Die Regionalplanung zu kommunalisieren, war ja ein Vorschlag der CDU. Ich gebe zu bedenken, dass Regionalplanung, wenn sie kommunalisiert wird, vielleicht gemeindenäher wäre; aber mitnichten dürften diese dann städtebaufachlich fremde Kriterien anwenden. Die müssten ungefähr dasselbe machen, was die Landesplanung jetzt auch gemacht hat.
Dann wollte ich als Schlussbemerkung noch sagen: Ich stelle mir mal vor, wir würden nicht über Windkraft reden, sondern über den Bau von Autobahnen mit den spezifischen Belastungen. Ich weiß nicht, ob wir dann von Ihrer Seite aus hier dieselbe Debatte hätten.
Meine Vermutung ist, nein. - Das wird nicht die letzte Debatte über Windenergie hier im Hohen Haus sein. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Weitere Wortmeldungen aus dem Parlament liegen nicht vor. Nun hat die Landesregierung das Wort. Bitte, Herr Ministerpräsident Albig.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein Teil der Debatte lässt den Eindruck entstehen, dass wir in Schleswig-Holstein mit dem Windenergieausbau gerade erst beginnen würden. Tatsächlich sind wir aber in der Situation, dass wir über 3.100 Windmühlen in unserem Land stehen haben. Ein Großteil davon entstand in einer Zeit, wo Menschen nicht beteiligt wurden, wo wir rechtswidrige Planungsgrundlagen hatten, wo die Abstände 300 oder 500 m betragen haben. Dithmarschen ist damals vollgebaut worden. An all diesen Stellen haben Menschen über die Zeit hinweg zunehmend erfahren, dass sie das kaum noch aushalten mögen. Da ist all das entstanden.
In dem Moment, wo wir damit beginnen, dies vom Kopf auf die Füße zu stellen, in dem Moment, wo wir zum ersten Mal beginnen, in sich konsistente Planungen zu erarbeiten, wo wir zum ersten Mal beginnen, in Bezug auf Menschen, Natur und Raum vernünftig zu planen und zu schützen, in diesem Moment höre ich als Vorwurf, wir würden mit der Eisenstange die Windenergie in dieses Land prügeln. Wenn das der ernsthafte Vorwurf an uns und an das, was wir gerade tun, ist, dann bin ich offensichtlich in der falschen Veranstaltung.
Seit über 30 Jahren bauen wir miteinander in diesem Land - immer gewollt, mit den Bürgerinnen und Bürgern, einen großen Teil der Zeit, weil das ökonomisch sehr sinnvoll war. Ich gestatte keine Zwischenfragen.
Weil dies in weiten Teilen ökonomisch sinnvoll war, bauen wir seit dieser Zeit die Windenergie aus. Wir haben nun Anfang 2015 ins Stammbuch geschrieben bekommen, dass die Art und Weise, wie wir das planerisch aufgesetzt haben und wie die Regierungen vor uns das planerisch aufgesetzt hat, rechtlich nicht haltbar war. Darauf reagieren wir
jetzt, indem wir versuchen, ein rechtlich sauberes, in sich stimmiges Konzept aufzustellen. Über das Konzept kann man streiten. Aber ich habe bisher noch keinen anderen und keinen besseren Vorschlag gefunden, um dies zu tun.
Das Urteil liegt nun fast zwei Jahre zurück, und wir glauben, Ihnen nun einen an einheitlichen Kriterien orientierten, für jeden Punkt des Landes gleichermaßen geltenden Vorschlag, das Recht anzuwenden, gemacht zu haben. Es kann nicht nach dem Motto gehen: „Bei mir bringt das 40.000 € Pacht, ich ertrage also, dass die Anlage 30 m von meinem Haus entfernt steht“, oder: „Ich will, selbst wenn du mir 100.000 € gibst, die Anlage auch mit einem Abstand von 700 m nicht ertragen müssen.“ So kann ich in Schleswig-Holstein kein Recht aufbauen, so kann ich das Recht nicht konstruieren. Es kann nicht davon abhängen, ob sich die Bürger etwas abkaufen lassen oder nicht.
Es muss gleichmäßig gelten. Es muss sowohl für den gelten, der 40.000 € bekommt, wie auch für den, der sagt: Ich will im Leben nicht so eine Mühle vor der Tür haben.
Ich muss, um vor Gericht bestehen zu können, objektive und gleichmäßig anwendbare Kriterien über dieses Land legen. Es geht nicht an, dass, nur weil Sie da zufällig gerade wohnen und sagen, es sei Ihnen egal, Sie halten das aus, gebaut wird. Es geht auch um denjenigen, der nach Ihnen dort wohnt und dem es möglicherweise nicht egal ist. Der hält es vielleicht nicht aus, und er sagt dann: Warum galt denn nicht auch bei mir dieses Recht? Das muss für alle Ewigkeiten gelten, wenn ich diesen Anspruch habe, und nicht nur, weil Sie da zufällig gerade vor einem Vierteljahr eingezogen sind.
Es kann doch nicht so schwer sein, das zu verstehen. Das ist die Grundlage einer Politik oder einer rechtlichen Planung, um ein sauberes, transparentes Verfahren aufzubauen, meine Damen und Herren. Das haben wir getan, und dies haben wir Ihnen jetzt vorgelegt.
Lassen Sie mich einige der Einwendungen, die auch in der heutigen Debatte wieder ausgetauscht wurden, abarbeiten. Warum hält das Land am Ziel fest, 10 GW Windstrom an Land zu produzieren? Warum brauchen wir 2 % der Landesfläche? - Wir beginnen - immer wieder; das ist kein Angriff auf diejenigen, die Gegner sind oder sich als Atomkraftfreunde darstellen - bei den nationalen Klimaschutzzielen. Wir beginnen bei den nationalen Kli
maschutzverpflichtungen. Die haben wir uns als Deutschland gegeben, und die sind für mich politisch - ja! - verbindlich. Man kann dies nun streitig stellen; man kann sagen, das sollte man wieder infrage stellen. Das ist aber etwas, für das ich stehe und wofür ich kämpfe. Ich glaube, dass wir bei dem Ausstieg aus Atomkraft und aus fossilen Energieträgern Beiträge zu leisten haben.
Diese Beiträge leiten wir zutreffenderweise aus dem ab, was wir einmal geleistet haben als Energieexportland Schleswig-Holstein, mit den knapp 40 TWh. Wir leisten es ab, und ich glaube, ja, wir haben als Land Schleswig-Holstein die gesellschaftliche Verpflichtung, auch weiterhin einen wesentlichen Beitrag und den kostengünstigsten Beitrag zu leisten. Das wollen wir, und das tun wir.
Ja, es ist richtig - Lars Harms hat es gesagt -: Erneuerbare Energien haben auch für Schleswig-Holstein eine extreme ökonomische Bedeutung. Wir haben allein 2013 fast 16.000 Beschäftigte im Bereich der erneuerbaren Energien, davon 9.000 im Bereich der Windenergie, 5.300 im Bereich der Biomasse. Das treibt uns um, ja, und wir wollen auch diesen Wirtschaftszweig in unserem Land weiterentwickeln und voranbringen.
Ja, und wir glauben, dass wir nur mit einer Ausrichtung, bei der wir rund 2 % der Landesfläche verwenden und 98 % der Landesfläche nicht verwenden, diese Klimaschutzziele und die Ziele der Energiewende der Bundesrepublik entsprechend begleiten und unsere notwendigen Beiträge liefern können. Wir haben dafür all das, was wir an Datenmaterial haben, herangezogen, und es ist uns damit gelungen -
(Wolfgang Kubicki [FDP]: Sind denn die Ausbaupläne der Länder miteinander abge- stimmt? Haben Sie sich dabei mit Nordrhein- Westfalen abgestimmt?)
- Natürlich haben wir diese Pläne miteinander abgestimmt. Sie haben ja völlig recht, dass wir bei der Frage des Netzausbaus auch hätten anders vorgehen können. Aber jetzt führen Sie doch eine Debatte der Vergangenheit.
- Natürlich! Wenn Sie jetzt über Netzausbauprobleme streiten, dann streiten Sie darüber, dass in der Vergangenheit Fehler gemacht wurden. Das bestreitet doch auch niemand mehr. 2025 werden wir auch bei den langsamsten Bayern den Netzausbau sichergestellt haben, Herr Kubicki - auch bei den langsamsten Bayern.
Sie diskutieren doch jetzt eine Situation, die im Jahr 2025 gar nicht mehr real sein wird. Dann werden wir einen NordLink haben, dann werden wir an Norwegen angeschlossen sein, dann werden wir den SüdLink haben; dann wird das alles funktionieren, im Jahr 2025. Soll ich jetzt fünf oder sechs Jahre lang nicht ausbauen und mache erst die Netze fertig, und dann ziehe ich mit den Mühlen hinterher?
Ihre Debatte wäre vor zehn Jahren vollkommen berechtigt gewesen. Da war sie richtig, und da haben wir alle miteinander Fehler gemacht. Das ist einzugestehen.
Aber jetzt, genau jetzt, ist die Debatte nicht mehr richtig, denn jetzt sind wir gerade im Gleichklang dieses Prozesses.
Ja, es ist für uns bindend und verpflichtend, dass wir der Windenergie substanziell Raum verschaffen. Das entspricht der Privilegierung im Außenbereich nach § 35 Absatz 1 Nummer 5 Baugesetzbuch. Das kann man auf Bundesebene ändern; es ist aber nicht geändert, und ich kenne auch niemanden, der es ernsthaft ändern will. Das ist eine rechtliche Verpflichtung für uns, und daran sind wir gebunden. Diese muss man nicht teilen; daran kann man ja arbeiten. Aber solange ich diese Verpflichtung habe, muss ich an ihr ausgerichtet - an ihr ausgerichtet! - rechtssichere Planungen machen.
Und die Einschätzung unserer Juristen ist, mit 1,98 % bin ich im Bereich der substanziellen Raumverschaffung. Wenn ich das Substanzielle unterschreite, bin ich rechtlich angreifbar. Deshalb tun wir das nicht, meine Damen und Herren.
Jeder, der etwas anderes behauptet, suggeriert, man könne mal eben auch die Hälfte nehmen. - Nein, das kann man nicht, meine Damen und Herren, in Schleswig-Holstein schon mal gar nicht.
Wir wollen - und wir tun es auch - die Bürger soweit wie es geht beteiligen. Herr Kumbartzky, wir haben mit Schmerz wahrgenommen, was das OVG uns gesagt hat. Wir haben uns darüber hier auch häufiger schon ausgetauscht. Ja, ich habe gesagt, es sei mein Ziel, möglichst etwas zu erreichen, was das ersetzt. Aber bei allem Respekt akzeptiere ich nicht, dass Sie die Aussage eines Ministerpräsidenten: „Wir suchen nach einer Lösung!“, nach Beteiligung all des Sachverstandes, den wir haben - und selbst sein Gutachter hat im Kern nichts anderes gesagt, auch wenn er das nicht verstanden hat -, nach Beteiligung aller Sachverständigen, die wir gefunden haben, und die mir gesagt haben: „Herr Albig, Sie finden diese Lösung nicht!“, so bewerten. Es ist kein Zeichen von Versagen von Politik, hierherzukommen und zu sagen: „Das ist nicht gelungen.“
Ich kann doch nicht einfach so tun, als ob die alle nur dummes Zeug erzählt haben, nur weil es Herrn Kumbartzky stört, dass der Albig sein Versprechen nicht einhält. Sondern ich stelle mich hierhin und sage der Bevölkerung: Wir haben das versucht; wir haben alle rechtlichen Möglichkeiten abgewogen, aber wir können das, was wir eigentlich wollten, nicht tun, weil das Gericht uns sagt, eine Abwägung auf der Ebene von Ja oder Nein durch Bürgerentscheide entspricht nicht dem verfassungsrechtlichen Abwägungsgebot, was du in raumordnungsrechtlichen Fragen hast. Damit scheiterst du beim nächsten Mal wieder vor Gericht. - Deshalb kann ich keine andere Beteiligung durchführen. Am Ende ist das, was die Union vorschlägt, auch genau dasselbe, was ich jetzt mache. Damit wird keine andere Beteiligung ermöglicht als die, die ich durchführe.
Deshalb ist das auch keine Farce, sondern ein ernsthaftes, umfängliches Beteiligungsverfahren, bei dem alles vorgetragen werden kann. Es kann auf Gebietsebene jeder Einwand gebracht werden, wo wir uns rechtlich geirrt haben. Es ist eben gesagt worden, ich sei daran gehalten, das Recht nicht zu brechen. Aber bei raumordnungsrechtlichen Kriterien kann ich mich natürlich geirrt haben. Das können unsere Leute falsch bewertet haben. Das festzustellen, da Rückmeldungen zu bekommen, das ist wichtig. Dann haben wir Rechtsfehler gemacht natürlich -, aber nicht, weil wir fahrlässig oder vor
Aber jeder Einwand kann in diesem Verfahren gebracht werden, und jeder kann gebietsscharf vorgetragen werden. Das ist nicht revolutionär, sondern es ist eigentlich selbstverständlich, das so zu machen, aber so gab es das noch nie.