Aber jeder Einwand kann in diesem Verfahren gebracht werden, und jeder kann gebietsscharf vorgetragen werden. Das ist nicht revolutionär, sondern es ist eigentlich selbstverständlich, das so zu machen, aber so gab es das noch nie.
(Wolfgang Kubicki [FDP]: Es gibt eine Lö- sung, auch wenn Sie sie nicht wollen! Sie müssen die Privilegierung nur rausnehmen, und schon haben Sie das! - Zurufe SPD: Das hat er gesagt!)
- Ja, das habe ich doch gerade gesagt. Wir starten am 27. Dezember 2016 mit dieser Beteiligung auch online. Das zumindest gab es noch nicht, dass wir sie so intensiv und so nah bei den Menschen durchführen. Und wir sind sehr froh, jetzt ein solches Verfahren etabliert zu haben.
Wir haben die Debatte zu den Stromnetzen - darüber haben wir uns eben schon ausgetauscht -: Ja, es ist extrem ärgerlich, dass wir das in der Vergangenheit nicht stärker synchronisiert bekommen haben. Es ist richtig, dass wir jetzt seitens der Bundesregierung Bemühungen haben, endlich zu einem einheitlichen Übertragungsnetzentgelt zu kommen. Es ist gut zu sehen, dass wir in Schleswig-Holstein am 12. Dezember 2016 den ersten Abschnitt der Westküstenleitung eröffnet haben. Mit dem Bau des zweiten Abschnitts wurde im November begonnen. Wir werden den dritten und vierten Abschnitt 2017 genehmigt haben.
Das ist ein Prozess, bei dem wir sagen können: Wir liefern das, was wir für eine vernünftige Anbindung brauchen. Aber wir sehen auch, dass bei der Gleichstromleitung SüdLink die Erdkabeldiskussion den Bau massiv verzögert hat, es neue Planungen geben musste und wir deshalb da nicht so weit sind, wie wir sein sollten - zugegebenermaßen. Aber das ist als Zielgröße unserer Planung kein Thema des Jahres 2025, sondern eher ein Thema der Jahre 2016, 2017 und 2018.
Wir freuen uns, dass es uns bei der letzten EEGReform gelungen ist, das Thema zuschaltbare Lasten mit einzubringen, also abgeregelten Strom in Zukunft im Wärmebereich als Ersatz für fossile Energien nutzen können. Wir freuen uns, dass wir das „Schaufenster intelligente Energie“ ins Energiewirtschaftsgesetz aufgenommen haben.
Das, was im Dezember 2016 gestartet wurde, die Norddeutsche Energiewende, NEW 4.0, wo wir zeigen wollen, wie wir Hamburg und Schleswig
Holstein verknüpfen, ist ein Projekt, das genau die Möglichkeit dieser Experimentierklausel im Energiewirtschaftsgesetz nutzen kann. Die sinnvolle Verwendung von Strom aus erneuerbaren Energien in Unternehmen und die Umwandlung durch Power-to-Gas-Anlagen wird dadurch massiv unterstützt.
Wir fördern im Rahmen von NEW 4.0 auch konkrete Projekte der Wasserstoffwirtschaft, gerade eben auch in Brunsbüttel. Auch das wird in der Perspektive der Planung helfen, neben Akkumulatoren, die wir schaffen werden, mit solchen neuen Umwandlungsmöglichkeiten gerade das zu vermeiden, was Sie hier zu Recht für die Vergangenheit kritisiert haben.
Wieso können akzeptierte Altstandorte nicht weiter ausgebaut werden? - Auch das haben wir eben besprochen. Genau aus dem eben beschriebenen Grund: Machte ich das, wäre ich sofort angreifbar. Ich würde sofort vor Gericht verlieren. Denn der Umstand, dass der Alt-MP das an seinem Hof gut findet, der neue Pächter das aber nicht gut findet, lässt mich vor Gericht verlieren. Das können wir gern tun. Dann sage ich Ihnen aber: Beim nächsten Mal gibt es kein Planungsrecht mehr, dann haben Sie nur noch § 35 Baugesetzbuch.
Gelingt es nicht, die Privilegierung abzuschaffen, dann frohe Jagd mit dem, was Sie hier in Schleswig-Holstein machen, meine sehr geehrte Damen und Herren. Wir wollen das so nicht.
Es wurde die Frage gestellt, ob wir allein mit den Küstenkreisen schon unseren Windstrombedarf decken können. - Nein, das können wir nicht. Es sei denn, Sie wollten Nordfriesland und Dithmarschen komplett, also flächendeckend zubauen. Wir haben in den Planungsräumen I und III mit den windstarken Kreisen natürlich heute schon eine massiv stärkere Belastung als im Planungsraum II. Im Planungsraum I gibt es über 12 ha, im Planungsraum III 13,8 ha und im Planungsraum II nur 5,3 ha.
Wenn denn das stimmt, was Sie sagen, dass wir die Menschen mitnehmen müssten, dann ist die Behauptung, der eine Teil der Menschen finde es unwahrscheinlich schön, dass sich das zum Wohle des anderen Teils der Menschen immer weiter verdichte - wenn das denn eine gemeinsame Aufgabe ist -, keine, die mich wirklich überzeugt. Es sei denn, Sie sagen, dieser eine Teil der Menschen, der bekommt so viel Geld dafür, dass ihm egal ist, ob er jeden
Tag diese Mühlen hören, spüren oder fühlen muss. Das ist eine Debatte, die in sich nicht stimmig ist. Sie ist auch rechtlich nicht konsistent.
Viele der Altstandorte, übrigens gerade an der Westküste, sind Eignungsgebiete von 1997. Das heißt, da ist mit 300 m oder 500 m Abstand geplant worden. Schon das wäre jetzt mit den 400 m und 800 m, die vielen von Ihnen ja zu wenig sind, nicht vereinbar. Bei 500 m und 1.200 m hätten wir große Probleme mit der rechtlichen Gleichbehandlung. Wir würden auf einen Schlag die gesetzliche und planerische Arbeit von Jahren zunichtemachen.
Repowering - habe ich gehört - würden wir nicht anwenden. - Doch, das tun wir. Ja, gerade das tun wir. Wir gehen davon aus, dass wir 1.200 oder 1.300 der bestehenden Anlagen zurückbauen und in Konzentrationsflächen, die wir vorhalten, das sind 0,2 % Prozentpunkte der 1,98 % Landesfläche, im Maßstab 2:1 zurückführen. Das bedeutet: Zwei werden abgebaut, eine wird auf Flächen aufgebaut, von denen wir glauben, dass sie über konsistente Kriterien geeigneter sind als die, auf denen sie jetzt stehen. Zur Geeignetheit gehört nicht, dass die Menschen das dann mögen, weil sie das viele Geld der Pacht schätzen, sondern es kommt darauf an, ob sie objektiv geeignet sind und vor Gericht Bestand haben. Der Pachtscheck ist vor Gericht kein geeignetes Argument.
Wir werden bis 2025 netto rund 500 Anlagen zu den 3.100 Anlagen, die wir heute haben, dazu bekommen. Von den sieben Siebteln, die wir haben, wird noch ein Siebtel dazukommen. Wir werden Veränderungen erleben, wir werden einen Aufräumprozess an der Westküste haben. Dort wird es wieder Flächen geben, die von Windanlagen freigehalten werden - da wo sie nie hätten sein sollen, hätten wir immer schon so geplant, wie wir jetzt mit Ihnen gemeinsam das planen wollen.
Wir werden im Genehmigungsverfahren natürlich immer darauf zu achten haben, dass die dreifache Anlagenhöhe als Abstand gewahrt bleibt. Es ist in der Debatte wichtig, sich darüber auszutauschen: 400 m und 800 m sind planerische Mindestabstände, aber der reale Abstand ist immer mindestens das Dreifache der Anlagenhöhe, sodass wir in vielen Fällen - die Anlagen werden größer werden - natürlich viel weiter weg sind als diese Mindestabstände vorgeben.
tenzialfläche von 5,2 % auf 1,6 % der Landesfläche reduzieren - vor Berücksichtigung aller Abwägungskriterien! Selbst wenn gesagt wird, jedes dieser Abwägungskriterien könnte durch welche Regelung auch immer beseitigt werden, wären Sie bei 1,6 % der Landesfläche. Das heißt, Sie hätten keine Chance mehr, 1,98 % zu erreichen. Sie blieben immer unter diesem energiepolitischen Ziel. Würden Sie es umsetzen, dann hieße das, dass Sie zwangsweise zurückbauen müssten. Sie müssten von den 3.100 Windmühlen und 6 GW, die wir haben, zwangsweise zurückbauen. Das kann man wollen.
- Man muss dann sagen, dass man es will, was die Folge ist und wie wir das Delta ersetzen. Diese Debatte müssen wir führen.
Man kann nicht beides: Man kann nicht einerseits sagen, wir bauen zurück und andererseits für die Bundesregierung die 10 GW liefern, die wir liefern sollen, um knapp 40 TWh zu produzieren.
Sie wissen es mittlerweile, wir haben es schon mit Ihnen zusammen berechnet: Wenn Sie alle Alternativflächen, die wir wegen Belangen des Naturschutzes, Artenschutzes, Denkmalschutzes oder Küstenschutzes herausgenommen haben, mit hereinnehmen würden, so kämen Sie auf wenige Meterbeträge zusätzlichen Abstands. Die Summe ist eben nicht so groß. Sie können alle Küstenstreifen hereinnehmen. Das alles eingestanden, kämen Sie vielleicht auf 410 m oder 420 m. Sie kommen nicht auf den gewünschten Abstand - es sei denn, Sie verabschieden sich vom 10-GW-Ziel.
Dann müssen Sie es sagen. Es ist legitim, das zu sagen. Aber dann sagen Sie es laut, und sagen Sie, wo das Delta zu unserer Gigawattzahl herkommt. Da fällt mir nicht viel anderes als mehr fossile Energie oder mehr Biomasse ein.
- Gut, es fällt Ihnen Offshore ein, aber warum ist Schleswig-Holstein nicht berufen, den OffshoreAusbau selbst voranzubringen? Zum einen, weil die Bemühungen der norddeutschen Länder, Offshore stärker voranzubringen, auf Wunsch der Bundes
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW - Dr. Ralf Stegner [SPD]: So ist das! - Christopher Vogt [FDP]: Repowe- ring!)
- Sie verfolgen das so wie ich. Wir beide wissen, wer Verantwortung trägt und wie die Einflüsse sind. Es war die CDU-Bundestagsfraktion, deren expliziter Wunsch es war, dass Offshore gedeckelt wird. Es war auch der Wunsch der Kanzlerin. Deswegen sind wir da, wo wir jetzt mit dem neuen EEG sind.
Wir als Land Schleswig-Holstein haben das Küstenmeer, die Zwölfseemeilenzone im eigenen Rechtsregime. Dort können wir keine weiteren Flächen für Windenergie generieren. Die Nutzung für Schifffahrt, Tourismus und Naturschutz lässt dort keinen Raum für zusätzliche Windenergienutzung. Also müssten wir immer in die ausschließliche Wirtschaftszone, die AWZ gehen. Dort sind wir immer im Bereich des Bundes. Jegliche weitere Offshorefläche müsste vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrografie bereitgestellt werden.
Wir haben noch überhaupt keinen Beleg dafür, dass Offshore im Ernstfall so funktionieren würde, wie es funktionieren müsste. Wir haben aber einen starken Beleg dafür, dass wir mit Onshore die günstigste, verlässlichste und geeignetste Form der Energiegewinnung zum Energieziel Deutschlands beitragen können.
Ich hoffe sehr, dass eine Abhängigkeit Hamburgs oder einer ganzen Industrienation ausschließlich von in der AWZ aufgebauten Offshore-Anlagen, die im Novembersturm stehen, tatsächlich funktio
niert. Das würde mich auch aus technischer Sicht sehr begeistern. Ob das so funktioniert, werden wir sehen. Wir wissen, dass Onshore funktioniert. Ich glaube, wir müssen das Ziel, dass Schleswig-Holstein bis 2025 für Deutschland 62 % der erneuerbaren Energien aus Onshore-Windanlagen erzeugt, gemeinsam miteinander erreichen.
Eine Politik des „Wasch mich, aber mach mich nicht nass“ ist in dieser Zeit angesagt. Man merkt, dass sie angesagter ist als früher. Ich kann nur hoffen, dass die Nässe, die ich dann spüre, mit einem Fön mit Atomstrom getrocknet werden kann. Ich möchte einen solchen Fön nicht in Betrieb sehen. Vielen herzlichen Dank.
(Anhaltender Beifall SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und SSW - Christopher Vogt [FDP]: Wer hat Ihnen denn das Beispiel ge- geben?)
Die Landesregierung hat die vereinbarte Redezeit um 6 Minuten überzogen. Diese Zeit steht jetzt allen Fraktionen zu. - Für einen Dreiminutenbeitrag hat der Abgeordnete Dr. Patrick Breyer das Wort.