Protokoll der Sitzung vom 17.06.2015

(Oliver Kumbartzky)

gebenerweise - ist heute die sogenannte Rasseliste. Auch das sehen wir nicht als der Weisheit letzter Schluss an. Aber Sie haben dazu kaum Alternativen genannt.

Ich will noch einmal an den Vorfall im Juni 2000 von vor 15 Jahren erinnern. Jeder kann sich an den kleinen Jungen - Volkan hat er geheißen - erinnern, der bei einem ganz schrecklichen Beißunfall in Hamburg zu Tode gekommen ist. Beteiligt waren zwei große Hunde, die sich losgerissen haben, über einen Zaun gegangen sind und dann diesen kleinen Jungen leider zerfleischt haben. Es waren ein Pitbull und ein Staffordshire Terrier, also beides Hunde, die heute in dieser sogenannten Rassenliste vorkommen.

Jetzt komme ich zu dem, was politische Aussage 2000 war und heute scheinbar vergessen ist. Reaktion Gerhard Schröder, sehr geehrte Frau Redmann, damals der Kanzler, ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten:

„Diese Kampfmaschinen müssen von der Straße. Die Länder müssen tätig werden. Sollten sie das nicht werden, werden wir vom Bund auf jeden Fall Gesetzgebungsverfahren einleiten, die diese Kampfmaschinen auch von der Straße holen.“

(Zuruf Rasmus Andresen [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN])

Dazu ergänzend Otto Schily, der damalige Innenminister:

„Ein generelles Verbot von Kampfhunden muss her. Leinenzwang und Auflagen an die Hundehalter reichen bei Weitem nicht aus. Die Länder müssten schnellstmöglich Gesetze zum Schutz von Kampfhundeattacken mit klaren Kompetenzzuweisungen erlassen.“

Das ist auf Landesebene glücklicherweise geschehen, auch in Schleswig-Holstein.

(Beifall CDU)

Auch der Bund ist tätig geworden, und das hat auch heute noch Bestand – hören Sie bitte gut zu, Herr Kumbartzky –, ein sogenanntes Hundeverbringungs- und Einfuhrbeschränkungsgesetz mit anschließender Rasseliste genau für die Rassen, die bei uns heute noch verboten sind beziehungsweise noch unter das Kampfhundegesetz fallen.

Jetzt zu ihrem Gesetzentwurf. Klar ist, die Rasseliste fällt weg. Ich habe schon gesagt, dass das vielleicht nicht der Weisheit letzter Schluss ist. Sie ha

ben jedoch nicht einmal den Versuch gestartet, in irgendeiner Form eine Alternative zu dieser Rassehundeliste zu machen.

(Zuruf Angelika Beer [PIRATEN])

Sachkundenachweis war in dieser Gesetzgebung ursprünglich verpflichtend gedacht. Das hätten wir gutgeheißen. Ähnlich ist es mit Zustimmung der CDU in Niedersachsen gelaufen. Warum haben Sie es nicht so durchgesetzt? Sie kommen heute nur mit angeblichen steuerlichen Anreizen, wenn ein Hundeführerschein vorgelegt werden kann. Das kann so nicht laufen. Er muss entweder verpflichtend sein, oder er ist Makulatur.

(Vereinzelter Beifall CDU)

Auch die Kennzeichnung ist ein Riesenproblem. Die Hunde sollen gechipt werden, also mit einem Transponder in der Halsmuskulatur versehen werden. Stand der neuesten Technik soll dieses Chippens immer wieder sein. Aber - das ist der Hauptkritikpunkt - der Hund ist zwar gekennzeichnet, aber niemand weiß, wo er herkommt, denn ist es nicht verpflichtend, dass die Daten auf diesem Chip so gespeichert werden, dass die Behörde Zugriff nehmen kann. Das geht doch nicht.

(Oliver Kumbartzky [FDP]: Natürlich geht das! - Zuruf Wolfgang Kubicki [FDP])

- Ja, Vorratsdatenspeicherung. Ich weiß, Herr Kubicki, davon sind Sie kein Freund, und deswegen werden Hunde gechipt, aber die Daten nirgendwo verwaltet. Wie will man dann, wenn Herr Kumbartzky seinen Hund, der gechipt wurde, ohne Leine und ohne Kennzeichnung laufen lässt und er ihn vielleicht nicht wiederhaben möchte, feststellen, dass es tatsächlich sein Hund war?

Die Haftpflichtversicherung sollte für alle Pflicht sein. Das ist eine eigentliche Mussbestimmung. Heute steht nur „soll“ darin. „Soll“ ist nicht verpflichtend. Auch ein Zuchtverbot ist nur halbherzig, Herr Kumbartzky. Sie wissen genau, dass es in der Bundesgesetzgebung das Verbot dieser vier Rassen gibt. Das soll es mit einem Mal auf Landesebene nicht geben. Das soll man mal jemandem erklären. Sie dürfen keinen Kampfhund aus Polen mehr importieren, aber in Schleswig-Holstein züchten. Das kann so nicht gehen.

(Beifall CDU)

Ich gebe ihnen recht, das eigentliche Problem liegt oft am Ende der Leine, aber beißen tun immer noch die Hunde. - Herzlichen Dank.

(Heiner Rickers)

(Beifall CDU - Oliver Kumbartzky [FDP]: Die beißen nur den Letzten!)

Für die SPD-Fraktion hat jetzt Frau Abgeordnete Sandra Redmann das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auf Initiative der FDP wollen wir heute nach einer umfangreichen Anhörung, intensiven Diskussionen und vielen Gesprächsrunden das Gefahrhundegesetz beschließen. Ausdrücklich möchte ich mich bei meinen Kollegen Oliver Kumbartzky, Detlef Matthiessen und Flemming Meyer für die konstruktive Zusammenarbeit bedanken.

(Beifall SPD und Oliver Kumbartzky [FDP])

Natürlich kommt es häufiger schon einmal vor, dass die Regierungskoalition Anträge aus der Opposition unterstützt und mitträgt.

(Zuruf Wolfgang Kubicki [FDP])

- Ja, Herr Kubicki, nach Ihrer Auffassung vielleicht nicht genug. Aber ein Gesetzentwurf aus den Reihen der Opposition in einer solchen Form gemeinsam auf den Weg zu bringen, ist schon etwas Besonderes und zeigt, wie wichtig uns das Thema ist.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, dass das Gefahrhundegesetz dringend einer Änderung bedurfte, ist - so glaube ich - unbestritten.

(Beifall Dr. Heiner Garg [FDP] und Oliver Kumbartzky [FDP])

Auch andere Bundesländer wie zum Beispiel Niedersachsen haben eigene Gesetze auf den Weg gebracht. Im Vordergrund stand hierbei die Abschaffung der Rasseliste. Hunden allein aufgrund ihrer Rasse eine Gefährlichkeit zu unterstellen, ist fachlich nicht begründbar. Darauf wird schon seit Jahren von anerkannten Experten hingewiesen.

Herr Rickers, lassen Sie mich aus aktuellem Anlass sagen. Aus Panik Dinge zu entscheiden und nicht mehr richtig zu überlegen, ist nicht unbedingt besonders hilfreich und löst auch nicht alle Probleme.

(Zuruf)

- Ich sage gerade etwas dazu. - Im Jahr 2000 war ich dabei. - Herr Garg nickt, auch deshalb, weil wir schon damals anderer Auffassung waren. Es ist eine Entscheidung getroffen worden, die 15 Jahre gehal

ten hat. Ja, das stimmt. Aber fachlich war sie auch damals nicht begründet.

(Beifall SPD und FDP)

Sie war nämlich nur dafür da, die Menschen auf der Straße zu beruhigen und ihnen ein Gefühl der Sicherheit zu vermitteln. Wenn Sie sich aber einmal die Beißvorfälle ansehen, werden Sie feststellen, dass nicht nur die Hunde beißen, die auf der Rasseliste stehen, sondern auch Hunde, die nicht auf der Rasseliste stehen.

Hunde werden nicht per se aggressiv geboren, sondern können durch den Menschen so abgerichtet werden. Leider kommt das häufiger vor, als man denkt. Das ist das Problem. Daher sollen die zuständigen Behörden künftig Hunde - ganz gleich, welcher Rasse - nach ihrem individuellen Verhalten einschätzen. Das ist einer der zentralen Punkte in diesem Gesetz. Ziel war es, sowohl dem Aspekt der effektiven Gefahrenabwehr - diesen möchte ich ausdrücklich betonen -, als auch dem Tierschutzgedanken und der Sachkunde der Hundehalterinnen und Hundehalter gerecht zu werden. Das war - das muss ich zugeben - kein einfaches Unterfangen, aber es ist uns gemeinsam gelungen, und ich sage: Wir können zu Recht stolz darauf sein.

(Beifall SPD)

Die Stellungnahmen zur Anhörung waren uns dabei eine große Hilfe. Wenn ich sie mir ansehe, so waren sich übrigens fast alle darin einig, dass die Rasseliste abgeschafft werden sollte.

(Zuruf CDU: Fast!)

- Ja, fast. Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Innenministeriums haben unsere Fragen sehr engagiert beantwortet und uns fachlich unterstützt. Ausdrücklich vielen Dank dafür!

(Beifall SPD und SSW)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, nach intensiver Debatte liegt Ihnen heute eines der modernsten Hundegesetze vor. Weitere wichtige Neuerungen neben der Abschaffung der Rasseliste sind beispielsweise eine verpflichtende Kennzeichnung durch ein elektronisches Kennzeichen, eine verpflichtende Haftpflichtversicherung für Hunde, Regelungen, an welchen Orten -

(Zuruf CDU: „Soll“ steht da!)

- Ja, soll, genau. - Es geht um Regelungen, an welchen Orten Hunde an der Leine zu führen sind, und - jetzt kommt es -: Für als gefährlich eingestufte Hunde gilt künftig neben der Feststellung der Ge

(Heiner Rickers)

fährlichkeit eines Hundes durch die zuständige Behörde unter anderem: Das Halten eines solchen Hundes bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Nach Feststellung der Gefährlichkeit muss unverzüglich ein Antrag auf Haltungserlaubnis gestellt werden. Voraussetzung für den Erhalt einer entsprechenden Bescheinigung ist unter anderem eine bestandene Sachkundeprüfung, ein Nachweis über Kennzeichnung und Haftpflichtversicherung des Hundes sowie ein Führungszeugnis. - Ich denke, wir haben schon alle Punkte, die Herr Rickers hier angesprochen hat, bedacht.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, unser Gesetz, für das ich heute um Zustimmung bitte, ist wesentlich ausgewogener als das bisherige, es beachtet Prävention und Tierschutz gleichermaßen und wird damit den Interessen künftig besser gerecht. - Vielen Dank.