- Mit großer Freude. Mit Freude, weil wir Spaß an der Sache haben. Ansonsten werden wir den einen Bericht zur Kenntnis nehmen und würden den anderen gern überweisen. Vielleicht gehen wir heute Abend alle nach Haus und denken: Es macht doch Spaß, dieses Leben - und der Matheunterricht auch.
Vielen Dank, Frau Kollegin. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung. Wir kommen somit zu den Abstimmungen. Hier bitte ich einmal um Ihre Konzentration und Mithilfe.
Wir kommen zunächst zur Abstimmung zu a), Antrag der Fraktion der SPD, Drucksache 19/1422. Ich bin mir nicht ganz sicher, ob Ausschussüberweisung beantragt worden ist.
- Dann stimmen wir darüber jetzt ab. Wer den Antrag, Drucksache 19/1422, dem Bildungsausschuss überweisen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das ist einstimmig. Dann geschieht das so.
Dann kommen wir zur Abstimmung zu b), Antrag der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, Drucksache 19/1453, sowie zum Alternativantrag der AfD-Fraktion, Drucksache 19/1551.
Wenn ich richtig aufgepasst habe, hat der Kollege Dr. Brodehl für beide Anträge Ausschussüberweisung beantragt. Wer dem so folgen will, den bitte ich um das -
- Einzeln. Dann stimmen wir es einzeln ab. Ich lasse zunächst darüber abstimmen, wer den Antrag der AfD-Fraktion, Drucksache 19/1551, an den Bildungsausschuss überweisen will. - Gegenprobe! Das ist mit großer Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und der Abgeordneten von SaynWittgenstein abgelehnt.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Überweisung des Antrages Drucksache 19/1453. Wer diesen Antrag an den Bildungsausschuss überweisen will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen.
Wir kommen zur Abstimmung in der Sache. Ich lasse zunächst über den Alternativantrag der Fraktion der AfD, Drucksache 19/1551, abstimmen. Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Somit ist dieser Antrag gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und der Abgeordneten von Sayn-Wittgenstein mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen abgelehnt.
Wir kommen nun zum Antrag der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP, Drucksache 19/1453. Wer diesem Antrag zustim
men möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Somit ist der Antrag einstimmig so angenommen worden.
Wir kommen dann zu c), Bericht der Landesregierung, Drucksache 19/1438. Es ist Ausschussüberweisung beantragt worden. Wer diesen Bericht in den Bildungsausschuss überweisen will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Das ist einstimmig.
Wir kommen schließlich zur Abstimmung zu d), Bericht der Landesregierung, Drucksache 19/1496. Auch hier ist Ausschussüberweisung beantragt worden. Wer diesen Bericht dem Bildungsausschuss überweisen will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Auch das ist einstimmig so beschlossen worden.
Bevor wir zum nächsten Tagesordnungspunkt kommen, begrüßen Sie mit mir neue Gäste auf der Besuchertribüne, zum einen Gäste von der Volks- und Raiffeisenbank Itzehoe und zum anderen Neumitglieder der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Herzlich willkommen Ihnen und euch hier im Schleswig-Holsteinischen Landtag!
Gemeinsame Beratung a) Erste Lesung des Entwurfes eines Gesetzes der Volksinitiative für bezahlbaren Wohnraum Gesetzentwurf der Volksinitiative für bezahlbaren Wohnraum Drucksache 19/1521
b) Entscheidung über die Zulässigkeit der Volksinitiative für bezahlbaren Wohnraum Bericht und Beschlussempfehlung des Innenund Rechtsausschusses Drucksache 19/1523
Zunächst erteile ich der stellvertretenden Vorsitzenden des Innen- und Rechtsausschusses das Wort zur Berichterstattung.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Prüfung der Zulässigkeit der Volksinitiative hat ergeben, dass es circa 32.500 gültige Unterschriften gegeben hat. Damit ist die Zulässigkeit festgestellt, dies hat der Innen- und Rechtsausschuss bereits getan. Der Sozialverband und der Mieterbund Schleswig-Holstein haben als Hauptinitiatoren der Volksinitiative über viele Monate hinweg öffentlich für ihre Initiative geworben und entsprechend die Unterschriften gesammelt.
Zusammen vertreten beide Verbände mehr als 200.000 Mitglieder in unserem Land. Wir nehmen die Sorgen der Initiatoren sehr ernst und werden auch weiterhin zu diesem wichtigen Anliegen mit ihnen im Gespräch bleiben.
Ich kann allerdings auch feststellen, dass die Jamaika-Koalition bereits in den vergangenen Monaten und Jahren im Bereich des Wohnungsbaus so viele Initiativen ergriffen hat wie noch keine Landesregierung und keine Parlamentsmehrheit vor ihr.
Die CDU-Landtagsfraktion hat ein umfassendes Zehn-Punkte-Konzept vorgelegt und arbeitet konkret an dessen Umsetzung. Sieben dieser Punkte haben wir kürzlich im Plenum beraten - das werden die Kollegen der SPD vielleicht auch erinnern. Wir haben dazu abgestimmt, und sechs Punkten davon haben Sie auch zugestimmt. Bei einem Punkt waren Sie dagegen und haben sich in der Gesamtabstimmung der Stimme enthalten. Es kann also nicht so schlecht gewesen sein. Wir sind bereits ganz konkret dabei, eine ganze Reihe dieser Forderungen umzusetzen.
Für uns als CDU-Landtagsfraktion ist ein ganz wichtiger Punkt dabei die beschlossene und bereits durch den Bund angekündigte deutliche Erhöhung des Wohngelds. Das ist eine unserer zentralen Forderungen gewesen, weil wir damit erreichen, dass vor allen Dingen Haushalte mit mittleren und niedrigen Einkommen in ihrem angestammten Wohnumfeld, in ihren Wohnquartieren wohnen bleiben können und es keine Verdrängung gibt. Es ist für
uns ein ganz wichtiger politischer Punkt, dass die Wohnsituation in diesen Quartieren erhalten bleibt.
CDU, Grüne und FDP haben einen bisher in diesem Umfang nicht gekannten Änderungs- und Ergänzungsantrag für die Landesbauordnung auf den Weg gebracht. Damit ermöglichen wir bereits kurzfristig die Nachverdichtung und den Bau zahlreicher zusätzlicher Wohnungen. Damit können wir auf die hohe Wohnraumnachfrage in den großen Städten und auf den Inseln sowie im Hamburger Umland noch aktiver als bisher reagieren und Abhilfe schaffen. Die Landesregierung hat in dieser Legislaturperiode bereits zahlreiche Aktivitäten unternommen, um in allen Teilen der Wohnraumversorgung Verbesserungen zu erreichen. Wir legen dabei besonderen Wert auf die enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit allen Akteuren im Bereich des Wohnungsbaus.
An dieser Stelle möchte ich Herrn Minister Grote herzlich danken, der sich in diesem Bereich persönlich sehr engagiert. Wir haben erst vor wenigen Wochen auf einem Wohnungsbaukongress mit über 200 Teilnehmern hier in Kiel festgestellt, was für eine Aufbruchstimmung wir in Schleswig-Holstein haben und was für eine große Zustimmung die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen seitens der Akteure im Bereich des Wohnungsbaus genießen.
Die Förderung des sozialen und bezahlbaren Wohnungsbaus ist ein zentraler Punkt der Förderung. Insgesamt werden dabei in den nächsten Jahren 788 Millionen € in Schleswig-Holstein bereitgestellt. Weitere Programme wie das Sonderwohnprogramm „Erleichtertes Bauen“ oder das Programm „Neue Perspektiven Wohnen“ zeigen, dass zusätzlich neue, innovative Wege durch das Ministerium gegangen werden.
Wir erhalten für diese Schwerpunktsetzung breite Zustimmung der Akteure im Bereich des Wohnungsbaus. Viele andere Bundesländer beneiden unser Land um unsere Dynamik im Wohnungsbau. Die Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen ist dabei eine besondere Perle, die durch ihre fachliche Arbeit im ganzen Bundesgebiet einen exzellenten Ruf genießt.
Wir können der Volksinitiative versichern, diese erfolgreiche Wohnungsbaupolitik auch in Zukunft fortzusetzen. Eine Ergänzung der Landesverfassung halten wir deshalb nicht für zielführend und werden uns als CDU-Fraktion dieser Forderung nicht anschließen.
Etwas verwundert hat mich die Pressemitteilung der Sozialdemokraten am Freitag. Kollegin Ünsal, ich schätze Sie sehr. Die beiden Hauptpunkte waren wenn ich das richtig gelesen habe -, dass eine kommunale Wohnungsbaugesellschaft in Kiel, die in Gründung ist, gefördert werden soll und sich das Land überlegen soll, eine Wohnungsbaugesellschaft zu gründen. Sie brauchen nur einmal in die Unterlagen zu gucken: Wir haben eine Kieler Wohnungsbaugesellschaft gehabt. Die hat Herr Gansel, Ihr Oberbürgermeister, 1999 für Durchschnittspreise von 11.000 € pro Wohnung verkauft. Wir haben auch eine Landesentwicklungsgesellschaft gehabt, die durch das Land - Herr Stegner weiß das noch, er ist damals Finanzminister gewesen - verkauft worden ist, zu Schleuderpreisen. Sich heute hinzustellen und solche Forderungen zu stellen - da hätte ich mir ein bisschen mehr Demut gewünscht.