Auch in ehemaligen Landeskrankenhäusern und Psychiatrien wurden elementare Menschenrechte verletzt, und zwar nicht nur in Einzelfällen, sondern systematisch. Leider können wir all das, was geschehen ist, nicht rückgängig machen. Aber wir können und müssen den Betroffenen den Raum und die Möglichkeit geben, von ihrem Leid zu berichten. Ich halte es für unsere Pflicht, dieses Leid nicht nur anzuerkennen, sondern überall auch dort zu helfen, wo es möglich ist.
Vor diesem Hintergrund sind für mich alle Punkte, auf die wir uns im Sozialausschuss geeinigt haben, folgerichtig und wichtig. Natürlich muss die Aufarbeitung weitergehen. Es ist völlig logisch, dass hierfür alle verfügbaren Informationen herangezogen werden müssen, auch und gerade die der Pharmaunternehmen, die leider bisher nicht besonders viel zur Aufklärung beigetragen haben. Noch dazu ist es nur konsequent, dafür zu sorgen, dass diese Ergebnisse dann auch öffentlich zugänglich gemacht werden. Das ist für mich genauso selbstverständlich wie verlängerte Antragsfristen zur Unterstützung der Opfer und eine möglichst umfassende wissenschaftliche Begleitung.
Wir Landespolitiker stehen aber nicht nur bei der Aufarbeitung des Geschehens in der Verantwortung. Wir müssen auch dafür sorgen, dass aus diesen schrecklichen Erfahrungen die richtigen Lehren für die Zukunft gezogen werden. Hier hat der letzte Punkt des Antrags eine besondere Bedeutung.
Die Absicht ist, geeignete Mittel und Wege für Hilfen im Alter, bei Krankheit oder Pflege oder bei weiterem Unterstützungsbedarf zu finden. Viele Opfer leiden nicht nur unter den traumatischen Erlebnissen selbst, oft sind für sie mit der Unterbringung in Heimen oder Kliniken weitere lebenslang anhaltende Ängste und Nachteile verbunden. Ein Teil der Betroffenen will nach dem Erlebten zum
Beispiel nie wieder einen Fuß in eine Einrichtung wie ein Krankenhaus oder ein Pflegeheim setzen. Nach den schockierenden Berichten der Opfer kann ich dies wirklich gut nachvollziehen.
Aber gerade für diese Menschen müssen wir Gesundheits- und Pflegeleistungen und eine gute Unterstützung im Alter organisieren. Neben der schwierigen Frage nach einer angemessenen Entschädigung halte ich es deshalb für absolut wichtig, den Betroffenen die für sie individuell geeignete Hilfeleistung zu geben.
Doch auch für die Zukunft und damit für die Situation heutiger Heimkinder sollten wir unbedingt die richtigen Lehren ziehen. Aus Sicht des SSW müssen wir vor allem endlich sicherstellen, dass alle Kinder und Jugendlichen in den Einrichtungen zu ihrem Recht kommen, und zwar nicht nur zu ihrem Recht auf unversehrtes und gesundes Aufwachsen, sondern zum Beispiel auch auf ihr Recht auf Bildung und soziale Teilhabe. Ich denke, spätestens bei dem Stichwort „Friesenhof“ sollte klar sein, dass das dort leider immer noch keine Selbstverständlichkeit ist.
In diesem Zusammenhang wurde auch deutlich, wie wichtig ein regulärer Schulbesuch für Heimkinder ist. Bekanntlich wurde unser Gesetzentwurf zur Ausweitung der Schulpflicht für alle Kinder und Jugendliche noch abgelehnt. Das ist für mich entschieden zu wenig. Ich fordere daher weiterhin Schulpflicht für alle Kinder und Jugendlichen, auch für Heimkinder, die nicht aus Schleswig-Holstein kommen. - Jo tak.
Für die Landesregierung hat das Wort der Minister für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren, Dr. Heiner Garg.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Die Würde des Menschen ist unantastbar. Nach dem nationalsozialistischen Schreckensregime hat sich die ganz junge Republik auf den Weg gemacht, für ein freies und demokratisches Land eine freiheitlich-demokratische Grundordnung zu entwerfen. Wir erleben, dass dieser in Artikel 1 des Grundgesetzes formulierte Anspruch für bestimmte Menschen in dieser jungen Republik
Am 28. und 29. November des letzten Jahres fand in diesem Plenarsaal ein Symposium über das Leid und das Unrecht in Einrichtungen der Behindertenhilfe sowie der Kinder- und Jugendpsychiatrie statt. Sie haben damit Geschichte geschrieben. Sie haben den Betroffenen ein Gesicht gegeben, und Sie haben ihnen mit ihrem Mut, ihr Schicksal zu berichten, eine Stimme gegeben. Ich sage sehr deutlich, ich wünsche mir mehr Parlamente in Deutschland, in denen das möglich ist.
Ja, es ist richtig, das haben die Damen und Herren Abgeordneten bereits erwähnt. Es war eine Bitte von ihnen. Sie erwarteten von demokratisch gewählten Volksvertretern, dass man ihnen endlich zuhört, dass man ihnen Gehör schenkt, dass sie sichtbar sind. Wie der Vorsitzende des Sozialausschusses gerade sehr eindrücklich dargestellt hat, haben wir unfassbare Schilderungen gehört, und wir haben vor allem Schicksale zugetragen bekommen, bei denen erst in der tatsächlichen Erzählung, in der Schilderung deutlich wird, was mit diesen Menschen passiert ist. Man hatte ihnen ihre gesamten Lebenschancen genommen. Sie wurden um ihr Leben gebracht, um sämtliche Zukunftschancen, über die wir hier immer wieder für andere Menschen diskutieren.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich ganz am Anfang einen Appell an die Betroffenen, aber auch an uns alle loswerden, weil mir das wichtig ist. Das fand ich auch bei dem Symposium so beeindruckend. Das Symposium hat ein Bild der Geschlossenheit unter den Betroffenen abgegeben, aber auch bei denjenigen, die in der Verantwortung stehen. Das Land bekennt sich ohne Wenn und Aber zu dieser Verantwortung für das Geschehene. Das will ich hier noch einmal ausdrücklich unterstreichen.
Ich erwarte aber auch - dies verstehen Sie bitte nicht falsch; das ist keine Relativierung der Verantwortung, in der das Land hier steht - von anderen beteiligten Institutionen, von der pharmazeutischen Industrie oder beispielsweise von der Kirche, dass sie ebenfalls genau zu dieser Verantwortung stehen.
Ich wiederhole ausdrücklich das, was ich im Sozialausschuss gesagt habe und was ich auch auf dem Symposium deutlich zu machen versucht habe. Es darf nicht mehr länger darum gehen, irgendwie zu versuchen, die Reputation einer Institution herstel
len zu wollen, indem man Geschehenes verschweigt oder unter den Teppich kehrt. Ich bin der Auffassung: Wenn man Vertrauen wieder aufbauen will, sofern das in dem Fall überhaupt gelingen kann, wenn man wirklich den gemeinsamen Versuch unternehmen will, Vertrauen wieder aufzubauen, dann geht das nur, wenn man die Dinge klar beim Namen nennt und sämtliche Möglichkeiten der Aufklärung nutzt.
Die Mitglieder des Sozialausschusses haben sich dafür danke ich Ihnen - fraktionsübergreifend, wie das in der Sozialpolitik bei den wirklich wichtigen Themen oft möglich ist, wobei völlig egal ist, wer gerade zufällig regiert - gemeinsam auf eine Resolution verständigt; darüber freue ich mich. Diese Resolution haben alle demokratischen Fraktionen mitgetragen; auch darüber freue ich mich. Ich glaube, das ist ein guter erster Schritt für die weitere Arbeit; denn der Antrag dokumentiert, dass der weitere Prozess der Aufarbeitung, der Anerkennung und der Unterstützung der Betroffenen ein gemeinsames Anliegen des Landtages und der Landesregierung ist. In diesem Sinne war auch das Symposium ein erster wichtiger Schritt.
Ich teile ausdrücklich die Auffassung des Sozialausschusses, dass die bis heute fortwirkenden Beeinträchtigungen der Betroffenen gemindert werden müssen, soweit das möglich ist. Dazu gilt es, gemeinsam mit Ihnen weitere gangbare Möglichkeiten auszuloten.
Es wurde auf die Arbeit der Stiftung hingewiesen; es wurden die Beträge genannt. Ich will deswegen meinen zweiten Appell dahin gehend auch an die Vertreterinnen und Vertreter der Medien richten, die im Zweifel die Möglichkeit dazu haben: Machen Sie auf die Stiftung und vor allem auf deren Hilfeleistung, auf die Möglichkeit, dort Hilfeleistungen in Anspruch zu nehmen und auch die finanzielle Anerkennung nutzen zu können, aufmerksam.
Zwei weitergehende Forderungen zur Arbeit der Stiftung Anerkennung und Hilfe habe ich direkt im Anschluss an das Symposium aufgegriffen. Schleswig-Holstein hat in der Konferenz der Arbeits- und Sozialministerinnen und -minister Anfang Dezember gemeinsam mit allen anderen Bundesländern die Antragsfrist für Leistungen der Stiftung Anerkennung und Hilfe um ein weiteres Jahr verlängert. Anträge können bis zum Jahresende 2020 gestellt werden. Zudem habe ich für Schleswig-Holstein auf ebendieser Sozialministerkonferenz eine Initia
tive eingebracht, wonach der Lenkungsausschuss der Stiftung eine Verlängerung der Bezugszeiträume der Stiftung über das Jahr 1975 hinaus prüfen soll.
Dieses Anliegen wurde von den Ländern BadenWürttemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und dem Saarland unterstützt. Durch die Enthaltungen aller anderen Länder fand dieser Antrag leider, jedenfalls im ersten Anlauf, keine Mehrheit. Ich bin trotzdem verhalten zuversichtlich, dass hier das letzte Wort noch nicht gesprochen ist. Wir werden in den nächsten Ministerkonferenzen die Möglichkeiten dazu nutzen, dieses Anliegen weiter zu platzieren, und wir werden weiterhin versuchen, auch die anderen Länder davon zu überzeugen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, neben den bereits angesprochenen Verbesserungen ist aus meiner Sicht auch eine Geste der moralischen Verantwortungsübernahme von zentraler Bedeutung, ein klares Zeichen gegen das Vergessen, ein klares Zeichen, dass alle, die damals in der Verantwortung standen und die heute zumindest in der moralischen Verpflichtung stehen, deutlich machen, dass sich das, was damals Menschen angetan worden ist, Menschen, die den besonderen Schutz gebraucht hätten, nie wiederholen mag.
Verschiedentlich ist der Wunsch geäußert worden, im Rahmen der wissenschaftlichen Aufarbeitung die landesspezifischen Situationen noch genauer in den Blick zu nehmen. In den beiden zurückliegenden Jahren lag hier insbesondere der Fokus auf den Medikamentenversuchen. Vor diesem Hintergrund hat mein Haus deshalb parallel zur Aufarbeitung auf Bundesebene eine landesspezifische Untersuchung zur Praxis der Medikamentenerprobung in Auftrag gegeben. Ursprünglich sollte im Rahmen der wissenschaftlichen Aufarbeitung auf Bundesebene aus jedem Bundesland eine Einrichtung näher beleuchtet werden. Aus Schleswig-Holstein sollte dies Schleswig-Hesterberg sein, was aber nicht zu realisieren war. Deswegen prüft mein Haus derzeit, ob wichtige Einrichtungen im Land doch noch Gegenstand der Bundesstudie werden können.
Darüber hinaus wird mit dem Auftragnehmer der Landesstudie, der Universität zu Lübeck, geklärt, inwiefern zumindest im Rahmen des erteilten Auftrags auch die Bedingungen in den Einrichtungen dargestellt werden können, in denen die Medikamentenerprobung eingebettet war.
können nur unter aktiver und unter zentraler Beteiligung der Betroffenen erfolgen. Dies hat sich, glaube ich, bereits in der Vorbereitung und in der Durchführung des Symposiums gezeigt.
Deswegen will ich heute zum Schluss noch einmal all den damals in Einrichtungen untergebrachten Frauen und Männern für ihre mutige Unterstützung, für ihren Mut danken, an die Öffentlichkeit gegangen zu sein. Mein Haus wird die Betroffenen weiterhin mit Rat und seiner organisatorischen Logistik unterstützen.
Sie haben selbstverständlich - ich glaube, das wissen Sie - auch mein ganz persönliches Ohr. Ich sage deshalb an uns alle, an den Landtag, an die Regierung, aber auch an die weiteren Institutionen: Lassen Sie uns gemeinsam mit den Beteiligten versuchen, eine Brücke in die Zukunft zu bauen, damit in Zukunft der Anspruch „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ für alle Menschen, gleich welchen Geschlechts, gleich welchen Alters, gleich, wo sie untergebracht sind, auch tatsächlich in dieser Demokratie gelebt werden kann.
Der Minister hat die vorgesehene Redezeit um 6 Minuten erweitert. Diese Redezeit stünde jetzt auch allen anderen Fraktionen noch zusätzlich zur Verfügung. - Ich sehe aber nicht, dass davon Gebrauch gemacht wird.
Mit der Drucksache 19/1174 haben die Mitglieder des Sozialausschusses dem Landtag einen Entschließungsantrag mit der Bitte um Übernahme und Zustimmung vorgelegt. Wer dieser Entschließung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Das ist damit einstimmig so angenommen.
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Ich sehe, das ist nicht der Fall. Ich eröffne somit die Aussprache.