Protokoll der Sitzung vom 20.02.2020

Meine Damen und Herren, insofern lassen Sie uns jetzt und hier diesen Antrag ablehnen. - Dankeschön für die Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW)

Das Wort für die SPD-Fraktion hat die Abgeordnete Beate Raudies.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Können Sie sich noch erinnern? - Vor einigen Monaten versuchte die AfD, uns mit dem Märchen vom gefährlichen Elektroauto zu erschrecken: gefährlich für die Umwelt und für die Menschen, insbesondere für die Rettungskräfte, die Feuerwehr. Damals ging es um die möglichen Gefahren, die vom Brand eines solchen Autos auf der Straße ausgehen könnten. Trotz des geringen Erfolgs dieses Schauermärchens versucht es die AfD heute mit einer Fortsetzungsgeschichte. Heute geht es um den Brandschutz in Parkhäusern und Garagen und - wir können es uns denken - um die besonderen Gefahren, die vom Brand eines solchen Autos in einem Parkhaus oder einer Garage ausgehen.

Damit es nicht so auffällt, meine Damen und Herren, dass auch dieser Antrag wieder nur ein Schritt auf dem Kreuzzug der AfD gegen die Elektromobilität ist, hat man noch die gasbetriebenen Fahrzeuge in den Antrag mit aufgenommen. Da bin ich bei meinem Kollegen Neve, der bereits ausführte, dass diese nun gar keine so neue Gefahr darstellen, denn gasbetriebene Fahrzeuge gibt es nach meiner Kenntnis schon seit etlichen Jahrzehnten. Ihnen fällt jetzt erst auf, dass die explodieren könnten. Das ist auch ein bisschen spät.

Weit vorausschauend, das muss man der AfD zugutehalten, haben Sie den Wasserstoff-Antrieb mit aufgenommen. Von denen fahren im privaten Bereich zwar noch nicht viele Fahrzeuge herum, aber sei es drum.

Herr Koch hat gestern ein schönes Wort für diese Art der Anträge, die die AfD stellt, geprägt: ein vermeintlich sinnvoller Antrag. Vielen Dank, Herr Koch, für das Wording. Ich denke, diesen Begriff werden wir uns für diese Art der Anträge merken. Das, meine Damen und Herren, ist die Masche der AfD. Ein vermeintlich sinnvoller Antrag, der irgendetwas aufgreift, was Sie in irgendeiner Zeitung gelesen haben, was Ihnen irgendeiner am Stammtisch oder am Infostand erzählt hat oder sonst etwas.

Wer könnte also etwas dagegen haben? - Alle die, die sich auskennen.

(Beifall SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW)

Einen Brand in einer Garage oder in einem Parkhaus sollte man sicherlich nicht unterschätzen. Denn unabhängig von der konkreten Antriebsart sind PKW-Brände in Tiefgaragen oder Parkhäusern immer eine ganz besondere Herausforderung für die Feuerwehr. In jedem Fall ist mit großer Hitzeund Rauchentwicklung zu rechnen. Das erschwert nicht nur die Löscharbeiten, sondern gefährdet auch die Anwohnerinnen und Anwohner in umliegenden Gebäuden. Wie bei jedem Brand ist mit der Bildung toxischer Gase zu rechnen, unabhängig davon, welche Antriebsart die parkenden Fahrzeuge haben.

„Erhebliche Gefahren“ für die Einsatzkräfte gehen von jeder Einsatzstelle aus, der sich Einsatzkräfte unvorbereitet nähern - nicht nur von einem Parkhaus mit Ladesäulen und Elektroautos. Aber, meine Damen und Herren, da will ich doch gern zur Aufklärung beitragen: Eine auffällig hohe Anzahl von Fahrzeugbränden mit alternativen Antrieben lässt sich bislang nicht erkennen - soweit die Auskunft des Deutschen Feuerwehrverbandes. Herr Schnurr

(Hans Hinrich Neve)

busch, das verschweigen Sie hier ganz bewusst und beziehen sich auf irgendwelche Zeitungsartikel, die irgendwer für Sie gefunden hat.

Im Übrigen gilt: Für die aus den Besonderheiten dieses Antriebs resultierenden Anforderungen sind unsere Feuerwehren, die Freiwilligen sowie die Berufsfeuerwehren, gut vorbereitet und ausgebildet, und das auch nicht erst seit gestern.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, SSW und vereinzelt CDU)

Ich habe es schon beim letzten Mal mit diesem Sachargument versucht, wobei man mir gegenüber konstatiert hat, meinen Aussagen vielleicht nicht glauben zu können, weil ich Sozialdemokratin bin, und ich habe mich deshalb auf die höchste Instanz des deutschen Autofahrers berufen, nämlich auf den ADAC, und das will ich gern heute noch einmal tun

(Beifall FDP)

und aus einer Stellungnahme des ADAC zur Elektromobilität - mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin zitieren. Der ADAC sagt:

„In puncto Sicherheit sind Elektroautos vergleichbar mit konventionellen Fahrzeugen. Zwar müssen im Notfall besondere Rettungsvorschriften beachtet werden, mit der steigenden Anzahl von elektrischen Fahrzeugen im Bestand wird dies zunehmend zur Routine.“

Ich finde, dem ist nichts mehr hinzuzufügen.

Deswegen bleibe ich dabei: Den Herren von der AfD geht es nicht um die öffentliche Sicherheit, und es geht ihnen auch nicht um die Sicherheit unserer Feuerwehrleute. Sie wollen den Menschen Angst machen! Sie erzählen Märchen. Ihr Antrag ist überflüssig, und wir lehnen ihn ab.

(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, SSW und vereinzelt CDU)

Das Wort für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der Abgeordnete Dr. Andreas Tietze.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Welche Antriebe von Autos dürfen in eine Garage? - Von meinen Vorrednern wurde es bereits erwähnt, dieselbe Diskussion

gab es bereits in den 90er-Jahren des letzten Jahrhunderts bezüglich der Autos mit Gasantrieb.

Schon damals stellte sich in zahlreichen Tests heraus, dass sie in einigen Aspekten sogar sicherer sind als Benzintanks. Meine Damen und Herren, auch das ist richtig, E-Autos brennen nicht häufiger, sie brennen sogar seltener. Wenn wir uns einmal für einen Augenblick mit dem Verbrennungsmotor in diesem Hohen Haus beschäftigen: Erstens. Benzintanks sind recht offen und, Sie kennen das, lassen ständig Bezindämpfe ab. Benzintanks sind nie ganz voll, in ihren Tanks befindet sich immer Sauerstoff im Gegensatz zu Gastanks, in denen jeweils nur das Gas enthalten ist, was eingefüllt ist. Sie enthalten keinen Sauerstoff. Und CNG, also Erdgas, ist leichter als Luft und verflüchtigt sich. Wasserstoff, meine Damen und Herren, verflüchtigt sich noch schneller, weil er nur einen Siebtel der Dichte hat.

Unabhängig davon geht inzwischen die größere Wärme- und Rauchlast in den Fahrzeugen - und das wissen die Damen und Herren von der Feuerwehr sehr genau - von den verbauten Kunststoffen und anderen Komponenten aus als vom Inhalt im Tank.

Meine Damen und Herren, das stellte der Fachausschuss Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz der deutschen Feuerwehren fest. Zudem stellte er fest - ich zitiere, mit Erlaubnis der Präsidentin -:

„Zertifizierte Ladeeinrichtungen auf Einstellplätzen in Garagen können aus heutiger Sicht“

- man höre -

„auch in Tiefgaragen als notwenige Bestandteile des Betriebs und des Abstellens von Fahrzeugen akzeptiert werden.“

Sehr geehrter Herr Schnurrbusch, alle Kfz, unabhängig ihrer Antriebsart, erfüllen die Zulassung im Verkehr, und das schließt auch den ruhenden Verkehr, also das Parken, mit ein. Die europäischen beziehungsweise die nationalen Sicherheitsregularien, die wir für den Betrieb von E-Autos und auch Wasserstoffautos in Europa haben, sind auf einem sehr, sehr hohen Niveau. Deshalb bedarf es auch keiner neuen Anforderungen im Baurecht. Darin sind sich übrigens Feuerwehren, Ministerien, Gremien der Bauministerkonferenz, die Literatur und die Wissenschaft einig.

Aber, meine Damen und Herren, natürlich entwickelt sich der Stand von Wissenschaft und Forschung weiter. Darauf haben unsere verantwortlichen Stellen ein wachsames Auge. Sie werden zusammen mit den Ländern für eine Weiterentwick

(Beate Raudies)

lung sorgen, vor allem dann, wenn - wie ich hoffe der Bedarf an E-Autos und deren Zulassung in Deutschland steigen.

Meine Damen und Herren, wir haben das schon bei der Kennzeichnungspflicht diskutiert. Ich habe mich einmal schlau gemacht. Man darf hier keine Schleichwerbung machen, aber ich nehme einmal als Beispiel das Fahrzeug Renault ZOE. Das habe ich mir angeguckt. Da gibt es zum Beispiel eine Öffnung zum Batteriegehäuse. Diese nennt sich Fireman-Access-Öffung. Im Brandfall wird durch sie Luft zugeführt, und die Batterie wird gekühlt, sodass eine Überhitzung erst gar nicht stattfinden kann. Solche technischen Innovationen sehen wir derzeit zuhauf, zum Glück auch bei den jetzt von den vielen Anbietern der deutschen Automobilindustrie auf den Markt zu bringenden neuen E-Autos. Diese Autos sind technisch auf einem sehr hohen Niveau.

Fazit: Meine Damen und Herren, der Antrag von Ihnen zielt nicht zum ersten Mal nicht auf die Fachlichkeit, sondern Sie wollen tatsächlich wieder die Ressentiments gegen das E-Auto schüren. Sie wollen ein bisschen am E-Auto zündeln, dann aber die Feuerwehrmütze aufsetzen. Das scheint mir etwas fehlentwickelt zu sein.

Meine Damen und Herren, politisch geht es Ihnen nicht um die Unterstützung von Feuerwehren. Mit einer solchen Politik können Sie in Deutschland zum Glück nicht erfolgreich sein. Ich wünsche Ihnen das auch nicht. Bei diesem Thema schüren Sie Ressentiments und Ängste. Das ist eine Politik, die einen ganz anderen Hintergrund hat. Hier geht es nicht um technische Erfordernisse. Sie lehnen die Elektromobilität ab. Sie, Ihre Partei, leugnen die Klimaerwärmung, und die Debatten im Deutschen Bundestag zeigen das. Sie wollen Angst schüren. Sie wollen etwas erhalten, was dieser Umwelt schadet. Meine Damen und Herren, das werden wir Ihnen hier im Hohen Haus nicht durchgehen lassen.

Deshalb werden wir Ihren Antrag ablehnen. Was sollen wir hier diskutieren? - Dieser Antrag ist ein Schaufensterantrag, und er hat es verdient, dass er mit den Stimmen dieses Hauses auch so behandelt wird. - Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FDP und SSW)

Das Wort für die FDP-Fraktion hat der Abgeordnete Jörg Hansen.

Sehr geehrtes Präsidium! Sehr geehrte Damen und Herren! Die AfD kümmert sich heute um den Brandschutz, und da hat die AfD in vielerlei Hinsicht den Bock zum Gärtner gemacht.

(Beifall FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Vielleicht sollten Sie sich bei diesem Thema um sich selbst kümmern. Lassen wir aber diese Spielchen, kümmern wir uns um die Garagenverordnung: Brennt ein E-Auto, ist es zweifellos schwierig, das Feuer zu löschen. Das Problem ist: Die Dinger brennen zu lange, sagte mir ein Praktiker, als ich mich mit ihm über das Thema unterhalten hatte. Wasser darauf, Feuer aus, das funktioniert hier nicht. Es reicht aber nicht aus, allein die Garagenverordnung zu ändern, um das Problem zu lösen. Man muss sich schon näher mit dem Thema beschäftigen, als es der Antrag tut. Wie meine Vorredner, werde auch ich den Antrag fachlich auseinandernehmen.

Nach den bisherigen Erfahrungen brennen Elektroautos nicht häufiger als Verbrenner, tendenziell sogar seltener. Sowohl Elektro- als auch Hybridfahrzeuge werden zertifiziert und unter strengen Kontrollen produziert, um mögliche Fehler weitestgehend auszuschließen. Trotzdem ist es richtig, sich mit den Folgen eines eher unwahrscheinlichen Brandfalls zu befassen, und das wird bereits getan.

Die Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren, Herr Neve hat es schon gesagt, und des Deutschen Feuerwehrverbandes stellen hierzu fest, dass von den zertifizierten Elektrofahrzeugen in etwa vergleichbare Gefahren ausgehen wie von Fahrzeugen mit anderen Antriebsarten. Im Brandfall ist auch bei Elektroautos das Löschen mit Wasser das Mittel der Wahl. Wenn das Feuer gelöscht ist, sollte die Temperaturentwicklung im Bereich der Batterie mittels Wärmebildkamera beobachtet werden, um einer eventuellen Wiederentzündung der Batterie rechtzeitig entgegenzuwirken. Das sind die offiziellen Empfehlungen der Experten, und ich weiß, dass wir uns auf unsere bestens ausgebildeten Feuerwehren im Land verlassen können.

(Beifall FDP, vereinzelt SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich gehe sogar noch weiter: Die Feuerwehren tun das sogar besser, als der Antrag es vermuten lässt. Die Feuerwehr in Neustadt, Ostholstein, hat zum Beispiel jetzt den Ernstfall trainiert. Dafür wurde

(Dr. Andreas Tietze)

extra ein Container angefertigt, in dem ein Auto versenkt werden kann.

Was die Garagenverordnung betrifft, die in Kürze wieder neu verkündet wird, gehe ich fest davon aus, dass sie sich an der aktuell gültigen Muster-Garagenverordnung der Länder orientieren wird. Bei der Garagenverordnung handelt es sich um ein Gefahrenabwehrrecht. Selbstverständlich müssen die Regelungen auf der Höhe der Zeit sein und den Erfordernissen veränderter Antriebstechniken Rechnung tragen. Derzeit werden jedoch von Experten keine besonderen Anforderungen im Baurecht gesehen. Anforderungen grundsätzlich zu erhöhen, würde die Neubaukosten nur unnötig in die Höhe treiben.