Protokoll der Sitzung vom 22.05.2015

Sie haben 314 Assistenzstellen, voraussichtlich auf Erzieherbasis, für 397 Grund- und vier Halligschulen im Land. Selbst bei Teilzeitstellen können

wir uns vorstellen, wie viel davon bei dem Kind im Einzelfall ankommt.

Dass Sie die Personalstellen vom Land nicht übernehmen wollten, weil Sie mit dem Stabilitätsrat ein Abkommen haben, kann ich noch nachvollziehen. Was mich aber doch umtreibt, ist die Frage: Warum verhandeln Sie mit dem Stabilitätsrat nicht so, wie Sie es bei der Hochschulmedizin getan haben? Wenn Ihnen das Thema Inklusion ein so wichtiges Anliegen ist, wäre das doch möglich gewesen.

(Beifall FDP und vereinzelt CDU)

Frau Ministerin, ich möchte nicht nur schimpfen. Ich finde ja, dass Sie in dem Bericht zur Inklusion die Probleme völlig richtig beschrieben haben. Sie haben beispielsweise darin festgehalten, dass die Schulbegleitung unkoordiniert in den Klassen arbeitet und dass das für den Unterricht nicht förderlich ist.

Schulbegleitung besteht aber aus einem individuellen Rechtsanspruch nach dem SGB VIII und dem SGB XII, der für uns Freie Demokraten unantastbar ist. Und nach einer Definition von Dworschak sind Schulbegleiter Personen, die „Kinder und Jugendliche überwiegend im schulischen Alltag begleiten, die aufgrund besonderer Bedürfnisse im Kontext Lernen, Verhalten, Kommunikation, medizinischer Versorgung und/oder Alltagsbewältigung der besonderen individuellen Unterstützung bei der Verrichtung unterrichtlicher und außerunterrichtlicher Tätigkeiten bedürfen“.

Das verdeutlicht doch, dass der Unterstützungsbedarf fließend in den schulischen Bereich übergeht. Damit komme ich zum wichtigsten Punkt, der Qualifikation der möglichen Schulassistenten. Sozial erfahrene Menschen allein reichen nicht. Aus unserer Sicht gibt es nur eine Antwort: Es müssen Sonderpädagogen sein. Wenn ich den Bericht zum Lehramt Sonderpädagogik nehme, dann kann man daraus erkennen, dass wir dort die Kapazitäten durchaus ausbauen können und müssen. Es besteht einerseits Bedarf, und andererseits haben wir Bewerberzahlen, die beim Fünf- bis Sechsfachen der Plätze liegen. Anstatt überflüssige Doppelstrukturen zu Kiel aufzubauen, stärken Sie an dieser Stelle doch die Uni Flensburg.

Alle Fraktionen - das ist mir ganz wichtig - haben doch übereinstimmend signalisiert, dass wir gemeinsam an einer Lösung arbeiten wollen. Wir wissen, das Land Schleswig-Holstein hat noch finanzielle Ressourcen. Da nutze ich eine Formulierung Ihrer Vorgängerin: Wir brauchen kreative Lösun

(Anita Klahn)

gen, wenn wir das alles umsetzen wollen, was uns vorschwebt.

Also, wenn Inklusion gelingen soll, dann wäre jetzt der Moment der Besinnung angebracht, es wäre angebracht, einen ehrlichen Dialog zu führen, ein vernünftiges Konzept zu erstellen und die 18 Millionen € nicht einfach in die Welt hinauszugeben, ohne dass sie wirklich ein Gewinn für die Betroffenen sind. - Vielen Dank.

(Beifall FDP, vereinzelt CDU und Beifall Torge Schmidt [PIRATEN])

Vielen Dank. - Für die Fraktion der CDU erteile ich der Frau Abgeordneten Heike Franzen das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte beginnen mit dem Beispiel eines Grundschülers mit sonderpädagogischem Förderbedarf, den wir heute in der Schule haben. Was hat der für eine Situation, und wer ist für ihn eigentlich alles zuständig? - In erster Linie einmal die Lehrerin oder der Lehrer in der Klasse - gar keine Frage - und der Sonderpädagoge, der den sonderpädagogischen Förderbedarf übernimmt. Dann haben wir die Schulbegleitung, die dort ist; im Pausenbereich haben wir vielleicht sogar den Schulsozialarbeiter, der sich um dieses Kind kümmert, und als fünfte Person kommt jetzt auch noch die Schulassistenz hinzu.

Ich finde, dies vor diesem Hintergrund als ein multiprofessionelles Team zu bezeichnen, ist ein bisschen schwierig. Daher finde ich den Vorschlag der Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände, der gestern auf den Tisch gebracht wurde, durchaus bedenkenswert. Ziel muss es tatsächlich sein, dahin zu kommen, dass wir die Maßnahmen bündeln. Wie kriegen wir das hin? - Frau Klahn hat es gerade ausgeführt. Der Vorschlag ist, was die Finanzströme anbetrifft, schwierig, und die Frage der Schulbegleitung ist eine individuelle Leistung. Dies dort unterzubringen, halte ich für schwierig. Aber noch eine Person mehr an einem Grundschüler arbeiten zu lassen, ist schwer, denn wir wissen genau, dass Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf einen hohen Bedarf an persönlicher Bindung haben. Sie sollen möglichst eine Bezugsperson haben, mit der sie umgehen. Das halte ich daher an dieser Stelle für ausgesprochen schwierig. Insofern müssen wir wirklich darüber nachdenken, wie wir Maßnahmen bündeln können,

um vernünftig mit den Kindern an den Schulen arbeiten zu können.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn man sich die Geschichte der schulischen Assistenten ansieht, dann muss man bis jetzt sagen: Das ist eine Geschichte von Pleiten, Pech und Pannen. Das ist eine Notlösung aus dem Koalitionsausschuss heraus, in dem man damals gesagt hat: Es gibt das Gerichtsurteil zur Schulbegleitung. Es kann nicht sein, dass die Kommunen allein die pädagogische Arbeit und die Schulbegleitung übernehmen müssen. Nun lautete die Frage: Nehmen wir schulische Assistenten und machen uns auf diesen Weg? - Diese sollten am 1. Januar 2015 starten. Das hat nicht geklappt. Jetzt sollen sie zum 1. August starten.

In der Zwischenzeit wurden die Fragen nie geklärt, die Frau Klahn in ihrer Kleinen Anfrage und auch jetzt in dem Berichtsantrag gestellt hat. Ich finde, diese Fragen sind auch heute von der Ministerin nicht beantwortet worden. Das waren die Fragen: Was ist mit dem Aufgabenfeld der schulischen Assistenz? Was ist mit der Frage, wie sie konkret Lehrkräfte im Unterricht unterstützen? Weiter bleibt die Frage nach den Qualifikationsanforderungen unbeantwortet. Diese Frage halte ich nach der Einigung, die es jetzt zwischen den kommunalen Landesverbänden und dem Land gegeben hat, noch für viel wesentlicher,

(Beifall FDP und vereinzelt CDU)

denn es ist klar, dass die kommunalen Landesverbände deutlich gemacht haben, dass das, was jetzt als Schulassistenz kommt, definitiv der pädagogische Bereich der Schulbegleitung sein kann. Daher kann es nicht mehr der sozial erfahrene Mensch sein, der diese Aufgaben übernimmt, sondern hier muss es eine richtige Qualifikation in der sozialen Ausbildung geben. Die Frage, die gar nicht beantwortet worden ist, ist die Frage nach der Besoldung und der Tarifeinordnung. Die Antworten auf all diese Fragen aus dem Berichtsantrag sind Sie schuldig geblieben. Das scheint in dieser Landtagstagung durchaus Methode der Landesregierung zu sein. Wir haben es durchgängig am Mittwoch, am Donnerstag und heute gesehen, dass die Fragen nicht beantwortet werden.

Meine Damen und Herren, ehrlicherweise war bis gestern überhaupt nichts geregelt. Ich bin froh über den Antrag der Kollegin Klahn. Ich denke, nur durch den Druck, dass wir heute in dieser Landtagsdebatte darüber reden, ist es gestern noch einmal zu einem Gespräch und auch zu einer Einigung ge

(Anita Klahn)

kommen, damit heute wenigstens etwas berichtet werden kann.

(Beifall CDU und FDP)

Man muss natürlich wissen, dass mit der jetzigen Einigung darüber, dass das Land die pädagogische Arbeit der Schulbegleitung übernimmt, auch die Kosten für die Schulbegleitung reduziert werden. Wir haben es der Presse entnehmen können: Die Schulbegleitung wird demnächst nur noch mit 6,5 Millionen € statt mit 15 Millionen € finanziert. Das heißt, all das, was Sie den Eltern an zusätzlicher schulischer Arbeit versprochen haben -

(Zuruf Jette Waldinger-Thiering [SSW])

- Entschuldigung, das können Sie in den „Kieler Nachrichten“ nachlesen. - Das heißt, von den 13,2 Millionen € sind noch circa 4 Millionen € übrig. Das heißt, die Mittel für 203 Stellen der schulischen Assistenz fließen gar nicht in die zusätzliche Arbeit, sondern in die pädagogische Arbeit der Schulbegleitung und können wahrscheinlich gar nicht so eingesetzt werden, wie das hier heute dargestellt worden ist. Man muss sowieso davon ausgehen, dass 314 Stellen für 400 Grundschulen nicht ausreichend sind. Man kann hier auch nicht von Stellen reden, sondern man muss davon ausgehen, dass an den Grundschulen Stunden zur Verfügung stehen werden und keine Stellen.

Ich möchte gern noch etwas zu dem Thema der Personalverantwortung sagen. Frau Ministerin, Sie haben gerade deutlich gemacht, der Landkreistag habe die Verantwortung für die schulischen Assistenten abgelehnt. Ganz so ist es nicht. Es hat Gespräche gegeben. Ich weiß, dass der Landkreistag sehr wohl Vorschläge dahin gehend gemacht hat, wie diese schulischen Assistenten angedockt werden können. Diese hat die Landesregierung allerdings abgelehnt. Die Frage der Andockung der schulischen Assistenten an die Förderzentren für Lernbehinderte wäre zumindest eine überdenkenswerte Maßnahme gewesen.

(Zuruf Dr. Ralf Stegner [SPD])

- Die Frage der Schulträgerschaft hätte in der Tat eine Schulgesetzänderung nach sich ziehen müssen. In dieser Frage zu behaupten, dass die Kreise dies komplett abgelehnt haben, finde ich nicht redlich, denn die Kreise haben sich redlich bemüht, eine Lösung herbeizuführen. Ich finde schon, dass man dies in der Frage der Personalverwaltung überlegen muss. Ich habe sehr viel Verständnis dafür, dass die Kreise dies abgelehnt haben.

(Zuruf Martin Habersaat [SPD])

- Sie haben es inzwischen abgelehnt, natürlich. Sie haben es aber abgelehnt, weil die Landesregierung nicht bereit war, sich auf sie zuzubewegen. - Dazu gehören Fragen zu den Einstellungsverfahren, der Urlaubs- und Krankheitsvertretung und der Fortund Weiterbildung. All dies hätten die Kreise in eigener Verantwortung regeln müssen.

(Dr. Ralf Stegner [SPD]: Hätte, hätte!)

- Natürlich ist das so, wenn sie die Verantwortung übernehmen, Herr Stegner. Ehrlich, davon haben Sie wirklich keine Ahnung.

(Beifall CDU und FDP)

Man muss den Kreisen an dieser Stelle zugestehen, dass es hier Schwierigkeiten geben kann. Die Lösung, die jetzt gefunden worden ist, nämlich eine zweiteilige Trägerschaft -

(Zurufe)

- Ja, eine dreiteilige. Die freien Träger sind auch noch beteiligt. Das ist im Prinzip aber zweigeteilt. Auf der einen Seite tragen dies die Kommunen, auf der anderen Seite soll das Land dies tragen. Das wird nicht zur Vereinfachung der Verfahren beitragen.

(Dr. Ralf Stegner [SPD]: Haben Sie kein Vertrauen in die Kommunen?)

- Ich habe sehr viel Vertrauen in die Kommunen. Ich habe aber weniger Vertrauen in diese Landesregierung, Herr Dr. Stegner.

(Beifall CDU)

Was heißt das denn in der praktischen Umsetzung?

(Zurufe SPD)

- Das ist überhaupt nicht unsere Alternative. Unsere Alternative wäre gewesen, diese Mittel in die Sonderpädagogik fließen zu lassen, um entsprechend fachlich qualifiziertes Personal an den Schulen zu haben. Herr Dr. Stegner, da aber weigern Sie sich, weil Sie sagen, der Stabilitätsrat könnte dies nicht tragen. Jetzt kann der Stabilitätsrat plötzlich Stellen tragen, nämlich die Stellen für die schulischen Assistenten. Das widerspricht sich also massiv.

(Dr. Ralf Stegner [SPD]: Wir lösen die Pro- bleme, Sie jammern darüber!)

- Sie jammern darüber, dass wir Ihnen sagen, wie eine bessere Lösung aussehen würde, Herr Dr. Stegner.

(Beifall CDU)

(Heike Franzen)

Ich wiederhole es gern, weil die Ministerin mir so viel Redezeit gegeben hat: Wir wollen Sonderpädagogen an den Schulen haben, die fachlich gut qualifiziert sind und dort mit den Schülerinnen und Schülern arbeiten.

Meine letzte Minute der Redezeit möchte ich noch darauf verwenden: Frau Ministerin, ich hätte mir gewünscht, dass Sie darüber sprechen, was bis zum 1. August an den Schulen passieren soll. Darüber ist überhaupt nicht gesprochen worden. Die Schulen warten auf ihre schulischen Assistenten. Da ist nun wirklich die Frage: Was soll das nun sein? Welche Schule bekommt tatsächlich wie viele Stunden? Es muss klargestellt werden: Ist der kommunale Träger bereit, dafür die Trägerschaft zu übernehmen? Und an wen wird er diese Stellen vergeben?

Dann kommen die dazugehörigen Ausschreibungsverfahren. Ich frage Sie allen Ernstes: Wer soll die Arbeit machen? Sie stehen doch immer für den Mindestlohn und dafür, keine prekären Arbeitsverhältnisse zu haben. Hier geht es um Stunden, die vergeben werden. Das sind Teilzeitbereiche mit einer viertel Stelle oder einer halben Stelle. Diese gehen tatsächlich an die Schulen. Wer will denn dafür arbeiten? - Davon kann doch kein Mensch leben. Meine Damen und Herren, ich glaube, das ist nicht der richtige Weg.