung heute vorgelegt hat, schafft, bezogen auf die Hochschulen und das Universitätsklinikum, klarere Strukturen. Fachkompetenz und klarere Strukturen - diese Aspekte rücken in den Mittelpunkt.

Die Hochschulmedizin hat in den vergangenen Jahren mehrfach zu Aufregung geführt. Es ist deshalb wenig verwunderlich, Herr Kollege Dornquast, dass es etwas länger gedauert hat. Wenn man einen Gesetzentwurf gut machen will, dann sollte man sich die dafür notwendige Zeit nehmen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Christopher Vogt [FDP]: Ach, komm! Hör auf!)

Längere Anlaufzeiten machen Gesetze nicht schlechter; manchmal werden sie dadurch sogar besser. Ich glaube, dass dem auch in diesem Fall so ist. Wir haben übrigens noch genug Zeit.