Kathrin Wagner-Bockey
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Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Anfang August 2018 nahm das Schicksal seinen Lauf. Ein euphorisierter Ministerpräsident Daniel Günther im Sporttrikot setzte sich mit breitem Lachen an die Spitze der E-Sport-Bewegung in Wacken. Damals hatte er noch leicht schnacken.
Eine E-Sports-Akademie an der Westküste - geschenkt. Ein Landes-E-Sport-Zentrum in Kiel - her damit. 500.000 € für E-Sport-Häuser - raus damit. Hauptsache irgendwas mit Computern, Medienkompetenz und Wirtschaftsförderung.
Meine Damen und Herren, die Latte für jeden, der eine Erwartung an die Etablierung von E-Sport an die Landesregierung hatte, war hoch gehängt worden. Leider wurde sie vom Innenministerium mit diesem Bericht nicht nur gerissen, sondern glatt unterlaufen.
Der Bericht ist eine einzige Enttäuschung. Knapp zehn Seiten ohne konkrete Vorstellungen, Pläne, Zeitschienen, dafür aber neun Zeilen darüber, dass E-Sport im Sportunterricht nicht stattfindet. Chapeau!
Die Fachhochschule Westküste wird dem Prinzip „Form follows Function“ folgen und soll sich zum Kristallisationspunkt für die E-Sport-ScientificCommunity entwickeln und dabei was genau machen? Ach ja, einen BWL-Studiengang ausloben und ansonsten alle Menschen zum verantwortungsvollen Umgang mit E-Sport fortbilden, die nicht bei drei auf den Bäumen sind. Gut. Diesen Ansatz prüft die Landesregierung nunmehr seit Anfang des Jahres und wertet sie aus. Herzlichen Glückwunsch. Und sie stellt fest, die FH Westküste muss nach den Regelungen des Hochschulgesetzes als Fortbildungsstätte subventionsfrei arbeiten. Donnerwetter! Absurderweise ist diese Selbstverständlichkeit einer der wichtigsten Sätze des Berichtes. Hier wird nämlich das Dilemma deutlich, in dem sich die Landesregierung bei den Fragen rund um den E-Sport von Anfang an bewegt hat. In den großen Topf wurde alles Mögliche geworfen, vermischt und zu Brei gekocht.
Müssen wir zwischen Gaming und Sportarten-Simulation unterscheiden? Wie und wofür kriegen wir die Wirtschaft an den Tisch? Soll E-Sport über den Sport Gemeinnützigkeit erlangen oder als Kulturgut? Welche Rolle kann oder muss der Landessportverband spielen? Wie sorgen wir für einen
wirksamen Jugendschutz? Wer bestimmt die Regeln im Landes-E-Sport-Zentrum, und was soll dort überhaupt passieren?
Bisher wissen wir Folgendes: Das Landes-E-SportZentrum soll nach den Wünschen des E-Sport-Bundes an einem zentralen Ort in Kiel errichtet werden, der auch Laufkundschaft anspricht. Stichwort: Ware Sport. Gefordert werden professionelle Computerräume, ein Sportraum für Events - und dann soll das Landesentwicklungszentrum Wissen über E-Sport sammeln, bündeln, weiterentwickeln und ins Land ausstrahlen. Das hat dann ein bisschen was von den Aufgaben der Westküstenhochschule, aber die beiden sollen sowieso eng zusammenarbeiten, und: „Form follows Function“ - da geht offensichtlich noch was. Dann: Ein Jahr nach Wacken - man hört es knacken.
Herr Ministerpräsident, Ihr Auftritt beim LSV am 22. Juni 2019 war schon denkwürdig. Die plötzliche Erkenntnis, dass E-Gaming kein Sport sei, hat die Gaming-Industrie umgehauen und Ihr Innenministerium kalt erwischt. Ihre späte Analyse passt nicht zum Bericht. Der hält Ihre Differenzierung nämlich für nicht umsetzbar - im Gegensatz zu mir. Sie haben mich da an Ihrer Seite. Aber ich glaube, da muss noch eine Einigung mit dem Innenministerium hergestellt werden und, meine Damen und Herren aus dem Innenministerium oder in diesem Fall Herr Grote: Wenn Sie hier schon ambitionslos scheitern,
dann wundert es mich nicht, dass Sie zu anderen Sportanhörungen im Innenausschuss schon gar nicht mehr erscheinen. Kritikwürdig finde ich beides - ich fand das nicht gut letzte Woche -, und es zeigt, das Land liefert im Sport nicht, auch wenn willkürlich viel Geld verteilt wird.
E-Sport ist cool, aber es braucht klare Regeln. Ich kann Sie nur dazu auffordern, trennen Sie im Bereich E-Sport Wirtschaftsförderung, Hochschulförderung und Förderung des Breitensports und versuchen Sie, damit wenigstens ihrer Verantwortung gerecht zu werden. - Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als ich 2017 in den Landtag gewählt wurde, habe ich mich gefreut, denn ich wusste: Diese Erfahrung erweitert meinen Horizont. Ich bin ehrlich: Beim Thema Upskirting ist die Horizonterweiterung auf eine ganz besondere Art und Weise gelungen.
Glauben Sie mir: Ich habe in meinem Berufsleben schon viel gesehen; trotzdem war mir Upskirting kein Begriff. Das Thema hat mich überrascht. Meine erste Reaktion war: Das ist doch völlig absurd und krank. - Ich dachte auch: Das können doch nur Einzelfälle sein.
Im zweiten Moment war ich fassungslos, dass dieses Phänomen nicht strafbar ist. Frauen - egal ob in Rock oder Hose - sind heute selbstbewusster und wehrhafter denn je. Aber Frau kann sich natürlich nur wehren, wenn sie merkt, dass ihr jemand im wahrsten Sinne des Wortes nicht an, sondern unter die Wäsche geht.
Die Vorstellung, heimlich und unbemerkt an intimsten Stellen fotografiert oder gefilmt zu werden, löst Wut aus - okay -, aber vor allem auch Beklemmungen. Es versteht sich von selbst: Niemandem - egal welchen Geschlechts - darf es erlaubt sein, einen anderen Menschen derart zu demütigen und zu beschämen.
Meine Damen und Herren, wer eine Frau auf diese Weise zur Beute macht und die Bilder womöglich auch noch als Trophäe ins Netz stellt, gehört bestraft; da sind wir uns alle einig. Daher ist es logisch, dass wir diesem Antrag zustimmen.
Ich persönlich hätte mir angesichts dieses Themas gewünscht, dass wir darüber vielleicht schon vorher ins Gespräch gekommen wären, denn das wäre der Sache angemessen gewesen. Es ist aber auch kein Problem, zu einem wichtigen und guten Punkt einfach - in Anführungszeichen - „nur“ seine Zustimmung zu geben.
Das Dilemma der aktuellen Rechtslage haben Sie umfassend geschildert.
Ich möchte aber noch einmal an einem tatsächlichen Beispiel deutlich machen, das zeigt, wie unfassbar diese Vorgänge eigentlich sind. Ein ehemaliger Bürgermeister einer Gemeinde aus dem Landkreis Pfaffenhofen hat im Sommer 2013 einer 25
jährigen Frau unter den Rock fotografiert. Sie bemerkte dies, und der Verkäufer eines Obdachlosenmagazins alarmierte die Polizei. Der Täter wehrte sich gegen die Überprüfung durch die Polizisten unter anderem mit einem Ellenbogencheck. Die Polizei fand später 99 belastende Bilder und 27 Filme auf seinem Handy. Nur eine Frau hat offensichtlich tatsächlich bemerkt, was ihr passiert ist.
Das rechtliche Fazit, über mehrere Instanzen geklärt, war dann in der Tat so, wie Frau Rathje-Hoffmann es auch geschildert hat. Es gab keine Beleidigung der Einzelperson, aber eine Belästigung der Allgemeinheit, und das wiederum wurde als Ordnungswidrigkeit „abgestraft“ - in Anführungsstrichen.
Im Ergebnis wurde der Täter zur Zahlung eines Bußgeldes in Höhe von 750 € wegen Belästigung der Allgemeinheit verurteilt, und gleichzeitig musste er 4.200 € zahlen, weil er sich gegen die Beamten gewehrt hatte. Das eine wie das andere ist verwerflich. Ich finde auch eine Geldstrafe in Höhe von 4.200 € durchaus angemessen. Ich hätte sie aber auch für den anderen Fall und das Delikt, das ursprünglich behandelt wurde, für angemessen gehalten.
Viel getan hat sich bis heute nicht. Frau HoffmannRathje hat die Rechtslage umfassend dargestellt.
- Rathje-Hoffmann? Was habe ich gesagt?
- Das Leid mit den Doppelnamen.
Diese Gesetzeslücke muss geschlossen werden. In diesem Sinne stimmen wir diesem Antrag gerne zu.
Upskirting trifft - das ist auch festgestellt worden junge Frauen genauso wie alte Frauen. In jedem Fall stellt es eine Erniedrigung dar, und es verstößt ganz offensichtlich gegen das sexuelle Selbstbestimmungsrecht von Frauen. Dementsprechend ist klar, dass hier unbedingter Handlungsbedarf besteht.
Das Ganze als eine Ordnungswidrigkeit zu behandeln, halte ich für zynisch. Das ist, glaube ich, auch nicht im Sinne des Gesetzgebers. In diesem Sinne werden wir natürlich dem Antrag zustimmen.
Zu guter Letzt sei mir in einem letzten Satz noch ein Hinweis erlaubt. Ich will es nicht skandalisieren, ich möchte nur zu einem sensibleren Umgang mit der allgemeinen Thematik Sexismus kommen. Ich fand das Sharepic der CDU-Fraktion zum Thema Upskirting - gelinde gesagt - etwas unglücklich. Wer eine Sexismusdebatte ernsthaft führen will, sollte nicht mit Bildern von extrem kurz bekleideten Frauen dafür werben.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Nobis, einleitend, bevor ich mit meiner Rede beginne, möchte ich Ihnen gern sagen, dass die Parteien in diesem Haus sehr wohl in der Lage sind, Probleme mehrdimensional zu erkennen, zu durchdenken und auch zu lösen.
Deshalb erlaube ich mir, in meiner Rede auf die Probleme, auf die die Klimaaktivisten aufmerksam machen wollten, genauso wie auf Lösungsansätze und auch darauf, wie der Polizeieinsatz sich gestaltet hat, einzugehen. Sich nur eines aus dieser ganzen Geschichte herauszupicken, greift nämlich zu kurz.
Denn, meine Damen und Herren, wir müssen reden - nicht nur Sie und ich, sondern wir alle. Unsere Gesellschaft muss ernsthaft ins Gespräch darüber kommen, wie wir unsere Welt lebenswert erhalten. Wir können unsere Ansprüche an Mobilität, Bequemlichkeit und Luxus nicht in der Form weiterleben, wenn wir sie gleichzeitig in Einklang bringen wollen mit dem Grundbedürfnis nach sauberer Luft, sauberem Wasser und giftfreien Böden.
Deshalb müssen wir uns fragen, wie wir unser Leben verändern müssen, wenn wir unseren Kindern eine lebenswerte Welt hinterlassen wollen.
Zum jetzigen Zeitpunkt nicht. - Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn wir für 599 € auf einem Kreuzfahrtschiff in sieben Tagen mediterrane Schätze erkunden können und auch noch da hinflie
gen können, von wo aus wir starten, dann haben wir ein Problem. Dieser Preis ist nicht ansatzweise in Einklang zu bringen mit fairen Arbeitsbedingungen und Anforderungen an Klima und Umweltschutz. Wir müssen uns damit auseinandersetzen, dass es ein eklatantes Umweltproblem ist, wenn 28 Millionen Menschen im Jahr auf ein Kreuzfahrtschiff steigen.
Das ist aber nur ein Teil des Problems, das man jedoch nicht wegdiskutieren kann. Wir haben Verständnis dafür, wenn Menschen für bessere Arbeitsbedingungen, für den Schutz der Natur demonstrieren, wenn sie dafür kämpfen, dass unsere Welt eine bessere wird. Das ist erstrebenswert.
Es bleibt dabei aber wichtig, dass die Blockade des Kreuzfahrtschiffes „Zuiderdam“ aus verschiedenen Blickwinkeln betrachtet werden muss. Es gibt nicht den einen Blickwinkel, der alles andere in den Hintergrund treten lässt.
Ja, der Schutz des Meeres ist wichtig. Ja, wir brauchen auf den Kreuzfahrtschiffen bessere Arbeitsbedingungen, und ja, irgendwo muss man anfangen. Aber nein, der Zweck heiligt nicht alle Mittel im Kampf um das Klima, das Meer und um faire Arbeitsbedingungen.
Ganz besonders kritisch wird es, wenn vermeintlicher ziviler Ungehorsam in Nötigung, Hausfriedensbruch und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte umschlagen und wenn Menschen sich und andere in Gefahr bringen. Das ist nicht akzeptabel, und wir akzeptieren das auch nicht.
Seitens der SPD halten wir aber auch nichts von der überheblichen Einstellung, Umweltschützer sollten erst einmal woanders beginnen, wo es viel schlimmer sei. Es ist zynisch und nicht besonders intelligent, Menschen dazu aufzufordern, in China für bessere Arbeitsbedingungen zu demonstrieren, bevor sie sich in Kiel einem Kreuzfahrtschiff zuwenden. So funktioniert unsere globalisierte Welt auch nicht.
Trotzdem gehört zu einer differenzierten Betrachtung auch - ich finde, das ist in diesem Zusammenhang ganz wichtig, auch wenn man den Blick auf die Stadt Kiel wirft -, dass gerade die Nord- und Ostseeanrainer gemeinsame Anstrengungen unter
nehmen, den Kreuzfahrttourismus ökologisch verträglich zu gestalten.
Kiel, Oslo, Southampton - das alles sind Städte, die in gemeinsamem Kontakt miteinander daran arbeiten, den Kreuzfahrtourismus so zu gestalten, dass er nicht ganze Städte erschlägt und dass unsere Meere in Zukunft sauberer werden.
Kiel geht dabei seinen Weg konsequent mit vielen Einzelmaßnahmen in Richtung des Ziels „Blue Port Kiel“. Ich verweigere mich aber, heute hier Wahlkampf in Sachen Kiel zu machen. Ich möchte nur bemerken: Es ist richtig, Landstromversorgung anzubieten, es ist richtig, mit anderen Städten in Kontakt darüber zu sein, wie man zu saubereren Häfen kommt, und erste Erfolge wurden dabei auch erzielt.
Das alles gelingt umso besser, wenn viele Hafenstädte an einem Strang ziehen. Kiel macht da mit. Ich glaube, das ist der erste und wichtigste Schritt, um hier bei den gemeinsamen Zielsetzungen zu Lösungen zu kommen.
Für uns in der Politik wird es darum gehen, die Verbraucher zu sensibilisieren, den Markt zu regulieren und gute Projekte zu fördern. Das sind unsere Aufgaben.
Meine Damen und Herren, es ist uns aber auch klar, dass die AfD diese Aktuelle Stunde nicht angemeldet hat, um über Nachhaltigkeitskriterien in einer globalisierten Welt zu sprechen - schade eigentlich.
In den Augen der AfD ist unser Rechtsstaat mal wieder in Gefahr. Genauer müsste man sagen: Pfingsten drohte er sozusagen in der Kieler Förde zu versinken, von Umweltaktivisten versenkt zu werden.
Wissen Sie, beim Überfliegen der AfD-Pressemitteilung konnte sich der Eindruck aufdrängen, Umweltaktivisten hätten das Kreuzfahrtschiff gekapert und die Polizei sei nicht in der Lage gewesen, die Reisenden zu schützen. Diese waren aber zu keinem Zeitpunkt bedroht oder gefährdet.
Mehr als 50 Menschen hatten gemeinsam Straftaten geplant. Das ist nicht zu rechtfertigen. Am Pfingstsonntag haben sie ihre Blockade des Terminals und des Kreuzfahrtschiffes umgesetzt. Sie haben mit kleinen Schlauchbooten vor dem Bug des Kreuzfahrtschiffes dessen Ausfahrt verhindert. Es wurden Poller blockiert, und es wurde ein Kran besetzt. Das ist hier alles umfassend beschrieben worden.
Das ist nicht witzig. Das ist kein ziviler Ungehorsam. Die Menschen, die dort agierten, wussten, was sie taten. Sie wussten, dass sie Straftaten begehen. Das konnte man auch daran kennen - das wurde an anderer Stelle schon gesagt -, dass sie sich die Fingerkuppen verklebten, keine Ausweise dabei hatten und alles dafür taten, ihre Identitäten zu verschleiern. Das kann und das wird der Rechtsstaat nicht hinnehmen. Darüber brauchen wir aber keine Belehrung von der AfD.
Ich muss auch ganz ehrlich sagen: Ich empfinde es als ziemliche Frechheit, wenn Herr Schaffer in seiner Presseerklärung der Wasserschutzpolizei eine erschreckende Hilflosigkeit attestiert.
Das geht an der Sache völlig vorbei, Herr Nobis. Ich finde das auch insofern schwierig, weil Sie es eigentlich besser wissen müssten, weil Herr Schaffer es eigentlich besser wissen müsste.
Diese Aktion war weder als Demo noch anders angemeldet. Sonst hätte sie in der Form so gar nicht stattgefunden, und die Polizei hätte sich auf diesen Einsatz anders vorbereiten können.
Das ist ganz wichtig für die gesamte Lagebeurteilung. Boote von Lübeck und Brunsbüttel verlegt man nicht in zehn Minuten - niemals, auch unter besten Bedingungen nicht.
Zivile Voraufklärung, Begleitung einer Demo, Einrichtung einer Gefangenensammelstelle, Transportmöglichkeiten dorthin, Festnahmeeinheiten, Vernehmungsbeamte, Vorführbeamte und möglicherweise einen richterlichen Bereitschaftsdienst vor
Ort - wenn man das alles nicht hat, weil sich eine Lage spontan entwickelt, dann braucht man Zeit.
Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Ich bin froh, in einem Land zu leben, wo die Polizei in der Lage ist, so ruhig und besonnen zu reagieren, dass sie selbst Menschen, die Straftaten begehen und die sich selbst gefährden, so festnimmt, dass sie keinen Schaden erleiden.
Meine Damen und Herren, wenn man dafür Spezialkräfte heranführen muss, liegt es in der Natur der Sache, dass das länger dauert als normal. Es liegt auch in der Natur der Sache, dass es an einem Pfingstsonntag nochmal schwieriger ist als an einem ganz normalen Mittwochmorgen. - Meine Fraktion dankt deshalb ausdrücklich allen Polizistinnen und Polizisten, die hier eingesetzt waren, die an einem Wochenende spontan ihre Freizeit opfern mussten und die diese Lage mit Augenmaß bewältigt haben.
Ich sage noch einmal: Wir akzeptieren keine Straftaten. Wir sind uns aber sehr sicher, dass der Rechtsstaat angemessen darauf reagiert.
Lassen Sie mich eines zum Schluss anmerken: Das erste offizielle Kreuzfahrtschiff, die „Prinzessin Victoria Luise“, stach 1901 in See. Damit wurde der Traum von der Seereise aus purem Vergnügen geboren. Dieser Traum wurde 100 Jahre kultiviert. Deshalb stellt sich heute auch die Frage, ob man 28 Millionen Menschenträume einfach verbieten kann. Ich glaube, man kann das nicht.
Was wir tun müssen, ist, das eigene Konsumverhalten zu überprüfen und Träume für eine nachhaltigere Welt zu erzeugen.
Herr Präsident! Ich verweise auf die Vorlage.
Herr Präsident! Ich verweise auf die Vorlage.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir wissen alle um die Bedeutung des Deliktbereiches Cybercrime. Internetkriminalität hat viele Gesichter: die junge Frau, deren FacebookAccount gehackt und mit einem Prostituiertenprofil versehen wurde, der Rentner, dem widerrechtlich 10.000 € vom Konto abgebucht wurden und die spurlos verschwinden, dazu kommen Wirtschaftsspionage mit Milliardenschäden, Cyberterrorismus und Angriffe auf unsere kritischen Infrastrukturen wie Wasserwerke, Stromerzeuger oder auch die Bahn. Nicht zu vergessen die klassischen Deliktfelder und Einsatzlagen aus dem weltlichen Leben. Umfangreiche digitale Spurensuche finden wir bei Großlagen wie G 20 ebenso wie bei Vermisstensuchen. Bei nahezu jeder Durchsuchung werden heute Datenträger, Smartphones, Tablets und vieles mehr
sichergestellt. Bei der Rekonstruktion von Tatabläufen wird oft auf Handydaten zurückgegriffen.
Digitale Spurensuche und Sicherung ist vielfältig und dabei gleichzeitig sehr speziell. Sie erfordert hochqualifizierte Computerspezialisten in den Reihen der Polizei und der Staatsanwaltschaft, Menschen, die auch am freien Markt sehr gefragt sind.
Ich komme nun zum vorliegenden Antrag. Natürlich werden auch wir von der SPD diesem Antrag zustimmen; denn er ist nicht falsch, und die Zielrichtung ist richtig. Schauen wir also, was sich aus diesem Stück Papier herausholen lässt. Die Landesregierung wird gebeten, auf eine bessere Zusammenarbeit und Koordination zwischen Bund und Ländern hinzuwirken. Das ist gut. Ich hoffe im Interesse unseres schönen Bundeslandes allerdings, dass das in irgendeiner Art und Weise auch ein Selbstgänger ist; denn es gibt bereits Schnittstellen des Landes zum BKA, aber auch zum Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik. Wenn sich da insgesamt etwas verbessern lässt, bitte gern.
Die Landesregierung wird auch gebeten, die Bürger und Bürgerinnen auf bestehende Beratungsangebote besser hinzuweisen. Wenn sich da etwas verbessern lässt, bitte gern.
Ferner - das ist der dritte Punkt - wird die Landesregierung darum gebeten, die Personalstrategie der Landespolizei und der Justiz zu evaluieren und weiterzuentwickeln.
Meine Damen und Herren, jetzt wird es interessant, und ich wage dazu eine Prognose. In der Einleitung zur Evaluation wird stehen, dass Cybercrime eine hohe Dynamik hat, dass Internetkriminalität immer neue Aufgaben mit sich bringt und dass sich die Grundvoraussetzungen ständig ändern, weil sich die Technik jeden Tag weiterentwickelt und - da lehne ich mich nicht wirklich weit aus dem Fenster - dass riesige komplexe Datenmengen erhoben und ausgewertet werden müssen. Die Fallzahlen sind auch hier steigend, und es liegt in der Natur der Sache, dass Personalumverteilungen aus den Reihen der Polizei in diesen Bereich nicht so einfach darstellbar sind. Das ist so.
Wenn wir uns der momentanen Situation zuwenden, muss man ganz deutlich sagen, eine Datensicherung ist nichts wert, wenn die Auswertung nicht zeitnah vorgenommen werden kann. In vielen Fällen sind hier sehr spezielle Informatikkenntnisse nötig. Daran hapert es in vielen Bundesländern, und auch Schleswig-Holstein nimmt hier nicht immer eine Vorreiterrolle ein. Viel zu oft sind die Kollegen und Kolleginnen in der Fläche mit der Auswertung
der Daten auf sich allein gestellt, und ich kann Ihnen versichern, das kostet Zeit, Nerven, und es geht zulasten der Alltagsarbeit. Das ist etwas, was wir alle für unsere Polizei nicht wollen.
Unsere Forderung lautet deshalb: Gebt mehr Auswerter in die Fläche, und da wird es nun tatsächlich spannend; denn in meinen Augen stehen die wichtigsten Worte aus diesem Antrag in seiner Begründung. Wir von der SPD nehmen es als Versprechen, dass Sie von zusätzlichen Stellen für Informatikerinnen und Informatiker und Ingenieurinnen und Ingenieure im dualen Studiengang sprechen.
Sie verweisen auf zusätzliche Stellen, und wir machen darauf aufmerksam, dass „zusätzlich“ eben nicht bedeutet, an anderer Stelle Ermittler wegzunehmen. Der duale Studiengang für Computerspezialisten der Polizei ist gut. Er ist richtig. Nun kommt es darauf an, den Köpfen Stellen zuzuordnen, und da nehmen wir Sie gern beim Wort. Herzlichen Dank.
Meine Damen und Herren! Ich verweise auf die Vorlage.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor einer Debatte zum Thema Vereinbarkeit von Spitzensport und Verwaltungsberuf gehört vielleicht die Frage gestellt, was der Feind einer guten politischen Idee sein kann. Nicht immer ist es der politische Gegner, manchmal ist es einfach der Umstand, dass eine gute Idee geboren wurde, sie sich aber nicht weiterentwickelt hat. So ist es offensichtlich 2014 passiert, als eine sehr gute Handlungsanweisung zur dualen Förderung an den Start gebracht wurde, ohne nachhaltigen Erfolg. Man muss in diesem Zusammenhang feststellen: Eine
Sportförderung, die keiner kennt, ist nicht existent, zumindest hat sie keinen praktischen Nutzen.
Was ist nun zu tun? Nach fünf Jahren ist es an der Zeit, noch einmal zu schauen, wie man dem grundsätzlich guten Ansatz zu mehr Schwung und Zuspruch verhelfen kann. Offensichtlich braucht es eine konzeptionelle Weiterentwicklung dieser Sportförderidee. Wenn wir feststellen, dass Spitzensportlerinnen und Spitzensportler besonders leistungsfähig, verlässlich, diszipliniert und teamorientiert sind, dann sollten wir uns sehr darum bemühen, sie für unsere Landesverwaltung zu interessieren. Eine klarstellende Handlungsanweisung allein wird an dieser Stelle nicht reichen. Dazu braucht es mehr als das reine Lippenbekenntnis, dass man sich als Spitzensportler wie jeder andere bewerben kann. Was wir im Land bisher haben, hört sich deutlich müder an als die bayerische Variante für Spitzensportler.
Auf der Website des dortigen Innenministeriums heißt es konkret:
„Die jungen Sportler werden mit einem maßgeschneiderten Ausgleichsplan, der eng mit den Trainingsplänen und den Trainern abgestimmt ist, auf den Polizeiberuf nach der Sportkarriere vorbereitet.“
Meine Damen und Herren, wir möchten nicht, dass junge Athletinnen und Athleten nur die Wahl haben, zur Polizei zu gehen oder sich beruflich außerhalb unserer Behörden zu orientieren. Gerade paraolympischen Athletinnen und Athleten ist mit einem Berufsangebot bei der Polizei nicht unbedingt gedient. Wir müssen uns konzeptionell mit den Fragen beschäftigen: Warum wird das bisherige Angebot des Landes für einen Einstieg in den allgemeinen Verwaltungsdienst nicht wirklich wahrgenommen? Wie können wir passgenauere Ausbildungsangebote machen, die unterschiedlichen Sportarten und Bedürfnissen der Sportlerinnen und Sportler gerecht werden können? Wie bringen wir diese Angebote an den Mann und an die Frau?
Das Bekenntnis, dafür fünf Stellen explizit bereitzustellen, dürfte auch eine psychologische Wirkung in den Behörden, also nach innen, haben. Was ist im Moment das grundsätzliche Problem? Wir und unsere Behörden müssen uns von der Vorstellung lösen, dass wir den jungen Sportlerinnen und Sportlern einen Gefallen tun. Wir haben im letzten Jahr eine große monetäre Unterstützung für Hol
stein Kiel gestemmt. Niemand wäre auf die Idee gekommen, dafür Dankbarkeit einzufordern, sondern alle haben darauf abgestellt, dass die Profisportler der Ligamannschaft von Holstein Kiel als Aushängeschild für das Land gelten. Das sind sie.
Das gilt aber nicht nur für unsere Profimannschaften im Fußball und Handball, sondern auch für die Spitzensportlerinnen und Spitzensportler unseres Landes. Sie dienen als Identifikationsfiguren für junge Menschen, und sie sind mit ihrer Leistungsbereitschaft Vorbild für uns alle.
Das extrem positive Echo unserer Spitzensportlerinnen und Spitzensportler auf den Vorstoß zur Intensivierung der dualen Karriereförderung durch das Land zeigt, dass noch viel Luft nach oben ist. Diese Chance sollten wir gemeinsam nutzen, um nach den besten Fördermöglichkeiten für unsere Athletinnen und Athleten zu suchen. Gleichzeitig braucht es vielleicht auch besondere Werbetouren für die verschiedenen Berufsbilder der allgemeinen Verwaltung. Ich glaube, dass es auch eine gute individuelle Beratung der Sportlerinnen und Sportler braucht.
Lassen Sie uns gemeinsam diesen Weg gehen, gern im Erfahrungsaustausch mit anderen Bundesländern.
Ich sage an dieser Stelle ganz deutlich: Die reine Überarbeitung von Handlungsanweisungen wird nicht reichen; wir müssen eine tiefer und weiter gehende Anstrengung unternehmen in dem Sinne, wie ich es Ihnen eben geschildert habe. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich finde, der Kollege Harms hat in seinem Beitrag noch einmal sehr gut herausgearbeitet, was andere Bundesländer machen. Ich finde auch, die Debatte an dieser Stelle zeigt, dass manchmal die Papierlage auf die Realität prallte und sich das nicht übereinanderlegen lässt und es deshalb Verbesserungsbedarf gibt.
Wenn die bisher gemachten Angebote auf den Websites vielleicht nicht auf Anhieb gefunden werden konnten, wenn diese also auch von den Sportlerinnen und Sportlern nicht wahrgenommen wurden, dann muss man überlegen, woran es liegt, und man muss prüfen, wie man diesen Umstand verbessern kann. Ich finde, das ist doch eine Sache, der wir uns dann auch parteiübergreifend gerne widmen können.
Wenn Spitzensportlerinnen und Spitzensportler in der freien Wirtschaft so heiß begehrt wären und das alles ein Selbstgänger wäre, dann hätten sie doch nicht so viele Probleme, ihre berufliche Karriere mit ihrer sportlichen Laufbahn in Einklang zu bringen und daraus etwas Gutes zu entwickeln.
Herr Hansen, Sie haben gesagt, die Tore werden von der Mitte aus gemacht.
- Wenn man auf Elfmeterschüsse angewiesen ist, Herr Vogt, dann ist es so, dann werden die Tore von der Mitte gemacht.
Wenn wir mit unserem Antrag heute den Ball auf den Elfmeterpunkt gelegt haben, dann haben wir in dieser Sache alles richtig gemacht.
Auch ich freue mich auf die gemeinsamen Beratungen im Ausschuss. - Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich finde, man muss jetzt schon fast ein bisschen aufpassen, dass das Ganze, was hier passiert, nicht einen Slapstick-Charakter bekommt.
Meine Damen und Herren, ich sage ganz deutlich, dass ich lange Zeit meines Lebens eigentlich gar keine Quotenfreundin war - in Anführungsstrichen.
Als ich bei der Polizei begann, 1988, waren wir in meiner Lehrgruppe vier Frauen und 21 Männer. Ehrlich gesagt: Es hat mich nicht gestört. Aber fast 30 Jahre bei der Polizei haben mir gezeigt, welch positive Veränderungen es bringt, wenn sich irgendwann das Verhältnis von Männern und Frauen in der Anzahl der diensttuenden Kolleginnen und Kollegen angleicht. Heute ist das der Fall.
Lieber Herr Koch, Sie haben recht, dass Unterrepräsentanz keine Diskriminierung ist. Ich habe mich hier jetzt noch einmal zu Wort gemeldet, weil ich finde, dass diese Debatte eines ganz deutlich gezeigt hat: Die Frage der Repräsentanz von Frauen in den Parlamenten und in der Gesellschaft insgesamt, ihre Sichtbarkeit, ist eine Frage von Haltung und nicht von Recht. Ich habe aus Ihren Reihen gehört, man dürfe die Verfassung nicht leichtfertig aufs Spiel setzen, man habe große Zweifel, dass dieses Ziel überhaupt erreichbar sei. - Herr Loose hat das Plenum ja leider schon verlassen.
Ich hätte ihm an dieser Stelle gerne versichert, dass man auch als Frau einen Wahlkreis direkt gewinnen kann. Das ist also keine Frage von Listenrepräsentanz.
Ich finde, die Art und Weise, in der die Debatte hier geführt wird, macht eines deutlich: Die Haltungsfrage, die die CDU ganz offensichtlich mit der Frauenfrage verbindet, zeigt sich an dem Verhalten von Herrn Lehnert, wenn Frau Touré spricht, meine Damen und Herren.
Wenn man sich demonstrativ bei dem Redebeitrag von Frau Touré umdreht und erst dann wieder das Parlament anguckt, wenn Herr Vogt ans Rednerpult tritt,
und wenn das zweimal passiert, nämlich auch, als Frau Touré sich noch einmal zu Wort gemeldet hat, dann spricht das Bände.
Das zeigt vielleicht auch, worin Ihr wahres Problem an dieser Stelle liegt. - Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Herr Kilian, beim Hören Ihrer Rede habe ich kurz überlegt, ob Sie die Funktion des Tariftreue- und Vergabegesetzes richtig verstanden haben. Ihr Verständnis von einem guten Tariftreueund Vergabegesetz spricht Bände. Wenn Sie das alles auf einen Vergabemindestlohn von 9,99 € herunterbrechen, finde ich, haben Sie die Latte an dieser Stelle deutlich gerissen.
Landespolitik trägt an den Stellen, an denen sie es kann, Verantwortung für die globalen Entwicklungen auf dieser Welt. Tariftreue ist ein Teil davon, ein wichtiger Teil, aber auch nur ein Teil von mehreren.
Sie von der Koalition reden von vergabefremden Kriterien, die in diesem Gesetz eigentlich fast nichts zu suchen haben: von Aspekten für die Umwelt, von fairen Arbeitsbedingungen, vom Verbot von Kinderarbeit und von fairem Handel. Sie tun so, als würde Sie das überhaupt nichts angehen.
Ich möchte gern folgendes Beispiel bringen: Die Stadt Geesthacht ist vor Kurzem als Fair-TradeTown ausgezeichnet worden, als Stadt, die sich für fairen Handel und einen Ausgleich in der Welt engagiert. Die Probleme vor Ort lassen sich jedoch nicht auf Schokolade und Kaffee begrenzen; aber fair gehandelte Schokolade und fair gehandelter Kaffee sind ein erster Schritt, das können die Kommunen direkt beeinflussen.
Die Probleme liegen darin, dass die Kommunen bei Ausschreibungen in Konkurrenz zu anderen Kommunen treten. Faire Löhne, fairer Handel und umweltökologische und soziale Umweltbedingungen wollen wir in den Ausschreibungen selbstverständlich berücksichtigen. Es wäre jedoch wichtig gewesen - so war es in der Vergangenheit; und wir wollen das auch für die Zukunft -, dass dies allen Kommunen ermöglicht wird, indem diese Kriterien zu einem verpflichtenden Standard werden.
Meine Damen und Herren, mit der Schleifung des Tariftreue- und Vergabegesetztes schaffen Sie das heute ab.
Herr Kilian, ich möchte zum Schluss noch schnell auf Ihr Kriterium für Kinderarbeit zu sprechen kommen: Sie tun so, als ob uns das in SchleswigHolstein nichts anginge. Die Polizeiuniformen man soll ja von den Dingen sprechen, von denen
man etwas versteht - werden vom Logistikzentrum Nord vertrieben. Hergestellt werden sie von 20 verschiedenen Unternehmen in Europa, Afrika und Asien. Mir ist es total wichtig, dass meine Kolleginnen und Kollegen in Uniformen über die Straße gehen können, die nicht unter schlimmsten Bedingungen von Kindern in Afrika gefertigt wurden. Ich finde, das ist eine Frage der Fairness.
Wir tragen an genau dieser Stelle auf Landesebene ganz konkret Verantwortung für den Rest der Welt. Dieser Verantwortung, meine Damen und Herren, finde ich, sollten wir alle gerecht werden. In diesem Sinne können die Veränderungen, die Sie heute anstreben, nicht sein.
Auch ich habe mich mit mittelständischen Unternehmern aus meiner Region unterhalten. Deren Problem war nicht, dass faire Kriterien angelegt werden.
In der Tat haben alle Unternehmer gesagt: „Wir möchten, dass das, was im Gesetz festgelegt ist, besser kontrolliert wird.“ Damit wären auch alle einverstanden. Das hätte uns an dieser Stelle vorangebracht - nicht freiwillige Kriterien, die am Ende niemandem mehr nützen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es gibt in unserer Gesellschaft eine Tendenz, bei unterschiedlichen Themen entweder in eine hohe Begeisterung oder tiefste Ablehnung zu verfallen. Es scheint zwischen Fluch und Segen manchmal nichts mehr zu geben. Wenn es um das sogenannte Distanzelektroimpulsgerät DEIG - und seine Einführung bei der Polizei geht,
gibt es inzwischen teilweise eine journalistische und politische Euphorie, die ich bei den Betroffenen, den Polizistinnen und Polizisten dieses Landes, in meinen Gesprächen so nicht eins zu eins wiederfinden konnte. Die angebliche Begeisterung ist nicht überall zu spüren, die Suche nach dem richtigen Weg schon.
Öffentlich wird das DEIG fast schon als menschenwürdige Wunderwaffe gehypt. Man könnte den Eindruck gewinnen, den Kolleginnen und Kollegen der Polizei müsste die Erleichterung ins Gesicht geschrieben stehen, nun endlich mehr töten zu müssen. Meine Damen und Herren, so einfach ist es aber nicht.
Es ist unstrittig, dass es eine Lücke zwischen den Einsatzmitteln des Mehrzweckstocks und des Reizstoffsprühgeräts RSG einerseits und der Schusswaffe andererseits gibt - keine Frage. Heute ist es so, dass Sie als Polizist oder Polizistin in eine Situation kommen können, von der Sie annehmen müssen, dass Leib oder Leben gefährdet sind. Wenn der Schlagstock und das RSG keinen Erfolg versprechen, haben Sie das Recht und die Pflicht zu schießen. Das sogenannte Auswahlermessen reduziert sich in dem Moment gegen null.
Das ändert sich, je mehr Handlungsoptionen zur Verfügung stehen. Mit dem DEIG käme eine weitere Waffe hinzu. Das bedeutet, in extremen Stresssituationen zu prüfen, ob es ein geringeres, ein milderes Mittel gibt. Es ist eine Entscheidung mehr, die in Zehntelsekunden getroffen werden soll. Um es auf den Punkt zu bringen: Es gibt Einsätze, bei denen die Anwendung eines DEIG die Lage bereinigen könnte - das nehmen wir zumindest an -, und dann wäre alles gut. Es könnte und würde aber auch Einsätze geben, bei denen das DEIG eingesetzt wird, an deren Ende - aus welchen Gründen auch immer - aber der Schusswaffeneinsatz steht.
Was ist mit den Einsätzen, in denen der eine Kollege schießt und der andere das Elektroschockgerät anwendet? Hat der Beamte, der von der Schusswaffe Gebrauch gemacht hat, dann automatisch rechtlich falsch gehandelt?
Vom warmen Schreibtisch oder vom Rednerpult aus ist es relativ einfach zu beurteilen, ob ein Auswahlermessen richtig angewendet wurde. In der Hektik eines unübersichtlichen Einsatzes ist es deutlich schwieriger.
Meine Damen und Herren, das ist auch insofern entscheidend, weil es belastender für diejenigen wird, die tatsächlich schießen mussten oder geschossen haben. Es käme zu psychischen Belastungen bei denjenigen, die das Impulsgerät in einer gefährlichen Situation nicht erfolgreich nutzen konnten, obwohl sie es wollten - aus welchen Gründen auch immer - und die vielleicht sogar darauf angewiesen waren, dass ein Kollege tatsächlich mit seiner Waffe schießt. Meine Damen und Herren, deshalb kann ich die Behauptung, das Impulsgerät würde automatisch zu einer moralischen oder psychologischen Entlastung von Polizistinnen und Polizisten dienen, so nicht gelten lassen.
Verstehen Sie mich nicht falsch in diesem Punkt: Das bedeutet nicht automatisch, dass die Einführung des Impulsgerätes ein Fehler sein muss. Aber wir als SPD verwehren uns dem Druck, der öffentlich aufgebaut wird. Denn dieses Einsatzmittel ist kein Heilsbringer. Wir lehnen die Einführung zwar nicht kategorisch ab, aber es muss klar sein, dass die Ausbildung an diesem Gerät in Theorie und Praxis aufwendig sein wird. Insofern ist der offene Brief der GdP von heute Morgen eine gute Ergänzung zu einer differenzierten Auseinandersetzung mit dem Thema.
Lassen Sie mich zum Schluss noch ein persönliches Wort verlieren: Ich sehe die Behauptung, dass Elektroschockgeräte deeskalierend wirkten, kritisch. Derjenige, dem der Gebrauch eines Impulsgerätes, eines Elektroschockgerätes, angedroht wird und der sich davon beeindrucken lässt, hätte möglicherweise genauso auf die Androhung eines Schusswaffengebrauchs reagiert. Es ist ja nicht gesagt, dass die Androhung des Schusswaffengebrauchs nicht gewirkt hätte. Insofern ist ein Nachweis darüber, dass Elektroschockgeräte deeskalierend wirkten, nicht führbar. Das möchte ich an dieser Stelle gern als meine persönliche Meinung einbringen.
Wir als SPD-Fraktion sehen sehr wohl, dass man sich mit diesem Thema beschäftigen muss und dass man es ausführlich im Innen- und Rechtsausschuss besprechen muss. Den öffentlichen Druck, der im Moment aufgebaut wird, diese Waffe einzuführen, finde ich an dieser Stelle unredlich. Die Begeisterung, die sich plötzlich allenthalben für dieses Einsatzmittel entfaltet, halten wir für übertrieben, denn eine sorgfältige Prüfung ist das Erste, was einem derartigen Einsatzmittel vorausgehen muss. - Danke schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich würde gern kurz die Gelegenheit nutzen, da ich noch einmal persönlich angesprochen wurde, hierzu Stellung zu nehmen. Herr Schaffer, ich finde es sehr interessant, dass Sie dieses Video von einem polizeilichen Gegenüber nennen, der sich in ein Fahrzeug eingeschlossen und sich weder von der Schusswaffe noch von gutem Zureden hat beeinflussen lassen, sondern von einem Taser. Ich weiß jetzt nicht, in welcher Form sich dieser im Kfz eingeschlossen hatte, aber ich glaube, es ist kein exemplarischer Nachweis für die Deeskalationsmöglichkeit durch einen Taser, weil jeder normale Mensch, der eingeschlossen im Auto sitzt, doch wohl eher davon ausgehen kann, dass man durch dieses Elektroschockgerät eben nicht getroffen werden kann, weil die Scheiben hochgekurbelt sind.
- Ja, okay, dann ist aber das Wort „eingeschlossen“ etwas schwierig. - Aber lassen wir das einmal dahingestellt. Darauf kommt es vielleicht auch gar nicht an. Ich glaube aber, dass ein einzelnes Video noch kein Nachweis für die Wirksamkeit eines sogenannten Tasers ist. Ich habe diesen vorhin übrigens anders bezeichnet, weil „Taser“ eigentlich eine Markenbezeichnung ist. Ich übernehme den Ausdruck aber natürlich gern.
Sie sprachen dann auch an, dass man sich bei der PD AFB natürlich einmal über den Trainingsaufwand schlau machen könne. - Ja, das ist richtig. Kolleginnen und Kollegen haben mir aber auch gesagt: „Meine Güte, wir haben jetzt viele neue Waffen zur Terrorabwehr und zur Bewältigung besonderer Lagen bekommen, auch mit denen müssen wir üben.“ Ich glaube, das erfordert ein hohes Maß
an Verantwortung und Trainingsintensität; und jetzt kommt noch der Taser dazu.
- Ja, bitte.
- Davon ganz unbenommen - ich habe noch 1,5 Minuten - möchte ich an dieser Stelle noch kurz auf den Aspekt der „Person mit Messer“ eingehen. Meine Damen und Herren, es gibt im Nachhinein immer die Abwägung „hätte“, „könnte“, „es wäre schöner gewesen, wenn es anders gelaufen wäre“ oder wie auch immer. Dass man sich bei einem Einsatz mit Messer im Vorwege auf der Anfahrt absprechen kann, gibt es, das ist gar keine Frage, aber das ist doch relativ selten. Wir haben doch ganz häufig die Situation: Dunkelheit, Regen, es ist 1:30 Uhr nachts; sie müssen noch 100 m weit zur Haustür laufen, wo der Einsatz stattfinden soll. Sie wissen eigentlich gar nicht, was dort stattfindet; und dann steht in dem hell erleuchteten Eingang, drum herum ist nur Dunkelheit, plötzlich eine Person; und sie können überhaupt nicht richtig einordnen, wie gefährlich die Person ist. Hat sie ein Messer, hat sie Blut am Messer? All diese Geschichten sind doch wirklich Zehntelsekundenentscheidungen und haben nichts damit zu tun, ob man sich vorher in Bezug auf einen Taser absprechen kann. Das ist übrigens der Grund, warum ich der Meinung bin, dass man, wenn man am Ende aller Überlegungen beschließen würde, einen Taser anzuschaffen, diesen mit Sicherheit nicht pro Streifenwagenbesetzung anschaffen kann.
Nein, ich möchte das jetzt erstmal zu Ende bringen. - Wenn man diese Anschaffung tätigen würde, dann müsste man auch jeden Kollegen damit ausrüsten. Denn stellen Sie sich einmal vor, am Ende aller Tage werden Sie gefragt: „Warum haben Sie den Taser nicht eingesetzt?“, und Sie antworten: „Den hatte ich im Auto vergessen“. Solche Dinge funktionieren überhaupt nicht, und das zeigt in unseren Augen nur, dass es hier einer wirklich intensiven und differenzierten Diskussion bedarf, wie wir sie heute alle gemeinsam angefangen haben. - Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte zunächst allgemein einleitend sagen, dass wir uns selbstverständlich dem Lob des Abgeordneten Brockmann für unsere Polizei in
Schleswig-Holstein voll und ganz, aus ganzem Herzen und uneingeschränkt anschließen.
Meine erste Reaktion, als ich Ihren Antrag las, war dann allerdings: Was ist das denn? Keine Rahmendaten, keine Fakten, keine Vorstellung von dem, was Sie da vorhaben. - Herr Brockmann, Sie haben es ja jetzt noch ein bisschen näher erläutert. Das weist ja darauf hin, dass Sie doch schon ein paar konkrete Vorstellungen haben, und das ist auch gut so.
Wenn man Ihren Antrag liest, dann könnte man denken, Sie haben das Zulagensystem allein entwickelt. Besser noch, man könnte glauben, Sie sind die einzigen, die je eine Zulage erhöht haben. Aber so ist es nicht. Ich kann mich noch daran erinnern, wie die GdP in Hamburg Innenminister Studt und das Land Schleswig-Holstein für seine Vorbildfunktion gelobt hat. Dabei ging es um die Erhöhung der Erschwerniszulage in Zeiten knapper Kassen, eingebettet in weitere Maßnahmen. Das war 2016.
Es war schon damals klar, dass es weitere Anpassungen geben würde. Umso schöner, dass das jetzt erneut in Angriff genommen wird. Die SPD-Fraktion begrüßt das und steht voll und ganz dahinter.
Ich selbst würde gern, weil Ihr Antrag ja bisher relativ unkonkret ist, als Polizeibeamtin ein, zwei Vorschläge machen, wie man die Frage der Zulage strukturieren könnte; denn wer zur Bekämpfung von Terrorlagen speziell ausgebildet wird und wer die höchste Gefahr im Polizeialltag auf sich nimmt, braucht auch die höchste Zulage. Das sind erwiesenermaßen SEK und MEK in diesem Land. Vergleichbar aber anders sieht die Lage für verdeckte Ermittler aus. Sie sind im Einsatz komplett auf sich allein gestellt und agieren ohne polizeiliche Ausrüstung. Auch sie tragen ein besonderes Risiko, das weit nach ihrer normalen Tätigkeit weiter wirkt.
Zivilstreifenkommandos und die Observationskräfte des Verfassungsschutzes gehören in eine eigene, miteinander vergleichbare Gruppe. In diesem Zusammenhang kann man auch darüber reden, wie die Einsatzhundertschaft in Eutin zu bewerten ist.
Dann käme man zu dem Punkt, an dem man über das konkrete Geld reden könnte. Aber auch das haben Sie sich für später aufgespart; das ist auch in Ordnung so. Denn auch ich selbst rede jetzt nicht
über konkrete Summen, sondern ich erlaube mir an dieser Stelle eine persönliche Bemerkung.
Sie sprechen in Ihrem Antrag davon, dass Schleswig-Holstein Nachteile bei der Nachwuchsgewinnung entstehen, wenn Sie die Zulagen nicht erhöhen. Nach meiner ersten Ausbildung zum mittleren Dienst bei der Hamburger Polizei habe ich mich damals beim MEK beworben. Ich wollte dorthin, weil es eine coole Truppe war. Ich war jung und sportlich. An Geld, meine Damen und Herren, habe ich in dem Moment gar nicht gedacht, nicht eine Zehntelsekunde.
Dann erhielt ich den Anruf, ich möge zum Gespräch kommen. Ich habe abgelehnt, weil ich zwischenzeitlich an einer anderen Dienststelle, einer Festnahmeeinheit ohne Gefahrenzulage, tätig war, einfach deshalb, weil es eine tolle Truppe war.
Wenn man aber meint, mit Geld für attraktive Bedingungen sorgen zu können, dann kann ich nur sagen, geht es neben den heute zu beschließenden auf einen kleinen Teilnehmerkreis begrenzten Vergünstigungen doch im Grunde genommen um etwas ganz anderes, meine Damen und Herren. Wir als SPD wollen attraktivere Berufsbedingungen für alle unsere Beamtinnen und Beamten in Schleswig-Holstein. Und das erreicht man wie?
- Ganz genau so sieht das aus. Was fehlt noch, Frau von Kalben? Vielleicht der abschließende Schwank aus meiner Biografie? - Okay. Auf die Schnelle: Ich war jung, hatte ein Kind und war alleinerziehend. Ich brauchte das Geld, wäre aber nie auf die Idee gekommen, in ein Sondereinsatzkommando zu gehen - logisch, oder?
Was fehlte? - Es fehlte der passende Kita-Platz, und es fehlte die Beitragsfreiheit.
Meine Damen und Herren, Weihnachtsgeld für unsere Landesbeamten, Kita beitragsfrei, bezahlbarer Wohnraum und ein guter ÖPNV auf dem Land, das alles würde dem ganzen Land helfen, das würde unsere Attraktivität unglaublich steigern und die Schleswig-Holsteiner richtig glücklich machen.
In diesem Sinne: Nun mal los, wir sind dabei!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Eigentlich hatte ich Herrn Grote eine Zwischenfrage stellen wollen, aber das wurde übersehen; das ist auch nicht weiter dramatisch.
Ich habe zwei Fragen. Aus dem Antrag des Jamaika-Bündnisses geht nicht hervor, in welcher Höhe wem Zulagen gezahlt werden sollen. Sie haben das jetzt sehr ausdifferenziert. Das Bedürfnis der SPDFraktion wäre, das im Ausschuss fachlich zu diskutieren, weil sich da schon noch Fragen ergeben.
Grundsätzlich ist klar: Wer die höchste Gefahrenstufe in der polizeilichen Arbeit hat, braucht die größte Zulage. Das sind die MEK und SEK; Sie haben es beschrieben. Mich interessiert aber auch noch einmal die Frage, wo Sie den Unterschied zwischen zivilen Observationskräften der Polizei und denen des Verfassungsschutzes sehen. Ich glaube, es wäre gut und richtig, dieses Paket insge
samt im Ausschuss zu diskutieren, um zu ausdifferenzierten und gerechten Lösungen zu kommen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Jeder echte Fußballfan kennt sie, die Momente, die in einem Fan-Leben für die Ewigkeit gemacht sind. Niemals vergessen werde ich zum Beispiel, als St. Pauli am 19. Mai 2001 in Nürnberg in die Erste Liga aufstieg und ich live dabei war.
Holstein Kiel hat sich in unser aller Herzen gespielt. Solche sportlichen Erfolge sind euphorische, glückliche Momente. Ich glaube, weder die Spieler noch die Betreuer oder gar das Publikum denken in solchen Momenten an das Geld, das dahintersteht oder eben auch nicht. Trotzdem ist es kein Geheimnis, dass ein Spielbetrieb in der Fußball-Bundesliga nur von gut sortierten Wirtschaftsunternehmen erfolgreich gemeistert werden kann. Hier ist dem Verein Holstein Kiel ein glückliches Händchen zu wünschen, denn viel Zeit zur Orientierung und zum geordneten Wachstum war bisher nicht. Aber das hat ja eben auch seine glücklichen Seiten, wie wir festgestellt haben.
Umso mehr gilt: Wenn das Land, die Stadt Kiel und der Verein jetzt gemeinsam eine Chance sehen, das Holstein-Stadion bundesligatauglich auszubauen, dann ist das richtig und auch ein wichtiger Schritt. Allen muss auch klar sein, dass wir hier erst am Anfang stehen und es keine fertigen Konzepte und Vorstellungen gibt. Deshalb kommt es ganz besonders jetzt auf eine gute und konstruktive Zusammenarbeit von Kommune, Land und Verein an.
Man wird den Eindruck nicht ganz los, dass der Glückszustand einer ganzen Region bei einigen Politikern spontan die Herzen und das Portemonnaie geöffnet hat. Wir erlebten einen begeisternden Empfang für die Holstein-Kiel-Fußballer hier im Landeshaus, und dann - zack! - 10 Millionen € für den Stadionumbau und - zack! - 10 Millionen € für den Breitensport. Es war ja auch zu schön!
Und dann diese generöse Geste! Bei Daniel Günther kullerten die Euro nur so aus den Hosentaschen. Es konnte einem fast schwindelig werden.
Es schien ein sportlich faires Angebot zu sein, daraus nachträglich einen gemeinsamen Antrag aller Fraktionen zu formulieren. Eigentlich keine große Sache, eher eine Formalie. Dann war es ein Halbsatz, der die ganz große Harmonie verhinderte.
Wir erinnern uns: Der Landtag sollte aufgefordert werden, 10 Millionen € Fördermittel für den Umbau des Stadions bereitzustellen. Daran geknüpft werden sollten bestimmte Erwartungen - ich nenne es Hoffnungen -: Vielfalt, Respekt, eine offene Gesellschaft. Klingt gut, ist gut. Und dann kam er, unser kleiner SPD-Zusatz: die Förderung der Gleichberechtigung von Männern und Frauen im Sport.
Wir als SPD hätten es aus Erfahrung wissen müssen. Das gibt Ärger. Empört wurde seitens der CDU gefragt: „Wie soll das gehen?“
Was ist mit der Autonomie des Sports? Da könne man nicht eingreifen.
Meine Damen und Herren, Sie erwarten vom Verein den Einsatz für Vielfalt, Respekt, eine offene Gesellschaft, gern mit konkreten Projekten. Wenn das kein Eingriff in die Sportautonomie ist, dann sind es Wertevorstellungen, die wir Parlamentarier mit der Förderung gern verknüpft sähen.
Ich erinnere in diesem Zusammenhang an die Worte von Frau Ostmeier, als Holstein Kiel zugunsten des Männererfolgs seine Frauenabteilung ausgliedern wollte, das habe sie etwas schockiert. Aminata Touré von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ging noch weiter: Das ganze Vorgehen sei ein Armutszeugnis für die Gleichstellung von Frauen und Männern im Fußball, man müsse die Förderzusage neu bewerten. - So weit wollen wir nicht gehen.
Okay, wir konstatieren, für unseren Antrag, die Gleichstellung von Frauen und Männern im Sport fördern zu wollen, ist die Zeit offensichtlich noch nicht reif. Das ist eigentlich schade.
Meine Damen und Herren, natürlich werben wir dafür, dass unser Ergänzungsantrag bei Ihnen allen, die Sie hier nun sitzen, doch noch Zustimmung fin
det. Wenn man einen positiven Wertekatalog formuliert - das haben Sie getan -, dann liegen Vielfalt, Respekt, die Gleichstellung von Männern und Frauen im Sport und eine offene Gesellschaft doch wohl auf einer Wellenlinie und sind ein wünschenswertes Ziel für uns alle.
Wir werden Ihrem Antrag auf jeden Fall zustimmen, und zwar aus einem ganz einfachen Grund: Dieses Projekt sollte uns vereinen und nicht spalten.
Da meine Zeit fast abgelaufen ist, nutze ich die letzten Sekunden, um einige Worte zum AfD-Antrag zu verlieren. Wir lehnen ihn ab,
und zwar aus einem ganz einfachen Grund. Es ist besser, eine unvollständige Werteliste zu haben als gar keine.
Es erstaunt mich nicht, dass die AfD auf Vielfalt, Respekt und eine offene Gesellschaft verzichten kann. Wir wollen das definitiv nicht. - In diesem Sinne bedanke ich mich für Ihre Aufmerksamkeit und werbe um Zustimmung zu den beiden weiteren Anträgen, die hier vorliegen.
Herr Frau Präsident! Meine Damen und Herren! Mit den Special Olympics in Kiel ist es gelungen, ein ganz besonderes sportliches Ereignis in die Landeshauptstadt zu holen. Mit seinen rund 13.000 Teilnehmern haben wir über die Stadt verteilt ein Megaevent mit vielen Stationen, die weit über den reinen Sport hinausgehen.
Ob es um gesundheitliche Vorsorge oder Netzwerkbilung im Bereich des Behindertensports mit weiteren Partnern geht - immer geht es um das Ziel, Menschen mit mehrfacher und geistiger Behinderung die Freude am Sport, am Wettkampf und an einer gesunden Lebensweise zu ermöglichen. Neben den 4.600 Athletinnen und Athleten werden in der Stadt Familienangehörige und Betreuer als Gäste erwartet. Auf sie alle freuen wir uns.
Gerade in Zeiten der Kritik an der Kommerzialisierung des Sports und dem damit verbundenen Glaubwürdigkeitsverlust für die sportliche Idee des fairen Wettkampfs bestechen die Special Olympics mit einem anderen Leitbild. Der erlebbare Reiz in dieser Veranstaltung liegt darin, dass sie den wahren Kern des Sports abbildet: Wettkampf ohne wirtschaftliche Interessen, persönlicher Ehrgeiz ohne Leistungsdruck von außen. Die Special Olympics sind ein wunderbares, inklusives Gemeinschaftserlebnis.
Es passt zu Kiel, dass nun erstmals auch Segeln als Wettkampfdisziplin eingeführt wurde. Insgesamt 19 Wettkampfarten werden im Mai hier an der Förde ausgetragen. Es wird eine besondere Woche für die Teilnehmer und Betreuer werden. Das große übergeordnete Ziel sollte in unseren Augen hierbei sein, dass zugunsten der Behinderten mehr regelmäßige Sportangebote geschaffen werden. Die ganzheitlich positiven Aspekte des Sporttreibens sollte auch geistig und mehrfach behinderten Menschen nahegebracht werden. Dass die Schaffung solcher Angebote vor Ort einen langen Atem aller Beteiligten braucht, ist klar. Ebenso steht fest, dass die Special Olympics als Leuchtturmprojekt hier eine wichtige Strahlkraft entwickeln können. Wir würden es be
grüßen, wenn es regelmäßig Wettkämpfe von behinderten und nichtbehinderten Menschen in verschiedenen Disziplinen im ganzen Land geben würde.
Insofern ist es ein wesentlicher Baustein zu mehr Inklusion im Sport, wenn die Erfahrungen aus dieser Veranstaltung evaluiert werden. Die Organisatoren der Special Olympics zusammen mit dem LSV sind hier eine begrüßenswerte Kooperation eingegangen. Wir bitten die Landesregierung, die abschließende Kooperation bei der Evaluation zu unterstützen.
Als SPD-Fraktion freuen wir uns, dass Kiel als Austragungsort der Special Olympics ausgewählt wurde. Wir danken allen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern und wünschen den Athletinnen und Athleten tolle Wettkampftage und positive, bleibende Erinnerungen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sieht man sich den AfD-Antrag nicht so genau an, könnte man ihm im ersten Moment vielleicht sogar etwas abgewinnen. Ich glaube aber, alles, was inhaltlich zu dem Antrag und der Ausformulierung zu sagen ist, hat Herr Brockmann hier schon ins Gespräch gebracht.
Die Frage, die man der AfD allerdings stellen muss, ist, warum sie sich inhaltlich nicht besser damit be
schäftigt hat, warum die Sache, die seit 50 Jahren im Gespräch ist - eine Deutsche Küstenwache -, bisher keine Umsetzung gefunden hat. Die Antwort darauf ist meines Erachtens ganz klar, denn der Teufel liegt im Detail und sich mit Detailfragen zu beschäftigen, ist nicht so sehr Ihre Sache.
Wir haben eben schon davon gehört: 1998 havarierte die „Pallas“ und trieb auf die deutsche Nordseeküste zu. Vor Amrum lief das Schiff auf Grund und verlor 244 t Öl. An Land stritten derweil unterschiedlichste Behörden um Kompetenzen. Das, meine Damen und Herren, würden wir so heute nicht mehr erleben.
Unsere deutschen Küsten sind circa 1.000 km lang, und es sind viele Bundes- und Länderdienste, aber auch ehrenamtliche Organisationen zum Schutz vor Gefahren und im Ernstfall zur Beseitigung von Schadensereignissen unterwegs. Welche Farbe deren Boote dabei haben, meine Damen und Herren, ist in meinen Augen kein wirkliches Problem.
Der Untergang der „Pallas“ war eine Katastrophe, aus der die Politik überparteilich ihre Lehren gezogen hat und auf die sie auch praktisch reagiert hat. Es wurde bereits gesagt: 2003 wurde das Havariekommando mit Sitz in Cuxhaven gegründet, das bei komplexen Schadenslagen ein eigenes Lagezentrum bildet. Von dort werden beispielsweise Expertenteams im Bereich der Schadstoff-, Brandbekämpfung und der Gefahrengutbeseitigung ebenso koordiniert wie die Versorgung von Verletzten. 2017 wurde das Maritime Sicherheitszentrum, ebenfalls in Cuxhaven, eingeweiht. Dort sind nun alle Leitstellen zusammengefasst, die bei besonderen Einsatzlagen auf See gemeinsam und aufeinander abgestimmt reagieren. Das sind mehr als zehn verschiedene Dienste - ich erspare es mir jetzt, sie hier aufzuzählen -, die zu einem Bündel zusammengeführt wurden und die miteinander kooperieren. Ich bin mir sicher, dass sie das im Ernstfall auch sehr gut täten. Und ja: Man kann davon träumen, dass alle unter der Befehlsgewalt einer einzelnen Behörde stehen - wobei Sie ja die Landesorganisationen wohlweislich noch außen vor gelassen haben.
- „Stimmt nicht“ ist auch gut, denn dann stimmt ja meine Argumentation wieder. - Es gibt zwei Probleme, die Ihr Antrag hat und die Sie unter den Tisch fallen lassen:
Wenn man Verwaltungen aus dem Bund, aus dem Land und aus den Kommunen miteinander verbinden und daraus eine Behörde machen will, ist das eine Form von Mischverwaltung, die uns verfassungsrechtlich verboten ist.
Ich glaube, viel entscheidender - weil es das praktische Leben noch einmal ganz besonders betrifft -, ist: Es sind insbesondere die süddeutschen Länder, die sich einer solchen Lösung aus finanziellen Gründen bisher verweigert haben.
Weil das alles bekannt ist, halten wir es für angemessen und richtig, ein funktionierendes System, nämlich das Maritime Sicherheitszentrum, zum jetzigen Zeitpunkt so zu belassen, wie es ist.
Meine Damen und Herren, am Dienstagabend durfte ich als Beobachterin an einer Terrorübung der Bundespolizei, der Landespolizei und vieler anderer Behörden in Lübeck teilnehmen.
- Im Hauptbahnhof. - Beeindruckenderweise haben dort über 700 Teilnehmer aus den unterschiedlichsten Bereichen gezeigt, wie man gut zusammenarbeitet. Solche Übungen, Herr Nobis, sind durch nichts zu ersetzen. Das gilt auch und insbesondere für das Maritime Sicherheitszentrum mit all seinen Kooperationspartnern. Das sind die Dinge des Alltagslebens, auf die man sich bei so einer Problembewältigung tatsächlich konzentrieren sollte.
Denn durch diese regelmäßigen Übungen ergeben sich immer wieder neue Ansatzpunkte zu Verbesserungen im Zusammenspiel der Institutionen. Die daraus entstehenden Sicherheitskonzepte müssen an die sich wandelnden Sicherheitslagen angepasst werden. Ich und meine Fraktion sind uns sicher, dass das auch passiert.
Mit dem gemeinsamen Antrag von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW, den wir hier gestellt haben, stärken wir noch einmal diesen Ansatz. Es ist ein Antrag, der sich an den Möglichkeiten des realen Lebens orientiert und keine Luftschlösser baut, wie Sie von der AfD das machen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich verweise auf die Vorlage.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich zu meiner Rede eine kurze Vorbemerkung machen: Besitzer von Waffen gehen nicht per se verantwortungslos mit ihren Waffen um, und sie stellen natürlich auch nicht automatisch eine Gefahr für die Gesellschaft dar. Deshalb sind
die Zielrichtung meiner Rede weder Sicherheitsdienste noch Jäger noch Sportschützen.
Der Bericht der Landesregierung unterscheidet zwei Bereiche der Erlaubniserteilung und des Waffenbesitzes. Wenn wir uns ansehen, wie viele private Waffenbesitzer in Schleswig-Holstein derzeit registriert sind, ist die Tendenz im Vergleich zu 2015 sogar leicht abnehmend. Herr Grote, Sie hatten es erläutert, und ich schließe mich Ihrer Einschätzung an, dass die absoluten Zahlen an Waffenbesitzern und Schusswaffen in Schleswig-Holstein zunächst einmal nicht besorgniserregend sind.
Gegenläufige Tendenzen zu den abnehmenden Waffenbesitzen weisen die Kreise RendsburgEckernförde, Dithmarschen und Herzogtum Lauenburg auf. Dafür gibt es sicherlich spezifische Gründe, die ich an dieser Stelle nicht näher bewerten oder beleuchten will. Laut Waffengesetz ist es Aufgabe der zuständigen Kreisbehörden, die sichere Aufbewahrung von Waffen zu überprüfen. Hier sind anlassbezogene und verdachtsunabhängige Kontrollen möglich. Der vorliegende Bericht zeigt sehr deutlich, dass die Kreise hier unterschiedlich vorgehen. Das wurde von allen Vorrednern bereits bemerkt.
Ich finde es schon bemerkenswert, dass im Kreis Dithmarschen beispielsweise 143 verdachtsunabhängige Kontrollen durchgeführt wurden, im Kreis Herzogtum Lauenburg, um das konkrete Beispiel zu nennen, nur zehn - und das bei mehr als 1.500 neu angemeldeten Waffen. Ich denke schon, dass der Bericht hier noch einige Fragen offenlässt und einige Beleuchtungsmöglichkeiten gibt.
Ziel muss es in unseren Augen sein, landesweit mehr verdachtsunabhängige Kontrollen über die sichere Aufbewahrung von Schusswaffen durchzuführen. Wir gehen damit sicher, dass Waffenbesitzer ordentlich mit ihrer Verantwortung umgehen. Es ist schon Verantwortung des Staates, hier auch vernünftige Überprüfungen durchzuführen.
Wirklich besorgniserregend ist der bundesweite Anstieg von Anträgen für den sogenannten Kleinen Waffenschein. Ich glaube, man kann den Zeitpunkt, als die Neubeantragung von Kleinen Waffenscheinen strukturell in die Höhe sprang, ganz deutlich festmachen: Nach der Silvesternacht von Köln 2015 ist der Verkauf von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen sprunghaft in die Höhe geschnellt. Ein Ende ist nicht abzusehen. Ich glaube, es ist nicht zu hoch gegriffen, wenn man sagt, dass die Nacht von Köln damals schon unsere Gesell