Die unterste Entgeltgruppe im TV-L liegt inzwischen bei 9,99 €. Deshalb ist es konsequent, dass man das dann auch entsprechend anpasst, meine Damen und Herren.
Ich sage Ihnen auch sehr deutlich: Das ist nicht der Untergang des Abendlandes. Bei 90 % der befragten Unternehmen hat der bisherige vergaberechtliche Mindestlohn von 9,18 % zu keiner Anhebung der Löhne führen müssen, sagt das Gutachten. Auch die Angebotspreise sind nahezu unverändert geblieben. Nur in bestimmten Niedriglohnbereichen, wie dem Wach- und Sicherheitsgewerbe, dem Gebäudereinigungsgewerbe, gab es Preissteigerungen von über 10 %. Aber genau das ist das politische Ziel der Erhöhung des vergaberechtlichen Mindestlohns. Schließlich geht es um faire Löhne und gute Arbeit und um höhere Löhne für Menschen, die eben nicht, so wie wir hier, Geld auf die hohe Kante legen können. Die brauchen jeden Cent mehr, und genau deswegen machen wir das.
Meine Damen und Herren, der Gutachter hat uns eine Reihe von Handlungsempfehlungen an die Hand gegeben, die wir so weit wie möglich umsetzen wollen. Um die Verständlichkeit zu erhöhen und die Bürokratie abzubauen, wollen wir das TTG redaktionell überarbeiten. Das sollte in der nächsten Legislaturperiode passieren.
- Das wird in der nächsten Legislaturperiode passieren, Herr Vogt. Das werden Sie erleben, ob im Parlament oder außerhalb, werden wir auch sehen.
Das, was wir jetzt können, werden wir also auch zeitnah sehen, nämlich wir geben den öffentlichen Auftraggebern den Freiraum, mit einer Unterschrift alle Erklärungen abzugeben. Das war ein Kritikpunkt im Gutachten, den wir ebenfalls aufnehmen werden.
So macht es zum Beispiel Sinn, bei dem ILO-Kernarbeitslohn nur noch von dem Anbieter eine Erklärung einzufordern, der am Ende tatsächlich auch den Auftrag bekommen soll. Das bedeutet weniger Bürokratie.
Diese Landesregierung hat ein klares Ziel: Wir wollen das gute Tariftreue- und Vergabegesetz noch besser machen. Und alle dürfen gerne in den Ausschüssen oder andernorts mitmachen. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister. Ich eröffne die Aussprache und erteile jetzt das Wort dem Herrn Kollegen Johannes Callsen von der CDU-Fraktion.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich glaube, es ist selbstverständlich, dass jedes Gesetz einer laufenden Überprüfung unterliegt. Dass die Koalition allerdings eine Evaluation des Tariftreuegesetzes schon in das Gesetz hineinschreibt, das kann doch nur heißen: Entweder trauen Sie sich in der Koalition selbst nicht über den Weg, oder Sie wussten von vornherein, dass das Ganze Murks ist.
Wenn Sie aber schon eine Evaluation in dieses Gesetz hineinschreiben und diese auch durchführen, dann sollten Sie zumindest die Ergebnisse Ihres eigenen Gutachters ernst nehmen. Sie feiern das Vergabegesetz - wir haben es auch eben wieder gehört - als sozialpolitische Großtat. Fakt ist aber, dass über 90 % der Unternehmen angeben, trotz des Mindestlohns von 9,18 € keine Lohnanpassung hätten vornehmen zu müssen. Das macht doch deutlich: In über 90 % der Unternehmen gelten Tarifverträge mit Löhnen weit über dem bisherigen Landesmindestlohn. Das ist übrigens nicht nur gut,
Was übrig bleibt, sind laut Bericht die Gebäudereinigung und das Sicherheitsgewerbe. Und auch hier muss festgehalten werden: Für beide gelten allgemeinverbindliche Tarifverträge, deren Höhe schon jetzt auf dem Niveau beziehungsweise über dem bestehenden Landesmindestlohn liegt. Die Tarifverhandlungen für 2017 lassen da durchaus noch Erhöhungen absehen.
Deswegen bleibt festzuhalten: Sozialpolitisch hat Ihr Gesetz überhaupt nichts erreicht. Was Sie erreichen, ist die Diffamierung von ganzen Branchen, in denen die Gewerkschaften allgemeinverbindliche Tarifverträge geschlossen haben, übrigens Tarifverträge, deren Allgemeinverbindlichkeit dieser Wirtschaftsminister, Herr Meyer, unterschrieben hat. Und was macht Herr Meyer? Er fordert im Frühjahr, den Landesmindestlohn einzufrieren. Eine Woche später will er ihn ganz abschaffen. Und jetzt soll der Landesmindestlohn plötzlich auf 9,99 € ansteigen. Lieber Herr Meyer, Sie haben offenbar keine Durchsetzungskraft in der Koalition, und glaubwürdig ist das Ganze am Ende nicht.
Meine Damen und Herren, so sehr Ihr Gesetz ein sozialpolitischer Flop ist, so sehr bringt es für die Vergabestellen und die Unternehmen überflüssige Bürokratie on top. Denn das Urteil der Evaluierung ist doch vernichtend. Das Gesetz ist weder verständlich noch praktikabel, sagt die übergroße Mehrheit der Befragten. Gerade kleine und mittlere Unternehmen leiden hierunter und werden im Wettbewerb benachteiligt. Das sagen übrigens nicht die Betroffenen selbst, sondern die Vergabestellen, die das aus erster Hand mitbekommen.
Nur 17 % sehen im Tariftreuegesetz eine Förderung des Wettbewerbs. Im Umkehrschluss sind es also 83 %, die durch Ihr Gesetz eine Behinderung des Wettbewerbs sehen.
Meine Damen und Herren, diese Ergebnisse sind eine richtige Klatsche für SPD, Grüne und SSW. Dies alleine wäre für den Wirtschaftsstandort schon dramatisch genug. Aber was Sie mit dieser Evaluierung machen, das schlägt nun wirklich dem Fass den Boden aus. Sie nehmen weder die Erkenntnisse und Empfehlungen Ihrer eigenen Gutachter zur Kenntnis; Sie missachten auch noch die Empfehlungen Ihrer Gutachter. Und für diesen ideologischen Blindflug, für ein Gutachten, dessen Ergebnis
Sie überhaupt nicht interessiert, bezahlen Sie auch noch 81.000 €. Dieses Geld, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Koalition, hätten Sie wirklich sinnvoller anlegen können.
Festzuhalten bleibt: Das Tariftreuegesetz ist ein sozialpolitischer Flop. Es ist ein gutachterlich bestätigtes Bürokratiemonster und eine Wachstumsbremse für den Wirtschaftsstandort, gerade für die kleinen und mittleren Betriebe, die wir hier im Lande haben.
Und Sie belasten nicht nur die Betriebe, die in Schleswig-Holstein schon aktiv sind, sondern Sie schrecken mit Ihrer ideologischen Wirtschaftspolitik auch die Unternehmen ab, die sich für Schleswig-Holstein als neuen Standort interessieren.
Es hat doch seinen Grund, dass die Zahl der Neuansiedlungen - wir haben schon darüber debattiert unter Rot-Grün-Blau von 190 Unternehmen im Jahre 2012 auf 134 im Jahre 2015 eingebrochen ist.
Herr Meyer, Sie haben in der letzten Debatte behauptet, dass die Zahl der Arbeitsplätze gestiegen sei. Deswegen nur zur Klarstellung: 2012 waren es 2.800 neue Arbeitsplätze, 2015 waren es aber nur noch 1.734. Eine Steigerung ist das wahrlich nicht.
Nun will ich Ihnen aber zugutehalten: Falls Sie die Steigerung der Zahl der Arbeitsplätze von 2015 zu 2014 gemeint haben sollten, dann waren das in der Tat sechs Arbeitsplätze zusätzlich. Da haben Sie recht. Herr Meyer, ich muss sagen, Sie sind wirklich mit wenig zufrieden, aber Selbstzufriedenheit ersetzt keine gute Wirtschaftspolitik. Sie bringen den Standort nicht voran. Das werden wir im nächsten Jahr ändern. - Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unser Tariftreuegesetz steht für die Ausweitung und die Einhaltung von Tarifen. Wer von der öffentlichen Hand Aufträge erhält, soll seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ordentlich bezahlen. Wer sich um öffentliche Aufträge bewirbt, soll kein Lohndumping von Mitbewerbern fürchten müssen.
Unser Quartett aus Mitbestimmungsgesetz, Tariftreue- und Vergabegesetz, Landesmindestlohn und Korruptionsregister ist Ihrer Ansicht nach alles Bürokratie. Wir finden, das ist alles gute Arbeit. Insofern ist es schön, dass die Wählerinnen und Wähler einen klaren Unterschied sehen werden zwischen Schwarz-Gelb auf der einen Seite und der Küstenkoalition auf der anderen Seite.
Gleichzeitig geben wir dem Wettbewerb eine soziale Leitplanke; es heißt nämlich „soziale Marktwirtschaft“. Davon profitieren Unternehmen wie Beschäftigte gleichermaßen. Unternehmen, die mit Lohndumping erfolgreich sein wollen, kommen bei öffentlichen Aufträgen nicht zum Zuge, und das ist auch gut so. Außerdem wollen wir, dass öffentliche Auftraggeber ökologische und soziale Kriterien bei der Vergabe berücksichtigen.
Die Opposition wollte uns einreden, das überfordere die Unternehmen. Deshalb wollte die CDU das abschaffen, wie sie es ja immer macht mit solchen Gesetzen. Herr Callsen meinte damals als Oppositionsführer, das konsolidiere den Haushalt. Es hieß, das Gesetz schade der Wirtschaft. Was haben wir gemacht? Wir haben die Wirtschaft selbst gefragt, wie sie denn damit umgeht. Ja, es ist nicht alles perfekt, das stimmt.
Aber: Richtig ist jedenfalls, dass die Fakten der Evaluation uns zeigen, dass die Unkenrufe von CDU und FDP verhallt sind. Tatsächlich haben nämlich lediglich 10 % der von dem Tariftreuegesetz betroffenen Unternehmen Anpassungen bei den Löhnen vornehmen müssen. War das Gesetz also überflüssig? Nein; denn die gewollte Wirkung hat es sehr wohl gehabt. Im Niedriglohnsektor, also im Wach- und Sicherheitsgewerbe sowie Gebäudereinigungsgewerbe, hat es spürbare Verbesserungen von bis zu 12,8 % gegeben. Die Menschen haben real mehr Geld in der Tasche. Hören Sie auf, gegenüber Menschen, die hart arbeiten müssen, so zu reden, als wären sie so privilegiert wie die, die das hier kritisieren, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Zahlt die Zeche der Verbraucher? Das war die zweite Feststellung. Im Gegenteil; denn auch die Preise haben sich nicht erhöht.
Fazit: Der faire Wettbewerb wurde nicht behindert, wie die Opposition es behauptet. Im Gegenteil, der faire Wettbewerb wird durch das Tariftreuegesetz geschützt. Deshalb werden wir den Weg auch weitergehen.
Wirtschaftsminister Meyer hat zu Recht den vergaberechtlichen Mindestlohn auf 9,99 € angehoben; denn es gilt: Wir wollen diejenigen, die Aufträge kriegen, nicht schlechter bezahlen als diejenigen, die im öffentlichen Dienst arbeiten. Das ist völlig richtig so.
Es geht um Löhne, von denen die Menschen auch leben können. Die CDU will ihnen auch dieses Geld - wie schon bei den Kitas - wieder wegnehmen. Sie sind diejenigen, die den Menschen immer das Geld wegnehmen wollen. Das ist Ihr Wahlkampfschlager. Machen Sie ruhig weiter so. Sie werden sehen, was die Menschen davon halten.