Geld ist hinreichend da. Priorisieren Sie endlich richtig. Für jedes Gedöns ist in diesem Haus Geld vorhanden. Es ist nicht mehr vermittelbar, dass Finanzmittel für Ranger zur Belehrung von Waldbesuchern und Zuschüsse für schon lange nicht mehr nachgefragte Balkonkraftwerke hinreichend vorhanden sind, aber für Frauen in Not keine zusätzlichen 1,25 Millionen Euro zur Verfügung ste hen sollen. Da sollten Sie sich wirklich schämen.
Soll in unserem Land weiterhin an neun von zehn Tagen eine Überlastungsanzeige der Frauenhäuser stattfinden, und sollen die Türen geschlossen bleiben? Das darf doch in einem Rechtsstaat wirklich nicht der Fall sein.
Frau Ministerin Touré, bitte halten Sie diese Zusagen aus dem Januar 2023 für den Haushalt 2024. Wir erwarten, dass Schwarz-Grün nach vielen Anträgen mit warmen Worten, Konzepten und Prüfaufträgen den schutzbedürftigen Frauen in unserem Land endlich die erforderliche und zugesagte weitere Hilfe zukommen lässt. Sie stellen heute Forderungen an den Bund über das Jahr 2024 hinaus. Ich erwarte zumindest eine klare Zusage des Landes für das Jahr 2024.
Wir werden Ihrem Antrag zustimmen, weil Sie einen wichtigen Punkt von uns übernommen haben; der war uns unglaublich wichtig.
Ich komme zum Ende. – Ich bedanke mich, dass Sie meine Anregungen aus November 2022, die wir in einen gemeinsamen Antrag gegossen haben, übernommen haben. Frau Nies, da können Sie gucken, wie Sie wollen. Die anderen in diesem Haus wissen, dass das ein originärer FDP-Antrag war. – Ich danke Ihnen ganz herzlich.
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Frauenhausfinanzierung, die finanzielle Unterstützung von Frauenberatungsstellen ist leider ein Dauerthema – leider, weil auch ich mir eine Welt wünsche, in der wir diese Hilfsangebote gar nicht brauchen; leider, weil die Entwicklung der vergangenen Jahre in die entgegengesetzte Richtung ging: hin zu mehr Gewalt in Familien und Beziehungen, die zu mehr Schutzbedarf für Frauen und Kinder führt, hin zu mehr Beratungsbedarf von Frauen, die im Zuge der Pandemie unter Druck geraten oder zum Beispiel zu uns nach SchleswigHolstein geflohen sind.
Vor diesem Hintergrund muss ich daher klar sagen: Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen sind ein unverzichtbarer Bestandteil unseres Hilfesystems und werden es wohl leider auch absehbar bleiben. Sie müssen daher entsprechend und vor allem verlässlich gefördert werden.
Doch obwohl das nicht nur hier im Haus Konsens zu sein scheint und die Zahl der Inanspruchnahmen der Angebote steigt, gibt es ganz offensichtlich erhebliche Unsicherheiten. Wie wir wissen, hat der Bund sein Förderprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ auf den Zeitraum bis Ende 2024 begrenzt. Angesichts der Herausforderungen in diesem Bereich ist das natürlich kein gutes Signal, zumal dieses Programm auf erhebliche Resonanz gestoßen ist. Mehrere Dutzend Projekte wurden bewilligt. Es liegen noch immer zahlreiche Anträge und Förderanfragen aus dem gesamten Bundes
gebiet vor, sodass bereits ein Aufnahmestopp verhängt wurde. Auch das zeigt doch deutlich, wie groß der Bedarf an Hilfe für Frauen, die von Gewalt betroffen sind, und ihren Kindern ist.
Insofern macht die Fortführung, die wir jetzt gemeinsam – CDU, Grüne, SPD und SSW – in einen Antrag gegossen haben, absolut Sinn und findet dadurch natürlich auch unsere Unterstützung.
Ich habe es schon in der letzten Debatte zum Thema gesagt: Allein in Schleswig-Holstein werden jedes Jahr bis zu 4.000 Frauen und Kinder zu Opfern von Gewalt. Das ist kein Randthema, sondern ein massives gesamtgesellschaftliches Problem, das uns alle angeht.
Deshalb muss für uns alle eins klar sein: Solange Frauen und Kinder in der Gesellschaft von Gewalt betroffen sind, solange müssen wir auch entsprechende Angebote zu ihrer Unterstützung fordern. Dies muss aus Sicht des SSW für alle Ebenen gelten: für uns als Land, aber auch für die kommunale und die Bundesebene.
Statt also Förderprogramme oder andere Finanzhilfen zu kürzen, sollten diese dem Bedarf entsprechen. Dass dieser leider nicht gedeckt ist, zeigen uns nicht nur die Ergebnisse aus der Bedarfsanalyse für unser Bundesland, sondern auch die bundesweiten Zahlen. Im Zweifel muss also mehr Geld in dieses System gegeben werden, anstatt hier zu sparen.
Es ist traurige Realität, dass wir noch immer einen Mehrbedarf bei Schutzplätzen für von Gewalt betroffene Frauen und Kinder haben. Wir müssen uns klarmachen, dass wir weitere Frauenhausplätze aufbauen müssen. Wir müssen selbstverständlich darauf achten, dass diese regional gut verteilt sind.
Denn egal, ob wir über die Unterbringung oder über die Beratung von Frauen in Not reden: Der Zugang zu diesen Hilfen darf nicht davon abhängen, ob die Menschen auf dem Land oder in der Stadt leben. Unser Anspruch muss sein, allen Frauen und ihren Kindern, die von Gewalt bedroht sind, gleichermaßen zu helfen. Dafür brauchen wir nicht zuletzt die finanzielle Unterstützung der Bundesebene.
Ich bedanke mich noch einmal ganz herzlich bei all unseren großartigen Frauen, die Frauen in Not helfen und das wirklich mit Herzblut machen. Sie – wir sprachen schon über vernünftige Tarifverträge – leiden besonders darunter, wenn es Haushalts
sperren gibt, bei denen sie nicht wissen, wie es finanziell für die Beratungsstellen und Frauenhäuser weitergeht. Ich bedanke mich im Namen meiner Fraktion bei ihnen für die tägliche Arbeit, die sie machen, was überhaupt nicht mit irgendwelchen Stunden aufzuwiegen ist. Sie machen das einfach und helfen den Frauen und Kindern. Ich sage: Tusend tak.
Vielen Dank, Kollegin Waldinger-Thiering. – Ich erteile jetzt das Wort für die Landesregierung Ministerin Aminata Touré.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich fange damit an, dass es großartig ist, dass wir wieder einen fast fraktionsübergreifenden Antrag zu Frauenhäusern und Beratungsstellen haben, denn dieses Parlament und diese Regierung stehen bei der Frage der Frauenberatungsstellen und Frauenhäuser immer zusammen.
Es ist ein wichtiger und mutiger Schritt, wenn sich Frauen dazu entschließen, aus einem bedrohlichen und traumatisierenden Umfeld zu fliehen. Sie brauchen dann Frauenhäuser, die in einem guten Zustand sind, sodass sie und ihre Kinder wirklich zur Ruhe kommen können.
Sie alle wissen, dass die Frauenhäuser vor einigen Jahren nicht wirklich in einem guten Zustand waren. Deshalb war es richtig, dass wir als Land 10 Millionen Euro für Sanierungs- und Modernisie rungsarbeiten und Neubauten in die Hand genommen haben, übrigens auch für Beratungsstellen.
Was bedeutet das konkret? – Damit man auch einmal merkt, was mit diesem Geld eigentlich passiert, nenne ich drei Beispiele: 700.000 Euro für einen Neubau des Frauenhauses in Rendsburg, über 600.000 Euro für den Ausbau des Dachgeschosses im Frauenhaus Lübeck, über 600.000 Euro für umfangreiche Sanierungsarbeiten und ein neues Dach in Neumünster. Wir sorgen als Land für mehr Schutzräume, die diesen Namen tatsächlich verdient haben.
Ergänzend zu unserem Programm hat der Bund vor drei Jahren einen Fördertopf für die Sanierung und Modernisierung von Frauenhäusern und Frauenberatungsstellen ins Leben gerufen. Was bedeutet das Bundesprogramm für Schleswig-Holstein? – Insge
samt stehen rund 4 Millionen Euro zur Verfügung, die wie folgt verwendet worden sind und noch werden: über 3 Millionen Euro für die Erweiterung des Frauenhauses in Kiel, voraussichtlich 600.000 Euro für ein neues Schutzhaus in Halstenbek, 20.000 Euro für die Installation eines Blindenleitsystems im Frauenhaus in Itzehoe.
Bundesprogramm und Landesprogramm bilden ein gutes System für Schutzunterkünfte, und das ist extrem gut so.
Frau Raudies, Sie haben das eben angesprochen, und ich bin auch der Überzeugung: Das eine sind die Investitionskosten, das andere ist die Frage des Betriebs eines Frauenhauses und wie man diese Strukturen hinbekommt.
Bei der aktuellen Debatte, die wir im Bund gemeinsam mit den Ländern darüber führen, einen Rechtsanspruch für jede einzelne Frau zu generieren, ist eines total wichtig – darüber sind wir als Land Schleswig-Holstein, bin ich persönlich immer im Austausch mit Bundesministerin Paus –: Wir wollen definitiv die Struktur in Schleswig-Holstein nicht schlechter haben als in anderen Bundesländern.
(Vereinzelter Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Beifall Beate Raudies [SPD] und Jette Waldinger-Thiering [SSW])
Und: Selbst wenn es einen individuellen Rechtsanspruch gibt, darf das nicht zulasten der Struktur in Schleswig-Holstein gehen, denn das muss beispielgebend sein.
Eine weitere gute Nachricht ist, dass in der vergangenen Woche in den Kreisen Nordfriesland und Schleswig-Flensburg neue Frauenhäuser in Betrieb genommen wurden.
Sie wissen auch, dass wir die Mittel für den Betrieb dieser Frauenhäuser bereits im FAG vorgesehen haben. Damit haben wir zusätzliche Plätze im nördlichen Teil dieses Landes.
gute Finanzierungsstruktur im Land. Im März 2023 haben wir darüber gesprochen, die zusätzlichen Landesmittel in das Finanzausgleichsgesetz zu überführen. Das beträfe natürlich auch die Dynamisierung. Wir haben uns schon mehrmals darüber ausgetauscht, dass wir das Ganze im Rahmen der Regelüberprüfung des FAG machen werden.
Dann geht es um die Frage des Haushaltsentwurfs 2024 und der ZuLaMi. Natürlich werden wir als Ministerium, als Landesregierung alles dafür tun, dass diese Mittel für 2024 verstetigt werden.