Protokoll der Sitzung vom 15.12.2016

Die Neue Richtervereinigung bestätigt unsere Auffassung, dass mit unserer Initiative, die Amtszeiten zu verlängern und die Wiederwahl abzuschaffen, die Unabhängigkeit der Richterinnen und Richter am Landesverfassungsgericht gestärkt wird. Das ist im Grunde genommen unser Hauptanliegen.

Wir haben dort auch das Problem erörtert, das mit der sogenannten Amtszeitverschränkung zusammenhängt, dass nämlich möglicherweise im Jahr 2020 alle Richterinnen und Richter auf einmal ausgetauscht werden müssen. Der Kollege Günther hat dazu schon richtig bemerkt: Ob das wirklich so eintritt, hängt von so vielen Eventualitäten ab, dass heute noch keiner eine gesicherte Prognose abgeben kann.

Es ist nicht neu, dass wir Grüne der Idee eines Interessenbekundungsverfahrens durchaus nähertreten können. Das Sichtfeld kann dadurch breiter werden. Aber die Kritik von Professor Pestalozza ist zu beachten, dass es an verbindlichen Maßgaben fehlt, wie mit den Bewerbenden in diesem Verfahren umzugehen ist.

(Beifall Eka von Kalben [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Das ist sehr schwierig. Das ist ein sehr sensibler Bereich, in dem Menschen sehr schnell zerstört werden, die sich für ein wichtiges ehrenamtliches Amt zur Verfügung stellen.

(Thomas Rother)

Mich freut hingegen, dass wir den infrage kommenden Personenkreis beim Präsidentinnen- und Präsidentenamt erweitert haben. Es kommen nun auch Juristinnen und Juristen für dieses Amt infrage, die bislang nicht als Berufsrichter tätig waren. Gegen diese Vorstellung, gegen diese Änderung hat in der Anhörung niemand sein Wort erhoben. Ich hatte bereits in meiner Rede in der ersten Lesung gesagt, dass es hervorragende Beispiele

(Dr. Ekkehard Klug [FDP]: Oh, ja!)

aus der Bundesverfassungsgerichtsgeschichte gibt. Es ist eine echte Bereicherung, dass wir die Palette der Möglichkeiten erweitert haben.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, SPD, FDP und SSW)

Bedenkenswert fand ich die Hinweise zur öffentlichen Anhörung der Kandidatinnen und Kandidaten aus der Stellungnahme des Anwalt- und Notarverbandes. Eine solche Anhörung kann auch zu einer unnötigen Politisierung der Richterwahl führen. Dies kann nicht nur abschrecken, sondern das Amt auch unnötig politisch belasten und aufladen. Das wollen wir nicht.

Nun zu den Unkenrufen, Kollege Patrick Breyer, mit der jetzt „nur noch“ einfachgesetzlichen Regelung der Amtszeit und Wiederwahl sei die richterliche Unabhängigkeit in Gefahr. Diese Befürchtung wurde von den Fachleuten im Ausschuss auch nicht geteilt. Zu Recht wird in den Stellungnahmen darauf hingewiesen, dass wir als Gesetz- wie als Verfassungsgeber gleichermaßen daran gebunden sind, den Verfassungsgrundsatz der richterlichen Unabhängigkeit zu achten und zu bewahren. Diese Gefahr besteht also auch nicht.

Weil insbesondere seitens der Piratenfraktion stets der Vorwurf im Raum steht, es handele sich bei der Besetzung derartiger Ämter um politische Kungelei, gestatten Sie mir dazu noch ein paar Gedanken. Ich finde es gut, dass eine Zweidrittelmehrheit für die Wahl der Richterschaft am Landesverfassungsgericht erforderlich ist. Das sorgt dafür, dass die zu besetzenden Stellen mit einem breiten Rückhalt im Parlament versehen sind.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, SPD, FDP und SSW)

Das stärkt unser Verfassungsgericht und damit unsere Demokratie gerade im Verhältnis zu uns als Legislative. Dass dies dazu führt, dass sich die großen Parteien in unserem Haus miteinander verständigen müssen, ist die Kunst des Kompromisses,

etwas, das Ihnen, liebe Fraktion der PIRATEN, gelegentlich etwas abgeht.

Auch bezüglich Ihres technokratischen Verständnisses von Bestenauslese haben Sie in den Stellungnahmen keinerlei Zustimmung erhalten. Verfassungsrichterinnen und -richter haben ein Wahlamt auf Zeit mit durchaus politischem Gewicht und Auftrag im Gefüge der Gewaltentrias unserer Verfassung. Das unterscheidet sie strukturell von Richtern und Richterinnen in der ordentlichen Gerichtsbarkeit oder in den Fachgerichtsbarkeiten. Deswegen ist meines Erachtens die Regelung, die wir treffen wollen, genau richtig. Wir stimmen daher den Beschlussempfehlungen des Ausschusses zu. - Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, SPD, FDP und SSW)

Für die FDP-Fraktion hat jetzt der Herr Abgeordneter Dr. Ekkehard Klug das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Einführung einer zwölfjährigen Amtszeit ohne Wiederwahlmöglichkeit stärkt die Unabhängigkeit der Verfassungsrichter. Das ist exakt die Regelung, die es beim Bundesverfassungsgericht gibt. Dort hat sie sich seit Langem bewährt. Es ist nur folgerichtig, dass wir sie auch für unser Verfassungsgericht in Schleswig-Holstein übernehmen.

Die Reform nimmt den Richterinnen und Richtern die Ungewissheit, ob ihr Handeln in einer ersten, kürzeren Wahlperiode Einfluss auf ihre etwaigen Chancen zur Wiederwahl haben könnte. Die geplante Änderung kann so einer - möglicherweise lediglich unbewussten - Beeinflussung der Entscheidungsfindung entgegenwirken.

Daneben enthält der vorliegende Gesetzentwurf weitere sinnvolle Änderungsvorschläge. Das Nachrücken des Stellvertreters eines Verfassungsrichters oder einer Verfassungsrichterin bei dessen oder deren Ausscheiden wird künftig auch ohne erneute Wahl durch den Landtag möglich sein. Dies stärkt die Kontinuität der Arbeit des Landesverfassungsgerichts und unterstützt somit die Unabhängigkeit des Gerichts.

Als dritte Änderung wird nach dieser Reform schließlich auch die Wahl von Nichtrichtern zum Gerichtspräsidenten oder Gerichtspräsidentin möglich. Auch das ist nach meiner Auffassung ein

(Burkhard Peters)

sinnvoller Vorschlag. Es gibt dafür Beispiele aus vielen anderen Verfassungsgerichten, nicht zuletzt das ist schon erwähnt worden - aus dem Bereich des Bundesverfassungsgerichts.

Den Gesetzentwurf der Piratenfraktion halten wir nicht für sinnvoll. Eine öffentliche Ausschreibung für die Richterämter im Landesverfassungsgericht würde zwangsläufig zu einer Art Wahlkampfsituation führen, und das halte ich nicht für angemessen.

Ich halte es auch für wenig wahrscheinlich, dass sich geeignete Bewerberinnen und Bewerber allein durch eine solche öffentliche Ausschreibung ausfindig machen ließen, erst recht nicht angesichts der im Grunde doch überschaubaren schleswig-holsteinischen Verhältnisse.

Die Initiative der PIRATEN erweckt den Anschein besonderer Transparenz, ist in dieser Hinsicht aber nicht mehr als das, was der Kinderbuchautor Michael Ende einmal in seinen Bilderbüchern über Jim Knopf und Lukas, den Lokomotivführer, geschildert hat, nämlich ein „Scheinriese“.

(Beifall Dr. Heiner Garg [FDP])

Je näher man in der Betrachtung an ihn herankommt, desto stärker schrumpft er zusammen.

Meine Damen und Herren, die Vorgabe öffentlicher Ausschreibung beim Landesverfassungsgericht wäre so viel oder so wenig sinnvoll wie eine öffentliche Ausschreibung für das Amt des Bundespräsidenten oder des UNO-Generalsekretärs.

(Dr. Heiner Garg [FDP]: Des Landesdaten- schutzbeauftragten!)

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall FDP, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Für die Piratenfraktion hat jetzt der Fraktionsvorsitzende und Abgeordnete Dr. Patrick Breyer das Wort.

Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir reden heute über zwei Pakete zur Reform des Landesverfassungsgerichts, zum einen über den Vorschlag der PIRATEN, die entsprechenden Stellen öffentlich auszuschreiben und aufgrund einer öffentlichen Anhörung eine Auswahl zu treffen, zum anderen über den Vorschlag der übrigen Fraktionen, die Amtszeit und Wahl der Ver

fassungsrichter zu reformieren. Dass wir Ihren letzten Vorschlag kritisieren, wissen Sie schon aus der ersten Lesung. Neu ist aber, dass Ihr Entwurf in der Anhörung durchgefallen ist. So einfach muss man das sagen. Es gab keinen einzigen Verband, keinen einzigen Anzuhörenden, der Ihre Pläne nicht in dem einen oder anderen Punkt kritisiert hat.

(Dr. Heiner Garg [FDP]: Damit ist er aber nicht durchgefallen!)

Natürlich sind auch Elemente darin, über die man diskutieren kann.

(Peter Eichstädt [SPD]: Das ist demago- gisch!)

Warum Sie trotz der vielfachen Kritik, Herr Kollege Eichstädt, überhaupt keine Änderungen inhaltlicher Art an dem Entwurf vorgenommen haben, darüber kann man nur spekulieren.

Ich will nur drei Kritikpunkte aufgreifen.

Zentraler Kritikpunkt in der Anhörung war, dass Sie die Verschränkung der Amtszeiten aufgeben. Bisher haben wir ein System, das alle paar Jahre ein Teil der Richterstellen neu gewählt wird, sodass man eine Kontinuität hat und sich nicht quasi ein gesamtes Gericht neu in eine Aufgabe einarbeiten muss. Nach Ihrem Entwurf ist zu befürchten, dass im Jahr 2020 genau diese Situation eintreten könnte, nämlich ein kompletter Wechsel aller Verfassungsrichterinnen und Verfassungsrichter. Das stößt auf Kritik beim Richterverband, bei der Neuen Richtervereinigung, beim Anwaltsverband. Überhaupt hat das keiner in der Anhörung befürwortet. Die Neue Richtervereinigung schreibt gar wenn ich zitieren darf -, dass „diese Diskontinuität für die Arbeit des Gerichts unhaltbar“ sei. Das sollte Ihnen doch zu denken geben, sehr verehrte Damen und Herren.

Zweiter Kritikpunkt von unserer Seite bleibt, dass Sie die Begrenzung der Wiederwahlmöglichkeiten aus der Verfassung streichen wollen und auf diese Art und Weise sogar eine mehrfache Wiederwahl einfachgesetzlich einführen könnten. Das würde die Unabhängigkeit nicht stärken, sondern gefährden. Aus diesem Grund lehnen wir das ab.

(Burkhard Peters [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Hat keiner kritisiert!)

- Doch, wir haben es kritisiert, lieber Burkhard Peters!

(Lachen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Zuruf SPD: Aber das interessiert keinen!)

(Dr. Ekkehard Klug)

Der dritte Kritikpunkt betrifft das Verfahren der öffentlichen Interessensbekundung, das wir vorgeschlagen haben. Zum einen hat sich dieses Verfahren sehr wohl bewährt, nämlich bei der Auswahl unserer neuen Datenschutzbeauftragten. Sie alle wissen, dass es sich bewährt hat. Da haben sich viele geeignete Personen gemeldet. Zum anderen ist unser Vorschlag heute in der Debatte leider falsch dargestellt worden, denn das, was wir vorschlagen, ist, zu einer öffentlichen Interessensbekundung aufzurufen. Das heißt nicht, dass irgendwelche Personen öffentlich würden. Das heißt auch nicht, dass man einen öffentlichen Wahlkampf machen würde oder dass überhaupt jemand wüsste, wer sich gemeldet hat.

Wie ist es denn bei der Datenschutzbeauftragten gewesen? Wir haben aufgerufen, viele Personen haben sich gemeldet, und bis heute weiß die Öffentlichkeit nicht, wer sich dafür interessiert hat. Das ist für den Vorschlag auch nicht notwendig.

(Zuruf CDU: Ist das Transparenz?)