Oder widerspricht dies einer möglichen Grundannahme, dass staatliche Institutionen grundsätzlich gegen Menschen arbeiten und intransparent sind? Richten Sie möglicherweise mehr Schaden an, als Sie den Menschen hier nutzen?
Können Sie konkrete Fälle belegen, dass Menschen in Schleswig-Holstein an der Wahrnehmung ihres Rechts gehindert wurden oder ihnen deswegen Nachteile erwachsen sind? - Ihr pauschaler Begründungshinweis auf die Rechtslage anderer Länder könnte auch nach hinten losgehen, weil wir in Schleswig-Holstein in vielen Bereichen Regelungen haben, die von denen anderer Länder abweichen und für die Menschen deutlich besser sind. Also Augen auf bei der Gesetzgebung!
Einzig die Einreichung per E-Mail ist bislang laut Internetseite des Landtags ausgeschlossen. Wenn ich Sie recht verstehe, muss sich das aufgrund des technischen Wandels ändern. Sie verzichten aber bewusst auf die qualifizierte Unterschrift und sagen, ein Absender solle erkennbar sein. Auch ich bekomme davon sehr viele E-Mails, viele davon mit Realnamen, ohne real zu sein. Meist soll ich dann irgendetwas kaufen - um Gerüchten vorzubeugen -, ich muss dann entscheiden, ob ich die Löschtaste betätige oder mir die Nachricht genauer anschaue. Wer entscheidet dies bei Petitionen? - Fehlentscheidungen an dieser Stelle stehen dem hohen Gut der Möglichkeit der Nutzung eines außergerichtlichen Weges zur Klärung von unverstandenen Problemen oder Anregungen komplett entgegen.
Wie viel Mehrarbeit wird die Entscheidungsfindung dann bedeuten? Geht diese Zeit den realen Petenten verloren? Oder bedeutet es, dass wir mehr Priorität auf Petitionen legen müssen?
In der SPD-Fraktion gab es vor zwei Jahren eine Diskussion, ob man das Petitionsrecht ändern müsste. Deswegen schlage ich vor, den Gesetzentwurf dem Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe PIRATEN, warum dieser Gesetzentwurf? Warum erst jetzt, kurz vor Toresschluss ohne Chance auf eine angemessene und vertiefte Beratung im Ausschuss? - Man sagt: Am Abend werden die Faulen fleißig.
Ihr seid doch sonst so überaus eifrig und schnell gewesen. Das Petitionsverfahren hat in SchleswigHolstein auch ohne gesetzliche Regelung jenseits der Landesverfassung seine feste Rolle im Parlamentsbetrieb. Es wird von Bürgerinnen und Bürgern eifrig genutzt, kann den Petentinnen und Petenten relativ häufig helfen, mischt sich ein, legt seine Finger häufig in offene Wunden, zum Beispiel bei Petitionen aus dem Strafvollzug, und passt sich vor allem flexibel und schnell an neue Entwicklungen an, zum Beispiel bei den Öffentlichen Petitionen via Internet. Da waren wir ganz schnell, das mit diesem Instrumentarium über die jeweiligen untergesetzlichen Regelungen zu ändern.
Ich kann auf den ersten Blick nicht erkennen, welchen zusätzlichen Mehrwert eine gesonderte gesetzliche Regelung haben soll. Die Landesverfassung, die Grundsatzbeschlüsse und die Verfahrensgrundsätze des Petitionsausschusses gewährleisten in Schleswig-Holstein nach meiner eigenen Erfahrung als Mitglied des Ausschusses ein effektives und gut eingespieltes Petitionswesen in Schleswig-Holstein.
Ich kann auch nicht erkennen, dass die acht anderen Bundesländer, die ihre Petitionsverfahren gesetzlich geregelt haben, konkret und im Einzelfall durchgängig bessere und bürgernähere Verfahren aufweisen können. Teilweise sind die Standards dort geringer.
Liebe PIRATEN, die in Ihrem Gesetzesentwurf enthaltenen neuen Ansätze und Verfahrensweisen halte ich im Übrigen im Einzelfall durchaus für diskussionswürdig. Sehr wohl. Sie hätten aber auch Gegenstand von Änderungen der Grundsatzbeschlüsse und der Verfahrensgrundsätze im Petitionsausschuss werden können. Durch die sehr späte Einbringung des Entwurfs fehlt jetzt leider die Zeit, sich intensiver mit Ihren Vorschlägen zu befassen.
Die neuen Ansätze und Regelungen stammen ja wohl überwiegend aus Regelungen anderer Landesparlamente. Es wäre für mich schon sehr wichtig gewesen, bei den entsprechenden Landesparlamenten anzufragen, welche Motive ihren spezifischen Regelungen zugrunde lagen und welche Erfahrungen mit ihnen gemacht wurden. Dazu fehlt uns bis zur letzten Plenartagung dieser Wahlperiode aber leider die Zeit. Schade.
Nach bisherigen Prognosen gelten nach dem 7. Mai 2017 für Sie, liebe PIRATEN, die Zeilen aus dem alten Lied über das Ende des deutschen Bauernkriegs: ,,Geschlagen ziehen wir nach Haus, die Enkel fechten's besser aus.“
Wer weiß, vielleicht wird sich in der 19. Wahlperiode eine Fraktion im neuen Landtag finden, die Ihre Initiative noch einmal aufgreifen wird. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der vorletzten Plenartagung, also kurz vor knapp, legt der Vorsitzende des Petitionsausschusses den Entwurf zur Einführung eines Petitionsgesetzes vor.
- Es waren natürlich der Vorsitzende und seine Fraktion. Ich frage mich aber, lieber Kollege König: Wenn Sie im Rahmen Ihrer Ausschussarbeit tatsächlich dringenden Handlungsbedarf identifiziert haben, warum kommen Sie mit Ihrem Gesetzentwurf erst jetzt? Das hätte man schon früher deutlich machen können.
- Herr Kollege, in diesem speziellen Fall ist das in der Tat komisch. - Aber ganz unabhängig davon, ob der Zeitpunkt der Einreichung dieses Gesetzes nun besonders sinnvoll ist oder nicht, in jedem Fall handelt es sich hier um ein sehr wichtiges Thema. Das will ich gar nicht abstreiten. Es ist schon viel über die Bedeutung des Petitionsausschusses und über
die Petitionen gesagt worden. Hier nehme ich jetzt eine Abkürzung und schließe mich meinen Vorrednern an. Man muss aber doch feststellen, dass es gelegentlich Skepsis gegenüber der Leistungsfähigkeit dieses Grundrechts gibt. Dass der Petitionsausschuss aber nicht einfach in die Behandlung von Gesetzgebungsgegenständen oder in Verwaltungsverfahren und erst recht nicht in Gerichtsverfahren eingreifen kann oder diese gar von außen korrigieren kann, hat einen verfassungsrechtlichen Grund, und zwar unseren gewaltengeteilten Rechtsstaat, und es ist auch gut so, dass das so ist.
Dieses eben genannte Akzeptanzproblem lösen wir nicht durch ein Gesetz, sondern dadurch, dass wir den Petenten das Funktionieren unseres Rechtsstaats erläutern. Wir müssen aufpassen, dass durch ein solches Gesetz oder durch eine solche Initiative keine Erwartungen geweckt werden, die man später enttäuschen muss.
Das Zweite ist: Wir müssen uns ansehen, worin der konkrete Mehrwert gegenüber dem jetzigen Verfahren besteht. Vieles, was in dem Gesetzentwurf steht, kann genauso bereits jetzt erfolgen oder könnte angepasst werden. Das gilt beispielsweise für die Fristen der Stellungnahmen. Im Prinzip sehe ich hier keinen wirklichen Zwang, ein solches Gesetz aufzulegen. In Schleswig-Holstein hat sich der Petitionsausschuss des Landtags in Grundsatzbeschlüssen eigene Regelungen für die Arbeitsweise gegeben und diese auch regelmäßig angepasst. Die Erfahrung zeigt, dass dies im Wesentlichen gut läuft.
Was wir deshalb auch keineswegs brauchen, sind komplizierte Verfahren oder Weiterverweisungen. Herr König, auf den ersten Blick besteht die Gefahr bei dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht. Ob der Gesetzentwurf aber zu Vereinfachungen führt, müsste man genau prüfen, und hier sehe ich ein Zeitproblem dadurch, dass wir sozusagen am Ende der Legislaturperiode sind. Man kann es ja einmal versuchen.
Selbstverständlich stimmen wir einer Überweisung an den Innen- und Rechtsausschuss zu, um dies zu beraten. Man müsste die Vorschläge ernsthaft und intensiv prüfen. Ich bin gespannt, wie das läuft, und danke herzlich für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf ist an so vielen Stellen unzulänglich, dass ich eigentlich 20 statt 5 Minuten darüber reden könnte. Aber keine Angst, das ist dieser Gesetzentwurf nicht wert. So fordert das Gesetz zum Beispiel Sprechstunden für den Petitionsausschuss. Für alle Sorgen und Nöte, die Bürgerinnen und Bürger mündlich besprechen wollen, bietet allerdings die Bürgerbeauftragte bereits jetzt überall im Land öffentlich angekündigte Sprechstunden an. Da stellt sich natürlich die Frage, ob die PIRATEN ihr eine unzulängliche Arbeit unterstellen. Ich hoffe nicht. Das kann der Kollege König gleich richtigstellen, wenn er denn möchte. Ich würde es ihm erlauben, falls er das will.
Vielen Dank, Herr Harms, zu gütig. Ich würde Sie gern darauf hinweisen, dass Sprechstunden des Petitionsausschusses in der vergangenen Legislaturperiode durchaus üblich waren in diesem Hohen Haus. - Das war es.
Herr Kollege, wenn Sie noch kurz zuhören würden. Das Problem ist, sie schreiben das in einem Gesetz so vor. So wollen Sie das ja haben. Wir haben aber gesetzliche Regelungen, durch die schon Sprechstunden vorgeschrieben sind. Dies betrifft die Bürgerbeauftragte. Ich habe den Eindruck, dass die Arbeit, die sie macht, gut gemacht wird. Deshalb glaube ich, es ist möglicherweise missverständlich, was Sie hier vorgeschlagen haben. Es ist gut, dass Sie klarstellen, dass Sie die Arbeit der Bürgerbeauftragten - so hoffe ich doch - nicht infrage stellen oder
Vielen Dank. Herr Kollege Harms, an dieser Stelle würde ich Ihnen gern mitgeben: Ich schätze die Arbeit der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten sehr, aber das Tätigkeitsfeld des Petitionsausschusses ist ein bisschen größer als das Tätigkeitsfeld der Bürgerbeauftragten. Von daher kann die Bürgerbeauftragte nicht die Aufgabe des Petitionsausschusses in einer Sprechstunde übernehmen. Ich würde Ihnen gern mitgeben: Es hat in der Vergangenheit Sprechstunden gegeben. Die Idee ist nicht ganz so abwegig, wie es jetzt vielleicht klang.
- Das ist richtig, Kollege König, aber Sie haben die Aufgaben der Bürgerbeauftragten in Ihrem Gesetzentwurf nicht ausgeschlossen, sodass ich schließen musste, dass Sie mit der Arbeitsleistung der Bürgerbeauftragten nicht einverstanden sind. Soziale Angelegenheiten können nach Ihrem Gesetzentwurf auch dem Petitionsausschuss vorgetragen werden. Ich finde aber, dass diese bei der Bürgerbeauftragten immer noch besser aufgehoben sind.
Meine Damen und Herren, ich fahre fort: Wenn wir schon über die Schwächen des Gesetzentwurfs reden, dann müssen wir auch darüber reden, dass die PIRATEN eine rigorose Fristsetzung für Stellungnahmen der Landesregierung von vier Wochen fordern. Das impliziert, dass es scheinbar in der Vergangenheit eine schleppende oder gar eine verschleppende Praxis der Landesregierung gegeben habe. Das entspricht nicht den Erfahrungen, die wir als SSW gemacht haben. Im Gegenteil, die Ministerien und auch die Staatskanzlei waren in den Petitionsverfahren zu unbürokratischen und schnellen Stellungnahmen jederzeit bereit, und zwar nicht nur in dieser Wahlperiode, sondern ausdrücklich auch in vergangenen Wahlperioden. Das war nie das Problem des Petitionsausschusses. Ich glaube, diese Fristsetzung ist willkürlich und führt zu nichts.
nicht eingeleitet werden. - Diese Regelung wärmt den PIRATEN-Antrag zum Schutz der Whistleblower, den wir vor Kurzem hier diskutiert haben, noch einmal auf. Er kleidet ihn nun nicht nur in ein neues Gewand, sondern unterstellt auch noch, dass es bislang für Landesbedienstete schlimme Konsequenzen haben konnte, sich an den Petitionsausschuss zu wenden.