Protokoll der Sitzung vom 16.11.2016

Lassen Sie mich auch das Thema „Sicherheitsgefühl“ noch einmal ansprechen. Schleswig-Holstein und Niedersachsen waren die ersten Länder, die eine Dunkelfeldstudie in Auftrag gegeben haben, um genau diese Dinge, Herr Dr. Bernstein, abzufragen. Allein das dokumentiert schon, dass uns nicht nur die objektiven Kerndaten einer polizeilichen Kriminalstatistik wichtig sind, sondern auch die dahinterliegenden Daten sowie die Befürchtungen und Besorgnisse der Bürgerinnen und Bürger.

Auch den Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte haben Sie angesprochen und das kritisiert, was wir dazu aufgeschrieben haben. Auch da möchte ich zur Konkretisierung beitragen. Wir haben geschrieben, man möge überprüfen, ob es notwendig sei, die tatbestandlichen Beschreibungen zu

erweitern, um nicht nur Vollstreckungshandlungen sowie nicht nur den Personenkreis der Polizei, sondern auch Rettungskräfte, Notärzte, Sanitäter einzubeziehen. Eine Prüfung kann auch so ausgehen, dass man feststellt: Alles ist gut so. - Ob man den Strafrahmen erhöhen oder verändern muss, dazu gibt es sicherlich - darauf hat der Abgeordnete Peters hingewiesen - schon weitergehende Vorschläge. Das ist Gegenstand der bundespolitischen Diskussion. Ich erlaube mir an dieser Stelle, darauf hinzuweisen, dass wir uns als Landesinnenminister auch an dieser bundespolitischen Diskussion beteiligen.

Das Wichtigste bei uns und bei mir in der Diskussion, die wir in Norderstedt gehabt haben, war allerdings das Thema „Wohnungseinbruchsdiebstahl“. Wir haben es hier schon mehrfach intensiv miteinander erörtert. Wir wissen um die besondere Betroffenheit, die dieses Delikt bei Bürgerinnen und Bürgern beziehungsweise bei den Betroffenen auslöst. Wir wissen, dass es einen vielfältigen Katalog von Maßnahmen gibt, die wir dazu ergreifen können. Die Prävention wurde genannt. Wir haben das mit einem landeseigenen Programm unterlegt, um entsprechende Zuschüsse leisten zu können. Wir haben gerade den Tag des Einbruchschutzes begangen und sind in der Situation, dass wir die Beratung wieder intensivieren. Ich bin ausgesprochen dankbar, dass die Medien auch sehr aktiv darüber berichten und uns auf diesem Weg entsprechend unterstützen.

Natürlich - das werden die Kolleginnen und Kollegen sowie die Bürgerinnen und Bürger wahrnehmen - sind wir im Moment an den Brennpunkten im Hamburger Randbereich sehr viel präsenter als in der Vergangenheit. Dort agiert nicht nur die Soko „Castle“, sondern wir alle agieren gemeinsam. Das tun wir eng abgestimmt; auch das haben wir hier schon diskutiert. Es macht die Sache nicht besser, dass Sie diese Dinge immer wieder betonen, denn wir sind längst schon in diesem Feld tätig. Dazu brauchen wir Ihre Aufforderungen nicht. An dieser Stelle ist selbstverständlich ein Informationsaustausch mit Hamburg zu gewährleisten.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Ein weiterer Vorschlag ist, eine Intensivtäterdatei beim Bundeskriminalamt einzurichten, weil wir anhand der Begleitung und der Analyse im Nachhinein gemerkt haben, dass sich Tätergruppen nicht nur räumlich begrenzt, regional begrenzt, aufhalten, sondern tatsächlich durch das gesamte Bundesge

(Minister Stefan Studt)

biet ziehen und in ganz Europa und sogar weltweit aktiv sind. Faszinierend ist, welche Informationen man da gewinnen kann. Da ist die Zusammenarbeit zwingend geboten.

„Predictive policing software“ ist angesprochen worden. Dazu gibt es heute einen tagesaktuellen Bericht in den Medien. Ob das das Zaubermittel ist, mag dahingestellt sein, aber wir wollen diese Dinge zusammen mit anderen Ländern ausprobieren und gemeinsam eruieren, was damit gehen kann.

Das Thema des § 100 a StPO ist in der Tat schwierig; das ist mir sehr bewusst. Dazu haben wir sehr intensive Diskussionen im Landtag und auf Bundesebene miteinander gehabt. In der Tat ist es für uns im Moment - insofern möchte ich nur so verstanden werden, wie es hier schon ausgeführt wurde - eine fachpolitische Empfehlung der Innenminister der Länder, dass wir einen kleineren weiteren Schritt ergreifen müssen. Nicht nur der feststehende Tatbestand, sondern schon die Anhaltspunkte sind aus unserer Sicht bereits genügend für einen Eingriff beziehungsweise Zugriff. Denn wir merken, welchen Aufwand wir betreiben müssen, um an dieser Stelle ausreichende Anhaltspunkte zu feststehenden Tatbeständen zu bekommen. Wir merken, wie häufig wir daran scheitern.

All diese Punkte können wir im Innen- und Rechtsausschuss weiter miteinander besprechen. Schließlich ist bei diesem Thema die Bundesgesetzgebung maßgeblich. Insofern sollten wir diese Fragen nicht nur auf Landes-, sondern auch auf Bundesebene weiter diskutieren. - Herzlichen Dank.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit ist die Aktuelle Stunde beendet.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 9:

Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung des Kita-Geldes

Gesetzentwurf der Fraktion der CDU Drucksache 18/4814 (neu)

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall.

Dann kommen wir jetzt zur Grundsatzberatung im Rahmen der ersten Lesung. Das Wort hat der Vor

sitzende der CDU-Fraktion, der Abgeordnete Daniel Günther.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bis zum Anschreiben des Ministerpräsidenten vom 7. Oktober 2016 hatte vielleicht der eine oder die andere im Land noch geglaubt, dass es Ihnen bei dem, was Sie tun, um Familien und Kinder geht. Aber spätestens seit diesem Datum haben wir alle es schwarz auf weiß: Ihnen geht es ausschließlich um Wahlkampf. Ihnen sind Familien, Kinder, Kommunen, die Träger, die Erzieherinnen und Erzieher völlig schnurz. Die Wahl am 7. Mai 2017steht im Mittelpunkt Ihres Handelns.

(Beifall CDU und FDP)

Dennoch, Herr Dr. Stegner, habe ich mich tatsächlich gefragt, was Sie eigentlich gedacht haben, als Sie diesen Brief gesehen haben. Ich habe zwar kein Mitgefühl mit Ihnen, frage mich aber trotzdem: Was haben Sie eigentlich gedacht - zumal Sie schon die gesamte Arbeit des Ministerpräsidenten übernehmen, alle politischen Entscheidungen treffen, diese Regierung führen und

(Lachen Ministerpräsident Torsten Albig)

für Mehrheiten im Parlament sorgen?

(Serpil Midyatli [SPD]: Albern!)

Das Einzige, was der Ministerpräsident im Parlament noch zu tun hatte, war, Ihre Politik zu verkaufen. Er bekommt es noch nicht einmal hin, einen solchen Brief fehlerfrei an die Bürgerinnen und Bürger in Schleswig-Holstein zu schreiben.

(Heiterkeit und Beifall CDU und FDP)

Ich will nicht alle sachlichen Fehler in diesem Brief einzeln aufzählen. Darin wurde versehentlich nicht die Regierungspolitik, sondern das SPD-Wahlprogramm beschrieben. Frau Midyatli musste sogar nachlegen und erklären, dass selbst aus dem SPDWahlprogramm in diesem Brief falsch abgeschrieben worden sei. Das muss man erst einmal hinbekommen.

(CDU und FDP: Oh!)

Anstatt die Ansprechpartner zu nennen, wurde gleich die Telefonzentrale des Landtags genannt, wo dann Hunderte von Anrufen eingegangen sind.

(Heiterkeit FDP)

Die SPD-Fraktion war zumindest so fair, dass sich Simone Lange in einer Presseerklärung aus Mitleid

(Minister Stefan Studt)

mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern uneigennützig in den Dienst gestellt und angekündigt hat, dass man auch sie anrufen könne, um Fragen zu diesem Schreiben beantwortet zu bekommen.

Wo sind wir eigentlich, meine Damen und Herren? Was ist das für eine Verquickung zwischen Fraktion, Partei und Staatskanzlei? Ich finde das wirklich unglaublich.

(Beifall CDU und FDP)

Warum unternehmen wir heute den letzten Anlauf, Sie von Ihrem Irrweg abzubringen? - Es ist die letzte Chance; das weiß auch ich; das Gesetz soll zum 1. Januar 2017 in Kraft treten.

Ich habe lange nach Zitaten gesucht, um Ihnen zu erklären, wie falsch Ihr Weg ist. Fündig geworden bin ich in der Plenardebatte des Landtags vom 26. April 2012. Damals ging es um das Betreuungsgeld. Die Abgeordnete Marret Bohn argumentierte wie folgt:

„Ein Manager, der 500.000 € im Jahr verdient und dessen Frau zu Hause bleibt, um das gemeinsame Kind zu versorgen, bekommt künftig 150 € mehr, eine Alleinerziehende, die Hartz IV bezieht, bekommt die 150 €; anschließend werden sie ihr vom Regelsatz abgezogen. Das kann doch nicht Ihr Ernst sein!“

So die Kollegin Marret Bohn.

(Beifall CDU)

Ich sage Ihnen: Da hat sie völlig recht. Aber der jüngste Brief des Ministerpräsidenten ging auch an alle Manager, auch sie bekommen die 100 €. Er schreibt aber gleichzeitig die Hartz-IV-Empfänger in Schleswig-Holstein an; sie bekommen die 100 € nicht. Das steht in dem Brief drin. Ich frage Sie von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wo sind in den vergangenen vier Jahren Ihre Grundsätze geblieben? Warum haben Sie Ihre Argumentation bis zum heutigen Tag so verändert?

(Beifall CDU und FDP)

Wir in der schleswig-holsteinischen CDU waren übrigens aus den gleichen Gründen, aus denen Sie das Betreuungsgeld damals kritisieret haben, skeptisch. Auch wir haben dafür plädiert, das Geld in die Verbesserung der Qualität der Bildung zu stecken. Ihre Forderung damals lautete, 50 Millionen € dafür auszugeben. Die Argumentation bleibt auch heute richtig.

Ich sage Ihnen nur: Das Rad der Entwicklung hat sich in den vergangenen vier Jahren weitergedreht. Wir haben heute, am Ende des Jahres 2016 - diese Landesregierung geht auch dem Ende ihrer Amtszeit entgegen -, die höchsten Elternbeiträge, die wir in Schleswig-Holstein jemals hatten, sodass wir in vielen unserer Kommunen keine echte Wahlfreiheit mehr haben, weil viele Eltern sich die Elternbeiträge nicht mehr leisten können. Das ist allerdings das Verdienst Ihrer Amtszeit, liebe Kolleginnen und Kollegen der Koalition.

(Beifall CDU und FDP)

Wir geben Ihnen heute mit unserem Gesetzentwurf die richtige Antwort darauf, wie man es anders und besser - macht als Sie. Wir geben den Kommunen, den Trägern die Möglichkeit, nicht nur für Qualität, sondern auch für geringere Elternbeiträge zu sorgen, indem wir die Betriebskostenfinanzierung um 45 Millionen € - von 70 auf 105 Millionen € - aufstocken. Dadurch können wir die Elternbeteiligung deckeln. Wenn das Land endlich wieder 33 % der Kosten übernimmt, können auch die Kosten der Eltern auf 33 % gedeckelt werden. Wir erreichen dieses Ziel und beschreiten nicht den falschen Weg, den Sie vorgeschlagen haben.

(Beifall CDU)

Ich sage sehr deutlich: Auch der FDP-Vorschlag, absolute Obergrenzen zu setzen, ist durchaus diskutabel. Auch das wäre ein richtiger Ansatz, den wir miteinander verfolgen könnten.

Ich appelliere insbesondere an diejenigen, die insgeheim doch wissen, dass sie einen Irrweg gegangen sind. Viele der regierungstragenden Abgeordneten wissen, dass der Weg, den sie gegangen sind, falsch ist. Sie haben heute die letzte Chance, umzukehren und unserem Weg zu folgen. Damit können Sie das machen, was Marret Bohn im Jahr 2012 im Landtag so hervorragend argumentativ unterfüttert hat. Nutzen Sie Ihre letzte Chance, in die richtige Richtung abzubiegen, und erwärmen Sie sich für unseren Gesetzentwurf! - Herzlichen Dank.