Protokoll der Sitzung vom 24.02.2017

(Vereinzelter Beifall SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wenn Sie das im Gefahrenabwehrrecht haben wollen, dann gilt das für alle Schleswig-Holsteiner. Das wäre dann die Fußfessel als milderes Mittel zum Unterbindungsgewahrsam im Landesverwaltungsgesetz. Aber vielleicht wollen Sie auch gar kein milderes Mittel zur Haft, sondern die Fußfessel als eigenständige Maßnahme zur Freiheitsbeschränkung. Dann wird es schwierig; denn die bisherigen Gefährdereinstufungen werden keinen Haftrichter überzeugen. Nur so zur Info: Es gibt acht Gefährderstufen. Nur in den Stufen 1 bis 3 wird überhaupt mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit eine mögliche Anschlagsbeteiligung angenommen. Übrigens, Herr Amri war nur als Stufe 5 eingestuft. Das heißt, der Eintritt eines gefährdenden Ereignisses ist eher unwahrscheinlich. Egal, wie die Debatte ausgeht, kein Haftrichter in einem Rechtsstaat wie Deutschland würde jemanden in Haft nehmen, bei dem es eher unwahrscheinlich ist, dass von ihm eine Gefahr als Gefährder ausgeht. Man müsste einfach einmal zugeben: Man hat sich einfach in der Einschätzung von Herrn Amri geirrt.

Auch die Eignung der Schwelle in § 56 des Entwurfs zum neuen BKA-Gesetz ist mindestens diskussionswürdig. Dort steht:

„wenn … bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass diese Person innerhalb eines übersehbaren Zeitraums auf eine zumindest ihrer Art nach konkretisierte Weise eine Straftat … begehen wird, oder … deren individuelles Verhalten eine konkrete Wahrscheinlichkeit“

- zu dem Begriff „konkrete Wahrscheinlichkeit“ hätte ich als Naturwissenschaftler auch noch etwas zu sagen; aber okay, das haben jetzt Juristen entdeckt

„dafür begründet, dass sie eine Straftat … begehen wird, …“

Das ist aber eigentlich die Schwelle, die das Bundesverfassungsgericht für den Einsatz von Trojanern vorgesehen hat. Ob sich damit auch eine stark freiheitsbeschränkende Maßnahme wie die Fußfessel rechtfertigen lässt oder ob die Schwelle nicht zumindest noch stärker in Richtung Haftgründe verschoben werden muss, das muss die gerade erst begonnene Gesetzgebungsdiskussion auf Bundesebene zeigen. Im Gegensatz zu Ihnen wollen wir diese abwarten; denn bei dieser schwierigen Materie sollte es mindestens eine bundeseinheitliche Gefährderdefinition geben.

(Vereinzelter Beifall SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Vizepräsident Bernd Heinemann)

Meine Damen und Herren von der CDU, Sie hingegen fordern die Landesregierung auf, die Fußfessel jetzt unverzüglich einzuführen, machen sich aber nicht einmal die Mühe, einen entsprechenden Gesetzentwurf einzureichen. Dann hätten Sie zumindest die theoretische Chance gehabt, das notwendige Gesetzgebungsverfahren anzustoßen. Ich kann Ihnen sagen, egal, was man von Äußerungen aus der Exekutive hält: Ministerpräsident Albig wird weder vor noch nach der Wahl mit Dekreten regieren oder irgendjemandem trotz fehlender Rechtsgrundlagen Fußfesseln anlegen. Dafür werden wir auf jeden Fall sorgen. Das wird er aber auch von sich aus nicht machen. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat jetzt der Herr Abgeordnete Burkhard Peters das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Verehrter Herr Kollege Dr. Bernstein, es freut mich, dass Sie den „taz“-Artikel zitiert haben; denn einer der dort zu Wort kommenden Diskutanten war mein geschätzter Kollege Konstantin von Notz. Der hat im Rahmen dieses Interviews oder dieses Fachgesprächs mit zwei weiteren Fachleuten eindeutig gesagt, dass Fußfesseln für ihn eine völlig untaugliche Scheinmaßnahme sind, die in der Realität keinerlei weitere Sicherheit bringt. Deswegen ist es wirklich erstaunlich, dass Sie in Ihrer Rede auf diesen Punkt nur in einem kleinen Nebensatz zu sprechen gekommen sind. In Wirklichkeit tragen Sie die Fußfessel wie eine Monstranz als Segensbringer gegen den dschihadistischen Terrorismus vor sich her, und jeder, der nicht unverzüglich in ihre Anbetung einstimmt, wird verdächtigt, Verrat an den Sicherheitsinteressen der Menschen zu begehen. Jetzt müssen wir uns bereits das zweite Plenum in Folge damit befassen, obwohl schon im Januar alles dazu gesagt worden war.

(Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich wiederhole es trotzdem gern: Ein Mensch, der zu einem Attentat entschlossen ist und dabei womöglich seinen eigenen Tod einkalkuliert, wird sich der Fußfessel entledigen, bevor er zur Tat schreitet,

oder die Fußfessel wird ihm völlig egal sein. In städtischen Ballungszentren taugt die Fußfessel als Warninstrument für Sicherheitsbehörden allein deswegen nicht, weil anhand der Standortdaten nicht erkennbar ist, welchen potenziellen Anschlagszielen sich der Betreffende nähert und ob er das in terroristischer Absicht tut.

Im Rahmen der Führungsaufsicht, also im Strafbereich, in der elektronische Fußfesseln bislang zum Einsatz kommen - deutschlandweit gibt es zurzeit 88 Fälle -, haben wir es mit einer komplett anderen Situation zu tun. Diese Menschen sind grundsätzlich kooperativ, wenn sie die Fußfessel anlegen; denn Voraussetzung für ihre Anordnung ist, dass die Betroffenen Einsicht in die von ihnen ausgehende Gefahr gezeigt haben. Die Betroffenen, die die Fußfessel anlegen, verstehen sie als Maßnahme auch in ihrem eigenen Interesse, zum Beispiel als milderes Mittel gegenüber einer Sicherungsverwahrung.

Diese Situation ist in keiner Weise auf terroristische Gefährder zu übertragen. Hier gibt es vielmehr die Befürchtung bei Sicherheitsexperten, dass die Anordnung der Maßnahme zur weiteren Radikalisierung bei den Betroffenen führt und einen möglicherweise bislang nur abstrakten Tatentschluss endgültig zur Reife bringt. Aus fachlichen Gründen wird der elektronischen Fußfessel bei den Sicherheitsexperten beim Bundeskriminalamt und auch bei Verfassungsschutzbehörden so gut wie keine Relevanz zugemessen. Es besteht eine auffällige Diskrepanz zwischen fachlicher Einschätzung und politischer Begleitmusik in dieser Sicherheitsdebatte.

Meine Damen und Herren, der Kabinettsentwurf für die Anordnung einer Gefährder-Fußfessel im neuen BKA-Gesetz, also Bundesgesetzgebung, definiert den Begriff wie folgt:

„Eine Person, bei der es Anhaltspunkte dafür gibt, dass sie eine Straftat im Bereich des internationalen Terrorismus begehen könnte oder deren individuelles Verhalten es wahrscheinlich macht, dass sie eine solche Straftat plant.“

Kai Dolgner hat schon darauf hingewiesen: Diese schwammige Formulierung des möglichen Anwendungsbereichs ist nach meiner Einschätzung keine grundrechtssichere Vorgabe für entsprechende Anpassungen des Landespolizeigesetzes. Wir werden zu gegebener Zeit zu überprüfen haben, ob es eine grundrechtsfeste Lösung für die Einführung einer präventiven elektronischen Fußfessel in unserem

(Dr. Kai Dolgner)

Polizeirecht gibt. Zu einer solchen fachlichen und rechtlichen Prüfung sind wir als Grüne durchaus bereit. Kopflose Schnellschüsse, wie die CDU sie fordert, wird es mit uns aber nicht geben. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW)

Für die Piratenpartei - nein, nicht für die Piratenpartei, das ist verrutscht. Weil Herr Dr. Ekkehard Klug nicht mehr da ist, ist jemand reingerutscht, das ist Christopher Vogt. Der Abgeordnete hat jetzt das Wort.

(Hans-Jörn Arp [CDU]: Wo ist der denn reingerutscht? - Weitere Zurufe)

- Er ist wieder gesund, ja.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich hätte auch für die PIRATEN gesprochen, ich bin da im Zweifel flexibel.

(Uli König [PIRATEN]: Herzlich willkom- men!)

- Na ja, gut, macht das mal lieber selbst! Der geschätzte Kollege Dr. Klug hat mich mit sehr kurzfristiger Vorlaufzeit gebeten, diesen Tagesordnungspunkt für ihn zu übernehmen. Insofern halte ich heute meine Jungfernrede zur inneren Sicherheit. Ich hoffe, Sie werden begeistert sein.

(Beifall FDP und Dr. Andreas Tietze [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

- Vielen Dank, der Beifall ist berechtigt!

Es ist sicher richtig, die Voraussetzungen für den Einsatz elektronischer Fußfesseln gegen Gefährder zu schaffen. Die in diesem Zusammenhang zum Teil erweckte Vorstellung, man könne auf diese Weise einen Meilenstein bei der Terrorismusbekämpfung in die deutsche Sicherheitsarchitektur einfügen, ist jedoch völlig haltlos. Da wird den Bürgern wieder einmal etwas vorgemacht.

(Beifall FDP, Dr. Ralf Stegner [SPD], Burk- hard Peters [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] und Dr. Andreas Tietze [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] - Zuruf Dr. Heiner Garg [FDP])

Fußfesseln verhindern im Zweifelsfall auch keine Terrorakte, was man zum Beispiel in Frankreich feststellen musste, als ein Terrorist, der eine solche

Vorrichtung trug, einen katholischen Priester auf brutale Weise ermordete. Den Begriff Gefährder, bei dem es sich bislang um einen Arbeitsbegriff der Sicherheitsorgane handelt, rechtlich klar zu definieren und damit auch juristisch belastbar zu machen, ist sicher auch kein einfaches Unterfangen.

Am Ende wird dies wohl nur als mildere Lösung in den Fällen greifen, in denen ansonsten auch die Voraussetzungen für eine Inhaftierung gegeben wären. Jemanden allein aufgrund eines vagen Verdachts oder unbestimmter Besorgnisse in seiner Freiheit einzuschränken, steht nun einmal nicht in Einklang mit den grundlegenden Prinzipien eines freiheitlichen Rechtsstaates.

Zum Antrag der PIRATEN, den ich jetzt aus FDPSicht beleuchten darf, möchte ich nur kurz Folgendes sagen: Es handelt sich um einen bunten Strauß unterschiedlicher Punkte, wobei wir Freien Demokraten die im Antrag formulierten Aussagen teils unterstützen, teils jedoch ablehnen. Deshalb werden wir uns in der Abstimmung enthalten.

Hinsichtlich des Einsatzes von Body-Cams für Polizeibeamte sind wir offen für eine probeweise Einführung, sofern dies mit den zuständigen Datenschutzbeauftragten abgestimmt wird. Der Punkt 5 des Piratenantrags - besonderer Datenschutz für Internetnutzer im Telemediengesetz - bedarf nach unserer Auffassung vor einer abschließenden Meinungsbildung noch einer gründlichen Prüfung und Erörterung. - Ich danke Ihnen ganz herzlich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall FDP, SSW, Dr. Ralf Stegner [SPD], Burkhard Peters [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN] und Dr. Andreas Tietze [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] - Dr. Ralf Stegner [SPD]: Der Mann hat Potenzial! - Christopher Vogt [FDP]: Ekkehard Klug?)

Für die Piratenfraktion hat jetzt der Abgeordnete und Fraktionsvorsitzende Dr. Patrick Breyer das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren! Zum Thema Terrorismus und Fußfesseln verweise ich auf das, was mein Kollege Wolfgang Dudda in der letzten Tagung gesagt hat. Ich denke, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen von der CDU-Fraktion, so wie Sie Fußfesseln verteilen und als Allheilmittel einsetzen wollen, wer

(Burkhard Peters)

den, so glaube ich, am Ende nur die wirklichen Gefährder übrigbleiben, die noch keine haben. So kann es nicht funktionieren.

(Beifall PIRATEN)

Heute steht auch unser Antrag mit dem Titel „Freiheitsreche stärken, anlasslose Massenüberwachung stoppen“ zur Abstimmung. Da diesmal der Herr Kollege Dr. Dolgner meine Pressemitteilung dazu noch nicht zitiert hat, möchte ich gern einiges daraus vortragen, was ich zur Entscheidung des Innenausschusses über unseren Antrag vorgetragen habe.

Vorratsdatenspeicherung, Kfz-Massenabgleich Schleswig-Holstein ist offenbar auf einem rot-grünblauen Überwachungstrip. Wir PIRATEN fordern in unserem Antrag, dass sich die Landesregierung im Bundesrat für eine Aufhebung des grundrechtswidrigen Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung einsetzt, dass sie sich gegen die Annahme des Videoüberwachungs-Verbesserungsgesetzes einsetzt, dass sie sich gegen die Ermächtigung der Bundespolizei zum massenhaften Abgleich von Kfz-Kennzeichen einsetzt.

Was passiert tatsächlich? - Im Bundesrat hat Schleswig-Holstein die Ausweitung privater Videoüberwachung genauso durchgewunken wie den massenhaften Abgleich von Kfz-Kennzeichen durch die Bundespolizei. Für mich zeigt das: SPD, Grüne und SSW in Schleswig-Holstein geben sich gern freiheitsfreundlich, aber wenn es darauf ankommt, unterstützen sie den großkoalitionären Überwachungswahn in Berlin.

Im Koalitionsvertrag der Küstenkoalition wurde den Wählern ein Nein zur Vorratsdatenspeicherung versprochen. Seither hat der Europäische Gerichtshof eine flächendeckende Sammlung von Vorratsdaten als grundrechtswidrig verworfen. Und, sehr verehrter Kollege Dr. Bernstein, vielleicht nehmen Sie das auch zur Kenntnis: Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat erklärt, dass nach diesen Maßstäben das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung den Grundrechten nicht standhält. Bitte nehmen Sie das auch einmal zur Kenntnis. Trotzdem versucht das rot-grün-blaue Schleswig-Holstein nicht einmal, gegen diese Massenüberwachungswaffe vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen oder ihre Aufhebung zu beantragen.

Herr Dr. Bernstein, was das Telemediengesetz angeht: Die Internetnutzung ist deswegen besonders datenschutzrechtlich geschützt, weil es hier um Inhalte geht. Es geht um Inhalte der Mediennutzung, die Rückschlüsse auf unsere privatesten Vorlieben,

Interessen und Probleme zulassen. Deswegen muss unsere Internetnutzung auch einem besonderen Datenschutz unterliegen.