Protokoll der Sitzung vom 23.02.2017

Vielen Dank. - Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen und schließe deshalb die Beratung. Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf -

(Zurufe: Die Ministerin!)

- Oh.

(Zurufe: Das ist das Geburtstagsgeschenk! - Unruhe)

- In der Tat, wahrscheinlich habe ich gedacht, ich will Ihnen ein paar Freistunden gönnen. Entschuldigung, selbstverständlich hat jetzt die Ministerin das Wort. Frau Ernst, bitte schön.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! In der Tat sind schon sehr viele Argumente genannt worden, denen ich mich in den meisten Fällen anschließe. Frau Klahn, es ist deutlich geworden, dass von den anderen Fraktionen niemand Ihre Position teilt, und mein Beitrag wird nichts daran ändern.

Der erste Punkt ist hier schon mehrfach deutlich herausgearbeitet worden, und es ist auch die Position des Ministeriums, dass Ihr Gesetzentwurf Konnexität auslöst, weil Sie von verpflichtendem Einsatz digitaler Geräte sprechen. Das ist eine Veränderung, weil der Unterschied zum Schulbuch auch ist, dass die digitalen Geräte etwas teurer sind - das mag nicht der große Unterschied sein - und die Geräte nicht nur für den schulischen Gebrauch genutzt werden. Eine solche Regelung löst aus unserer Sicht Konnexität aus, aus Sicht der Schulträger auf jeden Fall.

Der zweite Punkt, der ein wenig die Ratlosigkeit aller anderen produziert hat - das ging auch mir so,

(Heike Franzen)

der Beitrag von Herrn Kubicki hat das bestätigt -, ist, dass ein bisschen der Eindruck erweckt wird, wir stünden vor einer riesengroßen gesellschaftlichen Herausforderung, und dieser Halbsatz im Schulgesetz bringe jetzt die Lösung.

Das hat mit der Debatte, die in Schleswig-Holstein geführt wird, auch im Landtag und im Ausschuss mehrfach, gar nichts zu tun, weil uns bewusst ist, an wie viel Stellschrauben wir parallel arbeiten müssen, um diese große gesellschaftliche Herausforderung zu bewältigen, um die Aufholjagd, in der wir uns in der Tat befinden, erfolgreich bestreiten zu können. Uns ist sehr bewusst, dass es nicht eine Stelle ist, ein Gesetz, das etwas ändern kann, sondern Bund, Länder und Kommunen gemeinsam an einem Strang ziehen müssen, auch um die finanzielle Aufholjagd hinzubekommen.

Aber wir müssen in den Schulen an verschiedenen Stellen ansetzen. Das tun wir, und das ist vielen auch sehr bewusst. Da ringen wir sehr genau darum, wo die nächsten Stellschrauben sind, die wir anfassen müssen, um auf diesem Weg konsequent voranzugehen.

Im Moment erleben wir an den Schulen durch die Dinge, die wir bereits angeschoben haben, eine Welle von Aufbruch. Es beteiligen sich sehr viele an diesem großen Projekt. Zum einen liegt das an dem Wettbewerb, den wir auf den Weg gebracht haben, zum anderen aber auch an dem Engagement der Schulträger, die vieles tun. Dazu trägt auch die Vorgabe der Kultusministerkonferenz bei, die uns vorschreibt, wann wir zu verbindlichen Bildungsstandards kommen müssen. Weiter sind auch die Lehrkräfte sehr engagiert. Es liegt auch an der fachlichen Verankerung, an Programmen wie „SchulComSy“ und vielem mehr. Das sind die Dinge, die uns real beschäftigen.

Sie sprechen etwas an, womit wir uns ebenfalls schon beschäftigt haben. Wir sind der Meinung, dass Bring your own Device der richtige Weg ist. Das ist eine Frage, über die man lange gerungen hat. Wir wissen, dass ein großer Teil der Schülerinnen und Schüler in der Tat schon Smartphones, Tablets und Notebooks hat. Warum soll der Staat hierfür Geld ausgeben, wenn die Familien ihre Kinder und Jugendlichen mit diesen Geräten ausstatten? Warum sollen wir uns nicht alle dieser Geräte in ihrer Multifunktionsnutzung für Freizeit und Schule auch bedienen?

(Vereinzelter Beifall SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, PIRATEN und SSW)

Vor dem Hintergrund dieser Erkenntnisse setzen wir auf Bring your own Device und stellen dann natürlich sicher, dass es keine Benachteiligung von Kindern und Jugendlichen aus sozial schwächeren Familien gibt.

(Zuruf FDP)

Diese Frage bewegt die Schulen doch genauso. Wenn Sie in die Schulen gehen und sich unsere Auswertung anschauen, sehen Sie, dass alle weiterführenden Schulen auf Bring your own Device setzen, und alle haben für diese wichtige soziale Frage natürlich auch eine Lösung gefunden. Deshalb passt Ihr Gesetzentwurf nicht so richtig in die Zeit.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, PIRATEN und SSW)

Wir gehen weiterhin den Weg, dass alle gemeinsam und durchaus auf Augenhöhe an einem Strang ziehen. Wir sind uns bewusst, dass alle mehr als in der Vergangenheit leisten müssen. Wir haben mit den Schulträgern eine große Veranstaltung durchgeführt. Die Interessenverbände unterstützen das. Frau Wanka hat 5 Milliarden € angekündigt. Das Geld ist noch nicht im Haushalt eingestellt, aber wenn es so weit ist, werden wir das Geld dringend brauchen, um diesen Weg weiterzugehen.

Auch mit Bring your own Device werden unsere Schulen in wenigen Jahren die Aufholjagd erfolgreich beendet haben. - Vielen Dank.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, PIRATEN und SSW)

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Jetzt liegen in der Tat keine weiteren Wortmeldungen vor, und ich schließe die Beratung.

Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf in der Drucksache 18/5192 dem Bildungsausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Danke schön. Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist dies einstimmig so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 22 auf:

Erste Lesung des Entwurfs eines Petitionsgesetzes

Gesetzentwurf der Fraktion der PIRATEN Drucksache 18/5196

(Ministerin Britta Ernst)

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Grundsatzberatung und erteile dem Abgeordneten Uli König von der Piratenfraktion das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Eine kurze Bemerkung vorweg: Da ich ja auch Vorsitzender des Petitionsausschusses bin, möchte ich darauf hinweisen, dass ich hier als Mitglied der Piratenfraktion und nicht als Vorsitzender des Petitionsausschusses rede.

(Beate Raudies [SPD]: Das haben wir un- terstellt!)

Meine Damen und Herren, das Petitionsrecht ist eines der demokratischen Grundrechte in SchleswigHolstein. Deshalb genießt es über den Artikel 25 der Landesverfassung Verfassungsrang. Trotzdem ist das Verfahren für die Ausübung des Petitionsrechts bis jetzt nicht als Landesgesetz geregelt. Das bedauern wir PIRATEN sehr, denn diese Situation wird der verfassungsrechtlichen Bedeutung des Petitionsrechts nicht gerecht und sollte geändert werden.

(Beifall PIRATEN)

Durch eine gesetzliche Regelung erhalten die Bürger ein subjektives Recht auf die Einhaltung der Vorschriften.

Andere Bundesländer haben das erkannt und den Mangel abgestellt. In acht anderen Bundesländern, in Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Thüringen, gibt es bereits ein solches Gesetz. Wenn man sich umhört, hat man in diesen Ländern gute Erfahrungen mit einem solchen Gesetz gemacht.

Vieles, was der Entwurf regeln soll, machen wir heute im Petitionsausschuss bereits so. Das muss aber eine gesetzliche Grundlage erhalten. So haben wir das auch bei der Bürgerbeauftragten gemacht. Auch für die Bürgerbeauftragte gibt es ein Gesetz.

Meine Damen und Herren, ein Gesetz würde Transparenz und Rechtssicherheit schaffen.

Zuletzt hat Bremen im September 2016 ein Petitionsgesetz beschlossen. Dieses ist seit Anfang des Jahres in Kraft.

Wir haben das Rad nicht neu erfunden, sondern wir haben uns die Gesetze in den anderen Bundesländern zum Vorbild genommen und uns daran orientiert. Die bereits geltenden Gesetze haben dabei eine breite Akzeptanz durch alle Parteien. Deshalb

bin ich auch guter Hoffnung, dass wir hier eine positive Debatte dazu führen werden.

Was ist nun das Neue, was sind die Eckpfeiler des Gesetzentwurfs? - Zunächst dient das Gesetz dazu, die Grundlagen des Petitionsrechts zu regeln. Dazu gehört auch die Festlegung und Formulierung des Petitionsrechts als subjektives Recht einer jeden Person. Großen Wert legen wir darauf, dass die Petenten vor Repressalien wegen der eingelegten Petition geschützt werden.

(Beifall Dr. Patrick Breyer [PIRATEN])

Das wird ausdrücklich in § 7 des Gesetzentwurfs angeordnet.

Des Weiteren müssen öffentliche Bedienstete sich mit diesem Gesetz nicht mehr an den Dienstweg halten. Das schützt Petenten und Petentinnen, die in einem öffentlichen Dienstverhältnis stehen.

(Beifall PIRATEN - Beate Raudies [SPD]: Das war auch bisher schon so!)

Um einem falschen Eindruck vorzubeugen, meine Damen und Herren: Mir sind keine Petenten bekannt, die aufgrund einer Petition dienstliche Repressalien zu erleiden hatten.

(Zuruf Lars Harms [SSW])

Die Wahrscheinlichkeit ist jedoch hoch, lieber Kollege Harms, dass diese Personen in der Vergangenheit dann möglicherweise gleich von vornherein auf eine Petition verzichtet haben.

Besonderen Schutz genießen nach unserem Entwurf inhaftierte Personen und Personen, die anderweitig untergebracht sind. Im Rahmen der Ausübung des Petitionsrechts wird klargestellt, dass der Schriftverkehr und der Besuch durch Mitglieder des Petitionsausschusses gegenüber allgemeinen Vorschriften, wie zum Beispiel denen des Strafvollzugsgesetzes, privilegiert sind.

(Vereinzelter Beifall PIRATEN)

Nach dem Entwurf kann der Ausschuss jede seiner Aufgaben auf einzelne Mitglieder übertragen. Das führt zu einer möglichen Straffung des Verfahrens.