Flemming Meyer
Sitzungen
18/4
18/6
18/7
18/8
18/10
18/11
18/12
18/13
18/14
18/15
18/19
18/20
18/21
18/22
18/23
18/25
18/26
18/27
18/28
18/29
18/30
18/31
18/33
18/34
18/35
18/37
18/38
18/39
18/40
18/41
18/43
18/44
18/46
18/47
18/48
18/49
18/50
18/51
18/52
18/54
18/55
18/56
18/57
18/58
18/59
18/60
18/61
18/62
18/63
18/64
18/65
18/68
18/69
18/71
18/72
18/74
18/75
18/76
18/77
18/78
18/79
18/80
18/82
18/83
18/84
18/85
18/86
18/87
18/88
18/89
18/90
18/91
18/92
18/93
18/94
18/95
18/96
18/97
18/99
18/101
18/102
18/103
18/104
18/105
18/106
18/107
18/109
18/110
18/112
18/114
18/115
18/116
18/117
18/119
18/120
18/121
18/122
18/123
18/124
18/125
18/127
18/129
18/130
18/131
18/132
18/133
18/134
18/137
18/139
18/140
18/141
18/142
18/143
18/144
18/145
Letzte Beiträge
Herr Präsident! Die aktuellen Ergebnisse der KfW zeigen, dass die Zahl der Unternehmensgründungen in Deutschland im letzten Jahr rapide zurückgegangen ist. Demnach sind sie im vergangenen Jahr um 13 % gesunken und befinden sich auf einem historischen Tiefststand. Den Grund für diesen Trend sieht KfW-Chefvolkswirt Zeuner in der guten Lage auf dem Arbeitsmarkt. Damit wird deutlich, wie stark Existenzgründungen von Konjunktur und Arbeitsmarktentwicklung beeinflusst sind. Zudem trägt auch der demografische Wandel zu einer Abnahme bei, denn in einer älter werdenden Gesellschaft finden sich eben nicht mehr die jungen Menschen, die den Mut haben, den Schritt in die berufliche Unabhängigkeit zu wagen.
Wissend, dass Existenzgründungen für die Wirtschaft immens wichtig sind, ist es beruhigend zu hören, dass sich der Trend in diesem Jahr wieder umkehrt. Soll heißen, aufgrund der im letzten Jahr gestiegenen Gründungsplanungen ist nach Aussagen von Herrn Zeuner davon auszugehen, dass es in diesem Jahr wieder einen Anstieg bei den Existenzgründungen geben wird.
Das Bild, das die FDP mit ihrem Antrag zeichnet, spiegelt nicht die Situation in Schleswig-Holstein wider. Dieser Katalog an Forderungen vermittelt den Eindruck, es würde nichts für Existenzgründer getan. Zudem möchte ich anmerken, nur weil man bestimmte Forderungen wiederholt - siehe den FDP-Antrag zu „Unternehmensgründungen erleichtern“ - werden sie nicht besser.
Selbstverständlich müssen wir etwas dafür tun, um Unternehmensgründungen so attraktiv wie möglich
zu gestalten und um die Menschen auf ihrem Weg dorthin zu begleiten. Das ist richtig, und das tun wir bereits. Wir haben in Schleswig-Holstein gut vernetzte Strukturen, um Unternehmen bei uns im Land anzusiedeln. Die WTSH, die regionalen Wirtschaftsfördereinrichtungen und die Kammern, um nur einige zu nennen, tragen maßgeblich zum Gelingen bei. Damit kann sich Schleswig-Holstein im Wettbewerb mit anderen Standorten durchaus behaupten. Das ist auch das Ergebnis, das wir im Großen und Ganzen aus der Anhörung mitnehmen konnten.
Das, was die FDP hier macht, ist nichts anderes, als FDP-Wahlprogramm in einen Antrag zu gießen und diesen dann noch mit alten Forderungen zu spicken.
Die FDP hält weiter an ihrer Forderung eines bürokratiefreien Jahres für Unternehmensgründer fest. Hier sagen wir ganz klar, auch Unternehmensgründer müssen sich an Vorgaben halten und sie erfüllen. Hier können wir keine Unterschiede machen. Aus Gerechtigkeits- und Konkurrenzschutzgründen müssen gleiche Regeln für neu zu gründende und bestehende Unternehmen gelten. Bestehende Unternehmen sind ebenso schützenswert wie neu zu gründende Unternehmen.
Die Forderung nach den One-Stop-Shops als zentrale Ansprechpartner gibt es bereits. Es gibt ein solches Konzept in Schleswig-Holstein, das unter anderem vom Land und den IHK getragen wird. Der einheitliche Ansprechpartner ist in allen Bundesländern vertreten und wird laufend optimiert.
Auch die Forderung, Kinder und Jugendliche schon früh über Unternehmergründungen zu informieren, wurde wiederholt, ohne zu sagen, in welchem Bereich hierfür gekürzt werden soll oder wie dies sinnvoll gestaltet werden soll. Generell muss gelten, dass wir unsere Schülerinnen und Schüler zur Selbstständigkeit erziehen und dass wir sie befähigen, sich selbst Wissen anzueignen. Nur so sind sie in ihrem späteren Leben in der Lage, Entscheidungen zu treffen, um ihren beruflichen Werdegang selbstständig zu bestimmen.
Auf alle aufgeführten Punkt einzugehen, ist angesichts der Zeit schlicht weg nicht möglich. Es ist aber auch nicht notwendig, denn wie bereits gesagt, vieles davon haben wir bereits im Ausschussverfahren abgearbeitet.
Herr Präsident! Die Föderalismusreform hat die Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur sowie die Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes eindeutig als Gemeinschaftsaufgaben definiert. Der Bund stellte sich seiner Verpflichtung und finanziert wichtige Strukturaufgaben der Bundesländer mit. Die Gemeinschaftsaufgabe veränderte sich allerdings auch inhaltlich. So werden in diesem Jahr erstmalig Mittel für den nicht produktiven, investiven Naturschutz zur Verfügung gestellt; die Fokussierung auf die Landwirtschaft
bei der Förderung des ländlichen Raumes wurde beendet. Außerdem wird es zukünftig beim Küstenschutz nicht ausschließlich um Deiche, sondern auch um Maßnahmen zur Vermeidung von Binnenhochwasser gehen.
Diese Modernisierung der Gemeinschaftsaufgabe spiegelt sich im vorliegenden Bericht wider. Er belegt die Vielfalt der Maßnahmen in Schleswig-Holstein im Zusammenhang mit der Gemeinschaftsaufgabe. Alle Maßnahmen sind darauf ausgerichtet, die Lebens- und Wirtschaftsbedingungen im ländlichen Raum zu verbessern. Angesichts immer neuer Horrormeldungen über das galoppierende Höfesterben in den Dörfern und dem Wegbrechen vieler dörflicher Strukturen ist es richtig, die Maßnahmen zu bündeln. Mit Kleckern hält man den Strukturwandel nicht auf. Erklärte Absicht ist es gerade nicht, nur das zu bewahren, was wir jetzt noch haben, sondern die Bedingungen sogar zu verbessern. Die Landesregierung muss dazu Geld in die Hand nehmen, um den ländlichen Raum auch weiterhin als lebenswerte Alternative zum urbanen Leben zu erhalten.
Schlafdörfer will niemand, sondern lebendige Dorfgemeinschaften mit aktiven Nachbarschaften. Nur auf diese Weise bleibt der ländliche Raum eigenständig erhalten. Die Menschen wollen nicht nur im Dorf leben, sondern dort auch arbeiten und die Bedürfnisse des täglichen Lebens im Dorf befriedigen. Dazu müssen Anreize geschaffen werden, beispielsweise zur Ansiedlung von Ärztinnen und Ärzten. Und so wird aus einem Landwirtschaftsminister ein Gesundheitsminister, der unter anderem in Wacken die hausärztliche Versorgung sichert; aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz. Das ist meines Erachtens die richtige Strategie.
Wenn schon der Name Agrarstruktur schon nicht mehr passt, so zeigt auch der Name Küstenschutz Schwächen, denn wir reden schon lange nicht mehr nur vom Bau von Außendeichen. Gerade in Nordfriesland wird die Bedrohung durch Süßwasser, das durch die Bodenverdichtung immer schneller in die unter dem Meeresspiegel liegenden Flächen strömt, zu einer großen Herausforderung. Es dauert nur noch wenige Tage bis das Regenwasser von Flensburg in die Lecker Au fließt. Dort staut sich das Wasser bei Hochwasser und Sturm, weil es nicht in die Nordsee abfließen kann. Entwässerung wird also zu einer neuen Aufgabe heranwachsen; schneller als es uns vielleicht lieb ist, denn es stehen Millioneninvestitionen an. Der SSW begrüßt es daher ausdrücklich, dass die nötige Modernisierung der
Schöpfwerke im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe gemeinsam von Bund und Land finanziert wird. Allerdings müssen wir die im Bericht angesprochene Bewirtschaftung der Wasserressourcen zukunftsfest machen.
Die Gemeinschaftsaufgabe muss sich weiter verändern. Die Ausgleichzahlungen beim Küstenschutz erweisen sich als Hemmschuh. Hier müssen wir gemeinsam mit dem Bund über neue Möglichkeiten für alle Küstenländer verhandeln.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Sehr geehrter Herr Matthiessen, es mag ja sein, dass der sechsspurige Ausbau der A 7 bis zur dänischen Grenze in keinem Verkehrswegeplan steht. Nichtsdestotrotz ist das eine alte Forderung vom SSW, an der wir auch festhalten werden.
Die aktuellen Verkehrszahlen untermauern unsere Forderung. Alle Prognosen sagen vorher, dass in den nächsten Jahren sowohl der Individualverkehr als auch der Güterverkehr auf der Straße zunimmt. Das gilt auch für den Verkehr in Skandinavien. Das dänische Institut für Transportstudien prognostiziert bis 2025 eine Verdoppelung des Güterverkehrs. Für die Region Sønderjylland wird der größte Zuwachs vorhergesagt. Wer heute glaubt, dass die Fehmarnbelt-Querung den Skandinavien-Verkehr auffangen wird, der irrt.
Richtig ist: Der Verkehr aus Schweden und der Region Kopenhagen wird die Querung dort nutzen. Aber der weit größte Teil der produzierenden Wirtschaft Dänemarks - rund 70 % - liegt westlich des Großen Belts. Daher wird der Güterverkehr - auch der norwegische - die Jütland-Route weiter nutzen.
Damit wird deutlich: Die A 7 mit der festen Querung über den Nord-Ostseekanal ist nicht nur die Nord-Süd-Verbindung Schleswig-Holsteins, sie ist auch die Verbindung Skandinaviens mit dem Rest Europas. Damit zählt sie auch zu den wichtigsten europäischen Verkehrsverbindungen, und sie ist für die Wirtschaft - diesseits und jenseits der Grenze - von existenzieller Bedeutung.
Aus diesem Grund gibt es auch auf der dänischen Seite Bestrebungen, die E 45 nördlich der Grenze sechsspurig auszubauen und eine Verbindung nach Westen zu schaffen. Daher reicht der Ausbau unserer A 7 bis Bordesholm nicht aus. Der sechsstreifige Ausbau der A 7 muss bis zur Landesgrenze nach Dänemark durchgeführt werden.
Die FDP rennt mit ihrem Antrag offene Türen bei uns ein; denn die Rader Hochbrücke darf nicht zum Flaschenhals der A 7 werden. Wenn wir heute wissen, dass das bestehende Bauwerk voraussichtlich nur noch bis 2026 hält und die Verkehrszahlen weiter steigen, dann ist es nur folgerichtig, dass wir die Querung den zu erwartenden verkehrlichen Anforderungen anpassen müssen. Die aktuell vorliegenden Verkehrszahlen der Rader Hochbrücke entsprechen der prognostizierten Berechnung für 2030. Darum: Alles unter sechs Spuren wäre eine Fehlplanung. Wenn die Brücke erst einmal steht, dann wird man sie dort über Jahrzehnte nicht mehr ändern. Zusätzliche Fahrspuren links und rechts der Brücke werden später mit Sicherheit nicht angeflanscht.
Anstatt also sehenden Auges eine Fehlplanung durchzuführen, muss jetzt alles darangesetzt werden, diese Fehler zu beheben und zu korrigieren. Dafür ist es noch nicht zu spät.
Da wundert es einen schon, dass der Kollege Arp die Forderung des Verkehrsministers Meyer als unverantwortlich bezeichnet. Wenn Minister Meyer seine Forderung wiederholt, dann ist es ein Zeichen dafür, dass er die Situation in Schleswig-Holstein richtig einschätzt. Das können wir von Minister Dobrindt und vom Kollegen Arp nicht behaupten.
Anstatt jetzt aus parteipolitischen Erwägungen heraus Minister Meyer zu kritisieren, hätte ich mir gewünscht, dass die CDU die Handlungsnotwendigkeit erkennt und die Forderung entsprechend unterstützt. Das wäre nämlich ein deutliches Signal nach Berlin im Sinn einer vorausschauenden Verkehrspolitik gewesen.
Ich möchte hier noch einmal erwähnen, dass es nicht nur die Leute aus dem Folketing waren. Wir haben ja im Ausschuss von dänischen Transportunternehmern gehört. Ich möchte gern daran erinnern, dass der Vorsitzende des Verbands der süddänischen Transportunternehmer, Mogens Therkelsen, kurz nachdem das bekannt wurde, an den dänischen Folketing einen Brief geschrieben hat, in dem er den Folketing aufgefordert hat, Minister Meyer zu unterstützen und Druck auf Berlin auszuüben, um die sechsspurige Brücke über den Kanal zu bekommen, die Rader Hochbrücke. Das hat also der Vorsitzende des Transportunternehmerverbandes geschrieben.
Bis wir aber erreicht haben, dass die A 7 und die Rader Hochbrücke entsprechend ertüchtigt werden, fordern wir aus Sicht des SSW, dass auf der A 7 von dem Bordesholmer Dreieck bis zur dänischen Grenze tagsüber von 6 bis 20 Uhr dann zumindest ein durchgehendes Lkw-Überholverbot ausgesprochen wird. - Jo tak.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Mit dem Ausstieg aus der Atomenergie wurde gleichzeitig die Energiewende eingeleitet. Das heißt, es gibt hier klare politische Beschlüsse mit entsprechenden Vorgaben. Aus diesen Vorgaben galt und gilt es, die Maßnahmen herzuleiten. Für Schleswig-Holstein bedeutet das, dass die Meiler Krümmel und Brunsbüttel bereits vom Netz gegangen sind und der Rückbau jetzt eingeleitet und planmäßig durchgeführt werden muss.
Für Brokdorf ist die Restlaufzeit zwar bis zum 31. Dezember 2021 festgeschrieben, jedoch sieht es danach aus, dass das Produktionskontingent bereits früher aufgebraucht ist. Bei einer regulären Produktion ist derzeit davon auszugehen, dass das Kontingent Ende 2019 aufgebraucht ist. Für den SSW kann ich ganz klar sagen: Je früher wir aus der Atomenergie aussteigen, desto besser.
Wenn also das Produktionskontingent aufgebraucht ist, dann ist es auch das Ende für Brokdorf. Hier gibt es für uns kein Wenn und Aber. Dann gilt es, auch für Brokdorf den Rückbau einzuleiten.
Eine Übertragung von Reststrommengen von anderen Atomkraftwerken der Republik auf Brokdorf darf es aus Sicht des SSW nicht geben. Dies lehnen wir strikt ab. Für uns ist klar: Wir wollen nicht, dass ein Atomkraftwerk länger als geplant betrieben wird. Wir wollen weder eine Überschreitung der Produktionskontingente noch eine Verlängerung der Restlaufzeit. Wenn eine Übertragung von
Reststromkontingenten rechtlich zulässig ist, dann ist es ein Fehler im System; denn es konterkariert den politischen Willen der Energiewende.
Für uns gilt: Wenn Schluss, dann Schluss.
Bei der Diskussion um die Energiewende geht es eben nicht nur um den Atomausstieg, es geht vor allem darum, die regenerativen Energieformen und den Netzausbau entsprechend voranzubringen. Dort liegt die Zukunft der Energieproduktion und -versorgung. Es kann daher nicht gewollt sein, uns die Zukunft zu verbauen. Denn genau das würden wir tun, wenn wir zulassen würden, dass das AKW Brokdorf künstlich am Leben erhalten bleibt.
In Sachen Energiewende ist Schleswig-Holstein bereits ein Vorzeigeland. Wir bereiten einen planund verantwortungsvollen Ausbau der regenerativen Energieträger vor. Der Wind ist hier bei uns ganz klar der Motor. Hier sind wir bereits auf einem sehr guten Weg, und wir werden immer besser.
Zum Ausbau der regenerativen Energien gehört der Ausbau der Netze. Dies ist gerade für den Energiestandort Schleswig-Holstein unabdingbar. Immer wieder wird darauf hingewiesen, dass die Netzkapazitäten nicht ausreichen und dadurch jährlich Kosten in Höhe von rund 1 Milliarde € entstehen mit wachsender Tendenz. Dass die Netzkapazitäten nicht ausreichen, liegt zum Teil auch daran, dass immer noch Strom aus fossilen Kraftwerken und eben auch aus dem AKW Brokdorf durchgeleitet werden muss. Schleswig-Holstein befindet sich in einem Netzausbaugebiet, aber der Begriff „Netzengpassgebiet“ trifft es eigentlich besser. Daher wäre es genau die verkehrte Politik, wenn dem AKW Brokdorf eine Erhöhung der Reststrommenge zugeschrieben würde und es weitere Jahre die Netze vollpumpen und blockieren könnte.
Schleswig-Holstein hat seine Hausaufgaben bezüglich des Netzausbaus gemacht. Trotzdem zahlen wir die Rechnung für diese Fehlentwicklung. Der Bund muss jetzt dafür sorgen, dass der Leitungsausbau nach Süden endlich vorangetrieben wird. Dies wurde bisher kläglich vernachlässigt. Die Energiewende ist aber eine gesamtdeutsche Angelegenheit, entsprechendes gilt für die Verantwortung, dies voranzubringen und sich an den Kosten dementsprechend zu beteiligen. - Jo tak.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Eigentlich gibt es zu diesem Gesetzentwurf wirklich nicht mehr viel zu sagen.
Wenn ich ganz ehrlich sein soll, dann ist mir und meiner Partei schon bei der ersten Lesung wenig dazu eingefallen. Das liegt ganz bestimmt nicht am Thema Kita. Hier gab und gibt es eine ganze Reihe von Herausforderungen, mit denen wir uns sehr intensiv beschäftigt haben und auch weiter beschäftigen werden.
Der Grund liegt an ganz anderer Stelle: Bekanntlich haben wir das Krippengeld in einem ganz normalen, regulären parlamentarischen Verfahren beschlossen. Die CDU kommt daraufhin trotzdem mit einem Gesetzentwurf um die Ecke, der die Abschaffung fordert. Natürlich kann man hier inhaltlich anderer Meinung sein - keine Frage. Die Mehrheit im Parlament hat sich nun aber einmal dafür entschieden. Vor diesem Hintergrund ist ein solches Verhalten relativ abenteuerlich. Meinem Verständnis von Politik wiederspricht es jedenfalls sehr deutlich.
Noch dazu ist es ganz einfach schade, weil es uns bei diesem wichtigen Zukunftsthema kein Stück weiterbringt. Unabhängig vom Stil in diesem Verfahren kann man natürlich einen anderen Schwerpunkt setzen. Der SSW bewertet das Krippengeld aber als handfeste Entlastung für viele Menschen im Land.
Eltern von Krippenkindern haben so jeden Monat bis zu 100 € mehr im Portemonnaie. Auch, wenn man dieses Geld vielleicht lieber woanders investieren würde, ist das nun einmal Fakt.
Aus unserer Sicht gehen wir hier gleichzeitig einen wichtigen Schritt in Richtung beitragsfreie frühkindliche Bildung. Dass wir trotz dieser Maßnahme noch deutlich mehr tun müssen, wenn es um die Unterstützung von Familien und den Zugang zu Bildung geht, steht dabei völlig außer Frage. Hier werden wir nicht nachlassen. Nach unserer Überzeugung muss Bildung kostenlos sein. Das ist unser
übergeordnetes Ziel, und da werden wir auch weitermachen.
Bildung ist ein absoluter Schwerpunkt dieser Koalition. Dazu gehört auch die frühkindliche Bildung.
Das belegen die Zahlen sehr deutlich: Seit 2012 haben wir die Gesamtsumme aller Förderprogramme auf fast 231 Millionen € erhöht und somit mehr als verdoppelt. Seit 2012 haben wir fast 10.000 zusätzliche Kita-Plätze geschaffen. Für weiteres Fachpersonal geben wir 25 Millionen €, für Maßnahmen zur Qualitätssicherung 12 Millionen € zusätzlich aus. Daneben geben wir bis 2018 weitere 32 Millionen € für den Bau von Kitas und weitere 10 Millionen € für die Betriebskosten im Ü-3-Bereich aus. Auch den Fachkraft-Kind-Schlüssel haben wir verbessert und die Förderung von Regional- und Minderheitensprachen eingeführt.
Leider zeigt sich aber immer deutlicher, dass das total intransparente und über viele Töpfe verteilte Finanzierungssystem dazu führt, dass die gewünschten Effekte nicht immer erreicht werden. Deshalb herrscht nicht nur hier im Parlament, sondern auch unter allen Beteiligten große Einigkeit, dass ein transparentes Finanzierungssystem her muss.
Hier ist mit der vorliegenden Absichtserklärung, dem Letter of Intent von Land und kommunalen Landesverbänden, ein erster wichtiger Schritt gemacht worden. Gemeinsames Ziel ist ein transparentes, nachfrage- und qualitätsorientiertes System. Dem SSW ist hier besonders wichtig, dass für die Übergangszeit bis zur völligen Beitragsfreiheit endlich ein einheitliches Recht der sozialen Ermäßigung verankert wird, denn gerade für Eltern mit mittleren und geringen Einkommen stellen die Beiträge mitunter eine erhebliche Belastung dar.
Doch trotz aller grundsätzlichen Einigkeit in dieser Frage sollten wir alle etwas Geduld mitbringen: Dieses Verfahren ist nun einmal mehrstufig, es sind viele Akteure involviert. Entsprechend viele unterschiedliche Interessen müssen in Einklang gebracht werden. Daran führt kein Weg vorbei. Es ist niemandem damit geholfen, wenn wir hier irgendwelche Schnellschüsse oder sogar eine Rolle rückwärts machten. Aus Sicht des SSW brauchen wir eine gründliche Reform, die dann auch langfristig tragfähig ist. Ich denke, dass wir hier auf einem wirklich guten Weg sind. - Jo tak.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Ein gutes Praktikum funktioniert im Idealfall wie eine Brücke, eine Brücke aus der Arbeitslosigkeit in einen Job, vom Studium auf den
Arbeitsmarkt oder von der Schule in den Ausbildungsbetrieb. Ich kenne mehrere Handwerksbetriebe, die das Praktikum zur Voraussetzung für den Abschluss eines Ausbildungsvertrags machen. Sie wollen sich ein Bild davon machen, wie sich der zukünftige Kollege im betrieblichen Alltag bewährt und wie belastbar er tatsächlich ist. So etwas kann man aufgrund eines kurzen Bewerbungsgesprächs nicht beurteilen. Die Abbrecherquote ist in diesen Betrieben niedriger, denn ein Praktikum gibt auch dem jungen Menschen einen guten Einblick in das Berufsfeld und die Aufgaben.
Nach dem Schulgesetz gehört das Praktikum ausdrücklich zum Auftrag der Schule, die junge Menschen zur Teilnahme am Arbeitsleben und zur Aufnahme einer hierfür erforderlichen Berufsausbildung befähigen soll. Diese Berufsorientierung kann man nicht in der Schule aus Büchern lernen, sondern eben nur in einem Betrieb selbst. Ergänzend wird das sogenannte Praktikum plus entwickelt, um die Jugendlichen beim Übergang von der Schule in den Arbeitsmarkt besser zu unterstützen. Die Jugendlichen ergänzen ihre praktischen Erfahrungen in einem Betrieb durch den Besuch einer beruflichen Schule, also ein vielversprechendes und vertiefendes Praktikum.
Es gibt auch negative Erfahrungen. Ein schlechtes Praktikum ist eine Sackgasse. Es dient nur den Interessen des Betriebs, dem mit einem Praktikanten eine billige Arbeitskraft zur Verfügung steht. Die Arbeitsagenturen kennen eine Reihe schwarzer Schafe, die die Standards unterlaufen. Das funktioniert in der Regel so: Da, wo es etwas zu holen gibt, betätigen sich auch Betrüger. Auf diese Weise ist das Praktikum an einigen Stellen zu einem sehr schlechten Ruf gekommen. Bekannt geworden sind monatelange unbezahlte Praktika in der Marketingund Medienbranche, die sich aus dem Bewerberüberschuss freigiebig bedient haben.
Eine funktionierende Kontrolle allerdings kann diesen Markt sehr schnell austrocknen. Die Arbeitsagenturen beobachten beispielsweis ganz genau, wohin sie Arbeitssuchende ins Praktikum vermitteln und was nach der Vermittlung passiert. Sollte es sich zeigen, dass die Praktikanten ausgenutzt werden, wird die Vermittlung im Handumdrehen eingestellt.
Diese Standards sollten natürlich auch für die Landesregierung und ihre Behörden gelten. Ihnen kommt eine besondere Vorbildfunktion als Arbeitgeber zu. Die Mindeststandards bezüglich Bezahlung, Praktikumsinhalten und Praktikumsdauer sehe ich aber als gegeben an. Eine Skandalisierung der
Praktika innerhalb der Landesregierung hat überhaupt keine Grundlage. Die Zahlen über Praktikanten zeigen, dass sich die Landesregierung dieser Verantwortung stellt.
Wir haben diese Faktenlage allerdings noch nicht abschließend im Wirtschaftsausschuss beraten. Das ist zwar bedauerlich, aber angesichts des nahenden Endes der Legislaturperiode nicht überraschend. Ich will ganz klar sagen: Der SSW lehnt diesen Antrag und die Aufhebung der Ausschussüberweisung ab. Ich frage mich ganz ehrlich, warum wir so spät noch so ein Ding auf den Tisch bekommen haben. Ich denke nicht, dass sich dieses Thema wirklich für den Wahlkampf eignet, wenn das der Sinn war. - Jo tak.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Schipper Arp, ich habe auch ein besonderes Verhältnis zu Traditionsschiffen, denn ich bin in meiner Kindheit und Jugend an der Schafflunder Au groß geworden. Ich hatte Flöße und war Kapitän auf der Schafflunder Au. Das ist mehr als Schipper.
Nachdem das BMVI den ersten Entwurf der sogenannten Sicherheitsrichtlinie für Traditionsschiffe vorgelegt hatte, sorgte dieser in den betroffenen Kreisen für erhebliche Unruhe. Die Traditionsschifffahrt sei in Gefahr, oder das sei das Aus der Traditionsschifffahrt in Deutschland, konnten wir seinerzeit lesen. Ein Großteil der alten Segel-, Dampf- und Motorschiffe wäre an den neuen An
forderungen gescheitert, und sie hätten in letzter Konsequenz nicht mehr fahren dürfen.
Weite Teile sollten an die Bestimmungen der Berufsschifffahrt angeglichen werden. Die ehrenamtlichen Besatzungen hätten Qualifikationen ablegen müssen ähnlich wie die der Berufsseeleute. Auch die geforderten Umbau- und Umrüstungsmaßnahmen an den Traditionsschiffen wären aufgrund der traditionellen Bauweise zum Teil nicht durchführbar gewesen.
Das, was der bayrische Bundesverkehrsminister damals vorgelegt hatte, zeugt von Unwissenheit. Es wurde völlig außer Acht gelassen, unter welchen Voraussetzungen die Traditionsschifffahrt betrieben wird und wie die Schiffe aufgebaut und ausgerüstet sind.
Dass es in mancher Hinsicht durchaus sinnvoll ist, die bestehende Rechtsgrundlage zu ändern und anzupassen, ist unbestritten. Jedoch schießt der Entwurf weit über das Ziel hinaus. Dies geht auch deutlich aus den Stellungnahmen hervor.
Wie wir wissen, wurden die Stellungnahmen der Länder und Verbände ausgewertet und die Vorschriften angepasst. Wir stellen aber fest, dass der geänderte Entwurf immer noch die Existenz der Traditionsschiffe stark gefährdet. Die relevanten Stellungnahmen wurden eben nicht vom BMVI berücksichtigt beziehungsweise angenommen.
Hier muss im Sinne der Eigner und der Betreibervereine unbedingt nachverhandelt werden. Das heißt, es geht um technisch umsetzbare Sicherheitsanforderungen mit entsprechenden Übergangsfristen, wie es auch sonst in der Schifffahrt üblich ist. Der Wunsch, konstruktiv mit dem BMVI zusammenzuarbeiten, wurde bereits vom Dachverband der deutschen Traditionsschiffe klar geäußert. Diesen Wunsch können wir nur unterstützen.
Aus dem Blickfeld eines bayrischen Bundesministers und seines Staatssekretärs mag die Traditionsschifffahrt fremd sein. Aber sie gehört zu uns, zu den Küstenländern. Traditionsschiffe beleben das Bild der Häfen, sie sind Zeitzeugen und geben einen Einblick in die Schifffahrt vergangener Tage. Jedes Hafenfest, jede Regatta lebt von der Vielfältigkeit der Teilnehmer, und die Traditionsschiffe gehören ganz einfach dazu. Es gilt, dieses kulturelle Erbe zu erhalten. Niemand käme auf die Idee, das Schloss Neuschwanstein zu schließen, nur weil es den statischen Anforderungen von heute nicht entspricht.
Für uns gibt es zu viel zu verlieren. Daher werden wir den Druck nicht aus dem Kessel nehmen.
Der Kollege Tietze hat die Jugendarbeit schon erwähnt. Man hat sich auch an uns gewandt. Die Arbeitsgemeinschaft der evangelischen Jugend in Schleswig-Holstein, die über 9.000 Jugendliche vertritt, hat mitgeteilt, dass sie jedes Jahr mehrere Tausend Jugendliche auf Traditionsschiffen verbringt, damit sie dort traditionelle Seemannschaft lernen können, aber auch das gemeinschaftliche Leben und Handeln an Bord. Sie kann bestätigen, wie sehr diese Kinder und Jugendlichen in ihrer Persönlichkeitsentwicklung, in ihrer Identitätsentwicklung gestärkt werden.
Sie sagt ganz klar, dass diese Arbeit dann nicht mehr geleistet werden kann. Das ist ein ganz wichtiger Aspekt, den wir nicht vergessen dürfen. Deswegen unterstützen wir die Landesregierung in ihrem Bestreben, sich weiterhin auf Bundesebene für den Erhalt der Traditionsschiffe einzusetzen. - Jo tak, Schipper Arp.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Auch ich möchte mich sowohl bei der Vorsitzenden, Barbara Ostmeier, als auch beim stellvertretenden Vorsitzenden, Jürgen Weber, bedanken. Mein Dank gilt auch dem Geschäftsführer, Herrn Göllner, und Frau Riedinger. Ich schließe mich auch dem Dank an alle Mitarbeiter der Fraktionen für eine gute Arbeit an.
Der Untersuchungsausschuss ist ein wichtiges Instrument unserer parlamentarischen Demokratie. Er ermöglicht es der Opposition, aktiv zur Aufklärung von eventuell politischem Fehlverhalten einer Regierung beizutragen. Das ist gut so. Denn alles, was das Parlament an Kontrollmöglichkeiten gegenüber der Regierung wahrnehmen kann, stärkt die Demokratie.
Demokratie darf natürlich auch etwas kosten. Was aber nicht geht, ist die Nutzung eines Untersuchungsausschusses zur parteipolitischen Profilierung. Das wäre Missbrauch von Steuergeldern.
Wir hatten den politischen Auftrag, die Vorgänge rund um den Friesenhof zu untersuchen und unsere Schlüsse daraus zu ziehen, und zwar in dieser Reihenfolge. Diesen Auftrag habe ich nach bestem Wissen und Gewissen versucht abzuarbeiten. Die
politische Aufklärung und das Wohl der jungen Leute standen dabei für mich immer im Mittelpunkt.
Dass an den Vorwürfen der Opposition gegenüber der Ministerin nichts dran war, wurde schnell klar. Die Ministerin hatte, nachdem ihr die Vorfälle bekannt wurden, beeindruckend schnell und mit umfassenden Maßnahmen reagiert.
Was die Vorgänge im Friesenhof selbst betrifft, hätte auch ich mir am Ende der Untersuchung mehr Erkenntnisse gewünscht. Insgesamt können wir aus den uns bisher vorliegenden Erkenntnissen nur punktuelle und in vielen Fällen keine eindeutigen oder abschließenden Feststellungen treffen. Vor allem scheint es mir nicht angebracht zu sein, sich aus unterschiedlichen und teilweise widersprechenden Aussagen und Akten nur die Informationen herauszupicken, die einem in das politische Konzept passen.
Dass die Opposition das in ihren Bewertungen zum Abschlussbericht teilweise macht, entspricht in Teilen auch deren Arbeitsweise im Ausschuss selbst. Wie weit der Anspruch der Opposition, zu einer glaubwürdigen Aufklärung beizutragen, und seine Umsetzung auseinandergelaufen sind, möchte ich an drei Beispielen deutlich machen.
Erinnern wir uns an den Juli 2015: Wenige Tage, nachdem die Opposition ihre Absicht zur Einrichtung eines PUA öffentlich gemacht hat, stellt Frau Rathje-Hoffmann, CDU, in ihrer Pressemitteilung vom 7. Juli 2015 hierzu fest:
„Das Parlament muss die Heimaufsicht vom Kopf auf die Füße stellen - die Ministerin ist dazu offensichtlich nicht in der Lage … Wofür gibt es in diesem Ministerium eigentlich Vorgesetzte?... Da hat jede Kontrolle versagt.“
Was hier geschieht, ist nicht etwa das Formulieren einer kritischen Frage, sondern die Schuldzuweisung an die und die Vorverurteilung der Ministerin. Wenn aber das Ergebnis der Untersuchung schon vorher feststeht, warum wurde dann überhaupt ein Ausschuss eingesetzt?
Mit dieser Vorverurteilung ist die CDU-Obfrau Rathje-Hoffmann in den Ausschuss hineingegangen und auch wieder herausgekommen, obwohl der Ministerin kein politisches Fehlverhalten vorzuwerfen ist.
Was die FDP und ihren Obmann Wolfgang Kubicki betrifft, möchte ich auf einen Schnellschuss in der Pressemitteilung vom 13. Juni 2016 und der anschließenden Berichterstattung in den „Kieler Nachrichten“ vom 14. Juni 2016 aufmerksam machen.
Der Rechtsbeistand der ehemaligen Leiterin der Heimaufsicht hatte damals dem Ausschuss berichtet, dass die Hausspitze von einer „Staatssekretärin Frau Dr. Duda“ über alles informiert worden sei. Daraus wurde in der Pressemitteilung der FDP dann Folgendes:
,,Wenn die Aussage stimmen sollte, dass alle relevanten Informationen an die Hausspitze, Frau Dr. Duda und Staatssekretärin Langner, weitergeleitet wurden, dann kommt Ministerin Kristin Alheit … in erhebliche Erklärungsnot.“
Soweit ich mich entsinne, gibt es weder eine Staatssekretärin Dr. Duda, noch wurde der Name Langner erwähnt. Dass es sich um eine Namensverwechslung handelte, können Sie den „Kieler Nachrichten“ vom 14. Juni 2016 entnehmen. Der Rechtsbeistand hatte unmittelbar nach der Sitzung seine Aussage gegenüber der Presse korrigiert, indem er darauf hinwies, die Abteilungsleiterin versehentlich als Staatssekretärin bezeichnet zu haben.
Gleich. - Dennoch stellt Herr Kubicki im gleichen Zeitungsartikel kategorisch fest: Entscheidend ist, was protokolliert wird.
(Beifall SSW, Martin Habersaat [SPD] und Rasmus Andresen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]
Das Ganze ist ja Gott sei Dank protokolliert. Da können wir ja nachgucken.
Für mich ist das kein toleranter und respektvoller Umgang mit Verfahrensbeteiligten. Das sieht für mich ein bisschen anders aus.
Dies gilt auch für Herrn Dudda von den PIRATEN und dessen unsägliche Pressemitteilung vom 23. Mai 2016. In dieser wirft der PIRATEN-Obmann Dudda einem langjährigen Ex-Mitarbeiter der Heimaufsicht nach seiner Befragung vor, dass der 70-Jährige versucht habe, sich „mit juristischer Raffinesse und selektiven Erinnerungslücken... aus jeder Verantwortung zu winden“. Außerdem wird ihm eine „verbeamtete Verantwortungsscheue“ unterstellt. Genau diese Formulierungen finden sich einen Tag später fast wörtlich in der regionalen und überregionalen Presse wieder. Lieber Wolfgang Dudda, Sie wissen ja, dass ich Sie persönlich sehr schätze, aber ich finde es respektlos, wie Sie hier mit Unterstellungen operieren und wie Sie mit Auskunftspersonen umgehen.
Das ist für mich nicht zu akzeptieren.
Ach ja, die läuft so schnell heute.
Na ja, ich würde jetzt eigentlich noch darauf eingehen, was in der Zwischenzeit alles passiert ist, und auch darauf, dass so etwas nicht wieder passieren darf, aber okay.
Jo tak.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als seinerzeit klar war, dass Schleswig-Holstein in Bezug auf die Ausweisung von Windeignungsflächen die Planungsgrundlagen komplett ändern muss, hat die Landesregierung unverzüglich gehandelt. Das Vorgehen wurde mit Vertretern der kommunalen Ebene und Vertretern der Windenergie-Branche besprochen und abgestimmt. Das war notwendig, um einen unkontrollierten Ausbau zu verhindern. Niemand bei uns im Land kann ein Interesse daran haben, dass der Ausbau der Windenergie auf unbestimmte Zeit unkoordiniert abläuft.
Es wurden die notwendigen rechtlichen Schritte eingeleitet und eine Brücke gebaut, indem das Landesplanungsgesetz und der Planungserlass geändert wurden. Damit ist landesweit geregelt, dass bis Juni 2017 die Genehmigung raumbedeutsamer Windkraftanlagen unzulässig ist.
Parallel dazu hat die Landesplanungsbehörde daran gearbeitet, ein rechtssicheres und raumverträgliches Planungsinstrument zu schaffen, das die Anforderungen des Oberverwaltungsgerichtes erfüllt.
Wir befinden uns heute mitten im Prozess. Das Anhörungsverfahren mit einer Anhörungsphase, die ihresgleichen sucht, ist in vollem Gang. Die Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, sich am laufenden raumordnerischen Verfahren zu beteiligen. Sie können sich die Flächen ansehen und flurstückscharf ein Bild davon machen, welche Gebiete künftig für den Ausbau der Windenergie vorgesehen sind. Zu jeder Fläche können Stellungnahmen abgegeben werden.
Dieses Beteiligungsverfahren läuft bis Ende Juni dieses Jahres. Danach kommen alle Argumente und Stellungnahmen auf den Tisch, werden geprüft und im Rahmen der Planung abgewogen. Derzeit ist davon auszugehen, dass die Raumordnungspläne nicht vor Herbst 2018 in Kraft treten. Um weiterhin gewährleisten zu können, dass von Juli 2017 bis zum Inkrafttreten der Raumordnungspläne der Ausbau der Windenergie in geordneten Bahnen ver
läuft, brauchen wir daher eine Verlängerung des Moratoriums. Das ist der Grund für den vorliegenden Gesetzentwurf.
Der Erfolg der Energiewende steht in direktem Zusammenhang mit dem Ausbau der Windenergie und dem Ausbau der Netze. Das eine ist ohne das andere nicht möglich. Das wissen wir in SchleswigHolstein am besten, daher ist die aktive Rolle der Landesregierung beim Ausbau der Netze ausdrücklich zu begrüßen. Der Stand des Netzausbaus bei uns bestätigt dies.
Leider stellen wir aber fest, dass nicht alle Bundesländer den Ausbau der Netze mit dem gleichen Elan voranbringen. Im Gegenteil: Teilweise wird der Ausbau sogar blockiert.
Schleswig-Holstein hat seine Hausaufgaben gemacht, und trotzdem zahlen wir die Rechnung für diese Fehlentwicklung. Hier muss der Bund endlich dafür sorgen, dass der Leitungsausbau gerecht vorangetrieben wird.
Mit dem Leitungsausbau folgen natürlich auch die Kosten. Derzeit gibt es bei der Verteilung der Netzausbaukosten länderweit Unterschiede. Bund und Länder hatten sich zwar in der Frage der Kostenverteilung geeinigt, doch derzeit scheint diese Einigung in weite Ferne gerückt zu sein, eben dadurch, dass der ehemalige Bundeswirtschaftsminister Gabriel das Netzentgeltmodernisierungsgesetz zurückgezogen hat. Damit ist die Diskussion über die Kostenverteilung aufs Neue entbrannt. Festzustellen ist, dass es sich hier nicht um ein parteipolitisches Problem handelt, vielmehr ist es ein länderpolitisches Problem. Das heißt, dass der Streit zwischen den sogenannten Erneuerbaren-Ländern und Nicht-Erneuerbaren-Ländern ausgebrochen ist.
Wenn wir uns hier in Schleswig-Holstein ganz klar zur ersten Kategorie zählen dürfen und für eine gleiche Kostenverteilung plädieren, hat das natürlich seinen Grund. Denn wir führen hier im Land die Diskussion mit den Windkraft- und Stromnetzgegnern, eben weil wir uns unserer Verantwortung bewusst sind und weil wir uns dazu bekennen. Wir verlangen von den Menschen, dass sie dies alles mittragen und ihren gesellschaftlichen Beitrag zur Energiewende leisten. Dann ist es wirklich nur schwer auszuhalten, wenn es Bundesländer gibt, die eine lange Nase machen, sobald es um die gerechte Kostenverteilung geht.
Die Energiewende ist eine gesamtdeutsche Aufgabe, zu der jeder seinen Teil beizutragen hat. - Jo tak.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Die Geschichte rund um die PkwMaut gleicht einem Stück aus dem Tollhaus. Eigentlich hat die Maut außerhalb der CSU kaum politische Rückendeckung. In der Großen Koalition finden sich kaum wahre Fürsprecher, und im Bundesrat ist eine Mehrheit dagegen. Hier wird der politische Wille aus Bayern durchgedrückt, und eigentlich hat jeder gehofft, dass die EU es schon richten wird.
Immer wieder wurde auf die fehlende EU-Rechtskonformität hingewiesen, weil die Maut diskriminierend sei, weil sie allein darauf abzielt, dass eben nur ausländische Kraftfahrer belastet werden. Deutsche Pkw-Fahrer sollen zwar auch eine Maut zahlen, werden aber im Gegenzug bei der Kraftfahrzeugsteuer entlastet. Soweit alles klar, das ist einleuchtend, das Ding wird von Brüssel begraben.
Aber schiet di wat, denn mittlerweile hat die EUKommission sich entschieden, und zwar gegen alle vorherigen Annahmen und gegen jedes Rechtsverständnis.
Was ist also geschehen? - Dobrindt hat der Kommission eine geänderte Fassung der Maut vorgelegt. Diese wurde akzeptiert, das deutsche Maut-System sei damit EU-rechtskonform. Damit wurde auch das gegen Deutschland laufende Vertragsverletzungsverfahren auf Eis gelegt.
Doch worin liegen nun die gravierenden Änderungen, die aus einer ehemals diskriminierenden Maut nun eine akzeptierte Rechtsgrundlage machen? Die Änderungen sehen beispielsweise vor, dass deutsche Autofahrer mit abgasarmen Wagen stärker von steuerlichen Entlastungen profitieren und dass für ausländische Autofahrer ein größeres Angebot an Kurzzeittarifen vorgehalten wird. Das sind also die von der EU-Kommission akzeptierten Änderungen. In meinen Augen hat sich am Prinzip nichts geändert, aber ich muss gestehen, ich bin viel zu wenig Jurist, um zu verstehen, dass damit das Diskriminierungsverbot aus dem Weg geräumt worden ist.
Doch wir wissen, mit der juristischen Sicht auf bestimmte Dinge ist das immer so eine Sache. Daher wundert es mich gar nicht, dass ein Bundestagsgutachten der Europaabteilung nun zu einem anderen Ergebnis kommt. Für sich genommen seien die Maut und die geplante Maut-Entlastung für inländische Autofahrer bei der Kfz-Steuer nicht diskriminierend, aber die Kombination der beiden Vorhaben würde eine mittelbare Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit bewirken.
Dass auch andere diese Auffassung teilen, wird dadurch deutlich, dass sich in Brüssel mittlerweile zwölf Länder unter der Leitung Österreichs zusammengeschlossen haben, um eine Allianz gegen das Mautvorhaben zu schmieden. Eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof sei nicht ausgeschlossen.
Nun fordert die FDP hier im Landtag die Landesregierung auf, gemeinsam mit den anderen Bundesländern ein Anti-Maut-Bündnis zu schmieden und sich im Bundesrat gegen die Pkw-Maut auszusprechen sowie den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anzurufen. Für den SSW kann ich nur sagen: Dieser Aufforderung der FDP schließen wir uns an. Ob nun Bündnis oder Allianz, der Pkw-Maut muss endlich ein für alle Mal der Garaus gemacht werden.
Diese Pkw-Maut ist schlecht für unser Land, und sie wird für die Grenzregion einen wirtschaftlichen Nachteil mit sich bringen. Aber vor allem ist sie ein schlechtes Signal an alle unsere europäischen Nachbarn, und sie stört die vertrauensvolle Zusammenarbeit. Sie ist ein Bürokratiemonster, und sie wird nichts zur Verbesserung der Infrastruktur beitragen. Im Gegenteil, es wird sogar davon ausgegangen, dass die Pkw-Maut Verluste einfahren wird. So prognostiziert ein Gutachten des ADAC Verluste von 147 Millionen € in 2019, die in 2023 sogar auf 251 Millionen € anwachsen könnten.
Also, ganz einfach: Schluss mit diesem Unfug. Wenn schon Maut, dann sollten wir lieber eine Minister-Maut für Holz- und Irrwege einführen. Jo tak.
Herr Präsident! Praktika ermöglichen jungen Menschen, sich ein eigenes Bild über einen Arbeitsplatz oder einen Beruf zu machen, indem sie in Betrieb oder Behörde den Arbeitsalltag kennenlernen und beobachten. Wenn ich an einige Schülerinnen und Schüler denke, war für sie das Praktikum oftmals der erste ernste Kontakt mit der Arbeitswelt, die sie vorher nur aus Gesprächen kannten. Sie merken erst an der Werkbank oder der Ladentheke, ob ihnen der Beruf zusagt oder nicht. Das persönliche Erleben ist also enorm wichtig und durch kein Buchwissen ersetzbar. Darum ein eindeutiges Ja zum Praktikum.
Ein Praktikum ist ja nicht zufällig für viele Ausbildungs- und Berufsgruppen verpflichtend. Das Prinzip ist einfach: Erst lernt man etwas am Schreibtisch und sieht dann im Praktikum, wie das Gelernte in der Praxis ausgeführt wird. Bei Pflichtpraktika ist der Landesdienst bereits gut aufgestellt; die entsprechenden tariflichen Regelungen und Richtlinien zeigen das. Sie sind nach meiner Einschätzung ausreichend für den Schutz von Praktikanten, die im Rahmen ihrer Ausbildung als Pflichtpraktikanten ein Praktikum absolvieren müssen.
Allerdings gibt es auch eine Schattenseite der Praktika. Ein Praktikant ist nämlich rechtlich gesehen kein Arbeitnehmer, sodass viele Rechte des Arbeitnehmers demzufolge auch nicht gelten. Arbeitgeber nutzen das aus. Fragen Sie in den Jobcentern nach. Dort sind genügend schwarze Schafe bekannt, die immer wieder Praktikanten anfordern, woraus aber niemals eine Festanstellung erfolgt. Immer wieder wird Menschen Hoffnungen gemacht, nur um sie als kostenlose Beschäftigte auszubeuten. Das gilt übrigens nicht nur am unteren Ende der Lohnskala, sondern auch für viele Studienabsolventen. Sie werden in der einen oder anderen Agentur voll eingesetzt, ohne jemals einen Cent für ihre Arbeit zu sehen. Hier werden Ressourcen richtig gehend verschwendet, worauf der Deutsche Gewerkschaftsbund wiederholt hingewiesen hat. Vor einigen Jahren kam das böse Wort von der Generation Praktikum auf, weil sich immer mehr Absolventen von einem Praktikum zum anderen hangeln; finanziert oftmals von den eigenen Eltern.
Darum ist vollkommen klar, dass ein Praktikum zeitlich begrenzt sein muss. Vor diesem Hintergrund kommen dem Land natürlich eine besondere Verpflichtung und eine Vorbildfunktion zu. Es ist gut und richtig, dass es überhaupt keine zeitlich unbegrenzten Praktika im Landesdienst gibt. Die meisten Praktika dauern nicht einmal vier Wochen. In dieser Zeit gewinnt der Praktikant einen guten Einblick, ohne dass die Gefahr besteht, dass er oder sie in Arbeitsprozesse eingliedert wird. Das ist im besten Sinne ein Praktikum.
Für die anderen Praktikanten zeigt die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage der PIRATEN, dass die Zahl der freiwilligen Langzeitpraktika im Landesdienst sehr klein ist. Nur sechs freiwillige Praktikanten listet die Landesregierung auf, die länger als drei Monate Praktikum ableisten; davon vier im Landesbetrieb für Küstenschutz. Diese vier erhielten eine existenzsichernde Vergütung. So etwas findet man in der freien Wirtschaft wohl nicht.
Zu meinem Bedauern haben kaum Flüchtlinge Zugang zu Praktika in der Landesverwaltung, wie die Antwort der Landesregierung auf eine entsprechende Anfrage des Kollegen Klug offenbarte. Gerade aber Flüchtlinge sind auf Erfahrungen im deutschen Berufsalltag angewiesen, der sich ja sehr von dem in ihrem Heimatland unterschieden kann. Ich würde es begrüßen, wenn die Landesregierung mehr Flüchtlinge als Praktikanten einen Einblick in die deutsche Arbeitswelt gewähren würde. Ich bin fest davon überzeugt, dass die Sprachbarriere im Lauf des Praktikums immer niedriger werden würde.
Entsprechende Angebote wären darüber hinaus ein gutes Signal in die freie Wirtschaft.
Gemeinnützigkeit von Bürgerfunk-Initiativen zur freien Internetversorgung anerkennen
Antrag der Fraktion der PIRATEN Drucksache 18/5195
Herr Präsident! Ich habe für meine Partei regelmäßig betont, dass wir die Weiterentwicklung der psychiatrischen Versorgungslandschaft für eine ungemein wichtige und unverändert dringliche Aufgabe halten. Denn auch der sehr umfangreiche Bericht zeigt ganz eindeutig, dass psychiatrische Angebote insgesamt immer stärker in Anspruch genommen werden. Dass was wir schon in den Debatten zur Fortschreibung des Psychiatrieplans gesagt haben, gilt unverändert: Unser aller Anspruch sollte es sein, psychiatrische Hilfen nicht nur gemeindenah
vorzuhalten, sondern diese Hilfen auch so vielfältig zu gestalten, wie es die psychischen Erkrankungen nun einmal sind. Das Angebot muss also mit den unterschiedlichen Krankheitsbildern und den unterschiedlichen Bedürfnissen der Betroffenen Schritt halten.
Die steigende Zahl psychiatrischer Behandlungen zeigt mir aber auch, dass wir uns zum Beispiel in Sachen Prävention und bei der Gesundheitsförderung durchaus verbessern können. Verstärkte Maßnahmen in diesem Bereich verringern nicht nur die erheblichen Kosten, die durch Arbeitsunfähigkeit und Frührente infolge psychischer Erkrankungen entstehen, sondern sie helfen vor allem auch, menschliches Leid für Betroffene und Angehörige zu vermeiden oder zumindest zu verringern. Das sollte in unser aller Interesse sein.
Auch wenn im Bericht mehrfach betont wird, dass die Häufigkeit von Erkrankungen in den vergangenen Jahren relativ stabil geblieben ist, ist die Zunahme der Fehlzeiten und bei Frühberentungen und Schwerbehinderungen besorgniserregend. Auch die Tatsache, dass jeder dritte Erwachsene und jedes fünfte Kind in Deutschland früher oder später mit Störungen und psychischen Auffälligkeiten zu kämpfen hat, ist und bleibt erschreckend. Besonders schlimm finde ich, dass Betroffene noch dazu ein erhöhtes Risiko für organische Folgeerkrankungen wie Schlaganfall oder Diabetes haben. Deshalb ist es aus meiner Sicht so wichtig, diesen Menschen so früh wie möglich zu helfen.
Keine Frage: Seit der letzte Bericht zur psychiatrischen Versorgung in Form des Psychiatrieplans 2000 vorgelegt wurde, ist viel passiert. Maßgeblich für die Entwicklung der Versorgungslandschaft waren die Kommunalisierung, die zunehmende Privatisierung und nicht zuletzt rechtliche Veränderungen. Nach meiner Einschätzung ist die zunehmend dezentrale, gemeindenahe Angebotsstruktur für die meisten Patienten ein Fortschritt. Denn die möglichst wohnortnahe Versorgung hat gerade für psychisch kranke Menschen eine große Bedeutung. Auch viele der Gesetzesänderungen hatten und haben zum Ziel, die Situation von psychisch erkrankten Menschen zu verbessern. Diese Entwicklung begrüßt der SSW deshalb ausdrücklich.
Die Tatsache, dass unsere psychiatrischen Kliniken bis auf wenige Ausnahmen in privatrechtlichen Rechtsformen betrieben werden, sehen wir dagegen deutlich kritischer. Gerade mit Blick auf die Qualität haben wir mit Privatisierungen im Gesundheitsbereich ja selten gute Erfahrungen gemacht. Der Hinweis im Bericht, dass es gerade bei der statio
nären psychiatrischen Versorgung eine Grenze für Einsparpotentiale gibt, ist aus Sicht des SSW jedenfalls mehr als angebracht. Denn ganz ohne Frage sind der persönliche Kontakt und die Betreuung durch Ärzte und Pflegepersonal für psychisch kranke Patienten ganz besonders wichtig. Deshalb brauchen wir dringend Mindeststandards für die Personalausstattung, wie sie im entsprechenden Bundesgesetz ja auch geplant sind.
Wie erwähnt, wurden in den vergangenen Jahren ganz wesentliche Aufgaben vom Land an die Kommunen übertragen. Dieser Wandel hat bekanntlich auch dazu geführt, dass es im Bereich der psychiatrischen Versorgung keine originäre Landesplanung mehr gibt. Das heißt aber nicht, dass sich Landespolitik hier aus der Verantwortung ziehen kann. Für uns hat die Versorgung psychisch kranker Menschen einen unverändert hohen Stellenwert. Wir werden uns deshalb weiter für eine qualitativ hochwertige Versorgung und eine Stärkung präventiver Angebote einsetzen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich glaube, jedem müsste die Tragweite der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung langsam bewusst sein. Wer trotzdem noch zweifelt, sollte sich einfach die im Bericht aufgeführten Handlungsfelder anschauen. Hier reicht eigentlich schon der Blick auf das Inhaltsverzeichnis. Wir alle haben hier einen Auftrag, der nahezu sämtliche Lebensbereiche umfasst. Das muss so sein, denn wir wollen, dass Menschen mit und ohne Behinderung ganz selbstverständlich zusammen leben, lernen, arbeiten und sich so gegenseitig bereichern.
Niemand soll ausgegrenzt werden. Niemand soll geringere Chancen im Leben haben - schon gar nicht aufgrund einer Behinderung.
Der SSW hat den besonderen Weg, den unser Land mit Blick auf diesen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention gewählt hat, von Anfang an begrüßt. Politik für und mit Menschen mit Behinderung ist für uns mehr als nur ein Teil der Sozialpolitik. Deshalb ist es aus unserer Sicht nicht nur sinnvoll, sondern absolut folgerichtig, dass alle Ressorts an diesem Plan mitgearbeitet haben. Wir begrüßen natürlich ausdrücklich, dass der so entstandene Entwurf anschließend in vielen Foren öffentlich diskutiert worden ist. Ich muss aber dazu sagen, dass das eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein müsste.
In Gesprächen mit Menschen mit Behinderung spüre ich gerade beim Thema der Umsetzung der UN-Konvention relativ viel Ungeduld. Wenn ich ehrlich bin, halte ich das für berechtigt. Wir sind in vielen Bereichen meilenweit von dem hier be
schriebenen Ziel entfernt. Trotzdem muss ich auch heute wieder um Verständnis dafür werben, dass wir es mit einem langfristig angelegten Prozess zu tun haben.
Ich will ein Beispiel nennen: Allein die absolute Grundlage für eine inklusive Gesellschaft - die Aufgabe der Bewusstseinsbildung - wird Jahre oder sogar Jahrzehnte dauern. Manche Menschen müssen den respektvollen Umgang miteinander eben leider erst mühsam lernen.
Ich will hier nicht missverstanden werden: Auch wir vom SSW sind der Meinung, dass es in dieser wichtigen Angelegenheit gern etwas schneller gehen darf. Ganz ohne Frage lässt sich auch mit Blick auf diese Vorlage vieles noch konkreter fassen, manches vielleicht auch ehrgeiziger. Aber der vorliegende Aktionsplan ist und bleibt in seiner Gesamtheit ein wirklich gutes Stück Arbeit.
Ich möchte mich auch deshalb bei allen Beteiligten in den Ministerien, bei den Verbänden, vor allem aber bei unserem Beauftragten für Menschen mit Behinderung und seinem Team für dieses gute Stück Arbeit bedanken.
Die Handlungsfelder und die Vielzahl an definierten Einzelmaßnahmen sind eine unheimlich wichtige Basis. Ich persönlich halte sie auf dem Weg in Richtung einer gleichberechtigten Teilhabe aller Menschen an der Gesellschaft für unverzichtbar.
Eines ist für den SSW auf diesem Weg aber entscheidend: Wir müssen die Menschen mit Behinderung umfassend einbinden. Sie sind es, die uns im Zweifel die entscheidenden Hinweise für Verbesserungen geben können. Nur gemeinsam können wir unsere nächsten Schritte wirklich auf Effizienz und Wirksamkeit hin prüfen. Noch dazu muss in diesem Prozess allen klar sein, dass Behindertenrechte nicht irgendein Luxus sind, die wir uns nach Lust und Laune leisten können. Nein, Bund, Länder und Kommunen sind hier ganz konkret in der Pflicht. Die Anliegen von Menschen mit Behinderung müssen in allen Bereichen des politischen Handelns als Selbstverständlichkeit begriffen und berücksichtigt werden. Das ist eben unser Auftrag.
Auch wenn in der Konvention selbst steht, dass Maßnahmen zur Verwirklichung dieser Rechte „unter Ausschöpfung der verfügbaren Mittel“ getroffen werden sollen, wollen und werden wir hier mehr Geld in die Hand nehmen.
Für den SSW ist und bleibt das Zusammenleben in Vielfalt ein sehr wichtiges Ziel. Alle müssen sich für gleichberechtigte Teilhabe und sozialen Schutz von Frauen und Männern mit Behinderung einsetzen. Hier trägt die Politik eine besondere Verantwortung. Wir müssen möglichst viele Menschen ansprechen und sie dazu bewegen, sich mit diesem Thema zu befassen. Nur so kommen wir zu dem Bewusstseinswandel, der für eine inklusive Gesellschaft absolut notwendig ist - eine Gesellschaft, in der Menschen mit Behinderung eben nicht assimiliert, sondern in ihrer Vielfältigkeit als Bereicherung angesehen werden. Dieser Prozess ist sicher nicht immer einfach, aber nur so kann Inklusion letztlich gelingen. - Jo, tak.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich denke, niemand hier bezweifelt ernsthaft das Konzept der Wald- und Naturkindergärten - im Gegenteil: Wir zumindest befürworten diesen pädagogischen Ansatz ausdrücklich. Aus Sicht des SSW sollten möglichst viele Kinder spielend an die Natur herangeführt und das Lernen im Einklang mit ihr ermöglicht werden. Denn dies ist ein erster und sehr wichtiger Schritt im Rahmen einer frühkindlichen Umweltbildung.
Auch wenn der eine oder andere Zeitungsartikel einen anderen Eindruck erwecken könnte, ist für mich völlig klar: Egal ob Sozial-, Umwelt- oder Innenministerium, alle sehen dieses Thema vom Grundsatz her ähnlich. Niemand will den vielfältigen Initiativen für Wald- und Naturkindergärten unnötig Steine in den Weg legen.
Gerade weil diese Kindergärten ein fester Bestandteil unserer Kita-Landschaft sind und weil wir sie schätzen, sehen wir vom SSW mit Sorge, dass es in diesem Bereich einige Schwierigkeiten gibt. Schon Ende letzten Jahres gab es Hinweise darauf, dass in
Einzelfällen Probleme bei der Genehmigung von Schutzhütten beziehungsweise Bauwagen bestehen. Statt daraufhin ruhig und pragmatisch nach Lösungen zu suchen, haben einige hier leider erst einmal reflexartig mit Schuldzuweisungen gearbeitet. Das ist nicht nur in der Sache wenig hilfreich, sondern es verunsichert die Betroffenen zusätzlich.
Fakt ist, dass es bei uns im Land seit bald 25 Jahren Waldkindergärten gibt. In den weit überwiegenden Fällen laufen die Gründung und der Betrieb völlig reibungslos. Laut Bundesverband der Walkindergärten hatten zwischenzeitig bis zu 30 Einrichtungen Probleme mit Behörden, die den Abriss von Schutzhütten verfügt oder es verboten haben, Bauwagen aufzustellen. Ehrlich gesagt habe ich den Eindruck, dass diese Zahl etwas hochgegriffen ist oder zumindest heute viel geringer ist. Aber unabhängig davon ist jede Kita, die vor solchen Problemen steht, natürlich eine zu viel.
Erklärtes Ziel dieser Koalition ist daher, die Zukunft der Waldkindergärten dauerhaft zu sichern. Da muss man jetzt auch nicht krampfhaft Unterschiede suchen oder den Behörden Kleinlichkeit vorwerfen.
Bekanntlich braucht ein Waldkindergarten in zumutbarer Nähe eine Unterkunft, damit Kinder und Erzieher bei entsprechenden Witterungsverhältnissen Schutz finden. Diese Hütten und Bauwagen müssen als bauliche Anlagen genehmigt werden. Die örtliche Bauaufsichtsbehörde prüft, ob das Bauvorhaben aus bauplanungsrechtlicher Sicht zugelassen werden kann. Laut Leitfaden kann das insbesondere dann problematisch sein, wenn sich das Naturareal im planungsrechtlichen Außenbereich einer Stadt oder Gemeinde befindet und die Darstellungen des Flächennutzungsplans entgegenstehen oder wenn Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege beeinträchtigt werden können. Grundlage für diesen Rahmen, der ja eigentlich ausreichenden Spielraum bietet, ist § 35 des Baugesetzbuches.
Auch wenn wir uns alle möglichst viele spielende Kinder im Wald wünschen, muss es natürlich Regelungen geben, die gewisse Standards und vor allem die Sicherheit garantieren. So ist zum Beispiel vorgeschrieben, dass die Schutzunterkunft an einem sicheren Standort errichtet wird und für Rettungsfahrzeuge erreichbar sein muss.
Den Bedarf für ein neues Gesetz, wie es von der CDU gefordert wird, sehe ich aber nicht. Wir haben es vor Ort ganz offensichtlich mit einer unterschiedlichen Auslegung der bestehenden Regeln zu
tun. Wir sehen deshalb viel eher Änderungsbedarf bei den entsprechenden Handlungsempfehlungen für die zuständigen Behörden.
In jedem Fall ist es aus Sicht des SSW wichtig, die Betroffenen und Experten ausführlich zu Wort kommen zu lassen. Deshalb begrüßen wir den initiierten Runden Tisch. Genau hier muss die Frage nach eventuellen Initiativen und weiteren Handlungsbedarfen geklärt werden, und zwar fachgerecht. Neben der Sicherheit für Kinder und Personal muss das übergeordnete Ziel sein, Rechtssicherheit für unsere Wald- und Naturkindergärten zu gewinnen. Ich gehe davon aus, dass man das gemeinsam hinkriegen kann. - Jo, tak.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Unser Gesundheitswesen steht vor großen Herausforderungen. Auch für unser Flächenland stellen sich viele drängende Fragen - vor allem wenn es um die Aspekte Versorgung und Qualität geht.
Das zeigt sich längst nicht nur bei der geburtshilflichen Versorgung. Auch die Anforderungen an den Rettungsdienst haben sich in den vergangenen Jahren stark verändert. Die Menschen werden erfreulicherweise immer älter, aber sie haben eben auch mehr und unterschiedliche Krankheiten. Daraus folgt naturgemäß ein veränderter Bedarf, nicht zuletzt für den Rettungsdienstbereich. Allein die Entwicklung der bodengebundenen Rettungseinsätze macht das sehr deutlich: Ihre Zahl ist seit 2001 um mehr als 50 % gestiegen.
Wie angedeutet, wächst aber nicht nur die Zahl der Einsätze immer weiter. Auch die Ansprüche an die Besatzungen in Rettungs- und Krankentransportwagen und an die Notärzte haben sich verändert. Es gibt zum Beispiel deutlich mehr Intensivtransporte oder Fälle, in denen schwergewichtige Patienten transportiert werden. Vor diesem Hintergrund ist für den SSW völlig klar, dass auch die gesetzlichen Grundlagen an diese Entwicklungen angepasst werden müssen.
Wer sich den vorliegenden Entwurf des Rettungsdienstgesetzes anschaut, wird schnell feststellen, dass diese Materie sehr detailliert und gleichzeitig umfassend ist. Deshalb hat das zuständige Ministerium diese Novelle auch entsprechend langfristig vorbereitet. Gemeinsam mit den Kreisen und kreisfreien Städten wurde schon vor Jahren an den zentralen Themen gearbeitet. Wichtige Punkte waren hier zum Beispiel die Gewährleistung von Hilfsfristen, verstärkte Kooperationen oder die verbesserte Ausbildung des Personals. Vieles findet sich im Gesetzentwurf wieder. Aus Sicht des SSW ist hier eines besonders erwähnenswert: Der Erhalt der Versorgungsqualität - und damit das Patientenwohl - war und ist in dem ganzen Verfahren absolut zentral.
Ein weiterer Aspekt, der uns in diesem Zusammenhang sehr wichtig ist, sind die Arbeitsbedingungen des Rettungsdienstpersonals. Denn die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter machen hier trotz des wachsenden Bedarfs einen richtig guten Job. Trotzdem arbeiten viele von ihnen natürlich an der Belastungsgrenze. Unser Ziel ist es, sie durch die neuen Bestimmungen für die Qualifizierung des Rettungsdienstpersonals nachhaltig zu entlasten. Denn wer den veränderten Anforderungen durch zeitgemäße Aus- und Weiterbildung gut gewachsen ist, macht seinen Job erfahrungsgemäß nicht nur besser, sondern auch lieber. Hiervon profitieren also Mitarbeiter und Patienten gleichermaßen.
Natürlich spielt in Sachen Rettungsdienst die Patientensicherheit eine absolut übergeordnete Rolle.
Dies gilt ganz besonders für die Notfallrettung. Denn hier geht es bekanntlich um Menschen, bei denen schwere gesundheitliche Schäden oder der Tod zu erwarten sind, wenn sie nicht unverzüglich medizinische Hilfe erhalten. Im Gegensatz zum Krankentransport kommt es hier also nicht nur auf absolute Verlässlichkeit, sondern auch auf jede Sekunde an. In diesem Bereich waren bisher zum Teil auch private Anbieter außerhalb des öffentlichen Rettungsdienstes tätig. Dies hat aber ganz offensichtlich nicht immer reibungslos funktioniert. Das Ministerium hat uns zumindest einige Belege für die Annahme geliefert, dass die Funktionsfähigkeit des Rettungsdienstes nicht immer sichergestellt war.
Die Konsequenz hieraus halte ich persönlich für richtig: In Zukunft können Private unverändert Krankentransporte übernehmen, und auch für die Notfallrettung können sie als Durchführer von verantwortlichen Trägern beauftragt werden. Damit liegen aber Verantwortung und Planung immer in einer Hand. Das ist in meinen Augen im Sinne der bestmöglichen Versorgung unserer Bürgerinnen und Bürger und liegt damit genau auf der Linie des gesamten Entwurfs. - Jo, tak.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Uns liegen heute verschiedene Anträge rund um das Thema Mobilität sowie in zweiter Lesung der Gesetzentwurf zum Sondervermögen MOIN.SH vor. Damit haben wir eine Spanne der unterschiedlichsten Aspekte von ÖPNV und SPNV bis hin zur E-Mobilität.
Als Erstes möchte ich auf das Sondervermögen eingehen, das in erster Lesung in der Januartagung debattiert wurde und im Finanzausschuss sowie im Wirtschaftsausschuss beraten wurde. Prinzipiell wurde von den kommunalen Landesverbänden die Errichtung eines Sondervermögens zur Förderung von Mobilität begrüßt. Jedoch sollte nach deren Auffassung das Sondervermögen einen ganzheitlichen Ansatz verfolgen und daher auf den gesamten öffentlichen Nahverkehr einschließlich der Busangebote ausgedehnt werden. Diesen Punkt hat die CDU aufgegriffen und einen entsprechenden Änderungsantrag vorgelegt.
Diese Stellungnahme der kommunalen Landesverbände kann ich mir nur so erklären, dass sie die Debatte anscheinend nicht verfolgt haben und vor allem den Koalitionsantrag „Schleswig-Holstein auf einem guten Weg zu mehr Bus und Bahn“, Drucksache 18/5000, nicht kennen. Dort haben wir deutlich gemacht, wie die zusätzlichen Mittel verteilt werden sollen. Wer den Antrag gelesen hat, stellt fest, dass die Stärkung der Busverkehre neben MOIN.SH für uns einen eigenen Schwerpunkt darstellt.
Wir wollen, dass das Land den kommunalen Aufgabenträgern des ÖPNV explizit zusätzliche Mittel für die Busverkehre zur Verfügung stellt, um nachhaltige und umweltfreundliche Mobilität zu ermög
lichen. Diese Mittel sollen ab 2017 um 5 Millionen € erhöht und dynamisiert werden. Wir geben den kommunalen Aufgabenträgern damit mehr Flexibilität, um den Busverkehr in ihren Bereichen noch besser zu gestalten. Aus diesem Grund sehen wir keine Notwendigkeit, das Sondervermögen über den SPNV hinaus auszuweiten.
Um es noch einmal deutlich zu machen: Wir errichten das Sondervermögen, um damit eine politische Festlegung vorzunehmen, wie die Gelder verteilt werden sollen und wie sie über mehrere Jahre zu verwenden sind. Dadurch haben wir gegebenenfalls die Möglichkeit, Mittel anzusparen, um sie dann für innovative oder investive Maßnahmen im Schienenverkehr zu nutzen. Das Sondervermögen schafft Handlungsspielraum und Flexibilität bei der Verwendung der zusätzlichen Mittel.
Wir setzen auf innovative und umweltfreundliche Antriebssysteme. Mit CO2-armen Antriebstechnologien leisten wir einen wertvollen Beitrag zur Energiewende. Ob wir uns beispielsweise den Windstrom an der Westküste zunutze machen, um die Züge mit Wasserstoff zu betreiben, oder welche Antriebsformen sich letztendlich durchsetzen werden, ist heute noch nicht absehbar. Wir wollen uns diesbezüglich auch nicht von vornherein den Möglichkeiten verschließen, aber eins ist klar: Mit dem Sondervermögen werden wir das Thema weiter pushen.
Unter dem Strich bleibt festzuhalten, mit den zusätzlichen Regionalisierungsmitteln und den erklärten Maßnahmen werden wir den ÖPNV und den SPNV bei uns im Land weiter attraktiver, kundenfreundlicher und nachhaltiger gestalten. Das ist unsere Offensive, um Bus und Bahn den Menschen näherzubringen.
Wenn wir heute über Energiewende reden, dann kommen wir um die Sektorenkopplung nicht umhin. Die E-Mobilität ist ein solcher Sektor der Energiewende. Im Bereich des SPNV bin ich bereits darauf eingegangen. E-Mobilität hat aber weit mehr Potenzial, denn sie ist in allen Mobilitätsbereichen umsetzbar - ob es nun der SPNV, der ÖPNV oder beim Individualverkehr ist. E-Mobilität gibt uns die Möglichkeit, Strom aus erneuerbaren Energien effizient und vor allem emissionsarm zum Einsatz zu bringen. Damit bietet sie ganz neue Speichermöglichkeiten.
Wir wissen, dass E-Mobilität gerade im Bereich des Individualverkehrs nur wenig verbreitet ist. Anstatt also hier mit Kaufprämien zu locken, wie es die Bundesregierung macht, brauchen wir eine Förde
rung im Bereich der Forschung, um die Speichermedien und die Ladetechnik weiterzuentwickeln und sie zu normieren. Vor allem brauchen wir rechtliche Rahmenbedingungen und Fördermöglichkeiten, die die Errichtung und den Betrieb von Ladepunkten erleichtern. Denn niemand kauft sich ein E-Mobil, wenn das entsprechende Ladenetz nicht zur Verfügung steht. Das ist eine der vornehmsten Aufgaben. - Ja, tak.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Die Küstenkoalition hat dem Tourismus bei uns im Land einen neuen Drive gegeben.
Ich denke, das geht aus dem Bericht sehr deutlich hervor. Wir verzeichnen Zuwächse in allen relevanten Bereichen. Das Gesamtvolumen der Übernachtungen in Betrieben mit mehr als zehn Betten ist gestiegen. Ich glaube, wir haben die Zahlen hier schon ein paar Mal gehört, deshalb will ich darauf verzichten, sie noch einmal zu nennen. Wie gesagt, da sind wirklich enorme Zuwächse.
Der touristische Bruttoumsatz ist im Zeitraum von 2012 bis 2015 von 6,9 Milliarden € auf 7,9 Milliarden € gestiegen. Aber der Tourismus ist nicht nur Umsatzbringer, sondern er ist auch Beschäftigungsmotor. So ist die Anzahl der Beschäftigten im Tourismus auf rund 151.000 angestiegen.
Insgesamt sind dies sehr positive Zahlen für Schleswig-Holstein. Sie belegen, dass wir uns auf einem sehr, sehr guten Weg befinden. Dieser Erfolg kommt aber nicht von ungefähr. Die Küstenkoalition hat den Tourismus bei uns im Land wieder vorangebracht und ihm den Stellenwert gegeben, der ihm zusteht.
Wir haben uns zum Tourismus bekannt. Er ist einer der wichtigsten wirtschaftlichen Standbeine hier bei uns im Land, er schafft Einkommen und Beschäftigung für die Bevölkerung, und damit trägt er zur Wertschöpfung bei.
Die Landesregierung hat die richtigen Strategien erarbeitet und Maßnahmen ergriffen, um diesen Erfolg herbeizuführen. Dafür haben wir einiges in die Wege geleitet. Während die Vorgängerregierung bei der TASH noch gekürzt hat, haben wir uns zur TASH bekannt und sie stärker gefördert.
Denn nur so kann sie sich entsprechend am Markt positionieren. Tourismus ist ein knallhartes Geschäft, und wer am Markt bestehen will, der muss professionell handeln und aktuell am Markt agieren. Diese Möglichkeit haben wir der TASH wieder gegeben.
Weil wir uns zur TASH bekennen, und weil wir sie brauchen, haben wir dafür gesorgt, dass sie in eine Landesgesellschaft umgewandelt wurde. Vor dem Hintergrund des geänderten europäischen Beihilfeund Vergaberechts war dieser Schritt notwendig. Das Land hat 100 % der Gesellschaftsanteile an der TASH übernommen und somit für Rechtssicherheit gesorgt. Damit kann sich die TASH wieder auf ihre
Kernaufgabe konzentrieren. Sie macht das touristische Marketing und verantwortet die landesweite Marketingstrategie.
Auf allen Ebenen müssen die Beteiligten an einem Strang ziehen. Das fängt bei der TASH an, geht über die regionalen Tourismusmarketingorganisationen bis zu den 21 lokalen Tourismusorganisationen und runter zu den einzelnen Orten. Die TASH bleibt aber die wichtigste Tourismusmarketingorganisation, die wir haben. Natürlich muss es auf örtlicher und subregionaler Ebene Werbung und Quartiervermittlung geben. Aber wenn wir wirklich überregional und womöglich im Ausland mitreden wollen, dann geht dies nur mit der TASH.
Dort ist das Know-how, um in diesem Bereich Erfolge zu erzielen, wo örtliche und subregionale Werbung nichts bewirken kann.
Zu einer modernen Marketingstrategie gehört auch eine einheitliche Dachmarke. Mit dem „echten Norden“ vermarkten wir das Land nach innen und nach außen. „Der echte Norden“ ist nicht nur ein Werbespruch, sondern vor allem die einheitliche Präsentation auf allen Ebenen, über die Tourismusbetriebe und die Landesverwaltung hinaus. Oft genug wurde diese Dachmarke belächelt, aber richtig ist, dass sie ein wichtiger Mosaikstein einer professionellen Marketingstrategie ist.
Wir stellen mittlerweile auch fest, dass sich die Dachmarke langsam durchsetzt.
Allem voran ist aber die Tourismusstrategie 2025 das grundlegende Element, mit dem wir den Tourismus im Land stärken. Die ambitionierten Ziele dabei haben wir bereits gehört: bis 2025 30 Millionen gewerbliche Übernachtungen, 30 % mehr touristischen Bruttoumsatz und unter die Top 3 bei der Gästezufriedenheit kommen. - Zugegeben, die Zahlen sind durchaus ambitioniert, aber die vorliegenden Zahlen bestätigen, dass die bisher erzielten Erfolge durchweg in die richtige Richtung zeigen.
In diesem Sinne hat sich auch die TASH geäußert und spricht von einem regelrechten Boom. 2016 war vielerorts ein Rekordwert bei den Übernachtungszahlen zu verzeichnen. Aller Voraussicht nach wird sich dieser Trend auch so fortsetzen, sodass wir auch für 2017 mit positiven Zahlen rechnen können. Als Zwischenfazit macht der Bericht deutlich, dass wir insgesamt auf einem richtig guten
Weg sind, um die gesetzten Ziele der Tourismusstrategie zu erreichen.
Ein weiterer wichtiger strategiescher Baustein zur Umsetzung und Stärkung der Tourismusstrategie ist die Implementierung eines eigenen Cluster-Managements. Neben dem Monitoring und Controlling der Tourismusstrategie liegt eine Reihe von Aufgaben des Tourismus-Clusters Schleswig-Holstein darin, die Verknüpfung der Strategie in die Fläche zu gewährleisten. Wir gestalten also nicht nur eine landesweite Tourismusstrategie, sondern sorgen auch dafür, dass die Strategie überall ankommt. Das gehört auch zur konsequenten Umsetzung und steigert den Erfolg.
Natürlich ist es richtig, dass wir derzeit auch von einem veränderten Reiseverhalten der Menschen profitieren. Das liegt zum einen an der weltpolitischen Lage. Immer weniger Menschen möchten in Länder wie die Türkei oder Marokko fahren. Darüber hinaus ist aber auch zu verzeichnen, dass viele Menschen ihren Kurzurlaub im eigenen Land verbringen möchten. Die Tourismusstrategie spricht hier von fünf Zielgruppen, auf die man sich in Schleswig-Holstein konzentriert. Diese Maßgabe halte ich für goldrichtig. Wir müssen die inländischen Touristen weiter für uns gewinnen, und dabei gilt es, den Sucher sehr scharf zu stellen.
Um die Wachstumsziele zu erreichen, brauchen wir aber auch eine Strategie für ausländische Gäste. Auch hier sind bereits Zuwächse zu verzeichnen. Aber da ist wirklich noch sehr viel Luft nach oben.
Das Potenzial ist aber groß. Aus diesem Grund hat die TASH ein Auslandskonzept auf die Beine gestellt, mit dem sie im Rahmen einer Imagekampagne im Ausland für Schleswig-Holstein wirbt. Im Fokus stehen insbesondere Zielländer wie Dänemark, Schweiz und Österreich. In einem weiteren Schritt wird diese Auslandsstrategie auf ganz Skandinavien und die Niederlande erweitert. Ich denke, all das sind Maßnahmen, die uns dann weiter voranbringen werden.
Der derzeit zu verzeichnende Erfolg hat aber auch noch andere Gründe. So liegt es auch daran, dass die Unterkünfte bei uns im Land moderner und zeitgemäßer geworden sind. Dies ist aber nicht vom Himmel gefallen, sondern das haben wir uns erarbeitet. Wir haben eine Qualitätsoffensive gestartet, die sowohl die öffentliche touristische Infrastruktur wie auch die betrieblichen Angebote umfasst. Das heißt, die Unterstützung die wir durch das Land geleistet haben, zahlt sich heute bereits aus. Wir ha
ben in vielen Urlaubsorten touristische Infrastruktur gefördert, wie beispielsweise Promenaden, Hotels oder auch Kulturprojekte. Dafür haben wir ein Sonderförderprogramm Tourismus auf die Beine gestellt, um gezielt den Tourismus bei uns im Land zu unterstützen. Wir haben in dieser Legislaturperiode öffentliche Infrastrukturprojekte mit insgesamt rund 45 Millionen € bezuschusst.
Im Bereich der einzelbetrieblichen Förderung haben wir in die Neuerrichtung, die Erweiterung und die Modernisierung von Hotels bisher 36,5 Millionen € gesteckt. Hier rede ich nur über den Landesbeitrag. Diese Förderung löst damit ein Gesamtinvestitionsvolumen aus, das weit über dem dreistelligen Millionenbereich liegt.
Das macht mehr als deutlich, dass wir den Stellenwert des Tourismus rechtzeitig erkannt haben. Was noch wichtiger ist: Wir haben auch entsprechend gehandelt. Das werden wir auch nach der Landtagswahl weiter fortsetzen, denn die Küstenkoalition tut dem Tourismus in Schleswig-Holstein wirklich gut. - Jo tak.