Protokoll der Sitzung vom 10.04.2014

(Zurufe)

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Verwirrung war einen Moment vorhanden, denn ich stehe hier in Vertretung des Innenministers, der leider verhindert ist.

Der Antrag der FDP-Fraktion greift in seinem ersten Teil - darüber wurde schon gesprochen - eine Anregung des Präsidenten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge auf, die auch im Rahmen der Koalitionsverhandlungen auf Bundesebene erneut in den Blick genommen wurde, den sogenannten Spurwechsel im Asylverfahren.

So ein Wechsel von einem Aufenthalt zur Durchführung eines Asylverfahrens in einen Aufenthalt zu einem anderen Zweck, zum Beispiel zur Ausbildung, zur Erwerbstätigkeit oder zum Studium, ist

(Lars Harms)

nach geltender Rechtslage grundsätzlich ausgeschlossen. Er kommt nur in Fällen eines gesetzlichen Anspruchs auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis oder mit Zustimmung der obersten Landesbehörde infrage, wenn wichtige Interessen der Bundesrepublik Deutschland es erfordern. Klammer auf: Ob das dann immer so gerecht ist, wenn dies beispielsweise für Spitzensportler geschieht, mag dahingestellt sein.

Die Idee ist, dass Schutzsuchende ein rechtmäßiges Aufenthaltsrecht zur Prüfung ihres Schutzantrages von Gesetz wegen haben, während Menschen, die zu anderen Zwecken nach Deutschland kommen wollen, ein Visumverfahren durchlaufen müssen. Im Visumverfahren wird vor der Einreise festgestellt, ob die Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels bestehen.

Wenn die FDP nun die Erteilung einer Blue Card als Beispiel für einen solchen Spurwechsel hinein in einen Aufenthalt zur hochqualifizierten Beschäftigung nennt, so ist festzustellen: So ein Wechsel ist schon jetzt möglich, denn auf die Erteilung einer Blue Card besteht ein gesetzlicher Anspruch, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. In Schleswig-Holstein ist das nach hiesiger Kenntnis allerdings bisher noch nicht vorgekommen.

Zum Unterschied zwischen Hochqualifizierten und dem, was wir im Land darüber hinaus an beruflich Qualifizierten brauchen, habe ich heute Morgen an anderer Stelle schon Stellung genommen.

Meine Damen und Herren, die Idee des Spurwechsels ist bislang in Berlin auf der Bundesebene gescheitert, auch Untersuchungen des Bundesamtes zu Qualifikationsprofilen von Asylsuchenden haben daran nichts geändert. Wir als Landesregierung sagen ganz offen, dass wir daher keine Erfolgsaussichten eines möglichen Einsatzes auf der Berliner Ebene für entsprechende Überlegungen sehen.

Ganz anders verhält es sich dagegen bei der Verkürzung der Frist des Arbeitsverbotes für Asylsuchende. Mit Beschluss vom 25. September 2013 hatten Sie, meine Damen und Herren, die Landesregierung unter anderem aufgefordert, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, den Arbeitsmarktzugang für Asylsuchende von Anfang an zu öffnen. Hier sind wir inzwischen ein erhebliches Stück vorangekommen. Gilt aktuell für Asylsuchende und Geduldete noch eine Wartezeit von neun Monaten für den Zugang zum Arbeitsmarkt, so ist es mit dem Berliner Koalitionsvertrag gelungen, eine Frist von nur noch drei Monaten zu vereinbaren. Es wurde schon gesagt: Der entsprechende Referentenent

wurf aus dem Bundesinnenministerium liegt vor, und wir sind zuversichtlich, dass diese wichtigen Neuerungen kurzfristig geltendes Recht werden.

Meine Damen und Herren, die FDP will die Landesregierung im zweiten Teil ihres Antrags auffordern, sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, die Regelung des § 18 c des Aufenthaltsgesetzes unter Hochschulabsolventen aus Drittstaaten bekannter zu machen. Die entsprechenden Hinweise für das Internet wurden bereits gegeben: Make-it-in-Germany.com. Der entsprechende Hinweis ist mehrfach gefallen. Das Bundesministerium für Wirtschaft, das Bundesministerium für Arbeit und die Bundesagentur für Arbeit halten hier ein umfassendes Informationsangebot für Menschen vor, die eine berufliche Zukunft bei uns anstreben.

Meine Damen und Herren, Sie sehen, die Bundesregierung setzt das Ansinnen schon um. Wir sollten nicht einzelne Punkte herausgreifen, um das umfassende Thema zu bearbeiten, wie wir im Zuge einer Willkommenskultur mehr ausländische Menschen nach Deutschland bekommen, die insbesondere auf dem Arbeitsmarkt aktiv werden. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor, ich schließe die Beratung. Es ist beantragt worden, den Antrag Drucksache 18/1732 an den Wirtschaftsausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.

Ich rufe die Tagesordnungspunkte 12 und 31 auf:

Gemeinsame Beratung

a) Keine Änderung des Konjunkturbereinigungsverfahrens bei der Festlegung des Trendsteuerpfades

Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 18/1713

b) Geeignete Methodik zur Ermittlung des Trendsteuerpfades einführen

Antrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 18/1762

(Minister Reinhard Meyer)

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Mit dem Antrag zu b) wird ein Bericht in dieser Tagung erbeten. Ich lasse zunächst darüber abstimmen, ob der Bericht in dieser Tagung gegeben werden soll. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.

Für die Landesregierung erteile ich Frau Finanzministerin Monika Heinold das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung hat am Dienstag die Eckwerte für die Finanzplanung 2015 bis 2024 vorgestellt: Haushaltskonsolidierung und -modernisierung sowie Gestaltungsanspruch; wir zeigen, dass Gestaltung und Einhaltung unserer Schuldenbremse kein Widerspruch sein müssen. Daher liegt Ihnen eine sehr gute Finanzplanung vor.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW)

Grundlage für die Eckwerte unserer Finanzplanung des Landes ist ein Trendsteuerverfahren, das zwischen strukturellen und konjunkturellen Einnahmen unterscheidet. Das Trendsteuerverfahren schafft Verlässlichkeit und Planungssicherheit. Es stellt vor allem sicher, dass konjunkturell bedingte Mehreinnahmen nicht ausgegeben werden, sondern zur Haushaltskonsolidierung eingesetzt werden. Dass dieses Verfahren funktioniert, hat der hervorragende Haushaltsabschluss 2013 gezeigt.

(Tobias Koch [CDU]: Dann war es ja noch unsere Arbeit!)

- Bitte? - 2013?

(Weitere Zurufe CDU)

- Herr Koch, den Haushaltsabschluss 2013 haben Sie nicht gemacht. Ich komme aber noch dazu, was bei der Trendsteuermethode von Ihnen und von uns kommt, keine Sorge.

Vorsichtige Haushaltsplanung, Ausgabendisziplin und eine kräftige Portion Glück waren die Merkmale unseres Haushaltsabschlusses. Damit auch die kommenden Haushaltsabschlüsse wieder erfreulich ausfallen, müssen wir die Trendsteuereinnahmen so zielgenau wie möglich bestimmen. Ein rechtlich verbindliches Verfahren gibt es dazu bislang nicht. Der Landtag hat 2012 mit den Stimmen von CDU und FDP der Landesregierung den Auftrag erteilt, das Verfahren zur Ermittlung der Trendsteuer

ab 2013 per Rechtsverordnung festzulegen. Für die Jahre 2011 und 2012 stand im Gesetz eine Zahl. Herr Koch, Sie werden sich daran erinnern: Es hat damals eine Debatte darüber gegeben, dass der Rechnungshof eine gesetzliche Regelung des Trends wollte. Die damalige Mehrheit von CDU und FDP wollte dies nicht, sondern hat der Landesregierung diese Aufgabe mitgegeben, und zwar als Rechtsverordnung, also als eine Aufgabe der Regierung. Nun stehen wir da und wollen das auch gern umsetzen.

Mit der Trendbestimmung wird der mögliche Ausgabenrahmen für die nächsten Haushaltsjahre festgelegt. Plant ein Land dauerhaft mit zu niedrigen Trendsteuern, wird der Gestaltungsspielraum des Parlaments über Gebühr eingeschränkt. Plant ein Land dauerhaft mit zu hohen Trendsteuern, gerät es schnell wieder in die Schuldenspirale. Deshalb ist gesetzlich geregelt, dass sich konjunkturell bedingte Mehr- und Mindereinnahmen mittelfristig per Saldo ausgleichen sollen. Das steht im Gesetz. Machen wir uns nichts vor: Die Bestimmung der Trendsteuer ist ein hochpolitischer Akt, auch wenn die Festlegung des Trends nur eine Ausgabengrenze beschreibt und natürlich keine Ausgabenverpflichtung ist.

Um das anstehende Verfahren methodisch auf eine gesicherte Basis zu stellen, haben wir zwei unabhängige Gutachten eingeholt. Das Ergebnis haben wir gemeinsam mit den Gutachtern, den finanzpolitischen Sprechern der Fraktionen und mit dem Landesrechnungshof sehr transparent beraten. Die Gutachter empfehlen uns ganz klar eine Umstellung der bisherigen Methode, und zwar mit guten Argumenten. Sie sagen: Statt nur Vergangenheit zu analysieren, soll künftig die Zukunft - also die Steuerschätzungen - mit einbezogen werden. Das würde zu erheblichen Veränderungen führen. Die Konjunkturkomponente, die nach der bisherigen Methode aufgrund der Steuerschätzung bis 2018 auf 500 Millionen € anwachsen könnte, würde mit der neuen Methode auf 250 Millionen € reduziert, und der Ausgabenspielraum würde dementsprechend steigen.

(Tobias Koch [CDU]: Da geht es Ihnen ja gut!)

- Ja. Schön, dass Sie mir recht geben. Das ist kein Geheimnis. Das ist nichts, was Sie explizit durchschaut haben. Herr Koch, das ist etwas, was wir miteinander diskutiert haben. Ich freue mich aber, wenn Sie gedanklich noch bei mir sind.

(Vizepräsident Bernd Heinemann)

(Dr. Heiner Garg [FDP]: Die Frage ist, was für Schlussfolgerungen Sie ziehen!)

- Genau, die Schlussfolgerungen sind das Spannende. Allerdings, und auch das wurde im Gespräch deutlich, birgt das neue Verfahren auch Unwägbarkeiten, da der Zeitraum der Auswertung unserer Schuldenbremse noch sehr kurz und damit nicht zwingend belastbar ist. Darauf hatte auch der Rechnungshof deutlich hingewiesen. Die Schuldenbremse ist ein hohes Gut. Deshalb ist es wichtig, dass wir sehr vorsichtig damit umgehen. Wir haben uns deshalb dazu entschieden, zunächst die Belastbarkeit des von den Gutachtern empfohlenen Verfahrens in einer Art Trockenübung zu testen:

2015 bis 2017 lassen wir deshalb die neue Methode nur probehalber in unserer Finanzplanung mitlaufen. Erst für 2018 ist die neue Methode Grundlage unserer Finanzplanung. Mit diesem Schritt ist das neue Verfahren aber noch nicht verbindlich beschlossen. Davor steht eine Evaluierung im Herbst 2017. Erst danach, also in der neuen Legislaturperiode, kann eine neue Landesregierung entscheiden, welche Methode sie wählt und rechtsverbindlich festschreibt. Der Unterschied zu jetzt ist, dass es dann dafür eine sehr gute Grundlage gibt.

Wir empfehlen dem Landtag demzufolge, mit der Verabschiedung des Haushalts 2015 das Datum für die zu erstellende Rechtsverordnung im Gesetz von 2013 auf 2018 zu verschieben. Ferner empfehlen wir, die Höhe der Trendsteuereinnahmen für die Jahre 2015 bis 2017 gesetzlich festzuschreiben; so, wie es der damalige Landtag auch für die Jahre 2011 und 2012 gemacht hatte.

Bisher geht die mittelfristige Finanzplanung von 2,6 % Trendaufwuchs und einer einmaligen Nachsteuerung aus. Sie haben in dem Bericht des Rechnungshofs lesen können, dass diese einmaligen Nachsteuerungseffekte in der Vergangenheit wie auch in der Zukunft anders verlaufen als der theoretische Trend, und zwar deutlich anders.

Wir empfehlen dem Landtag, die Trendsteuern 2015 bis 2017 darauf auszurichten, allerdings mit einer leichten Anpassung des Trendaufwuchses auf 2,87 %. Das entspricht dem Durchschnittswert der Jahre 1988 bis 2013. Diese Anpassung würde den Ausgaberahmen im nächsten Jahr um circa 20 Millionen € erhöhen.

Die Landesregierung schlägt dem Parlament außerdem vor, einen Webfehler im Ausführungsgesetz zu bereinigen, um den Landeshaushalt besser planbar zu machen. Meine Damen und Herren, derzeit muss das Land konjunkturbedingte Mehreinnahmen

in voller Höhe zur Senkung der Nettoneuverschuldung einsetzen, zusätzlich aber auch noch 17,74 % genau dieser Einnahmen an die Kommunen weiterleiten. Das führt zu dem paradoxen Ergebnis, dass eine gute Konjunktur das Ausgabenbudget des Landes sogar verkleinert.

Meine Damen und Herren, das kann nicht richtig sein. Deshalb wollen wir diesen Effekt korrigieren. Wir schlagen vor, dass künftig der kommunale Anteil von der Konjunkturkomponente abgezogen und der danach beim Land verbleibende Anteil wie bisher eins zu eins für die Schuldenreduzierung eingesetzt wird.

Meine Damen und Herren, mit den Eckwerten 2015 und mit der Bestimmung der Konjunkturkomponente setzt diese Landesregierung erneut das klare Signal, dass Haushaltskonsolidierung und Zukunftsinvestitionen gleichermaßen hohe Priorität haben.

(Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW)

Ja, es ist richtig: Wir bauen Personal in der Verwaltung ab. Wir schließen Finanzämter. Wir schließen den Hafen Friedrichskoog. Wir können nicht alle Lehrerstellen halten, auch wenn wir dies gern tun würden. Wir können nicht jede Baumaßnahme sofort umsetzen - die Investitionsquote sinkt -, und nicht jeder in einem Verein tätige Ehrenamtliche kann so gefördert werden, wie er es verdient hätte. Haushaltskonsolidierung findet nicht nur auf dem Papier statt.