Protokoll der Sitzung vom 27.09.2012

(Lars Harms)

So etwas wollen wir uns, Ihnen und den Bürgerinnen und Bürgern Schleswig-Holsteins ersparen.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, PIRATEN und SSW)

Der Vorstoß der Fraktion der FDP für ein Landesversammlungsgesetz ist sinnvoll und nachvollziehbar. Wir müssen aber gemeinsam aufpassen, dass wir nicht dort landen, wo wir alle nicht hin wollen, nämlich vor dem Verfassungsgericht.

(Vereinzelt Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, PIRATEN und SSW)

Unser Ziel ist es, die verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die bestehenden Landesversammlungsgesetze rechtlich genau zu prüfen und ein Gesetz zu erarbeiten, das ohne Beanstandungen durch Verfassungsrichter bestehen wird. Bei einem so hohen Gut wie dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit geht die Sorgfalt bei der Erarbeitung eines Gesetzentwurfs der Schnelligkeit vor.

(Vereinzelt Beifall PIRATEN)

Es besteht nach wie vor keine Eile, ein Versammlungsgesetz für Schleswig-Holstein übers Knie zu brechen. So lückenhaft und überarbeitungsbedürftig das bestehende Bundesversammlungsgesetz auch ist, es ist von der Rechtsprechung konkretisiert und von allen Seiten in der Praxis erprobt worden. Versammlungsbehörden und Polizei, aber auch Veranstalter und Versammlungsteilnehmer wissen mit dem Gesetz umzugehen. Es gibt ihnen ein Stück weit Sicherheit.

Der Entwurf der Fraktion der FDP orientiert sich weitgehend an dem sogenannten Musterentwurf eines Versammlungsgesetzes, der im Jahr 2011 vom Arbeitskreis Versammlungsrecht mit namhaften Experten aus Wissenschaft und Praxis vorgelegt wurde. Dennoch hegt die Landesregierung Zweifel, ob der Gesetzentwurf tatsächlich in allen Punkten für die Praxis tauglich ist und alle verfassungsrechtlichen Anforderungen an ein Landesversammlungsgesetz erfüllt.

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Da sind wir ge- spannt, wo Sie verfassungsrechtliche Fragen haben!)

- Gleich kommt noch ein bisschen Lob, Herr Kubicki.

Dieses Gesetz bewegt die Praktiker. Die Verwaltungsfachhochschule in Altenholz hat in einer diesbezüglichen Fachtagung weitere Impulse für unser Gesetzesvorhaben entwickelt. Ich möchte ausdrücklich anerkennen, dass sich die Abgeordneten Peters

und Kubicki dort der Diskussion gestellt und mit den Praktikern im Fachbereich Polizei in der Verwaltungsfachhochschule diskutiert haben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, gerade in dem sensiblen Bereich der Bild- und Tonaufnahmen und Aufzeichnungen weicht der vorliegende Entwurf von den Regelungen des Musterentwurfs ab. Er übernimmt im Wesentlichen die Regelungen aus dem niedersächsischen Landesversammlungsgesetz. Gegen dieses ist im Januar Verfassungsbeschwerde eingereicht worden. Das gibt uns zu denken. Wir sollten das Verfahren sehr genau beobachten und bei unseren weiteren Überlegungen berücksichtigen.

(Vereinzelt Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, PIRATEN und SSW)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin sicher, am Ende einer sorgfältigen, verfassungsrechtlichen und an den Anforderungen der Praxis orientierten Prüfung, die die sinnvollen Ansätze des vorliegenden Entwurfs aufgreift, steht ein modernes schleswig-holsteinisches Versammlungsgesetz. Vielen Dank.

(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN, PIRATEN und SSW)

Ich danke dem Minister. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Deshalb schließe ich die Beratung.

Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf der Fraktion der FDP, Drucksache 18/119, dem Innenund Rechtsausschuss zu überweisen. Wer dem so zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist dies einstimmig so beschlossen.

(Zuruf Abgeordneter Dr. Patrick Breyer [PI- RATEN])

- Herr Breyer, Sie möchten nicht überweisen?

(Dr. Patrick Breyer [PIRATEN]: Nein!)

- Okay.

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Geht gar nicht! Bei Gesetzentwürfen ist das zwingend vorge- schrieben!)

- Die Mehrheit hat beschlossen, diesen Gesetzentwurf zu überweisen. Herr Breyer vertritt dazu eine andere Auffassung. In jedem Fall ist der Gesetzentwurf dem Innen- und Rechtsausschuss überwiesen worden.

(Minister Andreas Breitner)

(Serpil Midyatli [SPD]: Da hast du wieder et- was, wogegen du klagen kannst!)

Meine Damen und Herren, ich rufe Tagesordnungspunkt 18 auf:

Investitionskonzept zur Kompensation an der Westküste

Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 18/98 (neu)

Integrierter Westküstenplan für regionale Stärken

Änderungsantrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 18/129

Infrastrukturkonzept Wachstumsraum Westküste

Änderungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 18/139

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Aussprache und erteile dem Herrn Abgeordneten Jens-Christian Magnussen von der CDU-Fraktion das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Koalitionsantrag, der auf unseren Antrag aufsetzt, ist gut gemeint, lässt aber Hinweise auf Infrastruktur, Naturschutz, Fischerei, Küstenschutz und Agrarwirtschaft vermissen.

Uns Westküstenabgeordneten geht es um die Zukunftschancen für die Westküste. Wir machen uns Sorgen. Es geht ebenso um den Erhalt, die Stabilisierung und die Schaffung neuer Arbeits- und Ausbildungsplätze. Wer aber nur mit Windenergie, auf die Sie voll und ganz setzen, antwortet, springt aus unserer Sicht zu kurz.

(Vereinzelt Beifall CDU)

Die Windbranche ist deshalb eine Zukunftschance für Schleswig-Holstein, weil sie auf die klassische Wirtschaft obendrauf kommt. Chemie, Mineralöl, Handel und Gewerbe ergeben ein buntes Bild an wirtschaftlicher Aktivität und Vielfalt. Diese dürfen wir bei allem Aufbruch in Richtung erneuerbare Energien aber nicht vergessen. Grundlage für Wirt

schaftswachstum ist eine konstruktive Infrastrukturpolitik. Hierbei steht die A 20 an erster Stelle. Seit der vergangenen Woche wissen wir, bestätigt durch Gutachten, dass die westliche Elbquerung möglich und finanzierbar ist.

(Vereinzelt Beifall CDU und FDP)

Eigentlich ist jetzt Euphorie über das Gutachten angesagt. Deshalb ist aus unserer Sicht der Autobahnanschluss Sommerland auch kein Stummel, sondern weiterhin ein wichtiges Signal an Investoren für das ÖPP-Projekt und für den Standort Brunsbüttel sowie für die gesamte Westküste.

Herr Minister, der Logik folgend, frage ich: Würden Sie Ihren Betrieb auf die grüne Wiese ohne Straßenanbindung weit und breit bauen? - Ich denke, eher nicht. Ihr Koalitionsvertrag sieht den dreispurigen Ausbau der B 5 zwischen Itzehoe und Brunsbüttel vor. So haben Sie es formuliert, und so wie ich es daraus herauslese, soll dies bis zum Ende der Legislaturperiode geschehen. Diesen Ausbau fordert die Region seit Jahren. Wir, die Region und der Industriestandort, nehmen Sie beim Wort. Die Menschen erwarten Verlässlichkeit. Die Verlässlichkeit fängt schon bei der B 5 an. Es gibt in Hattstedt einen Planfeststellungsbeschluss, und Sie stoppen das Verfahren und prüfen von Neuem. Hoffentlich prüfen Sie nicht noch fünf Jahre lang.

Zur Verlässlichkeit bei der A 20: Verehrter Kollege, das ist ein Stichwort für Sie. Die Grünen um Dr. Tietze behaupten, dass zu Recht gegen die A 20 geklagt werde.

(Wortmeldung Abgeordneter Dr. Andreas Tietze [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Herr Kollege -

Ich lasse keine Zwischenfrage zu.

(Zurufe SPD)

- Das ist so. Die A 20 ist für die Westküste elementar. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Norwegenkabel mit einer Anlandung in Brunsbüttel hätte schon im Jahr 2000 fertig sein können, sein Bau wurde aber wegen der Klageandrohung der Umweltverbände gestoppt. Das kam den Grünen in Regierungsverantwortung sicher nicht ungelegen. Heute ist NORD.LINK das Allheilmittel der Energiewende. Wir warten auf diese Einsprüche und in der Folge auf die Reaktion der Regierung.

(Vizepräsidentin Marlies Fritzen)

Sehr geehrte Damen und Herren, auch beim Thema Energiewende sagen Sie viel, aber wenig Konkretes.