Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist schon festgestellt worden: Wir haben Waldkindergärten in Schleswig-Holstein. Ergo müssen Waldkindergärten auch bei bestehender Gesetzeslage genehmigungsfähig sein.
Also ist die Frage völlig richtig: Brauchen wir eine Gesetzesänderung, oder geht es hier nicht vielmehr um die Probleme im Vollzug, und zwar möglicherweise ausgelöst durch einen gut gemeinten Leitfaden, der sich jetzt aber zu einem „Leidfaden“ entwickelt. Ich möchte das gern ausführen: § 35 Baugesetzbuch regelt das Bauen im Außenbereich. Dort heißt es in Absatz 2, dass Vorhaben „im Einzelfall zugelassen werden“ können, „wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange“, also zum Beispiel den Naturschutz, „nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist“.
Die Regelung sieht also einen Ermessensspielraum vor. Gleichwohl - das will ich betonen könnte an dieser Stelle aus Sicht der FDP-Fraktion eine Klarstellung im Gesetz erfolgen, sodass der Bau von Waldkindergärten besonders privilegiert wird.
In § 51 der Landesbauordnung sind baurechtliche Erleichterungen für Sonderbauten geregelt. In diesem Paragrafen gibt es eine umfangreiche und nicht abschließende Liste, in welchen Bereichen Erleichterungen möglich sind. Dazu gehören nach Absatz 2 Nummer 11 auch Tageseinrichtungen für Kinder. Ohne Experte zu sein, würde ich daher sagen, dass Erleichterungen bei allen Aspekten des Bauens möglich sind. Auch hier besteht also ein Ermessensspielraum.
Im Landeswaldgesetz, welches die Union nun auch ändern will, ist in § 24 das Abstandsgebot von 30 m zum Wald normiert. Aber auch hier gibt es eine Ausnahmeregelung. In Absatz 2 heißt es:
„Die zuständige Bauaufsichtsbehörde kann Unterschreitungen des Abstandes im Einvernehmen mit der Forstbehörde zulassen.“
„Eine Unterschreitung des Waldabstands zugunsten von baulichen Anlagen waldpädagogischer Einrichtungen kann bereits zugelassen werden, wenn diese nicht durch Wind
(Detlef Matthiessen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Der hört schon wieder nicht zu! - Wolfgang Kubicki [FDP]: Das haben wir ihm doch geschickt!)
Für Waldkindergärten steht also schon eine Ausnahmegenehmigung extra im Gesetz. Diese kann man in Kenntnis und bei wohlwollender Genehmigungspraxis anwenden.
An dieser Stelle muss ich die Union wirklich fragen, welche gesetzlichen Änderungen auf Landesebene ihrer Meinung nach herbeigeführt werden sollen - und mit welchem verbessernden Ergebnis.
Auffällig ist auch, dass die Union einzig Änderungen landesrechtlicher Vorschriften will, aber nicht Änderungen der einschlägigen Bundesregelung,
Und ganz ehrlich: Im Bund, Herr Günther, haben Sie eine Regierungsbeteiligung. Dort könnten Sie sogar erfolgreich agieren.
Die Grünen haben ursprünglich mit „Nachdruck“ einzig und allein Änderungen im Bundesbaurecht gefordert, aber keine Änderung auf Landesebene.
Sie haben auch nicht gefordert, dass die Ministerin oder der Ministerpräsident auf Landesebene dafür sorgt, dass landesgesetzliche Bestimmungen umgesetzt werden. Wenn Sie eine Änderung auf Bundesebene fordern, warum sagen Sie dann nur, Sie
möchten sie vielleicht anstoßen, warum nutzen Sie nicht Ihre Mehrheit und stoßen eine Bundesratsinitiative an?
Vielleicht weil Sie in Schleswig-Holstein noch regieren, Verantwortung tragen? Sie reden immer vom Faktencheck. Ja, dann handeln Sie bitte schön auch, wenn Sie die Faktenkenntnisse haben.
Spannend finde ich: Jeder will da Veränderungen haben, wo er gerade nicht in Verantwortung steht. Ein Schelm, wer dabei Böses denkt.
Und typisch für die Küstenkoalition ist der Schaufensterantrag mit dem Runden Tisch. Anstatt sich mit der gesetzlichen Lage wirklich auseinanderzusetzen, sagen Sie: Wir machen einen Runden Tisch, alle müssen mal miteinander reden. - So rettet man sich vielleicht über den Wahlkampf. Das ist aber keine Lösung. Der Runde Tisch schafft keine Rechtssicherheit - das tut ehrlicherweise unser Antrag.
Ich will noch einmal klarstellen: Aus unserer Sicht haben wir kein gesetzliches Problem, sondern nur ein Vollzugsproblem.
Einige untere Bauaufsichtsbehörden - ich kenne leider keinen der Bescheide - haben offensichtlich eine sehr rigide Auslegung der gesetzlichen Regelung vorgenommen. Man müsste die Gründe dafür im Einzelfall kennen; alles andere bleibt ein Stochern im Nebeln.
Ich sage noch einmal deutlich: Es besteht ausreichend Ermessensspielraum, und ich kenne Gemeinden, die dieses zum Wohle der Kinder und im Interesse der Eltern auch genutzt haben.
Der eingangs erwähnte Leitfaden ist anscheinend mit für die restriktive Genehmigungspraxis verantwortlich. Daher bitten wir die Landesregierung, die Gemeinden in geeigneter Form - wahrscheinlich schriftlich - über die Ermessensspielräume zu informieren.
Manchmal hilft gesunder Menschenverstand, insbesondere da bei der genauen Standortfrage zwischen allen Beteiligten Kompromisse möglich sind. Im Zweifel besteht immer die Möglichkeit, dass die Gemeinde Flächennutzungspläne anpasst.
Den Antrag der Union müssen wir also ablehnen. Der Koalitionsantrag bringt nichts - da werden wir uns enthalten. Daher hoffe ich, dass Sie dem einzig wahren Antrag - nämlich unserem - zustimmen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sollte es noch irgendwelche Zweifel daran gegeben haben, dass der Landtagswahlkampf seinen Weg ins Landeshaus gefunden hat - der vorliegende Antrag der CDU-Fraktion zerstört auch die letzten Reste davon.