Längere Anlaufzeiten machen Gesetze nicht schlechter; manchmal werden sie dadurch sogar besser. Ich glaube, dass dem auch in diesem Fall so ist. Wir haben übrigens noch genug Zeit.
- Herr Kollege Dr. Garg, wir haben noch genug Zeit, im Parlament über den Gesetzentwurf zu beraten und in Anhörungen weitere Stellungnahmen einzuholen. Der Gesetzentwurf schafft dadurch, dass zwei hauptamtliche Dekane vorgesehen sind, in weiten Teilen Klarheit hinsichtlich der Struktur. Der Bereich von Forschung und Lehre, also die Wissenschaft, wird gestärkt. Das begrüßen wir Grüne. Wir finden es auch richtig, dass der Medizin-Ausschuss, der von vielen Seiten kritisiert wurde, abgeschafft werden soll. Dieser Ausschuss hat viele Ressourcen gebunden, aber wenige Probleme gelöst. Es ist deshalb richtig, ihn abzuschaffen.
Durch die zwei standortbezogenen Campi werden die Strukturen ebenfalls klarer. Einige Kollegen haben es schon gesagt: Es geht nicht darum, die Zusammenarbeit zwischen Lübeck und Kiel abzuwickeln oder zu beenden. Nein, wir stehen zu beiden Standorten und zu einer engen Zusammenarbeit. Aber dafür brauchen wir Klarheit in der Struktur. Bei Fragen, die sozusagen „pro Campus“ geklärt werden sollen, hat es auch Sinn, dies in Zukunft deutlicher so aufzuteilen.
Wir begrüßen es, dass in der neuen Universitätsmedizinversammlung campusübergreifende Fragen der Hochschulmedizin besprochen werden sollen.
Es ist richtig, dass - ähnlich wie für andere Teile der Hochschulen - Zielvereinbarungen zwischen Land und Hochschulen auch zur Hochschulmedizin abgeschlossen werden. Dadurch bekommt das Land deutlich mehr Einfluss auf die strategische Entwicklung der Hochschulmedizin; auch das finden wir richtig. Wir gehen davon aus, dass die Zielvereinbarung mehr Transparenz für alle schafft. Ähnlich wie in Bezug auf die sonstigen Zielvereinbarungen, die wir mit den Hochschulen im Land verhandeln, müssen wir auch hier noch einmal darüber sprechen, wie wir als Parlament und Haushaltsgesetzgeber mehr Einfluss auf diese Prozesse nehmen können.
Diese Frage ist bisher weder dort noch an anderer Stelle gut gelöst. Es ist lohnenswert, sich darüber Gedanken zu machen.
Die Neustrukturierung der Gremien begrüßen wir. In der parlamentarischen Anhörung wollen wir aber noch einmal die Meinungen aller Seiten dazu einholen. Diese Zeit sollten wir uns nehmen. Das werden wir auch tun.
kums gegenüber Ärzten, Aufsehen erregt. Auch ich möchte dazu noch einmal Stellung beziehen. Natürlich gibt es nicht die Absicht, in die ärztlichen Entscheidungen einzugreifen. Klar ist: Das Direktionsrecht endet selbstverständlich dort, wo das Berufsrecht der Ärzte beginnt.
In dem Gesetz geht es allerdings nicht darum, sondern es geht um die Urlaubsgewährung, um Dienstpläne, um die Zusammenarbeit mit externen Akteuren. In all diesen Bereichen muss das Klinikum ganz unaufgeregt planen können und die Möglichkeit haben, die entsprechenden Funktionen wahrzunehmen. Wenn es zur Klarheit beiträgt und wenn dadurch die Kritik, die der Marburger Bund geäußert hat, eingedämmt werden kann, sind wir aber gern bereit, in der parlamentarischen Anhörung noch einmal zu schauen, ob Formulierungen im Gesetz präziser gefasst werden können.
Ein anderer Aspekt betrifft die Frage nach der Arbeitnehmerinnenund Arbeitnehmervertretung im Aufsichtsrat. Hier möchte ich mich der SPDFraktion anschließen, deren Redner darauf verwiesen hat, dass der DGB mit der Gewerkschaft ver.di die meisten organisierten Beschäftigten am Klinikum und an den Universitäten vertritt. ver.di hat übrigens auch die Verhandlungsführung in den Tarifvertragsverhandlungen inne. Deshalb glauben wir, dass es richtig ist, den DGB zu berücksichtigen und ihm den Platz im Aufsichtsrat zu geben. Wir unterstützen deshalb das, was zu diesem Thema im Gesetzentwurf steht.
Der Überweisung stimmen wir zu. Wir werden sicherlich nicht mehr vor so großen Grundsatzdiskussionen stehen wie in der Vergangenheit in anderen Bereichen der Hochschulpolitik. Wir nehmen uns die Zeit für eine gute Vorbereitung im Bildungsausschuss. Morgen beginnen wir damit, indem wir die Anhörung beschließen. Auf diese freue ich mich. Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Hochschulmedizin - genauer gesagt: die Medizinischen Fakultäten an den Universitäten Kiel und Lübeck sowie das Universitätsklinikum an diesen bei
den Standorten - hat zentrale Bedeutung für den Wissenschaftsstandort Schleswig-Holstein und für unser Bundesland insgesamt. Sie ist ein wichtiger Motor der Forschung und Impulsgeber der Entwicklung der Gesundheitswirtschaft, die für unser Land ebenfalls herausragende Bedeutung hat. Es hat daher durchaus Sinn, die Rahmenbedingungen für die Hochschulmedizin in einem eigenen Landesgesetz festzuschreiben.
Es ist wirklich Zeit, die Empfehlungen des Wissenschaftsrates aus dem Jahr 2011 aufzugreifen. Das alte Grundproblem, dass man zwei Universitäten und ein Klinikum mit zwei Standorten unter einen Hut bekommen muss, wird damit zumindest ein Stück weit besser zu lösen sein. Grundsätzlich halten wir den Gesetzentwurf für richtig; er ist aber auch überfällig.
Die Ministerin hat im Vorfeld erklärt, dass das Gesetz nach der - vermeintlichen - Neuordnung der Hochschulfinanzen und der Novelle des Hochschulgesetzes der dritte wissenschaftspolitische Pfeiler ihrer Amtszeit sei. Man kann im Sinne unseres Wissenschaftsstandortes nur hoffen, dass zumindest dieses Vorhaben gelingen wird.
Man kann nicht behaupten, dass sich die Ministerin bei der Vorbereitung des Gesetzentwurfs besonders gestresst hätte. Bereits in der vergangenen Wahlperiode wurde intensiv über die Empfehlungen des Wissenschaftsrates diskutiert. Viele der damaligen Akteure sind heute nicht mehr politisch aktiv, oder sie sind in anderen Funktionen unterwegs. Ich habe vorhin in einem Plenarprotokoll aus dem März 2012 gelesen. Damals betitelte der geschätzte Kollege Jürgen Weber den jungen Kollegen Daniel Günther als „Meister der Begrüßung von Vorschlägen der Regierung“. Man sieht: Die Zeit ist deutlich vorangeschritten.
Die beiden Universitäten und der damalige Minister Jost de Jager - die älteren unter uns werden sich erinnern - hatten bereits Vorschläge unterbreitet, die jedoch wegen der Verkürzung der Wahlperiode nicht mehr umgesetzt werden konnten.
Herr Dr. Stegner, der erste gemeinsame Vorschlag der Universitäten und des UKSH ist nun auch schon viereinhalb Jahre alt.
Herr Kollege Dornquast hat an einen interessanten Punkt erinnert: Die damalige Ministerin Wende wollte im zweiten Quartal 2013 einen Gesetzentwurf vorlegen. - Kurz gesagt, man wartet in beiden Universitäten, im Klinikum und im Landtag schon lange auf den Vorschlag.
Herr Kollege Andresen, ich kann nicht ganz nachvollziehen, dass die Landesregierung den Gesetzentwurf so lange zurückgehalten, das heißt, dem Parlament vorenthalten hat. Wenn aber das Ding auf dem Tisch liegt, die erste Beratung also vorbei ist, soll gleich am nächsten Morgen in einer Sondersitzung des Bildungsausschusses die Anhörung beschlossen werden, weil jetzt angeblich Gas gegeben werden muss.
- Entschuldigen Sie, Frau von Kalben, Ihr Kollege Andresen hat gesagt, fünf Jahre für einen Gesetzentwurf seien ja wohl nicht zu lange. Jetzt aber sagen Sie, die wenigen Stunden bis zur Ausschusssitzung seien sicherlich kein Problem. Das ist schon ein bisschen merkwürdig, Frau Kollegin.
Dass trotz der langen Vorbereitung gleich rechtliche Bedenken aufgekommen sind, spricht nicht gerade für die Arbeit der Ministerin. Ich warne davor, die Bedenken einfach vom Tisch zu wischen. Man sollte in Bezug auf das, was der Marburger Bund kritisiert hat, eine Klarstellung im Gesetzentwurf vornehmen. Die Kritik an der Regelung zur Mitbestimmung ist nicht unberechtigt. Der Marburger Bund spielt am Klinikum eine große Rolle. Sonst sind Sie von der Koalition doch immer so für Gewerkschaften; nur beim Marburger Bund sehen Sie das ein bisschen anders. Darüber sollte man noch einmal sprechen.
Ich möchte noch auf drei Punkte eingehen. Wir plädieren, wie Sie sicherlich mitbekommen haben, für die Stärkung der Hochschulautonomie. Das ist übrigens auch innerhalb der Struktur des UKSH möglich; der Wissenschaftsrat hat dies bereits im Jahr 2011 entsprechend formuliert. Wir werden uns die Eingriffsrechte, die sich das Ministerium vorbehalten will, genau anschauen.
Das Medizinstudium muss so aufgestellt sein, dass es weiterhin in Kiel und in Lübeck möglich ist und dass es bundesweit eine Spitzenposition einnimmt.
Ein weiterer Punkt, Herr Kollege Andresen: Die hauptamtlichen Dekane sollen im UKSH-Vorstand sitzen. Man muss schauen, wer das eigentlich sein kann. Aus meiner Sicht können das nur Chefärzte sein, weil diese Personen auch von der Krankenversorgung Ahnung haben müssen. In diesem Zusammenhang stellen sich zwei Fragen: Wie werden sie bezahlt? Woraus werden sie bezahlt? - Die Koalition will dafür auf den Etat für Forschung und Lehre zurückgreifen. Das muss man sich noch einmal genauer anschauen.
Lange Rede, kurzer Sinn. Wir haben extrem lange darauf gewartet. Wir halten den Ansatz im Grundsatz für richtig, den der Wissenschaftsrat schon vor vielen Jahren vorgeschlagen hat. Wir werden uns konstruktiv einbringen. Ich freue mich auf die frühmorgendliche Ausschussberatung. Da werden wir das sicherlich voranbringen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch ich muss durch Bad Segeberg fahren.
Meine Damen und Herren, endlich haben wir es geschafft, und die Landesregierung hat den Entwurf für ein Hochschulmedizingesetz vorgelegt. Herr Dornquast hat sich gerade erfolgreich als Chronist betätigt; ich muss nicht wiederholen, wie lange das gedauert hat und was für einen langen Weg dieser Gesetzentwurf hinter sich hat.
Ich möchte an dieser Stelle noch einmal an die Äußerung des Kollegen Habersaat vom 17. Dezember 2015 im Hohen Hause erinnern: