Es ist schade, dass Sie Ihre politische Abschiedstournee auf so unwürdige Weise durchführen. In Ihrer Pressemitteilung heißt es dann auch noch:
„Viele Menschen haben im Lobbyparadies Deutschland das Vertrauen verloren, dass die Politik im Interesse der Mehrheit der Bürger entscheidet, und kehren der Demokratie
scharenweise den Rücken zu. Keine Partei hat eine überzeugende Antwort auf diese gefährliche Vertrauenskrise der Demokratie.“
Herr Kollege Breyer, leider scheinen Sie im Herbeireden einer vermeintlichen Vertrauenskrise der Demokratie Ihre einzige Chance zu sehen, um beim Wähler zu punkten. Aber bei Umfragewerten von circa 1 %, so schätze ich, und vielleicht auch darunter
Ich will aber dann auch noch kurz inhaltlich zu Ihrem Gesetzentwurf Stellung nehmen. Sie scheinen zu glauben, dass allein der Stempel „Bürgerbeteiligung“ ausreicht, um aus noch so abwegigen Vorschlägen eine gute Initiative zu machen. Dem ist nicht so. Niemand hier bestreitet, dass es gute Instrumente der direkten Demokratie gibt. Wir haben in unserer Landesverfassung solche Instrumente vorgesehen. Die Volksinitiative, das Volksbegehren und der Volksentscheid ermöglichen den Bürgerinnen und Bürgern eine Mitbestimmung außerhalb von Wahlen, und sie fügen sich in unser System der repräsentativen Demokratie auch gut ein.
Ihr Vorschlag tut das jedoch nicht. Was Sie schaffen wollen, ist eine Art Vetorecht gegen Gesetze, die das vom Volk gewählte Parlament beschlossen hat. Im Gegensatz zu den vorhandenen Instrumenten, die auf konstruktive, gestaltende Vorschläge aus dem Volk abzielen, ist Ihr Vorschlag rein destruktiv.
Es geht nicht darum, dass Ideen aus dem Volk Eingang in den politischen Entscheidungsprozess finden. Es geht einfach nur um das Dagegen-Sein.
Wenn man Ihre Pressemitteilung liest, könnte man glauben, Sie seien hier bei der Beratung zu Gesetzen in den vergangenen fünf Jahren nicht zugegen gewesen.
Sonst hätten Sie mitbekommen, dass Gesetze nicht aus einer Laune heraus entstehen, sondern als Folge eines intensiven Beratungsprozesses.
Anhörungen und Debatten im Ausschuss bilden die Grundlage der Parlamentsentscheidung. Es ist das Wesen der repräsentativen Demokratie, dass solche Entscheidungen von Parlamenten getroffen werden. Mit diesem System haben wir gute Erfahrungen gemacht.
Bevor Sie jetzt damit kommen, dass die CDU Thüringen das Vorbild zu Ihrem Gesetzentwurf geliefert habe:
Hier in Schleswig-Holstein entscheidet der Schleswig-Holsteinische Landtag, und meine Fraktion ist nicht die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag. Wie Sie als Jurist aus der Staatsrechtsvorlesung wissen müssten, nennt man das Föderalismus, oder?
Der Föderalismus hat sich bei uns gut bewährt. Natürlich gehen wir mit solchen Dingen verantwortungsbewusst um: Wir werden Ihren Gesetzentwurf im Ausschuss beraten müssen. Wir heißen ihn aber nicht gut.
Bevor wir fortfahren, möchte ich Sie bitten, gemeinsam mit mir als Gäste auf der Tribüne Mitglieder der Vollversammlung der IHK zu Lübeck sowie Mitglieder des SPD-Ortsvereins Kiel-Wik zu begrüßen. - Herzlich willkommen im Kieler Landeshaus!
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Direkte Demokratie ist in der Tat eine sinnvolle Ergänzung der parlamentarischen Demokratie. Wir haben bereits das Instrument der Volksgesetzgebung, mit dem man auch Gesetze aufheben kann.
Es gibt dieses Instrument, auch wenn Sie so tun, als wenn das nicht so wäre. Wir haben das Quorum von 25 % auf 15 % abgesenkt.
Wenn Sie daran zweifeln, ob Sie 15 % für Ihre Ideen überzeugen können, sollten Sie über das Mehrheitsprinzip als Entscheidungsprinzip der Demokratie noch einmal grundsätzlich nachdenken.
Was mich aber aufregt, ist weniger das Für und Wider der Einführung von Verhinderungsreferenden nach Schweizer Vorbild, sondern vielmehr das Zerrbild unserer parlamentarischen Arbeit, das Sie zur Begründung heranziehen. Hier haben Sie einmal Kreide gefressen, aber nach außen verteilen Sie Pressemitteilungen der niedrigsten Art.
- Nein, das ist nicht verboten, es ist aber einfach schlechter Stil, Herr Kollege König! Genauso war Ihr Flugblatt schlechter Stil.
Sie beschwören die Gefahr, dass ein Parlament mit einer Einstimmenmehrheit Gesetze beschließt - was für eine Gefahr!
Schon Ihre Beispiele sind kurios. Erstens hätte die Einführung eines Gottesbezuges einer Zweidrittelmehrheit bedurft. Das war Ihnen wohl entgangen. Zweitens haben wir darüber nur wegen einer Volksinitiative noch einmal beraten - mit einem deutlich anderen Ergebnis als bei der ersten Beratung. Sie widerlegen damit Ihre Behauptung selbst, eine zweite Befassung mit einem Thema in einem gestuften Verfahren durch eine Volksinitiative sei nicht sinnvoll.
Mit der Ablehnung der gestuften kooperativen Elemente in der Volksgesetzgebung nähren Sie den Verdacht, dass es Ihnen um eine reine Verhinderungsstrategie parlamentarischer Entscheidungen geht, von denen Sie glauben, dass Sie gegen den Volkswillen verstoßen würden.
Volonté générale, postulierte. Dieser Volkswille sei immer gut und richtig und somit unbedingt durchzusetzen.
Ich gebe Ihnen ein Beispiel. Ärzte bekommen brutto gut doppelt so viel wie Krankenschwestern. Der eine findet das ungerecht, weil beide Gruppen eine schwere und verantwortungsvolle Arbeit leisten, die anderen gerecht, weil dieses dem Leistungsund Qualifikationsprinzip entspricht. Wer hat nun im Sinne eines allgemeinen, absoluten Volkswillens, den es zu erfüllen gilt, recht?
- Das sagt die FDP. Ein Sozialdemokrat würde die andere Antwort geben. Das nennt sich Pluralismus. Seit Robespierre war das Postulat des absoluten Volkswillens das wohlfeile Argument aller Ideologen und Demagogen, um die Parlamente zu entmachten, aufzulösen und jedem, der nicht ihrer Meinung ist, vorzuwerfen, sie würden das Volk und den Volkswillen verraten.