Wir wissen nicht genau, wie viele Menschen in Deutschland ohne Krankenversicherung leben. Die Bundesregierung sprach nur von 80.000. Hilfsorganisationen gehen sogar von bis zu 500.000 Menschen aus, aber reell wissen wir das eigentlich nicht.
Wir finden außerdem, dass wir gut daran täten, uns nicht zu sehr an der Formulierung „in medizinischen Notlagen“ aufzuhängen, denn Menschen ohne Krankenversicherung brauchen natürlich auch medizinische Behandlung, wenn es sich um keinen Notfall handelt. Wenn Sie auf der Straße leben,
können Sie sich nicht einmal kurz schonen, um einen Grippeanflug auszukurieren. Wir wollen, dass der Ermessensspielraum der Förderrichtlinie im Sinne der Betroffenen ausgelegt wird. - Jo tak.
Ich erteile nun das Wort für die Landesregierung dem Minister für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren, Dr. Heiner Garg.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Das Land stellt seit 2014 im Rahmen der Richtlinie zur Förderung humanitärer Hilfen in medizinischen Notlagen, wie bereits Kolleginnen und Kollegen vor mir zutreffend festgestellt haben, jährlich rund 200.000 € bereit, um Menschen ohne gültigen Aufenthaltsrechtsstatus im Notfall eine angemessene Gesundheitsversorgung zukommen lassen zu können. - Gesundheit!
Diese Mittel werden über die Kreise und die kreisfreien Städte bislang im Rahmen von Projektförderung zur Verfügung gestellt. Das Land beteiligt sich damit an den Finanzierungskosten der bereits bestehenden Angebote vor Ort. Bei den bestehenden Angeboten vor Ort, also bei den Medibüros und den Praxen ohne Grenzen, möchte ich mich auch an dieser Stelle seitens der Landesregierung für das unglaubliche Engagement für die Schwächsten unserer Gesellschaft von Herzen bedanken.
Meine Damen und Herren, es handelt sich um eine Maßnahme aus humanitärer Motivation. Sie basiert auf der Überlegung, dass der Zugang zu gesundheitlicher Versorgung eben gerade nicht davon abhängen darf, ob sich jemand legal in unserem Land aufhält. Im Übrigen, und das ist zu Recht angesprochen worden, ist es auch eine Frage der Vernunft und des Schutzes der gesamten Bevölkerung, beispielsweise gerade im Falle von Infektionskrankheiten, jedem Menschen unabhängig von irgendeinem Aufenthaltsstatus die notwendige medizinische Hilfe zukommen zu lassen.
Es ist daher im Interesse der Bevölkerung sinnvoll, dass die Inanspruchnahme dieser Hilfe nicht aus Furcht vor nachteiligen Folgen unterbleibt. Diese Güterabwägung macht sich die neue Landesregierung - ebenso wie die Vorgängerregierung - zu eigen. Sie wird deswegen die genannten Regelungen fortführen. Allerdings, und das ist zentrales Ziel des Antrags, hat sich in der Praxis die Richtlinie zur Förderung humanitärer Hilfen in medizinischen Notlagen - sagen wir einmal - als wirklich überarbeitungswürdig erwiesen, Frau Kollegin Touré.
Diese Überarbeitung ist in meinem Haus bereits aufgenommen worden. Die Landesregierung sucht dabei das Gespräch mit den Akteurinnen und Akteuren vor Ort; mit Akteuren, die ein humanitäres Anliegen haben und dies auch verwirklichen und denen es im Übrigen auch darum geht, dass in Not geratene Deutsche ohne Krankenversicherung ebenfalls eine menschenwürdige Versorgung erhalten. Am vergangenen Freitag konnte ich mir in Bad Segeberg die Praxis ohne Grenzen nicht nur ansehen, ich durfte dort auch einen unglaublich interessanten Austausch mit dem Vater der Praxis ohne Grenzen, Herrn Denker, haben. Er macht immer wieder auf diesen Punkt aufmerksam. Stichwort sind in diesem Zusammenhang die sogenannten Soloselbstständigen.
Zugleich will ich eines unterstreichen, weil alle wissen, dass dieser Ansatz durchaus kritisch gesehen werden könnte. Wir haben gerade im Beitrag des Kollegen von der AfD Kritik anklingen gehört. Herr Brodehl, die Förderrichtlinie wurde seinerzeit in Abstimmung mit dem Landesrechnungshof und im Einvernehmen mit dem Finanzministerium auf Grundlage des geltenden Landeshaushalts- und des geltenden Zuwendungsrechts erlassen.
Weiter will ich unterstreichen, dass wir selbstverständlich die vielfältigen einzuhaltenden haushaltsund zuwendungsrechtlichen Vorschriften auch bei der Überarbeitung sehr präzise beachten werden. Dabei prüfen wir auch die Möglichkeit, den bisherigen Kreis der möglichen Zuwendungsempfänger auf die Träger der Hilfesysteme vor Ort auszuweiten. Das hätte den Vorteil, dass diese dann direkt im Gesundheitsministerium Anträge stellen könnten.
Teil dieses angelaufenen Überarbeitungsprozesses der Richtlinie ist eine gründliche Analyse der von den Akteuren vor Ort beschriebenen Schwierigkeiten bei der Antragstellung beziehungsweise gerade auch bei der Verfahrensabwicklung. Dabei werden wir die gesetzlich zulässigen Handlungsoptionen
ausloten, um unter Wahrung der Vorgaben des Landeszuwendungsrechts zu einer Vereinfachung des Verwaltungsverfahrens und damit zu einer besseren Erreichung des eigentlichen Richtlinienzwecks zu kommen, denn genau das ist ja der Sinn. Wenn wir finanzielle Mittel zur Verfügung stellen, dann sollen diese auch zweckorientiert bei den Menschen ankommen, für die diese Mittel zur Verfügung gestellt werden. Sie sollen für den Zweck eingesetzt werden.
Insofern freue ich mich sehr über diese Initiative. Ich weiß, das steht der Landesregierung nicht zu, ich sage es an dieser Stelle trotzdem: Ich wünsche mir, ehrlich gesagt, Abstimmung in der Sache. Herzlichen Dank.
Es ist beantragt worden, den Antrag mit der Drucksachennummer 19/511 an den Sozialausschuss zu überweisen. Der Kollege Dr. Brodehl hat dies gerade beantragt. Wer so beschließen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenprobe! - Das ist mit den Stimmen der CDU-Fraktion, der SPD-Fraktion, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP-Fraktion und den Abgeordneten des SSW gegen die Stimmen der AfD-Fraktion abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung in der Sache. Wer dem Antrag Drucksache 19/511 zustimmen will, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. - Gegenprobe! - Das ist einstimmig so beschlossen.
Bericht zum Stand des Evaluierungsverfahrens gemäß § 10 des Gesetzes zur Erhaltung von Dauergrünland vorlegen
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen.
Zu dem Tagesordnungspunkt hat die Landesregierung mit der Drucksache 19/609 einen schriftlichen Bericht vorgelegt. Dadurch ist eine Abstimmung über den Berichtsantrag der Fraktion der AfD, Drucksache 19/517, nicht mehr erforderlich. Der Antrag hat damit seine Erledigung gefunden.
Ich schlage daher vor, den Bericht der Landesregierung Drucksache 19/609 an den Umwelt- und Agrarausschuss zur abschließenden Beratung zu überweisen. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Das ist einstimmig so beschlossen.
Mit dem Antrag wird ein Bericht in dieser Tagung erbeten. Ich lasse zunächst darüber abstimmen, ob der Bericht in dieser Tagung gegeben werden soll. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.
Ich erteile für die Landesregierung zur Berichterstattung dem Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung, Herrn Dr. Robert Habeck, das Wort.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der aufgerufene Tagesordnungspunkt betrifft eines der irritierendsten, ich will nicht sagen erschreckendsten, Probleme, die wir seit langer Zeit gesehen haben und die mit dem Austrag von Mikroplastik einhergehen. Ich selbst wurde am 2. März 2018 über einen persönlichen Kontakt darüber informiert, dass es das Problem gab. Über das Wochenende wurde dann versucht, dies aufzuklären. Danach begannen die administrativen Mühlen zu mahlen und zu arbeiten. Das heißt, wir haben versucht, die Aufklärung voranzutreiben. Es wurde mit den unteren Wasser- und Naturschutzbehörden konferiert und geredet, und die Sachlage stellt sich wie folgt dar:
Die Stadtwerke Schleswig haben einen Faulschlammturm, in den regulär und regelmäßig die Abfälle der Entwässerung eingebracht werden. In diesem Turm setzt sich das Dickflüssige unten ab, und das Flüssige wird abgeschöpft und gereinigt, wie es in der Endstufe von Kläranlagen üblich ist. In diesen Klärschlammturm werden außerdem Lebensmittel eingebracht. Diese Lebensmittel wurden seit 2014 nach dem Verkauf der Lebensmittelanlieferfirma anders behandelt, und zwar derart, dass die Lebensmittel nicht mehr von der Verpackung getrennt wurden. Plastikfolie aufreißen und Lebensmittel und Plastikfolien voneinander trennen, das erfolgte nicht mehr, sondern die Plastikfolien wurden mit den Lebensmitteln zusammen kleingerieben. Das ist eine erlaubte und genehmigte Technik. Gleichwohl ist das eine falsche Technik, denn man rührt die Plastikstücke quasi in kleinsten Teilen unter die zu vergärende Masse, die dann in den Klärprozess eingebracht wird. Erst am Ende des Klärprozesses sollen diese Teile herausgefiltert werden.
Diese Herausfilterung hat erkennbar nicht funktioniert, und zwar auf keiner der Stufen so, dass die Sicherheit der Umwelt vor Kleinplastikeinträgen gewährleistet wäre. Es gibt verschiedene Reinigungsstufen. Die Firma ReFood - der Name ist bekannt - sagt, sie sortiere schon vor. Es gibt dann verschiedene Klärstufen und die üblichen Siebverfahren davor. Die letzte Klärstufe in den Stadtwerken Schleswig ist ein sogenanntes Sandsieb. Das ist ein Sandfilter, den man sich so vorstellen muss: Er ist ungefähr 5 bis 6 m hoch. Große Becken sind mit Sand gefüllt, der eine Körnung von 3 bis 5 mm hat. Entsprechend sind da Zwischenräume. Durch diesen Sand wird das abgestandene Wasser, in dem in diesem Fall auch die Plastikteile sind, noch einmal durchgedrückt. Das erfolgt nicht mechanisch, aber durch Hydraulik. In Schleswig ist es so, dass das Gefälle ungefähr 6 m beträgt. Das Wasser aus dem Faulturm drückt durch diesen Sandfilter durch. Es sammelt sich oben ab und ist dann gereinigt und geht raus in die Natur, in diesem Fall in die Schlei.
Bei diesem Verfahren, also das Wasser durch diesen 6 m dicken Sandfilter zu drücken, sind die Plastikteile nicht hängengeblieben. Sie sind erkennbar nicht hängengeblieben. Die Stadtwerke wussten das seit Januar 2018. Seitdem wussten sie, dass es ein Problem gab. Es gab die ersten Berichte über Austräge. Das Wasser, das mit einem gewissen Druck aus dem Filter kommt, wurde beruhigt. Dann sah man bei den Stadtwerken, dass obendrauf Plastik schwimmt. Das sieht wie ins Wasser geworfenes Konfetti aus. Es ist also richtig auffällig. Wenn das
Drei Tage später wurden dann Siebfilter mit einem Durchmesser von 2 mm eingebaut. In diesen Siebfiltern, die das herauslaufende Wasser noch einmal filtern, bleibt dann das Plastik hängen. Wenn man dem ablaufenden Wasser eine Weile zuschaut, dann sieht man, welche Mengen es sind. Obwohl die Annahme von diesen geschnetzelten Lebensmitteln längst gestoppt wurde, sind es noch immer 240 l am Tag, also Volumen an Plastik, das kleingeschnetzelt in diesem Sieb hängenbleibt.
Die Frage ist nun, wie lange diese 240 l - damals mag es noch mehr gewesen sein - ungefiltert in die Schlei gelangt ist. Das war sicherlich mehr als nur einige Tage lang der Fall. Die Mengen, die in der Schlei gefunden werden, sind erheblich. Sie sind natürlich strömungsabhängig. Aber es gibt Gebiete - das werden Sie den Medien entnommen haben -, die wie nach einer Konfetti-Party mit Kleinplastikanteilen durchseucht sind. Sie sind - das will ich zugeben, weil es ja undichte Folien sind; denken Sie an Tiefkühlpizzen - nicht immer ganz leicht im Wasser zu erkennen. Aber sie hätten erkannt werden müssen.
Inzwischen läuft ein staatsanwaltschaftliches Untersuchungsverfahren. Deswegen werden auch die Verträge über die Anlieferung zwischen der betreffenden Firma und den Stadtwerken nicht herausgegeben; sie sind eben klagebewehrt. Der juristische Streit wird also über die Frage geführt: Hätten die Stadtwerke wissen müssen, dass dieses zerrissene Material eine zusätzliche Filterung neben diesem Sandfilter, von dem ich berichtet habe, erforderlich macht, oder konnten sie sich darauf verlassen, dass die angelieferten Mengen so vorbereitet sind, dass der Sandfilter funktioniert und die Plastikteile in diesem Filter hängen bleiben oder nicht heraustreten können?
Wir selbst überprüfen als obere Fachaufsichtsbehörde vor allem wasserrechtlich, aber auch naturschutzrechtlich und anlagenrechtlich, ob Fehler in der Aufsicht begangen worden sind. Auch insoweit laufen Verfahren. Wir arbeiten mit den Kollegen gut zusammen.
Ich will sagen, dass die untere Naturschutzbehörde und die Stadt Schleswig, vor allem aber auch der Kreis Schleswig-Flensburg, nachdem das Problem bekannt geworden war, sehr umsichtig und sehr schnell gehandelt haben. Das habe ich mir erläutern lassen und das werden sie sicherlich auch Abgeordneten erläutern, wie sie im Grunde generalstabsmä
ßig vorgehen, um das Plastik aus der Schlei herauszuholen und die Ufersäume zu reinigen und welche Hilfsbereitschaft von anderen Stadtwerken geleistet wird, um Kohorten zur Verfügung zu stellen. Das ist auch alles gut so, ändert aber nichts an dem Problem, das zwei Dimensionen hat: