Protokoll der Sitzung vom 24.02.2017

Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 18/5155

Ausbildung von sozialpädagogischen Assistentinnen und Assistenten und Erzieherinnen und Erzieher in Schleswig-Holstein

Änderungsantrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 18/5233

Herr Präsident! Mangelberuf Erzieherin/Erzieher wer von uns hat das in den vergangenen Jahren nicht schon häufiger gehört? Tatsache ist, dass der Fachkräftemangel in dieser Branche immer offensichtlicher wird und sich zuspitzt. Kita, Schule, Jugendeinrichtung, stationäre Einrichtung der Jugendhilfe. Sie alle klagen über den Fachkräftemangel im Bereich des pädagogischen Personals.

Die bestehenden Ausbildungskapazitäten an den Fachschulen für Sozialpädagogik mögen ja nach der Berechnung der Landesregierung theoretisch ausreichend sein, jedoch ist der tatsächliche und der praktische Bedarf in der gelebten Realität ganz anders als in der grauen Theorie des Sozialministeriums.

Fakt ist: Gute Erzieherinnen und Erzieher sind Mangelware im Land Schleswig-Holstein. Unser Land liegt trotzdem mit 30,9 % beim Krippenausbau - im Vergleich mit den westdeutschen Flächenländern - ganz vorn an der Spitze. Das bedeutet im Umkehrschluss aber auch, dass für mehr flächendeckendere und zeitlich längere Betreuungsangebote immer mehr Fachkräfte benötigt werden - in Teilzeit und vor allem auch in Vollzeit!

Es ist eine Tatsache, dass der Arbeitsmarkt in dieser Hinsicht geradezu leergefegt ist - trotz der neu geschaffenen Ausbildungskapazitäten an weiteren Fachschulen im ganzen Land.

Der Ausbau der Kindertagesbetreuung und die aktuelle Bevölkerungsentwicklung durch die Zuwan

derung zeigen deutlich auf, dass der Personalbedarf an Erziehern stetig steigt.

Wenn ich mit Leitungskräften aus Einrichtungen sprechen, dann höre ich häufiger: „Wir stellen inzwischen fast alles ein. Hauptsache, sie sind arbeitsfähig.“ - Aber das, meine Damen und Herren, kann nicht unser Anspruch sein! Deswegen müssen wir jetzt handeln! Für eine gute Betreuung unserer Kinder.

Bei der Frage, wie wir den Fachkräftebedarf in diesem Bereich sichern und die Attraktivität des Berufes der Erzieherin beziehungsweise des Erziehers steigern, bietet es sich an, über den Tellerrand unseres Bundeslandes zu schauen, zu schauen, was andere Bundesländer dazu vorhalten oder vorbereiten.

Der erste Blick trifft hierbei auf das Land BadenWürttemberg. Dort wurde schon im Jahr 2012 das Projekt der Praxisintegrierten Ausbildung - kurz PiA genannt - auf den Weg gebracht. Hier geht es um ein zusätzliches Ausbildungsangebot in einer dualen Ausbildungsform zum Erzieher beziehungsweise zur Erzieherin. Die dreijährige Phase der Ausbildung zu diesem Beruf wird an der Fachschule so gestaltet, dass Theorie- und Praxisblöcke nicht mehr voneinander getrennt sind. Pro Woche werden theoretische Kenntnisse an zwei Berufsschultagen vermittelt. Auf diese Weise gelingt ein guter Transfer zwischen theoretisch erworbenem Wissen und praktischer Bildungs- und Betreuungsarbeit.

Mir ist bewusst, dass auf die Träger Kosten für die Ausbildungsvergütung zukommen. Aber dieses Modell bietet für alle Beteiligten auch viele Chancen: Erstens, sie können die Bewerber selbst auswählen und so von Anfang an über Personal mitentscheiden, zweitens, das Berufsbild wird für männliche Bewerber attraktiver, drittens, es bindet Auszubildende enger an die Ausbildungsbetriebe, viertens, die Auszubildenden werden als „Fachkraft in Ausbildung“ mit bis zu 0,4 Stellenanteilen von Beginn an berücksichtigt, und fünftens, ein guter Arbeitgeber, der ausbildet, hat auch größere Chancen, dass die Auszubildenden in der Einrichtung bleiben werden.

Meine Damen und Herren, diese neue Ausbildungsform soll eine praktische Ergänzung zur bestehenden Ausbildungslage für Erzieherinnen in Schleswig-Holstein sein. Lassen Sie uns gemeinsam die PiA an den Schleswig-Holsteinischen Fachschulen

so schnell wie möglich einführen. Fangen wir jetzt mit der Planung an. Was in anderen Bundesländern klappt und funktioniert, wird auch bei uns gelingen. Denn der Fachkräftemangel wartet nicht auf morgen!

Herr Präsident! Die Ausbildung der künftigen Erzieherinnen und Erzieher beschäftigt uns seit Langem. Wir haben in diesem Bereich einen Fachkräftemangel, der nicht in erster Linie etwas damit zu tun hätte, dass zu wenige Menschen ein Interesse daran hätten, mit kleinen Kindern zu arbeiten. Das Problem liegt in einer verhältnismäßig langen Ausbildung, an die sich zwar gute Chancen auf dem Arbeitsmarkt, aber leider nur recht geringe Einkommen anschließen. Und es gibt nur wenige Aufstiegschancen in Positionen, die mehr Verantwortung auch mit mehr Geld belohnen.

Es geht heute zur Abwechslung einmal nicht um die Frage, inwieweit die Erzieherausbildung ganz oder teilweise akademisiert werden sollte. Bei uns findet die Ausbildung zum Erzieher oder zur Erzieherin in der Fachschule für Sozialpädagogik statt, wobei im Laufe von drei Jahren fast 4.000 Unterrichtsstunden abzuleisten sind. Hingegen sind für sozialpädagogische Assistentinnen und Assistenten rund 2.500 Stunden innerhalb von zwei Jahren vorgesehen.

Grundlage für alle Ausbildungswege einschließlich der beiden in unserem Land durchgeführten Modellprogramme ist das Schulgesetz, aber auch die Rahmenvereinbarung der Kultusministerkonferenz über die Fachschulen sowie der Orientierungsrahmen „Bildung und Erziehung in der Kindheit“, auf die sich die Kultusministerkonferenz und die Konferenz der Jugend- und Familienminister verständigt haben.

Im Rahmen der schleswig-holsteinischen Gesetze und Verordnungen kann auch das in Baden-Württemberg seit einigen Jahren umgesetzte Modell der „Praxisintegrierten Ausbildung zum Erzieher“ realisiert werden. Aus unserer Sicht gibt es unter den verschiedenen Modellen keinen Königsweg. Dass das baden-württembergische Modell attraktiv ist, bezweifelt niemand, aber es ist nicht alternativlos, um das mit Recht von der „Gesellschaft für deutsche Sprache“ 2010 zum Unwort des Jahres gekürte Wort zu gebrauchen. Nichts ist so gut, dass es nichts Besseres gäbe.

Wir möchten deshalb einen etwas anderen Weg gehen und die Landesregierung auffordern, in den zu

ständigen Ausschüssen sowohl über das PiA-Modell als auch über die beiden Modellversuche in Schleswig-Holstein, nämlich die Maßnahme über die Berufsagentur für Arbeit und das Projekt „Questo“, das mit ESF-Mitteln finanziert wird, zu berichten. Dabei sind wir uns - glaube ich - in dem Ziel einig, dass wir im ersten Absatz unseres Antrages formulieren - nämlich die Plätze an den Fachschulen und Berufsfachschulen sowohl für sozialpädagogische Assistenten als auch für Erzieher bedarfsgerecht auszubauen.

Was wir nicht wollen, sind Modelle, mit denen sich die Erzieherausbildung in Schleswig-Holstein isolieren würde und durch die bei uns ausgebildete Erzieher außerhalb der Landesgrenzen nur eingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt hätten.

Was wir wollen, ist die Bindung der künftigen Erzieher an ihren eigentlichen Arbeitsbereich, nämlich die Einrichtungen für Kinder, zu verstärken und ihrer Umorientierung auf andere Arbeitsfelder vorzubeugen.

Ich denke, dass für eine solche Berichterstattung im Bildungs- und im Sozialausschuss noch ausreichende Zeit vorhanden ist. Im Übrigen steht es den Ausschüssen auch in der 19. Legislaturperiode frei, diese Thematik auf dem Wege des Selbstverfassungsrechtes aufzurufen. Dass uns der Fachkräftemangel in diesem Bereich auch in Zukunft beschäftigen wird, ist sicher.

Ich bitte Sie um Zustimmung zu unserem Antrag und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

Herr Präsident! Wir brauchen Erzieherinnen und Erzieher für die steigende Zahl von Kita-Kindern, und wir brauchen mehr Männer in diesem Beruf. Darin sind wir uns, denke ich, alle in diesem Haus einig.

Gleichzeitig klagen die Kitas über einen Fachkräftemangel. Nach einer aktuellen Studie des KitaBündnisses in Schleswig-Holstein vom Oktober 2016 können in rund 20 % der Kitas nicht alle Stellen besetzt werden. Dies führt zu einer starken Belastung des pädagogischen Personals, zu Überstunden und einer erhöhten Krankheitsanfälligkeit. Was tun?

Zum einen passt das Land die Ausbildungsplätze an den beruflichen Schulen ständig an und baut sie aus. Das ist gut und richtig, denn so sichern wir die Versorgung mit Fachkräften an unseren Kitas.

(Katja Rathje-Hoffmann)

Von Kita-Trägern wurde die Dualisierung der Erzieherausbildung ins Gespräch gebracht. Vorteil: Die Erzieher-Azubis würden eine Ausbildungsvergütung bekommen. Das wäre ein Baustein zur Attraktivitätssteigerung der Ausbildung. Die Azubis stünden den Kitas bereits während der Ausbildung regelmäßig als Zusatzkräfte zur Verfügung und wären nur an den Berufsschultagen nicht da. Kita-Träger erhoffen sich so eine stärkere Bindung der Azubis an die Kita.

Klingt erst mal einleuchtend. Hat sich wohl auch die CDU gedacht und einen Antrag zur Dualisierung der Ausbildung und zur Aufgabe des Blockunterrichts geschrieben. Es haben aber schon berufliche Schulen von Blockpraktika und Blockunterricht auf feste Berufsschultage in jeder Woche umgestellt. Hier reagieren die beruflichen Schulen also flexibel. Das begrüßen wir sehr.

Ist die Dualisierung der Ausbildung nun der Stein der Weisen? Die Welt ist leider nicht so einfach, wie die CDU sich das denkt. Denn die Qualifikation unserer Erzieherausbildung übersteigt nach dem DQR eine duale Ausbildung deutlich. Was bedeutet das?

Der deutsche Qualifikationsrahmen, der DQR, stuft Ausbildungen und Studienabschlüsse in einen einheitlichen Rahmen ein. Duale dreijährige Ausbildungen sind eingestuft als DQR 4. Unsere Erzieherausbildung aber hat das DQR-Niveau 6. Die Ausbildung liegt damit auf dem gleichen Niveau wie der Bachelorabschluss eines Studiums.

Mit der Umstellung der Erzieherausbildung auf ein duales Modell würden wir also die Ausbildung deutlich herabqualifizieren und außerdem die bundesweite Anerkennung verlieren. Als Ergänzung zur bestehenden Ausbildung eignen sich jedoch duale Modelle wie die praxisintegrierte Erzieherausbildung in Baden-Württemberg, das PiA-Modell, schon.

Aber es gibt ähnliche bereits in Schleswig-Holstein: Die Agentur für Arbeit finanziert Maßnahmen. Auch aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend können Menschen sich zur Erzieherin und zum Erzieher ausbilden lassen. Hier gibt es das Projekt Quereinstieg in Stormarn, Questo.

Voraussetzung für diese Weiterbildungen in Schleswig-Holstein ist eine vorherige Ausbildung. Es ist also ein Quereinstieg, um auch Menschen mit nicht-pädagogischen Ausbildungen für den Beruf der Erzieherin und des Erziehers zu gewinnen. Und

dies gelingt. Das zeigen die Erfahrungen zum Beispiel in Stormarn.

In diesen Weiterbildungen sind die zukünftigen Erzieherinnen und Erzieher festen Kitas zugeordnet, besuchen für den theoretischen Teil die Berufsfachschule, und sie bekommen eine Ausbildungsvergütung. Dieses Programm wirkt. Das Interesse ist da.

Die Erfahrungen mit den dualisierten Modellen sind positiv. Deshalb sollten wir überlegen, wie wir Elemente in die Weiterentwicklung unserer pädagogischen Ausbildungen einfließen lassen können. Wir haben gesehen, dass es bei der Erzieherausbildung schwierig ist. Bei den sozialpädagogischen Assistentinnen und Assistenten scheint es einfacher möglich. Wie es gehen kann, soll das Ministerium für Schule und Berufsbildung prüfen.

Es bleibt das Problem der Finanzierung einer dualen Ausbildung. Die dualisierten Weiterbildungsprogramme sind im Moment vor allem aus dem Europäischen Sozialfonds und aus Bundesmitteln finanziert. Wenn wir ähnliche Modelle auf die regulären Ausbildungen übertragen, müssen wir auch die Träger ins Boot holen. Wir müssen klären, wer die Ausbildungsvergütung zahlen würde.

Wir sollten diesen Punkt in die Überprüfung des kommunalen Finanzausgleichs einbinden. Im KitaBereich müssen wir ein transparentes Finanzierungssystem aufbauen. Im Moment ist es eine Black Box, die Finanzierungsstruktur völlig undurchsichtig. Das wollen wir ändern.

Die Ausbildung zur Erzieherin und zum Erzieher, die teils im Bildungsministerium, teils im Sozialministerium liegt, zeigt einmal mehr, dass eine Bündelung der Kompetenzen in einem SchleswigHolsteinischen Institut für berufliche Bildung (SHIBB) eine gute Idee ist. Das SHIBB haben wir auf den Weg gebracht. Ich freue mich auf die Umsetzung in der kommenden Legislaturperiode.

Herr Präsident! Leider sorgt der vorliegende Antrag der Union für einige Verwirrung in unseren Reihen. Es wird eine praxisintegrierte Ausbildung gefordert, die nach unserer Kenntnis in Schleswig-Holstein bereits möglich ist.

Ein Blick ins Internet und man erhält eine Handreichung zum Ausbildungsgang zur Erzieherin/zum Erzieher an der Fachschule, Fachrichtung Sonderpädagogik, Stand Juni 2015. Auf den Seiten 12 und 13 unter Punkt 5.1.2 Stichwort „Mögliche Organi

(Ines Strehlau)

sationsformen“ wird genau das beschrieben, was die Union mit ihrem heutigen Antrag fordert.

„Es ist sowohl möglich, eine Verblockung (Praxiswochen) beizubehalten, als auch die Praxiszeiten in einer integrierten Form durchzuführen.“

Es gibt noch weitere Detailvorschläge zur Ausgestaltung, wobei einzig verbindlich die Gesamtstundenzahl von 1.320 Praxisstunden in drei Jahren ist, wobei der Praxisanteil in dem dritten Ausbildungsjahr allein 660 Stunden betragen soll und damit deutlich über den Praxisanteilen im ersten und zweiten Ausbildungsjahr liegt.

In einer weiteren Organisationsform lässt sich das dritte Ausbildungsjahr auch in einer dual orientierten Form durchführen.

Das einzige, was die derzeitige Rechtslage von dem CDU-Antrag unterscheidet, ist, dass die CDU die Ausgestaltung vorschreiben will, während die gängige Praxis dieses den Fachschulen überlässt.

Nun mag man sich ja streiten, welche Schule es besonders gut macht und welche nicht. Das ist wie mit G 8 und G 9.