Beide Vorsitzenden haben durch ihre Arbeit wesentlich dazu beigetragen, dass der Ausschuss trotz der Kürze der Zeit, der Vielzahl der zu hörenden Zeugen und des Umfangs des vorliegenden Beweismaterials - die Frau Vorsitzende hat das sehr aus
Bedanken möchte auch ich mich an dieser Stelle beim Ausschussgeschäftsführer Herrn Göllner und bei Frau Dr. Riedinger vom Wissenschaftlichen Dienst für die juristische Unterstützung des Ausschusses. Beide haben im Hintergrund das Verfahren sehr konstruktiv bearbeitet und vorangetrieben.
Natürlich bedanke ich mich bei meinen Mitarbeitern in der Fraktion; denn ohne die hätten wir Abgeordnete die mehr als 200 Aktenbände und die unzähligen Fragenkataloge nicht so bewältigen können.
Meine Damen und Herren, die SPD-Fraktion bedauert es sehr, dass es in Jugendhilfeeinrichtungen in Schleswig-Holstein, für die wir Verantwortung tragen, zu einem Umgang mit Kindern und Jugendlichen hat kommen können, durch den diese gedemütigt, entwürdigt und verletzt worden sind.
Das, was uns die Zeuginnen über ihr Leben in den Einrichtungen des Friesenhofs berichtet haben, hätte nicht passieren dürfen.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW, vereinzelt CDU, Beifall Dr. Heiner Garg [FDP] und Wolfgang Kubicki [FDP])
Vielen im Friesenhof untergebrachten Kindern und Jugendlichen ist großes Leid zugefügt worden, und wir setzen alles daran, dass sich so etwas in Schleswig-Holstein nie wiederholt.
Wir lehnen die in den Einrichtungen des Friesenhofs praktizierte Form von konfrontativer Pädagogik grundsätzlich ab.
Unsere Vorstellung von Jugendhilfe umfasst nicht Aussitzen, Essensstrafen, Strafsport und das Wegsperren von Kindern und Jugendlichen. In Schleswig-Holstein darf es keinen Platz für derartige Einrichtungen geben.
Meine Damen und Herren, der nunmehr vorliegende mehr als 1.000 Seiten umfassende Bericht enthält zum größten Teil geeinte Tatsachenfeststellungen. Ich empfehle daher allen, den Bericht des Ausschusses vollständig und genau zu studieren. Sie werden dann lesen können, dass es eine differenzierte und gut begründete Darlegung aller Tatsachenfeststellungen gibt, die das Ergebnis der Beweisaufnahme widerspiegeln und aus denen sich unsere Bewertung ableitet, Frau Kollegin RathjeHoffmann. Jeder hat dann die Möglichkeit, sich sein eigenes Urteil zu bilden. Ich bin aber sehr zuversichtlich, dass nach der Lektüre die Mehrheit der Leserinnen und Leser unsere Einschätzung teilen wird.
Meine Damen und Herren, seit Bekanntwerden der Ereignisse in und um den Friesenhof hat Frau Ministerin Alheit schon wichtige Änderungen veranlasst:
Erstens. Die Heimaufsicht im Sozialministerium ist personell von sechs auf inzwischen zwölf Stellen aufgestockt worden. Um effiziente Heimaufsicht zu gewährleisten, braucht es genügend und vor allem qualifiziertes Personal. Das halte ich im Übrigen nicht für einen Fehler, Frau Rathje-Hoffmann.
Zweitens. Die Verwaltungsabläufe und das interne Meldewesen im Sozialministerium sind auf den Prüfstand gestellt und optimiert worden. Das Gleiche gilt für die Aktenführung.
Drittens wurden auf Bundesebene rechtliche Klarstellungen im SGB VIII angestoßen, insbesondere zu den Kontroll- und Eingriffsmöglichkeiten der Heimaufsicht.
Auch der Landtag hat auf die Ereignisse im Friesenhof reagiert. Bei der Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten ist eine Ombudsstelle für die Kinder und Jugendlichen der Einrichtungen installiert worden. Diese wird gut angenommen und ist ein wichtiger Baustein, um das Wohl der Kinder und Jugendlichen in den Einrichtungen zu gewährleisten.
Auf Einladung des Sozialausschusses hat der Runde Tisch zur Situation der Heimerziehung in Schleswig-Holstein stattgefunden, der zu wesentlichen Erkenntnissen geführt hat.
All diese Maßnahmen aber waren nicht die Konsequenz des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses. Der Parlamentarische Untersuchungsausschuss hat im Ergebnis allerdings die Notwendigkeit und Richtigkeit dieser Maßnahmen in vollem Umfang bestätigt.
Meine Damen und Herren, ich komme jetzt zu den wesentlichen Ergebnissen. Die Untersuchung ist durch die Oppositionsfraktionen mit dem erklärten Ziel betrieben worden, politische Verantwortlichkeiten zu klären. Ich möchte hier einmal aus der Pressemitteilung des Oppositionsführers vom 10. August 2015 zitieren, mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin. Dort heißt es:
„Dabei werden wir auch über politische Verantwortung reden, die sich nicht... auf das Anlegen von Aktenordnern beschränkt.“
Politische Verantwortlichkeiten sind auf der Grundlage der Untersuchungsergebnisse überhaupt nicht zu diskutieren. Ministerin Kristin Alheit und Staatssekretärin Anette Langner sind vollständig rehabilitiert, und es ist kein Wunder, dass Frau RathjeHoffmann mit keinem Wort auf diesen Punkt eingegangen ist. Das bestätigt unsere Aussage;
denn der Ausschuss hat kein fehlerhaftes Verhalten, kein Versäumnis der Ministerin oder der Staatssekretärin feststellen können. Der Ausschuss hat keine Hinweise dafür gefunden - das ist die zentrale Feststellung -, dass Ministerin Kristin Alheit oder Staatssekretärin Annette Langner vor dem 29. Mai 2015 irgendwelche Kenntnisse von möglichen Missständen in den Einrichtungen des Friesenhofs hatten. Mit anderen Worten: Hier ist, und zwar einvernehmlich, festgestellt worden, dass an den wesentlichen Vorwürfen, die die Opposition im Sommer 2015 gegen Ministerin und Staatssekretärin erhoben hat, nichts, aber auch rein gar nichts dran gewesen ist.
Ihre Schlussfolgerungen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, zu der mangelnden Dienstaufsicht, können Sie doch nicht wirklich ernst meinen.
Falls doch, hieße dieses nichts anderes, als dass in Ihrer Regierungszeit, also auch unter dem früheren Ministerpräsidenten Carstensen, in allen Ministerien, die alle nach den gleichen Vorgaben organisiert worden sind, auch die Dienstaufsicht mangelhaft gewesen wäre. Oder welcher Ihrer Minister hat Stichproben bis in die kleinsten Akten durchgeführt? - Das möchte ich gern einmal sehen.
Erstens. Ganz wichtig: Die Heimaufsicht hat engagiert und mit Ausnahme der zu weitgehenden, allerdings sehr detaillierten Auflagenverfügung vom 30. Januar 2015 rechtmäßig gehandelt. Sie hat also genau das getan, was von einer Verwaltung erwartet werden darf. Das haben sowohl der Zeuge Professor Dr. Schrapper, ein ausgewiesener Fachmann auf dem Gebiet, als auch die vom Ausschuss bestellten Sachverständigen Professor Dr. Wiesner und Rechtsanwalt Mörsberger übereinstimmend bestätigt.
Zweitens. Es bedarf gesetzlicher Klarstellungen im SGB VIII, insbesondere hinsichtlich des Instrumentariums der Heimaufsicht, um diese mit den nötigen rechtlichen Mitteln zur Kontrolle und zum Eingreifen besser auszustatten.
Drittens bedarf es einer intensiveren Beratung der Einrichtungsträger bei Aufnahme der Tätigkeit, um möglichst frühzeitig Einfluss hinsichtlich der pädagogischen Ausrichtung nehmen zu können.
Viertens. Es bedarf einer ausdrücklichen Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den belegenden Jugendämtern, den örtlichen Jugendämtern am Sitz der Einrichtung und dem Landesjugendamt. Diese Zusammenarbeit muss auch einen umfassenden Informationsaustausch beinhalten. Das Ziel muss sein, dass jeder jeden über besondere Vorkommnisse informiert, ohne besondere Aufforderung.
Meine Damen und Herren, die Küstenkoalition will die Situation von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen verbessern. Darum haben wir auf der
Grundlage der Ergebnisse des Runden Tisches zur Situation der Heimerziehung einen Antrag in den Landtag eingebracht, um nachhaltige Veränderungen herbeizuführen. Leider haben nicht alle im Landtag vertretenen Fraktionen dieser Initiative zustimmen können. Die CDU hat gar aus formalen Gründen gegen den Antrag argumentiert, was wiederum zeigt, dass es Ihnen, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, vielleicht nicht nur um das Wohl der Kinder bei dieser ganzen Angelegenheit ging.
Meine Damen und Herren, ob es dieses Parlamentarischen Untersuchungsausschusses bedurft hätte, ist zumindest fraglich. Gemessen an dem, was die Opposition erreichen wollte, gilt: Als Tiger gesprungen und als Bettvorleger gelandet. Wenn ich nun noch bedenke, welche Kosten dieser Parlamentarische Untersuchungsausschuss insgesamt verursacht hat, hätte das Geld vielleicht anderenorts besser angelegt werden können.