Protokoll der Sitzung vom 24.02.2017

Allein schon die breite, ressortübergreifende Beteiligung macht deutlich, wie wichtig die effektive, möglichst lückenlose Vernetzung, die enge Zusammenarbeit und die Suche nach gemeinsamen Lösungen sind, um dem Leid, das Opfer von Straftaten erlitten haben, gerecht zu werden, ja, sie vor unnötigem weiteren Leid zu schützen.

Ich freue mich, dass wir den Opferschutz heute in den Mittelpunkt der landespolitischen Diskussion stellen. Insgesamt zeigt der Bericht - das gebe ich zu -, dass Schleswig-Holstein viel Positives für den Opferschutz getan hat. Der Bericht macht aber auch deutlich, dass Opferschutz auch in Zukunft ein Schwerpunkt sein muss, den wir nie aus dem Blick verlieren dürfen, egal, welche Initiativen oder Gesetze wir auf den Weg bringen.

(Vereinzelter Beifall)

Lassen Sie mich an drei konkreten Beispielen deutlich machen, wo ich mir in den vergangenen fünf Jahren mehr Ergebnisse gewünscht hätte und wo ich nach wie vor dringenden Handlungsbedarf sehe. Frau Ministerin, da Sie im Bericht selbst auf die Umsetzung der Koalitionsvereinbarung hingewiesen haben, nehme ich dies als Messlatte.

Beginnen möchte ich mit dem Jugend-Täter-Opfer-Ausgleich, den Sie landesweit ausbauen und stärken wollten. Ich will gar nicht verhehlen, dass Sie mit der Mittelaufstockung und der Einsetzung von zwei zusätzlichen Gerichtshelferstellen 2013 einen wichtigen Schritt getan haben, um in der Not zu helfen und die Fortführung bestehender Projekte erst einmal sicherzustellen. Aber danach ist nichts

mehr passiert, und das, obwohl bereits auf der Fachtagung für soziale Strafrechtspflege im August 2013 deutlich wurde, wo dringender Handlungsbedarf besteht.

Ich will Ihnen erklären, wo ich mir mehr gewünscht hätte. Im Grußwort der Fachzeitschrift zu der eben erwähnten Fachtagung 2013 bestätigen Sie den weiteren Handlungsbedarf und formulieren:

„Bei dieser weitreichenden Problematik sind zahlreiche Akteure der Landesregierung, des Städtetages sowie des Landkreistages in Schleswig-Holstein aufgerufen, einen zielführenden und konsensorientierten Dialog zu führen.“

Ich habe diesen Aufruf nicht vernommen, oder wo war er? Stattdessen ist Fakt: Nach wie vor fehlt es an der dringend erforderlichen Klarheit für die Finanzierungsverantwortung bei ambulanten Maßnahmen wie dem Jugend-TOA. Nach wie vor ist nicht geklärt, was geschieht, wenn das Jugendamt den Täter-Opfer-Ausgleich in einem Hilfeplan abweichend vom Jugendgericht nicht als gebotene Maßnahme der Hilfe zur Erziehung einordnet. Nach wie vor können Jugendrichter dieses sinnvolle Instrument faktisch nicht überall ausurteilen. Nach wie vor ist das bei den Verbänden ein ständiges Thema und Problem.

Einen weiteren besonderen Schwerpunkt sollte die Weiterentwicklung eines landesweiten Übergangsmanagements haben. Im Grußwort zu der eben erwähnten Fachtagung im August 2013 haben Sie, Frau Ministerin, weiter formuliert:

„Das Übergangsmanagement wird eines der zentralen Themen meines Hauses in dieser Legislaturperiode sein!“

Der damalige Referatsleiter Herr Berger hat auf dieser Fachtagung dazu gesprochen und sogar konkrete Teilziele definiert. Auch in diesem Bereich hat es zu meinem großen Bedauern seit 2013 keine erkennbare Entwicklung gegeben. Es fehlt nach wie vor die Erstellung eines landesweiten Rahmenkonzepts. Über die Bereitstellung notwendiger sozialer Hilfen im sozialen Empfangsraum für alle Haftentlassenen bis hin zu der Bildung und dem Ausbau überregionaler nachhaltiger Netzwerke für einen nahtlosen Übergang in vollzugsexterne Maßnahmen fehlt es nach wie vor an Konzepten, die ressortübergreifend sind.

(Beifall CDU)

(Vizepräsident Bernd Heinemann)

Hilfsweise wurde im neuen Landesstrafvollzugsgesetz ganz einfach die Betreuung nach Haftentlassung mit zur Aufgabe des Strafvollzugs erklärt.

Last, but not least möchte ich auf einen weiteren Kritikpunkt aufmerksam machen. Gern nehme ich hier zur Unterstützung ein Zitat des Weißen Rings aus dem Jahresbericht 2015/2016 zur Hilfe. Dort heißt es:

„Der gemeinnützige Verein forderte … mehr Anstrengungen, um die innere Sicherheit in Deutschland zu steigern, und brachte ein Forderungspaket in die Debatte ein. Gerichtsverfahren sollten beispielsweise nicht unnötig in die Länge gezogen werden, und bei Polizei und Justiz sollte für ausreichend Personal gesorgt sein, um Straftaten effektiver als bisher verfolgen... zu können.“

(Beifall CDU)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte jetzt nicht auf dem Rücken der Opfer wieder die Debatte über die Belastungssituation bei Polizei und Justiz überstrapazieren. Wir haben im Landtag lange darüber gesprochen. Es ist doch wohl deutlich, dass der Opferschutz nur gewährleistet sein kann, wenn wir genügend Personal sowohl bei der Polizei als auch bei den Ermittlungsbehörden zur Verfügung stellen. Nicht zuletzt hat die eigene Erhebung des Richterverbands, die in der letzten Woche veröffentlicht wurde, die prekäre Lage einmal mehr deutlich gemacht.

Die besten Gesetze, der beste Strafvollzug sind das Papier nicht wert, wenn die Menschen in unserem Lande nicht darauf vertrauen können, dass wir für eine effektive Umsetzung sorgen. Ein wirksamer Opferschutz basiert auf drei gleichwertig starken Säulen: Das ist eine effektive Prävention, das ist eine effektive und der Tat unmittelbar folgende Strafverfolgung, und das ist ein Vollzug, der mit den Menschen so arbeitet und so viel Personal hat, dass bei der Wiedereingliederung ein Rückfall so weit wie möglich verhindert wird. Da ist noch viel Luft nach oben und zu arbeiten. - Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Für die SPD-Fraktion hat zu ihrer ersten Rede im Schleswig-Holsteinischen Landtag Frau Abgeordnete Johanna Skalski das Wort.

(Beifall)

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der 4. Opferschutzbericht der Landesregierung zeigt, dass Hilfe im Mittelpunkt unseres Handelns steht. Sehr geehrte Frau Ministerin, vielen Dank, dass Sie sich dieses Themas so bewusst und konkret angenommen haben und diese richtungsweisende Arbeit auf über 260 Seiten umfassend darstellen.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Für die Umsetzung des Opferschutzes bedarf es nicht nur finanzieller Mittel und Öffentlichkeitsarbeit, sondern auch des Engagements vieler staatlicher und nicht staatlicher Einrichtungen. Diesen wird auch an dieser Stelle gedankt.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Opferschutz erschöpft sich nicht mehr allein in dem Bericht über Opferzahlen und Kriminalstatistiken. Er stärkt vielmehr Informations-, Beistands-, Schutz- und Beteiligungsrechte der Opfer. Hierzu zählt exemplarisch die psychosoziale Begleitung, die insbesondere minderjährigen Opfern schwerer Sexual- und Gewaltstraftaten kostenfrei zur Verfügung gestellt wird. Das Land SchleswigHolstein hat sich zudem für die bundesweite Aufnahme dieser Regelung eingesetzt.

Im Rahmen der Strafverfolgung ist das Opfer nicht mehr wie früher ein bloßes Beweismittel, sondern hat neben dem Recht auf Auskunft über den Stand des Verfahrens das Recht auf einen Beistand sowie die Möglichkeit eines aktiven Eingreifens in die Prozessführung. Hierzu werden Mitarbeitern der Justiz sowie der Polizei in Schleswig-Holstein spezielle Fortbildungsmöglichkeiten eröffnet. Wir sind es, die Polizeistellen schaffen. Ferner werden Polizeidienststellen technisch zur audiovisuellen Zeugenvernehmung ausgestattet. Trauma-Ambulanzen bieten in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für soziale Dienste kompetente Soforthilfe zur Behandlung eines erlittenen psychischen Traumas an.

Der Ruf nach härteren Strafen und schärferen Gesetzen hilft Opfern von Straftaten jedenfalls nicht.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und Dr. Ekkehard Klug [FDP])

Wir setzen auf eine konsequente Strafverfolgung und die Auseinandersetzung des Täters mit den Folgen seiner Tat. Etabliert hat sich hier der TäterOpfer-Ausgleich. Zur Förderung des Jugend-TOAs

(Barbara Ostmeier)

sind die finanziellen Mittel von uns erheblich erhöht worden. Sehr geehrte Frau Ostmeier, dies ist ein wesentlicher Impuls, darüber weiter im Dialog zu bleiben.

Weit vor der Strafverfolgung und Strafjustiz setzt die Prävention an. Deswegen haben wir in unserer Regierungsverantwortung zahlreiche Projekte und Aktionen ins Leben gerufen, die viele Menschen rechtzeitig vor Verbrechen schützt.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Opfern von politisch und rassistisch motivierten Gewalttaten stehen spezielle Beratungsangebote zur Verfügung. Zur Vorbeugung in diesem Bereich fördern wir Präventions- und Ausstiegsprogramme sowie Projekte zur Demokratieförderung - auch zur Bekämpfung religiös motivierter Straftaten. Präventionsarbeit im schulischen Bereich, Herr Lehnert, nehmen sowohl Kinder und Jugendliche wie auch die Lehr- und Fachkräfte in den Blick. Hierzu arbeitet das Institut zur Qualitätsentwicklung an Schulen mit der Aktion Kinder- und Jugendschutz Schleswig-Holstein e.V., der Koordinationsstelle Schulische Suchtvorbeugung, der Landesstelle für Suchtfragen Schleswig-Holstein, dem Präventionsbüro PETZE und dem Landesverband pro familia Schleswig-Holstein zusammen. Es geht unter anderem um Gewaltprävention durch soziales Miteinander, durch ein Konfliktmanagement und dem Etablieren von Interventionssystemen. So sollen die Persönlichkeit der Schülerinnen und Schüler gestärkt und Werte wie Toleranz, Respekt, Solidarität und Empathie vermittelt werden.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Starke Persönlichkeiten brauchen kein Mobbing und Cybermobbing auf dem Schulhof oder im späteren Arbeitsleben zu befürchten. Darüber hinaus verhindern von uns geförderte Therapien für Suchtkranke, Sexual- und Gewaltstraftäter oder das Übergangsmanagement für Haftentlassene neue Straftaten. Investierte Gelder in diese Projekte sind keine Wohltaten für Täter, sondern präventiver Opferschutz.

(Vereinzelter Beifall SPD und SSW)

Durch die stetige Erhöhung der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel zeigen wir, dass uns der Opferschutz viel wert ist. Während im Jahr 2012 von der schwarz-gelben Regierung im verabschiedeten Haushalt in der Maßnahmengruppe ,,Straffälligenhilfe und Opferschutz“ ein Betrag von

1.335.000 € eingestellt war, haben wir für das Haushaltsjahr 2017 für die Straffälligenhilfe und den Opferschutz einen Betrag von 2.150.000 € bereitgestellt.

(Vereinzelter Beifall SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das ist im Vergleich zu 2012 eine 38-prozentige Steigerung. Hier kann man also zu Recht sagen: Wir machen das!

(Anhaltender Beifall SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Herr Abgeordneter Burkhard Peters das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Anke Spoorendonk, natürlich auch von mir herzlichen Dank für diesen umfassenden Bericht. Das schließt natürlich alle anderen Ressorts und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein.

Schleswig-Holstein ist schon seit Langem ein Land, in dem Opferschutz und Prävention großgeschrieben werden. Vor allem die vernetzte Zusammenarbeit von Sicherheitsbehörden, Sozialbehörden und Schulen mit den Trägern der Sozialversicherung, mit Wohlfahrtsverbänden, aber auch sonstigen Vereinen und Initiativen ist seit Langem ein Markenzeichen, um das uns andere Bundesländer sehr beneiden.

Zum Beispiel bei der psychosozialen Prozessbegleitung: Die hier entwickelten Konzepte waren eine Blaupause für die jetzt eingeführte bundesweite Regelung. Frau Spoorendonk hat schon darauf hingewiesen. Auch jetzt gehen wir über die bundesgesetzliche Regelung mit unseren Hilfe- und Unterstützungssystemen hinaus.

Ein anderes Beispiel: Die enge Verzahnung verschiedener Akteure im Bereich der Resozialisierung und Betreuung von Inhaftierten während und nach der Haft. Justiz, Bewährungshilfe, die freie Straffälligen- und Opferhilfe und die Reso-Hilfe arbeiten Hand in Hand. Diese Hilfestrukturen sind unter anderem dafür verantwortlich, dass wir zum Beispiel eine im Bundes- und Europavergleich sensationell geringe Haftquote haben. Haftvermeidung und konsequenter Behandlungsvollzug, wenn Haft nicht vermieden werden kann, sind akti

(Johanna Skalski)