Protokoll der Sitzung vom 22.02.2017

Sie sorgen dafür, dass da draußen ein Eindruck von Politik entsteht, der nicht der Realität entspricht. Insofern bitte ich Sie, davon Abstand zu nehmen.

(SPD: Genau! - Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Drei kurze Anmerkungen. Erstens zur Sommerferienregelung und Bäderregelung: Zu der Sommerferienregelung habe ich an dieser Stelle bereits gesagt, dass nicht mehr zu erreichen war. Herr Kumbartzky, es war übrigens die damalige Ministerin Wende, die in der KMK mit einem Veto gegen 15 andere Länder dafür gesorgt hat, dass es zu diesen Verbesserungen kam.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Das Gleiche gilt für die Bäderregelung. Natürlich kann man sich mehr vorstellen. Wir haben aber rechtliche Grundlagen. Wir haben mit allen Seiten verhandelt und Rechtsfrieden in Schleswig-Holstein geschaffen. Diesen Rechtsfrieden gibt es in anderen Ländern nicht. Schauen Sie einmal nach Mecklenburg-Vorpommern, wo man verklagt wird, wenn man überzieht. Mir ist der Rechtsfrieden, der allen Klarheit gibt, viel wichtiger, als dass man Forderungen stellt, die man gar nicht erfüllen kann.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Zweitens zu den 150-m-Strandabschnitten. Da sage ich sehr deutlich: Schauen Sie genau hin. Es gibt einen Bestandsschutz für Bebauungs- und Flächennutzungspläne. Die Kommunen können quasi bis zur Nullmeterlinie entsprechende Dinge ausweisen. Die Kommunen müssen es nutzen, das haben wir immer gesagt. Wir als Wirtschaftsministerium haben es in der Ressortanhörung mit dem MELUR so vereinbart.

Drittens, Herr Kumbartzky: Es ist ja schön, wie Sie das am Ende Ihrer Rede alles qualifiziert haben. Tourismus muss überparteilich betrieben werden. Ich möchte nur an eine Sache erinnern: Schauen Sie auf die Beschlüsse der Haushaltsstrukturkommission, an denen auch Ihre Partei beteiligt war.

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Nicht schon wie- der!)

Dort sollten die Mittel für die TASH auf 500.000 € abgeschmolzen werden.

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Wenn wir 2 Mil- liarden € mehr gehabt hätten, so wie Sie, dann wäre das auch kein Problem gewesen! Das ist intellektuell erbärmlich!)

Das ist nicht das, was ich mir unter vernünftiger Tourismuspolitik vorstelle. Wir haben das geändert.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Ich erkläre zunächst, dass der Tagesordnungspunkt 2 - Regierungserklärung - beendet ist.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Bericht der Landesregierung, Drucksache 18/5109. Es ist beantragt worden, diesen Bericht dem Wirtschaftsausschuss zur abschließenden Beratung zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist einstimmig. Dann wird es dort beraten.

Ich wünsche allen einen guten Appetit und unterbreche die Sitzung bis 15 Uhr.

(Unterbrechung 12:53 Uhr bis 15:04 Uhr)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich eröffne unsere Nachmittagssitzung und rufe Tagesordnungspunkt 25 auf:

Wahl von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Schleswig-Holsteinischen Landesverfassungsgerichts

Wahlvorschlag des Ausschusses zur Vorbereitung der Wahl der Mitglieder des Landesverfassungsgerichts Drucksache 18/5054

Der Ausschuss zur Vorbereitung der Wahl der Mitglieder des Landesverfassungsgerichts hat dem Landtag mit der Drucksache 18/5054 einen Wahlvorschlag vorgelegt. Der Landtag hat vier Mitglieder sowie deren persönliche Stellvertreterinnen und Stellvertreter in geheimer Wahl ohne Aussprache zu wählen. Für die Wahl ist die Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtages, also 46 Stimmen, erforderlich.

Ich begrüße vorab in unserer Mitte mit dem Präsidenten des Landesverfassungsgerichts Herrn Dr. Bernhard Flor, mit Frau Richterin Marret Thomsen, mit Herrn Richter Achim Theis und mit Herrn Rechtsanwalt Arno Witt die vorgeschlagene Kandidatin und die Kandidaten für diese Wahl. Seien Sie uns herzlich willkommen!

(Minister Reinhard Meyer)

(Beifall)

Zum Wahlablauf gebe ich Ihnen noch folgende Hinweise: Wir beschließen über den Wahlvorschlag des Ausschusses in der Drucksache 18/5054. Sie haben die Möglichkeit, mit Ja, Nein und Enthaltung abzustimmen. Ich weise darauf hin, dass Stimmenthaltungen die gleiche Wirkung wie Neinstimmen haben.

Sie werden durch die Schriftführerin und den Schriftführer aufgerufen und gehen dann bitte zum Saaldienstmitarbeiter zu meiner Linken, der Ihnen den Stimmzettel aushändigen wird. Ich bitte Sie, darauf zu achten, dass das Kreuz auf dem Stimmzettel korrekt angebracht wird, sodass keine Zweifel über die Gültigkeit Ihrer Stimme entstehen können. Wer den Stimmzettel beschädigt, verändert oder mit Zusätzen oder anderen Kennzeichen versieht, macht ihn ungültig. Es ist daher auch nur der in der Wahlkabine bereitliegende Stift zur Stimmabgabe zu benutzen. Die Verwendung eines anderen Schreibgerätes ist als unzulässige Kennzeichnung anzusehen, die zur Ungültigkeit des Stimmzettels führt.

Bevor wir in die Wahlhandlung eintreten, bitte ich einen der Schriftführer, sich davon zu überzeugen, dass die Wahlurne leer ist.

(Hans Hinrich Neve [CDU]: Sie ist leer!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Wahlakt ist damit eröffnet. Ich bitte nunmehr die Schriftführerin und den Schriftführer, die Namen aufzurufen.

(Namensaufruf und Stimmzettelabgabe)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bevor ich die Wahlhandlung beende, frage ich Sie, ob noch Abgeordnete im Saal sind, die noch nicht gewählt haben. - Das ist nicht der Fall. Der Wahlakt ist damit beendet.

Ich unterbreche die Sitzung zur Auszählung der Stimmzettel für etwa 10 Minuten.

(Unterbrechung: 15:18 bis 15:34 Uhr)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Sitzung ist wieder eröffnet.

Ich gebe das Ergebnis der Wahl bekannt: abgegebene Stimmen: 65, gültige Stimmen: 65, somit ungültige Stimmen: keine. Jastimmen: 55, Neinstimmen:

4, Enthaltungen: 6. Damit ist der Wahlvorschlag mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen worden.

(Beifall)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, warten Sie noch einen Moment. Ein paar formale Dinge muss ich noch erledigen. Die im Wahlvorschlag in der Drucksache 18/5054 genannten Bewerberinnen und Bewerber sind damit gewählt. Da die Kandidatinnen und Kandidaten bereits vorher ihre Zustimmung zur Übernahme des Amtes erklärt haben, erübrigt sich die Frage, ob sie die Wahl annehmen. Damit niemand im Saal unruhig wird: Der Tagesordnungspunkt ist mit der Beglückwünschung noch nicht geschlossen. Sie werden gleich sehen, warum ich das sage. Aber zuerst einmal beglückwünsche ich Sie zu Ihrer Wahl.

(Beifall - Glückwünsche und Blumensträuße werden überbracht)

- Nehmen Sie bitte noch einen Moment Platz. Ich empfehle, die Blumensträuße noch einmal hinzulegen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Abgeordnete Dr. Breyer hat angekündigt, gemäß § 64 Absatz 2 unserer Geschäftsordnung

(Unruhe)

- ich würde sagen: hören Sie mir einfach zu - sein Abstimmungsverhalten kurz begründen zu wollen.

Da die Wahl der Mitglieder des Landesverfassungsgerichts gemäß § 6 Absatz 2 des Landesverfassungsgerichtsgesetzes geheim ist, kann man sich schon die Frage stellen, ob eine solche Erklärung überhaupt zulässig ist. Immerhin dient das Wahlgeheimnis der Sicherung der Freiheit der Wahl - beides prägende Wahlgrundsätze in einer Demokratie. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass es sich der Sache nach um eine Erklärung zu einem behaupteten Abstimmungsverhalten handeln wird. Da wir die entsprechenden verfahrensmäßigen Vorkehrungen getroffen haben, wie wir alle gemeinsam ja gesehen haben, kann niemand wissen, wo der Abgeordnete Dr. Breyer oder andere Mitglieder des Landtags in der Abgeschiedenheit der Wahlkabine ihr Kreuz tatsächlich gesetzt haben. Ich kann auch nicht erkennen, dass andere Mitglieder des Hauses durch die freiwillige Erklärung des Abgeordneten Dr. Breyer genötigt würden, sich ihrerseits zu ihrem Wahlverhalten zu erklären. Daher werde ich das Wort nach § 64 Absatz 2 der Geschäftsordnung erteilen.

(Präsident Klaus Schlie)

Zuvor möchte ich allerdings noch auf einige Punkte eindringlich aufmerksam machen:

Erstens. Ich erteile Ihnen, Herr Dr. Breyer, das Wort zur Begründung Ihres eigenen Abstimmungsverhaltens, nicht aber für Ihre Fraktion. Wie die anderen Mitglieder Ihrer Fraktion abgestimmt haben, können Sie, da es sich um eine geheime Wahl gehandelt hat, nicht wissen. Sie können insoweit also auch nicht für die anderen Mitglieder Ihrer Fraktion sprechen.

Zweitens. § 6 Absatz 2 des Landesverfassungsgerichtsgesetzes sieht vor, dass die Wahl der Mitglieder des Landesverfassungsgerichts ohne Aussprache stattfindet. Sinn dieser Regelung ist es, die Wahl von einer parteipolitisch gefärbten Personaldebatte freizuhalten, um nicht die Autorität des Amtes durch den Wahlvorgang zu beschädigen. Ich werde darauf achten, dass diese Vorschrift durch Ihre Erklärung nicht umgangen wird.

Sie können gemäß § 64 Absatz 2 der Geschäftsordnung Ihr behauptetes Abstimmungsverhalten kurz begründen. Das heißt, Sie können kurz und knapp die maßgebenden Gründe für Ihre Entscheidung darlegen. Damit ist Ihnen jedoch nicht das Wort zu einem allgemeinen Debatten- oder Diskussionsbeitrag erteilt. Sie haben sich daher jedweder Polemik gegen andere Fraktionen oder andere Personen zu enthalten. Auch eine Entgegnung auf Beiträge anderer Mitglieder des Hauses in anderen Zusammenhängen ist unzulässig. Ich erwarte, dass Sie die Vorschriften des Landesverfassungsgerichtsgesetzes respektieren und sich entsprechend den Regelungen unserer Geschäftsordnung verhalten.

Mit dieser Maßgabe erteile ich Ihnen, Herr Dr. Breyer, nunmehr das Wort.