Protokoll der Sitzung vom 23.01.2013

Ich rufe zunächst die Änderungsanträge der Fraktion der CDU, Drucksache 18/467, laufende Nummern 37 bis 39, auf. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? - Damit sind diese Änderungsanträge mit den Stimmen der Fraktionen von SPD,

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der Abgeordneten des SSW und der Fraktion der PIRATEN gegen die Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP abgelehnt.

Ich rufe die Änderungsanträge der Fraktion der FDP, Drucksache 18/459, laufende Nummern 69 bis 91, auf. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit sind die Änderungsanträge der FDP-Fraktion mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der Abgeordneten des SSW und der Fraktion der PIRATEN bei Enthaltung der Fraktion der CDU abgelehnt.

Wer dem Einzelplan 13 in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Einzelplan 13 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW angenommen.

Ich rufe den Einzelplan 14 - Informations- und Kommunikationstechnologien, E-Government und Organisation - auf.

Wer dem Einzelplan 14 in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Einzelplan 14 gegen die Stimmen der Fraktion der PIRATEN mit den Stimmen aller anderen Fraktionen angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über die Feststellung eines Haushaltsgesetzes zum Haushaltsplan 2013.

Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW, Drucksache 18/ 456 (neu), laufende Nummer 1, abstimmen. Wer zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Änderungsantrag einstimmig angenommen.

Nach den Abstimmungen über die Einzelpläne und dem Antrag zum Haushaltsgesetz kommen wir nun zur Feststellung des Haushaltsplanes und zur Schlussabstimmung.

Ich stelle fest, das Haushaltsvolumen in § 1 beträgt 12.398.733.200 € für das Haushaltsjahr 2013. Die Verpflichtungsermächtigungen in § 1 betragen 579.508.000 € für das Haushaltsjahr 2013. Die Kreditermächtigung in § 2 beträgt 3.190.717.200 € für das Haushaltsjahr 2013.

Bevor wir zur Schlussabstimmung über den Gesamthaushalt kommen, bitte ich diejenigen, die dem Entwurf eines Haushaltsgesetzes zum Haushaltsplan 2013 in der vom Finanzausschuss empfohlenen Fassung einschließlich der soeben beschlossenen Änderungen zustimmen wollen, um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? Das Haushaltsgesetz 2013 ist mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten der SSW gegen die Stimmen der Fraktionen von PIRATEN, CDU und FDP angenommen.

Wir kommen nun zur Schlussabstimmung insgesamt.

Wer dem Haushaltsgesetz 2013, dem Gesamtplan und den Einzelplänen in der vom Finanzausschuss empfohlenen Fassung einschließlich der beschlossenen Änderungen zu den Einzelplänen 01, 11 und 12 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Damit ist der Haushalt 2013 mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW gegen die Stimmen der Fraktionen von PIRATEN, CDU und FDP angenommen.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Meine Damen und Herren, bevor wir die Beratung mit der Behandlung des Sparkassengesetzes fortsetzen, frage ich Sie, ob Sie zur Erledigung persönlicher dringender Angelegenheiten eine Sitzungsunterbrechung von fünf Minuten wünschen.

(Zurufe)

- Dann unterbreche ich die Sitzung bis 18:35 Uhr.

(Unterbrechung: 18:30 bis 18:42 Uhr)

Meine Damen und Herren, wir sind unter uns. Allmählich haben wir aber die Hälfte der Abgeordneten zusammen und damit die Beschlussfähigkeit erreicht.

(Detlef Matthiessen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist eine Abstimmung mit den Füßen! - Wolfgang Kubicki [FDP]: Es sind noch ausreichend Leute in der Kantine!)

40 Abgeordnete sind nun anwesend. Somit sind wir beschlussfähig. Jetzt strömen immer mehr Abgeordnete hinein, sodass sich die Reihen füllen.

Ich rufe jetzt die Tagesordnungspunkte 6 und 8 auf:

(Vizepräsident Bernd Heinemann)

Gemeinsame Beratung

a) Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Sparkassengesetzes für das Land Schleswig-Holstein (Sparkassengesetz - SpkG) vom 11. September 2008

Gesetzentwurf der Fraktion der CDU Drucksache 18/421

b) Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Sparkassengesetzes für das Land Schleswig-Holstein (Sparkassengesetz - SpkG)

Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 18/435

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall.

Ich eröffne die Grundsatzberatung und erteile dem CDU-Abgeordneten, Herrn Tobias Koch, das Wort.

(Zuruf)

- Gut, dafür spricht dann der Fraktionsvorsitzende, Herr Abgeordneter Johannes Callsen. - Entschuldigung, ich hatte das hier falsch notiert.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Koalition in diesem Haus will heute, morgen und übermorgen im Schweinsgalopp beim Sparkassengesetz eine Gesetzesänderung durchpeitschen. Ich bleibe bei dem, was ich heute Morgen gesagt habe: So, wie Sie das vorsehen, ist das ein unparlamentarischer Stil.

(Beifall CDU, FDP und PIRATEN)

Der SPD-Fraktionsvorsitzende begründet das Verfahren damit, dass es sich - wie er sagt - um ein Gefahrenabwehrgesetz handele. Es ist schon bemerkenswert, dass sich der Schleswig-Holsteinische Landtag einzig und allein auf die Rechtsexpertise von Dr. Stegner verlassen soll. Wo bleibt die rechtliche Bewertung durch den Innenminister dieses Landes?

(Zuruf Wolfgang Kubicki [FDP])

Denn, so die Begründung von Herrn Dr. Stegner: Wenn das Innenministerium dem von der Bankenaufsicht BaFin und dem Kartellamt bereits geneh

migten Antrag der HASPA Finanzholding stattgeben würde, sich an der Sparkasse Hohenwestedt zu beteiligen, dann drohe über die Europäischen Gerichte der Einstieg der europäischen Großbanken in unserem beschaulichen Land Schleswig-Holstein.

Nichts, aber auch wirklich gar nichts an diesen vorgetragenen Argumenten ist wirklich neu. Alle Argumente dazu sind bereits im Rahmen der Sparkassennovelle 2010 ausführlich erörtert worden.

(Vereinzelter Beifall CDU)

SPD, Grüne und SSW hätten, wenn es denn ihrer Ansicht nach eine dringliche Gefahr gegeben hätte, nach der Regierungsübernahme im Mai letzen Jahres schon genug Zeit gehabt, hier etwas zu tun. Nunmehr sind sieben Monate Zeit zum Handeln gewesen. Nichts haben Sie getan, und jetzt plötzlich diese Eile. Deshalb fragt man sich: Was ist jetzt konkret passiert?

Die Kritik an diesem Schnellverfahren zum Sparkassengesetz wird im Land immer lauter. So äußert sich der Präsident des UVNord, Uli Wachholtz - ich zitiere mit Genehmigung des Präsidenten -:

„Da außer der geplanten Aussperrung der Haspa bis heute kein Alternativkonzept zur Zukunft der Sparkassen und der Stärkung ihrer Eigenkapitalbasis vorliegt, wächst nicht nur bei mir die Sorge um die künftige Finanzierung des Rückgrats der schleswig-holsteinischen Wirtschaft, des Mittelstands.“

Weiter warnt er, dass die Wirtschaft und die Sparkassen selbst durch das „parlamentarische Hauruckverfahren“ vor vollendete Tatsachen gestellt werden.

Selbst die sonst so hanseatisch zurückhaltende HASPA Finanzholding sagt - ich zitiere erneut mit Genehmigung -:

„Die amtierende Regierungskoalition will die HASPA Finanzholding als Mitglied der Sparkassenfamilie ausgrenzen. Dies ist ein eindeutiges Signal, dass Partnerschaften mit uns nicht mehr erwünscht sind.“

Der Aufsichtsratschef der Sparkasse Mittelholstein, Rolf Teucher, der nicht im Verdacht steht, CDUMitglied zu sein, schreibt Ihnen unmissverständlich ins Stammbuch:

„Sie stoppen keinen schwarz-gelben Blindflug, sondern Sie entmündigen die Sparkassen in Schleswig-Holstein.“

Ich kann nur sagen: Recht hat er.

(Vizepräsident Bernd Heinemann)

(Beifall CDU, FDP und PIRATEN)