Wer sich die Mühe macht und unseren vorliegenden Antrag etwas genauer anschaut, wird erkennen, dass wir zukünftig nicht nur die entsprechenden Schwerpunkte, sondern auch andere wichtige Akzente in der Hochschulpolitik setzen. Wir wollen eine weitere Hochschulkonferenz nach dem Vorbild der Bildungskonferenz. Hier sollen unter anderem die anstehende große Novelle des Hochschulgesetzes und die Weiterentwicklung unserer Universitäten beraten werden, und zwar gemeinsam mit allen Statusgruppen. Diese Maßnahme ist aus Sicht des SSW ungeheuer wichtig; denn eine Politik, die einfach über die Köpfe der Betroffenen hinweg entscheidet, passt weder in dieses Jahrhundert noch zu den vor uns liegenden Herausforderungen.
Ich habe es schon zu Beginn meiner Rede kurz angedeutet: Es ist völlig richtig, dass unsere Unis seit Langem unterfinanziert sind. Unser Ziel ist es deshalb, die Grundhaushalte der Hochschulen spürbar zu entlasten und ihnen die größtmögliche Planungssicherheit zu geben. Neben der Übernahme der Tarifsteigerung und neben der Erhöhung der Globalzuschüsse werden wir deshalb noch nach weiteren Möglichkeiten zur Entlastung suchen. Daneben werden wir erheblich mehr Mittel in den Bereich studentisches Wohnen investieren und die Sanierung der Hochschulen durch eine bedarfsgerechte Fortführung des Sonderprogramms weiter vorantreiben.
nicht gerade zu den reichsten Bundesländern zählt, dann ist das aus Sicht des SSW wirklich ein klares Bekenntnis für einen starken Wissenschafts- und Hochschulstandort Schleswig-Holstein.
Diesen Weg der Stärkung unserer Hochschulen wollen wir in den kommenden Jahren entschlossen weitergehen. Doch eines ist dabei klar: Für eine wirklich angemessene und vor allem zukunftsfeste Finanzierung werden unsere landespolitischen Maßnahmen auf Dauer kaum reichen. Auch der Bund muss seinen Teil beitragen.
Deshalb hoffe ich sehr - und meine Hoffnung ist seit gestern Abend Tatsache geworden -, dass das Kooperationsverbot für den Wissenschaftsbereich im Sinne unserer Hochschulen jetzt gefallen ist. Zwar begrüßen wir hier die positiven Signale aus Berlin, aber für mich und meine Partei ist völlig klar, dass dies im Grunde nur der erste Schritt sein kann. Wir müssen die gesamte Bildungslandschaft in den Blick und damit auch die Kitas und die Schulen mitnehmen, wenn wir im internationalen Vergleich nicht den Anschluss verlieren wollen. Auch hier muss die Kooperation mit dem Bund möglich sein.
Wie Sie sehen, ist diese Koalition weit davon entfernt, im Bereich Hochschule den Fuß vom Gaspedal zu nehmen. Uns ist absolut bewusst, dass noch sehr viel Arbeit vor uns liegt. Doch bin ich persönlich ein Stück weit stolz auf das bisher Erreichte.
Ich freue mich auf die weitere Zusammenarbeit mit unseren Hochschulen, und ich gehe davon aus, dass diese durch die Aufnahme des Hochschulpakts III in den Finanzplan des Landes endlich die Planungssicherheit bekommen, die sie so dringend brauchen. Die rund 225 Millionen € an Landesmitteln, die wir im Zeitraum 2016 bis 2020 bereitstellen werden, sind aus meiner Sicht ein solides Fundament für kommende Aufgaben.
Vielen Dank, Frau Kollegin.- Zu einem Dreiminutenbeitrag hat sich der Herr Abgeordnete Jürgen Weber gemeldet, dem ich jetzt gern das Wort erteilen möchte.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Erlauben Sie mir am Ende dieser grundsätzlichen Hochschuldebatte ausnahmsweise ein paar persönliche Anmerkungen.
Ich habe früher sehr viele Jahre selber Hochschulpolitik gemacht und weiß deshalb, dass Hochschulpolitik insgesamt in einem Landtag wie diesem nicht nur Fachsprecher braucht, sondern breite Unterstützung bei allen Abgeordneten, um die Bedeutung dieses Politikbereichs nach vorn zu bringen. Deswegen braucht die Hochschulpolitik Verständnis überall.
Deshalb halte ich es für außerordentlich erfreulich, dass wir in diesem Plenarsaal zwei neue Akteure in der hochschulpolitischen Diskussion unter uns haben. Das ist zum einen die Ministerin, die, egal wie man die Strukturentscheidung des Kabinetts bewerten will, deutlich gemacht hat, dass sie mit Engagement, mit Eifer und mit großer Kreativität den Job der Wissenschaftsministerin ausfüllen wird. - Herzlichen Dank, Frau Ministerin.
Lieber Kollege Volker Dornquast, ich freue mich, dass Sie nach 35 Jahren zurück in die Hochschulpolitik gefunden haben,
und hoffe, dass Sie den grundsätzlichen Ansatz von Hochschulpolitik als wichtigen Bestandteil der Politik stärker verinnerlicht haben als seinerzeit. Das letzte mir bekannte hochschulpolitische Dokument, das Sie beeinflusst haben, war das Urteil der 9. Kammer des Verwaltungsgerichts Schleswig vom 11. Juni 1980. Auf Antrag des RCDS-Mitglieds Volker Dornquast et al. war eine Klage gegen den Vorsitzenden des AStA der Kieler Universität wegen Wahrnehmung des politischen Mandates erfolgreich,
und der Vorsitzende des Allgemeinen Studentenausschusses wurde zu einem Ordnungsgeld von 5.000 DM verurteilt.
Ich hoffe sehr, lieber Volker Dornquast, dass Ihr Verständnis von Politik als allgemeiner Ansatz der Entwicklung der Gesellschaft so gewachsen ist, dass Sie einen solchen Unsinn künftig nicht mehr tun. Ich freue mich als Akteur der hochschulpolitischen Debatte, dass Sie in diesem Saal die Dinge vorantreiben. Jeder kann lernen. Lieber Volker Dornquast, machen Sie es gut in der Hochschulpolitik. Ich hoffe, dass wir uns künftig nicht mehr vor Gericht treffen müssen. - Danke schön.
Herr Kollege, gestatten Sie eine Bemerkung des von Ihnen soeben angesprochenen Kollegen Dornquast dazu?
Lieber Herr Kollege Weber, wir sind uns aber darin einig, dass das Urteil von einem freien Gericht gefällt worden ist und nicht von mir? Trotzdem war es gut.
- Das Urteil, lieber Volker Dornquast, hat in der Tat ein Gericht gefällt. Was ich nicht kritisieren darf, sind Gerichtsurteile; das steht Abgeordneten nicht zu. Aber Kläger kritisieren, lieber Volker Dornquast, das darf ich. Nach 34 Jahren hatte ich endlich einmal die Chance, das öffentlich zu tun. - Danke schön.
Schön, dass wir das jetzt auch geklärt haben. - Die Ministerin hatte sich für einen weiteren Redebeitrag gemeldet. Ich erteile ihr nun das Wort.
Danke, Frau Präsidentin. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Vogt, ich will einmal mit dem anfangen, was Sie hier über die Finanzierung erzählen. Es mag das Recht der Opposition sein, bei der Hochschulfinanzierung Zahlen hinein- und herauszurechnen, wie man möchte, mal das Sondervermögen hineinzurechnen und mal nicht oder sich be
stimmte Jahre und Einzelfinanzierungen herauszusuchen. Dass wir mehr Geld als jede andere Landesregierung in die Hochschulen stecken - das werden Sie ja mit Herrn Andresen nachher beraten; das finde ich auch gut -, ist Fakt, meine Damen und Herren.
In der Pressemitteilung, die Sie richtig zitiert haben und die wir am Tage der GWK veröffentlicht haben, steht noch die Zahl 240 Millionen €. Aber im Satz heißt es: „planen wir ein“. - Die Zahl steht ja auch in der mittelfristigen Finanzplanung. Aber Sie sind schon sehr viel länger hochschulpolitischer Sprecher Ihrer Fraktion und müssten eigentlich wissen, dass der Hochschulpakt III ein Kofinanzierungsmodell ist. Das heißt, wir finanzieren nur das gegen, was der Bund zur Verfügung stellt. Da ist tatsächlich die rechnerische Größe der von uns immer genannten und auch unverändert im Pakt stehenden 18.929 neuen Studierenden mal die theoretische Größe von 26.000 € pro neuem Studienanfänger. Die Zahl hat sich deswegen auf 23.760 reduziert, weil die auch in den anderen Pakten enthaltenen Sonderregelungen für die neuen Länder und die Stadtstaaten tatsächlich dann erst am Nachmittag berücksichtigt wurden. Deswegen ergibt sich diese vermeintliche Differenz, die allerdings keine ist, weil das Land jeden Betrag kofinanziert, den der Bund zur Verfügung stellt. Das ist die entscheidende Aussage. Wir kofinanzieren in vollem Umfang. Wir sanieren unsere Gebäude, und wir investieren in die soziale Infrastruktur unserer Hochschulen. Das ist ein Erfolg. Das sollten wir alle hier im Haus begrüßen und nicht kritisieren. - Danke schön.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Deshalb schließe ich die Beratung, und wir kommen zur Abstimmung.
Ich stelle zunächst fest, dass der Berichtsantrag Drucksache 18/2411 durch die Berichterstattung der Landesregierung seine Erledigung gefunden hat.
Dann ist mir mitgeteilt worden, dass die CDU in ihrem Redebeitrag Abstimmung in der Sache gefordert hat. - Ich sehe gerade, das ist richtig.
Daher kommen wir jetzt zur Abstimmung in der Sache, Abstimmung zu b): Antrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW, Drucksache 18/2412. Wer diesem Antrag seine Zustimmung erteilen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Kollegen vom SSW, von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD. - Wer lehnt diesen Antrag ab? - Das sind die Abgeordneten von FDP und CDU. Enthaltungen sehe ich nicht.
Wir kommen zur Abstimmung zu c): Antrag der Fraktion der CDU, Drucksache 18/2415, sowie zum Änderungsantrag der Fraktion der PIRATEN, Drucksache 18/2448.
Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der PIRATEN, Drucksache 18/2448, abstimmen. Wer diesem Antrag seine Zustimmung erteilen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist die Fraktion der PIRATEN. Wer lehnt diesen Antrag ab? - Das sind die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Abgeordneten des SSW. Wer enthält sich? - Das sind die Fraktionen von FDP und CDU. Damit ist dieser Antrag mehrheitlich abgelehnt.
Ich lasse jetzt über den Antrag der Fraktion der CDU, Drucksache 18/2415, abstimmen. Wer diesem Antrag seine Zustimmung erteilen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist die CDUFraktion. Wer lehnt diesen Antrag ab? - Das sind die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Abgeordneten des SSW. Wer enthält sich? - Das sind die Fraktionen von FDP und PIRATEN. Damit ist der Antrag gegen die Stimmen der Fraktion der CDU bei Enthaltung der Fraktionen von FDP und PIRATEN abgelehnt.
Meine Damen und Herren, zunächst teile ich Ihnen mit, dass nun endgültig eine Einigung darüber hergestellt wurde, dass die Mittagspause heute entfällt. Da gab es Irritationen.
Dann teile ich Ihnen mit, dass die Parlamentarischen Geschäftsführer sich darauf verständigt haben, dass die Reden zu Tagesordnungspunkt 2 - Jugendarrestvollzugsgesetz - zu Protokoll gegeben werden sollen.