Heike Franzen

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Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Um vier Tagesordnungspunkte in 5 Minuten - jetzt haben wir 7 Minuten Zeit - unterzubringen, müsste man entweder so schnell reden können wie die Kollegen Kubicki und Dolgner oder sich auf das Wesentliche konzentrieren. Mir fehlt die Fähigkeit, so schnell zu reden, also werde ich mir das Wesentliche vornehmen.
Die Ministerin legt seit Anfang dieses Jahres einen schönen Bericht nach dem anderen vor,
zur Begabtenförderung, zur MINT-Situation, zur Umsetzung des digitalen Lernens, zur schulischen Bildung allgemein. Sie schreibt verfassungswidrige Briefe an Lehrkräfte, Eltern und Schüler. Die Opposition kümmert sich um die Probleme, die es tatsächlich an den Schulen gibt.
Das ist eine Aussage, die wir sehen können, wenn wir uns die heutige Antragslage anschauen. Die Opposition kümmert sich um die Frage der Kosten für Eltern für Schulen und um das Thema Gewalt an Schulen. Das Thema Gewalt an unseren Schulen scheint Ihnen allen sichtlich unangenehm zu sein. Eine Schule wagt sich in die Presse, schreibt an das Ministerium, und bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage des Kollegen Dornquast weiß auf einmal niemand mehr von dieser Anfrage.
Das ist ein sensibles Thema, deswegen bin ich auch ein bisschen enttäuscht, Herr Kollege Krumbeck, dass Sie so in dieses Thema eingestiegen sind. Ich glaube, wir müssen uns schon darüber Gedanken machen, wie wir mit Gewalt an Schulen umgehen. Das ist kein Thema, um herumzuwitzeln.
Ich erwarte von einer Ministerin, dass auch sie sich um dieses Thema kümmert.
Frau Ministerin, da reicht es nicht, sich auf AntiGewalt-Programme zu berufen oder sich in Zukunft von den Schulen berichten lassen zu wollen. Ich will das gleich sagen: Wir werden dem FDP-Antrag an der Stelle zustimmen, auch wenn er etwas weitgehend ist.
Wichtig ist uns, dass deutlich wird, dass Gewalt an unseren Schulen nichts zu suchen hat.
Das ist keine alltägliche pädagogische Herausforderung. Hier reicht es nicht zu sagen: Augen zu und
durch. Hier heißt es: Hinschauen und helfen. Dazu ist der FDP-Antrag in der Tat geeignet.
Wie gesagt, Frau Ministerin, Sie haben ja einen guten Draht nach Hamburg. Dort wird so etwas in der Tat auch praktiziert.
Zum Antrag der PIRATEN ist anzumerken, dass es richtig ist - das tun wir auch im Ausschuss seit einiger Zeit -, dass wir uns mit den Kosten für Lehrund Lernmittel auseinandersetzen. Ich glaube, da sind wir uns im Haus alle einig. Ich halte allerdings den Antrag der PIRATEN für ein bisschen vorschnell. Die Kosten, die die PIRATEN hier ermittelt haben, treffen sicherlich auf schleswig-holsteinische Verhältnisse zu. Ob das für andere Bundesländer gilt, dahinter mache ich einmal ein Fragezeichen.
Wir sind außerdem der Meinung, dass wir insbesondere die Familien in den Blick nehmen müssen, die keine staatlichen Leistungen erhalten, aber dennoch ein so geringes Einkommen haben, dass die Schulkosten für sie wirklich zu einer unverhältnismäßigen Belastung werden. Ich glaube, da sind wir alle gefragt, wie wir diesen Eltern helfen können. Dafür haben wir alle noch keine Lösung, aber ich glaube, wir müssen uns an dieses Problem heranwagen. Richtig ist aber allemal, Herr Krumbeck, dass das Antragsverfahren vereinfacht werden muss. Deswegen werden wir uns bei dem Antrag enthalten.
Die Berichte der Ministerin geben schon noch einmal Anlass, sie von einer anderen Seite zu betrachten. Die Unterrichtssituation in Schleswig-Holstein hat sich verbessert, das ist richtig,
allerdings nicht, weil es mehr Planstellen als in der letzten Legislaturperiode gäbe, sondern weil sich die Schülerzahlen rückläufig entwickelt haben. Unterm Strich weist der Bildungsbericht auch aus, dass im Vergleich zu 2012 60 Planstellen weniger an den Schulen sind. Meine Damen und Herren, das größte Problem, das wir an den Schulen haben, nämlich die Frage des Unterrichtsausfalls, ist nach wie vor nicht gelöst. Deswegen wollen wir für die nächste Legislaturperiode auch eine Unterrichtsgarantie entwickeln, damit wir dieser schrecklichen Situation an den Schulen Herr werden können.
Unseren Forderungen nach einer nachhaltigen Personalplanung sind Sie in der ganzen Legislaturperiode nicht gefolgt. Da noch einmal Dank an die PIRATEN für die Große Anfrage, die Sie gestellt haben, die nämlich die ganze Misere in der Personalplanung offenlegt. Das heißt, es gibt keine nachhaltige Planung für Nachwuchsgewinnung. Das gilt insbesondere auch für die MINT-Fächer. Unseren Vorstoß, Informatik als Pflichtfach einzuführen, haben Sie abgelehnt. Informatik ist aber die Grundlage, um nicht nur mit digitalen Medien umzugehen, sondern sie auch zu verstehen.
Frau Ministerin, wenn man ehrlich ist - an dem Modellprojekt zur Digitalisierung an Schulen nehmen im Augenblick 46 Schulen teil -, muss man ehrlicherweise auch sagen: 46 von 800. Jetzt wollen Sie für den Bericht zur digitalen Bildung gelobt werden. Ich frage mich, wofür: Wenn Sie in dem Tempo weitermachen, brauchen wir 40 Jahre, um die Schulen alle zu digitalisieren. Das ist mir ein bisschen zu langsam, da müssen wir schon ein bisschen mehr reinhauen.
Das vom Ministerium in Auftrag gegebene KlemmGutachten kommt zu dem Schluss, dass uns in Schleswig-Holstein 500 Sonderpädagogen fehlen. Sie stellen in diesem Jahr 50 ein. An der Universität Flensburg allerdings müssen nach wie vor drei Viertel der Bewerber für diesen Studiengang abgelehnt werden, weil es nicht genügend Studienplätze gibt. Wir haben in den letzten Jahren immer wieder beantragt, mehr Sonderpädagogen einzustellen, aber auch eine zusätzliche Professur an der Universität Flensburg einzurichten. Dies wurde immer wieder von den regierungstragenden Fraktionen abgelehnt, was jetzt zur Folge hat, dass wir gar nicht mehr genügend Sonderpädagogen haben, die wir einstellen können. Aber Inklusion braucht Sonderpädagogen, ansonsten werden wir hier alle kläglich scheitern.
Vielleicht noch ein Wort zu den von Ihnen so hoch gelobten kleinen Oberstufen an den Gemeinschaftsschulen: Eine Kleine Anfrage von mir hat jetzt deutlich gemacht, wie undurchdacht diese neuen Oberstufen eingerichtet worden sind. An den 43 Oberstufen an den Gemeinschaftsschulen unterrichten insgesamt 180 Lehrkräfte ohne eine Lehramtsbefähigung für die Oberstufe. Der Antwort ist auch zu entnehmen, dass diese Lehrkräfte immer nur für ein Jahr unterrichten. Das heißt, alle Klassen, die von diesen Lehrkräften unterrichtet werden, sind auch von einem Lehrerwechsel in der Oberstufe betroffen. Das ist doch keine nachhaltige
Politik, um Kinder in den Oberstufen gut vorbereitet zum Abitur zu bringen. Das ist so undurchdacht, das ist schon fast verantwortungslos. Das gilt übrigens bis in den 13. Jahrgang.
Wir nehmen die Berichte, die Sie vorgelegt haben, zur Kenntnis. Wir nehmen allerdings auch zur Kenntnis, dass für die Regierungsarbeit ein alter Spruch der vorhergehenden Bildungsministerin zutrifft. Frau Wende hat immer gesagt: Das ist selektive Wahrnehmung. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kinder sollen ihre Muttersprache lernen. Darüber sind wir uns in diesem Haus sicher alle einig. Kinder, die aus anderen Ländern zu uns kommen, sollen selbstverständlich auch die deutsche Sprache erlernen. Das ist aus unserer Sicht wesentliche Grundvoraussetzung, um sich in unserem Land erfolgreich zu integrieren.
Studien haben in der Vergangenheit immer wieder belegt, dass sich das Beherrschen der Muttersprache positiv auf den Erwerb einer Fremdsprache, aber ebenso positiv auf die Persönlichkeitsentwicklung eines Kindes auswirkt. Darum ist es für uns wichtig, dass wir jungen Menschen herkunftssprachlichen Unterricht ermöglichen.
Bisher ist das über sogenannte Konsulatslehrkräfte erfolgt. Diese Lehrkräfte kommen aus den Herkunftsländern. Die Verantwortung für diesen Unter
richt liegt in der Hand der jeweiligen Botschaft. So ist die Situation auch in Schleswig-Holstein. In anderen Bundesländern sieht es durchaus anders aus, die Kollegin Klahn hat es eben ausgeführt. Die Bandbreite reicht von gar keinen Konsulatslehrkräften bis hin zu herkunftssprachlichem Unterricht in der Verantwortung der jeweiligen Länder.
Man muss ehrlicherweise sagen, dass es bisher damit in Schleswig-Holstein keine schlechten Erfahrungen gegeben hat.
Wer käme allerdings auch auf die Idee, dass ein Herkunftsland - wie gerade die Türkei in Nordrhein-Westfalen - versucht, über diese Lehrkräfte Einfluss auf die Kinder zu nehmen, die hier in Deutschland leben, und sie zu Spitzeldiensten auffordert? Erfreulicherweise ist das aufgeflogen. Es macht deutlich, dass unsere Gesellschaft hier richtig aufgestellt ist.
Wir fragen uns allerdings, ob wir insgesamt mit dem herkunftssprachlichen Unterricht noch richtig aufgestellt sind. Die rechtliche Grundlage dafür stammt aus den 70er-Jahren des letzten Jahrhunderts. Die faktische Grundlage waren die damaligen Wanderarbeiter. Seit dieser Zeit hat sich jedoch einiges verändert. Gerade in Zeiten, in denen Menschen bei uns Zuflucht suchen, sollten wir auch die Verantwortung dafür und die Kontrolle darüber übernehmen, worin und von wem Kinder hier bei uns unterrichtet werden.
Unsere Auffassung ist: Grundsätzlich sollte der Unterricht von ausgebildeten Lehrkräften auf der Grundlage eines Lehrplans erteilt werden. Diese grundsätzliche Entscheidung haben wir übrigens in diesem Hause schon einmal getroffen, als es um den islamischen Religionsunterricht ging, der an unseren Grundschulen stattfindet.
Eine solche grundsätzliche Entscheidung lässt sich sicherlich nicht von jetzt auf gleich umsetzen. Deshalb wollen wir Lehrpläne entwickeln. Ich habe gar nichts dagegen, dies mit den Herkunftsländern gemeinsam zu tun. Wir wollen Lehrkräfte ausbilden. In der Zwischenzeit soll der herkunftssprachliche Unterricht von der Schulaufsicht begleitet werden. In diesem Punkt stimmen wir mit der FDP überein.
Was wir allerdings nicht mittragen, ist die Entscheidung der Ministerin, den herkunftssprachlichen Unterricht weiter sich selbst zu überlassen. Es reicht nicht aus, die Schulen anzuweisen, dafür zu sorgen,
dass der herkunftssprachliche Unterricht nicht mehr während der Schulzeit stattfindet. Das ist nicht die Situation, die wir haben wollen. Wenn ich im Koalitionsantrag lese, dass Sie davon ausgehen, dass die anderen Staaten ausschließlich Inhalte verbreiten, die mit den Grundwerten des Grundgesetzes und der Verfassung Schleswig-Holsteins übereinstimmen, dann finde ich das in der Tat ein Stück weit naiv.
Gerade die Frage der Türkei hat gezeigt, dass es eben nicht so ist. Deswegen muss dieser Unterricht unter die Kontrolle unseres Landes.
Liebe Kolleginnen und Kollegen: Wir werden sowohl dem FDP-Antrag als auch selbstverständlich unserem eigenen Antrag zustimmen. Den Antrag der Koalition werden wir ablehnen. Wir haben es geschafft, über die Referenten in unserer Fraktion in Erfahrung zu bringen, was in anderen Bundesländern stattfindet. Vielleicht ist Ihnen das auch möglich.
Ich bitte daher um Unterstützung für unseren Antrag.
So, Kinners: Wir sind bei Herkunftssprache. Ich werde mir jetzt das Spässken machen, mich in meiner Herkunftssprache bei Ihnen zu verabschieden.
Ich werd Se‘n bissken vermissen. Meine Omma würde sagen: Allet Prachtexemplare hier, alle wie sie da sind - auch Sie, Herr Stegner. Alle!
Also: Machet wat für‘s Land, ich mach jetzt wat anderes - und dat ist auch schön. Ich wünsch euch wat, macht et jut - Tschüss!
Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Herr Dr. Stegner, ich möchte gern noch einmal Ihre Äußerungen zur Bildungspolitik und zu den Haushaltsgrundlagen dieser Bildungspolitik aufgreifen.
Sie vergleichen ja immer so gern Ihre Regierungsarbeit mit der Regierungsarbeit der letzten Landesregierung.
Das Problem ist, dass diese Regierung eine komplett andere Haushaltsgrundlage hatte und hat, als sie die Vorgängerregierung hatte.
- Nein, Sie brauchen sich jetzt kein Taschentuch zu holen, sondern ich will nur einfach einmal Äpfel mit Äpfeln vergleichen, nämlich das, was die CDUFraktion in dieser Zeit mit den Mitteln, die auch Sie zur Verfügung hatten, im Bildungsbereich gemacht hätte.
- Hätte, natürlich. Hier sind Anträge vorgelegt worden, es sind Anträge, die Sie zum Teil auch abgelehnt haben. Sie haben doch den Hochschulen die BAföG-Mittel vorenthalten.
- Ja, Herr Dr. Stegner, wir hätten es den Schulen und den Hochschulen gegeben.
Nein, nicht eins plus eins ist drei.
Obendrein muss man auch einmal sagen, meine Damen und Herren: Schauen Sie doch einmal nach, was denn die Oppositionsfraktionen durchgängig, jeder in unterschiedlichen Bereichen, im Bildungs
bereich mit den zweieinhalb Milliarden Euro, die Sie zur Verfügung hatten, gemacht hätten. Wäre es unsere Bilanz heute gewesen, gäbe es in diesem Land 500 Lehrerplanstellen mehr.
Das heißt, wir hätten diese Lehrerstellen vollständig für eine 100-prozentige Unterrichtsversorgung an die Schulen gegeben. - Herr Dr. Stegner, das müssen Sie sich anhören, auch wenn es Ihnen nicht gefällt. Unter der Verantwortung der CDU hätte das Land definitiv eine 100-prozentige Unterrichtsversorgung darstellen können.
Und es hätte den Universitäten BAföG-Mittel zur Verfügung gestellt. Dies hätten auch Sie machen können. Sie haben sich dem verweigert. Deswegen bitte ich Sie, hier Äpfel mit Äpfel und nicht Äpfel mit Birnen zu vergleichen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vielen Dank, Frau Ministerin. Ich glaube, wir hätten noch mehr Redezeit gebrauchen können. Wenn wir Bildungspolitiker im Ältestenrat hätten, dann wären an dieser Stelle andere Tagesordnungspunkte gesetzt.
Das ist vielleicht eine Anregung für die nächste Legislaturperiode. Deswegen nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass ich in 5 Minuten nicht auf alle Punkte eingehen kann. Wir haben drei wirklich schwierige Themen, und alle drei hätten es verdient, dass man sich intensiv mit ihnen befasst.
Zunächst möchte ich auf den vorgelegten MINTBericht eingehen. Wenn man ehrlich ist: Je nachdem welche Studie man zugrunde legt, die die MINT-Leistungen unserer Schülerinnen und Schüler misst, schneiden wir mal besser und mal schlechter ab. Das hat gerade das letzte Jahr gezeigt. Dass sich die Landesregierung, das würden wir vielleicht auch tun, zunächst einmal die positiven Aspekte zu eigen macht, das kann man tun.
Aber egal wie man die Leistungen der MINT-Studien bewertet, ob man sie nun als gut betrachtet oder eher die negativen Dinge herausfiltert; eines bleibt definitiv zu tun: Egal wie viele Initiativen wir auch außerhalb der Schule haben, und wir begrüßen es auch, dass diese Initiativen noch in die Schulen hineinragen, wir brauchen doch Rahmenbedingungen innerhalb der Schulen. Das ist unsere Aufgabe hier. Das ist unsere Aufgabe als Parlament, als Land. Hier muss man sagen: Wir brauchen entsprechende Rahmenbedingungen an den Schulen und gut ausgebildete Lehrkräfte.
Hier muss man ehrlicherweise sagen: Die Landesregierung floppt da im Augenblick komplett. Ich will beispielsweise die Situation unserer Gemeinschaftsschulen im Land aufgreifen: In Mathematik und Biologie ist die Sachlage noch einigermaßen entspannt. Danach ergibt sich allerdings folgendes Bild: Durchschnittlich kommen auf jede unserer 182 Gemeinschaftsschulen 2,5 Physiklehrer, 2,3 Chemielehrer, 1,2 Techniklehrer und sage und schreibe 0,03 Informatiklehrer.
Meine Damen und Herren, in Schleswig-Holstein werden wir bis zum Jahr 2018 insgesamt 57 Chemielehrer, 44 Physiklehrer, 13 Techniklehrer und 2 Informatiklehrer für die 182 Gemeinschaftsschulen und 99 Gymnasien ausbilden. Meine Da
men und Herren, was unsere Schulen brauchen, ist kein Bericht der Ministerin, sondern eine MINTOffensive im Land, was die Versorgung mit Lehrkräften betrifft.
Ich denke dabei daran, dass wir an den Schulen und in der Aus- und Fortbildung weiter entsprechende Maßnahmen ergreifen müssen, dass wir die Bewerbung der MINT-Fächer gerade in Bezug auf die beruflichen Möglichkeiten vorantreiben müssen und dass wir uns auch mit dem Fach NaWi auseinandersetzen müssen. Hier muss die Konzentration auf die einzelnen Fächer in den Schulen stattfinden. Die Zusammenlegung der Fächer zu einem Fach NaWi hilft hier nicht weiter. Dazu gehört auch der verstärkte Technikunterricht, und ich will noch einmal daran erinnern, dass der gemeinsame Vorstoß der PIRATEN und der CDU-Fraktion zum Thema Informatikunterricht als Pflichtfach hier nicht akzeptiert worden ist. Die Ergebnisse davon habe ich Ihnen gerade vorgestellt. Das hilft uns im MINT-Bereich nicht weiter. Wir müssen hier sehr viel mehr tun, damit alle Kinder davon profitieren können.
So ähnlich sieht es auch bei der Begabtenförderung aus. Die ganze Legislaturperiode über ist dieses Thema hier nicht einmal vonseiten der Landesregierung angebracht worden. Jetzt fällt es Ihnen kurz vor der Landtagswahl ein, dass es ja noch eine Gruppe von Kindern gibt, um die man sich vielleicht kümmern müsste, und die Ministerin legt einen Bericht vor. Inhalt: Wir haben das gemacht, was wir immer gemacht haben. Die Frage ist: Wie machen wir jetzt weiter?
Ein Blick in das Wahlprogramm der SPD wäre an dieser Stelle ganz hilfreich. Die SPD bemängelt, dass die Schülerinnen und Schüler mit besonderen Begabungen in Deutschland nicht ausreichend bei der Entfaltung der Talente berücksichtigt werden. Mit Ausnahme von zweieinhalb Jahren hat die SPD hier - ich weiß nicht - seit 25 Jahren die Bildungsverantwortung in diesem Land. Da hätte man schon einmal etwas in diese Richtung unternehmen können.
Aber was soll denn nun konkret passieren? - Das beschreibt das SPD-Programm nicht. Jetzt soll es einen Runden Tisch geben. Frau Ministerin, Sie haben gerade gesagt, Sie wollen sich mit allen Beteiligten an diesem Runden Tisch unterhalten. Ich
frage mich allerdings: Warum eigentlich jetzt, zu diesem Zeitpunkt? Für diese Legislaturperiode wird dieser Runde Tisch definitiv keine Auswirkungen mehr haben. Sie endet, das wissen wir.
Auf das Wahlprogramm der SPD wird er auch keine Auswirkungen mehr haben, denn das ist inzwischen beschlossen. Insofern wird es wohl auch keine Auswirkungen auf zukünftige Koalitionsverhandlungen haben. Ich finde, das wird dem Thema der Hochbegabtenförderung nicht gerecht. Deswegen haben wir Ihnen mit unserem Antrag Vorschläge unterbreitet, wie wir Hochbegabtenförderung in diesem Land weiter ausbauen wollen. Wir sind der Auffassung: So verschieden wie die Kinder sind, so unterschiedlich müssen auch die Angebote innerhalb der Begabtenförderung sein.
- Natürlich muss das sein, so verschieden wie die Kinder sind. Deshalb wollen wir, dass die Kinder und ihre Potenziale so früh wie möglich in den Schulen erkannt werden, insbesondere bereits im Grundschulbereich. Lehrkräfte, Eltern und Schülerinnen und Schüler sollen hier auf Fachleute zurückgreifen können, die sie beraten und unterstützen. Das Schulsystem zwischen Gemeinschaftsschule und Gymnasium muss so durchlässig sein, dass ein Wechsel von der Gemeinschaftsschule zum Gymnasium an dieser Stelle auch möglich ist.
Ich finde, wir brauchen für hochbegabte Kinder ein Angebot von Hochbegabtenklassen, damit die Kinder eben nicht mehr außerhalb Schleswig-Holsteins nach einem Schulangebot suchen müssen.
Auch unsere Hochschulen sollen sich verstärkt mit dem Thema Begabung und Hochbegabung auseinandersetzen und mit unseren Schulen zusammenarbeiten.
Das sind unsere konkreten Vorschläge, die wir Ihnen unterbreiten. Wir sind gern bereit, mit Ihnen im Ausschuss weiter darüber zu diskutieren. Am besten wäre natürlich, Sie würden unserem Antrag an dieser Stelle zustimmen. Dann hätten wir jetzt zumindest ein Aufrufsignal für die Hochbegabtenförderung hier in Schleswig-Holstein. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema Lernmittelfreiheit beschäftigt uns im Bildungsausschuss ja nun schon seit einiger Zeit. Erst in der letzten Sitzung haben wir eine gemeinsame Runde mit allen Beteiligten an Schule zu diesem Thema gehabt. Auch eine Studie ist auf den Weg gebracht worden, mit der wir uns hier im Landtag bereits beschäftigt haben. Die Studie hat sich allerdings nicht mit dem Thema der digitalen Medien beschäftigt. Das könnte zum Teil auch daran liegen, dass die digitalen Medien als Unterrichtsmaterial noch nicht in allen Schulen die Aufmerksamkeit haben - das ist uns in der Runde auch bestätigt worden -, die wir uns vielleicht wünschen würden.
Auch bei den Antworten der Eltern, was denn den Geldbeutel für Unterrichtsmaterial stark belastet, standen die digitalen Medien nicht im Mittelpunkt. Frau Klahn, Sie selber haben noch eine Rückfrage an Herrn Professor Köller gestellt, der uns deutlich gemacht hat, dass das nicht der Fall gewesen ist. Trotzdem erleben wir immer wieder, dass genau über dieses Thema diskutiert wird, wenn beispielsweise eine Tablet-Klasse eingerichtet werden soll. Wer finanziert dann das Tablet, die Schule oder die Eltern?
Die FDP will jetzt das Schulgesetz ändern. Sie sagen, Sie wollen das damit klären. Gerade haben Sie schon gesagt, dass es eventuell doch mit mehr Finanzen verbunden ist. In Ihrem Gesetzentwurf erklären Sie noch, dass Konnexität nicht greife.
Das will ich noch einmal sagen: In der Begründung zu Ihrem Gesetzentwurf sagen Sie, Konnexität greift nicht. Das sehe ich in der Tat ganz anders; denn es ist eine Ausweitung des Umfangs der Aufgaben, die von den Kommunen wahrgenommen werden. Insofern finde ich es sehr gut, wenn wir sagen, wir müssen mit den Kommunen darüber reden,
weil ich glaube, dass die Kommunen an der Stelle eine etwas andere Auffassung haben. Nur mit dem Hineinschreiben, dass Konnexität nicht entsteht, ist das Thema noch nicht vom Tisch und das Problem noch nicht gelöst.
Ganz abgesehen davon stellen sich mir noch ganz andere Fragen: Wenn es denn sein soll, wie viele digitale Endgeräte sollen es denn sein, für jedes Kind eines oder ein Klassensatz? Welche Klasse hat dann wann Zugriff darauf? Wann wird gearbeitet? Wie geht man damit um, wenn Kinder die digitalen Endgeräte mit nach Hause nehmen und zu Hause recherchieren wollen, aber zu Hause kein WLAN ist? - Also, all die Probleme, die wir damit im Augenblick haben, hätten wir damit nicht gelöst.
Mit meinen Fragen könnte ich so weitermachen. Wir müssen dabei wirklich hinterfragen: Wie kriegen wir die Finanzierung von digitalen Endgeräten in den Schulen so geklärt, dass es zu einer unkomplizierten Nutzung - vielleicht auch vorhandener eigener Geräte - und zu einer vertretbaren Finanzierung kommt?
Liebe Kolleginnen und Kollegen, in der Tat verfügt fast jeder Schüler inzwischen über ein Smartphone. In den Schulen sind digitale Endgeräte vorhanden, nicht gleichzeitig für jeden Schüler; das ist klar. Was ist denn nun wirklich notwendig? Was kann von dem vorhandenen Material genutzt werden, und was wird darüber hinaus benötigt?
Ich würde gern einen Vorschlag machen. Wir sind, glaube ich, im Bildungsausschuss gerade auf einem ziemlich gangbaren Weg, indem wir uns insgesamt darüber unterhalten, wie wir Lehr- und Lernmittelfreiheit in Schleswig-Holstein besser organisieren können. Wir haben am 30. März 2017 eine weitere Runde zu diesem Thema. Ich glaube, wenn wir eine Klärung brauchen, dann nicht nur zur Finanzierung von digitalen Endgeräten, sondern insgesamt eine Klärung der Frage, wie Eltern und Schulen belastet sind, was die Finanzen betrifft. Deswegen würde ich vorschlagen, dass wir das, was die FDP vorgeschlagen hat, in dieser Runde mit erörtern, übrigens auch mit den Vertretern der kommunalen Landesverbände, weil ich glaube, dass sie noch eine etwas andere Auffassung dazu haben. Dann sollten wir uns insgesamt überlegen, welche Kosten wir Eltern von der Hand halten könnten und welche getragen werden müssten. Wo kann man welche Eltern tatsächlich entlasten, und wo ist die Gruppe von Eltern, die wir tatsächlich stark unterstützen müssen? - Wir haben, finde ich, schon einige gute Gespräche dazu geführt.
Ansonsten bleibt natürlich ganz klar: Es ist ein Gesetzentwurf. Somit ist die Überweisung in den Bildungsausschuss, mitberatend natürlich auch in den Innen- und Rechtsausschuss, notwendig.
Sie haben es gerade selber gesagt: Es wird schwierig werden, ein Anhörungsverfahren in Gang zu bringen, weil natürlich klar ist: Die nächste Tagung ist auch die letzte hier in der Legislatur. Nichtsdestotrotz werden wir uns nicht dem üblichen Verfahren entziehen und bitten um Überweisung in den Ausschuss.
- Das ist ein Gesetzentwurf.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will versuchen, in Ruhe ein paar gesetzliche Grundlagen zu erläutern, die der Geschichte zugrunde liegen. Eine Schulkonferenz kann mitnichten beschließen, eine Tablet-Klasse einzurichten. Eine Schulkonferenz kann laut § 63 Absatz 1 Nummer 4 „Grundsätze für die Einführung von Schulbü
chern und die Auswahl von Lehr- und Lernmitteln“ beschließen. Darüber hinaus kann sie nach Nummer 24 „Maßnahmen zur Rationalisierung der Arbeit an der Schule sowie Empfehlungen für die Verwendung technischer Unterrichtsmittel“ beschließen.
Sie kann gegenüber dem Schulträger natürlich Wünsche äußern, gar keine Frage. Dann werden die Wünsche an den Schulträger herangetragen und im Schulausschuss beraten. Das ist das jetzige Verfahren. Sie kann aber nicht beschließen, Tablet-Klassen einzuführen, sondern sie kann nur über die Grundsätze des Umgangs mit solchen Geräten beschließen. Das funktioniert nicht.
Eine zweite gesetzliche Grundlage betrifft die Konnexität. Frau Klahn, ich habe es mir noch einmal herausgesucht. Sie beantragen, in § 13 Absatz 1 des Schulgesetzes eine weitere Nummer 3 aufzunehmen, die digitalen Endgeräte. 1998 haben sich unsere Vorgänger in diesem Haus auf die Maßgaben zur Konnexität verständigt. Damals ist Artikel 49 Absatz 2 beschlossen worden:
„Werden die Gemeinden oder die Gemeindeverbände durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes durch Verordnung zur Erfüllung bestimmter öffentlicher Aufgaben verpflichtet, so sind dabei Bestimmungen über die Deckung der Kosten zu treffen. Führen diese Aufgaben zu einer Mehrbelastung der Gemeinden oder Gemeindeverbände, so ist dafür ein entsprechender finanzieller Ausgleich zu schaffen.“
In den Erläuterungen dazu - das ist das Spannende an der Geschichte; zugrunde liegt die Situation 1998 - heißt es:
„Die Verpflichtung zur Erfüllung von Aufgaben in Artikel 46 Absatz 4 … erfasst alle Aufgaben, für deren Erfüllung - auch hinsichtlich des Umfangs oder des Standards die Kommunen durch das Land neu oder zusätzlich in die Pflicht genommen werden (so- genannte Aufgabenübertragung).“
Wenn Sie sagen, dass zusätzlich digitale Endgeräte finanziert werden sollen, dann löst das meiner Ansicht nach - ich bin kein Rechtsversteher, ich bin auch kein Jurist, aber das ist klar formuliert - definitiv Konnexität aus.
Ich werbe bei diesem Thema noch einmal für die Position der CDU: Digitale Endgeräte gehören
heutzutage selbstverständlich in die Schulen, gar keine Frage, das stellt keiner in Abrede. Aber wie wir das finanzieren, sollten wir mit allen an Schule Beteiligten diskutieren, und wir sollten vor allem auch gucken, welche Ressourcen vorhanden sind, was wir schon nutzen können und was wir zusätzlich brauchen. Statt über digitale Endgeräte zu diskutieren, wäre mir viel lieber, darüber zu diskutieren, wie wir Software so kompatibel machen, dass wir sie mit allen Geräten nutzen können. Dann bräuchten wir uns über das Thema nicht mehr groß zu unterhalten.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Ministerin, ich will den Fokus auf die
tatsächlich neu gebildeten Oberstufen legen. Das war Inhalt des Berichts.
Alles, was das verdeckt, werde ich an dieser Stelle außen vor lassen.
Liest man den Bericht der Landesregierung zur Entwicklung der neuen Oberstufen an Gemeinschaftsschulen, könnte man meinen, in SchleswigHolstein sei alles in Butter. Da wird sich die Welt schöngeschrieben. Sachlichkeit hat bei den Textteilen des Berichts nicht unbedingt im Vordergrund gestanden. Dazu will ich nur ein einziges Beispiel herausgreifen. Auf Seite 15 steht - ich zitiere -:
„Viele Gemeinschaftsschulen … haben eine Ausnahmegenehmigung zum Verzicht auf Einrichtung eines sprachlichen Profils.“
Dass es nicht alle sind, hängt mit den Gemeinschaftsschulen zusammen, die vorher Gesamtschulen gewesen sind. Hier wird tatsächlich noch das eine oder andere sprachliche Profil angeboten.
Schaut man sich das Zahlenwerk am Ende des Berichts genauer an, stellt man fest, dass nicht eine einzige der neuen Oberstufen, von denen in diesem Bericht geredet werden soll, die entsprechende Landesverordnung zu den Pflichtprofilen tatsächlich erfüllt. Nirgendwo ist ein sprachliches Profil eingerichtet worden.
Ich finde es bedenklich, dass Sie, Frau Ministerin, als Lösung vorschlagen, die Anforderungen an die Profile herabzusetzen, damit dort jetzt entsprechende sprachliche Profile angeboten werden können. Das kann nicht Ziel von Bildungspolitik in Schleswig-Holstein sein.
Wir müssen analog zu den Oberstufen an den Gymnasien eine gleichwertige Oberstufe schaffen. Wir können hierbei nicht von den Anforderungen abweichen. Das ist eine Politik, die dem Leistungsgedanken in unseren Schulen komplett widerspricht.
Alle neuen Oberstufen haben eine Ausnahmeregelung erhalten. Ich bin der Auffassung: Das kann in der Tat nicht im Sinne des Erfinders sein.
Wie sieht die Situation an den neuen Oberstufen tatsächlich aus? - Die Landesregierung sagt - Frau Ministerin, Sie haben das auch gerade ausgeführt -:
Alles ist bestens. Von den 17 neuen Oberstufen schaffen es bisher fünf nicht, die Mindestgröße von 50 in der Einführungsphase zu erfüllen. Eine kommt tatsächlich exakt auf 50, fünf liegen zwischen 50 und 60 Schülerinnen und Schülern. Wir wissen aus den Akteneinsichten, dass auch das Ministerium der Auffassung ist, 60 sei eine gute Größe, damit man dauerhaft zwei Profile sicherstellen kann. Gerade einmal zwei Oberstufen haben mehr als 60 Schülerinnen und Schüler in der Eingangsphase.
Wozu führen diese Zahlen? Hierzu will ich drei Beispiele nennen. Die Schule am Burgfeld hatte 2014 31 Schülerinnen und Schüler in der Eingangsphase. Davon sind in der Qualifikationsphase II noch 19 übrig geblieben. Die Oberstufe in Nortorf hatte 2014 21 Schülerinnen und Schüler in der Eingangsphase. Davon sind in der Qualifikationsphase noch 14 übrig geblieben. In Handewitt waren es 2013 31 in der Eingangsphase, und es sind noch zehn Schülerinnen und Schüler übrig geblieben.
Das hat natürlich auch mit erhöhten Abbrecherquoten an Oberstufen in Gemeinschaftsschulen zu tun. Ich will die Gründe dafür gar nicht deutlich machen. Aber so etwas muss man bei Genehmigungsverfahren berücksichtigen.
Das Tollste ist: Alle drei Oberstufen bieten auch noch drei Profile an. Solche Klassengrößen würden wir uns für Grundschulen in der Tat alle hier wünschen. Die werden natürlich nicht genehmigt. Aber an einer Oberstufe im 13. Jahrgang kann man es den Kindern nicht zumuten, einen anderen Schulstandort aufzusuchen. Ich finde, das ist wirklich eine skurrile, ideologiegetriebene Bildungspolitik,
insbesondere vor dem Hintergrund dessen, dass die bestehenden Oberstufen an Gymnasien und beruflichen Schulen sehr wohl die Kapazitäten gehabt hätten, diese Schülerinnen und Schüler aufzunehmen. Das hätte im Übrigen auch einige positive Effekte mit sich gebracht. Es hätte nämlich dann aufgrund höherer Schülerzahlen auch die Möglichkeit gegeben, mehr Profile anzubieten und damit auch den Neigungen von Schülerinnen und Schülern entsprechend entgegenzukommen. Vielleicht hätten wir auch das eine oder andere sprachliche Profil obendrauf bekommen.
Meine Damen und Herren, davon einmal ganz abgesehen, haben auch die Schulträger ganz schön tief in die Tasche gegriffen. Ich will hier einmal das Beispiel Bordesholm herausgreifen. Bordesholm hat in dem guten Glauben an die Zusagen der Landesregierung bisher 3 Millionen € investiert. Dort sind im Augenblick 33 Schülerinnen und Schüler in der Eingangsphase. Ich finde, Sie haben hier eine sehr hohe Verantwortung gegenüber der Gemeinde Bordesholm, die sich hier auf Ihre Prognosen verlassen und so viel Geld in die Hand genommen hat.
Nein, ich lasse keine Zwischenfragen zu. - Sie werden die Frage erlauben müssen, welche Konsequenzen denn jetzt für diese Schule gezogen werden. Die Antwort auf diese Frage, Frau Ministerin, sind Sie heute schuldig geblieben.
Wir haben als CDU-Fraktion in der Vergangenheit immer wieder auf diese Probleme hingewiesen. Frau Ministerin, Sie selber sagen im Fazit Ihres Berichts, die Kooperation mit bestehenden Oberstufen ist ein Erfolgsmodell. Ich sage: Ja, das ist es, und es wäre die bessere Alternative gewesen, als diese kleinen Oberstufen einzurichten.
Die Behauptung, dass die Errichtung der neuen Oberstufen keine nachteiligen Auswirkungen auf die Unterrichtsversorgung allgemein habe, halte ich für kühn und auch für falsch. Wie erklären Sie es sich sonst, dass Ministerin Wende im Jahr 2012 noch verkündet hat, wir haben ein strukturelles Defizit von 1.250 Planstellen? Sie selber wissen, wie viele Planstellen Sie geschaffen haben. Das Defizit ist, obwohl Sie deutlich mehr geschaffen haben, nicht geschlossen worden. Das hat natürlich auch damit zu tun, dass die Oberstufen an den Gemeinschaftsschulen entsprechend versorgt sind. Wir benötigen mindestens 10,5 Planstellen für 14 Fächer.
Ich will noch eine weitere Oberstufe herausgreifen. Das ist die Oberstufe in Nortorf. Wenn wir die 10,5 Planstellen zugrunde legen, dann haben wir dort eine Lehrer-Schüler-Relation von 1:14. Das hätten wir auch gern an anderen Schulen.
Ich komme zu meinem letzten Satz, Herr Präsident! - Mein Fazit, liebe Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen, ist: Sie wollten den großen Wurf. Er ist Ihnen jetzt leider auf die Füße gefallen. Stehen Sie dazu, dass jedes Kind die Chance, den höchsten Bildungsabschluss zu erreichen, auch tatsächlich bekommt. Aber dafür brauchen wir keine Mini-Oberstufen, sondern ein gut ausgebautes Oberstufenprofil an unseren Schulen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal möchte ich mich bei den Verfassern der vorliegenden Studie für ihre Arbeit bedanken. Die Studie zeigt sehr differenziert auf, was die Eltern an schleswig-holsteinischen Schulen für Bildung und Betreuung ihrer Kinder ausgeben. Durchschnittlich
- das haben wir gerade gehört - sind es rund 1.000 € pro Schuljahr. Das kann für Elternhäuser je nach ihrem Einkommen zu erheblichen Belastungen führen. Allerdings zeigt die Studie auch auf, dass die Belastungen an einigen Stellen alle Eltern treffen und an anderen Stellen sehr unterschiedliche Belastungen auslösen.
Auf eines will ich aber vorweg noch einmal hinweisen: Es sind in der Regel nicht die Unterrichtsmaterialien wie Stifte und Hefte, die Eltern am allerstärksten belasten. Die Kosten dafür liegen durchschnittlich bei 172 € bis 182 € im Jahr. Allerdings ist zu beachten, dass diese Mittel von allen Eltern aufgebracht werden müssen. Das hat natürlich Auswirkungen darauf, wie wir in Zukunft mit solchen Aufwendungen umgehen. Insbesondere der Bereich Versorgung, also die Frage der Fahrtkosten zur Schule, Mittagsverpflegung und Nachmittagsbetreuung und auch der Bereich der Nachhilfe lösen die höchsten Kosten für Eltern aus.
Bei der Versorgung liegen sie bei durchschnittlich 312 €. Insgesamt investieren Eltern mit einem höheren Bildungsabschluss und vermutlich auch mit einem höheren Einkommen an der Stelle mehr in die Bildung ihrer Kinder als Eltern mit einem niedrigen Bildungsabschluss. Das fällt insbesondere auch bei der Nachhilfe auf. Hier tragen die Eltern mit einem Hochschulstudium die höchsten Kosten für die Nachhilfe. Aber auch bei den Betreuungskosten ist deutlich zu sehen, dass wir hier auch erhebliche Differenzen haben.
Die Studie zeigt allerdings auch auf, dass gerade Eltern, die nicht erwerbstätig sind, in vielen Bereichen vom Staat bereits Unterstützung erhalten. So können beispielsweise die Schülerbeförderungskosten, Aufwendungen für Klassenfahrten und Schulbedarf und in manchen Fällen auch die Nachhilfe sowie die Kosten für die Mittagsverpflegung entweder anteilig oder auch ganz erstattet werden. Eine pauschale Aussage über die tatsächlichen Ausgaben von Eltern für den Schulbesuch lässt sich so nicht treffen.
Ein paar Auffälligkeiten sollten wir uns bei der Beratung im Ausschuss auf jeden Fall noch einmal anschauen. So zeigt sich, dass die Kosten für die Versorgung an den Gymnasien - sprich: Fahrtkosten, Mittagessen und so weiter - mit rund 300 € deutlich höher sind als die an den Gemeinschaftsschulen. Das sollten wir uns genauer anschauen und auch noch einmal schauen, wo die Gründe dafür liegen.
Bei der Nachhilfe fällt auf, dass die Kosten der Eltern von Kindern an Gemeinschaftsschulen mit
Oberstufe mit 180 € am höchsten liegen. Wenn man sich die Oberstufen genauer ansieht, wird man feststellen, dass die Diskrepanzen ein bisschen geringer sind. Allerdings liegen hier die Kosten für Versorgung noch einmal höher. An den Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe liegen die Kosten der Eltern für die Nachhilfe mit rund 300 € doppelt so hoch wie an den Oberstufen der Gymnasien. Ich glaube, über solche Dinge müssen wir einfach auch miteinander diskutieren, insbesondere auch die Tatsache, dass es sehr unterschiedlich ist, in welcher Klassenstufe sich ein Kind gerade befindet.
Während im Grundschulbereich die Kosten durchschnittlich meist noch unter 1.000 € liegen, können sie in der Oberstufe schnell einmal die Marke von 1.400 € überschreiten. Einer der Gründe ist sicherlich die Frage der Versorgungskosten, die hineinspielen, aber auch die Frage von Klassenfahrten. Auch deren Kosten können schnell einmal zu höheren Belastungen bei Eltern führen.
Bei Eltern mit Migrationshintergrund fallen die hohen Kosten für Nachhilfe ins Auge. Man merkt schon, dass die Frage der Versorgung und der Nachhilfe mit die größten Posten bei den Kosten der Eltern für Bildung ihrer Kinder sind. Man kann auch sagen: Je älter ein Kind im Schulsystem wird, umso höher steigen auch die Aufwendungen. Ich glaube, das macht die Studie tatsächlich deutlich.
Aber bevor wir jetzt, wie bereits geschehen, reflexartig pauschale Forderungen erheben, sollten wir uns im Ausschuss noch einmal, wie ich finde, sehr intensiv mit den Einzelheiten dieser Studie beschäftigen und auch diskutieren, bei welchen Aufgaben der Staat tatsächlich unterstützen kann und sollte. Frau Ministerin, ich glaube, Sie haben hier heute ein paar sehr kluge Vorschläge gemacht, wie wir damit umgehen können. Wir müssen wirklich bei den Fragen der Ausgaben die individuellen Bedürfnisse einer einzelnen Familie auch ins Auge fassen und können nicht pauschal fordern, dass diese und jene Beiträge erhöht werden müssen. Stattdessen müssen wir wirklich schauen, dass wir denjenigen, die es auch brauchen, Unterstützung zukommen lassen.
Ich will deutlich auch für meine Fraktion sagen: Die Familien müssen im Vordergrund stehen. Ich will für meine Fraktion aber auch deutlich sagen, dass es auch Grenzen gibt. Der Staat kann nicht die
Vollkostenversorgung übernehmen. Was er aber leisten muss, ist, dass Kinder nicht wegen des Einkommens oder des Bildungsstandes ihrer Eltern vom Bildungserfolg ausgeschlossen werden. Das wird eine Aufgabe sein, der wir uns hier an dieser Stelle widmen müssen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal möchte ich den PIRATEN für ihre Große Anfrage danken. Damit greifen Sie ein Thema auf, das, glaube ich, für die Zukunft eine wichtige Rolle spielt und in diesem Parlament noch mehr Raum einnehmen sollte, nämlich den freien Zugang zu Unterrichtsmaterialien, deren individuelle Verwendung und Gestaltung. Vielen Dank an die PIRATEN, dass Sie dieses Thema aufgreifen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wie Unterricht gestaltet wird, welche Materialien wann und wie zum Einsatz kommen und wie sie bearbeitet werden, das liegt in der täglichen Entscheidung
von Lehrkräften. Dabei können OER-Materialien ein gutes Instrument sein. OER-Materialien im Unterricht zu bearbeiten, neu zusammenzustellen und so gestaltete Unterrichtseinheiten auch anderen wieder zur Verfügung zu stellen, erschließt durchaus neue Möglichkeiten der Unterrichtsvorbereitung und der Unterrichtsgestaltung. OER hat also ein großes Potenzial, zur Qualitätsentwicklung von Lehrmaterialien beizutragen und die Nutzung digitaler Medien im Unterricht zu unterstützen. Dazu kann die Mediathek des IQSH einen großen Beitrag leisten - Sven Krumbeck hat es gerade schon angesprochen -, indem sie diese Medien zur Verfügung stellt und vor allem die Qualität der Angebote vorher geprüft wird; denn auch Qualität muss sichergestellt werden. Das klingt zunächst einmal sehr einfach.
Ich bin in der letzten Zeit allerdings öfter mal gefragt worden: Was ist eigentlich OER? - Ich möchte aus der Antwort auf die Große Anfrage zitieren das ist nicht so einfach zu verstehen -:
„Dieser folgend, sind OER ,Lehr-, Lern- und Forschungsressourcen in Form jeden Mediums, digital oder anderweitig, die gemeinfrei sind oder unter einer offenen Lizenz veröffentlicht wurden, welche den kostenlosen Zugang sowie die kostenlose Nutzung, Bearbeitung und Weiterverbreitung durch andere ohne oder mit geringfügigen Einschränkungen erlaubt.‘“
Liebe Kolleginnen und Kollegen, diesen Satz habe ich geübt. So kompliziert wie dieser Satz nämlich ist, so kompliziert ist durchaus auch der Sachverhalt.
- Vielen Dank, Frau Midyatli. Den können wir dann ja zusammen belegen.
So kompliziert dieser Sachverhalt auch ist, so muss man feststellen, dass einige Fragestellungen für die Verwendung von OER-Materialien noch gar nicht zufriedenstellend geklärt sind. Dabei geht es um die Qualitätskontrolle, Urheberrechtskennzeichnungen und auch die Rechtssicherheit für die Verwender. Ich glaube, das ist auch eins der zentralen Themen, das wir klären müssen.
Bereits im September 2013 arbeitete eine Arbeitsgruppe des Bundesforschungsministeriums und der Kultusministerkonferenz an diesem Thema und hat
im letzten Jahr einen Bericht dazu vorgelegt. Vorschläge für eine einfachere, rechtssichere Lösung sollen erarbeitet werden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist auch notwendig, damit die Bildungseinrichtungen, die solche Medien nutzen, rechtssicher arbeiten können. Insbesondere die Frage des Urheberrechtes ist hier zu berücksichtigen.
Herr Krumbeck, da bin ich ein bisschen anderer Auffassung als Sie: Urheber bleiben auch bei einer Veröffentlichung von OER Rechteinhaber. Natürlich muss auch der Rechteinhaber darstellen können, was mit seinem persönlichen und geistigen Eigentum geschehen darf und nicht geschehen darf. Im Augenblick ist es so, dass, um solche Inhalte zugänglich zu machen, meist Lizenzen über das Creative-Commons-Lizenzsystem vergeben werden. Da muss man natürlich schon sagen, dass die Nutzungsbedingung und der Umfang an Auflagen, den es gibt, um die entsprechenden Materialien zu nutzen, so groß und so kompliziert sind, dass das für den alltäglichen Einsatz an den Schulen zu kompliziert ist. Ich glaube, daran müssen wir noch ein Stück arbeiten.
Darüber hinaus sind OER nicht die einzige Möglichkeit, den Unterricht zu gestalten. Das ist ein Medium, aber das ist ein wichtiges Medium, wenn wir wollen, dass Schulen digitalisiert werden und Schüler auf den Beruf vorbereitet werden. Dafür sind sie ein wichtiges Medium. Trotzdem müssen die rechtlichen und qualitativen Fragen sichergestellt werden.
Es gibt auch andere Akteure, die wir berücksichtigen müssen, sowohl den Bund als auch die EUEbene, die mitentscheiden müssen. Ich bin aber der Auffassung, dass das zu lösen ist. Wir würden uns vorstellen, wenn es zu einer Lösung kommt, dass es auf Bundesebene einen Online-Pool gibt, der sich mit den anderen Ländern, den Mediatheken der anderen Länder, verknüpft. Ich glaube, es macht wenig Sinn, wenn jedes Land eine eigene Strategie fährt, sondern ist besser, hier gemeinsam voranzugehen. Da sind tatsächlich die KMK und auch das Bundesministerium ein Stück gefordert.
Meine Damen und Herren, bis jetzt steckt das Thema hier in Schleswig-Holstein in der Anwendung noch in den Kinderschuhen. Es ist durchaus ausbaufähig. Aber die Antwort auf die Große Anfrage zeigt auch viele Initiativen auf, insbesondere an unseren Hochschulen, die solche Medien bereits deutlich häufiger nutzen und zum Einsatz bringen. Ich glaube, dass wir alle ein Stück weit davon profitieren könnten, wenn wir diese Medien mehr nutzten. Das kann aber nur unter der Voraussetzung gesche
hen, dass das rechtssicher ist. Es ergibt wenig Sinn, wenn unsere Bildungseinrichtungen letztlich Gefahr laufen, gegen Urheberrecht zu verstoßen.
Insofern unterstützen wir diese Initiative der PIRATEN. Wir freuen uns insbesondere auch darüber, dass die Bundesbildungsministerin, Frau Wanka heute konnten wir es alle schon hören - entsprechende Mittel zur Digitalisierung unserer Schulen zur Verfügung gestellt hat. Das freut uns besonders. Ich glaube, das können unsere Schulen gut gebrauchen. Zusammen mit einer guten OER-Strategie auf Bundesebene haben wir damit einen guten Weg, den wir weiter beschreiten können. Ich freue mich auf die Beratungen im Bildungsausschuss. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Meine Uhr zeigt 25 Minuten Redezeit an, vielen Dank.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Und täglich grüßt das Murmeltier“ - an diesen Film musste ich denken, als ich am Anfang dieses Jahres die Pressemitteilung des Philologenverbandes las. Es geht um den immer wieder gleichen Umgang mit Fachanforderungen an den Schulen. Das Ministerium hat die Fachanforderungen für Biologie festgelegt. Sie sollen in diesem Schuljahr die Lehrpläne ersetzen. Insbesondere die grundsätzliche Ausrichtung und die Themenfolge sorgen bei Fachlehrkräften für begründete Kritik.
Mitgeteilt wurde das per Nachrichtenblatt am 13. Juli 2016. Nach den Sommerferien sollen die schulinternen Curricula fertig sein und im Unterricht umgesetzt werden. Die vorangegangene Phase der Stellungnahme fiel in die Zeit der Abschlussprüfungen in den Schulen. Es ist schon erstaunlich, dass sich das Bildungsministerium als Dienstherr offensichtlich nicht darüber bewusst war, zu welcher Mehrbelastung das in den Schulen geführt hat.
Und dann wundert sich das Ministerium über die Kritik der Lehrerverbände an dem Verfahren? Diese Kritik kommt übrigens nicht aus heiterem Himmel, denn bereits in dieser Anhörungsphase machte der Philologenverband in seiner Stellungnahme auf genau diese Situation aufmerksam.
Da hilft es auch nicht, wenn die Ministeriumssprecherin auf die vorangegangene Diskussionsphase hinweist und der Auffassung ist, dass niemand von den Fachanforderungen überrascht worden sein könne. Curricula in den Schulen können nur erstellt werden, wenn man tatsächlich weiß, was in den Fachanforderungen steht. Sie sind tatsächlich erst seit Anfang der Sommerferien bekannt.
Das hatten wir alles schon einmal, nämlich bei der Umsetzung der Fachanforderungen für Geschichte und WiPo. Damals gab es das gleiche Verfahren: Anhörungsphase während der Prüfungsphase und Erlass vor den Sommerferien. Die Umsetzung sollte nach den Sommerferien stattfinden. Auch damals gab es eine komplette Umstellung der inhaltlichen Vorgaben sowie den entsprechenden Protest aus den Fachschaften. Daraus hat das Ministerium entweder nichts gelernt, oder das Ganze hat System.
Zwei Punkte unterscheiden sich dann aber doch von dem Vorgehen bei den Fachanforderungen in Biologie. Bei Geschichte und WiPo war das Ministerium bereit, noch einmal in den inhaltlichen Diskurs einzusteigen und die Fachanforderungen entsprechend zu verändern. Das findet bei Biologie nicht statt. Warum eigentlich nicht, Frau Ministerin?
- Nein, das sollen die Fachleute diskutieren, nicht wir.
Aber sie müssen die Möglichkeit dazu haben, liebe Kollegin. Das ist offensichtlich nicht der Fall. Denn die Fachanforderungen sind in Kraft getreten.
Meines Wissens gibt es eine ganze Reihe von Stellungnahmen, die deutlich machen, dass es erhebliche Bedenken bei der inhaltlichen Ausrichtung der Fachanforderungen gibt. Das geht bis dahin, dass Lehrkräfte darauf hingewiesen haben, dass nicht einmal genügend Unterrichtsmaterial zur Verfügung steht. Trotzdem sind die Fachanforderungen in Kraft getreten, und die Schulen müssen umsetzen.
Der zweite Punkt, der richtig bedenklich stimmt, ist die Frage der Erstellung des Gutachtens zu den Fachanforderungen. Eine Mitautorin wird damit beauftragt und lobt - oh Wunder - die selbst geleistete Arbeit. Darauf verlässt sich das Ministerium und drückt die Fachanforderungen durch, ohne Rücksicht auf die Kritik aus den Fachschaften der Schulen, die das umsetzen müssen. Ein solches Verfahren der Begutachtung widerspricht nicht nur dem gesunden Menschenverstand, sondern auch den üblichen Verfahren und den Vorgaben der Deutschen Forschungsgesellschaft. Ich wundere mich, dass die Autorin das überhaupt gemacht hat.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir stehen am Anfang des Schuljahres. Der Vorschlag der FDP, ebenso zu verfahren wie mit den Fachanforderungen Geschichte und WiPo, ist ein pragmatischer Vorschlag. Wir werden dem zustimmen. Wenn die Ministerin schon nicht bereit ist, auf die Fachschaften in den Schulen zuzugehen und deren Kritik ernst zu nehmen, dann sollten wir das hier wenigstens im Parlament tun. Wir werden dem Antrag der FDP zustimmen und werben dafür, die Umsetzung nicht nur der Fachanforderungen für Biologie, sondern auch der zukünftigen Fachanforderungen noch einmal genau anzuschauen, die Stellungnahmen der Schulen zu berücksichtigen und die unabhängigen Gutachten zurate zu ziehen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Anke Erdmann, wir sind nicht die Fachleute für die Inhalte, aber wir müssen den Fachleuten in den Schulen, den Fachschaften, die Möglichkeit geben, ihre Kritik deutlich zu machen. Mit ihnen muss in den Diskurs gegangen werden. Das ist weder hier noch bei den anderen Fachanforderungen geschehen, mit Ausnahme von Geschichte und WiPo. Wenn es da möglich war, noch einmal eine Runde zu drehen, erschließt sich mir nicht, warum das nicht auch für Biologie möglich sein soll.
Wir müssen zukünftig übrigens auch über das Verfahren nachdenken. Die Möglichkeit zu Stellung
nahmen, die fachlich begründet sein sollen, in die Phase der Abschlussprüfungen der Schulen zu legen und den Kurs zu drehen „vor den Sommerferien-Erlass, Umsetzung nach den Sommerferien“ ist kein guter Stil und entspricht meiner Auffassung nach nicht der großen Dialogkultur dieser Landesregierung. - Vielen Dank.
Ich möchte den Kollegen Vogel gern fragen, ob er den Unterschied zwischen Mitgliedern der Kommission und Fachschaften innerhalb der Schulen kennt.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! - Oben auf der Tribüne ist keiner mehr. - Zu Beginn der Legislaturperiode hatten sich die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen vorgenommen, die Anzahl der Zeitarbeitsverträge bei Lehrkräften deutlich zu reduzieren. Die damalige Bildungsministerin Wende nannte sie sogar Leiharbeit und wollte sie komplett abschaffen. Ein Konzept zur Reduzierung von Zeitarbeitsverträgen sollte Abhilfe schaffen.
Ich finde, am Ende der Legislaturperiode kann man die Landesregierung fragen: Wie sieht es denn heute aus? Welche Situation haben wir bei den Zeitarbeitsverträgen für Lehrkräfte? Hat tatsächlich eine Reduzierung stattgefunden? - Die ernüchterte Antwort lautet: Nein. Das haben Antworten auf die aktuellen Kleinen Anfragen von der Kollegin Anita Klahn und mir klar ergeben.
Wir haben uns 2013 hier im Parlament noch über rund 1.600 Zeitarbeitsverträge unterhalten. Das war übrigens damals schon eine Steigerung von 20 % gegenüber der Situation unter der ehemaligen Landesregierung. Das sage ich, weil Sie gern auf die
letzte Legislaturperiode zurückgucken. Daher darf man das an dieser Stelle auch einmal tun.
Die Kollegin Klahn hat es schon gesagt: Am Ende des letzten Schuljahres, am 15. Juli 2016, dem Stichtag, waren es 2.338 befristete Arbeitsverträge. Es gab also eine erhebliche Steigerung. Spannend ist allerdings, dass es drei Wochen später, als ich meine Kleine Anfrage zum Stichtag 8. August 2016 gestellt habe, nur noch 1.396 Zeitarbeitsverträge gab. Das ist eine Differenz von circa 1.000 Verträgen.
Ich frage mich: Was ist in diesen drei Wochen geschehen? - Gab es lauter befristete Arbeitsverträge für die betroffenen Lehrkräfte? Wenn ja, wie viele? Oder sind wieder einmal Lehrkräfte über die Sommerferien einfach entlassen worden? - Die Antworten auf die Anfragen bleiben hier schwammig. Es wird von vielen Übernahmen gesprochen, aber Sie bleiben im Nebulösen. Die Frage bleibt: Wird die Praxis weiter fortgeführt, dass die Lehrkräfte zum Ende der Schulzeit vor den Sommerferien entlassen werden, was insbesondere für junge Lehrkräfte eine besondere Härte bedeutet? Frau Kollegin, Sie haben das gerade deutlich gemacht.
SPD, Grüne und SSW bleiben weiter hinter ihren Versprechungen zur Reduzierung von Zeitarbeitsverträgen für Lehrkräfte zurück. Wenn man ehrlich ist: Das Versprechen, diese Verträge komplett einzustampfen, wird nicht zu erfüllen sein. Wir werden auch weiterhin darauf angewiesen sein. Gerade bei langfristigen Erkrankungen oder bei Ausfällen, insbesondere im Rahmen von Mutterschutz, werden wir Zeitverträge brauchen, um dies auffangen zu können.
Ich will ein Zitat vortragen:
„Zeitverträge werden dann zu einem Problem, wenn sie zu Kettenverträgen werden: Wenn sich Zeitvertrag an Zeitvertrag reiht. Und davon gibt es zu viele. Diese Kettenverträge sind besonders dann ein Problem, wenn die Zeitverträge zum Beginn der Sommerferien auslaufen.“
Das sind nicht meine Worte, das waren die Worte der Kollegin Anke Erdmann, als wir 2013 schon einmal hier im Landtag über dieses Thema gesprochen haben. Frau Kollegin, damals haben Sie zu Recht darauf hingewiesen, dass die Lehrkräfte es oft als Schikane und als unsozial empfinden, und dass Sie dafür Verständnis haben.
Leider muss man feststellen, dass es bei diesem Verständnis geblieben ist. Davon gehe ich aus. Al
lerdings ist es auch bei der Situation der Zeitarbeitsverträge geblieben. Die Kettenverträge sind nach wie vor da. Ich nehme einmal die Zahlen aus der Antwort auf meine Kleine Anfrage: Von den 1.396 Lehrkräften, die am 8. August 2016 einen Zeitvertrag hatten, haben 358 fünf und mehr befristete Stellen, sie haben bis hin zu 20 Verträge nacheinander. Wir wissen, dass das nur möglich ist, wenn es zwischen dem einen und dem nächsten Vertrag einen zeitlichen Abstand gibt. Ich kann also einen Vertrag nicht zum 1. August enden lassen und zum 1. September einen Anschlussvertrag haben. Es muss mindestens ein Monat dazwischenliegen. Hier besteht wirklich Handlungsbedarf.
Deshalb wollen wir mit unserem Antrag deutlich machen, dass wir insbesondere denjenigen, die bereits drei und mehr Arbeitsverträge hatten, mehr Möglichkeiten geben müssen, auf unbefristete Verträge zu kommen.
Meine Damen und Herren, dies muss uns nach wie vor umtreiben: Es sind immer noch mehr als die Hälfte der jungen Lehrkräfte, die zu Beginn ihrer beruflichen Tätigkeit befristete Arbeitsverträge bekommen. Hier müssen wir wirklich genau hinschauen, denn wenn diese vor den Sommerferien entlassen werden, dann stellt dies eine besondere Härte dar, weil sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben.
Die Ministerin hat in ihrer Pressemitteilung deutlich gemacht, dass dies eine Ausnahme sein soll. Ich finde, die Antworten auf die Kleinen Anfragen werfen Fragen auf. Auch die Berichte aus den Schulen, die die Kollegen aus dem Bildungsbereich kennen, erwecken einen durchaus anderen Eindruck. Daher finde ich: Wenn wir unsere formulierten Ansprüche an Unterrichtsversorgung und Unterrichtsqualität ernst nehmen wollen, dann müssen wir hier alle Möglichkeiten ausschöpfen, um diese Praxis zu reduzieren. Daher bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin der Fraktion der PIRATEN dankbar für ihren Antrag. Im täglichen Leben gehen wir inzwischen alle ganz selbstverständlich mit Informationssystemen um. Dazu gehören Computer, Handys, Kameras genauso wie die großen Systeme des Internets, dazu gehören Musiktauschbörsen und Suchmaschinen. Der Kollege Krumbeck hat ja gerade auch an einem Beispiel deutlich gemacht, wie weit das Auswirkungen haben kann.
Wie schnell die Entwicklung fortschreitet, erleben wir alle selber mit. Aber leider wissen nur die wenigsten, wie die Technologie und die Systeme tatsächlich funktionieren. Aber genau dieses Wissen wird für unsere Kinder und Jugendlichen immer wichtiger, wenn sie an gesellschaftlichen und vor allem auch am Arbeitsleben teilhaben wollen.
Um also diese Teilhabe in Zukunft konsequent und kritisch sicherstellen zu können, bedarf es ist der Tat Grundkenntnissen im Fach Informatik. Dabei geht es nicht nur um die Frage des Programmierens und des Bedienens von Anwenderprogrammen, die übrigens auch relativ schnelllebig sind, sondern insbesondere um systematische Grundkenntnisse im Umgang mit den Informationssystemen. Schülerinnen und Schüler sollen grundlegende, allgemeine
Kompetenzen für informatorisches Denken und Handeln erwerben, um auch mögliche Gefahren, die das Internet mit sich bringt, kritisch erfragen und erkennen zu können.
Deswegen soll das Fach Informatik - das haben wir ja im Übrigen auch schon in den Schulen - Grundlagen zum Verständnis einer solchen Technologie und der Systeme legen. Es ist bereits Bestandteil der Stundentafel. Allerdings - das muss man zugestehen - ist der Umfang der erteilten Unterrichtsstunden durchaus überschaubar. Wie aus meiner Kleinen Anfrage zu den naturwissenschaftlichen Fächern in den Oberstufen hervorgeht, nehmen an den Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe nur 8 % der Schülerinnen und Schüler am Informatikunterricht teil. In den Oberstufen an den Gymnasien sind es immerhin 17 %; das ist schon doppelt so viel. Aber vor dem Hintergrund der Bedeutung dieses Faches in der Gesellschaft ist das in beiden Fällen deutlich zu wenig.
Gerade im Hinblick auf die stetig zunehmende Bedeutung von Informationstechnologien in unserem Alltag ist das Ziel, Informatik als Pflichtfach an den Schulen zu etablieren, richtig und mit Blick auf die gesellschaftliche und technische Entwicklung auch notwendig. Dazu gehören aus unserer Sicht eine fundierte Lehrkräfteausbildung, eine entsprechende Berücksichtigung in der Stundentafel und natürlich auch eine Evaluation des bestehenden Lehrplans.
Das werden wir nicht per Knopfdruck erreichen können, sondern es bedarf dazu mehrerer kleiner Schritte, die wir gehen müssen. Der Vorschlag der PIRATEN ist ja ein schrittweises Vorgehen, nämlich zunächst ein Konzept für die Einführung verbindlicher Angebote für Informatik zu schaffen und im zweiten Schritt auf die Verbindlichkeit von Informatik hinzuarbeiten. Das ist ein sehr pragmatischer und richtiger Ansatz.
Sie sind uns da - wenn ich ehrlich bin - ein Stück zuvorgekommen, Herr Krumbeck. Wir haben gestern schon einmal darüber gesprochen.
Ein wesentlicher Bestand dieses Konzepts muss auch die Aus- und Fortbildung von Lehrkräften sein. Nur wer sein Fach versteht und fachlich gut ausgebildet ist, kann die entsprechenden Lerninhalte kompetent vermitteln. Deswegen geht aus unserer Sicht Gründlichkeit vor Schnelligkeit.
Meine Damen und Herren, die Gesellschaft für Informatik formuliert auf ihrer Internetseite:
„Für ein Verständnis der heutigen Welt benötigen alle Heranwachsenden Kenntnisse zu den Prinzipien der Informationsverarbeitung und -übertragung. Das Verstehen und das Anwenden allgemeiner informatischer Konzepte sind dabei wichtiger für das weitere Leben der Schülerinnen und Schüler als kurzlebige Schulungen zum Umgang mit bestimmten Programmen oder die Reduktion des Computers auf seine Funktion als Medium.“
Das ist eine ganz wichtige Aussage. Unser Ziel muss es sein, unseren Kindern dieses Verständnis zu vermitteln. Daher unterstützt die CDU-Fraktion den Antrag der PIRATEN. Ich freue mich auf die Beratung im Ausschuss. Wenn wir unsere Aspekte noch mit einbringen - Lehrerausbildung, Überarbeitung des Lehrplans und die Frage, wie wir das in der Kontingentstundentafel unterkriegen -, könnten wir gemeinsam zu einer guten Entscheidung kommen, die sich einmal um Inhalte und nicht nur um Strukturen von Schulen kümmert. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin über die Debatte, die wir hier geführt haben, ein wenig überrascht, weil ich es bisher im Bildungsausschuss so wahrgenommen habe, dass wir uns über die Fraktionsgrenzen hinweg ziemlich einig darüber waren, dass die Frage des digitalen Lernens definitiv ein wichtiges Thema ist.
Wie gehe ich mit einem solchen Medium um? Wie funktioniert das tatsächlich? Wie funktionieren die Systeme dahinter? Was passiert, wenn ich etwas eingebe? Wie funktioniert zum Beispiel das System hinter Facebook? Uns war im Ausschuss gemeinsam wichtig, dass solche Dinge tatsächlich hinterfragt werden.
Hier ist doch jetzt ein Ziel definiert worden. Ich halte es für über das Ziel hinausgeschossen zu unterstellen, wir wollten, indem man das als Teil der Stundentafel als Pflichtfach einführt, jeden Schüler zum Informatiker machen.
Wir haben Sport als Unterrichtsfach. Es sind nicht alles Spitzensportler, die aus unseren Schulen herauskommen. Wir müssen wirklich darüber nachdenken, wie wir dieses Wissen in die Gesellschaft hineinbekommen, damit wir mit den Medien kritisch umgehen können.
Ich finde es schade, dass die Diskussion hier so pauschaliert gelaufen ist. Das ist keine gute Tendenz, die wir hier haben.
Was für ein Bild tragen wir nach außen? Wir sagen: Digitale Medien sind wichtig, aber wie sie funktionieren, wollen wir leider keinem beibringen. Sie ziehen sich dann darauf zurück, dass wir wenige Lehrkräfte in diesem Fach haben. Ja, das haben wir. Das stimmt. Das hat die Kleine Anfrage der PIRATEN hervorgebracht. Das ist in der Tat so. Aber wollen wir das denn akzeptieren? Ist das denn die Grundlage, dass wir sagen: „Wir haben leider keine, und wir können nicht“?
Die Situation muss doch die sein, dass wir fragen: Wie können wir uns dahin entwickeln, dass wir entsprechendes Lehrpersonal haben? Deswegen finde ich den Vorwurf nicht gerechtfertigt und halte den Ansatz der PIRATEN richtig zu sagen: Lasst uns gemeinsam darüber diskutieren.
Ich glaube, dass es auch Sven Krumbeck und Uli König so gegangen ist, dass sie es ähnlich wie ich empfunden haben, nämlich dass es einen gemeinsamen Weg in diesem Parlament geben müsste, und sie deshalb den Antrag so offen formuliert haben, wie ich das auch richtig finde.
Zu der Frage, wie man das in der Kontingentstundentafel unterbringt, ob man andere Bereiche abspecken muss! Genau das ist es doch, was wir innerhalb eines solchen Konzepts diskutieren müssen:
Wie wollen wir es gemeinsam implementieren? Natürlich kann man sagen: Man will es soundso machen. Der andere kann sagen: Das ist viel zu viel, das bekommen wir nicht untermauert. - Genau das war doch das Diskussionsangebot.
Ich möchte noch eines sagen, was ich ganz schrecklich fand. Sven Krumbeck ist auch schon einmal darauf eingegangen. Die Themenbereiche, die die Fraktion der PIRATEN in ihren Antrag aufgenommen haben, sind nichts Neues. Es sind Themenbereiche, die bereits jetzt im Lehrplan stehen. Der Lehrplan weist aus: Informatik, Mensch und Gesellschaft - findet sich im Antrag -, Information und Daten - findet sich im Antrag -, Algorithmen - findet sich im Antrag -, Kommunikation, Informatiksysteme, Modellieren und Strukturieren, Implementieren, insbesondere Programmieren - alles Be
standteile, die im Antrag sind. Wir sind diejenigen, die gesagt haben, das müssten wir einmal evaluieren und schauen, wie alt der Lehrplan ist, ob das überhaupt noch mit den heutigen Anforderungen übereinstimmt.
Ich finde es schade, dass die Diskussion an dieser Stelle so gelaufen ist. Wollen wir einmal ehrlich sein: Wenn wir wirklich Lehrkräfte gewinnen wollen, müssten wir Informatik eigentlich als Mangelfach einstufen.
Das können wir aber nur, wenn es ein Pflichtfach ist. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der von der FDP vorgelegte Gesetzentwurf zur Wiedereinführung der Schulübergangsempfehlung und zur Förderung der Durchlässigkeit zwischen Gymnasien und Gemeinschaftsschulen geht in die richtige Richtung. Es ist daher auch nicht verwunderlich, dass er vonseiten der Elternvertretungen, der Schülervertretungen und von den Lehrerverbänden unterstützt wird.
Allerdings finden wir als CDU, dass die Schulartempfehlung und die Durchlässigkeit zwischen den Schularten gemeinsam in ein bildungspolitisches Konzept eingebunden werden sollten. Dazu gehören für uns klare, gesonderte Aufgabenstellungen von Gymnasien und Gemeinschaftsschulen sowie die Möglichkeit zum differenzierten Unterricht. Dazu gehören für uns Lehrpläne, die sich an den un
terschiedlichen Anforderungen der entsprechenden Schulabschlüsse orientieren, sowie klare Maßgaben für die Leistungsbewertung von Schülerinnen und Schülern, also ein schlüssiges Bildungskonzept.
Unsere konkreten Vorstellungen dazu haben wir bereits in der Diskussion zum Schulgesetz deutlich gemacht. Das alles findet sich augenblicklich weder in den aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen noch in dem Gesetzentwurf der FDP wieder.