Ines Strehlau
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Sehr geehrte Damen und Herren! Es hat Spaß gemacht, den Bericht über die Einrichtung von Jugendberufsagenturen - JBA - zu lesen. 60 Seiten Informationen darüber, wie eigentlich eher nebeneinanderher arbeitende Institutionen den Weg gefunden haben zur Zusammenarbeit an einem Ort, über den eigenen Rechtskreis hinaus, um den Jugendlichen eine Anlaufstelle zu bieten, damit sie gut von der Schule in den Beruf starten. Vielen Dank an Sie, Frau Ministerin, und Ihr Team für die Erstellung dieses Berichts.
Es gab allerdings bei unserer Idee, das Konzept der Jugendberufsagentur aus Hamburg auf SchleswigHolstein zu übertragen, zu Beginn große Bedenken. „In einem Flächenland kriegt man das nicht hin“, war eines der Argumente. Aber wir haben nicht lockergelassen, weil das Konzept einfach überzeugt. Und wir haben es geschafft. Sechs Jugendberufsagenturen sind gestartet. Ziel für uns Grüne für die kommende Wahlperiode ist die flächendeckende Einrichtung.
Die Ministerin ist mit den Akteurinnen und Akteuren in den Austausch gegangen, hat die Beteiligten mitgenommen und letztlich viele überzeugt. Die Anschubfinanzierung, zur Unterstützung des Entstehungsprozesses, hat den letzten Kick gegeben.
Die Zusammenarbeit in einer Jugendberufsagentur ist ja für die Akteure Neuland. Die Agentur für Arbeit, Jobcenter, Jugendhilfe und Schulen sollen gemeinsam, an einem Ort, über ihre eigenen Rechtskreise hinweg, auf gleicher Augenhöhe zusammen arbeiten, um Jugendliche beim Weg von der Schule in den Beruf zu unterstützen. Ein Weiterschicken, ohne dass man weiß, ob der oder die Jugendliche auch bei der anderen Stelle ankommen, gibt es nicht mehr. Jetzt sind alle gemeinsam für den Jugendlichen verantwortlich.
In Jugendberufsagenturen gilt: Die Beteiligten kommen vom Denken in Zuständigkeiten zu einer Verantwortungsgemeinschaft. Die Jugendlichen stehen im Zentrum. Die Institutionen arbeiten vernetzt, um die Jugendlichen bestmöglich zu beraten und zu fördern.
Das Arbeiten an den Jugendberufsagenturen ist ein völlig anderes Arbeiten, und ich kann mir vorstellen, dass es auch mit Ängsten bei den Beteiligten
verbunden war, sich auf das Abenteuer JBA einzulassen. Ich finde es klasse, dass sie es getan haben.
Wir haben inzwischen sechs Jugendberufsagenturen im Land. Alle mit regional angepassten Strukturen, aber die von der Lenkungsgruppe festgelegten Eckpunkte sind für alle gleich. Das ist eine gute Lösung.
Wichtig ist auch die Berufsorientierung an den allgemeinbildenden Schulen zu intensivieren, die Übergangsmaßnahmen zu koordinieren und sie zu einem aufeinander aufbauenden und qualifizierenden System umzuwandeln. Es gibt viele Unterstützungsprogramme: Berufs-/Reha-Beratung der Agentur für Arbeit, das Handlungskonzept PLuS an den Gemeinschaftsschulen, das Berufsorientierungsprogramm des Bundes (BOP) und Berufseinstiegsbegleitung. Der Bericht gibt auch hierzu einen guten Überblick.
Es ist wichtig, dass beim Übergang von der Schule in den Beruf kein Schüler und keine Schülerin verloren gehen. Wir bringen mit der Jugendberufsagentur eine gute systematische Anschlussorientierung und Übergangsbegleitung auf den Weg.
Das vom Ministerium geplante Monitoring ist ein wichtiges Begleitinstrument. Monitoring heißt: alle Schulabgängerinnen und Schulabgänger werden ihrer Jugendberufsagentur gemeldet und zusätzlich die Gesamtzahlen der einzelnen Schulen. Damit wird die einheitliche Erfassung der Daten gewährleistet, und es entsteht ein Überblick über regionale, schulart- oder schulspezifische Entwicklungen, um zu sehen, wo vielleicht nachgesteuert werden muss.
Die geplante Evaluation ist gut, um zu überprüfen, ob wirklich niemand verloren geht, ob das Ziel erreicht ist, dass mehr Jugendliche die direkt in Ausbildung gehen.
Die Jugendberufsorientierungen sind ein Baustein beim Übergang Schule-Beruf. Weitere werden in der kommenden Wahlperiode folgen. Ich freue mich auf die Umsetzung.
Herr Präsident! Der vorliegende Bericht zeigt: Die politische Bildung in Schleswig-Holstein hat deutlich Fahrt aufgenommen. Es war eine gute Entscheidung, im Gesetz zur Einrichtung des Amtes eines oder einer Landesbeauftragten für politische Bildung, ein Interessenbekundungsverfahren zu verankern.
Das Kuratorium hat die Möglichkeit genutzt, dem Landtag eine geeignete Kandidatin oder einen Kandidaten vorzuschlagen. Es hat gewissenhaft und vertraulich dieses Verfahren durchgeführt und einen sehr guten Kandidaten vorgeschlagen, der dann mit breiter Mehrheit vom Landtag gewählt wurde.
Die gute Wahl sieht man am vorliegenden Bericht, für den ich mich herzlich bei Ihnen, Herr MeyerHeidemann, und Ihrem Team bedanke. Seit dem Amtsantritt des Landesbeauftragten im Januar 2016 ist die politische Bildung in Schleswig-Holstein in Schwung gekommen, und viele neue Projekte sind angeschoben worden.
Das Angebot ist vielfältig und aktuell. Es ist für alle etwas dabei: für Jung und Alt, für historisch Interessierte und für Menschen, die Zukunft gestalten wollen. Es gibt landeskundliche und minderheitenpolitische Projekte zu Schleswig-Holstein, ebenso wie Angebote zu europäischer und internationaler Politik. Das Thema Extremismusprävention hat genauso seinen Platz wie die Kinder- und Jugendbeteiligung. Außerdem gibt es Bildungsangebote für Geflüchtete, um unser politisches System zu vermitteln und auch um Orientierungshilfe zu geben, wie Deutschland tickt, zum Beispiel beim Umgang mit Behörden und bei den Regeln unseres Zusammenlebens. Ein sehr gutes Projekt, das auch gut angenommen wird.
Die Vernetzung mit den Akteurinnen und Akteuren der politischen Bildung in Schleswig-Holstein läuft. Die Idee des Landesbeauftragten als „Spinne im Netz“ wurde mit Leben gefüllt. Die Veranstaltungsreihe „Die Zukunft der Parteiendemokratie“ ist ein Beispiel für die Zusammenarbeit von parteinahen Stiftungen und Bildungsträgern. Ein gutes Projekt, das den überparteilichen Bildungsauftrag des Landesbeauftragten zum Ausdruck bringt.
Der Landtag hat zu diesem Jahr die Personalausstattung des Landesbeauftragten aufgestockt und die Sachmittel von gut 112.000 Euro auf 280.000 Euro mehr als verdoppelt. Mit dieser Ausstattung, so schreibt es der Landesbeauftragte, „bestehen angemessene finanzielle Möglichkeiten für Bildungsangebote und Kooperationen“.
Gerade in Zeiten, wo rechtspopulistische Parteien Zulauf bekommen und die Wahlbeteiligung gesunken ist, kommt der politischen Bildung ein besonderes Gewicht zu. Deshalb war es richtig und wichtig, diese Mittelaufstockung zu beschließen.
Mit diesen aufgestockten Mitteln ist es möglich, auch die Angebote zur Landtagswahl deutlich auszuweiten. So kann zum Beispiel für alle Schulen die Juniorwahl angeboten werden. Hier werden die Schülerinnen und Schüler in der Schule im Unterricht inhaltlich auf die Juniorwahl vorbereitet. Die Juniorwahl simuliert die Landtagswahl und findet eine Woche vor dem echten Wahltermin an den Schulen statt. Ein gutes Projekt, das von mehr als hundert Schulen durchgeführt wird. Es sind aber noch Mittel da und es wäre klasse, wenn sich noch mehr Schulen beteiligen. Also, liebe Kolleginnen und Kollegen, machen Sie ruhig in Ihren Wahlkreisen Werbung dafür.
Es gibt noch viel mehr interessante Angebote in dem Bericht. Es hat Spaß gemacht, den Bericht zu
lesen und zu sehen, wie vielfältig die Aktivitäten des Landesbeauftragten sind. Ich freue mich schon auf den nächsten Bericht in der kommenden Wahlperiode.
Die Arbeit im Kuratorium war sehr konstruktiv und einvernehmlich. Die Besetzung mit Abgeordneten und Mitgliedern unterschiedlicher Institutionen und Verbänden hat sich aus meiner Sicht bewährt. So wurden geplante Projekte von mehreren Seiten beleuchtet und neue Ideen eingespeist. Ich denke und hoffe, dass der Landesbeauftragte diese wohlwollend kritische Begleitung auch als bereichernd empfindet.
Abschließend möchte ich mich bei Jürgen Weber im Namen der grünen Fraktion für die Leitung des Kuratoriums bedanken. - Lieber Jürgen, du hast uns überparteilich und fachkundig durch die Tagesordnung geführt. Vielen Dank dafür und alles Gute für das, was du dir für die Zukunft vorgenommen hast.
Herr Präsident! Wir brauchen Erzieherinnen und Erzieher für die steigende Zahl von Kita-Kindern, und wir brauchen mehr Männer in diesem Beruf. Darin sind wir uns, denke ich, alle in diesem Haus einig.
Gleichzeitig klagen die Kitas über einen Fachkräftemangel. Nach einer aktuellen Studie des KitaBündnisses in Schleswig-Holstein vom Oktober 2016 können in rund 20 % der Kitas nicht alle Stellen besetzt werden. Dies führt zu einer starken Belastung des pädagogischen Personals, zu Überstunden und einer erhöhten Krankheitsanfälligkeit. Was tun?
Zum einen passt das Land die Ausbildungsplätze an den beruflichen Schulen ständig an und baut sie aus. Das ist gut und richtig, denn so sichern wir die Versorgung mit Fachkräften an unseren Kitas.
Von Kita-Trägern wurde die Dualisierung der Erzieherausbildung ins Gespräch gebracht. Vorteil: Die Erzieher-Azubis würden eine Ausbildungsvergütung bekommen. Das wäre ein Baustein zur Attraktivitätssteigerung der Ausbildung. Die Azubis stünden den Kitas bereits während der Ausbildung regelmäßig als Zusatzkräfte zur Verfügung und wären nur an den Berufsschultagen nicht da. Kita-Träger erhoffen sich so eine stärkere Bindung der Azubis an die Kita.
Klingt erst mal einleuchtend. Hat sich wohl auch die CDU gedacht und einen Antrag zur Dualisierung der Ausbildung und zur Aufgabe des Blockunterrichts geschrieben. Es haben aber schon berufliche Schulen von Blockpraktika und Blockunterricht auf feste Berufsschultage in jeder Woche umgestellt. Hier reagieren die beruflichen Schulen also flexibel. Das begrüßen wir sehr.
Ist die Dualisierung der Ausbildung nun der Stein der Weisen? Die Welt ist leider nicht so einfach, wie die CDU sich das denkt. Denn die Qualifikation unserer Erzieherausbildung übersteigt nach dem DQR eine duale Ausbildung deutlich. Was bedeutet das?
Der deutsche Qualifikationsrahmen, der DQR, stuft Ausbildungen und Studienabschlüsse in einen einheitlichen Rahmen ein. Duale dreijährige Ausbildungen sind eingestuft als DQR 4. Unsere Erzieherausbildung aber hat das DQR-Niveau 6. Die Ausbildung liegt damit auf dem gleichen Niveau wie der Bachelorabschluss eines Studiums.
Mit der Umstellung der Erzieherausbildung auf ein duales Modell würden wir also die Ausbildung deutlich herabqualifizieren und außerdem die bundesweite Anerkennung verlieren. Als Ergänzung zur bestehenden Ausbildung eignen sich jedoch duale Modelle wie die praxisintegrierte Erzieherausbildung in Baden-Württemberg, das PiA-Modell, schon.
Aber es gibt ähnliche bereits in Schleswig-Holstein: Die Agentur für Arbeit finanziert Maßnahmen. Auch aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend können Menschen sich zur Erzieherin und zum Erzieher ausbilden lassen. Hier gibt es das Projekt Quereinstieg in Stormarn, Questo.
Voraussetzung für diese Weiterbildungen in Schleswig-Holstein ist eine vorherige Ausbildung. Es ist also ein Quereinstieg, um auch Menschen mit nicht-pädagogischen Ausbildungen für den Beruf der Erzieherin und des Erziehers zu gewinnen. Und
dies gelingt. Das zeigen die Erfahrungen zum Beispiel in Stormarn.
In diesen Weiterbildungen sind die zukünftigen Erzieherinnen und Erzieher festen Kitas zugeordnet, besuchen für den theoretischen Teil die Berufsfachschule, und sie bekommen eine Ausbildungsvergütung. Dieses Programm wirkt. Das Interesse ist da.
Die Erfahrungen mit den dualisierten Modellen sind positiv. Deshalb sollten wir überlegen, wie wir Elemente in die Weiterentwicklung unserer pädagogischen Ausbildungen einfließen lassen können. Wir haben gesehen, dass es bei der Erzieherausbildung schwierig ist. Bei den sozialpädagogischen Assistentinnen und Assistenten scheint es einfacher möglich. Wie es gehen kann, soll das Ministerium für Schule und Berufsbildung prüfen.
Es bleibt das Problem der Finanzierung einer dualen Ausbildung. Die dualisierten Weiterbildungsprogramme sind im Moment vor allem aus dem Europäischen Sozialfonds und aus Bundesmitteln finanziert. Wenn wir ähnliche Modelle auf die regulären Ausbildungen übertragen, müssen wir auch die Träger ins Boot holen. Wir müssen klären, wer die Ausbildungsvergütung zahlen würde.
Wir sollten diesen Punkt in die Überprüfung des kommunalen Finanzausgleichs einbinden. Im KitaBereich müssen wir ein transparentes Finanzierungssystem aufbauen. Im Moment ist es eine Black Box, die Finanzierungsstruktur völlig undurchsichtig. Das wollen wir ändern.
Herr Präsident! Wir stärken die Weiterbildung im Land und schaffen so gute Voraussetzungen für lebenslanges Lernen. Das ist ein deutlicher Unterschied zur CDU/FDP-Regierung in der vergangenen Legislaturperiode, und das ist gut so.
In Vorbereitung auf diese Rede habe ich mir meine Rede aus der 17. Wahlperiode angesehen, und es gruselte mich. Dort waren Kürzungen bei den Bildungsstätten von 40 % binnen drei Jahren angekündigt, und auch die Volkshochschulen mussten Kürzungen von 25 % hinnehmen.
Gut, dass es einen Regierungswechsel gegeben hat. Die Küstenkoalition hat die Kürzungen zurückgenommen und die Weiterbildungsinfrastruktur gestärkt.
Und noch mehr: Wir haben zum Beispiel die Mittel für die Bildungsstätten im vergangenen Jahr um 410.000 € erhöht, damit sie ihren Bildungsauftrag für alle, auch für Menschen mit kleinerem Geldbeutel, erfüllen können. Bei den Volkshochschulen haben die Zuwendungen in 2015 um gut 200.000 € erhöht und vorgestern auch die Personalkostenförderung um 100.000 € aufgestockt, ebenso die Mittel für die STAFF-Sprachkurse für Geflüchtete. Die Volkshochschulen übernehmen in der Weiterbildung einen wichtigen Part und bieten Kurse in allen Bereichen an.
Die Weiterbildungsangebote werden auch in den kommenden Jahren auf der Online-Plattform Kursportal Schleswig-Holstein zentral eingestellt. Bis 2019 stehen dafür 471.000 € zur Verfügung.
Weiterbildung braucht außer ausreichend finanzieller Mittel einen verlässlichen gesetzlichen Rahmen. Den verbessern wir mit dem vorliegenden Weiterbildungsgesetz.
Unser Ziel ist es, dass möglichst viele Menschen eine Weiterbildungsmaßnahme nutzen. Sie können sich fachlich fortbilden, aber auch Kurse der allgemeinen, politischen, beruflichen und in Zukunft auch der kulturellen Weiterbildung belegen.
Weiterbildung macht fit für den Beruf, hält gesund und macht schlauer. Durch das Befassen mit neuen interessanten Inhalten fördert sie die „Selbstentfaltung des Einzelnen“ und „soll befähigen, soziale Entwicklungen mitzugestalten“, wie es im Weiterbildungsgesetz steht.
Ein lohnendes Ziel, wie wir finden. Deshalb haben wir auch die Möglichkeiten erweitert, die Freistellungstage für Weiterbildung von zwei Jahren zu verblocken. Hier haben wir Anregungen aus der Anhörung aufgenommen und das Datum für die Anmeldung der Verblockung von ursprünglich 31. Dezember auf den 30. September eines Jahres vorverlegt.
In der Anhörung wurde angeregt, dass auch die Qualifizierung für ehrenamtliches und zivilgesellschaftliches Engagement in das Weiterbildungsgesetz aufgenommen wird. Diese Anregung haben wir gern aufgenommen. Ehrenamtliches Engagement ist eine wichtige Komponente für unseren sozialen Zusammenhalt. Wir wollen die ehrenamtliche Arbeit gern unterstützen. Ebenso haben wir es nach der Anhörung bei der im Moment gültigen Regelung belassen, dass nur hauptamtlich geführte Träger nach dem Weiterbildungsgesetz anerkannt werden.
Unser Gesetzentwurf erweitert die Themenpalette für anerkannte Weiterbildungsangebote und eine höhere Weiterbildungsbeteiligung.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Kategorie „vorwärts gewandt und konstruktiv“ machen wir bei dem nächsten Tagesordnungspunkt weiter.
Die Diskussion um die Errichtung eines SchleswigHolsteinischen Instituts für Berufliche Bildung, kurz SHIBB, hat begonnen, als der betriebliche Teil der beruflichen Bildung noch im Wirtschaftsministerium und nicht im Bildungsministerium angesiedelt war. Der Anlass, darüber nachzudenken, war der ziemlich holprige Abstimmungsprozess zwischen den verschiedenen Ministerien bei der Erarbeitung eines Konzepts für den Übergang von der Schule in den Beruf. Es schien schwierig zu sein, ein gemeinsames Konzept zu entwickeln, weil jedes Ministerium aus einem unterschiedlichen Blickwin
kel auf das Thema schaute und den eigenen Schwerpunkt umsetzen wollte.
Ich war überrascht, welche Dynamik das SHIBB dann bekommen hat, nachdem ich im Sommer 2014 das Papier dazu geschrieben hatte, und zwar sowohl bei den beruflichen Schulen als auch bei der Wirtschaft, dem DGB und den Weiterbildungsinstitutionen. Es scheint bei allen Akteuren und Akteurinnen in dem Bereich ein großes Bedürfnis nach Veränderung zu geben. Das müssen wir als Politik ernst nehmen, und das tun wir.
Die Vorteile eines eigenen Instituts für Berufliche Bildung liegen für uns auf der Hand. Das SHIBB wird die fachliche Kompetenz aus verschiedenen Ministerien bündeln. Auch personelle Vertretungen sind dadurch besser möglich. Das Landesseminar für berufliche Bildung, das für die zweite Phase der Lehrkräftebildung und die Fort- und Weiterbildung zuständig ist, kann in einem SHIBB effektiver die Entwicklungen im Bereich der beruflichen Bildung begleiten und unterstützen. Die Ausbildungsordnungen und die Anpassung der Ausbildungsgänge an den Bedarf können leichter aufeinander abgestimmt werden.
In einem ersten Schritt - ich betone: in einem ersten Schritt! - gilt das für die Ausbildungsgänge, die im Bildungsministerium angesiedelt sind. Weitere Schritte sollten unserer Ansicht nach unbedingt folgen, nämlich die Integration der Ausbildung der Landwirte aus dem MELUR in das SHIBB. Das gilt ebenso für die Ausbildungsgänge im Pflege- und Gesundheitsbereich. Die Zuständigkeit liegt zurzeit im Bildungs- und im Sozialministerium. Einige Ausbildungen fallen also nicht unter das Schulgesetz, und so können zum Beispiel Jugendliche, die eine Ausbildung zum Krankenpfleger oder zur Krankenpflegerin machen, nicht gleichzeitig einen höheren Schulabschluss erreichen.
Auch der auf verschiedene Ministerien aufgeteilte Bereich der Weiterbildung sollte ins SHIBB integriert werden. Es wird die Aufgabe der nächsten Landesregierung sein, das SHIBB zu komplettieren. Je mehr Bereiche dort angesiedelt sind, desto effektiver kann es arbeiten.
Den Übergang von der Schule in den Beruf deutlich zu verbessern und die Zahl von jährlich 7.000 Jugendlichen im Übergangsbereich zu senken, außerdem die Ausbildungsgänge und -kapazitäten zu er
fassen und zu koordinieren, um ein gutes Angebot an Ausbildungsgängen zu erhalten, darin liegen die zentralen Chancen des SHIBB.
Zum Gelingen wollen wir auch die Sozialpartner mit ins Boot holen, weil wir sie dann in eine Verantwortungsgemeinschaft einbinden. Das SHIBB soll deshalb ein beratendes Kuratorium haben, in dem sie vertreten sind. Gemeinsam können dann die besten Angebote für die Jugendlichen auf dem Weg von der Schule in den Beruf und auch bei Weiterbildungen entwickelt werden.
Die Entscheidungsgewalt bleibt aber im Bildungsministerium. Das SHIBB soll kein frei schwebendes Institut neben dem Ministerium sein, sondern wie eine Abteilung der Hausspitze des Ministeriums untergeordnet sein.
Ich freue mich sehr, dass Britta Ernst nach ihrem Amtsantritt die positive Stimmung zum SHIBB aufgenommen, eine wirklich gut besuchte Fachkonferenz durchgeführt und anschließend auch das Gutachten zur Rechtsform und zur Organisationsstruktur in Auftrag gegeben hat. Dabei hat die Ministerin die Fachsprecher und Fachsprecherinnen aller Fraktionen mit Infos auf dem Laufenden gehalten. Vielen Dank dafür!
Leider waren CDU und FDP bei den Veranstaltungen gar nicht oder kaum anwesend.
Es ist nun an der Zeit, aufbauend auf diesem Gutachten, den nächsten Schritt zu gehen. Mit unserem Antrag beauftragen wir deshalb die Landesregierung mit der Konzipierung eines Zeitplans für die Errichtung des SHIBB. Auch die erforderlichen gesetzlichen Änderungen soll die Landesregierung nun vorbereiten, damit nach der Landtagswahl mit dem Neuzuschnitt der Ministerien das SHIBB eingerichtet werden kann.
Wir werden als Koalitionsfraktionen für den Haushalt 2017 zwei Personalstellen für den Haushalt beantragen, um das SHIBB auch personell gut an den Start zu bringen. Ich hoffe, dass wir, auch wenn CDU und FDP nicht mit auf dem Antrag stehen, trotzdem eine breite Zustimmung zu diesem Antrag haben. Ich glaube, das SHIBB ist ein zukunftsfähiges Modell. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Klahn, vielen Dank für das Lob. Dass die berufliche Bildung bei unserer Bildungsministerin unter „ferner liefen“ läuft, kann ich so nicht stehen lassen. Vielleicht liegt das daran, dass Sie auf den gesamten Veranstaltungen, die dazu angeboten wurden - und das waren viele -, nicht anwesend waren.
Es gab das Gutachten, es gab nach dem Gutachten einen zweiten Workshop, auf dem das SHIBB vorgestellt wurde, es gab eine Informationsveranstaltung, auf der uns Rainer Schulz, der Leiter des Hamburger Instituts für Berufliche Bildung, informiert hat.
Die Bildungsministerin besucht ständig berufliche Schulen, um sich auf dem Laufenden zu halten. Insofern ist es überhaupt nicht so, dass die berufliche Bildung da unter „ferner liefen“ läuft.
Wenn man Konzepte erarbeitet und wenn man das fundiert macht, braucht es einfach seine Zeit. Diese Zeit hat sich die Koalition genommen, und diese Zeit hat sich vor allem auch das Bildungsministerium genommen. Ich bin froh und finde es eine richtige Entscheidung, dass die berufliche Bildung in das Bildungsministerium integriert wurde, weil damit zusammengeschweißt wurde, was zusammengehört. Ich bin mir sicher, dass wir weiter gute Erfolge im Bereich der beruflichen Bildung haben. Frau Ernst ist eine Garantin dafür.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wieder einmal wird in dieser Wahlperiode der Antrag gestellt, die verbindliche Erhebung von Straßenausbaubeiträgen aus dem Kommunalabgabengesetz und der Gemeindeordnung zu streichen. Es soll keine Pflicht mehr zur Erhebung dieser Beiträge bestehen.
In jüngster Zeit ist das Thema Straßenausbaubeiträge, das seit Jahrzehnten gewissermaßen ein Dauerbrenner ist, wieder aktuell. Unter anderem gibt es eine Petition für die Abschaffung dieser Beiträge, die auch durch die Medien intensiv begleitet wurde. Wir haben gerade gehört, dass diese Petition Anlass für die CDU ist, diesen Gesetzentwurf einzubringen. Ich wundere mich etwas, dass Sie nicht abgewartet haben, bis die Petition im Petitionsausschuss behandelt wird.
Die CDU meint, es solle Schluss sein mit der Gängelung der Kommunen. Das mag gut und schön klingen, ist aber nicht so einfach.
Das hat auch unsere Befassung von 2012 gezeigt. Der Verzicht auf Beiträge wäre eine problematische Ungleichbehandlung und eine Durchbrechung der kommunalverfassungsrechtlichen Grundsätze der Einnahmebeschaffung.
Aus gutem Grund haben deshalb schon 2012 sowohl Gemeindetag als auch Städteverband gesagt, sie wollten gar nicht selbst entscheiden, sie seien vielmehr für eine Beitragserhebungspflicht.
Die Kommunen selbst wollen nicht, dass sich wohlhabende Gemeinden einen Standortvorteil gegenüber finanzschwächeren Kommunen verschaffen. Sie wollen keinen Konkurrenzkampf zwischen Nachbarkommunen um die geringsten Infrastrukturkosten.
Sie wollen eine Verpflichtung zur Gleichbehandlung aller Kommunen in Schleswig-Holstein. Warum wollen sie das? - Weil viele Kommunen nicht genug Geld haben, um die Straßenbaukosten alleine tragen zu können. Nur sehr wenige wären finanziell in der Lage, die notwendigen Ausbaumaßnahmen ohne Hilfe von Beiträgen zu finanzieren. Diese Beiträge sind eine wichtige Finanzierungssäule der Gemeinden, die Sie, liebe CDU und ebenso die PIRATEN, mit Ihrem Vorschlag gefährden. Nun argumentieren Sie: Warum sollen auch die reichen Kommunen, die beispielsweise hohe Gewerbesteuereinnahmen haben, dazu gezwungen werden? Warum können nicht wenigstens in diesen Kommunen die Eigentümerinnen und Eigentümer geschont werden?
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die finanzstarken Kommunen sind nicht das Problem, sondern alle übrigen. Diese hätten nicht nur nichts von dieser „Freiwilligkeit“, sondern gerieten dadurch auch noch erheblich unter Druck. Denn die Beiträge führen zu erheblichen Konflikten – wer bezahlt schon gern Beiträge? –, und der Rechtfertigungsdruck für Entscheidungsträger in jedem Einzelfall steigt noch weiter.
Die ohnehin schon geringe Akzeptanz von Beitragsbescheiden nimmt noch weiter ab. Streitigkeiten nehmen zu, auch Rechtsstreitigkeiten. Diese sind besonders aufwendig und kostspielig, da es um viel Geld geht und da es sich um ein komplexes Rechtsgebiet handelt. Nicht wenige Kommunalpolitiker und Kommunalpolitikerinnen würden vor
Maßnahmen zurückschrecken, auch wenn es letztlich auf Kosten der Standortattraktivität einer ohnehin schon schlecht situierten Gemeinde geht.
Mich stört aber Folgendes am meisten, liebe CDU: Ihr Vorschlag soll letztlich suggerieren, dass Gemeinden es nicht nötig hätten, Beiträge zu erheben. Das geht aber an der Realität vorbei.
Mit dem CDU-Gesetzentwurf würden vielen Kommunen notwendige Mittel für ihre Straßeninfrastruktur fehlen. Die CDU bietet keine Lösung an, sondern betreibt Augenwischerei. Die Küstenkoalition hat mit den Straßenausbaubeiträgen die Einnahmen der Kommunen gefestigt und hat eine gemeinsame Basis für die Sicherstellung solider Haushalte in den Gemeinden geschaffen. Das Prinzip der Steuergerechtigkeit wird eingehalten. Das ist der richtige Weg.
Meine Damen und Herren, seit 2012 haben die Kommunen die Möglichkeit, durch wiederkehrende Beiträge die Lasten zumindest auf mehr Schultern und über längere Zeiträume zu verteilen. Existenzgefährdende Einzelbescheide sollen so vermieden werden. Wir wissen, dass dieses Instrument noch nicht hinreichend von den Kommunen genutzt wird, und werden uns im Ausschuss genau anschauen, an welchen Stellschrauben wir noch drehen können und müssen, damit die bestehende Regelung besser funktioniert und damit - auch das ist uns wichtig - finanzielle Härten vermieden werden. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Koch, willkommen im Club!
Schön, dass Sie jetzt auch eine gemeinsame Schulplanung mit Hamburg für richtig halten. In der letzten Wahlperiode war das noch ganz anders, und ich erinnere mich daran, dass wir Demonstrationen vor dem Haus hatten, dass wir eine volle Hütte im Bildungsausschuss hatten, weil die Leute besorgt waren, dass wir kein Gastschulabkommen hinbekommen.
Das ist auch der Unterschied zu der Situation jetzt. Damals hatten wir kein Gastschulabkommen, und die Eltern waren beunruhigt. Jetzt haben wir ein Gastschulabkommen, das sich einfach weiter verlängert. Und wir sind jetzt dabei, das auf die Spur zu setzen.
Herr Koch, nehmen wir einmal an, dass Ihr Kind lieber in Hamburg als in Ahrensburg zur Schule gehen möchte. Das ist nach dem Gastschulabkommen jetzt schwierig. Da wäre dann die Lösung, dass Sie sich von Ihrer Frau trennen und sich mit Ihrem Kind in Hamburg anmelden.
Das wäre aber ein Problem: Dann könnten Sie kein Landtagsabgeordneter in Schleswig-Holstein mehr sein.
Also müsste man es vielleicht andersherum machen, sodass Ihre Frau mit dem Kind nach Hamburg zieht, oder aber vielleicht finden Sie auch Großeltern, bei denen das Kind wohnen kann.
Diese Situation ist natürlich völlig schräg und nicht zufriedenstellend. Die Menschen in der Metropolregion nutzen die Angebote hier wie dort, die Landesgrenze spielt überhaupt keine Rolle mehr. Im Schulbereich haben wir noch die Grenzen. Das haben wir Grüne in der vergangenen Wahlperiode, als
das Gastschulabkommen von Herrn Klug als Bildungsminister verhandelt wurde, stark kritisiert. Deshalb haben wir jetzt im Koalitionsvertrag verankert, dass wir zu einer gemeinsamen Bildungsplanung mit Hamburg kommen wollen.
- Es ist das Wesen von Verhandlungen, dass sich alle Beteiligten auf eine Lösung einigen müssen,
um zu einem Ergebnis zu kommen.
Wir sind auf einem guten Weg. Es kommt nämlich darauf an, wie man miteinander redet.
Ich erinnere mich da an die Verhandlungen, die Herr Klug mit Frau Goetsch geführt hat, die nicht zielführend waren.
- Ne, ne! Von Herrn Klug! Das ist jetzt glücklicherweise anders.
Hamburg nimmt deutlich mehr Schülerinnen und Schüler auf als Schleswig-Holstein. Das Verhältnis ist etwa 4.850 zu 1.100.
Es ist also wahrscheinlich, dass Hamburg zu den jetzigen Konditionen eine völlig freie Schulwahl nicht akzeptieren wird.
Ja.
jetzt eigentlich Herrn Dr. Klug konkret vor? Dass er nicht die 30-Millionen-€-Forderung von Frau Goetsch angenommen hat? Was war nicht zielführend? Das will ich gern einmal wissen! Von Frau Goetsch ist ja bekannt, dass sie 30 Millionen € von Schleswig-Holstein gefordert hat. Herr Dr. Klug ist darauf nicht eingegangen. Was hätte er tun sollen?
- Ich habe kritisiert, dass er keine Gesprächsebene mit ihr gefunden hat, sondern dass es anscheinend nur auf Konfrontation ausgelegt war, denn es hat über ein Jahr gedauert, bis überhaupt ein Ergebnis zustande gekommen war.
Das hat sicherlich nicht nur mit der Position von Frau Goetsch zu tun, sondern ich vermute, auch mit der Position unseres damaligen Bildungsministers.
- Ich war bei den Verhandlungen nicht dabei.
Wir sind fest davon überzeugt, dass wir jetzt einen guten Schritt weiterkommen, unseren Koalitionsvertrag umzusetzen, und dass wir eine Öffnung hinbekommen.
Es ist klar, dass Schleswig-Holstein und Hamburg bei einer Öffnung auch die eigenen Schulen und die eigenen Schülerinnen und Schüler im Blick haben müssen. Wir wollen ein umfangreiches Schulangebot im eigenen Land erhalten. Das gilt besonders für die beruflichen Schulen.
Für Härtefälle, also bei weiten Wegen zwischen Arbeitsstelle, Wohnort und Berufsschule, gibt es bereits jetzt jährlich etwa 230 Freigaben des Bildungsministeriums. So werden unzumutbare Härten vermieden.
Diese schleswig-holsteinischen Berufsschülerinnen und Berufsschüler können dann in Hamburg die Berufsschule besuchen. Das MSB nutzt also die Spielräume des Gastschulabkommens im Sinne der Jugendlichen. Das finden wir gut und richtig.
Schleswig-Holstein und Hamburg rücken in dieser Wahlperiode in vielen Bereichen enger zusammen: Regelmäßige gemeinsame Kabinettssitzungen, Kooperationen bei der Unterbringung von Flüchtlin
gen und Vereinbarung über das Baggergut aus dem Hamburger Hafen sind nur einige Beispiele, bei denen es bilaterale Lösungen gibt. Die Landesregierung wird auch beim Gastschulabkommen zu einem guten Ergebnis kommen. Wir wollen keine Flickschusterei mit Ausnahmeregelungen für einzelne Gemeinden und Schularten, wie es die CDU in ihrem Antrag vorschlägt.
Wir wollen eine gemeinsame Bildungsplanung mit Hamburg. Wir werden in dieser Wahlperiode diesem Ziel einen großen Schritt näherkommen, damit auch die Kinder von Herrn Koch aus Ahrensburg auf eine Hamburger Schule gehen könnten, wenn sie dies wollten. Dazu brauchen wir keine Nachhilfe von der CDU. Deshalb werden wir den CDUAntrag ablehnen.
Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler aus Mecklenburg-Vorpommern ist deutlich kleiner. Nach Zahlen des MSB vom September 2015 besuchten im Schuljahr 2014/2015 136 Schülerinnen und Schüler allgemeinbildende Schulen in Schleswig-Holstein. An den beruflichen Schulen waren es 477. Davon gingen 300 Schülerinnen und Schüler auf die Berufsschule, hatten also einen Ausbildungsplatz in Schleswig-Holstein und sowieso ihre zugeordnete Berufsschule in Schleswig-Holstein.
Die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern hatte 1998 und 2001 laut einer Kleinen Anfrage aus dem September 2015 auch kein Interesse an einem Ausgleichsabkommen mit SchleswigHolstein. Ohne Partner kann man kein bilaterales Abkommen machen.
Deshalb werden wir den FDP-Antrag ablehnen. Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kommen wir einmal wieder zu den Jugendlichen zurück, die uns - so glaube ich - allen am Herzen liegen.
Auch ich möchte sagen, dass die beruflichen Schulen einen super Job machen. Ich würde auch noch die Schulsozialarbeit einbeziehen, die gut flankiert. Es ist richtig, wichtig und gut, dass die Landesregierung und die Koalitionsfraktionen diese Schulsozialarbeit auch an den beruflichen Schulen fest verankert haben.
Wir hören es immer wieder: Die beruflichen Schulen haben eine riesige Herausforderung zu meistern. Ich finde, dass sie das sehr gut machen. Es bewährt sich auch unser Konzept der RBZ, weil die RBZ als Anstalten öffentlichen Rechts Mittel einwerben können. Sie können zum Beispiel bei der BA Sprachkurse einkaufen, und das tun sie. Sie sind sehr flexibel, nehmen Herausforderungen an und machen mit den Kapazitäten, die sie haben, eine tolle Arbeit.
Das heißt, wir müssen das Konzept der RBZ noch weiter vorantreiben.
Zum Antrag der CDU und der Ausweitung der Berufsschulpflicht: Hierzu hat die Ministerin einiges gesagt. Die Berufsschulpflicht auszuweiten, ist über das Ziel hinausgeschossen. Auf der anderen Seite sehen wir alle, dass wir die Problematik haben: Was machen wir mit den Jugendlichen, die über 18 sind oder es bald sein werden? Ich finde, hier haben wir die Verantwortung, dass wir ein Gesamtkonzept schnüren müssen. Im Moment haben wir das Programm des Landes BÜFAA SH. Wir haben das Programm der Agentur für Arbeit PerjuF, wir haben die Sprachkurse der BA, wir haben aber auch die STAFF-Kurse, wir haben die Integrationskurse, und wir haben die DaZ-Kurse. Hieraus müssen wir ein Gesamtkonzept machen, sodass kein Jugendlicher verloren geht. Weder ein deutscher Jugendlicher noch ein Flüchtlingsjugendlicher soll uns verlorengehen. Ich glaube, dass die Ministerin mit der Lenkungsgruppe, in der sie die Wirtschaft, die Gewerkschaften und die Ministerien an einem Tisch
hat, eine gute Basis hat, um weiter daran zu arbeiten.
Wir müssen bei all diesen Dingen darauf achten, dass wir alle Jugendlichen mitnehmen. Ich finde die Einteilung in vier Staaten mit sicherer Bleibeperspektive und den Rest unsäglich.
Wir haben ganz viele Afghanen und auch Jugendliche anderer Nationalitäten an den beruflichen Schulen. Das ist sozialer Sprengstoff, den wir uns ins Haus holen. Liebe CDU, wirkt doch bitte im Bund darauf hin, dass wir diese Trennung aufheben. Wir können damit nicht gut einen gesellschaftlichen Zusammenhang organisieren.
Ich freue mich, jetzt mehrfach das Stichwort der Aufhebung des Kooperationsverbots gehört zu haben. Ich hoffe, dass die SPD dies im Bund aufnimmt und dass die CDU dies auch tut. Ich glaube nicht, dass das etwas in dieser Legislaturperiode wird. Ich hoffe, dass es in der nächsten Legislaturperiode etwas damit wird. Ich weiß, wir haben auch einen grünen Ministerpräsidenten, der der Aufhebung des Kooperationsverbotes nicht positiv gegenübersteht, aber das kann sich ja ändern.
Ich würde mich freuen, wenn dies vorankäme, denn dann könnte auch die Berufsschulpflicht mit vom Bund getragen werden. Dann würden wir dies unter anderen Vorzeichen diskutieren. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister Meyer, vielen Dank an Ihr Haus und die weiteren beteiligten Ministerien für die Erstellung des umfassenden Berichtes. 2016 wird das Jahr der Integration - so hat es gerade Minister Meyer gesagt, so hat es bereits Innenminister Studt vor Kurzem verkündet. Dieser Bericht zeigt, wie die Integration gehen kann.
Mit den dort vorgestellten Maßnahmen werden wichtige Weichen für eine Arbeitsmarktintegration gestellt. Mir gefällt das breite Bündnis, das sich in der Wirtschaft gefunden hat, um aus den Belastungen der Flüchtlingssituation die Chancen von morgen zu kreieren. Alle Akteure stellen sich gemeinsam der Herausforderung und sehen die Chance, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Die Programme und Projekte entstehen für den politischen Betrieb auch in einer enormen Geschwindigkeit - eine völlig neue, eine gute Erfahrung.
Es gibt inzwischen Angebote für verschiedene Altersstufen und für Menschen mit und ohne berufliche Ausbildung. Es gibt Kompetenzfeststellungen, Qualifizierungsangebote, Beratung beim Anerkennungsverfahren für die im Heimatland erworbene berufliche Qualifikation, praktisches Arbeiten in Werkstätten und Betrieben, Beratung der Betriebe, Studienkollegs und vieles mehr.
Wir sind in Schleswig-Holstein auf einem Weg von Einzelbausteinen zu einem Gesamtkonzept der Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt. Das kann sich sehen lassen.
Der Flüchtlingspakt war dafür eine gute Basis. Sehr wichtig erscheint mir die gerade von Wirtschaft, Landesregierung und Agentur für Arbeit vereinbarte Fördermaßnahme BÜFAA.SH. Das ist das, was der Minister und meine Vorredner auch schon dargestellt haben. Es handelt sich um ein Programm für wahrscheinlich vorwiegend junge erwachsene Flüchtlinge über 18 Jahre, die nicht mehr berufsschulpflichtig sind. Für sie gab es bis jetzt kaum
Angebote. Mit BÜFAA.SH sollen die Jugendlichen und jungen Erwachsenen in zwei Phasen an Ausbildung oder sozialversicherungspflichtige Beschäftigung herangeführt werden. Auch die Betriebe werden begleitet. Coaches sind ein wichtiger Teil des Programms. Diese individuelle Begleitung ist auch in anderen Programmen sehr erfolgreich. Gut, dass sie dazugehören. Das Projekt nimmt alle wichtigen Akteure mit und wird sicher ein Erfolg.
Sprache bleibt der Schlüssel zu Integration. Die Öffnung der Integrationskurse ist richtig, allerdings muss die starre Beschränkung auf wenige Länder aufgehoben werden. Da muss sich der Bund bewegen. Ich bin sehr froh, dass wir die Mittel für die sprachlichen Erstorientierungskurse für Flüchtlinge vom Land auf 4 Millionen € im Jahr 2016 verdoppelt haben. An ihnen nehmen aktuell mehr als 3.300 Menschen an 84 Standorten teil. Die STAFF.SH-Kurse sind ein Erfolgsmodell. Anschlusskurse müssen allerdings folgen.
Es bleiben noch Baustellen: Wir brauchen die Änderung des Aufenthaltsrechts, damit wir die 3+2Regelung richtig umsetzen können. Die Grenze für die Ausbildung von 21 Jahren muss gelockert werden. Die Vorrangprüfung muss weg. Sie ist als eindeutiges Integrationshindernis erkannt und hat in meinen Augen keine Daseinsberechtigung mehr. Sie ist eine bürokratische Hürde, die Betriebe entmutigt, Flüchtlinge anzustellen. Das ist ein völlig falsches Signal.
Auch die Flüchtlinge haben Anspruch auf den Mindestlohn. Wer eine Absenkung fordert, schafft einen Niedriglohnsektor, den wir mit dem Mindestlohn gerade beseitigen wollen. Mit konstruktiver Flüchtlingspolitik hat das nichts zu tun.
Die Anerkennungsverfahren müssen schneller werden, Wartezeiten von einem Jahr und mehr sind zu lang.
Wir sind insgesamt auf einem guten Weg. Trotzdem brauchen wir Geduld, und zwar Geduld auf allen Seiten. Die Arbeitslosenzahlen könnten in der zweiten Hälfte des Jahres steigen. Es braucht Zeit, bis unsere Sprache gelernt ist und Qualifikationen erworben oder anerkannt sind. Für die Integration in den Arbeitsmarkt brauchen wir einen langen Atem. Auch viele Flüchtlinge werden Geduld brauchen, bis sich ihre Hoffnungen auf ein unabhängiges Leben fernab sozialer Sicherung erfüllt haben werden. Wir werden auch vor der Situation stehen, dass ein bestimmter Teil der Geflohenen überhaupt keinen Zugang zum Arbeitsmarkt finden wird. Das
ist am Ende bitter für alle. Es liegt an unserer Politik heute, diese Gruppe so klein wie möglich zu halten.
Aber: Wir haben aus der Vergangenheit gelernt, unterstützen und fördern von Anfang an. Wir haben einen stabilen Arbeitsmarkt. Ich bin davon überzeugt: Wir kriegen das gemeinsam hin. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Gesetzentwurf zur Änderung wahlrechtlicher Vorschriften greifen wir ein ganzes Bündel von Verbesserungsvorschlägen auf. Sie stammen zum Teil noch aus dem Koalitionsvertrag. So ermöglichen wir jetzt im Bereich des Volksabstimmungsgesetzes zum Beispiel die Unterschriftensammlung auch in der Öffentlichkeit, also auch im Rahmen von Straßensammlungen.
Es sind in dieser Wahlperiode Gesetzvorschläge von PIRATEN und FDP eingebracht worden, die wir jetzt umsetzen wollen. Dies betrifft zum Beispiel die Forderung der FDP auf Übertragung des Wahlalters 60 auf die Volksabstimmung.
- 16, Entschuldigung, 16!
- Wir haben auch keine Grenze nach oben, ich weiß!
Aber auch den Wunsch des Behindertenbeauftragten und der PIRATEN, den Wahlrechtsausschluss bei Menschen zu beseitigen, die in allen Angelegenheiten unter Betreuung stehen, sowie die Idee, dokumentenechte Schreibstifte in den Wahlkabinen vorzuhalten, haben wir aufgegriffen.
In Zukunft können Menschen bereits sechs Wochen nach einem Umzug wählen und gewählt werden. Damit harmonisieren wir das Landtagswahlrecht mit dem Kommunalwahlrecht und kommen insgesamt den Anforderungen einer immer mobiler werdenden Gesellschaft nach. Dies alles sind nur einige
Beispiele dafür, dass wir mit dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf auf breiter parlamentarischer Basis einen wirklichen Zugewinn für die Demokratie in ihrem Kernbereich schaffen wollen, nämlich bei der Wahl, verstanden als Schöpfungsakt der repräsentativen Volksvertretung.
Unser Antrag zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften enthält mehrere Bausteine. So dürfen in Zukunft auch stellvertretende bürgerliche Mitglieder an nicht öffentlichen Sitzungen der Ausschüsse teilnehmen, für die sie gewählt wurden, auch wenn sie in der Sitzung nicht vertreten müssen - eine Forderung von vielen Kommunalvertreterinnen und -vertretern, die wir nun umsetzen. Es ist nicht sinnvoll, ein stellvertretendes bürgerliches Mitglied bei einer Sitzung vom nicht öffentlichen Teil auszuschließen, wenn es vielleicht in der nächsten Sitzung die Stellvertretung übernehmen muss. Um inhaltlich auf dem Laufenden zu sein, ist es wichtig, sowohl in den Ausschüssen, als auch in den Fraktionssitzungen an den Beratungen teilnehmen zu dürfen. Diese Regelung gewährleistet auch weiterhin die Vertraulichkeit, denn auch bürgerliche Mitglieder sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Mit der Einwohnergewichtung in den Amtsausschüssen stellen wir die Balance zwischen kleinen und größeren Orten her. Bei der Größe der Amtsausschüsse muss gewährleistet sein, dass auch die politischen Mehrheiten in den Gemeindevertretungen abgebildet werden. Wir werden dort die Anhörung gründlich auswerten, um zu sehen, ob dort noch Änderungsbedarf in unserem Gesetzentwurf besteht.
Dann ändern wir noch den § 1 der Amtsordnung. Bevor man sich aufregt, sollte man das Gesetz genau lesen und vielleicht noch einen Blick in die jüngere Vergangenheit werfen. Beim genauen Lesen wäre aufgefallen, dass wir nur eine zweite Handlungsoption für das Innenministerium in den Fällen schaffen, in denen es Veränderungen bei Ämtern gibt. Eine Neuordnung kann notwendig sein, wenn das verbleibende Amt für eine eigene Verwaltung zu klein wird. Die Ämterlandschaft in SchleswigHolstein ist in Bewegung. Meist einigt man sich gütlich, wer die Verwaltung übernimmt, und das Innenministerium ist nicht gefordert. Wenn nicht, kann das Innenministerium schon jetzt eine Verwaltung anordnen, aber nur für größere amtsangehörige Gemeinden. In § 1 der Amtsordnung heißt es aktuell:
„Das Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten kann anordnen, dass ein Amt
auf eigene Beschäftigte und Verwaltungseinrichtungen verzichtet und die Verwaltung einer größeren amtsangehörigen Gemeinde in Anspruch nimmt, wenn dies einer leistungsfähigen, sparsamen und wirtschaftlichen Verwaltung dient; das Amt und die amtsangehörigen Gemeinden sind zu hören.“
Das steht schon jetzt im Gesetz. Wir ermöglichen dem Innenministerium mit unseren Änderungen lediglich eine zweite Variante, nämlich eine Verwaltungsgemeinschaft zwischen einem Amt und einer amtsfreien Gemeinde anzuordnen. Bis jetzt musste die amtsfreie Kommune zwangseingeamtet werden, bevor sie die Verwaltung übernehmen konnte - keine wirklich gute Lösung.
Wenn man nun noch einen zweiten Blick in die jüngere Vergangenheit wirft, wird klar, dass wir auch nichts Neues produziert haben. Es wurde schon gesagt: Unser Antrag ist eine Kopie vom Gesetzentwurf von Innenminister Schlie. Ich glaube nicht, dass dieser Gesetzentwurf nicht mit der CDU-Fraktion abgestimmt wurde, bevor er eingebracht wurde, weil Sie, Frau Nicolaisen, sagten, die Fraktion habe dagegen gestimmt.
Ich glaube, da lügen Sie sich ein bisschen was zurecht.
Es ist also überhaupt kein Skandal. Man kann uns Klauen oder Abschreiben vorwerfen, aber ein Skandal ist es nicht. Wenn Sie das behaupten, ist es scheinheilig und wenig glaubwürdig.
Die Behauptung, mit unserem Gesetzentwurf kämen Zwangsehen, ist also falsch. Wenn wir Grüne Ideen für Veränderung der Verwaltungsstrukturen haben, diskutieren wir sie offen und ausführlich. Klammheimlich und ohne Diskussion mit den Beteiligten läuft da nichts. Dass Veränderungsbedarf besteht, ist vielen Gemeinden klar, egal welcher Partei die Bürgermeister und Gemeindevertreterinnen und -vertreter angehören. Demografischer Wandel und immer komplexer werdende Aufgaben erfordern größere Einheiten. Dieser Veränderung müssen wir uns stellen. Das werden wir Grüne auch tun, aber nicht mit diesem Gesetzentwurf.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie schon im letzten Plenum angekündigt, wollen wir heute Maßnahmen zur besseren Bewältigung des gegenwärtigen besonders hohen Personalbedarfs an Beamtinnen und Beamten auf den Weg bringen.
Wir stehen mit der aktuellen Flüchtlingssituation in Schleswig-Holstein vor einer außergewöhnlichen Bedarfslage, die schnelles Handeln erfordert. Unser derzeit vorhandenes Personal reicht zur Bewältigung dieser Lage nicht aus. Die in der Gesetzesvorlage vorgesehenen Maßnahmen betrachten wir als notwendig, um auf zeitweilige Personalunterdeckungen kurzfristig und effektiv reagieren zu können.
Die Gesetzesänderungen sind im Wesentlichen bereits im Entwurf der Landesregierung zum Landesbeamtenmodernisierungsgesetz enthalten. Einige Maßnahmen sollen nun gezielt vorgezogen werden, um den akuten Sonderbedarf infolge der aktuellen Flüchtlingssituation decken zu können.
Um einen noch stärkeren Anreiz für ein Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand in der aktuellen Situation zu schaffen, erhöhen wir bis zum 31. Dezember 2018 befristet den Zuschlag auf das Grundgehalt von 10 % auf 15 % gegenüber dem Ursprungsgesetzentwurf. Das ist, wie wir finden, eine richtige Maßnahme.
Die Notwendigkeit der Einstellung neuer Nachwuchskräfte verlieren wir aber auch nicht aus dem Blick. Wir fahren zweigleisig. Gerade wurden mit der Nachschiebeliste zum Haushalt 2016 zusätzlich 54 Millionen € für Personalausgaben in die Beratungen eingebracht. Insgesamt sollen damit unter anderem 1.001 neue Stellen für Polizei, Lehrkräfte, Justiz und Verwaltung geschaffen werden.
Allerdings muss der Fokus aktuell erst einmal darauf liegen, die Personallücken möglichst sofort zu füllen. Die qualifiziertesten Personen dafür sind jene Beamtinnen und Beamte, die auf langjährige Berufserfahrung zurückblicken können, die erst kürzlich aus dem Dienst ausgeschieden sind oder die kurz davorstehen.
Damit eine Weiterbeschäftigung auf freiwilliger Basis gelingen kann, müssen wir statt Hemmnissen Anreize in Form von günstigen Vergütungs- und Anrechnungsregelungen schaffen. Das machen wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf.
Die geplanten Maßnahmen sind unserer Ansicht nach derzeitig auch ausreichend. Vonseiten des Deutschen Beamtenbundes wird kritisiert, dass in dem Entwurf kein „Langzeitarbeitskonto“ enthalten sei. Vorgesehen ist aber die Aufstockung von bisher 41 Stunden auf 205 Stunden maximales Zeitguthaben. Dieses hilft bei der Kompensierung von spontan ermitteltem Arbeitsaufkommen durch
Überstunden und verbessert gleichzeitig die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Wir halten diese Verfünffachung im Vergleich zum bisherigen Status für einen ganz erheblichen Schritt in Richtung mehr Flexibilität und besserer Reaktionsmöglichkeiten auf erhöhten Arbeitsbedarf. Dies halten wir für die aktuelle Situation auch für ausreichend. Das vom Beamtenbund angeregte ,,Langzeitarbeitskonto“ von bis zu 1.400 Stunden werden wir in den Beratungen zum Ursprungsgesetzentwurf ausführlich weiter beraten.
Weiterhin wurde bemängelt, dass die Voraussetzungen für Ausnahmen vom Ruhen der Versorgungsbezüge bei Beamtinnen und Beamten im Antragsruhestand, also bei den Beamtinnen und Beamten, die vor Erreichen der Regelaltersgrenze in den Ruhestand gegangen sind, zu restriktiv seien.
Diese Voraussetzungen sind unserer Ansicht nach gerechtfertigt. Die Regelungen schaffen in Ausnahmefällen die Möglichkeit, vom Ruhen der Versorgungsbezüge bei gleichzeitiger Beschäftigung auf arbeitsvertraglicher Grundlage abzusehen. Wir sind aber offen und wollen abwarten, was wir in der Anhörung an neuen Erkenntnissen gewinnen. Auf dieser Grundlage werden wir überlegen, ob und wie wir nachbessern müssen und wie wir das dann machen können.
Wir müssen allerdings auch bei allen Anreizen, die wir setzen, die Balance innerhalb der Beamtenschaft erhalten, die Balance zwischen denen, die jetzt wegen der besonderen Bedarfslage zusätzlich Einkommen erwirtschaften können oder zusätzliche Anreize gesetzt bekommen, und den anderen Beamten, die regulär arbeiten. Diese Balance müssen wir auf jeden Fall erhalten.
Insgesamt ist der vorliegende Entwurf eine gute Basis, um Beamtinnen und Beamte für die Weiterbeschäftigung in der aktuellen Situation zu motivieren. Ich freue mich, dass die CDU signalisiert hat, einem verkürzten Verfahren zuzustimmen. Auf diese Weise werden wir hoffentlich die Dezember-Tagung des Landtags erreichen, um diesen Gesetzentwurf dann auch zu verabschieden. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Bereitstellung von Infrastruktur für leitungsgebundene Energieträger in den Kommunen ist, ebenso wie der Breitbandausbau, ein zentraler Bestandteil der Daseinsvorsorge. Dafür stehen vor allem unsere Stadt- und Gemeindewerke. Kommunale Unternehmen sind ein wichtiger Wirtschaftsfaktor und nehmen auch in gemeindlichen Haushalten einen wichtigen Platz ein. Sie sind wichtig für die Umsetzung der Energiewende und brauchen, um im Wettbewerb bestehen zu können, erweiterte Betätigungsmöglichkeiten.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf stärkt die Koalition die kommunale Wirtschaft und setzt gleichzeitig eine Vereinbarung des Koalitionsvertrags um. Auf einige zentrale Punkte möchte ich an dieser Stelle eingehen:
Die Hürden für das gemeindliche Wirtschaften werden vereinfacht. So ist eine kommunalaufsichtliche Genehmigung erst bei einer Betätigung im Ausland notwendig. Das ist eine Regelung, die bereits bis März 2012 galt, dann aber von CDU und FDP geändert wurde. Dabei hat das Gesetz auch die grenzüberschreitende Betätigung zum Beispiel nach Dänemark im Blick. Sie kann von der Kommunalaufsicht im Regelfall genehmigt werden.
Für kleinere Gemeinden wird es Verbesserungen geben. Auf eigenem und angrenzendem Gemeinde
gebiet ist die wirtschaftliche Betätigung einer Gemeinde im Bereich der erneuerbaren Energien in Zukunft zulässig, auch wenn sie keine eigenen Gemeindewerke hat.
Das ist eine sinnvolle Änderung. Kommunen können so einen Beitrag zur Energiewende leisten und gleichzeitig von erneuerbaren Energien profitieren.
Die Beteiligungs- und Kontrollrechte der Gemeindevertretungen werden im Gesetzentwurf gestärkt. Seit März 2012 galt, dass Bürgermeisterinnen und Bürgermeister und Landrätinnen und Landräte die Gemeinde in Gesellschafterversammlungen vertreten sollen.
In Zukunft können auch wieder Vertreterinnen oder Vertreter von dem Hauptausschuss oder der Gemeindevertretung bestimmt werden, die auf die Einhaltung der vereinbarten Unternehmensziele achten. Dies ist eine Forderung, die von vielen Kommunalvertreterinnen und Kommunalvertretern an uns herangetragen wurde. Die neue Regelung stärkt die demokratische Kontrolle und die kommunale Selbstverwaltung.
Wir Grüne finden das gut und richtig.
Für alle Gesellschaften, an denen eine Gemeinde Anteile hat, wird im Gesetzentwurf verankert, dass die Gleichberechtigung von Männern und Frauen vorangebracht werden muss, unter anderem durch das Ziel von Entgeltgleichheit und einer paritätischen Gremienbesetzung. Geschlechtergerechtigkeit ist leider immer noch nicht vollständig umgesetzt. Deshalb ist es richtig, dass dieser Passus explizit in das Gesetz aufgenommen worden ist.
Der Gesetzentwurf ist einem intensiven Dialogprozess mit kommunalen Landesverbänden, kommunalen Unternehmensverbänden und den Interessenvertretungen der Wirtschaft und des Handwerks erarbeitet worden. Es waren also alle Beteiligten mit im Boot. Eine gute Entscheidung, denn so konnte eine Marktpartnervereinbarung zwischen Energiewirtschaft und Handwerk geschlossen werden. Die Subsidiaritätsprüfung kann dadurch entfallen.
Der vorliegende Gesetzentwurf mit vielen weiteren Punkten sorgt dafür, dass die Wertschöpfung durch Energieversorgung und Breitbandausbau in den Kommunen bleiben kann. Er erhöht die demokratische Kontrolle durch die Kommunalvertretungen.
Gleichzeitig erleichtert er die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen. Die Kommunalwirtschaft wird gestärkt.
Wie bei Gesetzesvorhaben üblich haben trotzdem bereits einzelne Beteiligte Änderungsbedarf angemeldet. Auch die Wissenschaft hat begonnen, sich mit dem Gesetzentwurf zu befassen. Sie stellt zum Beispiel die Frage, ob die im Gesetz verankerte Vermutung, dass die kommunale Energiewirtschaft per se einem öffentlichen Zweck dient, ausreicht oder ob nicht eine weiter gehende Verpflichtung auf Gemeinwohlleistungen im Unternehmenszweck - zum Beispiel Klimaschutz, Energieeffizienz und Energieeinsparung - sinnvoll ist.
All das sind spannende Punkte, die wir in der Anhörung sicherlich erörtern werden. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Bernstein, ich hätte mir gewünscht, dass Sie zusätzlich zu Ihrer Kritik konkrete Vorschläge gemacht hätten, wie Sie das Beamtenrecht ausgestalten wollen. Ich komme zu einer deutlich anderen Bewertung: Ich finde den Gesetzentwurf gut, der uns hier vorliegt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Fachkräftemangel macht auch vor dem öffentlichen Dienst nicht halt. Bis 2020 gehen mehr als 8.600 Personen in den Ruhestand, etwa die gleiche Zahl bis zum Jahr 2026. Diese Zahlen liegen deutlich über dem mit dem Bund vereinbarten Stellenabbaupfad. Gleichzeitig stehen wir vor der Herausforderung, Flüchtlinge in unser Land zu integrieren und ihnen Bildungs- und Qualifizierungsangebote zu machen. Dafür benötigen wir motiviertes und qualifiziertes Personal beim Land und in den Kommunen. Es besteht also Handlungsbedarf.
Deshalb wollen wir als Land unsere Arbeitsplätze noch attraktiver gestalten. Wir wollen mehr junge Menschen für eine Ausbildung im öffentlichen Dienst gewinnen. Gleichzeitig brauchen wir die Kompetenz und das Wissen der älteren Beschäftigten und wollen auch für sie Angebote schaffen, länger im Dienst zu bleiben. Der vorliegende Gesetzentwurf macht dazu viele gute Vorschläge, von denen ich hier nur einige herausgreifen kann.
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie allgemein und in besonderen persönlichen Lebenslagen wird gesteigert. Es wird eine Familienpflegezeit eingeführt. Der Teilzeitumfang wird von mindestens 30 % auf 25 % gesenkt und während der Elternzeit flexibilisiert. Die Möglichkeit für ein Arbeitszeitkonto wird ausgebaut. Das sind gute Angebote, die den planbaren und auch den plötzlich auf
tauchenden privaten und beruflichen Herausforderungen der Beschäftigten Rechnung tragen.
Mit dem Angebot „63 plus“ wird die Zeitspanne über die Altersgrenze hinaus in den Blick genommen und ein Altersteilzeitmodell geschaffen, mit dem Ziel, dass Beschäftigte länger im aktiven Dienst mit verringerter Stundenzahl bleiben.
Die Hinzuverdienstregelungen im Ruhestand werden ebenso ausgeweitet. Eine richtige Initiative, denn zwischen 1995 und 2013 trat nur etwas mehr als ein Drittel der Beamtinnen und Beamten in Schleswig-Holstein mit Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand. 41 % wurden auf eigenen Antrag vorzeitig in den Ruhestand versetzt, 24 % wegen Dienstunfähigkeit pensioniert.
Eine Voraussetzung zur Teilnahme an „63 plus“ ist eine Beurteilung, die der oder dem Beschäftigten bescheinigt, die Anforderungen deutlich zu übertreffen. So ist gewährleistet, dass keine Überforderung durch eine längere Erwerbstätigkeit entsteht. Das ist sowohl im Sinne des Arbeitgebers als auch der Beamtinnen und Beamten.
Eine dienstliche Beurteilung über das 55. Lebensjahr hinaus wird ebenfalls neu im Gesetz aufgenommen. Zur Qualifizierung für ein Beförderungsamt für Führungskräfte sind in Zukunft Fortbildungsmaßnahmen verpflichtend. Auch diese Änderungen unterstützen wir Grüne ausdrücklich. Um gute Arbeit zu leisten und Führungsaufgaben nicht zur Belastung werden zu lassen, sind Fortbildungen und eine professionelle Personalführung unerlässlich.
Die Einbeziehung der Freiwilligendienste in das Benachteiligungsverbot und die Möglichkeit, hierfür Sonderurlaub zu beantragen, sind ein sehr gutes Signal. Mit dem Freiwilligen Sozialen oder Ökologischen Jahr und auch mit dem Bundesfreiwilligendienst kann man sich für das Allgemeinwohl engagieren. Sie geben jungen Menschen die Chance, sich zum Beispiel nach der Schule in einem neuen Umfeld auszuprobieren, Selbstbewusstsein zu entwickeln und in ihrer Persönlichkeitsentwicklung zu reifen. Auch im fortgeschrittenen Alter schafft der Blick über den Tellerrand neue Perspektiven.
Es gibt weitere Punkte wie Sonderzuschläge für bestimmte Regionen, Verbesserung des Zusatzurlaubs für Nachtdienste, mehr Möglichkeiten für Arbeiten zu Hause, interkulturelle Öffnung und einige mehr, die das Paket abrunden. Wir werden sie im Ausschuss intensiv beraten.
„Attraktiv - demografiesicher - modern: Der öffentliche Dienst ist an den zukünftigen Anforderungen auszurichten und dementsprechend zu gestalten.... Gute und faire Beschäftigungsbedingungen besitzen positive Strahlkraft hinsichtlich der Berufsentscheidung von Nachwuchskräften.“
- So steht es im Gesetzentwurf der Landesregierung. Die angekündigten Maßnahmen sind gute Instrumente, um dieses Ziel zu erreichen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen, erst einmal ist es eine gute Nachricht für die finanzschwachen Kommunen, dass der Bund ein Investitionspaket mit einem Gesamtvolumen von 3,5 Milliarden € aufgelegt hat. Angesichts des bundesweiten kommunalen Investitionsstaus von 118 Milliarden € ist diese Finanzspritze allerdings nicht mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein. Die Große Koalition im Bund hat in ihrem Koalitionsvertrag mehr versprochen und ist in der Pflicht, diese Ankündigungen umzusetzen.
Obwohl Schleswig-Holstein ein Konsolidierungsland ist und jeder Euro zweimal umgedreht werden muss, haben wir als Land schon viel für die Kommunen getan: Mittel für den U-3-Ausbau aufwachsend auf 80 Millionen €, 11,5 Millionen € zusätzlich für Infrastruktur, 13,5 Millionen € zusätzlich für Schulsozialarbeit, 15 Millionen € Euro aus der Anhebung der Grunderwerbsteuer - und das sind nur einige Beispiele.
Das zeigt: Wir lassen unsere Kommunen mitnichten im Regen stehen.
Mit der Behauptung, dass wir das täten, liegt die Opposition völlig daneben.
Aus schleswig-holsteinischer Sicht ist der Verteilungsschlüssel der Bundesmittel nicht optimal. Unsere Kommunen bekommen 99,5 Millionen €. Das sind rund 20 Millionen € weniger als nach dem Königsteiner Schlüssel. Die Kassenkredite als ein Indikator benachteiligen die Schleswig-Holsteinischen Kommunen. Kassenkredite dienen eigentlich der kurzfristigen Sicherung der Zahlungsfähigkeit. Ihnen stehen keine realen Werte gegenüber. Ausgerechnet diese risikoreiche Finanzierung als Auswahlkriterium zu wählen, ist nicht im Sinne Schleswig-Holsteins.