Wir könnten darüber reden, dass wir mit dem Förderungskonzept, besserer Ausrüstung, Erschwerniszulagenerhöhung, Wiedereinführung der Jubiläumszulage und mit vielen anderen Dingen mehr für Polizistinnen und Polizisten getan haben als jede Regierung vorher. Das sind klare Unterschiede.
Wie gesagt: Wir könnten. Wenn man sich aber einmal anguckt, wo Sie den Schwerpunkt für die letzte Landtagstagung vor der Wahl setzen, so stellt man fest, dass dies die - fraglos bedeutsame - Große Anfrage zum Schwimmsport und heute, zur Primetime, die Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung ist.
Ich verstehe ja angesichts Ihrer inhaltlichen Flaute, dass Sie fordern, die Landesregierung solle am besten ganz auf Öffentlichkeitsarbeit verzichten. Die Haushalte der Ministerien enthalten aber nicht ohne Grund einen Titel „Öffentlichkeitsarbeit“. Der Haushaltsgesetzgeber erwartet, dass ein Werben für eigene Maßnahmen und ausreichende Information der Bürgerinnen und Bürger stattfindet - selbstverständlich mit der gebotenen Zurückhaltung in der Vorwahlkampfzeit.
Unser Ministerpräsident Torsten Albig ist im ganzen Land unterwegs und spricht mit den Bürgerinnen und Bürgern auf Augenhöhe. Wichtige Regierungsprojekte wie die Landesentwicklungsstrategie brauchen einen breiten Dialog, und das bedeutet auch einen Dialog der Ministerinnen und Minister mit ihren Mitarbeitern. Deswegen finde ich es richtig, wenn sich beispielsweise Britta Ernst regelmäßig an die Schulen und Stefan Studt an die Polizei wendet. Ich fand es übrigens auch richtig, dass Bildungsminister Dr. Klug das in der Vergangenheit übrigens ganz ohne Kritik der CDU - getan hat.
Wir haben übrigens auch nicht kritisiert, dass der damalige Innenminister Schlie - der heutige Landtagspräsident - im Frühjahr 2012 Ankündigungen per Pressemitteilung verbreitet hat, die sich auf die folgende Legislaturperiode bezogen haben.
Wir treten nun in die heiße Phase des Landtagwahlkampfes ein, die Nervosität steigt. Nicht alles gefällt jedem: Uns gefällt nicht alles, Ihnen gefällt nicht alles. Sind unsere Ministerinnen und Minister fehlerfrei? - Nein, das sind sie nicht. Hätte man einzelne Sätze in Briefen anders formulieren können? Zweifellos. Taugt das zum großen politischen Skandal mit einer Phantomrechnung an die SPDParteizentrale? - Doch wohl eher nicht.
Ich will mich nicht in den Juristenstreit über einzelne Formulierungen einmischen, schon gar nicht, wenn die von Ihnen besorgte juristische Schnellbeurteilung in Teilen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und anderer Verfassungsgerichte ausdrücklich widerspricht. Das ist nämlich der Fall.
Selbst der Landesrechnungshof hat Ihnen die kalte Schulter gezeigt. Herr Oppositionsführer: Gehen Sie, wenn Sie mögen, zum Landesverfassungsgericht. Wir warten das in Ruhe ab.
Wir könnten über das politische Programm der Union reden, wenn die Nerven bei der Union nicht blankliegen würden, wenn der Oppositionsführer seine Oberflächlichkeit sein lassen würde und den Hammer, der sein einziges politisches Werkzeug ist, zur Seite legen würde.
Uns freut jedenfalls, dass Sie nicht mehr bestreiten, dass bei Ihnen Hopfen und Malz verloren sind, was die Lehrerinnen und Lehrer betrifft. Das sieht man daran, dass wir uns einig sind, dass es heute über 2.000 Lehrkräfte mehr an den Schulen gibt, als es die Vorgängerregierung geplant hatte. Ich sage keinen Ton zur parteipolitischen Zusammensetzung dieser Vorgängerregierung, das lasse ich hier ganz weg.
Zum Schluss stelle ich drei Dinge fest, Herr Oppositionsführer: Erstens, Sie sind nervös und in Panik. Zweitens, Sie haben immer noch nicht begriffen, wie gutes Regieren geht. Drittens, Sie verweigern den Dialog über die Zukunft des Landes und über die Zukunftsfragen, die die Menschen wirklich interessieren.
Natürlich wünsche ich mir eigentlich eine andere CDU, aber auf meine Wünsche kommt es da nicht an. Vielleicht stellen Sie sich ja nach der Landtagswahl in der Opposition neu auf.
Da ja bei Ihnen zuletzt immer die Umfragen ausschlaggebend waren, ist selbst nach Ihren Maßstäben die Neuaufstellung in Sachen Spitzenkandidatur schon fast eine Woche überfällig. Vielleicht erleben wir ja noch das Comeback des Herrn von Boetticher.
„Wenn wir selbst fehlerfrei wären, würde es uns nicht so viel Vergnügen bereiten, sie an anderen festzustellen.“
Die Koalition wird Ihren Wahlkampfantrag entschlossen, geschlossen und fröhlich zurückweisen. Vielen herzlichen Dank.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW - Volker Dornquast [CDU]: Auf das eigentliche Thema bis du überhaupt nicht eingegangen!)
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich werde mich kurzfassen. Vor der Therapie steht die Diagnose und vor der Abstimmung die genaue Analyse des Sachverhaltes. Wie ist der Sachverhalt? - Wir stellen fest, dass der Wissenschaftliche Dienst die Regierungsschreiben für nicht verfassungskonform hält.
Die Opposition hat jetzt Klage vor dem Landesverfassungsgericht angekündigt. Wir Grüne gehen davon aus, dass die Entscheidung Leitlinien für die zukünftige Regierungsarbeit in den nächsten Legislaturperioden darstellen wird. Wir begrüßen daher eine gerichtliche Klärung. Die letztendliche Feststellung eines Verstoßes in dieser Rechtsfrage obliegt allerdings dem Gericht.
Der Landtag ist zu einer Feststellung, wie sie der vorliegende Antrag fordert, nicht berufen. Den Antrag der Opposition werden wir daher ablehnen.
Wir sagen aber selbstverständlich zu, die Grundregeln der Aussagen des Wissenschaftlichen Dienstes und des Ergebnisses des Landesverfassungsgerichtsverfahrens einzuhalten. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich finde, das ist eine bemerkenswerte Äußerung der Kollegin Bohn, man sei gewillt, die Regeln des Verfassungsgerichts einzuhalten. Davon gehe ich
selbstverständlich aus. Etwas anderes würde mich sehr überraschen. Sie unterscheiden sich damit aber dankenswerterweise von dem, was Sozialdemokraten uns gerade präsentiert haben.
Herr Kollege Dr. Stegner, schon in der Zeit, als Sie noch Innenminister waren, ist Ihnen mehrfach attestiert worden, dass das, was Sie politisch wollen, mit der Verfassung nicht in Übereinstimmung zu bringen ist.
Ich sage in allem Ernst: Mir persönlich wäre der Anlass nicht wichtig genug gewesen, das Landesverfassungsgericht anzurufen. Nach Ihren Beiträgen halte ich es aber für unabdingbar. Wenn der Ministerpräsident dieses Landes erklärt, er teile die Auffassung des Wissenschaftlichen Dienstes nicht, so ist das eine Sache. Er hat aber erklärt, sie sei grundsätzlich abwegig. Das zwingt dazu, diesem Ministerpräsidenten deutlich zu machen, dass auch seine politische Ambition Grenzen hat. Diese Grenzen setzt die Verfassung.
- Ja, wenn man selbst glaubt, das Land und die Regierung gehörten einem - „mein Land“, „meine Regierung“ - und die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler arbeiteten nur für die Sozialdemokraten dieses Landes und für ihn persönlich, dann muss man sich natürlich so verhalten. Das muss aber Grenzen haben. Diese Grenzen wird das Verfassungsgericht definitiv setzen.
Herr Kollege Dr. Stegner: Ihre Behauptung, das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes widerspreche in Teilen den Entscheidungen der Verfassungsgerichte, auf die man sich beruft, müssen Sie belegen. Das ist ein schwerwiegender Angriff auf die Qualität unseres Wissenschaftlichen Dienstes. Wir warten darauf, wie die Sozialdemokraten dieses Landes und die SPD-Fraktion hier im Haus das tatsächlich belegen wollen. Es gibt ganz eindeutige Kriterien.
Man kann sich darüber streiten, ob die Wahlkampfzeit nun sechs Monate vor der Wahl beginnt, wie das Bundesverfassungsgericht es gesagt hat, oder drei Monate, wie es der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes vertritt, oder ob man von einem fließenden Übergang ausgeht, wie der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz erklärt hat: Je näher man zur Wahl rückt, desto höher seien die Anforderungen an die Neutralität zu stellen. Wie auch immer: Was Minister Studt und Ministerin Ernst gemacht
haben, ist mit der Verfassung und der verfassungsrichterlichen Rechtsprechung jedenfalls nicht in Übereinstimmung zu bringen.
Das Bundesverfassungsgericht hat festgestellt, was in diesem Zusammenhang verfassungswidrig ist. Ich zitiere aus einer Zusammenfassung des Parlamentarischen Beratungsdienstes des Landtages Brandenburg:
„Das offene Eintreten für die Wahl einer Partei im Wahlkampfstil, Öffentlichkeitsarbeit, die darauf abzielt, die Regierung als von bestimmten Parteien getragen darzustellen und insofern auf ihre Wiederwahl als Regierung ausgerichtet ist, das Fehlen eines von der Sache her gerechtfertigten Informationsbedürfnisses der Bürger, indiziert durch die Verbreitung von Bilanzen unter Verweis auf während der Amtszeit erbrachte positive Leistungen, Öffentlichkeitsarbeit, deren Schwerpunkt ihrer äußeren Form nach - unter Abwägung des Informationsgehalts mit reklamehaften Elementen - auf der Sympathiewerbung für ein Regierungsmitglied liegt, und die mit Heranrücken des Wahltermins wachsende Intensität von Einzelmaßnahmen.“
Die Entscheidung ist bereits 1977 ergangen und nachzulesen unter dem Aktenzeichen 2 BvE 1/76. Das sind grundlegende Maßstäbe, an die sich alle Verfassungsgerichte der Länder gehalten haben.
Wie gesagt: Es geht nicht um die Frage des Inhaltes, sondern um die Frage der zeitlichen Vorgabe. Selbstverständlich darf die Regierung Öffentlichkeitsarbeit betreiben. Herr Kollege Dr. Stegner, auch dort gilt aber der Grundsatz: Je näher der Wahltermin rückt, desto sparsamer ist mit der Öffentlichkeitsarbeit der Regierung umzugehen, weil es nur noch um Bilanzen gehen kann. Gegen dieses Prinzip ist verstoßen worden. Deswegen brauchen wir jetzt die Entscheidung des Landesverfassungsgerichts. Wir hätten das Verfahren nicht angezettelt, werden uns aber dem Verfahren der Union anschließen, weil es nicht sein kann, dass der politische Wille und die Mehrheit im Parlament alles möglich macht. Herr Kollege Dr. Stegner, das müssen auch Sie begreifen.
Es wäre schön gewesen und hätte die Situation vielleicht etwas entkrampft, wenn Sie heute dem Maßstab gefolgt wären, den Herr Hiersemenzel in seinem Kommentar in den „Kieler Nachrichten“ dargelegt hat, und gesagt hätten: Es tut uns leid, wir sind über die Stränge geschlagen, es kommt nicht