bis Ende der Legislaturperiode schaffen. Kita, Schule, Hochschule, das ist der Dreiklang der Jamaika-Bildungsoffensive.
Wir investieren kräftig in Bildung, in Digitalisierung, in Nachhaltigkeit, und zugleich legen wir Ihnen einen verfassungskonformen und strukturell ausgeglichenen Haushalt vor.
Wir bringen auf den Weg, was aus heutiger Sicht dauerhaft finanzierbar ist, wir setzen um, was wir uns im Koalitionsvertrag vorgenommen haben. Dazu gehört passend am heutigen bundesweiten Tag der Steuergerechtigkeit unser Engagement auf Bundesebene gegen Steuerbetrug und Steuervermeidung. Ich kann Ihnen aus siebenjähriger Erfahrung als Finanzministerin berichten, dass dies ein zähes Geschäft ist und nur schleppend vorangeht.
Bereits im Jahr 2003 hat der Bundesrechnungshof auf Steuerausfälle durch manipulierte Ladenkassen hingewiesen. Das war bereits 2003! Jetzt, eineinhalb Jahrzehnte später, sind noch immer keine zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtungen im Einsatz, um gegen diesen Steuerbetrug vorzugehen. Das ist Geld, das uns täglich fehlt.
Auch für die Reform der Grunderwerbsteuer brauchen wir viel zu lange. Nach vierjähriger Beratung hat das Bundeskabinett nun endlich einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, um die Steuergestaltungsmöglichkeiten zu begrenzen. Jetzt heißt es, nicht lockerlassen, sondern aufpassen, dass das Gesetz zügig beschlossen und vor allem im Verfahren nicht verwässert wird.
Anschließend werden wir in der Koalition beraten, wie wir die Vereinbarung im Koalitionsvertrag, den Ersterwerb einer eigengenutzten Immobilie zu unterstützen, umsetzen.
Auch für unsere Kommunen setzen wir uns für Steuergerechtigkeit und für die Bekämpfung von Steuerbetrug ein. Denn auch sie sind auf verlässliche Steuereinnahmen angewiesen. Noch beraten Bundestag und Bundesrat über die Grundsteuerreform einschließlich der Grundgesetzänderung. Das ist bei der Grundsteuer eine schwere Geburt. Die Vorstellungen der Parteien liegen weit auseinander. Auch in der Jamaika-Koalition haben wir noch Beratungsbedarf.
Für die Kommunen ist aber genau diese Grundsteuer eine unverzichtbare, eine verlässliche Einnahmequelle. Sie können sie in der Höhe selbst gestalten. Noch ist die Kuh nicht vom Eis, die Kommunen können erst aufatmen, wenn das Gesetz beschlossen ist. Ich werbe sehr dafür, dass das gelingt.
Neben den kommunalen Zuweisungen in Höhe von 2,3 Milliarden € ist der Finanzausgleich eine der Haupteinnahmequellen unserer Kommunen. Er steigt im Jahr 2020 um rund 89 Millionen € auf dann rund 1,9 Milliarden € an und muss, so das Landesverfassungsgericht - Sie wissen es -, ab dem Jahr 2021 neu justiert sein. Grundlage dafür ist das erstellte Gutachten.
Für die Landesregierung ist klar, dass die Bedarfe von Kommunen und Land gleichwertig sind. Der Symmetriefaktor 1 ist eine gute Grundlage für eine Mittelverteilung. Aber die Basis für die Berechnung muss fair sein. Orientieren wir uns an der Vergangenheit, müssen wir, anders als im Gutachten, alle Bedarfe berücksichtigen, auch die höhere Zinsbelastung des Landes und die Tatsache, dass die Konsolidierungshilfe keine strukturelle Einnahme ist.
Orientieren wir uns an der Zukunft, weil das Gutachten mit dem Zeitraum 2008 bis 2016 eine nicht aktuelle Haushaltslage zugrunde legt, muss berücksichtigt werden, dass sich die Finanzströme ab 2020 durch die für die Kommunen reduzierte Gewerbesteuerumlage zugunsten der Kommunen und zulasten des Landes um 130 Millionen € verändern, eigentlich um 260 Millionen €, nämlich 130 Millionen € mehr für die Kommunen und 130 Millionen € weniger für uns.
Zudem muss das Land ab 2021 ohne Konsolidierungshilfe des Bundes auskommen. Auf dieser Grundlage wollen wir mit den Kommunen mit der Perspektive einer Evaluation auf der Grundlage aktualisierter Daten einen fairen Kompromiss finden und auch über Übergangslösungen reden.
Das gilt auch für die notwendige Anpassung der Sozialgesetzgebung. Das Land ist selbstverständlich bereit, 100 % für seine Pflichtaufgaben zu zahlen. Aber wir können den Kommunen nicht dauerhaft mehr als 100 % erstatten.
Im Gespräch mit den Kommunen geht es auch um die Integrationsmittel. Lassen Sie mich auch hier Klartext reden: Dass sich Bundesfinanzminister
Scholz gerade den Bereich der Integration für Kürzungen ausgesucht hat und uns statt 68 Millionen € nur noch 24 Millionen € überweist, trifft uns als Land hart.
- Herr Habersaat, Sie kennen aus den vielen Kleinen Anfragen die großen Summen, die wir für Integration bereitstellen. Ich sage Ihnen, es ist noch nicht so lange her, dass wir das gemeinsam gemacht haben.
- Ja! Sie wissen, dass wir noch immer rund 300 Millionen € für den ganzen Bereich Flucht und Integration zur Verfügung stellen. Also: gemach, gemach!
Diese Kürzung des Bundes trifft das Land. Sie trifft aber auch die Kommunen; denn Geld, was wir vom Bund nicht erhalten, können wir schlecht weiterreichen. Ich hoffe dennoch, dass auch die Kommunen, so wie wir es mit dem Haushalt 2020 machen, so viele Angebote wie möglich aufrechterhalten. Integration ist keine Frage von zwei oder drei Jahren. Es ist eine langfristig angelegte gesellschaftliche Aufgabe. Deshalb werden wir mit der Nachschiebeliste noch einmal nachbessern, damit die ehrenamtlichen Strukturen im Flüchtlingsbereich auf kommunaler Ebene weitestgehend aufrechterhalten bleiben können.
Meine Damen und Herren, über diese drei Themen - Finanzausgleich, Sozialgesetzgebung und Integration - hat die Landesregierung in den letzten Wochen intensiv mit den Kommunen beraten. Ich wünsche mir, dass es gelingt, gemeinsam eine Lösung zu finden.
Der Haushalt 2020 ist ein besonderer Haushalt, auf den wir als Politik in den letzten zehn Jahren viel geschaut haben. 2020 ist das Jahr, in dem das Land gemäß Grundgesetz im Grundsatz ohne neue Schulden auskommen muss. Schleswig-Holstein wurde für diese Haushaltskonsolidierung als Unterstützung 720 Millionen € zur Verfügung gestellt. Die letzte Tranche in Höhe von 27 Millionen € erhalten wir 2020.
Lassen Sie mich nach zehn Jahren Haushaltskonsolidierung sagen: Es hat tatsächlich geklappt. Aus der Selbstverständlichkeit, Haushalte mit Schulden aufzustellen, ist die Selbstverständlichkeit geworden, strukturell ausgeglichene Haushalte aufzustellen.
Seit 2015 nimmt das Land nur noch für die Finanzierung der Altverpflichtungen aus der alten HSHBeteiligung Kredite auf.
Lassen Sie mich im Zusammenhang mit der ehemaligen HSH auf zwei Drucksachen hinweisen, die wir Ihnen zugeleitet haben und die heute Teil der Debatte sind. Um ein späteres Auflösungsverfahren der hsh beteiligungs management vorzubereiten, sollen die Anteile des Landes auf die hsh AöR übertragen werden. Die Geschäftsführung der hsh finfo wird verschlankt, und die derzeitige Kreditermächtigung der hsh portfoliomanagement AöR soll von 4,9 Milliarden € auf 3,4 Milliarden € - was für gigantische Summen - abgesenkt werden. Sie sehen also, die Bank wird uns auch nach dem Verkauf noch über Jahre beschäftigen. Aber der Schlussstrich ist gezogen.
Schauen wir nach vorn: Die Landesregierung legt Ihnen heute einen solide aufgestellten Haushalt 2020 mit bereinigten Einnahmen in Höhe von 13,09 Milliarden € und bereinigten Ausgaben in Höhe von 13,05 Milliarden €, mit einer Tilgung von 36 Millionen € sowie mit Zinsausgaben von 492 Millionen € vor. Darin enthalten sind 35 Millionen € für Zinsänderungsrisiken. Dem Versorgungsfonds führen wir netto rund 70 Millionen € zu, um die wachsenden Versorgungskosten abzufedern. Darin enthalten sind 1,2 Millionen € für die neu eingestellten Beamtinnen und Beamten; denn wir haben uns verpflichtet, für jede Neueinstellung ab 2020 monatlich zumindest 100 € - das ist ein Anfang - in den Versorgungsfonds einzuzahlen. Auch das ist im Sinne einer generationengerechten Finanzplanung nachhaltig. Ich werbe noch einmal dafür, den Versorgungsfonds in der Landesverfassung abzusichern.
Nachhaltig ist es auch, die Infrastruktur zu sanieren. Während der Bund noch die Notwendigkeit von Investitionen diskutiert, packt Jamaika auch hier an. Mit dem Haushalt 2020 nehmen wir dafür rund 1,3 Milliarden € in die Hand, davon 410 Millionen € für IMPULS-Maßnahmen. Unsere Investitionsquote liegt bei über 10 %. IMPULS ist eine Erfolgsgeschichte. Wer im Land unterwegs ist, spürt
die Dynamik. Wir wollen diese Dynamik halten und weiter mit Siebenmeilenschritten vorangehen. Neben Schienen und Zügen, Straßen und Radwegen, Hochschulen, Barrierefreiheit, Städte- und Wohnungsbau, Küstenschutz, Digitalisierung profitieren auch unsere Kommunen von dieser großen Sanierungsoffensive. Für die Kommunen stehen in den Jahren 2020 bis 2023 rund 74 Millionen € an Baumitteln für Kitas und Schulen bereit, 44 Millionen € für kommunale Sportstätten und 16 Millionen € für kulturelle Einrichtungen. Hinzu kommen rund 385 Millionen € für die Krankenhaussanierung, die von Land und Kommunen gemeinsam aufgebracht werden. Sie sehen also, wir lassen unsere Kommunen nicht im Regen stehen.
Meine Damen und Herren, IMPULS ist ein strammes Arbeitsprogramm auch für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ich will betonen, dass ich weiß, wie viel in der GMSH, in der Taskforce und in der gesamten Landesverwaltung daran gearbeitet wird, damit wir vorankommen. Auch für die Finanzplanung ist dieses große Infrastrukturprogramm eine große Herausforderung. Um alle Maßnahmen wie bisher geplant auch umsetzen zu können, haben wir bis 2023 noch Handlungsbedarf in Höhe von rund 170 Millionen €. Es ist mir wichtig, dieses hier zu sagen. Es ist in der Finanzplanung transparent ausgewiesen. Wir müssen uns anstrengen, diese Lücke zu schließen. Wir wollen dafür auch mögliche Haushaltsüberschüsse nutzen. Anders als 2018, als die Reduzierung der HSH-Altverpflichtung für uns im Vordergrund stand, werden wir diesmal IMPULS aufstocken, sollte der Haushaltsvollzug 2019 besser laufen als geplant.
Das ist angesichts der anhaltenden Niedrigzinsphase eine kluge Entscheidung; denn auch der Verfall der Infrastruktur ist ein nicht eingelöster Scheck auf die Zukunft. Auch im Bund wäre es aus meiner Sicht richtig, den innerhalb der Schuldenbremse möglichen Spielraum für Investitionen zu nutzen.
Der Bericht der Landesregierung zum Schuldentilgungsplan zeigt auch, welch große Herausforderung es ist, in der Haushaltspolitik Generationengerechtigkeit zu definieren. Es wäre eine zu einfache Antwort, einerseits den zügigen Abbau von Schulden anzugehen, wenn andererseits das Geld für die
Modernisierung unseres Landes fehlt. Es braucht einen ausgewogenen Mix aus Vergangenheitsbewältigung und Zukunftsgestaltung. Dafür sind mit der Finanzplanung die Weichen gestellt.
Wir investieren in Zukunft, in Bildung, in Digitalisierung. Wir kümmern uns mit dem Versorgungsfonds, mit dem guten Zinsmanagement und mit der Sanierung der Infrastruktur um die Vergangenheitsbewältigung. Neben all diesem machen uns natürlich auch die bundespolitischen Entscheidungen zu schaffen, ob Wohngelderhöhung, Unterhaltsvorschuss, Angehörigenentlastungsgesetz, Jahressteuergesetz, Kindergelderhöhung, dynamisierte Forschungsförderung. Viele dieser Reformen sind richtig und notwendig, aber wir müssen wissen: Das Land zahlt immer mit. Auch das Klimapaket der Bundesregierung wird bei uns zu Steuermindereinnahmen führen. Wir müssen uns auf einen zweistelligen Millionenbetrag einrichten.
Für ein Konsolidierungsland wie Schleswig-Holstein - keinen Speck auf den Rippen - ist das eine maximale Herausforderung. Wir werden auch künftig im Bundesrat das Stoppschild aufstellen, wenn sich der Bund wie beim Zensus komplett aus seiner Finanzverantwortung stehlen will. Das haben wir in den Vermittlungsausschuss gegeben. Es geht um 23 Millionen € für Schleswig-Holstein. Wir werden kämpfen und nicht lockerlassen.
Für das Klimapaket heißt das aus meiner Sicht: Messlatte muss die klimapolitische Wirkung sein. Daran, so hoffe ich, orientieren wir uns im Bundesrat.