Oliver Kumbartzky
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Last Statements
Herr Präsident! Die Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes dient dazu, Land- und Forstwirtschaft für künftige Entwicklungen und Anforderungen zu stärken.
Politik war und ist immer eine Frage der Prioritätensetzung. Die Verteilung der Mittel zum GAKRahmenplan zeigt eines ganz deutlich: Priorität genießt die konventionelle Landwirtschaft bei dieser Landesregierung definitiv nicht.
Es gibt unbestritten gute Gründe, den ökologischen Landbau zu fördern. Immer mehr Verbraucher leben bewusster, das heißt, sie konsumieren auch bewusster. Die Nachfrage an Bio-Lebensmitteln steigt kontinuierlich.
Der ökologische Anbau trägt zudem zu mehr Artenvielfalt bei. Im Schnitt leben 30 % mehr Arten auf ökologisch bewirtschafteten Flächen als auf vergleichbaren konventionellen Flächen. Ökobauern erbringen somit Umweltleistungen, für die eine Kompensation angemessen ist. Es stellt sich aber nach wie vor die Frage, wie nachhaltig ökologisches Wirtschaften tatsächlich ist. Aussagekräftige Messungen von Ressourcenverbrauch und –erhalt hierüber gibt es bislang nicht.
Grundsätzlich steht die FDP-Fraktion der Förderung des Ökolandbaus nicht kritisch gegenüber. Vielmehr kritisieren wir bekanntermaßen die Verteilung der Mittel und die vom Minister Habeck vorgenommene Schwerpunktsetzung.
Die konventionelle Landwirtschaft, die über 90 % der Flächen stellt, steht hintenan - und das, obwohl die Landwirte in Schleswig-Holstein auch zum Naturschutz beitragen.
Dass Mittel für den Küstenschutz bereit aufgestellt werden, ist gut und richtig. In Schleswig-Holstein haben wir insgesamt 431 km Landesdeiche. Dem fortgeschriebenen Infrastrukturbericht, Drucksache 18/4903, ist zu entnehmen:
„Die letzte Sicherheitsüberprüfung der Landesschutzdeiche im Rahmen der Fortschreibung des Generalplanes Küstenschutz des Landes Schleswig-Holstein 2012 hat ergeben, dass 93 km Landesschutzdeiche den aktuellen Sicherheitsstandards nicht genügen und verstärkt werden müssen.“
93 von 431km, immerhin 13 % sind zu verstärken.
Auf meine Kleine Anfrage „Zustand der Landesschutzdeiche und Sperrwerke“, Drucksache 18/4799, heißt es auf die Frage, ob es eine Prioritä
tenliste gibt, aus der ersichtlich wird, welche Landesschutzdeiche zu welchem Zeitpunkt verstärkt werden:
„Eine Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel in Abhängigkeit vom vorliegenden Baurecht.“
Auf eine weitere Frage, ob die Landesregierung plant, das Budget und die Planungskapazitäten zur Verstärkung der Landesdeiche zu erhöhen, wird wie folgt geantwortet:
„Vor dem Hintergrund der nach dem Generalplan Küstenschutz umzusetzenden Maßnahmen und im Einklang mit den verfügbaren Finanzmitteln müssen bei der erforderlichen Steigerung der Planungsintensität und bei Auslastung des vorhandenen Personals vermehrt Ingenieurbüros bei der Planung von Küstenschutzmaßnahmen eingebunden werden.“
Das reicht uns nicht. Die FDP-Fraktion hat in ihren letzten Änderungsantragen zur Haushaltsplanung deutlich gemacht, welchen Stellenwert der Küstenschutz für uns hat. Wir haben für den Küstenschutz 10 Millionen € zusätzlich bereitgestellt.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Detlef Matthiessen, bei aller Wertschätzung, aber Sie melden schon im Vorhinein 5 Minuten mehr Redezeit an und nutzen diese dann nur dazu, um 5 Minuten lang auf das Wahlprogramm und den Kandidaten der CDU einzugehen. Das fand ich wirklich ein bisschen armselig. Da hätte ich mehr von Ihnen erwartet.
Ich habe zwischenzeitlich noch einmal in die Tagesordnung geguckt; denn ich wusste nicht mehr, ob wir jetzt bei Elbvertiefung, E-Mobilität oder Energie sind. Also: Uns liegt ein Antrag der Koalitionsfraktionen zum Thema Kernenergie, Übertragung von Reststrommengen auf das Atomkraftwerk Brokdorf, vor. Darauf will ich gern eingehen.
Es ist wirklich bemerkenswert: Kaum gehen die Umfragewerte der Bundes-Grünen in den Keller, wird ein altes Thema wieder nach oben geschoben, um den Zusammenhalt zu stärken und die Kernklientel wieder an sich zu erinnern, und zwar die Atomkraft.
Unter dem Hashtag „Wir drehen das“ drehen Robert Habeck und Detlef Matthiessen zum Thema Kernenergie noch einmal richtig auf, so auch mit dem vorliegenden Antrag. Es ist wirklich schon bemerkenswert, dass die SPD beziehungsweise Herr Hölck mit keiner Silbe auf den gemeinsamen Antrag eingegangen ist.
Man mag sich fragen: Was war denn da los? - Ich glaube, ich weiß, warum die SPD nicht darauf eingegangen ist. Bei dem Antrag handelt es sich um einen Dringlichkeitsantrag vom Landesparteitag der GRÜNEN am 25. Februar 2017 unter dem Titel: „AKW Brokdorf abschalten - Sofort!“. Passagen des dem Landtag vorliegenden Antrages finden sich eins zu eins im Antrag des Landesparteitags wieder. Das ist also schön verarbeitet worden.
Aber es sind einzige Sätze herausgestrichen worden. Da ich davon ausgehen muss, dass die SPD gar nicht weiß, welche Sätze Sie da herausgestrichen haben, will ich diese einmal im Sinne der Transparenz vortragen
und damit Ihnen, Herr Dr. Stegner, vor Augen führen, was Sie hier gleich beschließen wollen. Zitat aus dem Antrag des Landesparteitags:
„Die Große Koalition in Berlin versagt beim Atomausstieg und bei der Energiewende.“
Warum klatschen da die Sozialdemokraten nicht? Das ist doch eigentlich Ihr Antrag.
„Die Störungen im Atomkraftwerk Brokdorf … zeigen wieder einmal, wie absurd das Bestreben der Großen Koalition ist, die Laufzeit des Atomkraftwerks Brokdorf durch die Übertragung von Reststrommengen künstlich zu verlängern.“
Fazit ist also: Die SPD-Landtagsfraktion fährt der eigenen Bundestagsfraktion mit diesem Antrag so richtig in die Parade.
Mit dem größten Vergnügen.
Es ist schon bemerkenswert, dass der Antrag eins zu eins übernommen wird, dass aber zwei, drei Sätze herausgestrichen werden und Sie gar nicht darauf eingehen. Ich finde das alles schon sehr verdächtig, Herr Dr. Stegner.
Nein, ich möchte jetzt fortfahren. - Ich wundere mich auch, dass die SPD auf ihre Bundestagsfraktion nicht eingeht und jetzt so einen Antrag mitträgt.
- Ich habe ja genug Zeit. Was ist der Kern des vorliegenden Antrags? Mit dem vorliegenden Antrag fahren Sie Ihrer Bundestagsfraktion in die Parade, weil Sie sich gegen etwas aussprechen, was Ihre Bundestagsfraktion beschließen wird. Gerade Ihre Bundesumweltministerin Barbara Hendricks hat es ja in der Hand.
- Ja, ich wundere mich. Letzte Woche noch große Einigkeit, 100 %, und nun so etwas.
Wenn das der Schulz wüsste, ich glaube, der wäre sehr traurig.
Meine Damen und Herren, zur Wahrheit -
- Ich lasse gleich meinen Kettenhund los, Frau Redmann. Da wäre ich vorsichtig. Wegen ihm haben wir die Rasseliste nämlich abgeschafft.
Zur Wahrheit gehört auch, dass sich mit diesem Antrag nicht nur gegen die schwarz-rote Bundesregierung ausgesprochen wird, sondern auch gegen die Atomausstiegsbeschlüsse von 2011, also gegen das Atomgesetz, was CDU, SPD, FDP und Grüne gemeinsam 2011 beschlossen haben. Da frage ich mich wirklich: Wie verzweifelt muss die Sozialdemokratie und müssen die Grünen sein?
Wir werden dem vorliegenden Landesparteitagsbeschluss der Grünen heute nicht zustimmen, kann ich Ihnen sagen. Wir halten die Atomausstiegsbeschlüsse aus 2011 nach wie vor für richtig. Laut von den Grünen auch mitbeschlossenem Atomgesetz muss die endgültige Abschaltung des Kernkraftwerks Brokdorf spätestens am 31. Dezember 2021 erfolgen.
Auch die Argumentation der Grünen, dass das norddeutsche Netzengpassgebiet eine Erhöhung der Strommengen für das Kernkraftwerk Brokdorf verbietet, ist wirklich an den Haaren herbeigezogen. Offenbar haben Sie im Eifer des Gefechts wirklich vergessen, Herr Matthiessen, dass die erneuerbaren Energien immer noch Einspeisevorrang haben und dass sie nicht kontinuierlich in die Netze einspeisen.
Nun ein kurzer Faktencheck zu den Oxidbefunden.
- Oxidbefunde! Ja, darum geht es ja auch. Das ist ja der Kern Ihres Antrages, warum Sie noch einmal
das Thema Brokdorf bemühen. Es gab Oxidbefunde. Fakt ist aber, dass es eine einzige Charge von Brennelementen war, die von den erhöhten Oxidschichten betroffen war. Für den nächsten Betriebszyklus ist kein Brennelement dieser Charge eingesetzt. Im Übrigen hatten die Oxidbefunde keine sicherheitstechnischen Beeinträchtigungen der Funktion der Brennstäbe zur Folge, und von über 5,5 Millionen gefertigten Brennstäben dieses Typs ist bisher kein einziger aufgrund von Korrosionsprozessen undicht geworden. Das einmal als Faktencheck.
Man darf also wirklich gespannt sein, wie die Atomaufsichtsbehörde nun weiter verfährt und ob sich der Atomaufsichtsminister vom Parteitagsbeschluss der Grünen, von Pressemitteilungen der Initiative „Brokdorf akut“ und vom Wahlkampf treiben lässt.
Ich bin wirklich sehr gespannt, ob das Kernkraftwerk Brokdorf vor dem 7. Mai 2017 noch einmal wieder ans Netz geht. Sie hoffen natürlich sehr, dass es vor dem 7. Mai 2017 nicht passiert, aber Recht und Gesetz müssen natürlich eingehalten werden. Das macht die Atomaufsichtsbehörde auch. Ich bin gespannt, wie es in dieser Sache weitergeht.
Meine Damen und Herren, anstatt sämtliche politische Energie auf Brokdorf zu verwenden, sollte die Landesregierung besser die Themen Netzausbau, Energiespeicherung und Sektorenkopplung voranbringen.
Der Netzausbau schreitet in der Tat gut voran; das ist erfreulich. Robert Habeck hat zu Recht gesagt, da gäbe es viele Mütter und Väter. Es ist festzustellen, dass die schwarz-gelbe Landesregierung hier hervorragende Vorarbeit geleistet hat.
- Es ist so laut hier.
- Heute noch einmal richtig, liebe Frau Redmann.
Jetzt komme ich zu dem netten Thema: Energiespeicherung. Es muss doch unser Ziel sein, den in unserem Bundesland anfallenden Wind - und Solarstrom-
- Ich kann es auch einfach lassen. Es ist echt laut.
Nein, ich habe noch Restlaufzeit.
Der war gut, Herr Kollege. - Ich möchte noch gern ein Thema hier anbringen. Wie gesagt, die Zeit ist da. Es muss doch unser aller Ziel sein -
- Ich gebe den Rest zu Protokoll.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich gerade bei der Echauffierung des Herrn Matthiessen vor Schreck verschluckt.
Ich fange mit dem Energiewende- und Klimaschutzgesetz an, dem großen Meilenstein, dessen Erreichung Herr Dr. Stegner gerade verkündet hat. Besonders eilig hatten Sie es mit der Erreichung aber nicht gerade. Im Koalitionsvertrag stand es schon, dann 2013 wurde in einem Landtagsbeschluss die Regierung gebeten, 2014 die Eckpunkte vorzulegen. Im Dezember 2014 kamen die Eckpunkte dann. Der Gesetzentwurf kam dann am 6. Juli 2016. Dann hätte man natürlich denken können: Was lange währt, wird endlich gut. Aber genau das Gegenteil ist der Fall. Der Gesetzentwurf ist kein großer Wurf, sondern an vielen Stellen reine Symbolpolitik, insbesondere was die Landesliegenschaften angeht.
Problematisch finde ich aber an Ihrem Gesetz, dass Sie als rot-grün-blaue Koalition Ihren planwirtschaftlichen Kurs in der Energiewendepolitik damit wirklich noch einmal gesetzlich untermauern. Energiewende und Klimaschutz sollen den Bürgern aufgedrückt werden. Und trotz des Wegwerfens von Strom im Wert von über 900.000 € täglich in Schleswig-Holstein wird das planwirtschaftliche 300-%- beziehungsweise 37-TWh-Ziel für erneuerbare Energien nun gesetzlich festgeschrieben. Ich frage mich, warum Sie das gesetzlich festschreiben wollen. Die planwirtschaftliche Festschreibung dieses Ziels nimmt uns doch auch die notwenige Offenheit für technischen und wissenschaftlichen Fortschritt, den man heute noch gar nicht erahnen kann. So herum müssen Sie auch einmal denken, meine Damen und Herren.
Für die FDP-Fraktion steht fest: Die Energiewende und der Klimaschutz können nicht ohne die Bürgerinnen und Bürger gelingen. Wir setzen auf mehr
Freiwilligkeit und stärker auf das Verantwortungsbewusstsein der Bürger statt auf Vorschriften. Gleichzeitig setzen wir auf die Stärkung des Wettbewerbs. Innovative Ansätze und neue Technologien sind wesentliche Elemente zur Verbesserung des Klimaschutzes. So lassen sich Ressourcen und Energie sparen und Emissionen reduzieren.
Zweites Thema: die Veränderungssperre im Landesplanungsgesetz. Das haben Sie als SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW heute vorgelegt. Ich wundere mich, dass diesmal die CDU gar nicht mit auf dem Gesetzentwurf steht. Das war vor zwei Jahren noch der Fall.
Es könnte zwei Gründe geben,
einmal den Grund, dass das große Vertrauen von Daniel Günther in Torsten Albig nicht mehr vorhanden ist. Das könnte ein Grund sein.
Oder aber in der CDU gab es noch interne Abstimmungsprobleme zwischen Daniel Günther und Christian von Boetticher. Das könnte natürlich auch ein Grund gewesen sein.
Sie wissen, dass wir dem § 18 Landesplanungsgesetz von vornherein skeptisch gegenüberstanden, vor allem, weil wir den Verzicht auf das übliche parlamentarische Beratungsverfahren für falsch gehalten haben, aber auch, weil Sie den Bürgerinnen und Bürgern einen Baustopp zur Verhinderung von Wildwuchs verkauft haben, während in Wahrheit der weitere intensive Ausbau der Windenergie nach den Vorstellungen der Landesregierung und an der Bevölkerung vorbei über die Ausnahmegenehmigung vorangetrieben wird. Wenn ich höre, wie viele Ausnahmegenehmigungen allein im Dezember erlassen worden sind, kann man wirklich nicht mehr von einer Veränderungssperre sprechen.
Was wir grundsätzlich nicht kritisieren, ist eine Absicherung der Regionalplanung, aber was wir kritisieren, ist die Regionalplanung, weil Sie erstens hier einen planwirtschaftlichen Ausbau der Wind
energie ins Blaue hinein betreiben, statt ihn mit dem Netzausbau zu synchronisieren, zweitens, weil Sie die Belange der Menschen nicht ausreichend berücksichtigen, und drittens, weil Sie die Potenziale des Repowerings komplett ignorieren.
Kritikwürdig ist auch, dass Sie Ihr selbstgestecktes Zeitziel korrigieren müssen, zum einen, weil das eine weitere Zumutung für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger ist - Sie haben Rechtsfrieden und Planungssicherheit versprochen, bekommen hat das Land eine Akzeptanzkrise und intransparente Genehmigungsverfahren -, und zum anderen, weil Sie durch Ihre Verzögerung Ihre politische Zielvorgabe weiter zementieren.
Wir alle wissen, dass auch die Verlängerung der Veränderungssperre letztlich begrenzt ist. Jeder gestalterische Wille steht damit unter dem Vorbehalt eines drohenden Rückfalls auf § 14 Raumordnungsgesetz oder sogar auf § 35 Baugesetzbuch.
Wir müssen natürlich über den Gesetzentwurf mit Ihnen im Ausschuss diskutieren. Dort wollen wir Ihnen auch gern die Hand reichen. Apropos die Hand reichen: Ich habe mit großer Freude zur Kenntnis genommen, dass sich die Landesregierung der alten FDP-Forderung aus Drucksache 18/2090 vom 26. Juni 2014 angeschlossen hat und im Bundesrat für ein bundeseinheitliches Netzentgelt eingetreten ist.
Robert Habeck verdient da ein ganz großes Lob. Gut so!
- Ja, er lernt spät, ist aber auf dem richtigen Weg. Natürlich müssen die Infrastrukturkosten im Bereich Energie bundesweit gerecht verteilt werden. Es kann nicht sein, dass in bevölkerungsarmen Regionen das Entgelt höher ist als beispielsweise in den großen Ballungszentren im Westen Deutschlands.
Wir werden dem Antrag daher zustimmen. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Entscheidungsfreudigkeit der regierungstragenden Fraktionen im Wirtschaftsausschuss hat zum Ende der Wahlperiode wirklich ein ungeahntes Ausmaß angenommen. So wurden die vorliegenden CDU-Anträge, die wirklich sehr lange lagen - man kann sie fast schon als antik bezeichnen -, letzte Woche doch endlich einmal abgestimmt, sodass wir heute darüber sprechen können. Wir reden ja über ein ganzes Potpourri an Anträgen.
Ich fange einmal an mit dem Sondervermögen, das den bemerkenswerten Namen „MOIN.SH“ tragen wird. Ich stehe diesem Sondervermögen kritisch gegenüber, weil es lediglich einen weiteren Schat
tenhaushalt darstellt, der den Mechanismus der Schuldenbremse umgehen soll. Es ist zwar gut, dass zusätzliche Mittel in den Bereich der Mobilität fließen werden. Aber die Anwendung dieses finanzpolitischen Instruments ist an dieser Stelle und zu diesem Zeitpunkt aus unserer Sicht völlig unnötig.
Die Landesregierung arbeitet gern damit. Mit Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit hat das aber nichts zu tun. So wurden beispielsweise beim Sondervermögen Hochschulbau mal eben erhebliche Summen für andere Zwecke verwendet. Das kann es dann ja auch nicht sein.
Beim Thema E-Mobilität, die sich zunehmend als Antriebsform der Zukunft durchzusetzen scheint das ist ja auch gut so -, sehe ich den Staat vor allem in der Rolle des Starthelfers bei der Ladeinfrastruktur. Die absurde Kaufprämie für E-Autos kann man wirklich getrost als gescheitert bezeichnen, was ja eigentlich auch schon vorher klar war. Es ist eine völlig absurde und fehlgeleitete Förderung. Entscheidend ist aus unserer Sicht die Praktikabilität, und dazu gehört in erster Linie die schon erwähnte Ladeinfrastruktur.
Meine Damen und Herren, die zusätzlichen Regionalisierungsmittel des Bundes sind definitiv ein Segen für die Mobilität in Schleswig-Holstein. Sie sollten nicht leichtfertig ausgegeben werden, sondern sollten zunächst dafür verwendet werden, die Qualität des öffentlichen Nahverkehrs im ganzen Land zu verbessern. Auch innovative Konzepte, also neue Mobilitätsformen gerade für den ländlichen Raum, sollten eine wichtige Rolle spielen, aber natürlich auch Barrierefreiheit, WLAN in Bussen, Zügen und auf Bahnhöfen und eben auch OnlineTickets.
Zum Thema Bürgerbusse. Bürgerbusse sind wichtig. Es ist auch wichtig, dass keine bestehenden Linien durch diese ersetzt werden. Bürgerbusse sollen stets eine sinnvolle Ergänzung zum bestehenden öffentlichen Nahverkehr sein, sich an den bestehenden Verbindungen orientieren und gute Umsteigemöglichkeiten zu den bestehenden Bus- oder Bahnlinien ermöglichen.
Dieses Engagement sollte natürlich auch gefördert werden.
Meine Damen und Herren, einen Punkt kann ich der Koalition nicht ersparen. Herr Dr. Tietze, Sie haben es ja geahnt. Volltreffer, würde ich sagen. Ich verstehe nach wie vor nicht, warum Sie die
Ausweitung des HVV auf den Kreis Steinburg so massiv verhindern. Herr Dr. Tietze, der von Ihnen propagierte Nordtarif ist bisher nicht viel mehr als eine Nebelkerze, die Sie über den Wahlkampf retten soll. So sieht es doch aus.
Das wird aber nicht funktionieren. Rot-Grün in Niedersachsen ermöglicht die Ausweitung des HVV auf südliche - aus deren Sicht nördliche Kreise. Ich frage mich, warum das dann hier nicht gehen soll. Wir haben ja schon öfter darüber diskutiert, erst gestern wieder. Sehen Sie doch den Beitritt Steinburgs zum HVV als ersten Schritt, um eben auch Steinburg in der Metropolregion Hamburg zu stärken. Es kann doch danach der Nordtarif kommen. Wir sind ja gar nicht dagegen, sondern haben einstimmig dafür gestimmt.
- Oh, Entschuldigung.
Nein, ich würde gerne weitermachen.
Also, Herr Dr. Tietze, tun Sie sich selber den Gefallen, und ermöglichen Sie Steinburg den HVV-Beitritt.
- Ja, ich finde es auch sehr witzig, mich immer als Steinburger Kreispolitiker hinzustellen. Also, ich bin kein Steinburger. Insofern trifft auch dieser Vorwurf nicht zu.
- Ja. - Wie gesagt, beim HVV sind Sie auf der völlig falschen Spur, Herr Dr. Tietze. Ich glaube, es
wird nach der Wahl direkt geregelt werden, dass eben eine neue Landesregierung entscheiden wird, dass Steinburg dem HVV beitreten kann.
- Herr Dr. Stegner, ich fahre einfach fort!
Da ÖPNV in Schleswig-Holstein vor allem Busverkehr bedeutet, sollte man aufhören, weite Teile des Landesstraßennetzes mit sekundärer Verbindungsfunktion einfach verkommen zu lassen und die Mittel gerade für die kommunalen Straßen zusammenzukürzen. Das ist weder nachhaltig noch fair und schadet letztendlich dem ÖPNV. Ich kann überhaupt nicht nachvollziehen, dass Ihre Partei dem folgt, Herr Dr. Tietze.
Abschließend möchte ich noch kurz auf die von Herrn Dr. Tietze als Testballon gestartete ÖPNVZwangsabgabe für alle Bürgerinnen und Bürger eingehen. Da haben Sie etwas ganz Großartiges gefordert. Sinnvoll und wünschenswert wäre in der Tat, gemeinsam mit Hamburg ein vernünftiges Semesterticket einzuführen, das auch Azubis erwerben können. Als überhaupt nicht sinnvoll empfinde ich aber Ihren Vorschlag, 99 € Zwangsabgabe für jeden einzuführen. Um einmal in Ihrer Art zu argumentieren: Das hieße nichts anderes, als dass die Großmutter, die keine Möglichkeit der ÖPNV-Nutzung hat, mit ihrer kleinen Rente der gut situierten grünen Klientel das Bahnticket finanzieren soll. Das ist wirklich ungerecht und dreist, Herr Dr. Tietze.
Dann beende ich an dieser Stelle meine Rede und danke ganz herzlich für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der vorletzten Plenartagung, also kurz vor knapp, legt der Vorsitzende des Petitionsausschusses den Entwurf zur Einführung eines Petitionsgesetzes vor.
- Es waren natürlich der Vorsitzende und seine Fraktion. Ich frage mich aber, lieber Kollege König: Wenn Sie im Rahmen Ihrer Ausschussarbeit tatsächlich dringenden Handlungsbedarf identifiziert haben, warum kommen Sie mit Ihrem Gesetzentwurf erst jetzt? Das hätte man schon früher deutlich machen können.
- Herr Kollege, in diesem speziellen Fall ist das in der Tat komisch. - Aber ganz unabhängig davon, ob der Zeitpunkt der Einreichung dieses Gesetzes nun besonders sinnvoll ist oder nicht, in jedem Fall handelt es sich hier um ein sehr wichtiges Thema. Das will ich gar nicht abstreiten. Es ist schon viel über die Bedeutung des Petitionsausschusses und über
die Petitionen gesagt worden. Hier nehme ich jetzt eine Abkürzung und schließe mich meinen Vorrednern an. Man muss aber doch feststellen, dass es gelegentlich Skepsis gegenüber der Leistungsfähigkeit dieses Grundrechts gibt. Dass der Petitionsausschuss aber nicht einfach in die Behandlung von Gesetzgebungsgegenständen oder in Verwaltungsverfahren und erst recht nicht in Gerichtsverfahren eingreifen kann oder diese gar von außen korrigieren kann, hat einen verfassungsrechtlichen Grund, und zwar unseren gewaltengeteilten Rechtsstaat, und es ist auch gut so, dass das so ist.
Dieses eben genannte Akzeptanzproblem lösen wir nicht durch ein Gesetz, sondern dadurch, dass wir den Petenten das Funktionieren unseres Rechtsstaats erläutern. Wir müssen aufpassen, dass durch ein solches Gesetz oder durch eine solche Initiative keine Erwartungen geweckt werden, die man später enttäuschen muss.
Das Zweite ist: Wir müssen uns ansehen, worin der konkrete Mehrwert gegenüber dem jetzigen Verfahren besteht. Vieles, was in dem Gesetzentwurf steht, kann genauso bereits jetzt erfolgen oder könnte angepasst werden. Das gilt beispielsweise für die Fristen der Stellungnahmen. Im Prinzip sehe ich hier keinen wirklichen Zwang, ein solches Gesetz aufzulegen. In Schleswig-Holstein hat sich der Petitionsausschuss des Landtags in Grundsatzbeschlüssen eigene Regelungen für die Arbeitsweise gegeben und diese auch regelmäßig angepasst. Die Erfahrung zeigt, dass dies im Wesentlichen gut läuft.
Was wir deshalb auch keineswegs brauchen, sind komplizierte Verfahren oder Weiterverweisungen. Herr König, auf den ersten Blick besteht die Gefahr bei dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht. Ob der Gesetzentwurf aber zu Vereinfachungen führt, müsste man genau prüfen, und hier sehe ich ein Zeitproblem dadurch, dass wir sozusagen am Ende der Legislaturperiode sind. Man kann es ja einmal versuchen.
Selbstverständlich stimmen wir einer Überweisung an den Innen- und Rechtsausschuss zu, um dies zu beraten. Man müsste die Vorschläge ernsthaft und intensiv prüfen. Ich bin gespannt, wie das läuft, und danke herzlich für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte kurz in Erinnerung rufen, über welchen Tagesordnungspunkt wir sprechen. Wir sprechen über eine Regierungserklärung zur Tourismuspolitik. Es geht nicht um eine energiepolitische Grundsatzdebatte, wie sie der Kollege Matthiessen hier eröffnet hat.
- Ja, aber hier drei Viertel der Redezeit mit Minister-Bashing zuzubringen, das würde nicht einmal ich machen.
Herr Wirtschaftsminister!
Ich freue mich wirklich sehr, dass Sie heute eine Regierungserklärung zum Tourismus abgegeben und damit meine Anregung vom 18. März 2015 aufgenommen haben, zum wichtigen Thema Tourismus endlich einmal eine Regierungserklärung abzugeben.
Wenn ich jetzt Detlef Matthiessen wäre, würde ich natürlich gleich mit Kritik anfangen und sagen: Man hätte ja auch schon zu anderen Themen viel früher Regierungserklärungen machen können. Was ist mit Wirtschaft, Verkehr, Arbeit? - Aber das will ich gar nicht machen.
Der Tourismus hat es verdient, eine Regierungserklärung zu bekommen. Daher finde ich es gut, dass eine vorgetragen worden ist. Der Tourismus ist es wert, er ist ein wichtiger, wachsender Wirtschaftszweig und zudem ein besonderer Imagefaktor für unser Land. Mit rund 7,9 Milliarden € Umsatz
durch Übernachtungen und Tagesreisen sowie rund 151.000 Arbeitsplätzen spielt der Tourismus in unserem Land eine herausragende Rolle.
Zusammen mit dem hoch entwickelten Medizinund Reha-Sektor in unserem Bundesland hat der Tourismus auch eine Querschnittsfunktion, um neue Arbeitsplätze im Dienstleistungs-, im Medizinsektor und in weiteren Branchen in SchleswigHolstein zu schaffen.
Schleswig-Holstein, das Land zwischen den Meeren, ist vom Tourismus geprägt, die starken Marken sind die Nordsee und die Ostsee. Der echte Norden ist jetzt nicht wirklich eine starke Marke,
aber es ist auch beruhigend zu sehen, dass mit dem echten Norden auch nicht wirklich Tourismusmarketing betrieben wird, sondern ein bisschen Briefkopfwerbung. Die starken Marken, mit denen auch geworben wird, sind Nordsee und Ostsee - das ist auch gut so.
Die FDP-Landtagsfraktion begrüßt die breit getragene und entwickelte Modernisierung der Tourismusstrategie, ganz klar. Die Strategie ist übrigens von der Branche erarbeitet worden. Detlef Matthiessen tat eben so, als sei das ein Kunststück von Rot-Grün-Blau gewesen. Dem ist mitnichten so. Sie ist von der Branche getragen. Natürlich gab es Unterstützung des Ministeriums, keine Frage. Wir unterstützen die Ziele „30-30-3“ uneingeschränkt.
Es ist auch erfreulich - wir haben die Zahlen ja gehört -, dass auch die Zielerreichung auf einem sehr guten Weg ist. Wir begrüßen auch das Tourismuscluster, ganz klar, und auch das Vier-EbenenModell: Landesmarketingorganisation TASH, die TMOs, die lokalen Tourismusorganisationen und die Orte. Dieses Modell mit den vier Ebenen erachten wir als zukunftweisend.
In den letzten Jahren, auch in den Jahren vor 2012, ist viel über Strukturen debattiert worden. In den kommenden Jahren sollte der Fokus auf den Themen Infrastruktur sowie Qualität und Qualifizierung liegen.
Meine Damen und Herren, so viel zu den Gemeinsamkeiten. Aber zum Ende der Legislaturperiode, wenn endlich einmal eine Regierungserklärung gehalten worden ist, muss man natürlich auch einmal
zurückblicken. Was gab es denn noch an tourismuspolitischen Themen? Ich rede jetzt nicht über die Ölförderung wie der Kollege Matthiessen, sondern ich rede über viele Probleme, die aufgrund dieser Regierung entstanden sind, die diese Regierung maßgeblich zu verantworten hat. Das ist das Sylter Bahnchaos, das ist das Wegducken beim HVV.
Das ist die Verschleppung des B-5-Ausbaus. Das ist die Tatsache, dass die A 20 nicht einen Meter weitergebaut worden ist. Das sind die Bauverbotsstreifen an den Küsten durch das neue Naturschutzgesetz. Das ist die neue Bäderregelung, und es ist die tourismusfeindliche Sommerferienregelung. Herr Matthiessen, es ist ja schön, dass auch Sie die Punkte auf dem Schirm hatten. Das zeigt, dass auch Sie anerkennen, dass bei diesen erwähnten Stichworten nicht alles rund gelaufen ist. Ich will auf einige ein bisschen genauer eingehen.
Zur Sommerferienregelung. Wir erinnern uns, wir haben im Landtag am 20. Juli 2013 einstimmig einen FDP-Antrag beschlossen - Drucksache 18/ 808, wer es noch einmal nachlesen will -, mit dem wir uns für eine deutliche Entzerrung der Sommerferien ausgesprochen haben. Auch die Wirtschaftsministerkonferenz, der Herr Meyer angehört, hat eine solche Stellungnahme in Richtung der Kultusministerkonferenz abgegeben. Die Kultusministerkonferenz hat bekanntlich einige Wochen später anders entschieden.
Jetzt kommt es. Minister Meyer stellt sich hier hin und war mit der neuen Regelung zufrieden, während der Deutsche Tourismusverband, dem Herr Meyer als Präsident vorsteht, von Schönfärberei sprach und enttäuscht reagierte. „Mensch, Meyer“, kann man dazu nur sagen.
Zur Bäderregelung. Was waren das noch für gute, kluge Worte, als Sie 2012 ins Amt gewählt worden sind. Die ersten Interviews habe ich mit Freude gelesen, in denen Sie sagten, die derzeitige Regelung, 2012, habe sich bewährt, sie sei richtig. Dann sind Sie mit Pauken und Trompeten baden gegangen und haben die Tourismushochburgen an unseren Küsten alleingelassen.
Zu den Bauverbotsstreifen an den Küsten. Der Kollege Arp hat sie schon angesprochen. Im Naturschutzgesetz - dagegen hat sich der Wirtschaftsminister nicht gewehrt - ist einfach beschlossen
worden, dass 150 m von der Bebauung freigehalten werden müssen, auch innerorts. Dazu kommt, dass an Gewässern erster Ordnung sowie Seen und Teichen ab einer Größe von 1 ha eine Schutzzone von 50 m Breite eingeführt wird, was ein riesengroßes Hemmnis ist für Hotels, für Cafés, für Campingplätze, für Stegbesitzer. Hier hat die Koalition mit ihrer Einstimmenmehrheit dem Tourismus und der Tourismusstrategie einen Bärendienst erwiesen. Der Tourismusstandort Schleswig-Holstein hat durch diese Gesetzesänderung einen riesigen Wettbewerbsnachteil erlitten.
Und Minister Meyer hat das wieder einmal achselzuckend hingenommen.
Zur Verkehrsinfrastruktur. Jetzt kommt keine Studie der FDP, sondern eine Studie des Tourismusverbandes Schleswig-Holstein. Sie ist 2016 veröffentlicht worden und trägt die Überschrift „Mobilität und Tourismus in Schleswig-Holstein“. Ich zitiere einmal aus dem Fazit:
„Es darf nicht sein, dass der Tourismus in Schleswig-Holstein sich nicht dynamisch entwickeln kann, weil Mallorca oder die Malediven leichter erreichbar sind als Schleswig-Holstein. …
Die Erreichbarkeit und damit die Verkehrsinfrastruktur eines Tourismusgebietes ist ein bedeutender Standortfaktor. Sie entscheidet immer öfter über Buchung oder Nichtbuchung. Für 42 % der Urlaubsgäste in Schleswig-Holstein spielen Anreise und Erreichbarkeit eine besonders wichtige Rolle bei der Entscheidung für das Reiseziel.“
Auch wenn ich weiß, dass einige Vertreter der Regierungskoalition immer Schnappatmung bekommen, wenn das Wort „Investition“ fällt, will ich trotzdem noch den letzten Satz aus dieser Studie zitieren:
„Eine Investition in die Verkehrsinfrastruktur ist also eine Investition in die Zukunft Schleswig-Holsteins als Tourismusstandort.“
Genauso ist es, meine Damen und Herren.
Selbstverständlich schrecken Urlauber Staumeldungen vor und hinter dem Elbtunnel ab. Die zum Teil überlastete A 1 wird im Sommer zum Bettenwechsel zu einer echten Geduldsprobe für die Urlauber. Die wichtigste Ost-West-Verbindung, die das Land
und die Autobahn entlasten kann, die A 20, ist keinen Meter vorangekommen. Herr Matthiessen, sieht so ein Glückswachstumsgebiet aus? - Ich denke, nein.
Gleiches gilt für die Westküste: Das Glück wächst definitiv nicht auf der B 5, Herr Harms. Die B 5 das wissen Sie - ist die zentrale Entwicklungsachse. Sie soll nur halbherzig ausgebaut werden. Es gibt keine Vision von einem mehrspurigen Ausbau bis zur dänischen Grenze. Das ist wirklich tourismusfeindliche Politik, die dort an der Westküste betrieben wird.
Meine Damen und Herren, dass man auch abseits der Straße, nämlich auf der Schiene, wenig Glück haben kann, erleben die Sylt-Pendler momentan tagtäglich. In beinahe prähistorischen Wagen werden die Menschen auf und von der Insel befördert, wohlgemerkt, wenn sie Glück haben und der Zug nicht überfüllt ist oder überhaupt fährt. Ich frage Sie: Was passiert eigentlich, wenn die Saison richtig losgeht, in den Osterferien, im Sommer? Wie soll das dann mit diesen Zügen ablaufen?
Ein weiteres Beispiel ist die Ausweitung des HVV. Wir haben hier darüber diskutiert, über den Kreis Steinburg. Es wäre ein großes Signal und eine Stärkung in der Metropolregion für den Tagestourismus an der Unterelbe, wenn Steinburg dem HVV beiträte.
Um das Thema Verkehrsinfrastruktur zusammenzufassen: Das Image des echten Nordens darf nicht von echten Schlaglochpisten und virtuellen, nicht weitergebauten Autobahnen geprägt sein. Der Investitionsstau muss endlich aufgelöst und die personellen Planungskapazitäten im Land müssen endlich aufgebaut werden.
Wir brauchen im Land endlich ein verkehrspolitisches Gesamtkonzept, das auch die Megatrends wie die Digitalisierung und Elektromobilität stärker berücksichtigt, aber auch die Verknüpfung von Verkehrsmitteln und -wegen auch unter touristischen Gesichtspunkten voranbringt.
Ich will einige Forderungen aufstellen, die für die Zeit nach dem 7. Mai 2017 essenziell wichtig sind und von der neuen Regierung umgesetzt werden müssen. Der Stellenwert des Tourismus muss innerhalb der Landesregierung deutlich erhöht werden. Um ein ganz einfaches Beispiel zu nennen: Wenn das Wort „Tourismus“ im Titel des Wirt
schaftsministeriums erscheinen würde, wäre das ein erster großer Schritt.
Dann muss natürlich auch die ressortübergreifende Zusammenarbeit in der Regierung optimiert werden. Der Etat für das Tourismusmarketing ist deutlich aufzustocken. Die Marketingförderung der touristischen Marketingorganisationen muss erhalten werden. Touristische Aspekte sollten zukünftig bei der Gesetzgebung in der Landesplanung, im Küstenschutz und bei der Planung von Anlagen der erneuerbaren Energien vollwertig einbezogen werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, Wirtschaftsminister Meyer hat die letzten fünf Jahre tourismuspolitisch in einem Dornröschenschlaf im Schlafstrandkorb verbracht. Es erschien aber leider keine Prinzessin, die ihn wachgeküsst hat,
sondern es war der Tourismusverband SchleswigHolstein, der ihn wachküssen wollte. Auch der Tourismusverband Schleswig-Holstein hatte genug vom dauerschlafenden Minister und deswegen im Dezember 2016 kurzerhand einen Tourismusbeauftragten für das Land gefordert. Herr Minister Meyer, echtes Lob für echt gute Arbeit sieht deutlich anders aus. Für ein ausdrückliches Lob für die unglücklich agierende Landesregierung gibt es schlicht keinen Grund. Wir sind da der gleichen Auffassung wie der Tourismusverband SchleswigHolstein. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das wirklich heldenhafte Auftreten der Kollegen Dr. Tietze und Vogel veranlasst mich, hier zwei Punkte darzustellen.
- Ja, Sie tun so, als würden Sie hier richtig etwas aufs Gleis bringen!
Wie sieht es denn in Wirklichkeit aus? Herr Vogel, ich möchte Ihnen einmal ein Beispiel nennen. Sie lassen sich hier für die Reaktivierung der Bahnstrecke Wrist-Kellinghusen abfeiern. Wer hat das denn gemacht? Die schwarz-gelbe Regierung hat dieses Projekt schon 2011/2012 auf den Weg gebracht.
Da war schon alles klar. Die Finanzierung durch Einsparungen von Netzmitteln stand schon. Dann kam der Regierungswechsel, und das Projekt kam aufs Abstellgleis. Geschlagene vier Jahre haben Sie dazu gebraucht, sich durchzuringen, dem Ausbau endlich zuzustimmen. Jetzt kurz vor der Wahl - was für ein Zufall - sagen Sie auf einmal, dass Sie es wollen. Wir können dazu nur sagen: Na endlich!
Wir erwarten jetzt, dass noch vor der Wahl ein konkreter Zeitplan aufgestellt wird, die Verträge und Aufträge konkret vergeben werden, die Mittel freigegeben und fest eingeplant werden. Bei diesem Thema ist schon viel zu viel Zeit verplempert worden. Ich fand es unredlich von Ihnen, wie Sie damals damit umgegangen sind.
Beim Thema HVV finde ich es anmaßend, wenn der Minister sich am 17. Januar hinstellt und in einem Interview mit der „Norddeutschen Rundschau“ sagt, es gebe für einen HVV-Beitritt des Kreises Steinburg keine Chance.
Die Entscheidung, ob Steinburg zum HVV kommt, ist eine rein politische. Eine andere Landesregierung kann - ich prophezeie Ihnen: wird - das anders entscheiden, als Sie es entschieden haben.
Da schreibt der geschätzte Kollege Dr. Tietze gestern bei Facebook, er wolle weiterhin engagiert für die grünen Themen Mobilität und Gerechtigkeit im Landtag eintreten.
Finde den Fehler: „weiterhin“. Wenn Sie es wirklich ernst gemeint hätten, Herr Dr. Tietze, dann hätten Sie im letzten Jahr schon dafür gesorgt, dass der Kreis Steinburg zum HVV gehört.
Es wäre gerecht, das den Steinburger Pendlern endlich zuzugestehen. Schauen Sie sich einmal an, wie es in Niedersachsen läuft. Dort sorgt eine rot-grüne Regierung mit dafür, dass der Landkreis Uelzen ab dem nächsten Jahr zum HVV gehört. Da scheint es zu gehen - warum nicht hier?
Schauen Sie sich die HVV-Landkarte jetzt an: Es ist ein fast gleichmäßiger Kreis, der nicht nur die direkten Anrainerkreise, sondern auch Kreise in der zweiten Reihe umfasst. Nur der Kreis Steinburg gehört nicht dazu.
Es sieht wie ein abgebissener Keks aus, es ist wirklich unglaublich. Wir treten dafür ein, dass der HVV-Beitritt schnellstmöglich geschieht. Sie, Herr Dr. Tietze, haben Ihre Chance dafür leider verspielt. Ab dem 8. Mai kann es dann anders laufen. Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Ergebnisse der jüngsten Honiguntersuchung sind definitiv besorgniserregend, gar keine Frage. Verwunderlich sind die hohen PA-Werte im Honig allerdings nicht, denn das Jakobskreuzkraut breitet
sich nun mal kontinuierlich aus, während die Landesregierung relativ tatenlos zusieht. So ist das nun einmal.
Frau Redmann, Sie haben eben die Broschüre erwähnt.
- Ich habe ja nicht gesagt „tatenlos“, sondern „relativ tatenlos“.
Sie haben die Broschüre erwähnt. Für wen ist die Broschüre eigentlich? Wer soll die Broschüre denn eigentlich lesen und das umsetzen, was in der Broschüre steht? Wo sind denn die ganzen gelben Flächen? Wo blüht denn das Jakobskreuzkraut? - Das ist auf den Landesliegenschaften! Schauen Sie sich doch mal die Autobahnränder an oder die Flächen der Stiftung Naturschutz. Da ist das Jakobskreuzkraut, und da muss definitiv gehandelt werden.
Beispielsweise auf den schon erwähnten Autobahnrändern muss etwas getan werden, etwa durch Mähen des JKK vor der Blüte.
Frau Redmann, ich erkenne auch an, dass die Stiftung Naturschutz das Problem erkannt hat, ganz klar. Es sind ja auch schon Projekte am Start, aber eben bisher nur auf kleineren Versuchsflächen oder dort, wo nur am Rande gemäht worden ist. Die Bienen fliegen dann eben darüber hinweg und ziehen zur vollen Blüte. So richtig bringt das also auch nichts. Insoweit muss definitiv mehr gemacht werden.
Meine Damen und Herren, ein weiteres Problem ist, dass es keinen einheitlichen Grenzwert für PA gibt. Dieser muss zügig auf Bundesebene angegangen werden. Und der Druck auf das Bundeslandwirtschaftsministerium muss insoweit erhöht werden. Hier kann sich doch auch einmal die NordCDU beweisen, wie weit ihr Einfluss in das CSUgeführte Bundeslandwirtschaftsministerium reicht. - Also, Herr Göttsch, regeln Sie das!
- Gut.
Dann noch einmal zur Blüte. Wir sind sehr dafür, dass die vom Land geförderten Programme „Blüten für Bienen“ und „JKK und Tiergesundheit“ weiter fortgesetzt und die Zusammenhänge zwischen dem Trachtangebot im Umfeld von Bienenständen, den Schleuderterminen und der von diesen
Ständen gewonnenen Sommerhonige und ihren PAGehalten weiter erforscht werden.
Ziel muss bleiben, Imkerinnen und Imkern aktuellste Handlungsempfehlungen zum Umgang mit dem Jakobskreuzkraut zu geben - etwa zu Mindestabständen und Schleuderterminen -, um so die mögliche PA-Belastung von Honig zu verringern. Die Messmethoden sind dabei fortwährend zu evaluieren, um verlässliche wissenschaftliche Werte auswerten zu können und entsprechende Verlässlichkeit hinsichtlich der darauf aufbauenden empfohlenen Maßnahmen herzustellen.
Wir stimmen dem Antrag der CDU-Fraktion heute zu, weil dieser ein Problem anspricht, das bereits seit mehreren Jahren auf der Tagesordnung steht, den Landwirten und Imkern im Land zunehmend zu schaffen macht und signalisiert, dass die Lebensmittelsicherheit im Land für uns oberste Priorität haben muss.
Die aus dem Antrag resultierenden Bemühungen hinsichtlich eines vorsorgenden Verbraucherschutzes sind gleichzeitig weitere Schritte für einen nachhaltigen Naturschutz, und diese sollten dann auch von der Landesregierung entsprechend gewürdigt werden.
Also, Herr Dr. Habeck, liebe Koalition, es liegen Vorschläge auf dem Tisch. Sie sind in dem Antrag dargestellt. Ich finde die Anträge nicht schlecht, Frau Redmann, sondern ich halte diese Vorschläge der CDU-Fraktion für gut. Deswegen unterstützen wir sie auch.
Beispielsweise müssen auch in Kooperation mit den Landwirten bestimmte Mähmethoden angewendet werden. Darüber hinaus müssen wir dafür sorgen, dass eine größere Blütenvielfalt entstehen kann. Wir müssen also auch das Blühmanagement definitiv ausweiten. Das ist gar keine Frage, ganz klar.
Wie gesagt, es liegen Vorschläge auf dem Tisch. Es muss mehr geschehen. Wir haben ja in den letzten Jahren gesehen, dass sich das Jakobskreuzkraut explosionsartig ausbreitet. Dies ist leider Fakt. Deswegen brauchen wir dagegen eine vernünftige, gut funktionierende Strategie.
Es geht auch nicht nur um die Bienen und den Honig, meine Damen und Herren. Jakobskreuzkraut ist insbesondere für alle Wiederkäuer oder für Pferde zum Beispiel stark giftig, und greift deren Organe
an. Naturschutz kann hier nicht vor Verbraucherschutz stehen. Die Sicherheit von Mensch und Tier geht vor. - Danke schön.
Vielen Dank. - Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Rund 900.000 € am Tag bezahlen die Stromkunden für Strom aus Schleswig-Holstein, der gar nicht produziert wird. 64 % der bundesweiten Abregelung entfällt auf Schleswig-Holstein, die Mutter aller Netzengpassgebiete. Im Jahr 2015 waren das 2.934 GWh, und 90 % davon betreffen Windstrom.
Was macht die Landesregierung in Anbetracht dieser Zahlen? Sie schreibt planwirtschaftlich fest, dass es aktuell knapp 3.100 Windkraftanlagen und bis 2025 3.600 werden sollen. Dabei wird schon heute Strom in einer Größenordnung abgeregelt, die die Landesregierung bis zum Jahr 2020 an Windenergie onshore zubauen will.
Die Landesregierung plant darüber hinaus an den Bürgerinnen und Bürgern vorbei mit viel zu kurzen Abstandsregelungen; Gesundheitsschäden und Wertverluste von Immobilien werden billigend in
Kauf genommen. So, meine Damen und Herren, kann es definitiv nicht weitergehen.
Blicken wir noch einmal knapp zwei Jahre zurück. Das bereits genannte OVG-Urteil vom Januar 2015 hat uns alle überrascht, das ist klar. Natürlich musste gehandelt werden. Dann hat die Regierung in Windeseile, ohne eine richtige Anhörung, eine Änderung des Landesplanungsgesetzes herbeigeführt. Besonders bemerkenswert daran fand ich, dass die CDU-Fraktion diesen Gesetzentwurf damals zusammen mit der Koalition eingebracht hat.
Das gehört auch zur Geschichte dazu. Ich weiß, dass Sie das nicht mehr hören wollen, aber Sie haben die Vorlage von Herrn Albig eins zu eins übernommen, ohne auch nur ein Wort zu ändern. Ich glaube, das war ein Novum hier im Haus, dass die größte Oppositionsfraktion das einfach so blind mitgemacht hat.
- Ja, natürlich. Es gab eine schlüssige Begründung. Die Begründung war laut Pressemitteilung vom 28. April 2015 - ich empfehle jedem, die noch einmal zu lesen -: Die CDU vertraut Ministerpräsident Torsten Albig. Das war damals die Begründung.
Herr Ministerpräsident, dass Sie jetzt ein Anhörungsverfahren machen, ist sicher gut und richtig. Aber in Wahrheit ist das natürlich auch eine Selbstverständlichkeit.
Ja, gern.
Lieber Herr Matthiessen, wir hätten aber gern noch eine richtige Anhörung durchgeführt. Ich glaube nicht, dass hier innerhalb von zwei Wochen Wildwuchs entstanden wäre. Sie haben das einfach nur durchgepeitscht, haben nur auf den einen Gutachter gehört, und das finde ich nach wie vor falsch.
Sehr gern.
Ich sagte eben schon zu Ihrem Freund und Partner, Fast-Koalitionspartner, Detlef Matthiessen - Sie sind hier gerade so verbrüdert -, dass wir eine intensive Anhörung hätten durchführen können. Ich halte es übrigens auch für falsch, dass das nicht vor das Bundesverwaltungsgericht gezogen worden ist. Das hätte man vielleicht einmal tun sollen.
- Das war die Alternative. Sie haben nur blind auf einen einzigen Gutachter gehört. Ich weiß, dass Sie das nicht hören wollen, aber so ist es, Detlef Matthiessen. Sie haben nur auf den einen gehört.
So, jetzt komme ich aber einmal ins Hier und Jetzt, zum Anhörungsverfahren, das bald beginnt. Es ist wie gesagt - eine Selbstverständlichkeit, dass das kommt. Problematisch ist aber - und das hat die CDU vor lauter Vertrauen in den Ministerpräsidenten damals so mit beschlossen -, dass trotz landesplanerischer Veränderungssperre eine Ausnahmegenehmigung nach der anderen erteilt wird. Es gibt als de facto gar kein Windkraftmoratorium, es werden weiterhin Windkraftanlagen vom Land genehmigt, und zwar über die von Ihnen beschlossene Ausnahmeregelung des § 18 a Landesplanungsgesetz. Bisher sind so über 200 Windkraftanlagen-Genehmigungen erteilt worden. Derzeit liegen Anträge für weitere 229 Windkraftanlagen vor, die bereits vor Inkrafttreten der neuen Regionalpläne genehmigt werden können. Also auch während des laufenden Moratoriums und während des laufenden
Anhörungsverfahrens können Windkraftanlagen genehmigt und gebaut werden.
Meine Damen und Herren, den Bürgerinnen und Bürgern wird der Eindruck vermittelt, sie könnten an den Plänen noch etwas ändern, während zugleich - quasi durch die Hintertür - intensiv Ausnahmegenehmigungen erteilt werden, und zwar theoretisch auch in Gebieten, die derzeit gar nicht als Vorranggebiet ausgewiesen sind oder mit Stand heute Vorranggebiet sind und nach der Anhörung vielleicht wegfallen. So wird das Beteiligungsverfahren mehr oder weniger torpediert.
Und nun unsere konkreten Forderungen, auf die Sie ja warten: Wir fordern, dass vor dem Hintergrund möglicher Planungsänderungen der bisher von der Landesregierung betriebene Ausbau der Windenergie an der Bevölkerung vorbei über die Ausnahmegenehmigungen während des nun startenden Anhörungsverfahrens so weit wie möglich eingeschränkt wird. Es kann nicht sein, dass den Bürgerinnen und Bürgern Einflussmöglichkeiten suggeriert werden, während gleichzeitig mithilfe von Ausnahmegenehmigungen oder Sonderregelungen Fakten geschaffen werden.
Hinzu kommt: In Wahrheit stellt das Anhörungsverfahren ohnehin nur ein Minimum der Mitwirkung dar. Denn einwenden dürfen die Bürgerinnen und Bürger nur abwägungserhebliche Belange. Die hat die Landesplanung von Gesetzes wegen aber ohnehin schon geprüft. Im Anhörungsverfahren können also faktisch nur fachliche Fehler der Landesplanung korrigiert werden.
- Ja, es ist ja gut, dass die Möglichkeit besteht. Hoffen wir einmal, dass davon intensiv Gebrauch gemacht wird. Aber, Herr Matthiessen, das ist nicht genug. Demokratische Entscheidungen sollten doch akzeptiert und berücksichtigt werden, ob raumordnungsrechtlich begründet oder nicht.
Es ist kein guter Zustand, wenn der Wille der Bürgerinnen und Bürger einfach als unfachlich abgetan wird.
- Ja, natürlich wissen wir, dass die Rechtslage uns da wenig Spielräume gibt.
Da trifft den Ministerpräsidenten auch keine Schuld. Es wäre unredlich, ihm dafür die Schuld zu geben.
Wahr ist aber auch, dass Ihre Bemühungen, Herr Albig, das zu ändern, auf wirklich aller-, aller-, allerniedrigstem Niveau stecken geblieben sind.
Sie haben sich damals hier nach dem OVG-Urteil hingestellt und gesagt: Ja, wir werden dafür sorgen, dass die Bürgerbeteiligung wieder rechtlich verbindlich wird. Sie haben da große Hoffnungen geweckt. Nichts ist da gekommen, gar nichts. Es sind auch keine weiteren Wege beschritten worden.
Ich gebe Ihnen natürlich recht, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Koalition, dass der Gesetzentwurf der Union, über den wir heute auch diskutieren, nicht zu den richtigen Wegen gehörte. Das ist in der Anhörung sehr deutlich geworden. Es handelt sich nicht um juristische Kunst, sondern mehr oder weniger um eine Manifestierung des Status quo. Insofern - auch das sollte an dieser Stelle einmal gesagt werden - ist die öffentliche Darstellung Ihres Gesetzentwurfs, liebe Union, auch ein wenig irreführend gewesen, zumal es gar nicht um Mitbestimmung, sondern nur um eine Form der Beteiligung geht.
Fakt ist und bleibt aber, dass den großen Ankündigungen von Ministerpräsident Albig keine Taten gefolgt sind. Aber auch das ist mittlerweile Markenkern dieser Koalition.
Meine Damen und Herren, die mangelnde Berücksichtigung des Bürgerwillens bei der Ausweisung von Vorrangflächen ist wirklich einer der entscheidenden Makel, an denen Ihre gesamten Pläne leiden und der letztlich das Gelingen dieser Energiewende nachhaltig zu gefährden droht.
Aber es gibt noch einen anderen Punkt, Herr Matthiessen. Ihre Pläne sind, anders als Sie es immer darstellen, anders als es immer groß gesagt wird, keineswegs alternativlos. Sie weisen 1,98 % der Landesfläche aus. Dabei ist das erstens rechtlich
nicht notwendig. In der Rechtsprechung wurden recht kleine Flächenanteile als ausreichend angesehen, sogar weniger als 1 %. Jedenfalls wurden Konzentrationsflächenplanungen nur höchst selten für unwirksam erklärt, weil die ausgewiesenen Flächen zu klein waren.
Zweitens wissen Sie in Wahrheit gar nicht, wie viel Prozent der Landesfläche heute schon beansprucht werden. Dazu verweise ich auf die Drucksache 18/4419, eine Kleine Anfrage von mir. Sie wissen gar nicht - vielleicht sind Sie ja schon bei 2 % -, wo Sie sind. Sie können das gar nicht sagen. Wenn Sie immer sagen, Sie hielten 98 % des Landes frei, ist das wirklich eine ziemlich kühne Behauptung.
Drittens, der wichtigste Punkt, meine Damen und Herren: Ihre Pläne sind auch aus energie- und klimaschutzpolitischen Gründen nicht alternativlos. Sie ignorieren das Potenzial von Repowering. Wir als FDP-Fraktion haben hier schon mehrfach darauf hingewiesen, dass ein Mehr an Repowering ein Weniger an Zubau ausgleichen kann. Wir haben deshalb einen erweiterten Bestandsschutz für alle Bestandsanlagen gefordert, nachdem Repowering grundsätzlich immer zulässig sein soll, wenn dafür mindestens zwei Anlagen abgebaut werden. So schützt man die wirtschaftlichen Interessen der Anlagenbetreiber, ältere Anlagen durch effizientere, neuere Anlagen zu ersetzen. Und noch viel wichtiger: So wird eben auch die Möglichkeit einer umfassenden Flurbereinigung geschaffen. Wir würden Wildwuchs abbauen und die Verspargelung reduzieren. - Die Landesregierung will dies aber offensichtlich ausdrücklich nicht.