Protokoll der Sitzung vom 12.12.2019

Gehen Sie mit Ihrer Kita-Reform raus, reden Sie mit den Eltern. Das sind die Rückmeldungen, die ich kriege.

(Zurufe)

Ich gehe davon aus, dass wir während dieses Prozesses noch ordentlich Geld zuschießen werden. Dann wird es eine richtige Reform werden, aber bis dahin bleiben wir bei unserer Kritik.

(Beifall SPD - Unruhe CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Serpil Mi- dyatli [SPD]: Das werden Sie machen!)

Für die Landesregierung hat der Minister für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren, Dr. Heiner Garg, das Wort.

(Beifall FDP)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Serpil Midyatli, wir gehen seit zwei Jahren raus und reden mit Eltern, Kommunen und den Trägern.

(Serpil Midyatli [SPD]: Ich weiß!)

Das ist nämlich das Besondere an dieser Reform. Vor über zwei Jahren ist diese Landesregierung mit dem Ziel angetreten, Schleswig-Holstein zu einem familienfreundlicheren Bundesland zu machen. Ich sage trotz oder gerade vor dem Hintergrund des einen oder anderen Beitrages heute mit Überzeugung, aber auch Stolz, dass wir diesem Ziel mit der Reform einen großen Schritt nähergekommen sind. Mit der abschließenden Lesung zur Kita-Reform

bringen wir eines der größten Projekte dieser Jamaika-Koalition auf die Zielgerade. Dafür möchte ich mich zunächst einmal bei Ihnen allen sehr herzlich bedanken.

(Beifall FDP)

Die Kita-Reform beinhaltet einen Gleichklang von finanzieller Entlastung der Familien und der Kommunen

(Klingelton erklingt)

- auch ein interessanter Ton - und schafft gleichzeitig mehr Qualität in den Einrichtungen. Sie ist ein Einstieg in eine transparente und vor allem faire Lasten- und Kostenverteilung.

Mit der Deckelung der Kita-Beiträge entlasten wir selbstverständlich die Eltern von zum Teil viel zu hohen Gebühren. Wir sind nicht nur das Bundesland mit den höchsten Gebühren, sondern auch das mit nicht zu erklärenden Unterschieden bei den Gebühren. Wie wollen Sie es den jungen Eltern erklären, dass sie im Zweifel in der Nachbargemeinde 300 € mehr für die frühkindliche Bildung ausgeben sollen als dort, wo sie gerade leben? Damit machen wir Schluss und sorgen für gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Schleswig-Holstein. Das ist gut, und das ist richtig so.

(Beifall FDP, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir führen erstmals - auch darauf können alle die an dem Prozess teilgenommen und mitgearbeitet haben stolz sein - Mindestvorgaben für eine landeseinheitliche Sozialstaffel und eine Geschwisterermäßigung ein sowie ein echtes Wahlrecht für die Eltern bei freien Plätzen.

(Beifall FDP und vereinzelt CDU)

Diese Wahlfreiheit führt dazu, dass wir in Zukunft keine verzweifelten Briefe mehr beispielsweise von alleinerziehenden Müttern erhalten werden, weil ihre Wohnortgemeinde die Kostenübernahme für den Ganztagsplatz im Nachbarort mit Verweis auf den vorhandenen Halbtagsplatz vor Ort ablehnt und sie in der Folge ihre Berufstätigkeit aufgeben müssen. Ja, ist das denn das, was man unter moderner Familienpolitik versteht, dass im Zweifel aufgrund eines fehlenden passenden Angebotes junge, gut ausgebildete, aber alleinerziehende Frauen ihre berufliche Karriere an den Nagel hängen? Jamaika sagt dazu nein.

Wir schaffen die Voraussetzung für ein Wunschund Wahlrecht. Da kann man sich noch so verdrehen und im Zweifel auf Verbandsebene von einem

(Serpil Midyatli)

undurchsichtigen Finanzierungssystem sprechen: Ich will, dass diese jungen Familien und diese jungen alleinerziehenden Frauen eine Chance haben und eine gute Kinderbetreuung bekommen.

(Beifall FDP, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Wir erhöhen die Qualität in den Einrichtungen, indem wir bei Personal und Gruppengrößen verbindliche Standards festlegen, und zwar Standards, die oberhalb der bisherigen heimaufsichtsrechtlichen Mindestanforderungen für den Betrieb einer Kita liegen. Alle Träger sind zudem verpflichtet, ein Qualitätsmanagementverfahren zu nutzen. Auch ist geregelt, dass alle Kindertageseinrichtungen kontinuierlich eine pädagogische Fachberatung in Anspruch nehmen.

Natürlich werden wir die Kommunen bei den Kosten der Betreuung entlasten, indem wir einen dynamisch steigenden, anteiligen - und zwar erstmalig einen verlässlichen - Landesbeitrag einführen,

(Beifall FDP - Werner Kalinka [CDU]: Ge- nauso ist es!)

der im Übrigen an die Entwicklung der Platzzahlen und die Entwicklung der Betreuungszeiten gekoppelt ist. Somit wird im Rahmen des Standardqualitätskostenmodells die Kostendynamik für alle Betreuungsformen vom Land in Zukunft übernommen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, diese Reform spielt die verschiedenen Akteure - Kommunen, Einrichtungen sowie Eltern und selbstverständlich auch die Kinder - eben nicht gegeneinander aus. Das ist der Kern dieser Reform: ein ausgewogenes System zu schaffen, das weit über diese Legislaturperiode hinaus Bestand haben wird. Damit wollen wir vor allem eins erreichen: faire und bessere Startchancen für die jüngsten Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteiner zu schaffen.

(Beifall FDP, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir haben diese Reform in einem sehr aufwendigen, gemeinsamen Beteiligungsprozess von Land, Eltern, Trägern und Kommunen erarbeitet. Ich sage an dieser Stelle allen Verfahrensbeteiligten - manche sind noch da - herzlichen Dank für die letzten zwei Jahre, die aufregend, anstrengend und immer wieder kontrovers waren. Ich sage auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und meinem Staatssekretär von Herzen Dank. Das war ein Reformwerk, das es in sich hatte. Es war nicht immer leicht; auch wir haben zwischendurch gezweifelt,

ob wir das, was wir uns vorgenommen haben, tatsächlich so hinbekommen. Wir haben es hinbekommen. Das Ergebnis liegt vor Ihnen - Danke dafür. Darauf können wir und vor allem Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, zu Recht stolz sein, denn Sie alle haben daran mitgewirkt.

(Beifall FDP und CDU)

Mit der Kita-Reform entsteht aus einem partizipativen Ansatz heraus ein anpassungsfähiges System. Das Ziel ist, eine wirklich umfassende, tragfähige, praxistaugliche und zielorientierte Reform auf den Weg zu bringen. Daher haben wir auch nach der zweiten Lesung den Prozess mit allen Verfahrensbeteiligten fortgesetzt. Das zeigt: Diese Landesregierung ist offen für konstruktive Kritik und möchte dieses Reformwerk im Laufe der Zeit noch besser machen.

Im Sozialausschuss haben wir den Entwurf des KiTa-Reform-Gesetzes intensiv diskutiert. Die angehörten Verbände haben dabei wertvolle Anregungen zu einer weiteren Verbesserung des Gesetzentwurfs beigesteuert. Um die Reform noch ausgewogener und familienfreundlicher zu gestalten, hat der Ausschuss - haben Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete - richtige, notwendige und wichtige Anpassungen am Gesetzentwurf vorgenommen, auf die ich kurz eingehen möchte.

Erstmals haben wir mit der Reform Mindestanforderungen bei den Verfügungszeiten und den Leitungsfreistellungszeiten in jeder Kita festgelegt. Bei den Verfügungszeiten, also den Zeiten für pädagogische Vor- und Nachbereitung, hat eine Überprüfung der Annahmen über den Status quo eine deutliche Anhebung ergeben. Es wurden bei den Verfügungszeiten statt der ursprünglich geplanten fünf Stunden pro Woche und Gruppe ab 2021 nun 7,8 Stunden pro Woche und Gruppe festgeschrieben. Bei den Leitungsfreistellungen war im ersten Gesetzentwurf bei den Einrichtungen mit mindestens fünf Gruppen eine Kraft für Leitungsaufgaben vom Gruppendienst freigestellt. Auch hier hat die Überprüfung der Verfügungszeiten Spielräume geschaffen. Diese werden genutzt, um jetzt zusätzlich eine verpflichtende Leitungsfreistellung ab der sechsten Gruppe einzuführen. So kann in Zukunft in einer Einrichtung beispielsweise mit zehn Gruppen eine weitere halbe Stelle freigestellt werden.

Darüber hinaus wurden im Gesetzentwurf die besonderen Bedürfnisse der Kitas der nationalen Minderheiten und Volksgruppen noch einmal präzisiert. Das war zwar schon im Ursprungsentwurf angedacht, aber, lieber Flemming Meyer, durch den en

(Minister Dr. Heiner Garg)

gen Austausch mit den Vertreterinnen und Vertretern der dänischen Minderheit konnte das Anliegen noch einmal viel deutlicher herausgearbeitet werden. Ich bin froh darüber - das sage ich den Abgeordneten des SSW ausdrücklich -, denn für die Landesregierung ist eines klar: Die Angebote der Minderheiten sind ein unverzichtbarer Bestandteil der Kita-Landschaft in Schleswig-Holstein.

(Beifall FDP, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Auch beim Thema Eigenanteile der Einrichtungsträger hat ein guter Austausch mit den Betroffenen dazu geführt, dass eine gemeinsame Sichtweise hier explizit ihren Niederschlag im Gesetzentwurf findet. Zur Finanzierung der Standardqualität dürfen ab 2025 im Zielsystem vom Einrichtungsträger keine Eigenanteile mehr verlangt werden. In der Übergangsphase bis 2024 sollen sich Träger und Standortgemeinden über den Umgang mit den Eigenanteilen verständigen.

Naturkindertagesstätten sind ein fester und wichtiger Bestandteil der Kita-Landschaft in SchleswigHolstein. Daran wird sich auch in Zukunft nichts ändern.

Die dauerhafte Zulassung von Naturkrippengruppen und Naturhortgruppen ist nun klar und präzise im Gesetz geregelt. Bisher gab es keinerlei gesetzliche Vorgaben dazu, wann Naturgruppen förderungsfähig sind. Das wird sich mit der Reform ändern: Fortan sind Naturkindertagesstätten förderfähig, die Kinder ab einem Alter von 20 Monaten betreuen. Zudem gelten nun auch solche Gruppen als Naturgruppen, die sich nur geringfügig in Innenräumen aufhalten, beispielsweise wenn die Kinder dort ihre Mahlzeiten zu sich nehmen.

Ich möchte einen weiteren Punkt besonders hervorheben, der hier sehr emotional diskutiert worden ist und in der Anhörung ein zentrales Thema war: Das Gesetz zur Kita-Reform stellt sicher, dass Kinder mit Handicap auch in Zukunft gut gefördert werden können.

Ich habe es schon einmal im Ausschuss gesagt und wiederhole es: Es ist Aufgabe der Opposition, zu kritisieren, gern auch scharf zu kritisieren, es ist aber auch die Verpflichtung der Opposition, bei der Rhetorik Vorsicht zu wahren, um die Menschen draußen nicht zu verängstigen und keine Falschbehauptungen aufzustellen.

(Beifall FDP, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich will sehr deutlich, aber ohne Schärfe sagen: Die Frage der Beitragsfreiheit und Nichtbeitragsfreiheit für Eltern von Kindern mit Handicap ist eine Folge des Bundesteilhabegesetzes, ist eine Folge der Trennung von fach- und existenzsichernden Leistungen. Wir werden gemeinsam beobachten, wie sich die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Schleswig-Holstein auswirken wird.

Ich will jetzt dazu kommen, was wir im Einzelnen haben. - Frau Pauls, ich sehe Ihre Wortmeldung; ich bitte Sie, sich später zu Wort zu melden, weil ich jetzt gern auf Ihren skandalisierenden Vorwurf eingehen möchte. Sie haben der Landesregierung vorgeworfen, eine Kita-Reform erarbeitet zu haben und dabei die Frage der Kinder mit Handicap völlig auszublenden.

Tatsächlich gestaltet es sich wie folgt: Zu den verbindlichen Qualitätsstandards des Gesetzes gehört, dass Kinder mit unterschiedlichen Befähigungen gemeinsam gefördert werden sollen. Handicaps, Beeinträchtigungen oder Benachteiligungen eines Kindes sollen durch individuelle Hilfe ausgeglichen oder verringert werden.

Die Möglichkeit, die Aufnahme eines Kindes aus Gründen eines vorhandenen oder - wie die Abgeordnete von Kalben richtig gesagt hat - vielleicht eintretenden Handicaps abzulehnen, werden deutlich stärker als bislang eingeschränkt. Dies ist nur noch im Ausnahmefall möglich, wenn die Voraussetzungen für eine bedarfsgerechte Förderung des Kindes in der Gruppe nicht gegeben sind und nicht zu einem vertretbaren Aufwand geschaffen werden können.

Ablehnungen müssen dem Kreis mitgeteilt werden. Dieser prüft dann, ob tatsächlich eine Ausnahme vorliegt. Damit ist gewährleistet, dass eine bedarfsgerechte Förderung genau überprüft wird. Zudem gilt selbstverständlich auch für Kinder mit Handicap ein Rechtsanspruch auf Förderung in einer Kita. Wenn also in einer bestimmten Kita eine bedarfsgerechte Förderung für ein Kind mit Handicap nicht möglich ist, hat der örtliche Träger die Pflicht, für das Kind eine andere passende Einrichtung zu finden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, vor dem Hintergrund finde ich es nicht redlich, sich hier hinzustellen und solche Behauptungen aufzustellen. Unter uns könnten wir das ertragen, Herr Stegner, ich habe keinen Schmerz mit engagierter Oppositionskritik, ich habe aber einen Schmerz damit, dass Eltern von Kindern mit Handicap durch solche Äußerungen verunsichert werden.