Protokoll der Sitzung vom 27.03.2019

(Beifall Lars Harms [SSW])

Aus der Begründung des vorliegenden Gesetzentwurfs geht der Grund für die politische Initiative hervor. Die AfD möchte den Ausgleich der durch Wölfe verursachten Schäden verbessern. Verbessern finden auch wir vom SSW immer gut. Aber so, wie ich das sehe, werden wir das mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht erreichen; denn im Entwurf ist nicht der Ansatz zum Verbessern zu erkennen; davon ist überhaupt nicht die Rede. Mit keiner Silbe beschreibt die AfD, wie sie über das Landesnaturschutzgesetz eine Verbesserung der Ausgleichszahlungen erreichen will. Aber die Behauptung ist erstmal raus.

Ich will nicht ausschließen, dass einige Landwirte zu lange auf Ausgleichszahlungen für Wolfsrisse warten mussten; das mag durchaus sein. Aber eine gesetzliche Regelung würde eine Auszahlung auch nicht beschleunigen. Zugegeben, auf das Tempo der Auszahlungen sollten wir immer ein Auge haben. Aber unter dem Strich zählt für mich, dass den betroffenen Landwirten ihr Schaden ausgeglichen wurde und auch wird.

(Beifall SSW)

Die Wolfsrichtlinie beschreibt hierzu dezidiert, was zuwendungsfähig ist, wer Zuwendungsempfänger ist, was die Zuwendungsvoraussetzungen sind, die Art und den Umfang sowie die Höhe der Zuwendung. Und die Richtlinie beschreibt auch das Ver

fahren. Es ist also alles genau geregelt. Aber zu all dem schweigt die AfD in ihrem Entwurf.

Stattdessen geht aus der Begründung deutlich hervor, welches Misstrauen die AfD in unsere Verwaltung und in unsere Politik hat. Richtig ist, laut Wolfsrichtlinie haben Antragsteller keinen Anspruch auf Gewährung der Zuwendung, und richtig ist auch, dass vielmehr „die Bewilligungsbehörden aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel“ entscheiden. Das heißt für mich nichts anderes, als dass die zuständige Behörde auf Grundlage der beschriebenen Zuwendungsvoraussetzungen in der Wolfsrichtlinie entscheidet. Das hat sie meines Erachtens immer getan.

Der AfD ist das aber nicht genug. In ihrer Begründung zum Gesetzentwurf sagt sie mit anderen Worten, dass es eben keine klare Regelung für Ausgleichszahlungen gibt und dass es daher eines Rechtsanspruchs bedarf, damit Bewilligungsbehörden entsprechend entscheiden können.

Um es einmal ganz deutlich zu sagen: Die Bewilligungsbehörden entscheiden bereits heute auf Grundlage der Richtlinie. Wer behauptet, dass ein Rechtsanspruch nur dann festgezurrt ist, wenn es im Gesetz steht, der irrt; denn auch Gesetze lassen sich ändern.

Ich frage mich, auf welcher Grundlage die AfD diesen Gesetzentwurf hier im Landtag eingebracht hat. Welche Erkenntnisse hat die AfD über berechtigte, aber dennoch nicht geleistete Schadensausgleiche? In welchen Fällen hat sich die zuständige Bewilligungsbehörde im eigenen Ermessen geweigert, eine berechtigte Schadenszahlung zu leisten?

Die Wolfsrichtlinie existiert schon länger, als die AfD hier im Parlament ist. Ich denke, sie ist fraktionsübergreifend anerkannt - im Gegensatz zur AfD.

(Beifall SSW und SPD - Volker Schnurr- busch [AfD]: Oh!)

Natürlich muss auch eine solche Richtlinie immer wieder evaluiert und angepasst werden. Und genau da liegt der Vorteil dieser Richtlinie; denn sie ist nicht so starr wie ein Gesetz und kann dann der jeweiligen Situation besser angepasst werden. Das geschieht auch. Wir als SSW haben keinen Zweifel an der Gültigkeit der Richtlinie, und vor allem haben wir durchaus Vertrauen in die zuständigen Behörden für die Gewährung der Zuwendungen. Dort wird nicht nach Nasenfaktor entschieden, sondern anhand der Zuwendungskriterien.

(Oliver Kumbartzky)

Wie ich bereits gesagt habe: Verbesserungen sind immer gut. Aber das, was die AfD hier vorgelegt hat, wird zu keiner Verbesserung führen. Der Gesetzentwurf ist einfach nur ein populistischer Antrag. - Jo tak.

(Beifall SSW und SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege. - Das Wort zu einem Kurzbeitrag hat die Abgeordnete Sandra Redmann aus der SPD-Fraktion.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Genau damit, mit der eben geführten Diskussion, hat die AfD ihr Ziel erreicht. Es ging ihr nämlich gar nicht darum, über Entschädigungszahlungen zu diskutieren, oder darum, wie man den Weidetierhaltern helfen kann, sondern es ging ihr darum, dass wir wieder eine Diskussion über die Obergrenze von Wölfen bekommen. Einige von uns sind fantastischerweise auch genau auf dieses Thema eingestiegen.

Wenn man einen solchen Antrag stellt - das sollte man eigentlich erwarten -, dann beschäftigt man sich tatsächlich ernsthaft mit dem Thema. Aber, wie gesagt, das war gar nicht das Ziel der AfD-Fraktion.

Hier immer wieder mit dem Jagdgesetz zu kommen und genau zu wissen, dass man die Leute für dumm verkauft - man verkauft das ja in der Öffentlichkeit so, als wenn man mit diesem Jagdrecht jetzt auf einmal die Wölfe schießen könnte -, das ist doch totaler Quatsch. Es wird eine ganzjährige Schonzeit geben. Kein Wolf, keiner, wird durch die Aufnahme ins Jagdgesetz geschossen, wirklich keiner. Hören Sie auf, den Leuten so einen Quatsch zu erzählen!

(Zuruf Oliver Kumbartzky [FDP])

Ich sage noch einmal: Hören Sie auf, den Leuten so einen Quatsch zu erzählen!

(Beifall SPD)

Ich möchte noch etwas zur Resolution sagen. Ja, es wurde eine Resolution beschlossen. Wenn Sie sich die Resolution einmal genau angucken - wunderbar wurden die einzelnen Punkte herausgepickt, es sind noch etliche mehr -, steht darin unter anderem: Sobald ein Wolf an der Küste auftaucht, muss er geschossen werden. - Hallo, werd‘ einmal wach!

(Zuruf Oliver Kumbartzky [FDP])

Das ist bereits auf EU-Ebene geregelt, da gibt es gar keine Diskussion. Über so ein Thema muss man doch gar nicht reden.

Worüber muss man reden? Man muss sich noch einmal mit dem Thema auseinandersetzen, dass Weidetierhaltung und Wolf bei uns in SchleswigHolstein zusammen möglich sind.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Der Minister hat die Schritte eingeleitet. Er hat Wolfspräventionsgebiete benannt. Das war genau der richtige Weg, den man gehen musste.

(Unruhe)

Ich sage Ihnen: Wölfe im Schafspelz sind schlimmer als die vier Wölfe, die wir in Schleswig-Holstein haben.

(Beifall SPD, vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Vielen Dank. - Ich erteile nun für die Landesregierung das Wort dem Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung, Herrn Jan Philipp Albrecht.

Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! 2007 wurde das erste Mal in 200 Jahren der erste wild lebende Wolf in Schleswig-Holstein nachgewiesen, nachdem die Wölfe 1992 als streng geschützte Tierart EU-weit geschützt wurden. 2018 hielten sich das erste Mal für längere Zeit einzelne Wölfe im Land auf, und es steigen die durch Wölfe verursachten Rissvorfälle bei Nutztieren. Das ist eine Herausforderung, der wir uns als Landesregierung unmittelbar angenommen haben und aufgrund derer wir schnell und aktiv handeln.

Es stellt sich natürlich die Frage, wie die Koexistenz von landwirtschaftlicher Weidetierhaltung und dem Leben von Wölfen organisiert werden kann. Das ist eine grundsätzliche Frage, die auch rechtlich zu beantworten ist. Zunächst einmal muss man feststellen, dass anders als bei anderen Tieren der Grundsatz im deutschen Recht ist, dass bei Wildtieren die Schäden ein allgemeines Lebensrisiko darstellen, für das jeder selbst Vorsorge treffen muss, zum Beispiel durch Garagen, Zäune oder Versicherungen.

Beim Wolf ist die Lage allerdings etwas anders. Während andere wilde Tiere hier quasi schon im

(Flemming Meyer)

mer vorkamen und bei der alltäglichen Wirtschaftsweise berücksichtigt wurden, war der Wolf jahrhundertelang hier nicht heimisch. Deswegen haben sich die Wirtschaftsformen, die sich entwickelt haben, auf seine Anwesenheit nicht besonders eingestellt.

Daraus folgt keine Pflicht des Staates oder einer anderen Rechtsperson, Schäden durch den Wolf zu ersetzen, aber es besteht eine gesamtgesellschaftliche Verpflichtung, gemeinsame Wege zu entwickeln, wie in Norddeutschland zukünftig Weidetierhaltung, zum Beispiel von Schafen, und Wölfe gleichzeitig möglich sein können.

Hieraus hat zunächst die EU entsprechende Schlüsse gezogen, indem sie auf der einen Seite Rahmenbedingungen im Artenschutzrecht gesetzt hat, die Ausgleichszahlungen zulassen - auch umfangreiche, weil man bei Wildtieren nicht entschädigen kann -, und auf der anderen Seite auch beihilferechtlich entsprechende Rahmenbedingungen geschaffen hat. Hieran muss sich jedes Landes- oder Bundesgesetz halten. Letztendlich muss sich hier der Grundsatz niederschlagen, der besagt, dass Ausgleichszahlungen nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich sind, wie es von der EU vorgesehen ist. Es ist vom Artenschutzrecht und vom Beihilferecht her vorgesehen, dass auch die Eigenverantwortung der Betroffenen eine Rolle spielt und von diesen geeignete und zumutbare Schutzvorkehrungen getroffen werden müssen, damit Ausgleichszahlungen geleistet werden können.

Trotzdem ist gleichermaßen - das haben wir als Land mit der Wolfsrichtlinie festgestellt - die Ausgleichszahlung umfassend möglich, übrigens auch für Folgeschäden. Auch das tun wir bereits. Es hat viele solche Situationen gegeben, und bei vielen wurden Ausgleichszahlungen deutlich über das Maß hinaus, das Sie beschrieben haben, geleistet, beispielsweise auch für Verlammungen. All das findet statt.

Ihr vorgelegter Gesetzentwurf bringt für die Betroffenen keine Verbesserung und hilft auch bei der grundsätzlichen Frage der Koexistenz von Wölfen und Landwirtschaft nicht weiter.

(Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und SPD)

Eine derartige Regelung würde keinen Vorteil bieten. Mit der bestehenden Richtlinie gibt es bereits ein effektives Schutzinstrument, das darüber hinaus

jederzeit schneller angepasst werden kann als ein Gesetz. Das ist ein entscheidender Vorteil. Wir lernen ja gerade erst den Umgang mit den Wölfen neu, und es braucht die Möglichkeit, kurzfristig auf geänderte Rahmenbedingungen zu reagieren. Das liegt insbesondere auch im Interesse der Tierhalterinnen und Tierhalter.

(Beifall Klaus Jensen [CDU])

Wenn wir technische Neuerungen haben, bei denen wir darüber diskutieren, ob zum Beispiel Quads mit Rappa-Systemen oder alternative Präventions- und Vergrämungsmöglichkeiten mitfinanziert werden können, müssen wir das schnell und zügig in einer solchen Richtlinie anpassen können. Das kann mit einer Änderung im Naturschutzgesetz nicht funktionieren. Daneben besteht die Problematik, dass dann auch keine Differenzierung nach unterschiedlichen Bereichen erfolgen kann, wie es der Kollege Kumbartzky schon erwähnt hat.

Im Ergebnis hilft uns allen eine Debatte über die Frage des richtigen Gesetzes nicht weiter, zumal die Vorgaben der EU in allen Gesetzen gleichermaßen zu berücksichtigen sind. Vielmehr hilft eine Debatte darüber, welche Maßnahmen konkret geeignet sind, das Ziel der Koexistenz von Weidetieren und Wölfen zu unterstützen, und ergriffen werden müssen, damit die Vorkehrungen von Präventionsmaßnahmen unterstützt werden können. Da sind wir in den vergangenen sechs Monaten schon ein ganzes Stück vorangekommen und bundesweit vorbildlich. - Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, FDP, Sandra Redmann [SPD] und Stefan We- ber [SPD])

Vielen Dank, Herr Minister. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung. Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf Drucksache 19/1360 an den Umwelt- und Agrarausschuss zu überweisen. Wer dem so folgen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.

Ich unterbreche die Tagung bis morgen früh um 10 Uhr und wünsche allen einen angenehmen Abend. Die Sitzung ist geschlossen.