Protokoll der Sitzung vom 23.01.2014

Über die allgemein erhobene Forderung hinaus, dass sich die Weisungsgewalt der Justizverwaltung auf das unumgängliche, notwendige Maß beschränken müsse, wird aus rechtsstaatlichen Erwägungen die Einschränkung oder gar die Abschaffung der Weisungsgebundenheit der Staatsanwälte gefordert. Das ist die heutige Diskussion.

(Beifall PIRATEN)

Dies könne - so wird argumentiert - im Sinne einer gesetzlichen Festlegung der Grenzen der Weisungsbefugnis erfolgen oder dadurch, dass den Staatsanwälten gegen Weisungen, die sie für gesetzwidrig halten, förmlich die Anrufung einer richterlichen und sonstigen weisungsfreien Stelle eröffnet wird. Auch das ist Teil dieser Diskussion.

Noch weiter geht die Forderung nach der Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft, die mit Hinblick auf ihre mit der richterlichen Tätigkeit vergleichbaren Aufgaben zum Schutz vor sachfremder Beeinflussung von Weisungen völlig oder zumindest von externen Weisungen durch die Justizverwaltung freizustellen sei. Auch das ist eine Position.

Für eine Beibehaltung der bestehenden bundesgesetzlichen Regelungen zum Weisungsrecht sprechen folgende Erwägungen. Schon gemäß Funktionsbeschreibung ist es Aufgabe der Staatsanwaltschaft, den in der Rechtsordnung verkörperten Rechtswillen im Strafverfahren zu vertreten, also nicht den politischen Machtwillen des Staates. Dabei ist die Staatsanwaltschaft auch Mittler zwischen Exekutive und Rechtsprechung, um durch diese Brückenfunktion die Realisierung des Verfassungsgrundsatzes der parlamentarischen Verantwortung der Regierung auch im Bereich der Strafrechtspflege zu ermöglichen.

Andererseits werden die Regelungen in den genannten Paragrafen des Gerichtsverfassungsgesetzes immer wieder auch als ein Relikt, ein alter preußischer Zopf oder auch ein zur Trockenheit erstarrtes Gesetz bezeichnet, soll heißen, das in den genannten Vorschriften vorgesehene Weisungsrecht sei nicht mehr zeitgemäß und deshalb reformbedürftig. Auch das ist Teil der Diskussion gewesen.

Insbesondere sei es geboten - heißt es -, das externe ministerielle Weisungsrecht auf generelle Weisungen zu beschränken, um bereits dem Anschein der politischen Einflussnahme auf die Sachbehandlung durch die Staatsanwaltschaft im Einzelfall zu minimieren. Das ist die Position des Abgeordneten Dr. Breyer.

In diesem Sinne fordert etwa der Deutsche Richterbund im Zusammenhang mit einer Reform des Amtsrechts der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte bereits seit Langem unter anderem die Abschaffung des externen ministeriellen Weisungsrechts im Einzelfall und veröffentlichte - Frau Kollegin Ostmeier sagte es bereits - 2003 einen entsprechenden Gesetzentwurf. Auch die Neue Richtervereinigung tritt für die Abschaffung beziehungsweise für die Beschränkung des Weisungsrechts ein.

Auch die Justizministerkonferenz im Herbst ist schon angesprochen worden. Die JuMiKo wurde unter dem Tagesordnungspunkt „Zeitgemäße Regelung des externen Weisungsrechts gegenüber den Staatsanwaltschaften“ aufgefordert, sich mit der Infragestellung des in den §§ 146 und 147 Gerichtsverfassungsgesetz verankerten externen Weisungsrechts und der Stellung der Staatsanwaltschaften als Teil der Exekutive zu befassen. Dort habe ich auch das wissen Sie - den Antrag Sachsens

(Beifall Dr. Patrick Breyer [PIRATEN])

auf Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Federführung des Bundesministeriums der Justiz unterstützt. Ziel sollte es sein, die Möglichkeit der Abschaffung oder gesetzlichen Begrenzung des Weisungsrechts der Justizministerien gegenüber den Staatsanwaltschaften zu prüfen. Schon diese Bestrebung fand keine Mehrheit. Wie abgestimmt wurde, haben Sie schon gehört.

Insbesondere vor diesem Hintergrund sehe ich daher derzeit nicht, wie wir mit einer Bundesratsinitiative im Sinne des CDU-Antrags überhaupt Aussicht auf Erfolg haben könnten.

Lassen Sie mich auch im Hinblick auf die aktuelle Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Breyer zum Thema Unabhängigkeit der Justiz, die auch

(Ministerin Anke Spoorendonk)

schon angesprochen wurde, noch ein Wort zur Situation in unserem Land sagen. Die Jahreszahl 2010, die vorhin ein bisschen mit infrage gestellt wurde, geht aus der Kleinen Anfrage hervor. Dr. Breyer wollte nur wissen, wie es seit 2010 aussieht.

(Unruhe)

Die Antwort des Justizministeriums macht deutlich, dass keine Einflussnahme stattgefunden hat. Ich sage noch einmal: Dies ist Ausdruck des auch von meinen Vorgängern gepflegten Verständnisses von justizpolitischer Kultur in diesem Land.

(Beifall SSW, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Dr. Heiner Garg [FDP])

In Schleswig-Holstein ist in den letzten Jahren vom externen ministeriellen Weisungsrecht im Sinne einer Einflussnahme auf den Gang oder das Ergebnis staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen im Einzelfall kein Gebrauch gemacht worden. Das ist die Botschaft.

(Wortmeldung Dr. Patrick Breyer [PIRA- TEN])

Frau Ministerin, gestatten Sie -

Nein, ich bin jetzt zu Ende. - Vielmehr praktiziert Schleswig-Holstein seit Jahren ein sehr liberales, faktisch unabhängiges Verständnis der Staatsanwaltschaft beziehungsweise der staatsanwaltschaftlichen Arbeit.

Lieber Herr Dr. Breyer, wir werden weiter diskutieren, aber jetzt ist Schluss.

(Beifall SSW, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und FDP)

Diese Feststellung ist mir so wichtig, dass ich sie gern als Schlussbemerkung stehen lassen möchte. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall SSW, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

Frau Ministerin, so viel zur Gewaltenteilung.

(Zurufe)

Das Präsidium teilt Ihre Einschätzung, dass wir jetzt zum Ende kommen können. Es gibt keine weiteren Wortmeldungen.

Wir kommen zur Abstimmung. Ich habe mehrfach vernommen, dass dieses Thema im Ausschuss intensiv diskutiert werden soll. Wer der Meinung ist, dass die Anträge Drucksachen 18/1422 und 18/1515 in den Innen- und Rechtsausschuss überwiesen werden sollen, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist das einstimmig so beschlossen.

Meine Damen und Herren, ich unterbreche die Tagung bis morgen früh um 10 Uhr und wünsche Ihnen allen einen guten Abend. Die Sitzung ist geschlossen.

Schluss: 18:59 Uhr

(Ministerin Anke Spoorendonk)

Herausgegeben vom Präsidenten des Schleswig-Holsteinischen Landtags - Stenografischer Dienst