Genauso darf es nicht sein, dass ohne Einwilligung geschlechtszuweisende oder -anpassende Operationen an minderjährigen intersexuellen Menschen stattfinden.
Auch gibt es zum Beispiel keine Möglichkeit, eine Ehe in eine eingetragene Lebenspartnerschaft zu ändern. Allein die Tatsache, dass wir ein eigenes Transsexuellengesetz haben, ist schon diskriminierend. Warum stehen die Regeln zur Namensänderung nicht einfach im BGB?
Aber auch abseits der gesetzlichen Hürden haben es Trans- und Intersexuelle nicht leicht. Der Kampf mit den Krankenkassen um die Kosten der Geschlechtsumwandlung ist kräftezehrend und langwierig. Ich möchte von der stattfindenden gesellschaftlichen Diskriminierung gar nicht erst anfangen. Damit ist nicht nur Hass, Gewalt und Belästigung gemeint. Wir müssen nur schauen: Diskriminierungen auf dem Arbeitsmarkt, Pathologiesierung und gesellschaftliche Ausgrenzung führen dazu, dass Trans- und Intersexuelle ein erhöhtes Armutsrisiko haben. Es gibt also sehr großen Handlungsbedarf. Diesem Handlungsbedarf nimmt sich der gemeinsame Antrag an, und das finde ich auch richtig und gut so.
Liebe CDU, die Bundeskanzlerin hat nach der Wahl des neuen US-Präsidenten sehr deutliche Worte gefunden. Wir sind „durch Werte verbunden“, sagt sie. Ich zitiere:
„Demokratie, Freiheit, den Respekt vor dem Recht und der Würde des Menschen unabhängig von Herkunft, Hautfarbe, Religion, Geschlecht, sexueller Orientierung oder politischer Einstellung.“
Auf Basis dieser Werte hat die Kanzlerin dem neuen amerikanischen Präsidenten die Zusammenarbeit angeboten. Genau diese Werte sind es doch, die die Kanzlerin beschrieben hat, die diesem Antrag zugrunde liegen.
- Genau! Es ist nämlich nicht nur Zeit, Ankündigungen in der Presse für euch zu machen, es ist auch Zeit, dass ihr das umsetzt und im Parlament dokumentiert. Gebt euch einen Ruck, stimmt diesem Antrag zu. Wir brauchen nicht zwangsläufig eine Anhörung. Ihr könnt auch jetzt über den Antrag abstimmen.
Der Ausschuss kann auch wunderbar selbstständig eine Anhörung beschließen. Dazu braucht man keinen Antrag. Das Thema ist wichtig. Ich finde es auch gut, wenn man eine Anhörung im Ausschuss macht, weil es, so glaube ich, wichtig ist, den Leuten Gehör zu schenken, und auch, dass wir uns hier mit den Leuten beschäftigen. Aber wir brauchen das nicht, um den Antrag hier heute zu beschließen. Es ist nichts Schwieriges dabei, was wir hier beschließen. Es geht einfach nur darum, vorhandene Diskriminierung abzuschaffen. - Ich danke Ihnen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! „Wir werben für Toleranz, und wir wenden uns gegen jede Form von Diskriminierung“, schreibt die CDU Schleswig-Holstein in den Wahlprüfsteinen des Lesben- und Schwulenverbandes. Die Gesellschaft hat sich in den letzten Jahren enorm verändert, sodass in allen Parteien inzwischen gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften akzeptiert werden - eben auch bei den Konservativen. Das steht eindeutig auf der Habenseite.
Immer noch aber gibt es faktische Benachteiligung, Herabsetzung bei der Jobsuche und unprofessionelle sowie entwürdigende Verwaltungsverfahren. Trans- und intersexuelle Menschen haben es immer noch schwer, anerkannt zu werden. Darum gibt es schon seit einigen Jahren im November Veranstaltungen, die die Sichtbarkeit von transge
schlechtlichen Menschen erhöhen und auf Diskriminierungen hinweisen sollen. Sie zielen darauf ab, das Bewusstsein der Mehrheit für die Lebenslagen und Interessen der transsexuellen Menschen zu erhöhen.
Allein aufgrund der geringen Zahl von trans- und intersexuellen Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteinern geraten diese Menschen oftmals in einen Exotenstatus, der überhaupt nichts mit Gleichstellung zu tun hat, sondern nur eine weitere Facette der Herabwürdigung darstellt.
Dem SSW als Partei der dänischen und friesischen Minderheit ist es ein besonderes Anliegen, sich für die Rechte von trans- und intersexuellen Menschen einzusetzen. Diese stellen nämlich ebenfalls eine Minderheit dar, die von der Mehrheit gerne als Randphänomen verdrängt und verniedlicht wird. Wie eine Gesellschaft mit Minderheiten umgeht, ist ein Maßstab für Humanität.
Darum lohnen sich auch der Einsatz und der Kampf für die Rechte einer zahlenmäßig sehr kleinen Minderheit, wie es die Trans- und Intersexuellen nun einmal sind.
Nach der aktuellen Statistik des Bundesjustizamtes wurden 2015 1.648 Verfahren an deutschen Amtsgerichten nach dem Transsexuellengesetz verhandelt. Das ist eine sehr kleine Verfahrenszahl, die sich aber wahrscheinlich zukünftig ohne Therapiezwang erhöhen wird. Namensänderungen werden trotzdem nicht zu einer Massenerscheinung werden. Es bleiben immer nur wenige Betroffene.
Ich weiß, dass einige sagen, dass man sich lieber mit den großen Fragen beschäftigen sollte, als nur für eine Handvoll Menschen zu kämpfen. Das aber halte ich für falsch und werbe darum ausdrücklich für den hier vorliegenden Antrag.
Zukünftig muss es selbstverständlich sein, Transsexualität nicht länger als Krankheit zu verstehen. Krankheit impliziert immer auch die Möglichkeit der Heilung, also auch der Therapie. Viele Betroffene geraten aber gerade dadurch unter einen enormen Leidensdruck, mit teilweise sehr schlimmen Folgen. Sie wollen ja gar nicht geändert werden,
Allerdings zeichnet sich eine generelle Trendwende ab: Die Weltgesundheitsorganisation wird mit aller Wahrscheinlichkeit bereits im nächsten Jahr die Grundlage dafür schaffen, dass die entwürdigende Praxis der Therapie vor Operation eingestellt wird. Der Neuentwurf der Klassifizierung versteht Transsexualität nicht länger als psychische Störung, sondern als geschlechtliche Nichtübereinstimmung. Wenn diese neue Definition wirksam wird, ist der Weg für die Betroffenen zu einem neuen Vornamen wesentlich einfacher, nachdem sie eine Geschlechtsangleichung vornehmen ließen. Das ist für beide Seiten gut so, denn damit bekommen auch die Standesbeamten im Land einen klaren Maßstab an die Hand.
Wir sollten nicht vergessen, dass Diskriminierung auch oft aus purer Unkenntnis erfolgt. Ich bin zuversichtlich, dass die neue Definition durch die WHO zur Klärung beitragen und damit Missverständnisse verhindern kann.
Ich möchte ganz kurz auf Intersexuelle eingehen, für die die zunehmende Dualisierung der Gesellschaft zu einem massiven Problem wird: Sie können nicht eindeutig sein in einer Welt, in der alles nach Geschlecht sortiert wird. Neulich habe ich gesehen, dass zum Beispiel der Discounter ALDI jetzt Mineralwasser für Mädchen und Mineralwasser für Jungen anbietet.
Da ist es wenig überraschend, dass intersexuelle Kinder noch bis vor Kurzem ohne ihre Einwilligung operiert wurden, um ihnen Entscheidungen abzunehmen. Ärzte und Eltern meinten, im Interesse der Kinder zu handeln. Damit wurde ihnen aber großes Leid angetan.
Die Anerkennung von Intersexualität ist von grundlegender Bedeutung für alle intersexuellen Kinder, die noch geboren werden. Intersexuelle Erwachsene können wir auf andere Weise unterstützen. Darum befürworten wir ausdrücklich die Stärkung der entsprechenden Organisationen. - Jo tak.
Weitere Wortmeldungen aus dem Parlament liegen nicht vor. Jetzt hat für die Landesregierung die Ministerin für Gleichstellung, Frau Kristin Alheit, das Wort.
Ganz herzlichen Dank, Herr Präsident! - Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Politische Aktivitäten für die Gleichstellung von gleichgeschlechtlich Liebenden und für Menschen mit abweichender geschlechtlicher Identität stehen vermehrt offensiv und aggressiv unter Beschuss. „Gender-Ideologie“ und „Gender-Wahn“ gehören dabei zu den Stichworten im Repertoire rechtspopulistischer Demagogen.
Die Landesregierung begrüßt den vorliegenden Antrag auch deshalb, weil er ein Zeichen dagegen ist, sich hier einschüchtern zu lassen. Wir stehen für ein gesellschaftliches Klima ein, das allen Menschen ein gleichberechtigtes und selbstständiges Leben unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung und ihrer geschlechtlichen Identität erlaubt.
Das ist Konsens in diesem Haus. Dafür steht der einhellig unterstützte Aktionsplan „Echte Vielfalt“. Dafür steht die seit 2013 bestehende Antidiskriminierungsstelle. Dafür steht auch die Charta der Vielfalt, der die Landesregierung Anfang 2012 beigetreten ist. Wir haben uns verpflichtet, ein Arbeitsklima zu schaffen, das frei von Vorurteilen und Ausgrenzung ist.
Bereits seit Längerem unterstützt die Landesregierung auch auf Bund-Länder-Ebene Initiativen zur Verbesserung der Rechte und der Lebenssituation insbesondere von trans- und intersexuellen Menschen. Diese Initiativen spiegeln in ihrer Zielrichtung sehr weitgehend den vorliegenden Antrag wider, den die Landesregierung daher auch inhaltlich mit Nachdruck begrüßt.
Lassen Sie mich kurz auf einige der im Antrag angesprochen Aspekte eingehen. Wir wissen, dass trans- und intersexuelle Personen insbesondere die Einordnung von Transsexualität als psychische Erkrankung vielfach - zu Recht - als Stigmatisierung, als Kränkung und Herabsetzung empfinden.
Es wurde eben schon darauf hingewiesen: Es ist ausgesprochen erfreulich, dass es eine Bewegung gibt, die eine Forderung nach Streichung der Transsexualität von der Liste psychischer Krankheiten bei der WHO vorantreibt.
Das Bundesverfassungsgericht hat sich seit seinem Inkrafttreten 1981 in zahlreichen Entscheidungen mit dem Transsexuellengesetz befasst und diverse Vorschriften für verfassungswidrig erklärt. Eine Reihe dieser Urteile sind derzeit nicht in Form einer Gesetzesänderung umgesetzt worden, sondern lediglich weiter als Richterrecht wirksam. Dies kann dauerhaft kein richtiger Zustand sein, auch vor dem Hintergrund der einschlägigen Resolution „Discrimination against transgender people in Europe“ des Europarates aus dem vergangenen Jahr. Eine solche Reform des Transsexuellengesetzes wird derzeit auf Bundesebene diskutiert.
Das Bundesgleichstellungsministerium hat vor Kurzem einen sehr umfangreichen Bericht vorgelegt, in dem Maßnahmen zum stärkeren Schutz vor Diskriminierung sowie zur Durchsetzung und zum Schutz der Rechte von Inter- und Transsexuellen dargestellt werden. Dies umfasst unter anderem 2016 und 2017 themenbezogene Fachaustauschtreffen zur Situation trans- und intersexueller Menschen unter Einbezug von zwei dazu in Auftrag gegebenen Gutachten.
Es geht dabei um die Entwicklung von Beratungsund Unterstützungsstrukturen, um gesellschaftspolitische und medizinische Entwicklungen und um die Reform oder sogar die Aufhebung des Transsexuellengesetzes. Auf diese drei Bereiche fokussiert sich auch der vorliegende Antrag.
Ich sehe diesen Antrag als willkommene Unterstützung für die Linie der Landesregierung. Wir wollen nämlich, dass alle Menschen diskriminierungsfrei die gleichen Chancen haben, ein gutes und erfülltes Leben nach ihren Bedürfnissen zu führen, egal, mit welchem Geschlecht und welcher Geschlechtsidentität.
Hierfür hat sich die Landesregierung schon jetzt auf allen Ebenen eingesetzt und wird dies mit Engagement für eine inklusive Gesellschaft auch weiterhin tun. Insbesondere werden wir uns dafür einsetzen, dass das Transsexuellengesetz im Sinne des Europarates sowie der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts verändert wird. - Herzlichen Dank.